Geschäft: Gesellschaftliche Regeln gelten für alle

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.18
TitelGesellschaftliche Regeln gelten für alle
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung26.4.2016
Abschluss20.9.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. April 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. August 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2016Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es ist erfreulich, dass die Regierung des Kantons St. Gallen bezüglich der lnterpellation «Gesellschaftliche Regeln gelten für alle» eine klare Linie hat. Es ist für eine multikulturelle Gesellschaft wie die Schweiz wichtig, dass man bei der lntegration klare Regeln aufstellt. Nur so kann ein erfolgreiches und friedliches Zusammenleben sichergestellt werden. Die Regierung weist zu Recht darauf hin, dass das Handgeben in unserer Kultur zu den grundlegenden Regeln des Anstandes gehört. Die Verweigerung des Handschlags gegenüber einer Frau, unter Berufung auf den geschlechtsspezifischen Grund stellt eine klare Diskriminierung dar. Dies wäre für uns lnterpellanten inakzeptabel und wohl auch für alle anständigen Menschen in unserem Land.

Die Gleichstellung zwischen Mann und Frau steht in unserem Land in der Verfassung und dieser Grundsatz gilt für alle in der Schweiz lebenden Menschen. Egal, welcher Religion oder Kultur sie angehören. Wir finden die klare Haltung der Regierung zu diesem Thema löblich, da die Antwort ein klares Zeichen an die Lehrpersonen im Kanton St.Gallen ist. lm Gegensatz zur Trage der Kopfbedeckung stellt sich die Regierung eindeutig hinter die Lehrpersonen. ln diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass wir seit zwei Jahren auf den Bericht über die Bedeutung der Grundrechte für das staatliche Handeln warten, der sich unter anderem mit religiös begründeten Forderungen in den Schulen beschäftigt. Es ist dringend, dass der Bericht nun endlich dem Kantonsrat unterbreitet wird, denn die Episode mit den beiden Therwiler Schülern, die den Handschlag verweigern, zeigt, wie aktuell das Thema ist.  

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016