Geschäft: KESB und Gemeinden
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.16.04 |
Titel | KESB und Gemeinden |
Art | KR Motion |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 25.4.2016 |
Abschluss | 11.6.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - FDP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.9.2016 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung | 103 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 17 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wir bedanken uns bei der Regierung für die Gutheissung mit angepasstem Wortlaut und ich kann es vorweg nehmen, damit sind wir einverstanden. Wir erwarten baldmöglichst eine entsprechende Vorlage unter Berücksichtigung unserer Anliegen, wie Anhörung der zuständigen Gemeindebehörde und wenn nötig Akteneinsicht usw. Hat doch die FDP-Fraktion dazu beigetragen, dass bei diesem Thema mehr Klarheit, Transparenz und Aufklärungsarbeit geschaffen wird. Die Eigenverantwortung, aber auch die KESB soll gestärkt werden. Was die Eigenverantwortung betrifft, übernehmen die Gemeinden bekanntlich die volle, finanzielle Verantwortung. Bezahlen doch die Gemeinden die rund 13,5 Mio. Franken für die Aufwände der KESB im Kanton St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich danke für die gute Würdigung und bin froh, dass Sie dem geänderten Wortlaut der Regierung folgen können. Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir ein gutes Feedback erhalten haben, Cozzio-St.Gallen hat es bereits erwähnt, dieser «Interface-Bericht» bestätigt insbesondere im Kanton St.Gallen diese von Ihnen gewählten drei verschiedenen Modelle. Mit diesen Modellen sind Sie gut gefahren. Darauf aufbauend haben wir jetzt Themen wie Verfahrensdauer, effizienter Einsatz von Personalressourcen und natürlich auch die Wirkung auf die Betroffenen. Wir müssen mit dieser unabhängigen Evaluation jetzt vor allen Dingen dort ansetzen, zu sehen, dass die Gemeinden dort wo sie ein Potenzial haben, was noch nicht ausgeschöpft wird von Seiten KESB, dass sie das einbringen können. Dort wird es in die Form einer Konsultation gehen, die Art und Weise der Form, die ist noch zu skizzieren. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Nachdem die FDP-Sprecherin erklärt hat, dass die FDP-Fraktion auf das rote Blatt bzw. den Änderungsantrag der Regierung einschwenken wird, kann ich mich kürzer fassen. Auch wir von der CVP-GLP-Fraktion befürworten das rote Blatt, wenn Sie die Medien verfolgt haben, hat letzte Woche der Nationalrat entschieden, keine Rechtsgrundlagen auf Bundesebene zu schaffen, um den Gemeinden ein Mitspracherecht bei Massnahmen der KESB zu gestatten. Und er hat auch einer «Entprofessionalisierung» der KESB einen Korb erteilt. Ich glaube, die Stossrichtung, dass die Gemeinden etwas mehr miteinbezogen werden müssen in die Entscheidungen der KESB ist richtig. Die Gemeindebehörden haben eine grosse Nähe zu ihrer Gemeinde, ihrer Bevölkerung und auch zu den Strukturen die dort bestehen. Wenn ich die KESB der NNegion St.Gallen, die ich sehr gut kenne, betrachte, dann machen wir das bei unserer KESB schon seit längerem so. Nicht nur die Stadt St.Gallen, auch die kleineren Gemeinden wie Eggersriet, Muolen und Häggenschwil sind zufrieden, weil dort jeweils die KESB auf die Gemeindebehörde zugeht, wenn sich eine grössere Massnahme abzeichnet. Aber der abgeänderte Wortlaut der Regierung gibt der Regierung tatsächlich die Möglichkeit, einen Vorschlag zu einer Vereinheitlichung zu machen, um die Gemeindebehörden miteinzubeziehen ohne die Unabhängigkeit der KESB zu tangieren. Die Unabhängigkeit der KESB muss erhalten bleiben, wenn wir im Sinne des Gesetzgebers tätig sein wollen. Kürzlich hat die Regierung einen Bericht herausgegeben «Interface», dort wurden die KESB des Kantons evaluiert. Es geht daraus hervor, dass wir eigentlich auf einem guten Weg sind im Kanton St.Gallen, und allen Unkenrufen zum Trotz, die Strukturen, die der Kanton den Gemeinden zur Verfügung gestellt, eines wie das andere, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir hatten in der KESP der Region St.Gallen eine längere Diskussion mit dem Stadtparlament über die Unabhängigkeit der KESB. Wir haben diese im Rahmen eines Rechtsgutachtens abklären lassen, und dort wurde uns die Unabhängigkeit attestiert, soweit diese in unseren Modellen im Kanton möglich ist. Dies hat nun auch dieser «Interface-Bericht» hervorgebracht. Was besonders bemerkenswert ist, und darum habe ich ihn eigentlich mitgenommen, um ihn zu zitieren, dass ebenfalls allen Unkenrufen zum Trotz, die Massnahmen nicht so genommen wurden (?? 16:42). Dort heisst es im Bericht: «Mit dem Vergleich der drei Jahre, das heisst seit dem Bestehen der KESB, lässt sich sagen, der Vorwurf, die KESB würden häufiger kostenintensive Massnahmen verfügen, als die Vormundschaftsbehörden, hat sich nicht bestätigt. Ich denke, das ist schon auch einmal eine Botschaft, die es gilt hinauszutragen, nachdem über Jahre hinweg die KESB immer wieder angegriffen worden sind. Es gibt einige Verbesserungsmöglichkeiten, die zeigt dieser Bericht auch auf, aber die braucht man nicht mit grunsätzlichen Änderungen anzupacken, sondern da können die KESB selber dahinter gehen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | Vizeratspräsident, stellt Eintreten auf die Motion fest. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich stimme der Antwort der Regierung soweit überein, dass einfach der Teil der Sorgfalt und in der Vermittlung der Massnahmen fehlt. In diesem Feld muss einfach beachtet werden, dass eine Massnahme die in derart persönliche Angelegenheiten eingreift, wie das die KESB tun muss, ein grosses Fingerspitzengefühl notwendig ist. Da braucht es bestimmt auch notwendigerweise Schulungen, wie solche Personen damit umgehen sowie eine Reflektion und Evaluation der Vorgehensweise - da fehlt etwas. Wie das herangebracht werden kann, daran arbeiten wir, wir reflektieren und besprechen und werden noch Vorschläge bringen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |