Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen nach Übertragung der Spitalimmobilien (Titel der Botschaft: Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 35.16.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen nach Übertragung der Spitalimmobilien (Titel der Botschaft: Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen) |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 1.4.2016 |
Abschluss | 29.11.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 35.16.02 / 35.16.03 voKo KRB über die Erweiterung / Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.11.2016 | Gesamtabstimmung | 112 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 8 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es freut mich, dass die vorberatende Kommission diese Erweiterung an der Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St. Gallen einstimmig gutgeheissen hat und ich entnehme Ihren Voten, dass Sie grossmehrheitlich ebenfalls zu dieser Auffassung kommen das freut mich. Das Haus 02, welches 1951 als Infektionshaus in Betrieb genommen wurde, soll mit der vorliegenden Sanierung für eine weitere Generation ertüchtigt werden. Mit der Umsetzung des Masterplans des Kantonsspitals kann das Haus 02 zwischenzeitlich als Rochadefläche für diverse Einsatzmöglichkeiten genutzt werden. Die insgesamt 57 Bettenzimmer entsprechen heute nicht mehr den Anforderungen an zeitgemässe Patientenzimmer. 33 Zimmer sind nur mit einem WC ohne eigene Dusche ausgerüstet und neun Zimmer haben überhaupt keine Nasszelle. Auch die Gebäudetechnik ist stark veraltet und muss saniert werden. Die Kosten für diese Ertüchtigung dieses Gebäudes belaufen sich auf 14,3 Mio. Franken davon sind 7,2 Mio. Franken werterhaltend. Gemäss heutiger Planung gehen wir davon aus, dass die Fertigstellungen im 1. Quartal 2019 erfolgen kann. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat es bereits vorweg genommen, es gab Diskussionen, ob es zumutbar sei diesen Betrieb weiterzuführen und gleichzeitig zu sanieren. Diese Frage kann nach Abklärungen mit dem Arbeitsinspektorat zufriedenstellend beantwortet werden. Es ist so, es ist zumutbar aber es setzt voraus, dass man organisatorische Massnahmen trifft, damit es dann in der Tat auch zumutbar ist. Und es braucht detaillierte Absprachen zwischen den Bauleuten und natürlich der entsprechenden Medizinern und der Pflege. Wir haben im Bau- und Gesundheitsdepartement in den letzten Jahren Erfahrungen sammeln können, es ist für alle anspruchsvoll, aber es ist zumutbar zu dieser Erkenntnis kommen wir. Zusammenfassend sind wir der Meinung, es wird funktionieren aber es braucht von allen Seiten vom Personal wie von den Patienten Verständnis und Toleranz, dann wird es auch gehen. Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme des Geschäfts und hoffe, dass Sie den beiden Kantonsratsbeschlüssen zustimmen werden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Vorausschicken möchte ich den Hinweis, dass mit dem Abschluss dieses Geschäfts sich der Kantonsrat wohl für längere Zeit oder gar für immer nicht mehr mit Bauvorhaben des Spitalverbunds zu befassen hat. Ob andere Fragen, sprich Finanzfragen nicht früher oder später unseren Rat beschäftigen werden, wage ich mindestens anzusprechen. Angesichts der sehr angespannte finanziellen Situationen kleinerer Spitäler unter dem DRG, ich verweise auf den Spitalverbund Ausserrhoden, das gilt aber auch für unseren Kanton, könnten wir noch böse Überraschungen erleben, insbesondere auch wegen dem Ausbau unserer kantonalen Spitäler. Ob das gut gehen wird, wird die Zukunft zeigen, ich persönlich zweifle sehr daran. Nun zum Ausbau des Hauses 02. Es ist sehr in die Jahre gekommen. 1951 als Infektionshaus in Betrieb genommen, erlebte es nur noch wenige Anpassungen und Unterhaltsarbeiten und entspricht heute keinerlei Standards einer adäquaten Spitalinfrastruktur mehr. Die einzige Frage stellt sich höchstens damit, wieso dieses Haus derart lange auf eine Erneuerung warten musste. Das Haus 02 wird für viele Jahre einem intensiven Nutzen unterworfen sein mit wechselnden Belegungen im Rahmen der vielen Ausbauvorhaben unseres Zentrumspitals. Es erfährt einen zweckmässigen Ausbau und wird auch wieder zu annehmbaren Arbeitsbedingungen und verbesserter Patientenzufriedenheit beitragen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Erweiterung bei Kosten von 14,3 Mio. Franken und die Übertragung auch dieser Spitalimmobilie per 1. Januar 2017 an die zuständige Spitalanlagengesellschaft. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion für beide Vorlagen vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich fasse mich kurz: Sowohl das Projekt als auch die Umsetzung nach Übetragung der Spitalimmobilien sind auch in unserer Fraktion unbestritten und die Anträge auf Eintreten guzuheissen. Etwas ungewöhnlich ist das Ablaufdatum des Objektes. Nach 15 bis 20 Jahren Nutzungsdauer soll das Haus voraussichtlich zurückgebaut werden und das Areal als Gesamtheit neugebaut werden ungewöhnlich aber betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. (?? Satz) | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das im Jahre 1951 in Betrieb genommene Infektionshaus am Kantonsspital St.Gallen weist verschiedene Mängel auf. Die Patientenzimmer entsprechen seit längerer Zeit nicht mehr einem zeitgemässen Patientenzimmer eines Kantonsspitals. Die baulichen und betrieblichen Anpassungen sind notwendig um einen höheren Patientenkomfort und betriebliche Abläufe zu verbessern. Die Erweiterung auf der Ost- und Westseite macht Sinn und ist zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat auf die Vorlage einzutreten. Die VoKo zum Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen, das sind die Geschäfte 35.16.02/03, tagte am 4. Juli 2016. Beratend zur Seite standen:
Das Protokoll führte:
Das Haus 02 am Kantonsspital St.Gallen wurde 1951 in Betrieb genommen. Heute weisen die Räume insbesondere auf den Bettengeschossen grosse Mängel auf. Die 57 Bettenzimmer entsprechen in keiner Weise den heutigen Anforderungen an zeitgemässe Patientenzimmer. 33 Zimmer sind nur mit einer Toilette ohne eigene Dusche ausgerüstet und in neun Zimmern ist keine Nasszelle vorhanden. Die Zimmer sind ausserdem viel zu klein. Mit dem geplanten Erweiterungs- und Erneuerungsvorhaben sollen ein höherer Patientenkomfort und bessere betriebliche Abläufe erreicht werden. Das Haus 02 soll auf der Ost- und Westseite mit einem Neubauteil erweitert werden. So entstehen acht zusätzliche Zweibettzimmer. Ausserdem sollen auf beiden Seiten je zwei bestehende Zimmer zu Zweibettzimmern vergrössert und je ein Zimmer als Unterdruckzimmer mit Nasszelle erstellt werden. Neben der Erstellung des Neubauteils sieht das Projekt vor, im bestehenden Gebäude 16 Zimmer zu vergrössern. Ausserdem sollen dringende Arbeiten an den Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen vorgenommen werden. Stimmt der Kantonsrat dem Bauvorhaben zu, kann der Baubeginn voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erfolgen. Nach rund zwei Jahren Bauzeit soll das Projekt abgeschlossen werden. Das Kantonsspital St.Gallen wird mit der Übertragung der Spitalimmobilien am 1. Januar 2017 das vorliegende Bauvorhaben auf eigene Rechnung umsetzen. Das Bauvorhaben kann mit einem rückzahlbaren Darlehen des Kantons umgesetzt werden. Die vorberatende Kommission hat das Geschäft positiv aufgenommen. Die Sanierung war unbestritten. Verschiedentlich wurde gefragt, warum mit der Sanierung so lange zugewartet wurde, da doch der Zustand des Hauses so schlecht sei. Aus der Mitte der Kommission wurde eingebracht, inwiefern die Bauemissionen arbeitsrechtlich zumutbar seien. Das Arbeitsinspektorat hat entsprechende Abklärungen getroffen und im Nachgang zur Kommissionssitzung festgestellt, dass in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) die entsprechenden Vorschriften zur Thematik Lärm und Vibration geregelt sind. Art. 18 und Art. 22 dieser Verordnung sind zwingend einzuhalten. Zusätzlich ist die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu beachten. Gerichtsurteile über Belastungen durch Bauemissionen sind dem Arbeitsinspektorat nicht bekannt. Was klar ist, dass die umfassenden Sanierungen und Neubauten im Kantonsspital im Rahmen der Umsetzung des Masterplanes in den nächsten Jahren sind eine Herausforderung, auch für das Personal. Baulärm wird in den kommenden Jahren zum Alltag gehören. Aber die Bauerei ist erträglicher, da die Mitarbeitenden nun wissen, dass ein Ruck passiert, dass etwas Neues entsteht. Darauf freut man sich. Die Kommission befürwortet die Vorlage einstimmig und beantragt dem Kantonsrat auf die beiden Kantonsratsbeschlüsse einzutreten und den Kredit von 14,3 Mio. Franken gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
20.9.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat führt die Gesamtabstimmung über den Kantonsratsbeschluss in der Novembersession 2016 durch. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |