Geschäft: Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.16.03
TitelEinführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung10.5.2016
Abschluss1.1.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der SP-GRÜ-Fraktion vom 20. Februar 2017 zu Abschnitt I und IV
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 24. April 2017
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. Januar 2017
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 20. Dezember 2016
AntragAnträge der CVP-GLP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 1a
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2017
AntragKommissionsbestellung vom 28. November 2016
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. September 2016
ErlassReferendumsvorlage vom 25. April 2017
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Juli 2017
AntragAnträge der SP-GRÜ-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 1a
AntragAnträge der CVP-GLP-Fraktion vom 20. Februar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.4.2017Schlussabstimmung84Zustimmung23Ablehnung13
24.4.2017Rückkommensantrag der CVP-GLP-Fraktion bzw. der SP-GRÜ-Fraktion51Zustimmung66Ablehnung3
20.2.2017Antrag der CVP-GLP-Fraktion zu Art. 1a53Zustimmung62Ablehnung5
20.2.2017Art. 1a44Eventualantrag der SP-GRÜ-Fraktion69Antrag der CVP-GLP-Fraktion7
20.2.2017Art. 1a52Antrag der SP-GRÜ-Fraktion59Antrag der CVP-GLP-Fraktion9
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

spricht im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates. Die Anträge der SP-GRÜ-Fraktion und CVP-GLP-Fraktion sind abzulehnen.

Wir haben ausführlich über die Bundesgesetzgebung der Familienzulagen debattiert. Mit grosser Mehrheit kamen wir in der Wirtschaftsgruppe zum Ergebnis, dass von einer Erhöhung der Kinderzulagen abzusehen ist:

  1. Aus Sicht der Wirtschaft ist es wichtig, die Familienzulagen nicht zu erhöhen. Die Unternehmen sollen nicht durch weiter steigende Sozialkosten im momentan schwierigen Wirtschaftsumfeld zusätzlich belastet werden.

  2. Eine generelle Erhöhung der Familienzulagen in Form des Giesskannenprinzipes trägt nur wenig bis gar nichts zur Bekämpfung der Familienarmut bei. Die Wirkung muss sich dort ersichtlich machen, wo Hilfe auch benötigt wird. Mit der Familienzulagenerhöhung sehen wir das Kosten- Wirkungsverhältnis nicht gegeben - den Schwelleneffekt noch gar nicht berücksichtigt.

Aus diesen Gründen unterstützt die Wirtschaftsgruppe grossmehrheitlich den Kommissionsentscheid.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Art. 1a (Ho?he der Familienzulagen). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion einen neuen Art. 1a mit folgendem Wortlaut: «(Abs. 1) Die Kinderzulage betra?gt Fr. 300.– monatlich. (Abs. 2) Die Ausbildungszulage betra?gt Fr. 350.– monatlich. (Abs. 3) Die Regierung passt die Zulagenho?he bei Erho?hung der Ansa?tze nach Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes u?ber die Familienzulagen vom 24. Ma?rz 2006 entsprechend an.» und folgendem Wortlaut «Ho?he der Familienzulagen» sowie Abschnitt IV wie folgt zu formulieren: «Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses, wobei die Bestimmung in Art. 1a ab 1. Januar 2019 angewendet wird.» Und für den Fall, dass der Kantonsrat den Antrag ablehnt eventualiter einen neuen Art. 1a mit folgendem Wortlaut: «(Abs. 1) Die Kinderzulage betra?gt Fr. 250.– monatlich. (Abs. 2) Die Ausbildungszulage betra?gt Fr. 300.– monatlich. (Abs. 3) Die Regierung passt die Zulagenho?he bei Erho?hung der Ansa?tze nach Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes u?ber die Familienzulagen vom 24. Ma?rz 2006 entsprechend an.» und folgendem Wortlaut «Ho?he der Familienzulagen» sowie Abschnitt IV wie folgt zu formulieren: «Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses, wobei die Bestimmung in Art. 1a ab 1. Januar 2019 angewendet wird

Mit einer Erhöhung der Familienzulagen um Fr. 100.–/Monat könnten 82 Prozent der Familienhaushalte (53'100 Haushalte mit 109'000 Kindern) um durchschnittlich 1'680 Franken je Jahr bessergestellt werden. Diese generelle Entlastung von Familien hat Mehrkosten von rund 92 Mio. Franken je Jahr zur Folge.

Die Finanzlage der Familienausgleichskasse lässt eine Erhöhung der Zulagen zu. Denn zwischen 2011 und 2015 sind die Beitragssätze der Arbeitgeber im Durchschnitt von 1,64 auf 1,39 Prozent gesunken. ln fünf Jahren ist der Beitragssatz im Schnitt um ein Viertel Prozent gesunken.

Zur Behauptung Kinderzulagen seien eine Giesskanne: Es ist richtig, dass alle Familien mit Kinder Kinderzulagen erhalten – auch Millionäre. Aber das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Ungefähr drei Viertel aller Haushalte in der Schweiz die leben mit einem Einkommen unter 120'000 Franken. Viele sogenannte mittelständische Familien sind auf diese Zulagen angewiesen. Während die wirklich «Reichen» nur wenig Kinderzulagen bekommen, weil sie erstens wenige sind und zweitens wenig Kinder haben. Die Steuerprogression tut ihr Weiteres: Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen bleiben die Kinderzulagen mehr oder weniger vollständig erhalten, während bei einem hohen Einkommen ein grösserer Teil wieder weggesteuert wird.

Die Giesskanne ist ein «Todschlägerargument». Es stimmt, es gibt noch bessere lnstrumente. Aber wo bitte sind diese Alternativen? Wir haben es gesehen in den Berichten, umgesetzt wird leider nichts. «Eine mutige Form der Familienpolitik sieht anders aus», schreibt das «St.Galler Tagblatt» heute in seiner Analyse. Für eine Erhöhung der Zulagen braucht es keinen Mut. Mann muss es einfach wollen und machen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Anträge der FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Die Befürworter der Anträge wollen uns suggerieren, dass es in den Familienausgleichskassen Überschüsse in Millionenhöhe gebe. Haben Sie diese jemals gesehen? Haben Sie einmal eine Bilanz einer Familienausgleichskasse gelesen? Müssen Sie auch nicht, denn Sie werden nichts dergleichen darin finden. Die Mechanik der Finanzierung funktioniert ganz anders. Die Familienausgleichskassen berechnen jährlich den Bedarf und überlagern die Kosten via Beitragssatz den Arbeitgebern. So gibt es Familienausgleichskassen, die den Beitragssatz erhöhen müssen und andere, die ihn senken dürfen. Reservenbildung ist nur beschränkt möglich und dient primär den Ausfällen. Sicher gibt es keine freien Überschüsse. Das heisst: Jede Erhöhung der Familienzulagen hat eine Beitragssatzerhöhung für die Arbeitgeber zur Folge und ergibt einen weiteren Wettbewerbsnachteil. Was kann dies für einen einzelnen Arbeitgeber bedeuten? Zum Beispiel die Baubranche hat heute einen Beitragssatz von 1,8 Lohnprozent. Eine Erhöhunq der Familienzulagen im beantragten Umfang, wird den Beitragssatz um 0,3 bis 0,8 Prozent erhöhen. Ein klarer Schritt in die falsche Richtung, wenn man weiss, dass z.B. das Fürstentum Liechtenstein schon heute Lohnkostenvorteile von rund 8 Prozent ausweisen. Nehmen Sie andere Branchen und vergleichen Sie mit dem Vorarlberg oder dem Süddeutschen Raum. lch lade Sie ein, werktags an die Grenze zu stehen und zuzuschauen, wenn zum x-ten Mal ein Möbellieferwagen den Zoll passiert. Unsere Kostenstruktur holt uns allmählich ein. Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Unternehmern erlauben, Gewinne zu erwirtschaften. Und wie dankt es die Wirtschaft? Vergangene Woche wurde eine interessante Statistik dazu in den Medien publiziert. Es wurde die Veränderung des Realeinkommens der letzten 15 Jahre ausgewertet. Die untersten 10 Prozent der Einkommensschichten durften einen Zuwachs von 2,5 Prozent jährlich verzeichnen. Der Durchschnitt liegt bei 1,3 Prozent jährlich und bei den obersten 10 Prozent wuchs das Realeinkommen um 0,5 Prozent jährlich.

Das ist bedarfsgerechte Hilfe und nützt viel mehr als eine Zulagenerhöhung im Giesskannenprinzip. Die Erhöhung der Kinderzulagen ist für uns nicht das geeignete lnstrument, um bedarfsgerechte Familienpolitik zu betreiben. Die Kosten übertreffen den Nutzen bei weitem und die St.Galler Wirtschaft wird geschwächt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Botschaft verschafft einen sehr guten Überblick über die Thematik und ergänzt in einer Auslegeordnung den Nutzen verschiedener familienpolitischer Instrumente. In ihrer Analyse kommt die Regierung zum Schluss:

  • dass die Familienpolitische Wirkung der Familienzulagen umstritten ist;

  • dass Familienzulagen ein teures Giesskannenprinzip darstellen und nur einen geringen Beitrag zur Bekämpfung der Familienarmut leisten;

  • dass bei einer Erhöhung der Familienzulagen bei Familien mit geringem Einkommen, keine oder gar eine inverse Wirkung entsteht;

  • dass andere familienpolitische Instrumente eine höhere Wirkung erzielen.

Die FDP-Fraktion teilt vollumfänglich die Schlussfolgerungen der Regierung und begrüsst die Absicht in der vorliegenden Vorlage grösstenteils nur formelle Anpassungen und Präzisierungen vorzunehmen. Der Entwurf fokussiert auf ein schlankes Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung ohne Leistungsaus oder -abbau. Und wer die Mechanik von Bedarfsfinanzierung von Familienzulagen verstanden hat, kann auch nicht von einem Entlastungsprogramm für die Wirtschaft sprechen. Hingegen sehen wir bei einer allfälligen Zulagenerhöhung Wettbewerbsnachteile für unsere St.Galler Wirtschaft. Wir sind klar der Meinung, dass die Regierung ihren Auftrag bestens umgesetzt hat. Kurzum, das heutige System funktioniert und bedarf keiner struktureller Anpassung. Insbesondere lehnen wir jegliche Erhöhungen von Familienzulagen entschieden ab, sehen keine Beteiligung von Arbeitnehmern und Nichterwerbstätigen an der Finanzierung vor und halten am primären und modifizierten sekundären Lastenausgleich fest.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Gerne möchte ich noch zum Votum von Hartmann-Flawil sprechen. Ich spreche zu Ihnen als jemand, der auch unternehmerisch tätig ist und in diesem Kanton für mehrere 100 Arbeitsplätze verantwortlich ist. Und jemand, der auch seit 14 Jahren ein Unternehmen führt, das auch im Ausland, in Asien und in Osteuropa tätig ist. Ich muss widersprechen und es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass man immer wieder ungestraft sagt, die Unternehmer in diesem Land, ich spreche nicht von den Verbänden, die tagtäglich dafür sorgen, dass wir etwas erwirtschaften, nähmen die soziale Verantwortung nicht wahr. Das ist nicht richtig, auch wenn man es immer wieder wiederholt. Die Industrie im Kanton St.Gallen führt tagtäglich einen grossen Kampf, dass sie bei Frankenstärke und bei zunehmend überbordendem Bürokratismus den Standort halten kann. Sie nimmt ihre soziale Verantwortung wahr, indem Sie Löhne zahlt, die Arbeitgeber sind in der Lage Steuern, Sozialabgaben usw. zu zahlen. Aber ich sage Ihnen, man hat das etwas ausgeblendet mit der Unternehmenssteuerreform III, dass die Probleme, die die Industrie und Wirtschaft in diesem Kanton haben ganz im Norm sind und noch grosse Herausforderungen auf uns zukommen werden. Uns dauernd zu sagen, wir würden die soziale Verantwortung nicht wahr nehmen, ist einfach schlechter politischer Stil. Ich glaube, wir, die Sozialpartner alle zusammen, müssen schauen, dass wir die grossen Aufgaben meistern können, und dass wir die sozialen Errungenschaften, die wir zusammen erarbeitet haben, halten können. Wenn wir immer mehr an der Abgabenschraube steuern, dann werden schleichend einzelne Betriebe an andere Orte abwandern – das ist keine Drohung, aber eine Feststellung. Ich werde wie meine Fraktion weiteren Erhöhungen bei der Familienzulage nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin sehr erschrocken über diese Voten im Rat. Wenn ich höre, dass eine Kinderzulage keine Wirkung erzielt, dann müssten wir sie eigentlich abschaffen, das wäre die Konsequenz. Oder, dass es ein Giesskannenprinzip ist und diese Zulagen nichts bringen. Es ist ein bewährtes Modell und bis jetzt war es unisono «ein Kind, eine Zulage» und auf einmal wird das in Frage gestellt – das gibt mir zu denken. Fragen Sie die mittelständischen Familien, was sie beschäftigt. Es sind zwei Sachen, die sie beschäftigen: Das ist die Krankenkassenprämie und die Mietzinsen. Das muss man zur Kenntnis nehmen und überlegen, was man dagegen tun kann. Der Vorschlag von der Regierung und der, den die bürgerlichen Parteien mitunterstützen, ist nichts zu tun. Ich habe bis heute keinen Alternativvorschlag zu diesen beiden Anträgen gesehen. D.h. für mich in der letzten Konsequenz, Sie wollen keine Massnahmen für die mittelständischen Familien ergreifen.

Dietsche-Oberriet hat es bereits angesprochen, man hätte den Antrag ändern können. Dietsche-Oberriet: Sie waren doch in der Kommission und hätten einen Antrag stellen können oder zumindest bis heute hier im Kantonsratssaal, um Ihren Wunsch zu tätigen. Sie haben aber keinen Antrag gestellt, also gehe ich auch davon aus, dass von Ihrer Seite aus nichts da ist. Wenn Sie die Zahlen ansehen in der Botschaft seit 2009 und 2015 wurden die Beitragssätze für die Abzüge reduziert. Stand 2015 wurde die Wirtschaft mit 60 Mio. Franken entlastet. Jetzt stellt sich die Frage wie gehen wir weiter mit den weiteren Beitragssätzen, mit den Überschüssen, die kommen? Wir haben unsere Basis gefragt und ich möchte wissen, ob Sie Ihre Basis ebenfalls gefragt haben, was Sie zu diesem Thema meint? Wir haben das im Juni 2016 gemacht, über 700 Mitglieder haben mitgemacht und eine sehr deutliche Mehrheit ist der Auffassung, dass man einerseits die Kinderzulage erhöht und andererseits auch gewisse Entlastungen der Wirtschaft zugesteht. Das macht man hier – die Wirtschaft hat jetzt mit 60 Mio. Franken profitiert und stellt sich die Frage, sollen sie jetzt weiterhin von allen restlichen Millionen, die noch kommen, profitieren oder geben wir etwas an die Familien zurück?

Nach dem 12. Februar 2017 braucht es einen Schulterschluss zwischen der Wirtschaft und der Bevölkerung. Das sind Signale, welche die Bevölkerung genau anschaut, was wir hier machen und ob wir nur einseitig die Beträge sprechen, und ob wir bereit sind, wirklich auch den Familien etwas zu geben. Es ist eine moderate Erhöhung, das System hat sich bewährt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Am 1. Januar 2009 trat das Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Davon ausgennommen sind die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständigerwerbende in der Landwirtschaft. Diese werden im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft geregelt. Seit dem 1. Januar 2008 gelten im Kanton St.Gallen die Ansätze von 200 Franken Kinderzulage und 250 Franken Ausbildungszulage. Einige Kantone haben inzwischen diese Beiträge angepasst und die Zulagen erhöht. Das Prinzip «ein Kind – eine Zulage», ungeachtet, ob in selbständiger, unselbständiger oder nichtserwerbstätiger Stellung, hat sich bewährt. Bei unveränderter Weiterführung des geltenden Systems wird in Zukunft ein Überschuss in Millionenhöhe anfallen. Die Regierung bestätigt in ihrer Botschaft, dass die Finanzlage der Familienausgleichskassen in absehbarer Zukunft eine moderate Erhöhung der Familienzulagen durchaus zulassen würde. Eine Finanzierung von weitergehenden Massnahmen der Familienausgleichskassen durch Arbeitgeberbeiträge lehnen wir ab.

An Stelle von neuen sozialpolitischen Massnahmen ist die Optimierung der bewährten Mittel zu bevorzugen. Wir sehen davon ab, Beiträge von Arbeitnehmenden zur Mitfinanzierung zu erheben, weil dies das bisherige System überstrapazieren würde. Auch verursacht das bestehende System am wenigsten Verwaltungskosten. Ein Systemwechsel ist aus diesem Grund nicht erstrebenswert. Das bewährte Modell des Ausgleichs zwischen den einzelnen Kassen soll beibehalten werden. Eine Zusammenlegung der Familienausgleichskassen auf Druck des Kantons erachten wir nicht als vordringlich. Die finanzielle Beteiligung ist mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden und soll deshalb nicht weiter verfolgt werden. Bereits bei der Abstimmung über die steuerliche Befreiung der Kinderzulagen wurde von den anderen Parteien darauf hingewiesen, dass der Handlungsbedarf gegenüber Familien anerkannt sei. Mit einer Erhöhung der Familienzulagen, sei dies einfach umzusetzen. Deshalb sieht die CVP-GLP-Fraktion den Zeitpunkt nun gekommen um die Kinderzulagen zu erhöhen. Zumal dies die einfachste Möglichkeit ist, im Rahmen des geltenden Systems, Familien zu unterstützen. Die Kosten für Erziehung und Ausbildung der Kinder steigert von Jahr zu Jahr. Auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien, Mietzinsen und allgemeinde Lebenskosten belasten das Familienbudget. Die Höhe der Familienzulagen dagegen ist statisch und keinem automatischen Steuerungsmechanismus unterstellt. Zusammen mit der Revision des Familienzulagengesetzes soll der Kanton St.Gallen die Kinderzulagen ab dem Jahr 2020 um 50 Franken erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Gerade als jemand, der sich in diesem Rat mit Herzblut für die Anliegen von Wirtschaft und Gewerbe einsetzt, möchte ich davor warnen, den vielen mittelständischen Familien in unserem Kanton aus purem Schwarz-Weiss-Denken eine sehr massvolle Erhöhung der Kinderzulagen zu verweigern – dies notabene nur, um eine noch weitergehende Senkung der Beitragssätze durchzuboxen. Genau die Kinder- und Ausbildungszulagen sind es nämlich, bei denen die Wirtschaft zeigt, dass sie bereit ist, selbst Verantwortung zu übernehmen und die Einkommenssicherung für Familien mit Kindern nicht allein dem Staat zu übertragen. Dies sind gerade in diesen Monaten ganz wichtige Signale, dass unsere Solidargemeinschaft noch funktioniert. lch erachte es deshalb als unklug, wenn die Wirtschaft hier ein Zeichen setzt, dass sie sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung zurückziehen will.

Zieht die Wirtschaft beim bewährten und breit getragenen Instrument der Kinder- und Ausbildungszulagen nicht mit, verschieben wir die Verantwortung einfach einmal mehr zum Sozialstaat, sprich: mehr Sozialhilfe, mehr Ergänzungsleistungen und mehr Subventionen für die familienergänzende Betreuung. Dies ist aus einer bürgerlichen Warte sicher ungewollt, denn es bläht den Staat auf und lässt einmal mehr den Mittelstand bluten, denn der Mittelstand hat nichts vom Sozialstaat, finanziert ihn aber. Stimmen Sie deshalb der Erhöhung der Kinderzulagen zu – und zwar in der moderaten Form um 50 Franken.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der SP-GRÜ-Fraktion und CVP-GLP-Fraktion sind abzulehnen.

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen wurde 2009 und 2013 revidiert und somit ist es höchste Zeit, dass der Kanton St.Gallen nachzieht. Wir begrüssen die Stossrichtung des jetzt vorliegenden Einführungsgesetzes, das aufgrund des bewährten heutigen Systems von einer Revision absieht. 200 Franken je Kind und 250 Franken als Ausbildungszulage sind zwar ein willkommener Zustupf für die Empfänger dieser Zulagen. Es ist allerdings ein Giesskannenprinzip von dem auch Familien profitieren, die keineswegs darauf angewiesen sind. Solange der Bund keine grundlegende Revision an die Hand nimmt, sollen die heutigen Beträge beibehalten werden und insofern unterstützen wir den Vorschlag der Regierung, von der Erhöhung der Zulagen abzusehen. lm Übrigen ist der Spielraum des Kantons sehr beschränkt und nur eine wesentliche Erhöhung der Familienzulagen hätte eine spürbare Wirkung auf die finanzielle Situation der Familien. Das wäre aber ohne höheren Beitragsätze für die Arbeitgeber oder ohne einen Beitragspflicht der Arbeitnehmer nicht finanzierbar. Dazu kommt, dass die Beiträge der Arbeitnehmer durch höhere Familienzulagen kompensiert werden müssten, um die tieferen Lohnklassen nicht zu benachteiligen, was keinerlei Sinn machen würde. Weder eine Erhöhung der Familienzulagen, noch höhere Beitragssätze oder eine Beteiligung der Arbeitnehmer kommen für uns in Frage, ebenso wenig die Einführung von kantonalen Ergänzungsleistungen für Familien. Der Finanzierungsüberschuss bei den Familienausgleichskassen soll zur langfristige Senkung der Beitragssätze verwendet werden, denn das trägt auch zur wirtschaftlichen Standortattraktivität des Kanton St.Gallen für Familien bei. Wichtig für uns ist auch, dass den einzelnen Ausgleichskassen in ihrem Wirken und in der Ausgestaltung der Spielraum erhalten bleiben, den sie noch haben. Um eine übermässige Belastung einzelner Familienausgleichskassen zu verhindern, bzw. auszugleichen, soll der sekundäre Leistungsausgleich beibehalten werden, gemäss dem differenzierten Modell, so wie es jetzt schon im Kanton St.Gallen angewendet wird. Eine grundsätzliche Systemänderung drängt sich auch hier nicht auf. Somit werden wir den vorliegenden Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form in allen Punkten unterstützen und lehnen zwei vorliegenden Anträge ab.  

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich melde mich als Mutter und Mittelstandvertreterin. Mit der Erhöhung der Beiträge, stimmen wir zu, dass wir allen höhere Beiträge zukommen lassen. Ich denke, das ist nicht die richtige Richtung. Ich habe für meine Familie jeden Monat 800 bis 1'000 Franken an Kinderzulagen bekommen und konnte 40'000 Franken in Steuerabzug bringen. Ich denke, das ist eine tolle Entlastung und das kann jeder je mehr Kinder oder je weniger Kinder er hat, aufrechnen oder abziehen. Wenn man wirklich den Mittelstand und die armutsbetroffenen Familien entlasten will, muss es punktuell sein. Sei das bei der Musikförderung, sei das bei Sporttalentierten, sei das bei intelligenten Kindern, die zur Förderung sonst gewisse Abgaben nicht bezahlen können. Wir müssen unsere Ausgaben im Griff behalten und nicht generell allen Menschen immer mehr geben. Das verschwindet im allgemein Haushalt und kommt nicht den Kindern zu Gute.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion einen neuen Art. 1a mit folgendem Wortlaut: «(Abs. 1) Die Kinderzulage betra?gt Fr. 200.– monatlich. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt sie 250 Franken. (Abs. 2) Die Ausbildungszulage betra?gt Fr. 250 monatlich. (Abs. 3) Die Regierung passt die Zulagenho?he bei Erho?hung der Ansa?tze nach Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes u?ber die Familienzulagen vom 24. Ma?rz 2006 entsprechend an.» und folgendem Wortlaut «Ho?he der Familienzulagen» sowie Abschnitt IV wie folgt zu formulieren: «Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses, wobei die Bestimmung in Art. 1a ab 1. Januar 2020 angewendet wird

Die CVP-GLP-Fraktion beantragt, die Kinderzulagen ab dem Jahr 2020 um 50 Franken zu erhöhen.

Mit der Erhöhung der Kinderzulagen sollen klar die mittelständischen Familien – mit 82 Prozent die grösste Gruppe der Familien in unserem Kanton – gestärkt werden. Sie sind es, die oft ohne Krankenkassenprämienverbilligungen auskommen müssen und nicht von stipendien für Auszubildende profitieren können. Dies bestätigt die vorliegenden Botschaft der Regierung, in der festgehalten wird, dass kinderreiche Familien und Familien mit mittleren Einkommen von einer Erhöhung der Familienzulagen am stärksten profitieren würden. Gerade in der intensiven Kleinkinderphase sollen die Eltern genügend Ressourcen für die Betreuung der Kinder haben, sei dies dass sie selber ihr Arbeitspensum reduzieren oder sich eine professionelle Fremdbetreuung leisten können.

Die Familienausgleichskassen konnten in den Ietzten Jahren ihre Beiträge im Schnitt bereits um 0,23 Prozent senken. Die von uns vorgeschlagene Erhöhung entspricht etwa 0,15 Lohnprozente und würde die Kassen gesamthaft rund 50 Mio. Franken je Jahr kosten. Zur Erinnerung: Die Botschaft der Regierung kommt zum Schluss, dass bei der Weiterführung des bestehenden Modells bis ins Jahr 2040 ein Finanzierungssaldo von 94 Mio. Franken entstehen würde. Die meisten unserer Nachbarkantone entrichten die vom Bund vorgeschriebenen Mindestbeiträge. Mit einer Erhöhung der Kinderzulagen könnte der Kanton St.Gallen in der Ostschweiz eine Vorreiterrolle übernehmen und sich als besonders familienfreundlich positionieren.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die letzten Wochen waren geprägt von Diskussionen um die Verantwortung der Unternehmen auch für unsere Gesellschaft. Die Antwort hat das Schweizer Volk auch für diesen Bereich vor einer Woche ganz klar und deutlich gegeben: Sie erwartet, dass die Unternehmen in der Verantwortung bleiben für die Finanzierung unserer Gesellschaft. Das dient dem Kitt zwischen den verschiedenen Schichten, den verschiedenen Personen, Arbeitnehmenden, Unternehmern oder Rentnerinnen und Rentnern, oder Jugendlichen. Das ist eines der wichtigen Signale, die das Volk vor acht Tagen gegeben hat. Die Wirtschaft hat eine gesellschaftliche Verantwortung und diese muss sie wahrnehmen.

Wenn Sie jetzt sagen, dass diese Belastungen für das Gewerbe und für die Unternehmen in diesem Bereich und andern Bereichen ständig zunehmen, dann weise ich Sie darauf hin, dass in den letzten Jahren die Familienausgleichskassenbeiträge gesunken sind. Es war weniger, dass die Unternehmen, KMU und das Gewerbe zahlen musste. Jetzt geht es darum, was wir nun angesichts dieser Situation machen? Wir stehen heute vor der Entscheidung über die Familienpolitik im Kanton St.Gallen. Ein wichtiger Teil ist der Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen. Machen wir uns doch nichts vor, es gibt einige Studien, die belegen, dass Kinder kosten. Man kann unterscheiden zwischen Kleinkind, Zehnjährige in der Volksschule oder während der Ausbildung. Aber eine Tatsache können Sie nicht weg diskutieren, dass Kinder ein mehrfaches an Kinder- oder Ausbildungszulagen kosten - das ist nun die Situation. Wenn Sie ausweichen auf das Stichwort «Giesskannenprinzip» und sagen, die ganz Reichen mit 200'000 Franken Einkommen, dann haben Sie Recht, die brauchen das nicht. Denken Sie an den grossen Teil, die angewiesen sind auf Familien-, Kinder- und Ausbildungszulagen, auf die vielen Familien des Mittelstandes, die hier bestraft werden, weil Einzelne reich sind und das nicht brauchen. Bitte hören Sie mit diesem Argument auf. Es war auch bedauerlich, dass es in der Botschaft so stand. Jetzt stehen Sie vor der Entscheidung: Sie müssen entscheiden, gibt es im Kanton St.Gallen mindestens einen Schritt in diesem Bereich für eine fortschrittlichere Familienpolitik: Ja oder Nein? Wenn Sie dem grauen Blatt der SP-GRÜ-Fraktion zustimmen, machen Sie einen wichtigen Schritt auch für die Familien des Mittelstands.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist anzunehmen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir befinden uns in den tiefsten Grundsatzdiskussionen der Sozialpolitik. Es erstaunt mich, wie viele negative Voten gefallen sind und wie viele Kantonsrätinnen und Kantonsräte schlecht über die Kinderzulagen oder Familienzulagen sprechen. Wir haben hier ein einfaches, bewährtes System, dass von Arbeitgeberseite und von den Arbeitnehmern her anerkannt und geschätzt ist. Es läuft problemlos und wir haben kein sozialpolitisches Instrument, das mit so wenig Verwaltungskosten auskommt, und vor allem ist es das einzige sozialpolitische Instrument, bei dem die Wirtschaft bzw. die Arbeitgeber dafür aufkommen. Wenn wir jetzt versuchen, neue Instrumente zu kreieren und den Ärmeren helfen möchten, dann sind wir so weit, dass wir dem Staat wieder etwas zuschieben. Wir fordern neue sozialpolitische Instrumente beim Staat, wir machen neue familienbetreuende Ergänzungsleistungen und müssen uns aber auch bewusst sein, wir predigen bei jeder Gelegenheit die Staatsquote steige und dass wir die Staatsausgaben nicht im Griff haben und gleichzeitig fordern wir hier wieder Instrumente, die der Staat berappen soll. Diese Aussagen über die Finanzierung: «Die Wirtschaft werde stärker belastet», ist falsch. Wir werden in den nächsten Jahren die Beitragssätze, so wie es die Botschaft umschreibt, senken können. Es geht nicht darum, dass wir künftig die Beitragssätze erhöhen müssen bei höheren Kinderzulagen, sondern wir können die Finanzierung der Kinderzulagen so steuern, dass die Familienausgleichskassen ab sofort bis ins Jahr 2020 Reserven bilden können. Die Familienausgleichskassen können Reserven bilden bis zu einem Jahr der ganzen Zulagensumme. Somit wäre es möglich, mit einem geglätteten Beitragssatz bis 2020 einerseits Reserven zu schaffen, andererseits sicherzustellen, dass ab diesem Zeitpunkt keine Beitragserhöhungen notwendig sind.

Zum Antrag der SP-GRÜ-Fraktion: Alle Familien könnten träumen davon, wenn die Kinder und die Ausbildungszulagen um 100 Franken erhöht würden. Auch wir von der CVP-GLP-Fraktion sehen das sehr gerne. Im Unterschied zur SP-GRÜ-Fraktion sorgen wir uns natürlich bei jeder Forderung dafür, wie das bezahlt werden kann. Mit 50 Franken Erhöhung der Kinderzulagen, liegt das in jenem Rahmen bei dem die Wirtschaft nicht stärker belastet werden muss.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Die beiden Anträge wurden bereits in der vorberatenden Kommission angekündigt. Ich bin über die drei Vertreter aus der Kommission der CVP-GLP-Fraktion enttäuscht, dass sie diesen Antrag trotzdem generell erstellen, obwohl es in der Kommission einige Voten gab, die es dazu gebracht hätten, allenfalls eine Kinderzulage nicht wie im Giesskannenprinzip über sämtliche Einkommen zu erstrecken, sondern dies allenfalls sogar abgestuft zu präsentieren. Es wäre eine Möglichkeit gewesen, zum Beispiel bei höheren Einkommen dies abgestuft moderat zu erhöhen. So könnte man wirklich die unteren Einkommen mit einer Zulage ergänzen und ihnen so einen Zustupf dazu geben.

Es wurde bis jetzt von meinem Vorsprecher aus der Partei mitgeteilt, dass eine Zulagenerhöhung auch auf die andere Seite schwenken kann. Es wurde mitgeteilt und auch in der Kommission aufgezeigt, welche Auswirkungen eine Erhöhung für andere Einkommen haben kann, sei es bei den Sozialhilfeabgaben, den Steuern und vielleicht sogar wenn jemand seine Kinder in die «Kita» gib.

Ich bin so einer, ich gebe meine Kinder auch in die Kita. Das könnte zur Ursache haben, dass man in eine höhere Progression fällt durch den Beitrag dieser monatlichen Zahlung. Schade, dass der Antrag nicht abgestuft eingereicht wurde, sondern einfach eine generelle Erhöhung um 50 Franken je Kind. Ich glaube, Sie stimmen mir zu, wenn jemand im Jahr 200'000 Franken und mehr verdient sind diese 50 Franken je Kind einen Tropfen auf den heissen Stein.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Regierungspräsident: Wir beraten hier ein Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Familienzulagen, das Was und Wie? Sie beissen sich fest beim Wieviel? Wir hören sehr viel über Signale in alle Richtungen. In Richtung der Familien sei es ein schlechtes Signal, gegenüber einer wirkungsvollen Familienpolitik und gegenüber der Wirtschaft sei es ein schlechtes Zeichen, wenn man sich dort bedient, wo der Staat eigentlich gar kein Geld gibt sondern eher abholt. Das mit dem Signal ist ein ziemlich verwirrendes Argument. Ich möchte davor warnen, jetzt dieses Gesetz nur so zu diskutieren, als dass es darum ginge, 50 Franken mehr oder weniger auszurichten bzw. die Wirtschaft ausrichten zu lassen und sich bei einem «virtuellen» Gewinn zu bedienen, der gar nicht da ist. Machen Sie bitte eine differenzierte, effizientere Familienpolitik. Wir müssen uns darüber unterhalten, welche es sein soll. Wir haben zum Beispiel das Thema Fachkräftemangel, was der Wirtschaft sorge bereitet und wir könnten dort einiges anbieten – nämlich mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist die beste Wirtschafts- und Familienpolitik. Familienergänzende Kinderbetreuung ist dabei der Schlüssel. Der Kantonsrat hat die Regierung letztes Jahr beauftragt in einem Bericht zur familienergänzenden Kinderbetreuung Handelsoptionen aufzuzeigen. Das tun wir gerne und dann beraten wir das Effiziente und das Differenzierte, was wir in der Kinderpolitik als Akzente setzen wollen in unserem Kanton.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen offen. Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Anträge lassen ausser Acht und es wurde erstaunlicherweise auch weder im Votum der Sprecher von CVP-GLP-Fraktion oder von SP-GRÜ-Fraktion erwähnt : Diese Beiträge, die man hier grosszügig verteilen will, stammen von der Wirtschaft und sind von der Wirtschaft erarbeitet worden. Und wenn man sagt, dass es bei unveränderten Rahmenbedingungen im geltenden System in Zukunft Überschüsse in Millionenhöhe haben wird, die man nur noch verteilen muss, dann sind diese Überschüsse von unserer Wirtschaft im Kanton erarbeitet worden und im Rahmen von Abgaben in die Familienausgleichskassen bezahlt worden. Es ist natürlich schon ein wenig Augenwischerei, Sulzer-Wil, wenn man sagt, diese moderate Erhöhung der Familienzulagen kann sich doch nicht negativ auf die Standortattraktivität für die Wirtschaft auswirken. Im Gegenteil, die Wirtschaft wird immer wieder belastet mit zusätzlichen Abgaben sei es für Umwelt, Energie, Administration oder für Familienzulagen. Was ist denn die beste Förderung für Working-Poor oder Familien? Sicher nicht irgendein Umverteilungssystem, sondern eine gut fuktionierende Wirtschaft, welche Stellen anbieten kann, so dass es eine geringe oder möglichst kleine Arbeitslosigkeit gibt, dass man Löhne auszahlen kann und ermöglicht wird, dass in diesem Kanton eine Prosperität aufgebaut wird, die uns allen einen guten Lebenstandard ermöglicht.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 13. Januar 2017 hat die vorberatende Kommission im Sitzungszimmer des Sicherheits- und Justizdepartementes im Oberen Graben, das Geschäft 22.16.03 «Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen» beraten und beschlossen, mit 13:1 Stimme und 1 Enthaltung dem Kantonsrat Eintreten zu empfehlen. Nebst den Kommissionsmitgliedern und den beiden Verantwortlichen für das Protokoll, waren Regierungspräsident, Martin Klöti, sowie der Generalsekretär Davide Scruzzi, Andrea Lübberstedt, Leiterin des Amts für Soziales, und Nora Schmid, Stab des Amtes für Soziales, anwesend. Zu Beginn wurden wir von Andrea Lübberstedt in die Thematik eingeführt. Sie hat danach auch weitgehend unsere Fragen und Anliegen kompetent beantwortet. Mit der Botschaft wurden uns im Vorfeld auf Wunsch noch zahlreiche andere Unterlagen zugestellt:

  1. Die Entwicklung und Steuerung der Beitragssätze im Kanton St.Gallen 2009–2015;

  2. Beitragssätze je Familienausgleichskasse 2015;

  3. Schematische Übersicht über den Lastenausgleich;

  4. Vorgehen bei Zulagenerhöhung:

  5. Ein Mail der Amtsleiterin zu Anzahl Kinder- und Ausbildungszulagen / Prognosen und Entwicklung des Beitragssatzes / Schwankungsreserven: Können für Zulagen Schwankungsreserven aufgebaut werden.

Zusammenfassend die wesentlichsten Eckpunkte: ln diese Vorlage fliessen vier Motionen aus dem Jahre 2005 und zwei Postulate 2007 (FDP Betreuungsgutschriften) und 2009 (SP Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern) sowie ein Auftrag «Ergänzungsleistungsmodelle für Working-poor-Haushalte: Nähere Prüfung ihrer Vor- und Nachteile» aus dem Bericht 40.99.03 «Working poor» der Regierung vom 21. Dezember 1999 mit ein. Es hat also ziemlich lange gedauert, bis hier die verschiedenen Vorstösse beantwortet wurden. Mit dem Bundesgesetz, welches in Jahre 2009 eingeführt und 2013 bereits revidiert wurde, wurden auch die vier Motionen hinfällig. Mit dem Bundesgesetz, welches im Jahr 2009 eingeführt und 2013 bereits revidiert wurde, wurden auch die vier «ein Kind eine Zulage» gesetzlich vorschreibt, waren dann auch nicht mehr allzu viele kantonale Varianten möglich, Mögliche Abweichungen sind möglich bei:

  • Zulagenhöhe (Fr. 200.– Kinderzulagen / Fr. 250.– Ausbildungszulage) nur nach aufwärts;

  • Finanzierung, namentlich Arbeitnehmendenbeteiligung;

  • einheitlicher Beitragssatz (primären Lastenausgleich);

  • Zulassung von Kassen und sekundären Lastenausgleich.

ln unserer Vorlage ging es jetzt also einerseits um eine Gesamtrevision und darum, unser Gesetz an das Bundesrecht anzupassen, sowie um die bessere Lesbarkeit des Gesetztes, andererseits um die Behandlung der Postulate und des Auftrages, die jetzt doch alle schon einige Zeit zurückliegen.

Nichtsdestotrotz ist das Thema aktuell wie zuvor. lm Fokus stand und steht die Besserstellung der Familien mit Kindern. Es geht also um die Kinder- und Ausbildungszulagen, die im letzten Jahrhundert zunächst von Arbeitgebern eingeführt wurden, weil es als ungerecht empfunden wurde, dass Personen, die für Kinder aufkommen müssen, gleich viel Lohn erhalten wie Personen ohne Kinder. Die Zulagen sollten einen Ausgleich schaffen. Es blieb in der Kommission unbestritten, dass das Sorgen für Kinder auch heute noch, sehr teuer ist. Sowohl direkte Kosten wie: teurer Wohnraumbedarf, steigende Krankenkassenkosten sowie die lange Schuldauer bis zum Abschluss, als auch die indirekten Kosten, die durch das entgangene Erwerbseinkommen oder die Kosten einer externen Betreuung entstehen, sind belastend für eine Familie. Diese hohen Kosten und die Einkommenseinbussen tragen dazu bei, dass Familien überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind.

Die Botschaft hält fest, dass in der Familienausgleichskasse im Jahre 2040 in St.Gallen ein Finanzierungsüberschuss von rund 94 Mio. Franken prognostiziert ist. Dieser Überschuss kann je nachdem entweder den Familien oder den Arbeitgebern zugutekommen. Frau Lübberstedt zeigte an Hand einer Folie auf, dass mit dem prognostizierten Überschuss die Kinder- und Ausbildungszulagen bis ins Jahr 2040 um 70 Franken erhöht werden könnten oder der Beitragssatz für die Arbeitgebern von 1,6 auf 1,2 Prozent gesenkt werden könnten. Aus den ergänzenden Unterlagen, welche die Kommission erhalten hat, geht hervor, dass der Beitragssatz im Jahre 2015 bereits auf durchschnittlich 1,39 Prozent gesunken sind. Die Zahlen im Bericht sind somit nicht mehr ganz aktuell. ln der anschliessenden Diskussion ging es darum, ob aus dieser Grundlage heraus nun die Arbeitgeberbeiträge gesenkt werden sollen, oder ob die Kinderzulagen leicht erhöht werden sollten. Daraus resultierte dann ein Antrag, zur Erhöhung der Kinderzulagen auf das Jahr 2020 um 50 Franken. Davon ausgeschlossen wären die Ausbildungszulagen. Dieser Antrag wurde von der Kommission mit 9:6 Stimmen abgelehnt. Diskutiert wurde auch eine Beitragsleistung für Nichterwerbstätige und Arbeitnehmende. Es resultierte aber kein Antrag daraus. Ebenfalls diskutiert wurde zu Art. 9 und die Definition des Begriffs «Zweigniederlassung». Die vorberatende Kommission erkundigte sich in ihrer Sitzung nach der Bedeutung des Begriffs «Zweigniederlassung». Das zuständige Departement des Innern hat dazu zuhanden des Kantonsrates eine Erklärung nachgereicht: Unter Zweigniederlassung wird ein Firmenstandort eines Arbeitgebers im Kanton St.Gallen verstanden, dessen Hauptsitz in einem anderen Kanton liegt. Die Möglichkeit des Anschlusses an eine ausserkantonale Zulagenordnung bestand bereits im Grunderlass des Kinderzulagengesetzes aus dem Jahr 1996. Mit Erlass des Bundesgesetzes wurde die Regelung, wer welcher Zulagenordnung unterstellt ist, auf bundesebene einheitlich geregelt. Der Bund sieht aber vor, dass die Kantone betreffend Zweigniederlassungen Ausnahmeregelungen vorsehen können. Damit die Möglichkeit des Anschlusses an eine ausserkantonale Kasse weiterhin möglich bleibt, sieht der Kanton St.Gallen seither eine solche Regelung vor.

Anschliessend diskutierte die Kommission weiter über andere familienergänzende Massnahmen, welche zur Hauptsache die beiden Postulate beinhaltete. Daraus resultierte ein Antrag, nämlich, dass die Regierung beauftragt werden soll, die Möglichkeit von Familienergänzungsleistungen zu prüfen und ein Gesetz vorzulegen, dass die zielgerichtete Entlastung von Familien mit Kindern mit Hilfe von Ergänzungsleistungen vorsieht. Die vorberatende Kommission lehnte diesen mit 12:3 Stimmen ab. ln der Schlussabstimmung stimmte die Kommission mit 13:1 Stimmen und 1 Enthaltung zu, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu empfehlen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Bericht der Regierung zur lV. Revision des Sozialhilfegesetzes und die Studie von Ecoplan (2012) zeigen einen grossen Handlungsbedarf bei kinderreichen Familien und Alleinerziehenden auf. Der vorliegende Bericht macht zwar eine Auslegeordnung von mögliche familienpolitische Instrumenten und zeigt deren Wirkung. Jedoch sind wir von der SP-GRÜ-Fraktion erstaunt über die insgesamt recht negative Beurteilung der verschiedenen Instrumente. Die Kinderzulagen werden als «Giesskanne» bezeichnet. Andere Massnahmen, wie die Familienergänzungsleistungen werden in der Wirkung zwar klar besser aber als zu wenig ausgereift beurteilt, und sollen daher aus Sicht der Regierung nicht weiterverfolgt werden. Dabei wäre es das, was die armutsgefährdeten Familien im Kanton bräuchten: Familienergänzungsleistungen. Wir sind enttäuscht und kritisieren. dass die Regierung auf familienpolitische Massnahmen verzichtet, obwohl sie familien politischen Handlungsbedarf ortet Die Vorlage ist sogar ein Rückschritt. Die Finanzierungssaldi der Familienausgleichskassen kommen vollumfänglich der Wirtschaft zu Gute, deren Beiträge werden weiter gesenkt. Und das obwohl die Beiträge in den letzten Jahren bereits stark gesunken sind. Gerade weil der Fokus der Familienpolitik aktuell auf der Verbesserung der sozialen Sicherung von Familien mit bescheidenem Einkommen liegt, ist die Reduktion der Beiträge und die damit verbundene Verknappung der finanziellen Mittel unverständlich. Wir sind der Meinung, dass die finanziellen Mittel den Familien zukommen sollen.

Die Senkung der Beiträge soll angeblich die Standortattraktivität für Unternehmen im Kanton steigern. So was ist doch keine ernstzunehmende Strategie, die Unternehmen im Kanton zu fördern – das ist eine Ausrede. ln der Kommission haben Wirtschaftsvertreter moniert, dass Unternehmen jeden gesparten Franken wieder investiert würden. ln Jobs. ln Lohnerhöhungen. Wenn das nur stimmen würde. Dann hätten die hunderten Millionen Steuersenkungen für Unternehmen in den vergangenen Jahren einen derartigen Schub bei Löhnen und Stellen auslösen müssen, dass es uns die Sprache verschlagen hätte. Die Auswirkungen bei den Stellensuchendenquoten und bei der Sozialhilfequote hätten klar sichtbar sein müssen. Wir alle wissen, dass diese positive Entwicklung nicht passiert ist. Bei dieser Vorlage soll es um Familien und Kinder gehen. Das ist keine Vorlage zur weiteren Entlastung der Unternehmen. Wir teilen die Meinung der Regierung, dass insbesondere bedarfsabhängige Massnahmen Familien in finanziell engen Verhältnissen wirkungsvoller unterstützen als Pauschalen. Weil aber gar keine Vorschläge gemacht werden, ist auch eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen eine Möglichkeit, Familien im Kanton besserzustellen. Diese Möglichkeit können wir heute nutzen. Das ist weder wahnsinnig mutig noch sehr fortschrittlich. Kinder zu haben ist ganz sicher etwas vom Schönsten im Leben, aber auch aufwändig und teuer. Dass die Kommission keine Erhöhung der Zulagen beantragt, ist enttäuschend. Genauso, wie diese Vorlage enttäuschend ist. Unseren Antrag sehen Sie auf dem grauen Blatt. Wir fordern 100 Franken mehr für die Kinder- und Ausbildungszulagen. Und wir sind überzeugt, dass diese Massnahme eine Wirkung haben wird. Erstens für alle Familien, die mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Und zweitens für unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft im Kanton St.Gallen – das ist Standortattraktivitätsfördernd. Bezüglich Verzicht auf die Mitfinanzierung von Arbeitnehmenden und Nicht-Erwerbstätigen, wie auch dem Beibehalten der Regelung des Lastenausgleichs zwischen den Kassen, sind wir einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Eintreten wird nicht bestritten

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion):

Wie der Botschaft der Regierung zu entnehmen ist, wurden die Familienzulagen im letzten Jahrhundert zunächst von Arbeitgebern auf freiwilliger «Goodwill-Basis» eingeführt. Der Hintergrund dazu: Es wurde als ungerecht empfunden, dass Personen, die für Kinder aufkommen müssen, gleich viel Lohn erhalten wie Personen ohne Kinder.

Aus finanzieller Sicht ist das System der Kinder- bzw. neu Familienzulagen für den Staat ein gefundenes Fressen, denn abgesehen von der Finanzierung der Familienzulagen für seine eigenen Arbeitnehmer, kostet ihn dies keinen Rappen. Vielmehr profitiert der Staat im Sinne der Einkommensversteuerung vom Mehreinkommen aller Arbeitnehmer. Die Auswirkungen der beiden Anträge lassen sich zwar aufgrund der Komplexität nicht exakt beziffern. Eine Ecoplan-Studie untersuchte die Auswirkungen einer Zulagenerhöhung um generell 100 Franken. Daraus ergäben sich jährliche Mehrkosten in der Grössenordnung von 92 Mio. Franken. Aber Vorsicht, dieser Betrag ist nur die halbe Wahrheit, denn dieser Betrag ergibt sich anhand Mehrkosten für die Arbeitgeber von 128 Mio. Franken, was zu höheren Steuereinnahmen um 36 Mio. Franken führt, d.h. letztlich lacht sich der Staat ins Fäustchen, denn ihn kosten die Familienzulagen schlicht nichts (abgesehen von den erhöhten Familienzulagen für sein eigenes Personal), hingegen nimmt er 36 Mio. Franken mehr Steuern ein. Netto profitieren die Familien somit nur teilweise von erhöhten Familienzulagen.

Der Vorschlag der CVP-GLP-Fraktion würde zu einer Mehrbelastung in der Grössenordnung von 50 Mio. Franken führen. Auch hier wäre vorwiegend der steuereinnehmende Staat der grosse Profiteur, zu Lasten der Arbeitgeber sowiel der auf Familienzulagen Steuern entrichtende Arbeitnehmer. Sie sehen, ich bin wenig angetan von diesem Vorschlag, denn ein Giesskannenprinzip ist nicht geeignet, um Working-Poor-Familien wirkungsvoll zu unterrstützen. Zu gross sind dabei Streuverluste, z.B. Schwelleneffekte und steuertechnische Aspekte. Eine Erhöhung der Familienzulagen macht im Sinne einer Nettokostenrechnung wenig Sinn. Aber blicken wir doch zurück auf die Motion 42.15.10 «Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien». Diese wurde am 14. September 2015 vom Kantonsrat gutgeheissen. Von dieser Motion würden Einzelpersonen und Familien mit tiefen bis mittleren Einkommen am meisten profitieren. Noch dazu auf unbürokratische Art und Weise; und dazu ohne Schwelleneffekte.

lnsofern rnöchte ich zwei Dinge beliebt machen:

  1. Die Regierung möge dem Kantonsrat möglichst bald eine Botschaft samt Gersetzesentwurf zur Motion 42.15.10 «Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien» unterbreiten.

  2. Mit Blick auf diesen hoffentlich bald zu behandelnden Gesetzeserntwurf möchte ich beliebt machen, auf die beiden Anträge gemäss den grauen Blättern zu verzichten und sich auf die Umsetzung der Motion 42.15.10 «Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien» zu fokussieren.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident:

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Heute Morgen haben wir im «Tagblatt» die neusten Zahlen der Fachstelle Statistik zur Sozialhilfe lesen können. Wir können da lesen, dass Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich häufig auf Sozialhilfe angewiesen sind. Wir lesen, dass Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern ein sechsfacherhöhtes Sozialhilferisiko haben.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist sich natürlich bewusst, dass die Familienzulagen bzw. eine Erhöhung der Familienzulagen keine bedarfsgerechte Massnahmen sind, um Familien aus der Sozialhilfe herausführen zu können und sie helfen eher nicht, die Armut in diesem Kanton, die viele Familien mit Kindern betrifft, wirksam zu bekämpfen. Aber diese Zahlen, über die wir heute im «Tagblatt» gelesen haben, zeigen beispielhaft auf, dass der Handlungsbedarf im Kanton St.Gallen nach wie vor gross ist, und dass er nicht kleiner wird, wenn wir einfach dasitzen, die Hände verschränken und denken, dass es irgendwann dann schon besser wird.

Die Probleme lösen sich nicht einfach so. Es braucht Massnahmen, Massnahmen kosten etwas, die müssen uns etwas wert sein. Diese Bereitschaft stellen wir in diesem Rat leider nicht fest.

Wir haben eine Möglichkeit verpasst, indem wir hier das neue Gesetz geschrieben haben, etwas für die Familien mit Kindern in diesem Kanton zu tun. Wir haben zwar ein neues Gesetz, das ist schlank, gut lesbar und schön anzusehen, aber inhaltlich ist gar nichts passiert.

Die SP-GRÜ-Fraktion findet es eine verpasste Chance. Das ist nicht unser Gesetz, und wir werden daher in der Schlussabstimmung dieses Gesetz ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Der Rückkommensantrag ist abzulehnen.

Familienzulagen sind rein arbeitgeberfinanzierte Sozialversicherungsleistungen und wurden von eben diesen Arbeitgebern im letzten Jahrhundert auf freiwilliger Basis und somit aus Goodwill eingeführt. Es wurde als ungerecht empfunden, dass Arbeitnehmer, die für Kinder aufkommen müssen, gleich viel Lohn erhalten, wie jene ohne Kinder.

In der ersten Lesung im Februar folgte die Mehrheit des Rates der Empfehlung der vorberatenden Kommission und somit der Vorlage der Regierung. Diverse Änderungsanträge fanden keine Mehrheit. Nunmehr liegen zwei weitere Anträge vor, die sind leicht redimensioniert. Nachdem ursprünglich eine Erhöhung der Kinder- wie auch der Ausbildungszulage um generell 100 Franken anvisiert wurde, gelangte letztlich ein Antrag zur Erhöhung der Kinderzulage um 50 Franken in die erste Lesung. Und nun soll es eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage um generell 30 bzw. 40 Franken richten. Für dieses Vorhaben habe ich nur drei Attribute übrig: Symbolpolitik, Salamitaktik und Effekthascherei. Für Zustüpfe von knapp 1 Franken je Tag kann ich mich schlicht nicht begeistern, abgesehen davon bleibt nach Abzug der Staatssteuern nicht einmal die Frankatur für einen B-Post-Brief übrig. Aus finanzieller Sicht ist das System der Kinder- bzw. neu Familienzulagen lediglich für den Staat ein gefundenes Fressen, denn im Zuge der Einkommensversteuerung zwackt der Staat einen schönen Anteil der durch die Arbeitgeber finanzierten Zulagen ab.

Ein Giesskannenprinzip war noch nie geeignet um Working Poor-Familien wirkungsvoll zu unterstützen. Zu gross sind dabei Streuverluste, z.B. Schwelleneffekte und steuertechnische Aspekte. Eine Erhöhung der Familienzulagen macht im Sinne einer Nettokostenrechnung wenig Sinn. Viel zielführender wäre die in der Septembersession 2015 gutgeheissene Motion 42.15.10 «Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien», denn von dieser würden insbesondere Einzelpersonen und Familien mit tiefen bis mittleren Einkommen profitieren. Noch dazu auf unbürokratische Art und Weise, und ohne negative Schwelleneffekte für den Steuerzahler. Ohne Symbolpolitik, ohne Salamitaktik und ohne Effekthascherei.

Insofern plädiere ich, die gegenständlichen Anträge abzulehnen. An die Adresse der Regierung sei gleichzeitig der Wunsch nach prompter Umsetzung der Motion 42.15.10 «Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien» deponiert.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen.

Die Ausführungen von Regierungsrat Klöti zeigen eigentlich, wie das politische Spiel geht. In der ersten Lesung diskutiert man über eine Erhöhung um 100 Franken, und da wehrt man sich gegen diese Erhöhung mit dem Argument, dass das nicht tragbar sei, dann müssten wir die Beiträge erhöhen und damit treffen wir die Wirtschaft. Anschliessend geht es darum, Ihnen beim Rückkommen einen tragbaren Vorschlag vorzulegen. Und was passiert dann von der Regierungsbank her? Der gleiche Regierungsrat sagt, dass diese 30 oder 40 Franken gar nichts nützen. Ich bin dafür, dass man hier mit offenen Karten spielt und bei einer Argumentation bleibt. Wenn Sie es nicht wollen, dann sagen Sie es, aber nicht mit diesen Argumenten.

Ich bitte Sie auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die SP-GRÜ-Fraktion zu den Ergänzungsleistungen für Familien einen Vorstoss unterbreitet hat. Er wurde jetzt im Rahmen dieser Diskussionen abgeschrieben, weil man sagte, wie es im Bericht erwähnt ist, dass es das beste Instrument um tatsächlich konsequent dort mitzuhelfen, wo Familien leiden. Das wurde mit dieser Vorlage abgeschrieben. Regierungsrat Klöti wird sicher mit mir einverstanden sein, ansonsten kann er anschliessend korrigieren. Jetzt kommen die gleichen Leute, wenn man das zweitbeste Instrument nimmt, auch hier bitte ich wieder um Ehrlichkeit in der Politik, die Erhöhungen der Zulagen. Wir haben Vorschläge gemacht, aber die waren dann auch wieder nicht gut. Dann wird das Giesskannenprinzip genannt. Die Leute, die hohe Einkommen haben und Kinderzulagen erhalten, die versteuern diese Kinderzulagen auch entsprechend, dann haben Sie nicht mehr 200 oder 250 Franken, sondern Sie haben vielleicht noch 150 oder 140 Franken mit dem Grenzsteuersatz, der zwischen 25 und 30 Prozent liegt. Die ärmeren, einkommensschwachen Familien, die haben dann nachher noch 200 oder 250 Franken. Dieses Korrektiv ist im Steuergesetz enthalten.

Dudli-Oberbüren der SVP-Fraktion hat andere Vorschläge gemacht. Er war einer der wenigen, der zugestimmt hat, als die SP-GRÜ-Fraktion vorgeschlagen hat, dass man bei den Krankenkassenprämien den Pauschalabzug erhöhen soll - auch eine klare Massnahme. 32 Leute hier in diesem Rat waren dafür, unter anderem Dudli-Oberbüren, aber auch noch 26 Mitglieder der SP-GRÜ-Fraktion. Jetzt frage ich mich, wo sind denn die anderen der SVP-Fraktion, die er angesprochen hat, und bessere Vorschläge unterbreitet hat.

Ich finde, machen Sie hier ehrliche Politik, machen Sie Politik für die Familien. Und wenn Sie nicht die beste Lösung wollen, dann nehmen Sie die zweitbeste Lösung, die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Präsident des St.Galler Gewerbeverbandes. Der Rückkommensantrag ist abzulehnen.

Für die FDP-Fraktion hat sich an der Ausgangslage seit der Februarsession 2017 nichts geändert. Nach wie vor sehen wir in der Erhöhung der Familienzulagen ein teures Giesskannenprinzip, welches nur über eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zu finanzieren ist.

Der Kanton St.Gallen muss sich bei den Familienzulagen im interkantonalen Vergleich Knausrigkeit nicht vorwerfen lassen. So sind die umliegenden Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden sowie Thurgau auf dem gleichen Niveau wie heute der Kanton St.Gallen. Im Gegenteil, einige dieser genannten Kantone kennen gar die Beteiligung der Nichterwerbstätigen bei den Kinderzulagen, welche der Kanton St.Gallen pragmatisch ablehnt.

Sparen ist im unternehmerischen Alltag und in jeder Session bei uns ein riesen Thema. Mit der Befürwortung der freiwilligen Zulagenerhöhung verkommt diese Diskussion zu reinen Lippenbekenntnissen. Ein weiterer Sozialausbau zu Lasten von Wirtschaft und öffentlicher Hand, übrigens der grösste Arbeitgeber in unserem Kanton, ist nicht angezeigt.

Die beste Förderung für Familien und Working Poor ist eine solide prosperierende Wirtschaft, die Arbeitsplätze schaffen kann und nicht von Soziallasten erdrückt wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich kann mich den Worten meines Vorredners im Grossen und Ganzen anschliessen. Im Gegensatz zur SP-GRÜ-Fraktion lehnen wir das Gesetz nicht ab. Das was wir jetzt materiell und inhaltlich hier haben entspricht dem, was wir auch wollen. Es fehlt einfach ein Artikel, Art. 1a. Die Mehrheit dieses Rates hat es leider abgelehnt, die Kinderzulagen zu erhöhen. Ich denke, das Gesetz können wir jetzt gutheissen. Es hat sehr schön Platz in zwei Jahren den Art. 1a einzufügen.

Wir stimmen diesem Gesetz zu, nicht weil wir zufrieden sind mit dem ganzen Geschäft, das wir hier behandelt haben, wir sind unzufrieden, dass wir die Kinder- und Ausbildungszulagen nicht erhöhen können, aber was nicht heute geschieht, kann spätestens in zwei Jahren passieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Hartmann-Flawil der SP-GRÜ-Fraktion hat jetzt betreffend der steuerlichen Belastungen Ausführungen gemacht, ich bitte hierzu Regierungsrat Klöti Auskunft zu geben. Dies war in der Kommission ein Thema. Wir haben in der Kommission klar festgehalten und diskutiert, ob die Kinderzulagen bei der steuerlichen Belastung zusätzliche Auswirkungen hat oder nicht. Dies wurde durch den Rechtsdienst abgeklärt und klar festgehalten wie es läuft. Es ist nicht so einfach. Der Vorschlag, da gebe ich Regierungsrat Klöti recht, ich möchte nicht sagen, dass es wie auf einem Bazar ist, aber ähnlich tönt es, denn es ist wirklich nichts neues. Es ist einfach mit tieferen Zahlen und alle anderen Punkte sind gleichgeblieben. Ich bin heute noch der felsenfesten Überzeugung: Jemand mit einem Einkommen über 200'000 Franken oder höher ist nicht angewiesen auf eine solche Kinderzulage. Bei den tieferen Einkommen, ab 150'000 Franken abwärts, hier meine persönliche Meinung, gebe ich Ihnen Recht, da denke ich auch, da könnte man etwas machen, aber sicher nicht bei den hohen Einkommen. Wo sind denn diese Einkommen, die gar nichts bezahlen und trotzdem erhalten? Diese werden mit diesem Instrument überhaupt nicht zur Kasse gebeten, die können nur ziehen. Also machen wir eine andere Lösung und versuchen es dort zu regeln. Es hat nämlich einige Bezieher, die beziehen, aber nichts dafür einzahlen. Diskutieren wir es in der neuen Vorlage und schauen wir, was dort kommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Rückkommensantrag ist abzulehnen.

Die Argumente haben wir in der ersten Lesung alle schon gehört. Es hat sich seither tatsächlich auch nicht viel geändert. Ich möchte Ihnen einfach nur sagen, Eine Intervention im Sinne einer Erhöhung ist nicht notwendig und nicht angezeigt, denn dieses Mittel, wir haben es gehört, ist ein Giesskannenprinzip, welches genau die Leute, die es bedürften, gar nicht retten können. Die Leute, die es nötig hätten, die werden hier nicht profitieren. Dafür gibt es andere Möglichkeiten und wir werden Ihnen dazu Vorschläge machen. Es werden auch Familien unterstützt, die das gar nicht nötig haben. Warum also soll das Geld an Familien bezahlt werden, die das gar nicht brauchen? Letztlich, und das ist das Thema der Symbolpolitik, ist es auch ein Bekenntnis an unsere Umliegerkantone, die auf diesem Niveau liegen, und an unseren Wirtschaftsstandort, den wir hier nicht zusätzlich belasten sollten. Auf jeden fall ist es jetzt gar nicht angezeigt, schon gar nicht mit einer so geringen Erhöhung, hier zu intervenieren. Wäre sie wirklich noch grosszügig gewesen, wie ursprünglich hier seitens SP-GRÜ-Fraktion vorgeschlagen, hätte man möglicherweise diskutieren können. Aber die Regierung wir Ihnen demnächst einen Bericht über die familienergänzenden Kinderbetreuungen im Kanton zuweisen, dort müssten wir intervenieren und dort ein richtiges Zeichen setzen - nicht hier. Das ist keine Familienpolitik, und es ist ein Instrument, welches einfach in der Anlage schon gar nicht stimmt. Eine solche Erhöhung wird jedenfalls so verschwindend klein sein, wie Dudli-Oberbüren auch gesagt hat, dass man als Familie nichts spürt, weniger als 1 Franken je Tag, das macht den Braten nicht feiss. Bleiben Sie also bitte standhaft, erinnern Sie sich an die guten Argumente der ersten Lesung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Rückkommen auf Art. 1a (neu) und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 1a (neu) wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) «Die Kinderzulage beträgt Fr. 240.– monatlich.» (Abs. 2) «Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 290.– monatlich.» (Abs. 3) «Die Regierung passt die Zulagenhöhe bei Erhöhung der Ansätze nach Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 entsprechend an.» sowie Abschnitt IV wie folgt zu ändern: «Art. 1a wird ab 1. Januar 2019 angewendet. Im Übrigen bestimmt die Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses.»

An der letzten Session lehnte der Kantonsrat den Antrag der CVP-GLP-Fraktion mit 62:53 Stimmen sehr knapp abgelehnt. Der Antrag sah eine Erhöhung der Familienzulagen um 50 Franken vor – um 50 Franken.

Was haben wir alles gehört von den Gegnern dieser Erhöhung, man könne das der Wirtschaft nicht zumuten. Man müsse ja schon etwas machen, aber nur das nicht. Alternative Massnahmen blieben uns die SVP- und FDP-Fraktion schuldig.

Die SP-GRÜ-Fraktion möchte auf den Art. 1 der Vorlage zurückkommen. Und dann möchten wir Ihnen beantragen, die Zulagen um 40 Franken zu erhöhen. Jetzt können Sie zu Recht sagen, wir seien zu 60 Prozent eingeknickt, nachdem wir in der ersten Lesung noch 100 Franken vorgeschlagen haben. Aber ohne Zulagenerhöhung ist diese Vorlage leider nicht viel Wert. Wir schreiben ein Gesetz neu, das ist schon anzuschauen, auch in der Reihenfolge, aber inhaltlich passiert nicht viel. Eine verpasste Chancel aus unserer Sicht und sie ist zumindest nicht zum Vorteil sondern eher zum Nachteil der Familien mit Kindern im Kanton St.Gallen.

40 Franken sind machbar ohne eine Erhöhun der Beiträge der Arbeitgeber. Das Argument, eine Beitragserhöhung sei für die Unternehmen nicht tragbar – dieses Argument ist mit einem minimalen Aufschlag von 40 Franken wirklich weg und entkräftet.

Die Finanzlage der Familienausgleichskassen lässt eine Erhöhung der Zulagen zu. Aber dann muss man jetzt vorwärts machen und nicht warten, bis die Beitragssätze der Arbeitgeber noch weiter sinken, nachdem die Beitragssätze in den vergangenen fünf Jahren im Schnitt bereits um ein viertel Prozent gesunken sind.

Vielleicht kommt die Zulagenerhöhung nicht heute. Aber etwas kann ich lhnen sagen - sie kommt bestimmt. Und dann geht es nicht mehr um 30 oder 40 Franken. Die lnitiative wird kommen und sie wird vor der Volksabstimmung bestehen - da bin ich sicher, weil die Bevölkerung will, dass diesen Kanton etwas für die Familien macht.

lch bitte Sie auf die Vorlage zurückzukommen. lch bitte Sie, dass Sie vor dem grossen Handlungsbedarf, den wir in diesem Kanton bei kinderreichen Familien und Alleinerziehenden haben, nicht die Augen zu verschliessen, sondern für diese Familien jetzt konkret eine Tat folgen zu lassen. Bei dieser Vorlage soll es um Familien und Kinder gehen. Wenn wir dieses Gesetz ohne eine Erhöhung verabschieden, dann war es aus unserer Sicht die Mühe nicht wert - das ist keine Familienpolitik.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Art.  1a (neu) (Höhe der Familienzulagen). beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion Rückkommen auf Art. 1a (neu) und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 1a (neu) wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) «Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.– monatlich.» (Abs. 2) «Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.– monatlich.» (Abs. 3) «Die Regierung passt die Zulagenhöhe bei Erhöhung der Ansätze nach Art. 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 entsprechend an.» sowie Abschnitt IV wie folgt zu ändern: «Art. 1a wird ab 1. Januar 2020 angewendet. Im Übrigen bestimmt die Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses.»

Der Kantonsrat hat an der Februarsession das Einführungsgeselz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen beraten. lnhaltlich wurde es vom Rat genehmigt.

Mit der Gesetzesvorlage wurde dem Rat auch eine Auslegeordnung über die finanzielle Situation bei den St.Galler Familienausgleichskassen unterbreitet.

