Geschäft: Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Septembersession 2016)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.16.02
TitelBerichterstattung der Rechtspflegekommission (Septembersession 2016)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.9.2016
Abschluss20.9.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2016Wortmeldung

Ich spreche zu der dritten Petition, die soeben vom Präsidenten der Rechtspflegekommission erwähnt wurde: In diesem Zusammenhang habe ich die Interpellation 51.16.28 «Unterstützung der Generation ü50 auf dem Arbeitsmarkt» eingereicht. Mit der Interpellation, weise ich auf die Schwierigkeiten der älteren inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hin, die sich auf Stellensuche befinden. Mit Inländern, meine ich sowohl die Schweizer als auch die in der Schweiz ansässigen ausländischen Arbeitnehmenden. Gerade Letzterer sind oft die Ersten, die nach längerer Arbeitslosigkeit in die Aussteuerung abrutschen. Ich stelle fest, dass auf dem Arbeitsmarkt «Ältere» sich je länger je mehr auf Personen bezieht, die das 50. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Sie werden Opfer einer Art von Jugendwahn, der in manchen Personalabteilungen herrscht insbesondere bei grösseren Firmen, die in der Schweiz ansässig sind aber international ausgerichtet sind. Diese bevorzugen von jüngeren oft aus der EU stammenden Mitbewerberinnen und Mitbewerbern auf dem Arbeitsmarkt, hat meistens ganz konkrete finanzielle Gründe. Insbesondere ist dies der Fall bei den Pensionskassenbeiträgen der Arbeitgeber, die für ältere Arbeitnehmende bis zu 10 Prozent höher sind und dementsprechend die Lohnkosten verteuern. Hier ein Ausgleich zu schaffen, das sowohl den Arbeitssuchenden als auch den Arbeitgebern hilft, ist Gegenstand der Fragestellung in meiner Interpellation. Ich wurde bereits vor einiger Zeit vom Volkswirtschaftsdepartement informiert, dass die Abklärungen für die Beantwortung der Interpellation mehr Zeit brauchen. Und ich habe es sehr geschätzt diese Zwischenmeldung zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass bis zur Novembersession die Antworten der Regierung auf meine Fragen tatsächlich vorliegen und hoffe, dass sich der Kantonsrat anschliessend offen für allfällige Lösungsvorschläge zeigen wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
20.9.2016Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Berichterstattung über drei eingegangene Petitionen. Die Grundlage dafür findet sich in Art. 2 lit. w der Verfassung des Kantons St.Gallen nach Art 33 der BV gibt die Verfassung jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten, es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen.

Es handelt sich um drei Petitionen aus dem April 2016, die aufgrund der terminlichen Schwierigkeiten am Ende der letzten Legislatur nicht mehr behandelt werden konnten bzw. relativ spät eingegangen sind. Eine erste Petition datiert vom 12. April 2016 – es ist eine Petition «Zur Erhaltung des Therapiebades in der Psychiatrischen Klinik Wil». Wir haben uns mit diesem Geschäft mehrfach beschäftigt. Die Petition verlangte, dass das Therapiebad im Zuge der Sanierung des Aufnahmegebäudes der Psychiatrischen Klinik Wil nicht geschlossen werden solle. Wir haben das Geschäft 35.16.01 «Kantonsratsbeschluss über die Teilsanierung des Aufnahmegebäudes A01 der Psychiatrischen Klinik Wil» in der Aufräumsession am 25. April 2016 beraten die SP-GRÜ-Fraktion hat dabei den Antrag auf Erhalt des Therapiebades gestellt. Also im Sinne der Petitionäre hat der Kantonsrates diesen Antrag mit 59:24 Stimmen abgelehnt. Die Petition ist dann weder vom Rat noch von der vorberatenden Kommission zur Kenntnis genommen worden. Ich habe den Petitionären mitgeteilt, dass ich auch nach abgeschlossenem Geschäft heute im Auftrage der Rechtspflegekommission Ihnen von dieser Petition formell noch Kenntnis gebe. Das ist die erste Petition.

Die zweite Petition reichte das Jugendparlament St.Gallen-Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden ein am 20. April 2016 als Forderungen aus der 22. Jugendsession und mit Hinblick auf die vorwiegend Jugendliche Besetzung der Tribüne mache ich hier zwei, drei zusätzliche Bemerkungen. Ich hoffe, Sie nehmen mir das nicht übel. Es ist eine Forderung eins aus einem Workshop der bezeichnet wurde mit «Leistungsdruck Schule / Arbeit / Privat». Die Jugendlichen haben die Petition an die Räte gestellt, dass die Anzahl Klausuren an Mittelschulen sowie an der Sekundarstufe 1 reduziert bzw. begrenzt werde und damit dem Leistungsdruck der Schüler entgegentreten zu können. Es sollten nicht mehr als vier benotete Klausuren und am Tag nicht mehr als zwei benotete Klausuren geschrieben werden müssen. Die zweite Forderung des Jugendparlamentes resultierte aus einem Workshop «Klimapolitik» betreffend «zusätzlichen Vergünstigungen, welche ein Strecken Abo fürden Arbeitsweg besitzen». Hier wird gefordert, dass die Kantonsparlamente auch jene von Innerrhoden und Ausserrhoden die Bundesversammlung dazu Beschluss fassen, die Benützung des öVs für den Arbeitsweg zusätzlich zu vergünstigen, damit mehr Leute den öV und weniger das Auto benutzen. Die Forderung vier, die uns betrifft aus dem Workshop «Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit» betreffend «Verbot Verbot von Kriegsmaterialtransport», dass die Jungen der Meinung sind, solle man machen. Weitere Teile der Petition sind zuständigkeitshalber an die st.gallischen Mitglieder der Bundesversammlung weitergeleitet worden.

Am 25. April 2016 und damit bin ich bei der dritten Petition, wurde dem Kantonsrat eine Petition «Bessere Arbeitsmarktchancen für Jobsuchende 50plus» des Vereines 50plus outIn work St.Gallen eingereicht. Sie wurde von etwa 150 Unterschriftten begleitet. Mit der Petition wollen die Petitionäre erreichen, dass die Wiedereingliederung von erwerbslosen Personen im Alter 50plus gefördert wird. Der Kantonsrat wird gebeten eine gesetzliche Grundlage analog der Praxis des Kantons Neuenburg in dieser Problematik zu schaffen. Die Rechtspflegekommission hat diese drei Petitionen nach Art. 14 Abs. 1 lit. b des Geschäftsreglementes des Kantonsrates vorberaten. Sie hat an ihrer Sitzung insbesondere vom 7. September 2016 und an der Vorsitzung getan und hat mich eingeladen dem Kantonsrat hier nun mündlich Bericht zu erstatten. Das habe ich damit gemacht. Wir stellen zunächst fest, dass die Petitionen die nötigen Vorschriften, dies solche Petitionen einhalten müssen und es sind wenige, die eingehalten haben. Wir beantragen Ihnen weiter von den drei Petitionen Kenntnis zu nehmen, aber ohne ihnen weitere Folge zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
20.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016