Geschäft: Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2015

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.16.02
TitelAmtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2015
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung1.4.2016
Abschluss26.4.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageBeratungsschema
BotschaftAmtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2015
BotschaftBericht 2016 der Rechtspflegekommission vom 6. April 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
26.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme der beiden Berichte fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Locher-St.Gallen, Präsident der Rechtspflegekommission: Die Rechtspflegekommission unterbreitet dem Kantonsrat traditionsgemäss zusammen mit dem Amtsbericht der kantonalen Gerichte auch den Bericht über ihre Tätigkeit im vorangegangenen Jahr. Über diese umfangreiche Tätigkeit gibt der vorliegende Bericht Auskunft. Wir haben uns dabei der Kürze befleissigt, wenn auch die Berichtslänge wohl umgekehrt proportional zur Belastung der Kommissionsmitglieder ist. Die Rechtspflegekommission stellt fest, dass eine zunehmende Häufung von Eingaben und Strafklagen gegen Mitglieder der obersten Gerichte, der Regierung sowie des Kantonsrates, gemischt mit Ausstandsbegehren aller Art, sie immer stärker beanspruchen. Vermeintliche Missstände in der Justiz, in den obersten Etagen von Justiz und Regierung oder sogar des Kantonsrates werden immer häufiger der Rechtspflegekommission vorgetragen. Die Informationsflut, aber auch die Möglichkeit, auf viele Artikel und Aussagen sofort und jederzeit via Internet zurückgreifen zu können, führt immer öfter zur irrigen Auffassung, dass alles und jedes in unserem Staat hinterfragt werden könne und müsse und/oder falsch laufe. Mehr Transparenz bedeutet nicht, dass alles, was bisher vertraulich ablief, auch falsch ablief.

Ich erlaube mir, an dieser Stelle bereits einen Ausblick auf die kommende Prüfungstätigkeit, mit dem Blick auf aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen. So wird im Amtsjahr 2016/2017 eine umfassende Prüfung der «Laien», d.h. der Nichtjuristen in der Justiz, erfolgen. Die Frage, ob auch künftig an den Kreisgerichten, in der Verwaltungsrekurskommission oder wo immer auch Bauern, Pflegefachfrauen, Lehrer weiterhin Recht sprechen dürfen oder aber nur noch Juristen, beschäftigt derzeit das Zürcher Wahlvolk, welches am 5. Juni 2016 darauf eine Antwort finden wird. Im Schosse der Rechtspflegekommission dieses Rates besteht nicht nur die Auffassung, dass zunehmend komplexere Aufgaben künftig immer und besser den Fachleuten vorbehalten sein müssen. Die st.gallische Erfahrung mit sogenannten «Laien» ist durchaus differenziert. Wir betrachten dieses Instrument weder als unzeitgemäss noch ineffizient noch zu teuer und auch nicht als Relikt aus vergangenen Zeiten. Die Frage der Miliz stellt sich letztlich auch in der Justiz. Wir sind gespannt, welche Ergebnisse unsere Abklärungen bringen werden.

Zum Amtsjahr 2015: Wir hatten insbesondere die Frage der Strafzumessung bei Verkehrsregelverletzungen zum Gegenstand unserer Prüfung gemacht. Ich verweise auf den Bericht. Die Anfechtungsquote ist zwar relativ gering, doch in den Medien werden die Fragen von Geschwindigkeitsübertretungen und von sogenannten Raserdelikten immer noch breit behandelt. Interessant ist, dass nach Feststellung der Staatsanwaltschaft die Gerichte auf die Strafzumessung der Staatsanwaltschaft kaum Einfluss nehmen. Das bedeutet nicht, dass dies immer richtig ist. Es bedeutet aber vielleicht, dass die Gerichte – Laien und Berufsrichter gleichermassen – hier durchaus den einen oder andern Schwerpunkt setzen könnten, wenn sie nur wollten.

Ich freue mich, wenn der Kantonsrat zum einen oder andern Teil des Berichts Stellung nimmt, und bedanke mich bei den Mitgliedern der Rechtspflegekommission nicht nur für diesen Bericht, sondern auch für die grosse Arbeit, die sie im Verlauf der ablaufenden Legislatur insgesamt geleistet haben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, begrüsst den Präsidenten des Kantonsgerichtes, Dominik Scherrer, und den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, Beda Eugster, auf der Zuschauertribüne.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates