Geschäft: Vergoldete Pension im Gesundheitsdepartement - Aufklärung tut Not (Titel der Antwort: Abgeltung nicht bezogener Ferien bei der Pensionierung des ehemaligen Generalsekretärs des Gesundheitsdepartementes)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.13
TitelVergoldete Pension im Gesundheitsdepartement - Aufklärung tut Not (Titel der Antwort: Abgeltung nicht bezogener Ferien bei der Pensionierung des ehemaligen Generalsekretärs des Gesundheitsdepartementes)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung25.4.2016
Abschluss7.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Mai 2016
VorstossWortlaut vom 25. April 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.4.2016Dringlicherklärung33Zustimmung69Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
26.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat erklärt die Interpellation mit 70:33 Stimmen nicht dringlich.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Regierungsrätin Hanselmann: Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Es ist der Regierung ein wichtiges Anliegen, dass der Ablauf, die Behandlung und Diskussion dieses Geschäftes geordnet vonstattengeht und dass anhand von Fakten darüber diskutiert wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlichkeit ist zuzustimmen.

Die Bemerkung von Dürr-Widnau muss ich widerlegen. Die SVP-Fraktion hat kein «Copy & Paste» von den Fragen gemacht. Ähnliche wie in der dringlichen Interpellation formulierte Fragen hat sich die SVP-Fraktion intern bereits vor der Februarsession wegen schon lange kursierender Gerüchte gestellt. An der Februarsession haben wir mehr oder weniger auf diesem Stand in Zusammenarbeit mit einer andern Fraktion eine Interpellation vorbereitet. Wir haben damals gesagt, dass wir den ordentlichen Prozess abwarten wollen, denn dieses Thema wird ohnehin bei der Behandlung der Rechnung diskutiert werden. Zur grossen Überraschung haben dann aber die Medien darüber berichtet, bevor die Finanzkommission es überhaupt offiziell beraten hat. Deshalb hat sich die SVP-Fraktion nun in der Pflicht gefühlt, das Thema entsprechend schneller abzuhandeln, denn bis die Finanzkommission es abhandelt, vergehen nochmals zwei Monate.

Die SVP-Fraktion wirft in dieser dringlichen Interpellation auch Fragen auf, die nichts mit Finanzen zu tun haben und somit auch nicht Gegenstand der Finanzkommission sind. Ob die Finanzkommission zum Schluss kommt, dem Parlament an der Junisession Anträge zu unterbreiten, ist jetzt noch offen. Es könnte aber genauso gut Ende Jahr werden, bis dieses Geschäft abgeschlossen ist. Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht mit Geschäften, welche irgendwelchen Untersuchungen unterzogen werden. Da hat man, wie bspw. beim «Kanti-Leck», viel Geld ausgegeben, viel Papier beschrieben, das Öffentlichkeitsgesetz zur Anwendung gebracht usw., aber grundsätzlich hat alles nichts gebracht. Aus diesem Grund hat sich die SVP-Fraktion entschieden, diese dringliche Interpellation einzureichen. Ebenso fühlt sie sich den Bürgern gegenüber verpflichtet, welchen diese Fragen unter den Nägeln brennen. Die Medien schreiben in regelmässigen Abständen über dieses Geschäft. Auch deshalb will die SVP-Fraktion in dieser Session eine gewisse Klarheit schaffen. Das ermöglicht auch dem entsprechenden Departement einen gewissen Vorlauf, um bereits Abklärungen zu treffen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Rüesch-Wittenbach (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion ist immer für Sachpolitik, und so soll auch hier Sachpolitik gemacht werden. Das Geschäft wird jetzt an eine Subkommission der Finanzkommission delegiert, um einen sauberen Weg zu finden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Hartmann-Flawil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Wir sind heute auf dem Stand des Halbwissens und von Vermutungen und Unterstellungen. Deshalb glaube ich, ist es wichtig, dass zuerst Klarheit geschaffen wird. Wie wir vorhin gehört haben, hat die Finanzkommission einen diesbezüglichen Auftrag. Ich glaube, dass man dann anschliessend die Fragen beantworten und auch die politischen Folgen diskutieren kann. Wir verlassen uns besser auf Tatsachen und nicht auf Unterstellungen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlichkeit ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat Mitte März einen Auftrag erteilt, diesen Sachverhalt in der Subkommission Gesundheit ausführlich zu prüfen. Diese hat einen Fragenkatalog erstellt, welcher der Finanzkommission zugestellt wurde. Es wäre fahrlässig, wenn wir nun mit dieser Interpellation vorgreifen würden. Den vorliegenden Sachverhalt sollte man in einer Kommission sachlich und ausführlich diskutieren können. Deshalb lehnt die CVP-EVP-Fraktion die Dringlichkeit ab.

Dazu noch eine persönliche Anmerkung: Es ist ein wenig erstaunlich, wenn eine Kommission einen Fragenkatalog erstellt, welchen die Parteien dann aufnehmen und ihn in ähnlicher Form mittels «Copy & Paste» dem Rat vorlegen. Ich glaube, das kann nicht Sinn und Zweck dieser Geschichte sein. Ich hoffe zumindest, dass die Mitglieder der Finanzkommission die Dringlichkeit ablehnen, weil wir uns sonst dort fragen müssten, weshalb wir diese Arbeit überhaupt machen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Göldi-Gommiswald, Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
7.6.2016Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich bedanke mich vorweg für die Beantwortung dieser leider nicht zu dringlich erklärten Interpellation. Ich kann feststellen, dass unterdessen zu dieser Thematik das meiste gesagt, sehr viel geschrieben und – wenn ich auch die FiKo miteinbeziehe – sehr viel diskutiert wurde. Es ist somit nicht mehr nötig, hier auf alle einzelnen Punkte einzugehen. Ich möchte trotzdem nochmals feststellen, dass der ganze Fall einen sehr faden Beigeschmack hat. Ob der Fall als «Fall Wüst», «Fall Hanselmann» oder in Kombination tituliert wird, sei mal dahingestellt. Wir können aber auch aus dieser Interpellationsantwort einiges klar herauslesen. Frage 1 Stellvertreterregelung: Haben die Stellvertretungen, es wurde von mehreren Stellvertreterregelungen gesprochen, eine wirklich wünschenswerte Entlastung für den Generalsekretär gebracht, wenn man liest, was die noch alles weitere machen mussten/machen dürften usw. Ich lege auch nochmals Wert darauf, dass wir ganz klar von den nicht bezogenen Ferien sprechen. Es ist auch immer wieder von Überzeit die Diskussion und ich glaube, das ist unterdessen klar und deutlich nachweisbar. Wir sprechen von aufgelaufenen Ferien und hierzu hat auch die Bundesgesetzgebung eine klare Antwort. Im Weiteren ist sicherlich auch zu erwähnen und hier habe ich das Gefühl, dass dies in dieser ganze Debatte untergegangen ist: Roman Wüst, als Generalsekretär war nicht eine kurze Zeit im Gesundheitsdepartement und hat in dieser Zeit zu all diesen Fragen Anlass gegeben. Roman Wüst war 33 Jahre Generalsekretär im Gesundheitsdepartement unter der Leitung von verschiedenen Regierungsmitgliedern. Es darf auch einmal klar gesagt werden: Roman Wüst hat in den letzten Jahren seiner 41-jährigen Staatstätigkeit einen hervorragend Job in verschiedenen Projekten gemacht und heute spricht man nur noch von diesem Fall, der im Fokus der Diskussion steht. Was man auch klar zu diesem Fall noch sagen muss oder sagen darf, ist die Frage 4, wo sich bezieht, ob der Generalsekretär das Geld eingefordert hat oder nicht. Ich muss da nicht das Protokoll der Finanzkommission oder auch die Medienmitteilung der Finanzkommission zitieren. Es ist klar, es war keine Forderung des Generalsekretärs im Raum, sondern es war möglicherweise ein Wunsch, aber diesen hat er nie eingefordert. Sondern es gab Gutachten, die von allen Seiten zur Kenntnis genommen wurde und dieses wurde entsprechend nicht(11:50:19???). Somit bin ich mit der Antwort nur teilweise zufrieden. Ob (11:50:25 ???) der Fall abgeschlossen ist (11.50:33???).

[ ab 11:50:15 bitte dennoch abhören ]

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016