Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2016 zum Finanzausgleich)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.16.06
TitelKantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2016 zum Finanzausgleich)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung12.5.2016
Abschluss29.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 23. August 2016
AntragKommissionsbestellung vom 6. Juni 2016
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 19. September 2016
AntragAntrag der FDP-Fraktion vom 19. September 2016
AntragAntrag der Regierung vom 30. August 2016
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe zur Sammelbotschaft
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 24. August 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2016Ziff. 166Antrag der FDP-Fraktion50Antrag der vorberatenden Kommission4
19.9.2016Ziff. 1101Antrag der FDP-Fraktion14Antrag der Regierung5
29.11.2016Gesamtabstimmung110Zustimmung2Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Für die Jahre 2017 bis 2020 wird der Ausgleichsfaktor des Ressourcenausgleichs auf 96,0 Prozent festgelegt.»

Die FDP-Fraktion unterstützt die Anhebung des Ausgleichsfaktors. Allerdings kann sie der Erhöhung auf 96,5 Prozent nicht zustimmen. Mit Blick auf das anstehende Budget und die Aussicht auf die Folgen der USR lll darf der Finanzhaushalt nicht im beantragten Ausmass belastet werden. Einerseits entspricht eine kurzsichtige Finanzpolitik nicht der Haltung der FDP-Fraktion andererseits muss darauf geachtet werden, dass die Mittel zielorientiert alloziert werden. Wir schlagen deshalb einen Kompromiss vor, den Ausgleichsfaktor auf 96 Prozent zu erhöhen. Wir werden mit diesem Kompromissantrag den beiden berechtigten Anliegen gerecht, keine Belastung des Finanzhaushaltes, aber trotzdem eine Verbesserung der Ressourcenausstaftung der begünstigten Gemeinden. Wir sind der Auffassung, dass es sich um einen für alle tragbaren Kompromiss handelt. Wir bitten Sie, diesem zuzustimmen.

lm Namen der FDP-Fraktion beantrage ich lhnen Eintreten auf die Vorlage. Der vorliegende Wirksamkeitsbericht ist fundiert und durch ein HSG-Gutachten entsprechend unterlegt. Der kantonale Finanzausgleich in seiner Gesamtheit wird mit den getroffenen Massnahmen effektiver und zielorientierter. Die FDP-Fraktion begrüsst insbesondere, dass mit der Eliminierung des Steuerfusses aus dem Ressourcenausgleich sowie der Abschaffung des PSA und des ISL das alte Denken in Steuerfüssen aus dem ursprünglichen Finanzausgleich definitiv verschwunden ist.

Der Ressourcenausgleich als das Ausgleichsgefäss der ersten Stufe soll die Hauptwirkung erzielen. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb die Anhebung des Ausgleichsfaktors. Allerdings kann sie der Erhöhung, wie es die Kommission vorschlägt nicht zustimmen und wird einen Kompromiss von 96 Prozent vorschlagen.

Mit Blick auf das anstehende Budget und die Aussicht auf die Folgen der USR lll darf der Finanzhaushalt nicht im beantragten Ausmass belastet werden.

Dass die vorberatende Kommission beim SL Sozio auf die Berechnung nach der bisherigen Formel zurückkommt unterstützt die FDP-Fraktion. Dies ermöglicht neben einem Ausgleich der Soziallasten auch die Begünstigung von präventiven Massnahmen im Arbeitsmarktbereich (??). Diese haben deshalb Bedeutung, weil sie ihrerseits wiederum zu Entlastungen bei den Soziallasten beitragen.

Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommission. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung in Anlehnung an die Ausgestaltung des Bundes ist zweckmässig. Wir sind uns aber auch bewusst, dass dieses Instrument in der Umsetzung problematisch ist. Es ist aber ein lnstrument, dass präventive Wirkung hat und durch den Kommissionsantrag die richtige Verschärfung erfährt

Nicht unterstützen wird die FDP-Fraktion den von der Kommission formulierte Auftrag…. ?????

Die FDP-Fraktion wird in diesem Sinne auf die Vorlge eintreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Wirksamkeitsbericht ist fundiert und durch ein HSG-Gutachten entsprechend unterlegt. Der kantonale Finanzausgleich ist in seiner Gesamtheit mit den getroffenen Massnahmen effektiver und zielorientierter geworden. Die FDP-Fraktion begrüsst insbesondere, dass mit der Eliminierung des Steuerfusses aus dem Ressourcenausgleich sowie der Abschaffung des PSA- und IS-Soll das alte Denken in Steuerfüssen aus dem ursprünglichen Finanzausgleich nun definitiv verschwunden ist.

Der Ressourcenausgleich, als das Ausgleichsgefäss der ersten Stufe soll die Hauptwirkung erzielen.

Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb die Anhebung des Ausgleichfaktors. Allerdings kann sie der Erhöhung, wie es die Kommission vorschlägt, nicht zustimmen und wird einen entsprechenden Kompromissvorschlag auf 96 Prozent einbringen.

Mit Blick auf das anstehende Budget und die Aussichten auf die Folgen der Unternehmenssteuerreform III darf der Finanzhaushalt im beantragten Ausmass belastet werden. Dass die vorberatende Kommission beim Sonderlastenausgleich Sozio auf die Berechnung nach der bisherigen Formel zurückkommt, unterstützt die FDP-Fraktion. Dies ermöglicht neben einem Ausgleich der Soziallasten auch die Begünstigung von präventiven Massnahmen im Arbeitsmarktbereich. Diese haben deshalb grosse Bedeutung, weil sie ihrerseits wiederum zu Entlastungen bei den Soziallasten beitragen. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommission.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung in Alehnung an die Ausgestaltung des Bundes ist zweckmässig. Wir sind uns aber auch bewusst, dass dieses Instrument in der Umsetzung problematisch sein wird. Es ist aber ein Instrument, das präventive Wirkung entfaltet und durch den Kommissionsantrag die richtige und notwendige Verschärfung erfährt. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommission.

Nicht unterstützten wird die FDP-Fraktion den von der Kommission formulierten Auftrag. Nachdem das Thema eine horizontalen Ausgleichs beim II. Nachtrag zum Finanzausgleich in der vorberatenden Kommission klar abgelehnt wurde, ist nun die erneute Wiederaufnahme eine Zwängerei. Im Weiteren erachtet die FDP-Fraktion auch die Schaffung neuer Ausgleichsgefässe als nicht opportun und wird den Auftrag der Kommission als Ganzes ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wie dem gelben Blatt zu entnehmen ist, hat sich die vorberatende Kommission für den Ausgleichfaktor von 96,5 Prozent ausgesprochen, dies mit einem Abstimmungsverhältnis von 9:6 Stimmen, die 6 Stimmen haben sich für die Variante der Regierung von 95,5 Prozent entschieden. Die Variante 96,0 Prozent wurde weder diskutiert noch wurde entsprechend darüber abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

spricht als Mitglied der Finanzkommission: Ich habe ein wenig den Eindruck, es wird hier mit Zahlen hantiert unter dem Motto: «Wir haben das Geld, das wir ausgeben können», und ich bin sehr erstaunt, und war mit bis jetzt nicht bewusst, dass wir so einen grossen finanziellen Spielraum haben, um solche «Geschenke» zu verteilen. Es sind sehr teure Massnahmen und ich glaube, es ist wichtig in diesem Rat, dass jeder Frau und jedem Mann klar ist, um welche Zahlen wir dann schlussendlich diskutieren.

Cozzio-St.Gallen hat bereits darauf hingewiesen, es ist natürlich so, dass bei Variante «96 Prozent» rund 4 Mio. Franken im Budget fehlen und bei Variante «96,5 Prozent» fehlen rund 8 Mio. Franken im Budget, die jetzt nicht da sind. Ich bitte den Finanzchef, noch mitzuteilen, ob wir das über das trotz dem schulden- und bremsenkonformen Budget machen können, (?? Satz 15:53) oder ob wir das 1:1 gegenfinanzieren müssen. Da sprechen wir über Ausgaben und die Kolleginnen und Kollegen von der Finanzkommission können mir zustimmen, 8 Mio. Franken, das können wir nicht aus dem Ärmel schütteln, das tut weh, das wird schwierig und entsprechend habe ich bis heute keinen Vorschlag gehört, woher wir das Geld dann holen sollen. Wir werden das in der Finanzkommission selbstverständlich machen, aber es wäre schön, dass auch Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die hier Geld ausgeben, uns auch sagen können, woher wir das nehmen dürfen.

Es ist auch nicht so, wie es hier auf dem grauen Blatt ist, dass der 96er-Kompromiss nichts kostet. Die Zahlen 2017 wurden aktualisiert, das wurde den Kommissionsmitgliedern mitgeteilt worden. Und dass das hier auch klar ist, wir geben 2017 mehr Geld aus, als im Jahr 2016. Es ist nicht so, dass da von Effizienzgewinn gesprochen wird. Wir geben mehr Geld aus und das muss man hier auch gesagt haben. Wir haben letzte Session den Bericht «Langfristige Finanzperspektive» besprochen, und dort kann man sehen, dass die Aufwände weit auseinandergehen zu den Einnahmen. Wenn wir hier nicht wirklich schauen, dass wir die Ausgaben bremsen, dann wird es auch schwierig, entsprechend weiterzugeben.

Ich muss ja nicht verraten, für welche Variante ich mich entscheiden werde. Es ist mir klar, diese Variante wird nicht mehrheitsfähig sein, aber ich bitte Sie wirklich darauf zu achten, Ausgabenwachstumsbremsen, Aufgaben reduzieren und dann erhöhen wir die Ausgaben, das finde ich falsch. Hartmann-Flawil, ich muss es leider so sagen, das wird gegenfinanziert und das werden wir leider auf der Ausgabenseite machen müssen. Ich bin dann gespannt, ob Sie diese mittragen, ich glaube nicht, wir werden aber eine Lösung finden und entsprechend bitte ich Sie, das einfach zu beachten, wenn Sie dann über Zustimmung zum grauen, gelben oder roten Blatt entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ettterlin-Rorschach hat mir herausgefordert: Ich war nicht Mitglied der Kommission, aber um was geht es beim Finanzausgleich? Es geht darum, die Disparitäten auszugleichen, und wenn wir den Finanzausgleich nur so anschauen, dass jeder seine Gemeinde nimmt und schaut, gehört er zu den Gewinnern oder den Verlierern, dann muss ich Ihnen sagen, werden wir nie einen Finanzausgleich haben.

Die Kommission hat die Massnahmen verfeinert und entsprechend war die Lösung. Aber Sie sprechen jetzt Rorschach an, die Berücksichtigung mit dem soziodemografischen Faktor, dort hat man bereits 1,2 Mio. Franken mehr ausgegeben. Sie werden nie eine Lösung finden, bei der Gleichheit besteht. Dann müssen wir gar keinen Finanzausgleich machen, dann können wir einen Topf machen, darin ist soviel ist zu verteilen und die Gemeinden sollen dann unter sich schauen, wie sie das aufteilen. Wir müssen uns bewusst sein, die Dynamik, das Risiko wenn die Kosten steigen trägt nur der Kanton, nicht die Gemeinden. Entsprechend ist es natürlich schon ein bisschen schwierig, wenn wir das Niveau erhöhen und von diesem Niveau müssen wir dann das Risiko tragen - das ist dann nicht so einfach.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

legt seine Interessen als VSGP-Präsidenten offen.

Als erstes muss ich mich entschuldigen, seitens der VSGP war ich um 14 Uhr zu einem «TVO»-Interview gebeten worden und habe leider die Gratulationswünsche des Kantonsratspräsidenten verpasst - entschuldigung.

Materiell: Die VSGP hat sich während der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht für eine Erhöhung des Resscourcenfaktors ausgesprochen. Wir sind uns aber bewusst, dass im Gegensatz zum damaligen Satz von 97 Prozent die Lücke zum Budget bzw. das Budget in einen negativen Stand rutschen würde, und somit ist die VSGP bereit, auch nach internen Beratungen, den Kompromissvorschlag von 96 Prozent beim Ressourcenfaktor zu unterstützen. Somit haben alle etwas davon und wir werden das Budget dann schon hinkriegen, Dürr-Widnau.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 ist zuzustimmen.

Ich möchte gerne Stellung nehmen zu den Aussagen von Cozzio-St.Gallen sowie auch zum roten Blatt der Regierung.

Ich glaube in der Kommission war klar, dass wir hier ein Paket schnüren, das einerseits den belasteten Gemeinden und Städten mit sozialen Lasten, gezielt Entlastung bringen soll, aber das andererseits auch die ressourcenschwachen Gemeinden berücksichtigt werden - das war der Konsens in der vorberatenden Kommission. Ich staune ein bisschen, wenn ich das rote Blatt der Regierung lese. Ich glaube, Sie können das in der Botschaft auf S. 89 nachlesen, der Ressourcenausgleich bleibt praktisch auf der gleichen Höhe beim Vorschlag der Regierung, und zwar ist das darauf zurückzuführen, dass der Steuerfuss aus der Berechnung herausgenommen wurde. Diese frei werdenden Mittel werden anschliessend dann mit 95,5 Prozent einigermassen ausgeglichen. Ich glaube, es ging darum, dass die betroffenen Gemeinden nachher weniger erhalten, weil der Steuerfuss aus der Berechnung entfällt.

Beim interkantonalen Vergleich sehen Sie, da sind alles Kantone mit einem horizontalen Ausgleich, darum muss dort der Ausgleichsfaktor nicht so hoch sein, weil ja oben weggenommen wird und anschliessend ist die Schere weniger weit offen. Darum ist auch der Kanton St.Gallen und übrigens auch Appenzell Ausserrhoden mit über 100 Prozent, das ist die Konsequenz unseres Systems, und darum ist es ein bisschen stossend, wenn dann die Regierung das sozusagen als Umkehr-Argument bringt, dass man hier ja schon sehr hoch ausgleicht. (Satz ?? 15:50) Es ist der fehlende horizontale Ausgleich. Bei allen andern Kantonen besteht er und darum ist dort die Durchschnittszahl tiefer.

Sie jetzt noch das dritte Argument, das vorher auch Cozzio-St.Gallen erwähnt hat, dass es sozusagen wieder eine Giesskanne sei, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Profitieren werden nur Gemeinden unterhalb dieses Ausgleichsfaktors - es profitiert niemand anders. Darum ist es auch keine Giesskanne, sondern die Gemeinden zwischen 95,5 und 96,5 Prozent erhalten entweder bis 96 oder 96,5 Prozent. Diese Gemeinden sind unterschiedlich aufgestellt, es gibt hier Gemeinden, die in verschiedenen anderen Bereichen praktisch keine Belastungen haben oder keine Investitionen tätigen und entsprechend tiefere Steuerfüsse in einem Umfang der erträglich ist haben - Sie sehen die Zahlen. Ich glaube, es geht hier keinesfalls um eine Giesskanne, sondern es wird gezielt die Ressourcenschwäche berücksichtigt oder umgekehrt formuliert, die Ressourcenschwäche wird ausgemerzt und in diesem Falle werden diese Gemeinden unterstützt.

Es macht Sinn, wenn wir die ressourcenschwachen Gemeinden unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Danke, dass ich das Wort nach den Mitgliedern der Regierung erhalte, denn ich habe erst zum Schluss gedrückt, weil es mir wirklich unangenehm ist, nach der Regierung zu sprechen, aber zwei Mal wurde jetzt ausgeführt, es sei hier eine Kostendynamik vorhanden.

Ich möchte Sie bitten, einfach die Zahlen zur Kenntnis zu nehmen. Die Zahlen lagen der vorberatenden Kommission vor. Zwischen 2008 und 2015 ist der Anteil des Finanzausgleiches von 5,5 auf 4,5 Prozent gesunken. Der Anteil an den Ausgaben des Kantons, ich bitte Sie einfach dies zur Kenntnis zu nehmen, das ist nicht die Dynamik, sondern der Anteil, der massiv zurückgegangen ist.

Der zweite Punkt, den man aus diesen Zahlen entnehmen kann, in all diesen Jahren wurden durchschnittlich 11 Mio. Franken weniger in der Rechnung als im Budget. Durchschnittlich jedes Jahr 11 Mio. Franken. Von 250 Mio. Franken, das weiss ich, weil ich Präsident der vorberatenden Kommission war zum neuen Finanzausgleichgesetz, man ging davon aus, dass es 250 Mio. Franken sind, und dass es anschliessend ansteigen wird. Jetzt sind wir im Jahr 2015 auf dem Stand von 208 Mio. Franken. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, wenn Sie von Dynamik sprechen, dann operieren Sie mit den richtigen Zahlen, und diese Zahlen liegen vor und die geben ein anderes Bild.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Zum gleichen Thema aber in einer anderen Optik nun: Sie haben hier eine strategische Entscheidung zu treffen. Wir sprechen nicht von Zahlen, wir befinden uns nicht im Budget. Natürlich hat diese strategische Entscheidung Kostenfolgen, aber schauen Sie das rote Blatt der Regierung an, schauen Sie, wie dynamisch dieses Instrument wirkt. Ohne es zu verändern gab es Differenzen aus dem Jahr 2014 mit 94,9 Prozent, mit 97,8 Prozent zum Jahr 2015 mit 94,9 Prozent, also es ist abgesunken. Wenn wir jetzt eins drauflegen, dann ist das im Prinzip ein Betrag von 106,1 Mio. Franken, wenn wir auf 95,5 Prozent gehen. Das sind 10 Mio. Franken mehr, als im Jahre 2014 und 2015. Diese Dynamik kann uns wieder einholen. Also lösen Sie sich doch von dieser sogenannten Ausgleichsrechnung: «Wir geben etwas, wir nehmen etwas», das ist nicht das Thema. Das Thema ist, wir haben einen Ressourcenausgleich und verbessern ihn. Die Wirkung zählt, die Wirkung zählt nämlich zum Wohl der Gemeinden. Wir rüsten die Gemeinden besser aus, damit sie die Aufgaben bewältigen können und einen Spielraum erhalten für andere Dinge. Überall wo exogene Faktoren eine Gemeinde negativ treffen, setzen wir an mit dem Instrument – das ist der Vorteil. Bitte bleiben Sie nun auf dem Pfad der Tugend und überlegen Sie genau was Sie jetzt tun. Die Regierung hat im roten Blatt alle Argumente auf den Tisch gelegt, dass es Sinn macht, diese Erhöhung vorzunehmen, nämlich die Erhöhung von 94,5 auf 95,5 Prozent, aber nicht darüber hinaus zu gehen. Ich bitte Sie, dies zu respektieren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat führt die Gesamtabstimmung zum Kantonsratsbeschluss in der Novembersession 2016 durch.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ganz sicher, Tschirky-Gaiserwald, wir werden das Budget irgendwie hinkriegen – das ist so.

Die Regierung hat ihren Prozess abgeschlossen. Wir haben eine anspruchsvolle Budgetierung hinter uns, das darf ich Ihnen sage. Wir haben uns aber vorgenommen, ein schuldenbremsekonformes Budget zu machen unter Ausklammerung des Effekts der Übertragung der Spitalimmobilien. Für das Jahr 2017 hätten wir es uns ja bequem machen können und sagen, wir haben ja ohnehin nächstes Jahr diesen Sondereffekt, aber wir haben uns klar gesagt, dass wir unter Ausklammerung dieses Sondereffektes ein schuldenbremsenkonformes Budget bereitstellen wollen und Ihnen unterbreiten wollen, also konkret diese Defizitschranke von 38 Mio. Franken auch einhalten.

Wir erwähnt, das war ein anspruchsvoller Prozess mit verschiedenen Bereinigungen mit den Departementen und wir haben das jetzt erreicht, aber wir haben es knapp erreicht – das darf ich Ihnen sagen. Es ist schon so wie vermutet worden ist und wie wir auch in den Fraktionen kommuniziert haben, die Mehrbelastungen, die Sie beim Ressourcenausgleich beschliessen, ich kann Ihnen das nochmals konkret sagen: Bei der Fassung der vorberatenden Kommission sind es 7,8 Mio. Franken und beim sogenannten Kompromiss, was immer ein Kompromiss ist, für mich ist das mehr Bazar, aber nehmen wir Ihr Wording des Kompromisses, dann sind es immer noch 3,9 Mio. Franken. Wenn der Kantonsrat die Vorgabe der Regierung übernimmt, nämlich unter Ausklammerung des Spitalimmobilienaufwertungseffekts ein schuldenbremsekonformes Budget zu verabschieden, dann werden Sie in der Finanzkommission und dann auch im November schauen müssen, wo Sie diese 3,9 Mio. Franken gegenfinanzieren – das ist die Aufgabe, welche die Finanzkommission fassen wird, wenn Sie diesem sogenannten «Kompromiss» zustimmen werden.

Ich muss einfach nochmals kurz erwähnen, was auch schon vorhin gesagt wurde: Die Finanzperspektiven, dieser Bericht sowie der AFP wurden Ihnen ja unterbreitet, Sie sehen ja in die nächste Geländekammer, und Sie wissen ja eigentlich, dass es nicht so einfach ist. Wieso? Weil wir bei den Staatsbeiträgen, ich habe das bereits bei der Rechnungsabnahme gesagt, ein sehr dynamisches Wachstum haben und weil vor allem bei diesen Staatsbeiträgen vieles vom Bund her vorbestimmt ist, vor allem bei den Ergänzungsleistungen und auch bei den Hospitalisationen. Zum Glück muss ich sagen, haben wir eine relative stabile Einnahmenentwicklung, sonst hätten wir im November ein sehr grundsätzliches Problem miteinander zu diskutieren. Also der Kanton St.Gallen hat derzeit nicht ein Einnahmenproblem, sondern er hat ein Problem mit den dynamisch wachsenden Staatsbeiträgen. Und der st.gallische Finanzausgleich, auch das wurde gesagt, hat natürlich eine Dynamik drin. Unser Finanzausgleich bzw. unser Ressourcenausgleich ist am Ausgleichsfaktor aufgehängt und nicht am Volumen. Das heisst, wenn sich die Disparitäten verändern entsteht eine Dynamik zu Lasten des Kantons. Das müssen Sie im Auge behalten, darum geht es auch völlig fehl zu sagen: Ja, jetzt haben wir die Zahlen 2016, die Zahlen 2017 und es gibt ja gar nicht mehr Belastungen, was habt ihr überhaupt für ein Problem. Das ist natürlich völlig falsch. Fakt ist, dass Sie 3,9 Mio. Franken nicht im Budget haben werden, gemäss der Fassung der Regierung, wenn Sie den Kompromiss beschliessen. Die 1,2 Mio. Franken, die Sie in der Kommission beschlossen habe zur Verbreiterung der Bemessungsbasis beim soziodemografischen Ausgleich, diese 1,2 Mio. Franken haben wir im Budget verarbeitet, weil wir gesagt haben: Wir können ja nicht Anträge der Kommission nicht bekämpfen und dann im Budget nichts machen. Wenn wir schon nicht bekämpfen, dann müssen wir das im Budget auch abbilden, diese 1,2 Mio. Franken haben wir berücksichtig, aber die 3,9 Mio. Franken, Fassung Kompromiss, bzw. 7,8 Mio. Franken, Fassung der Kommission, die sind derzeit nicht berücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Ich habe die Erläuterung bereits im gemeinsamen Eintreten entsprechend vorgebracht. Ich werde mich zu einzelnen Abstimmungsverhalten wieder melden, wenn Bedarf vorhanden ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-GLP-Fraktion hat die Vorlagen anlässlich zweier Fraktionssitzungen sehr intensiv durchberaten. lnsgesamt attestiert sie dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht und dem III. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz eine hohe Qualität und stellt mit Befriedigung fest, dass der kantonale Finanzausgleich durch die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen effektiver wird. Aus diesem Grund hält die Fraktion auch dafür, nicht ohne Not von den Vorschlägen der Regierung abzuweichen. lndes wird dieser Grundsatz in zwei Punkten von der Fraktionsmehrheit durchbrochen:

  1. Beim Ressourcenausgleich;

  2. bei der Benennung der dem Soziodemographischen Lastenausgleich zugrunde liegenden Bewertungsfaktoren.

Die genannten Entscheidungen führen zu einer vertretbaren höheren Belastung des Kantons.

Eine längere Diskussion führte die Fraktion über den Ressourcenausgleich für die Gemeinden und unterstützte schliesslich den Kompromissantrag der FDP-Fraktion, diesen auf 96 Prozent festzulegen.

Dass sie sich gegen den Antrag der Kommission, 96,5 Prozent, aussprach, liegt in der Tatsache begründet, dass das Ziel des FAG, nämlich der bessere Disparitätenausgleich, im Wesentlichen erreicht wird. Zudem ist der Steuerfuss in vielen Gemeinden in den letzten Jahren gesunken und deren Steuerkraft ist angestiegen. Somit wäre es aus Sicht der Fraktionsmehrheit nicht angezeigt, auf die von der Kommission beantragten Höhe von 96,5 Prozent beim Ressourcenausgleich einzutreten oder, wie das im Vorfeld der heutigen Debatte schon mehrfach erwähnt wurde, diesen Ressourcenausgleich gar noch höher hinauf zu schrauben. Denn bereits in der nächsten Session werden wir die Auswirkungen spüren. Wenn wir jetzt überborden, werden wir im Budget empfindliche Einsparungen machen müssen. Und dort wird es uns dann treffen, sei es irgendwo im Bereich des Sozialen oder der Bildung, und das sind dann genau jene Konsequenzen, die wir nicht wünschen, nämlich nochmals ein Sparpaket durchzudiskutieren.

Die von der Fraktion favorisierte Lösung von 96 Prozent verursacht dem Vorschlag der Kantonsregierung gegenüber doch immerhin Mehrkosten von rund 5 Mio. Franken.

Beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich unterstützt die CVP-GLP-Fraktion den Kommissionsantrag, für dessen Berechnung nicht ausschliesslich jene von der Regierung vorgeschlagenen exogenen und beitragsmässig kostenintensiven Faktoren zugrunde zu legen, sondern wie gehabt alle bisherigen Faktoren, die im alten FAG enthalten waren, also auch die endogenen Faktoren.

lnsbesondere haben uns auch die arbeitsmarktlichen Massnahmen dazu bewogen, die in vielen Gemeinden einen hohen Kostenanteil verursachen und die auch sehr sinnvoll sind, wenn wir diese den Sozialausgaben gegenüberstellen. Mit der Ausweitung der Berechnungsfaktoren werden insbesondere in den Agglomerationen und Städten Entlastungen erreicht, vor allem Rorschach und Wil hätten durch die neue Berechnung einiges an empfindlichen Einbussen hinzunehmen.

Der Einbezug der Steuerkraft in die Berechnung des SL Sozio lehnt die CVP-GLP-Fraktion ganz klar ab. Der Einbezug aller bisherigen Faktoren in die Berechnung verursacht dem Kanton Mehrkosten in der Höhe von 1,2 Mio. Franken.

Eine Absage erteilt die CVP-GLP-Fraktion schliesslich dem von der vorberatenden Kommission verabschiedeten Auftrag, wonach die Regierung Vor- und Nachteile sowie die Umsetzungsmöglichkeiten

a) eines horizontalen Finanzausgleichs;

b) eine Sonderlastenausgleichs Dichte sowie

c) eines Sonderlastenausgleichs Weite

zu prüfen habe.

Einstimmig fiel die Ablehnung gegenüber der neuerlichen Prüfung eines horizontalen Finanzausgleichs aus.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Primäres Ziel von Finanzausgleichssystemen soll sein, die Disparitäten unter den beteiligten Partnern zu verringern und gleichzeitig die Anreize für einen sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu bewahren. Die Schwächen des Föderalismus sind dabei so zu mildern, dass die Vorteile des Föderalismus nicht allzu stark beeinträchtigt werden.

Disparitätenabbau und Standortattraktivität sind denn auch die Ziele des St.Galler Finanzausgleichs. Beide Ziele stehen in einem Spannungsverhältnis und es bedarf eines politischen Werturteils, welche Massstäbe bei der Betrachtung sowohl der einen, wie auch bei der anderen Zielsetzung als akzeptabel betrachtet werden kann. Einleitend kann festgehalten werden, dass der vorliegende Wirksamkeitsbericht aussagekräftig und durch das HSG-Gutachten entsprechend breit abgestützt ist.

Die SVP-Fraktion zeigt sich im Grundsatz mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden. Unserer Ansicht nach macht es Sinn, dass der Steuerfuss neu aus der Berechnung eliminiert wird, da es sich um keinen exogenen Faktor handelt. Zudem verbindet er Ressourcen- und Lastenelemente, was zu Fehlanreizen führt bzw. führen kann.

Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich einen Antrag auf Erhöhung des Ausgleichsfaktors von gegenwärtig 94,5 auf neu 96,5 Prozent gemäss dem Antrag der vorberatenden Kommission. Es ist zu erwähnen, dass sich ein nicht unwesentlicher Anteil der Fraktionsmitglieder für den Kompromissvorschlag von 96 Prozent ausgesprochen hat. Eine quantitative Minderheit, zu der auch der Sprechende als Präsident der Finanzkommission zählt, unterstützt den Vorschlag der Regierung von 95,5 Prozent.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich des Sonderlastenausgleichs können wir uns ebenfalls einverstanden erklären, da im erwähnten Bericht der Uni SG die teilweise Verknüpfung von Ressourcen- und Lastenelementen bemängelt wird.

Eine Abkehr der heute angewandten, teilweise horizontalen Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen der Stadt St. Gallen erscheint ebenso sinnvoll, da der seinerzeit ausgearbeitete Lösungsansatz sich nicht bewährt hat. Der Sonderlastenausgleich Stadt St. Gallen ist nicht ein Ausgleichsystem im engeren Sinne. Er entspricht viel mehr einer Direktzahlung an die Stadt. Die neue Schaffung eines Ausgleichs mit Vorteilsabgeltung in Anlehnung an die Ausgestaltung des Bundes erachten wir daher als zweckmässig. Problematisch erscheint uns einzig die praktische Umsetzung von Art. 30c, wonach Finanzausgleichsbeiträge und andere Leistungen des Kantons reduziert werden können, falls eine gebotene Zusammenarbeit zwischen Gemeinden unterbleiben soll.

Per Saldo können wir aber festhalten, dass der kantonale Finanzausgleich sich mit den vorgeschlagenen Änderungen bzw. Anpassungen effektiver und zielorientierter präsentiert.  

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Präsident vorberatende Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Seit dem 1. Januar 2008 ist der heutige innerkantonale Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden in Vollzug. Gemäss Art. 44 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) verpflichtet die Regierung, alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorzulegen. Konkret soll jeder Wirksamkeitsbericht Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs geben und Möglichkeiten für angezeigte Verbesserungen aufzeigen.

Der erste Wirksamkeitsbericht war bereits nach Ablauf von zwei Jahren zu erstellen, damit die Möglichkeit bestand, rasch auf unerwartete Mängel des Finanzausgleichs zu reagieren. 2012 wurde der zweite Wirksamkeitsbericht vorgelegt und vom Parlament beraten inklusive eines möglichen Systemwechsels zum horizontalen Ausgleich und mit einer entscheidenden Erneuerung des Ausgleichsfaktors «Sozio-Demografisch». Beim nun zu beratenden Bericht handelt es sich somit um den Zweiten ordentlichen Wirksamkeitsbericht gemäss FAG.

Mit den aktuellen Anpassungen werden drei Ziele verfolgt:

  1. Es ist angedacht, den Steuerfuss ganz aus dem Finanzausgleichssystem zu entfernen. Da der Steuerfuss kein exogener Faktor ist und Ressourcen und Lastenelemente miteinander verbindet, führt seine Berücksichtigung zu Fehlanreizen und Ineffizienzen. Er wird aus den Bereichen des Ressourcenausgleichs gestrichen und der Ausgleich für Gemeinden mit hohen Steuerfüssen wird aufgehoben.

  2. Man möchte den Ausgleich der Lasten präzisieren und fokussieren. Im Sonderlastenausgleich Weite wird dazu der bisherige Indikator der gewichteten Strassenlänge, der nur bedingt exogen ist, ergänzt. lm soziodemographischen Sonderlastenausgleich wollte die Regierung die bisher überdurchschnittliche Belastungen in neun verschiedenen Bereichen reduzieren die Kommission möchte aber grundsätzlich bei der heutigen Lösung bleiben. Zur Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrags zu den zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen wird der Kanton nicht mehr an Stelle anderer St.Galler Gemeinden 4,5 Mio. Franken an die zentralörtlichen Leistungen in der Stadt St.Gallen beitragen. Er anerkennt jedoch das Wachstum der zentralörtlichen Leistungen und erhöht seine übrigen Beiträge um einen Drittel. Für alle St.Galler Gemeinden wird die interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung als neues Instrument des Finanzausgleichs eingeführt. Fehlt die gebotene Zusammenarbeit, können Finanzausgleichsbeiträge oder andere Beiträge des Kantons reduziert werden. Die Regierung kann zudem Gemeinden unter strengen Voraussetzungen zur Abgeltung gemeindeübergreifender Leistungen zwingen.

  3. Berücksichtigung der Gesamtlasten: Neu werden innerhalb der einzelnen Ausgleichsinstrumente unterdurchschnittliche Belastungen den überdurchschnittlichen Belastungen gegenübergestellt. Anspruch auf einen Ausgleichsbeitrag haben nur jene Gemeinden, die insgesamt eine überdurchschnittliche Belastung aufweisen. Eine Simulation der Auswirkungen auf Basis der Beiträge für das Jahr 2016 (lSL und PSA 2015) zeigt, dass die Anpassungen zu Effizienzgewinnen von rund 6,9 Mio. Franken führen würden, wenn wir der Botschaft der Regierung Folge leisten. Dies war der Hauptgrund, dass sich die Kommission intensiv über die Höhe des Ressourcenausgleichsatz unterhalten hat. Schlussendlich beantragt eine Mehrheit der Kommission lhnen einen Ressourcenausgleichssatz von 96,5 Prozent und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen 95,5 Prozent – weitere Sätze wurden in der Kommission nicht debattiert.

Die Kommission hat diese Themen am 18. August 2016 und am 24. August 2016 beraten.

An der Beratung nahmen nebst dem Vorsteher des Departementes des Innern, Regierungspräsident Martin Klöti, der stellvertretende Generalsekretär, Chompel Balok, wie auch der Leiter des Amtes für Gemeinden, Lukas Summermatter, teil. lm weitern wurde Niklaus Summermatter, Ökonom und Projektleiter aus dem Finanzdepartement eingeladen. Das Protokoll wurde von Mario Gemperle, Amt für Gemeinden, geführt.

Nach Art. 52 unserer Geschäftsreglementes wurden an unserm ersten Sitzungstag als externe Referenten Stadtpräsident und Nationalrat Thomas Müller, Rorschach und Elmar Metzger, Gemeindepräsident aus Flawil eingeladen. Diese beiden Referenten haben Kommunen vertreten, die sich bereits im Vorfeld der Debatte auf unterschiedlichen Wegen intensiv in die Thematik eingebracht haben.

Wichtigste Punkte

Wie teilweise in der Ausgangslage bereits erläutert, waren die wichtigsten zu beleuchtenden Themenkreisen folgende:

  • Höhe des Ausgleichsfaktors für Ressourcenausgleich;

  • Umgestaltung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs;

  • Aufträge für den nächsten Wirksamkeitsbericht;

    Eine entscheide Bertachtungsweis für die Beratung war das Referenzjahr. ln der Botschaft wurde ausschliesslich mit den Zahlen 2016 (Basis 2014/2015) operiert in der Beratung standen auch die Zahlen 2017 (Basis 2015/2016) zur Debatte.

  • Höhe des Ausgleichsfaktors für Ressourcenausgleich;

    Die unterdurchschnittliche Steuerkraft der Gemeinden wird heute über den sogenannten Ausgleichsfaktor ausgeglichen. Derzeit beträgt dieser 94,5 Prozent des kantonalen Durchschnitts. Er zeigt die minimale Ressourcenausstattung der Gemeinden an. Die Vorlage der Regierung sieht eine Erhöhung dieses minimalen Ressourcenausgleichs auf 95,5 Prozent des kantonalen Durchschnitts vor.

    Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen 96,5 Prozent.

  • Umgestaltung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs;

    Die im Bereich der soziodemographischen Lasten vorgeschlagene Fokussierung fand jedoch in der vorberatenden Kommission keine Mehrheit. Die Kommission gewichtete das Argument einer breiten Bemessungsgrundlage und den Einbezug von präventiven Massnahmen höher als ausschliessliche Berücksichtigung nicht beeinflussbarer Faktoren.

  • Aufträge für den nächsten Wirksamkeitsbericht;

    Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts Vor- und Nachteile sowie Umsetzungsmöglichkeiten

    a) eines horizontalen Finanzausgleichs;

    b) eines Sonderlastenausgleichs Dichte;

    c) eines Sonderlastenausgleichs Weite unter Einbezug der Lasten der Gewässer (Be- und Entlastung) sowie deren Auswirkungen auf die anderen Ausgleichsgefässe und mögliche Kompensationen (z.B. direkte Beteiligung des Kantons an den Bildungskosten) zu

    prüfen und vorzuschlagen.

Anträge

Die vorberatende Kommission, in dessen Auftrag und Namen ich zu lhnen spreche, beantragt lhnen, auf die Botschaft vom 19. Mai 2016 einzutreten und den Anträgen auf dem gelben Blatt zuzustimmen.

Sollten die Kommissionsmitglieder selber nicht mehr hinter den Anträgen stehen, liegt dies weniger an der Loyalität, als mehr an den Facts und Kompromissen, die zwischen der Beratung und heute diskutiert wurden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion über alle drei Vorlagen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist ???

Ich danke Ihnen bestens für die positive Würdigung dieser Vorlage, für Ihr Eintreten und insbesondere auch für die wertvollen Hinweise aus der Vernehmlassung aus Kreisen der VSGP und aus der Kommission. Sie haben gesehen, wir haben jetzt eine wesentliche Verbesserung hingebracht durch diesen politischen Prozess, aber auch durch eine gute Erfahrung, auf welche wir aufbauen können. Ich glaube, das ist das Merkmal unserer Politik und unserer Demokratie. Wir schauen, wo wir gut unterwegs sind und wir werfen über Bord, wo wir sehen, was wir nicht mehr brauche, z.B. liegen wir falsch, wenn wir den Steuerfuss miteinbeziehen. Wir brauchen keinen ISL, keine PSA mehr – das ist alles richtig. Sie sehen, uns, d.h. unserem Kanton und Ihnen, ist dieses Instrument etwas wert. Das ist eine grosse Position, 220 Mio. Franken jährlich. Wozu dient sie? Sie soll den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, finanzielle Unterschiede verringern und übermässige Belastungen ausgleichen – es ist der Sinn diese Disparitäten etwas einzuschränken.

Erfolg auf der kommunalen Ebene ist nichts Verwerfliches. Die Gemeinden können sich auf dem Markt positionieren, sie können ihre Leistungen steigern, wenn sie das wollen, und das geschieht auch, wenn man die guten Abschlüsse im Kanton betrachtet. Was aber nicht sein, ist, dass durch ein solches Instrument Fehlanreize geschaffen werden. Und was wir auch nicht wollen ist, per Gesetz eine Gleichmacherei zu etablieren – wir wollen das nicht. Wir wollen die Nachteile kompensieren auf Durchschnitte. Damit sind wir jetzt bei diesem Ressourcenausgleich, nämlich einem Steuerkraftausgleich im Sinne einer Mindestausstattung. Der Finanzausgleich orientiert sich an den exogenen Faktoren, also dort, wo eine Gemeinde wirklich nicht anders kann, als solche Leistungen zu erbringen, dort muss Unterstützung gegeben werden. Eine Gemeinde kann nicht plötzlich ihr Strassennetz verkürzen. Eine Gemeinde nicht plötzlich Sonderschullasten einschränken. Wir sind gesetzlich gebunden, und dort setzen wir an und genau da finde ich, haben wir mit dem Ressourcenausgleich, nämlich mit einer Anhebung um ein ganzes Prozent, was 7 Mio. Franken ausmacht, einen grossen Schritt gemacht. Immerhin, der Ressourcenausgleich ist die Schlüsselposition mit etwa 120 Mio. Franken, «da geht die Post ab». Hinzu kommt noch, dass wir natürlich immer darauf achten, dass der Ressourcenausgleich nicht jedes Jahr gleich ist. Wir haben eine Basis genommen, Sie haben gesehen, da entsteht nun diese Differenz. Wenn wir die Basis von einem Jahr später nehmen und das Budget 2017, ist diese Differenz überhaupt nicht mehr so gross, und es war gar nie eine Idee dahinter, der Kanton möge durch diese Verbesserung des Finanzausgleichs Mittel einsparen. Das war von Beginn an nie die Aufgabenstellung. Bitte unterstellen Sie das jetzt nicht und bitte erliegen Sie der Versuchung nicht, dass irgendwo, wenn Geld herumliegt, man es auch abtischen muss. Wir sind hier, jetzt an einer gesetzlichen Anpassung und nicht am Verteilen von Geld, und schon gar nicht Sie als Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die das Ganze im Auge behalten mögen, nämlich den Kanton. Die Gemeinden kommen besser weg als vorher. Gerade Gemeinden, denen es nicht besonders gut geht, kann man nachweislich nun mehr Ressourcen sprechen. Das ist der grosse Vorteil dieser Vorlage.

Ich bitte Sie hier, wirklich im Auge zu behalten, dass ein Finanzausgleich nur wirklich wirkt, wenn er als Paket, so wie er jetzt dasteht, auch durchgeht. Es gibt Anträge, es gibt ein rotes Blatt der Regierung und Sie wissen, dass man beim soziodemografischen Lastenausgleich durchaus unterschiedliche Meinungen haben kann. Nur dort sind nicht die grossen Unterschiede, nämlich um 1 bis 2 Mio. Franken herum, dort geschieht nicht so viel.

Daher freue ich mich jetzt ausserordentlich auf eine gute Beratung. Ich bin sehr gespannt, wie wir heute aus dieser 1. Lesung herausgehen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke der Regierung für den Wirksamkeitsbericht, den wir genau diskutiert haben.

Wir stellen fest, dass wir im Bereich der Bewertung der Wirksamkeit des Finanzausgleichs doch unterschiedliche Meinungen hier im Rat haben.

In Art. 85 der st.gallischen Verfassung wird umschrieben, was der Finanzausgleich zu tätigen hat. Er hat verschiedene Ziele:

  1. wie den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen - das wird in diesem Sinne auch erfüllt;

  2. er hat auch zum Ziel, übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen. Wir stellen fest, dass wir im Bereich dieser Sonderlastenausgleiche doch auf einem guten Weg sind und diese Präzisierungen, die vorgeschlagen werden, doch zielführend sind;

  3. das entscheidenste Ziel, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern. Hier stellen wir tatsächlich grosse Differenzen fest in der Bewertung.

Die finanziellen Unterschiede verringern, und der Grund dafür ist, alle Gemeinden haben unterschiedliche Voraussetzungen, insbesondere im Bereich der Ressourcenstärken. Und diese unterschiedlichen Ressourcenstärken haben ganz konkrete Folgen, wie viel die Gemeinden je Steuerfussprozent einnehmen. Ich kann hier ein Beispiel geben mit zwei Städten im Kanton St.Gallen: Wir haben einerseits Rapperswil-Jona, diese Stadt nimmt pro Steuerfussprozent 31 Franken ein bei den natürlichen Personen. Und auf der anderen Seite haben wir Rorschach, der Stadtpräsident war in der Kommission, und diese erhalten je Steuerfussprozent 15 Franken. Es wird dann noch ein bisschen aufgewertet, auf etwa 18 Franken durch den Ressourcenausgleich, und das ist jetzt die Ausgangslage. Jetzt können Sie mitrechnen: Rapperswil-Jona und Rorschach erfüllen eine Gemeindeaufgabe gleichwertig. Sie kostet je Kopf genau gleich viel. Und wie viel muss jetzt Rorschach einziehen, und wie viel Rapperswil? Rapperswil-Jona muss, weil sie je Steuerfussprozent mehr einnehmen, z.B. 1 Steuerfussprozent erheben und Rorschach benötigt das Doppelte, weil sie ressourcenschwach sind und darum 2 Steuerfussprozente einfordern müssen. Da sehen Sie, dass der Steuerfuss keine richtige Grösse ist, um die Aufgabenerfüllung einer Gemeinde zu bewerten. Es gibt hier ganz grosse Unterschiede, und wir stellen fest, dass diese Unterschiede nicht ausgeglichen werden, sondern mit den vorliegenden Änderungen sogar verstärkt werden.

Ich kann Ihnen dazu auch zwei Beispiele machen: Wenn Sie im Jahr 2007 schauen, dem letzten Jahr des alten Finanzausgleichs, da war der tiefste Steuerfuss 100 Prozent und der Höchste 162 Prozent, der Mindeststeuerfussprozent lag bei 113, wer darunter lag, musste noch etwas zahlen, z.B. Rapperswil-Jona.

Heute haben wir die Situation, dass die ressourcenstärksten Gemeinden 80 Steuerfussprozente erheben und die Schwächsten 162. Die Schere ist auseinandergegangen und wir müssen feststellen, dass hier eine Ungerechtigkeit heranwächst, die auch innerhalb der Gemeinden zu Diskussionen führen wird, und die nicht akzeptabel ist. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben hier Ungerechtigkeiten, die nicht in Fehlern der Gemeinde liegen, sondern ganz einfach in der Ressourcenstärke, die sehr unterschiedlich ist.

Hier stellen wir fest, dass das Ziel der Verfassung nicht erreicht wird. Daran müssen wir arbeiten. Unser Rezept ist klar: Wir können das nur mit einem horizontalen Finanzausgleich verbessern, der den Kanton entlastet und das Geld bei den ressourcenstarken Gemeinden holt, wie es übrigens vierundzwanzigeinhalb andere Kantone kennen. Ausser St.Gallen und Appenzell Innerrhoden kennen alle anderen Kantone einen horizontalen Lastenausgleich.

Im III. Nachtrag werden jetzt verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Wir unterstützen die Änderungen und haben einfach insgesamt ein Problem. Die ganze Vorlage führt zu sogenannten Effizienzgewinnen. Wir haben immer gesagt, dass das keine Effizienzgewinne sind, sondern dass hier gespart wird. Auf dem roten Blatt der Regierung wird dies auch so ausgeführt. Es werden 6,9 Mio. Franken mit dieser Vorlage gespart, und zwar nicht zu Lasten aller Gemeinden, sondern ausschliesslich zu Lasten der ressourcenschwachen Gemeinden. Die ressourcenstarken Gemeinden erhalten weder etwas noch müssen sie etwas bezahlen, also können sie sich zurücklehnen. Für sie ist das Menü gegessen, sie werden weder belastet noch entlastet.

Darum geht es für die SP-GRÜ-Fraktion nicht an, dass in diesem Bereich jetzt gespart wird. Für uns ist klar, mindestens der gleiche Betrag muss im kantonalen Finanzausgleich aufgewendet werden.

Die vorberatende Kommission schlägt nun einen Mittelweg vor. Sie schlägt vor, dass man dieses «Sparpotenzial» aufteilt in Verbesserungen im soziodemografischen Sonderlastenausgleich. Wir unterstützen diese Fokussierung, wie das die Vorredner auch ausgeführt haben. Wir sind aber auch der Meinung, dass der Ausgleichsfaktor erhöht werden muss. Wir sind einstimmig der Meinung, dass es der Vorschlag der vorberatenden Kommission sein muss, mit 96,5 Prozent.

Ich mache hier einfach noch darauf aufmerksam: Der grosse Gewinner des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs ist neben z.B. Wil und Rorschach auch die Stadt St.Gallen, dies wohlverstanden auch richtigerweise, denn sie haben wirklich auch Belastungen. Ich bitte Sie einfach auch zu bedenken, auf der anderen Seite sind die ressourcenschwachen, insbesondere auch Landgemeinden. Ich bitte Sie, diesen austarierten Kompromiss, den wir hier in der vorberatenden Kommission geschmiedet haben, mit den verbessernden Entlastungen beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich und mit der Erhöhung des Ressourcenausgleichsfaktors, nicht zu unterlaufen. Ich möchte keine Diskussion zwischen Stadt und Land. Ich bin der Meinung, wir haben hier einen Weg, den wir gemeinsam beschreiten können.

Zum Abschluss: Ein Ärgernis ist der zentralörtliche Lastenausgleich. Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Regierung die Segel streicht und hier keinen konkreten Vorschlag mehr macht. Aus unserer Sicht fehlt ihr hier der Mut, mit einem konkreten Vorschlag die Profiteure rund um die Zentrumstädte bzw. -gemeinden zur Kasse zu bitten für die Leistungen, die sie beziehen. Die Kommission hat dann Milchzähne eingesetzt und wir haben jetzt in Art. 30 einen Vorschlag, der immerhin eine gewisse Handhabe gibt, damit man die Diskussion starten kann.

Wir unterstützen diese Vorschläge und hoffen, dass man damit ein bisschen zubeissen kann, und dass es doch einigermassen schmerzhaft wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Hartmann-Flawil: Es ist meines Erachtens nicht ganz glücklich, wenn man jetzt den Sonderlastenausgleich Sozio hier gegenüber den Ressourcenausgleich stellt und dann einen Stadt-Land-Konflikt heraufbeschwört. Es gibt in diesem Bereich keinen Stadt-Land-Konflikt. Die Regierung hat den Ressourcenausgleich bereits um 1 Prozent erhöht und wir geben nochmals ein halbes Prozent dazu. Wenn wir das rote Blatt betrachten, das uns die Regierung zugestellt hat, dann sehen wir auf S. 2, dass von dem noch höheren Ressourcenausgleich, also auch wenn wir auf 96,5 Prozent gehen, nur 2,2 Mio. Franken, welche an Gemeinden gehen, die einen Steuerfuss über 145 Prozent haben. Das ist meines Erachtens keine gute Verteilung dieser Mittel. Dagegen macht es beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich, wo wir gesehen haben, wie gross die Verwerfungen in den Städten Wil und Rorschach sind, Sinn, hier eine Erhöhung heranzubringen bzw. die Faktoren, die dem zu Grunde liegen zu erweitern, damit bei diesen Gemeinden die Verwerfungen sinken.

Beim Ressourcenausgleich sind wir der Ansicht, dass wir hier an die äusserste Grenze gehen, sonst haben wir nächsten oder übernächsten Monat im Budget riesige Diskussionen, wo wir die heute ausgegebenen Gelder wieder einsparen sollen. Dann wird es ganz sicher wieder zu schmerzhafteren Einsparungen kommen in Bereichen die uns nahe liegen. Dabei denke ich beispielsweise an die linke Ratsseite, wenn es dann um Bildungsfragen oder um Fragen im Sozialen geht, wenn wir dort wieder Einsparungen erzielen müssen, die sehr schmerzhaft sind. Wir dürfen die Gelder heute nicht zu leichtfertig verteilen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ich möchte Dürr-Widnau noch eine Antwort liefern: Ich habe grosses Verständnis dafür, dass der Kanton seine Finanzen im Gleichgewicht halten muss. Das ist seine Verpflichtung und die unser aller. Aber Sie fragen, woher das Geld kommen soll. Dürr-Widnau, ich stelle Ihnen eine Gegenfrage: Erklären Sie den Gemeinden, die demnächst dramatisch weniger Ausgleichsgelder erhalten werden, woher die die Gelder nehmen sollen. Das denke ich mir, wären Sie diesen Gemeinden dann schuldig.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016