Erfreulicherweise ist die finanzielle Situation in diesen Kassen gut. Obwohl die Kinderzulagen im Jahre 2009 auf die vorgeschriebene Mindesthöhe des Bundes angehoben wurden, haben die Beitragssätze abgenommen und die Leistungen sind kosntant geblieben.

Somit ist in den letzten Jahren ein Überschuss in den Kassen entstanden, welcher in Form von tieferen Beitragssätzen den Arbeitgebern weitergegeben wurde. Dabei muss betont werden, dass die Berechnungen in der Botschaft um Einführungsgesetz zu pessimistisch waren. Die prognostizierten Entwicklungen für das Jahr 2020 waren bereits 2016 Tatsache.

Mit der Botschaft zum Einführungsgesetz kann das Parlament nun entscheiden, ob die Beitragssätze auf dem jetzigen Niveau belassen werden können und damit höhere Familienzulagen möglich sind. Wenn die Familienzulagen nicht erhöht werden, kann der Beitragssatz gesenkt werden.

Die CVP-GLP Fraktion hat sich für das Erstere ausgesprochen und will die Kinder- und Ausbildungszulagen angemessen erhöhen. Dies auch im Wissen der mittlerweile erhärteten Fakten zur positiven Entwicklung der Familienausgleichskassen (FAK). Doch diese Entwicklung allein ist nicht der Grund für die Forderung nach höheren Kinder- und Ausbildungszulagen. Es ist vielmehr die Tatsache, dass die Familien mit überdurchschnittlichen Kostensteigerungen konfrontiert sind. Dabei sind konkret zwei Bereiche zu erwähnen: Es sind die Gesundheitskosten und insbesondere die Krankenkassenprämien. Die Prämien steigen jährlich um 4 bis 6 Prozent und die Prämienverbilligungen konnten mit den Prämiensteigerungen nicht mithalten.

Noch bedeutender sind aber die Mietkosten. Wir wissen alle, dass eine Familie mit zwei oder allenfalls sogar mehr Kindern viel Wohnraum benötigt. Dieser Wohnraum ist in den letzten Jahren massiv teurer und für viele Familien fast unerschwinglich geworden. Familien können dieser Entwicklung nur unschwer ausweichen. Wohnungs- und Wohnortswechsel sind für Familien und insbesondere für Kinder eine schwierige Aufgabe. Die Wohnortsmobilität bei Familien ist wesentlich geringer als bei Ein- oder Zweipersonenhaushalten.

Die CVP-GLP steht auch nach wie vor hinter dem Grundsatz: Ein Kind – eine Zulage. Damit entfallen Fragen über die Bezugsberechtigung und wer was zu Gut hat, weitestgehendst. Überlegungen, dass Gutverdienende keine Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten sollen, widersprechen diesem Grundsatz. lch möchte daran erinnern, dass gerade bei der Abstimmung über die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbidlungszulagen, die unlängst stattfand, die Gegnerschaft sich klar für Zulagen aussprachen und dies als zielführender beurteilten.

Wir haben dies sehr wohl gehört und stellen entsprechend auch die entsprechenden Forderungen. Die CVP-GLP-Fraktion ist der Meinung, dass die Kinder- und Ausbildunszulagen gerecht und allseits anerkannt sind. Die Abwicklung verläuft effizient und die Verwaltungskosten si nd vergleichsweise tief.

Mit dem vorliegenden Antrag, welcher gegenüber der ersten Lesung verändert ist, wollen wir jenen Kirtikern entgegen kommen, welche nicht nur eine Erhöhung der Kinde- sondern auch der Ausbildungszulagen möchten. Mit diesem Antrag kommen wir aber auch den KMU bzw. unseren Arbeitgebern entgegen. So würde durch die vorliegende Erhöung Fr. 30.- bei Kinder- und Ausbildungszulagen gegenüber dem Antrag der ersten Lesung mit einer Erhöhung um Fr. 50.- bei den Kinderzulagen rund 13 Mio. Franken weniger belasten.

Wir möchten Sie bitten, den Antrag auf Rückkommen zu unterstritzten und so als Parlament den Weg frei zu machen für höhere Kinder- und Ausbildungszulagen ab dem Jahr 2020. Wie sie sehen, wollen wir gemäss Antrag eine Erhöhung um je Fr. 30.– auf 230 Franken bei den Kinderzulagen und 280 Franken bei den Ausbildungszulagen.

Abschliessend möchte ich festhalten, dass unsere Jugend der wichtigste Rohstoff in unserem Land ist. Die kommende Generation ist unsere Zukunft, sie entscheidet über unser Wohlergehen, sie entscheidet über eine funktionierende Wirtschaft und sie entscheidet über eine prosperierende Gesellschaft. Es ist unsere Aufgabe, für ein gutes Umfeld zu sorgen, für schulische Bildung und berufliche Ausbildung zu sorgen. Das Fundament wird jedoch in der Familie – egal in welcher Form - gelegt. Ein solches Fundament kostet in unserem Hochpreisland auch Geld. Mit einer Erhöhung der Kinderzulagen leisten wir dazu einen sehr wichtigen Beitrag.

Es würde uns sehr freuen, wenn die Mehrheit dieses Rates dem Rückkommen zustimmt. Sollte dies leider nicht geschehen, werden wir diese Woche unseren Parteidelegierten beantragen, eine Erhöhung der Familienzulagen auf dem lnitiativweg zu erlangen. Eine entsprechende Volksinitiative soll deshalb noch dieses Jahr gestartet werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen.

Ich habe Dudli-Oberbüren und Hartmann-Rorschach gut zugehört. Ich möchte da schon ein paar Fakten auf den Tisch legen: Dudli-Oberbüren hat von Salamitaktik gesprochen, Systempolitik und Effektenhascherei. Heute habe ich den Vorschlag mit einem Pauschalabzug bei den Krankenkassenprämien gehört, aber haben Sie sich auch schon überlegt, dass die sehr tiefen Einkommen dann nicht von dem profitieren werden und somit auch entsprechend nicht entlastet werden - das kann es auch nicht sein, wenn man vom Giesskannenprinzip spricht.

Im andern Fall von Hartmann-Rorschach zu den Fakten: Es geht hier nicht ums Sparen. Es geht darum, dass die Familienausgleichskasse in den nächsten Jahren einen Überschuss von etwa 35 Mio. Franken in den nächsten vier Jahren.

Die entscheidende Frage ist: Was macht man mit diesem Geld? Entweder kürzt man die Beitragssätze oder man gibt es zurück an die Familien. Es ist natürlich nicht so, dass man bis jetzt nichts gemacht hat. Wir haben die Beitragssätze schon massiv reduziert. Wenn man das genau anschaut, werden auch die Kosten der Bezugsberechtigten in den nächsten vier Jahren um etwa 2 Mio. Franken abnehmen. Das muss alles eingerechnet werden.

Wir haben bewusst den Antrag angepasst auf 30 / 30 Franken, um wirklich dem Gewerbe und der Wirtschaft entgegen zu kommen, dass sie sagen kann: Jawohl, es ist uns wichtig, dass wir auch hier in der Familienpolitik etwas machen. Wenn ich Hartmann-Rorschach zu höre betreffend Sozialstaat, schlussendlich zahlt es dann der Staat. Es kann ja nicht sein, dass wir die Familien ganz dem Staat auferlegen, sondern es liegt auch in der Verantwortung der Arbeitgeber, hier etwas vernünftiges zu tun. Es ist ein bewährtes Instrument, es dient der Einkommenssicherung für Familien und Kinder und es sollte nicht alleine dem Staat übertragen werden, das zu machen.

Zum Benchmark: Hartmann-Rorschach hat ein paar aufgezählt, jetzt zähle ich Ihnen auch ein paar auf. Graubünden hat heute 220 / 270 Franken. Sie haben den Kanton Thurgau angesprochen, der möchte um 50 Franken erhöhen, vielleicht haben Sie auch davon gehört, dass das die Regierung beantragt hat. Auch Bern, Waadt usw. haben höhere Kinder- und Ausbildungszulagen. Es sind alles Kantone, welche die Finanzierung über die Arbeitgeber machen.

Es wurde auch gesagt, die St.Galler Wirtschaft sei im Wettbewerb - da stimme ich sogar zu. Aber wir haben einmal die Beitragssätze in der Familienausgleichskasse verglichen, welche wir ja gesenkt haben, und da stehen wir mit 1,39 an fünfter Stelle in der Schweiz. Und wenn man die selbständig Erwerbenden anschaut mit 1 Prozent, dann stehen wir an vierter Stelle der ganzen Schweiz. Und jetzt geht es darum, dass es jetzt wieder Überschüsse gibt. Wir haben die Beitragssätze in den Jahren 2012 bis 2015 um 60 Mio. Franken gesenkt, das muss ich hier einfach nochmals erwähnen, und jetzt geht es darum, dass man noch mehr senken möchte. Man möchte wahrscheinlich in den top drei landen, und hier müssen wir jetzt ein Zeichen setzen. Ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt und ich sage es hier nochmals, es geht auch um die Unternehmenssteuerreform III. Die ist sehr wichtig für unser Land, sehr wichtig für unseren Kanton St.Gallen und da können wir ja nicht nochmals die gleiche Vorlage bringen. Wir müssen hier wirklich auch die Bevölkerung ernst nehmen und etwas machen, damit wir hier wirklich eine Mehrheit haben. Das wäre der grössere Schaden, wenn wir nichts tun. Hier haben wir die Möglichkeit eine sehr bescheidene Erhöhung zu tätigen. Ich bin auch überzeugt, dass diese Erhöhung bei der Bevölkerung durchkommt. Ich bitte Sie wirklich, sich das zu überlegen. Wir reden wirklich um 30 Franken, die wir mit den Überschüssen finanzieren können, damit wir hier sicher ein Zeichen setzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017