Geschäft: III. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2016 zum Finanzausgleich)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.16.01
TitelIII. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2016 zum Finanzausgleich)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung12.5.2016
Abschluss31.1.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 23. August 2016
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im März 2017
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 18. August 2016
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 19. September 2016
ErlassReferendumsvorlage vom 29. November 2016
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. Februar 2017
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 24. August 2017
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe zur Sammelbotschaft
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 29. November 2016
AntragKommissionsbestellung vom 6. Juni 2016
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 24. August 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2016Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Wirksamkeitsbericht ist fundiert und durch ein HSG-Gutachten entsprechend unterlegt. Der kantonale Finanzausgleich ist in seiner Gesamtheit mit den getroffenen Massnahmen effektiver und zielorientierter geworden. Die FDP-Fraktion begrüsst insbesondere, dass mit der Eliminierung des Steuerfusses aus dem Ressourcenausgleich sowie der Abschaffung des PSA- und IS-Soll das alte Denken in Steuerfüssen aus dem ursprünglichen Finanzausgleich nun definitiv verschwunden ist.

Der Ressourcenausgleich, als das Ausgleichsgefäss der ersten Stufe soll die Hauptwirkung erzielen.

Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb die Anhebung des Ausgleichfaktors. Allerdings kann sie der Erhöhung, wie es die Kommission vorschlägt, nicht zustimmen und wird einen entsprechenden Kompromissvorschlag auf 96 Prozent einbringen.

Mit Blick auf das anstehende Budget und die Aussichten auf die Folgen der Unternehmenssteuerreform III darf der Finanzhaushalt im beantragten Ausmass belastet werden. Dass die vorberatende Kommission beim Sonderlastenausgleich Sozio auf die Berechnung nach der bisherigen Formel zurückkommt, unterstützt die FDP-Fraktion. Dies ermöglicht neben einem Ausgleich der Soziallasten auch die Begünstigung von präventiven Massnahmen im Arbeitsmarktbereich. Diese haben deshalb grosse Bedeutung, weil sie ihrerseits wiederum zu Entlastungen bei den Soziallasten beitragen. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommission.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung in Alehnung an die Ausgestaltung des Bundes ist zweckmässig. Wir sind uns aber auch bewusst, dass dieses Instrument in der Umsetzung problematisch sein wird. Es ist aber ein Instrument, das präventive Wirkung entfaltet und durch den Kommissionsantrag die richtige und notwendige Verschärfung erfährt. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Kommission.

Nicht unterstützten wird die FDP-Fraktion den von der Kommission formulierten Auftrag. Nachdem das Thema eine horizontalen Ausgleichs beim II. Nachtrag zum Finanzausgleich in der vorberatenden Kommission klar abgelehnt wurde, ist nun die erneute Wiederaufnahme eine Zwängerei. Im Weiteren erachtet die FDP-Fraktion auch die Schaffung neuer Ausgleichsgefässe als nicht opportun und wird den Auftrag der Kommission als Ganzes ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion über alle drei Vorlagen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Primäres Ziel von Finanzausgleichssystemen soll sein, die Disparitäten unter den beteiligten Partnern zu verringern und gleichzeitig die Anreize für einen sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu bewahren. Die Schwächen des Föderalismus sind dabei so zu mildern, dass die Vorteile des Föderalismus nicht allzu stark beeinträchtigt werden.

Disparitätenabbau und Standortattraktivität sind denn auch die Ziele des St.Galler Finanzausgleichs. Beide Ziele stehen in einem Spannungsverhältnis und es bedarf eines politischen Werturteils, welche Massstäbe bei der Betrachtung sowohl der einen, wie auch bei der anderen Zielsetzung als akzeptabel betrachtet werden kann. Einleitend kann festgehalten werden, dass der vorliegende Wirksamkeitsbericht aussagekräftig und durch das HSG-Gutachten entsprechend breit abgestützt ist.

Die SVP-Fraktion zeigt sich im Grundsatz mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden. Unserer Ansicht nach macht es Sinn, dass der Steuerfuss neu aus der Berechnung eliminiert wird, da es sich um keinen exogenen Faktor handelt. Zudem verbindet er Ressourcen- und Lastenelemente, was zu Fehlanreizen führt bzw. führen kann.

Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich einen Antrag auf Erhöhung des Ausgleichsfaktors von gegenwärtig 94,5 auf neu 96,5 Prozent gemäss dem Antrag der vorberatenden Kommission. Es ist zu erwähnen, dass sich ein nicht unwesentlicher Anteil der Fraktionsmitglieder für den Kompromissvorschlag von 96 Prozent ausgesprochen hat. Eine quantitative Minderheit, zu der auch der Sprechende als Präsident der Finanzkommission zählt, unterstützt den Vorschlag der Regierung von 95,5 Prozent.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich des Sonderlastenausgleichs können wir uns ebenfalls einverstanden erklären, da im erwähnten Bericht der Uni SG die teilweise Verknüpfung von Ressourcen- und Lastenelementen bemängelt wird.

Eine Abkehr der heute angewandten, teilweise horizontalen Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen der Stadt St. Gallen erscheint ebenso sinnvoll, da der seinerzeit ausgearbeitete Lösungsansatz sich nicht bewährt hat. Der Sonderlastenausgleich Stadt St. Gallen ist nicht ein Ausgleichsystem im engeren Sinne. Er entspricht viel mehr einer Direktzahlung an die Stadt. Die neue Schaffung eines Ausgleichs mit Vorteilsabgeltung in Anlehnung an die Ausgestaltung des Bundes erachten wir daher als zweckmässig. Problematisch erscheint uns einzig die praktische Umsetzung von Art. 30c, wonach Finanzausgleichsbeiträge und andere Leistungen des Kantons reduziert werden können, falls eine gebotene Zusammenarbeit zwischen Gemeinden unterbleiben soll.

Per Saldo können wir aber festhalten, dass der kantonale Finanzausgleich sich mit den vorgeschlagenen Änderungen bzw. Anpassungen effektiver und zielorientierter präsentiert.  

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-GLP-Fraktion hat die Vorlagen anlässlich zweier Fraktionssitzungen sehr intensiv durchberaten. lnsgesamt attestiert sie dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht und dem III. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz eine hohe Qualität und stellt mit Befriedigung fest, dass der kantonale Finanzausgleich durch die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen effektiver wird. Aus diesem Grund hält die Fraktion auch dafür, nicht ohne Not von den Vorschlägen der Regierung abzuweichen. lndes wird dieser Grundsatz in zwei Punkten von der Fraktionsmehrheit durchbrochen:

  1. Beim Ressourcenausgleich;

  2. bei der Benennung der dem Soziodemographischen Lastenausgleich zugrunde liegenden Bewertungsfaktoren.

Die genannten Entscheidungen führen zu einer vertretbaren höheren Belastung des Kantons.

Eine längere Diskussion führte die Fraktion über den Ressourcenausgleich für die Gemeinden und unterstützte schliesslich den Kompromissantrag der FDP-Fraktion, diesen auf 96 Prozent festzulegen.

Dass sie sich gegen den Antrag der Kommission, 96,5 Prozent, aussprach, liegt in der Tatsache begründet, dass das Ziel des FAG, nämlich der bessere Disparitätenausgleich, im Wesentlichen erreicht wird. Zudem ist der Steuerfuss in vielen Gemeinden in den letzten Jahren gesunken und deren Steuerkraft ist angestiegen. Somit wäre es aus Sicht der Fraktionsmehrheit nicht angezeigt, auf die von der Kommission beantragten Höhe von 96,5 Prozent beim Ressourcenausgleich einzutreten oder, wie das im Vorfeld der heutigen Debatte schon mehrfach erwähnt wurde, diesen Ressourcenausgleich gar noch höher hinauf zu schrauben. Denn bereits in der nächsten Session werden wir die Auswirkungen spüren. Wenn wir jetzt überborden, werden wir im Budget empfindliche Einsparungen machen müssen. Und dort wird es uns dann treffen, sei es irgendwo im Bereich des Sozialen oder der Bildung, und das sind dann genau jene Konsequenzen, die wir nicht wünschen, nämlich nochmals ein Sparpaket durchzudiskutieren.

Die von der Fraktion favorisierte Lösung von 96 Prozent verursacht dem Vorschlag der Kantonsregierung gegenüber doch immerhin Mehrkosten von rund 5 Mio. Franken.

Beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich unterstützt die CVP-GLP-Fraktion den Kommissionsantrag, für dessen Berechnung nicht ausschliesslich jene von der Regierung vorgeschlagenen exogenen und beitragsmässig kostenintensiven Faktoren zugrunde zu legen, sondern wie gehabt alle bisherigen Faktoren, die im alten FAG enthalten waren, also auch die endogenen Faktoren.

lnsbesondere haben uns auch die arbeitsmarktlichen Massnahmen dazu bewogen, die in vielen Gemeinden einen hohen Kostenanteil verursachen und die auch sehr sinnvoll sind, wenn wir diese den Sozialausgaben gegenüberstellen. Mit der Ausweitung der Berechnungsfaktoren werden insbesondere in den Agglomerationen und Städten Entlastungen erreicht, vor allem Rorschach und Wil hätten durch die neue Berechnung einiges an empfindlichen Einbussen hinzunehmen.

Der Einbezug der Steuerkraft in die Berechnung des SL Sozio lehnt die CVP-GLP-Fraktion ganz klar ab. Der Einbezug aller bisherigen Faktoren in die Berechnung verursacht dem Kanton Mehrkosten in der Höhe von 1,2 Mio. Franken.

Eine Absage erteilt die CVP-GLP-Fraktion schliesslich dem von der vorberatenden Kommission verabschiedeten Auftrag, wonach die Regierung Vor- und Nachteile sowie die Umsetzungsmöglichkeiten

a) eines horizontalen Finanzausgleichs;

b) eine Sonderlastenausgleichs Dichte sowie

c) eines Sonderlastenausgleichs Weite

zu prüfen habe.

Einstimmig fiel die Ablehnung gegenüber der neuerlichen Prüfung eines horizontalen Finanzausgleichs aus.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Präsident vorberatende Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Seit dem 1. Januar 2008 ist der heutige innerkantonale Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden in Vollzug. Gemäss Art. 44 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) verpflichtet die Regierung, alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorzulegen. Konkret soll jeder Wirksamkeitsbericht Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs geben und Möglichkeiten für angezeigte Verbesserungen aufzeigen.

Der erste Wirksamkeitsbericht war bereits nach Ablauf von zwei Jahren zu erstellen, damit die Möglichkeit bestand, rasch auf unerwartete Mängel des Finanzausgleichs zu reagieren. 2012 wurde der zweite Wirksamkeitsbericht vorgelegt und vom Parlament beraten inklusive eines möglichen Systemwechsels zum horizontalen Ausgleich und mit einer entscheidenden Erneuerung des Ausgleichsfaktors «Sozio-Demografisch». Beim nun zu beratenden Bericht handelt es sich somit um den Zweiten ordentlichen Wirksamkeitsbericht gemäss FAG.

Mit den aktuellen Anpassungen werden drei Ziele verfolgt:

  1. Es ist angedacht, den Steuerfuss ganz aus dem Finanzausgleichssystem zu entfernen. Da der Steuerfuss kein exogener Faktor ist und Ressourcen und Lastenelemente miteinander verbindet, führt seine Berücksichtigung zu Fehlanreizen und Ineffizienzen. Er wird aus den Bereichen des Ressourcenausgleichs gestrichen und der Ausgleich für Gemeinden mit hohen Steuerfüssen wird aufgehoben.

  2. Man möchte den Ausgleich der Lasten präzisieren und fokussieren. Im Sonderlastenausgleich Weite wird dazu der bisherige Indikator der gewichteten Strassenlänge, der nur bedingt exogen ist, ergänzt. lm soziodemographischen Sonderlastenausgleich wollte die Regierung die bisher überdurchschnittliche Belastungen in neun verschiedenen Bereichen reduzieren die Kommission möchte aber grundsätzlich bei der heutigen Lösung bleiben. Zur Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrags zu den zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen wird der Kanton nicht mehr an Stelle anderer St.Galler Gemeinden 4,5 Mio. Franken an die zentralörtlichen Leistungen in der Stadt St.Gallen beitragen. Er anerkennt jedoch das Wachstum der zentralörtlichen Leistungen und erhöht seine übrigen Beiträge um einen Drittel. Für alle St.Galler Gemeinden wird die interkommunale Zusammenarbeit mit Vorteilsabgeltung als neues Instrument des Finanzausgleichs eingeführt. Fehlt die gebotene Zusammenarbeit, können Finanzausgleichsbeiträge oder andere Beiträge des Kantons reduziert werden. Die Regierung kann zudem Gemeinden unter strengen Voraussetzungen zur Abgeltung gemeindeübergreifender Leistungen zwingen.

  3. Berücksichtigung der Gesamtlasten: Neu werden innerhalb der einzelnen Ausgleichsinstrumente unterdurchschnittliche Belastungen den überdurchschnittlichen Belastungen gegenübergestellt. Anspruch auf einen Ausgleichsbeitrag haben nur jene Gemeinden, die insgesamt eine überdurchschnittliche Belastung aufweisen. Eine Simulation der Auswirkungen auf Basis der Beiträge für das Jahr 2016 (lSL und PSA 2015) zeigt, dass die Anpassungen zu Effizienzgewinnen von rund 6,9 Mio. Franken führen würden, wenn wir der Botschaft der Regierung Folge leisten. Dies war der Hauptgrund, dass sich die Kommission intensiv über die Höhe des Ressourcenausgleichsatz unterhalten hat. Schlussendlich beantragt eine Mehrheit der Kommission lhnen einen Ressourcenausgleichssatz von 96,5 Prozent und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen 95,5 Prozent – weitere Sätze wurden in der Kommission nicht debattiert.

Die Kommission hat diese Themen am 18. August 2016 und am 24. August 2016 beraten.

An der Beratung nahmen nebst dem Vorsteher des Departementes des Innern, Regierungspräsident Martin Klöti, der stellvertretende Generalsekretär, Chompel Balok, wie auch der Leiter des Amtes für Gemeinden, Lukas Summermatter, teil. lm weitern wurde Niklaus Summermatter, Ökonom und Projektleiter aus dem Finanzdepartement eingeladen. Das Protokoll wurde von Mario Gemperle, Amt für Gemeinden, geführt.

Nach Art. 52 unserer Geschäftsreglementes wurden an unserm ersten Sitzungstag als externe Referenten Stadtpräsident und Nationalrat Thomas Müller, Rorschach und Elmar Metzger, Gemeindepräsident aus Flawil eingeladen. Diese beiden Referenten haben Kommunen vertreten, die sich bereits im Vorfeld der Debatte auf unterschiedlichen Wegen intensiv in die Thematik eingebracht haben.

Wichtigste Punkte

Wie teilweise in der Ausgangslage bereits erläutert, waren die wichtigsten zu beleuchtenden Themenkreisen folgende:

  • Höhe des Ausgleichsfaktors für Ressourcenausgleich;

  • Umgestaltung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs;

  • Aufträge für den nächsten Wirksamkeitsbericht;

    Eine entscheide Bertachtungsweis für die Beratung war das Referenzjahr. ln der Botschaft wurde ausschliesslich mit den Zahlen 2016 (Basis 2014/2015) operiert in der Beratung standen auch die Zahlen 2017 (Basis 2015/2016) zur Debatte.

  • Höhe des Ausgleichsfaktors für Ressourcenausgleich;

    Die unterdurchschnittliche Steuerkraft der Gemeinden wird heute über den sogenannten Ausgleichsfaktor ausgeglichen. Derzeit beträgt dieser 94,5 Prozent des kantonalen Durchschnitts. Er zeigt die minimale Ressourcenausstattung der Gemeinden an. Die Vorlage der Regierung sieht eine Erhöhung dieses minimalen Ressourcenausgleichs auf 95,5 Prozent des kantonalen Durchschnitts vor.

    Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen 96,5 Prozent.

  • Umgestaltung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs;

    Die im Bereich der soziodemographischen Lasten vorgeschlagene Fokussierung fand jedoch in der vorberatenden Kommission keine Mehrheit. Die Kommission gewichtete das Argument einer breiten Bemessungsgrundlage und den Einbezug von präventiven Massnahmen höher als ausschliessliche Berücksichtigung nicht beeinflussbarer Faktoren.

  • Aufträge für den nächsten Wirksamkeitsbericht;

    Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts Vor- und Nachteile sowie Umsetzungsmöglichkeiten

    a) eines horizontalen Finanzausgleichs;

    b) eines Sonderlastenausgleichs Dichte;

    c) eines Sonderlastenausgleichs Weite unter Einbezug der Lasten der Gewässer (Be- und Entlastung) sowie deren Auswirkungen auf die anderen Ausgleichsgefässe und mögliche Kompensationen (z.B. direkte Beteiligung des Kantons an den Bildungskosten) zu

    prüfen und vorzuschlagen.

Anträge

Die vorberatende Kommission, in dessen Auftrag und Namen ich zu lhnen spreche, beantragt lhnen, auf die Botschaft vom 19. Mai 2016 einzutreten und den Anträgen auf dem gelben Blatt zuzustimmen.

Sollten die Kommissionsmitglieder selber nicht mehr hinter den Anträgen stehen, liegt dies weniger an der Loyalität, als mehr an den Facts und Kompromissen, die zwischen der Beratung und heute diskutiert wurden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke der Regierung für den Wirksamkeitsbericht, den wir genau diskutiert haben.

Wir stellen fest, dass wir im Bereich der Bewertung der Wirksamkeit des Finanzausgleichs doch unterschiedliche Meinungen hier im Rat haben.

In Art. 85 der st.gallischen Verfassung wird umschrieben, was der Finanzausgleich zu tätigen hat. Er hat verschiedene Ziele:

  1. wie den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen - das wird in diesem Sinne auch erfüllt;

  2. er hat auch zum Ziel, übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen. Wir stellen fest, dass wir im Bereich dieser Sonderlastenausgleiche doch auf einem guten Weg sind und diese Präzisierungen, die vorgeschlagen werden, doch zielführend sind;

  3. das entscheidenste Ziel, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern. Hier stellen wir tatsächlich grosse Differenzen fest in der Bewertung.

Die finanziellen Unterschiede verringern, und der Grund dafür ist, alle Gemeinden haben unterschiedliche Voraussetzungen, insbesondere im Bereich der Ressourcenstärken. Und diese unterschiedlichen Ressourcenstärken haben ganz konkrete Folgen, wie viel die Gemeinden je Steuerfussprozent einnehmen. Ich kann hier ein Beispiel geben mit zwei Städten im Kanton St.Gallen: Wir haben einerseits Rapperswil-Jona, diese Stadt nimmt pro Steuerfussprozent 31 Franken ein bei den natürlichen Personen. Und auf der anderen Seite haben wir Rorschach, der Stadtpräsident war in der Kommission, und diese erhalten je Steuerfussprozent 15 Franken. Es wird dann noch ein bisschen aufgewertet, auf etwa 18 Franken durch den Ressourcenausgleich, und das ist jetzt die Ausgangslage. Jetzt können Sie mitrechnen: Rapperswil-Jona und Rorschach erfüllen eine Gemeindeaufgabe gleichwertig. Sie kostet je Kopf genau gleich viel. Und wie viel muss jetzt Rorschach einziehen, und wie viel Rapperswil? Rapperswil-Jona muss, weil sie je Steuerfussprozent mehr einnehmen, z.B. 1 Steuerfussprozent erheben und Rorschach benötigt das Doppelte, weil sie ressourcenschwach sind und darum 2 Steuerfussprozente einfordern müssen. Da sehen Sie, dass der Steuerfuss keine richtige Grösse ist, um die Aufgabenerfüllung einer Gemeinde zu bewerten. Es gibt hier ganz grosse Unterschiede, und wir stellen fest, dass diese Unterschiede nicht ausgeglichen werden, sondern mit den vorliegenden Änderungen sogar verstärkt werden.

Ich kann Ihnen dazu auch zwei Beispiele machen: Wenn Sie im Jahr 2007 schauen, dem letzten Jahr des alten Finanzausgleichs, da war der tiefste Steuerfuss 100 Prozent und der Höchste 162 Prozent, der Mindeststeuerfussprozent lag bei 113, wer darunter lag, musste noch etwas zahlen, z.B. Rapperswil-Jona.

Heute haben wir die Situation, dass die ressourcenstärksten Gemeinden 80 Steuerfussprozente erheben und die Schwächsten 162. Die Schere ist auseinandergegangen und wir müssen feststellen, dass hier eine Ungerechtigkeit heranwächst, die auch innerhalb der Gemeinden zu Diskussionen führen wird, und die nicht akzeptabel ist. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben hier Ungerechtigkeiten, die nicht in Fehlern der Gemeinde liegen, sondern ganz einfach in der Ressourcenstärke, die sehr unterschiedlich ist.

Hier stellen wir fest, dass das Ziel der Verfassung nicht erreicht wird. Daran müssen wir arbeiten. Unser Rezept ist klar: Wir können das nur mit einem horizontalen Finanzausgleich verbessern, der den Kanton entlastet und das Geld bei den ressourcenstarken Gemeinden holt, wie es übrigens vierundzwanzigeinhalb andere Kantone kennen. Ausser St.Gallen und Appenzell Innerrhoden kennen alle anderen Kantone einen horizontalen Lastenausgleich.

Im III. Nachtrag werden jetzt verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Wir unterstützen die Änderungen und haben einfach insgesamt ein Problem. Die ganze Vorlage führt zu sogenannten Effizienzgewinnen. Wir haben immer gesagt, dass das keine Effizienzgewinne sind, sondern dass hier gespart wird. Auf dem roten Blatt der Regierung wird dies auch so ausgeführt. Es werden 6,9 Mio. Franken mit dieser Vorlage gespart, und zwar nicht zu Lasten aller Gemeinden, sondern ausschliesslich zu Lasten der ressourcenschwachen Gemeinden. Die ressourcenstarken Gemeinden erhalten weder etwas noch müssen sie etwas bezahlen, also können sie sich zurücklehnen. Für sie ist das Menü gegessen, sie werden weder belastet noch entlastet.

Darum geht es für die SP-GRÜ-Fraktion nicht an, dass in diesem Bereich jetzt gespart wird. Für uns ist klar, mindestens der gleiche Betrag muss im kantonalen Finanzausgleich aufgewendet werden.

Die vorberatende Kommission schlägt nun einen Mittelweg vor. Sie schlägt vor, dass man dieses «Sparpotenzial» aufteilt in Verbesserungen im soziodemografischen Sonderlastenausgleich. Wir unterstützen diese Fokussierung, wie das die Vorredner auch ausgeführt haben. Wir sind aber auch der Meinung, dass der Ausgleichsfaktor erhöht werden muss. Wir sind einstimmig der Meinung, dass es der Vorschlag der vorberatenden Kommission sein muss, mit 96,5 Prozent.

Ich mache hier einfach noch darauf aufmerksam: Der grosse Gewinner des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs ist neben z.B. Wil und Rorschach auch die Stadt St.Gallen, dies wohlverstanden auch richtigerweise, denn sie haben wirklich auch Belastungen. Ich bitte Sie einfach auch zu bedenken, auf der anderen Seite sind die ressourcenschwachen, insbesondere auch Landgemeinden. Ich bitte Sie, diesen austarierten Kompromiss, den wir hier in der vorberatenden Kommission geschmiedet haben, mit den verbessernden Entlastungen beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich und mit der Erhöhung des Ressourcenausgleichsfaktors, nicht zu unterlaufen. Ich möchte keine Diskussion zwischen Stadt und Land. Ich bin der Meinung, wir haben hier einen Weg, den wir gemeinsam beschreiten können.

Zum Abschluss: Ein Ärgernis ist der zentralörtliche Lastenausgleich. Wir stellen mit Bedauern fest, dass die Regierung die Segel streicht und hier keinen konkreten Vorschlag mehr macht. Aus unserer Sicht fehlt ihr hier der Mut, mit einem konkreten Vorschlag die Profiteure rund um die Zentrumstädte bzw. -gemeinden zur Kasse zu bitten für die Leistungen, die sie beziehen. Die Kommission hat dann Milchzähne eingesetzt und wir haben jetzt in Art. 30 einen Vorschlag, der immerhin eine gewisse Handhabe gibt, damit man die Diskussion starten kann.

Wir unterstützen diese Vorschläge und hoffen, dass man damit ein bisschen zubeissen kann, und dass es doch einigermassen schmerzhaft wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist ???

Ich danke Ihnen bestens für die positive Würdigung dieser Vorlage, für Ihr Eintreten und insbesondere auch für die wertvollen Hinweise aus der Vernehmlassung aus Kreisen der VSGP und aus der Kommission. Sie haben gesehen, wir haben jetzt eine wesentliche Verbesserung hingebracht durch diesen politischen Prozess, aber auch durch eine gute Erfahrung, auf welche wir aufbauen können. Ich glaube, das ist das Merkmal unserer Politik und unserer Demokratie. Wir schauen, wo wir gut unterwegs sind und wir werfen über Bord, wo wir sehen, was wir nicht mehr brauche, z.B. liegen wir falsch, wenn wir den Steuerfuss miteinbeziehen. Wir brauchen keinen ISL, keine PSA mehr – das ist alles richtig. Sie sehen, uns, d.h. unserem Kanton und Ihnen, ist dieses Instrument etwas wert. Das ist eine grosse Position, 220 Mio. Franken jährlich. Wozu dient sie? Sie soll den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, finanzielle Unterschiede verringern und übermässige Belastungen ausgleichen – es ist der Sinn diese Disparitäten etwas einzuschränken.

Erfolg auf der kommunalen Ebene ist nichts Verwerfliches. Die Gemeinden können sich auf dem Markt positionieren, sie können ihre Leistungen steigern, wenn sie das wollen, und das geschieht auch, wenn man die guten Abschlüsse im Kanton betrachtet. Was aber nicht sein, ist, dass durch ein solches Instrument Fehlanreize geschaffen werden. Und was wir auch nicht wollen ist, per Gesetz eine Gleichmacherei zu etablieren – wir wollen das nicht. Wir wollen die Nachteile kompensieren auf Durchschnitte. Damit sind wir jetzt bei diesem Ressourcenausgleich, nämlich einem Steuerkraftausgleich im Sinne einer Mindestausstattung. Der Finanzausgleich orientiert sich an den exogenen Faktoren, also dort, wo eine Gemeinde wirklich nicht anders kann, als solche Leistungen zu erbringen, dort muss Unterstützung gegeben werden. Eine Gemeinde kann nicht plötzlich ihr Strassennetz verkürzen. Eine Gemeinde nicht plötzlich Sonderschullasten einschränken. Wir sind gesetzlich gebunden, und dort setzen wir an und genau da finde ich, haben wir mit dem Ressourcenausgleich, nämlich mit einer Anhebung um ein ganzes Prozent, was 7 Mio. Franken ausmacht, einen grossen Schritt gemacht. Immerhin, der Ressourcenausgleich ist die Schlüsselposition mit etwa 120 Mio. Franken, «da geht die Post ab». Hinzu kommt noch, dass wir natürlich immer darauf achten, dass der Ressourcenausgleich nicht jedes Jahr gleich ist. Wir haben eine Basis genommen, Sie haben gesehen, da entsteht nun diese Differenz. Wenn wir die Basis von einem Jahr später nehmen und das Budget 2017, ist diese Differenz überhaupt nicht mehr so gross, und es war gar nie eine Idee dahinter, der Kanton möge durch diese Verbesserung des Finanzausgleichs Mittel einsparen. Das war von Beginn an nie die Aufgabenstellung. Bitte unterstellen Sie das jetzt nicht und bitte erliegen Sie der Versuchung nicht, dass irgendwo, wenn Geld herumliegt, man es auch abtischen muss. Wir sind hier, jetzt an einer gesetzlichen Anpassung und nicht am Verteilen von Geld, und schon gar nicht Sie als Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die das Ganze im Auge behalten mögen, nämlich den Kanton. Die Gemeinden kommen besser weg als vorher. Gerade Gemeinden, denen es nicht besonders gut geht, kann man nachweislich nun mehr Ressourcen sprechen. Das ist der grosse Vorteil dieser Vorlage.

Ich bitte Sie hier, wirklich im Auge zu behalten, dass ein Finanzausgleich nur wirklich wirkt, wenn er als Paket, so wie er jetzt dasteht, auch durchgeht. Es gibt Anträge, es gibt ein rotes Blatt der Regierung und Sie wissen, dass man beim soziodemografischen Lastenausgleich durchaus unterschiedliche Meinungen haben kann. Nur dort sind nicht die grossen Unterschiede, nämlich um 1 bis 2 Mio. Franken herum, dort geschieht nicht so viel.

Daher freue ich mich jetzt ausserordentlich auf eine gute Beratung. Ich bin sehr gespannt, wie wir heute aus dieser 1. Lesung herausgehen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
28.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
28.11.2016Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiten Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016