Geschäft: Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2015
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.16.03 |
Titel | Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2015 |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 31.3.2016 |
Abschluss | 19.9.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2016/2020 | 13.3.2024 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2012/2016 | 29.1.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2016 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2015 und vom Nachtrag zum Bericht 2016 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung fest. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | Bischofberger-Thal, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit diesem Nachtrag zum Bericht 2016 zur Staatsverwaltung nimmt die Staatswirtschaftliche Kommission Stellung zum Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz des Kantons über das Jahr 2015 vom 5. April 2016. Die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen ist für die Staatsverwaltung und die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten tätig. Sie berät und beaufsichtigt die Gemeindefachstellen für Datenschutz. Sie erfüllt ihre Aufgaben unabhängig und selbständig. Sie gibt Empfehlungen ab und unterbreitet diese dem öffentlichen Organ zur Stellungnahme. Sie kann beim zuständigen Departement oder bei der Staatskanzlei, in einer besonderen Situation bei der Regierung, die Anordnung von Massnahmen beantragen, wenn das öffentliche Organ die Empfehlung nicht oder nur teilweise umsetzen will oder innert angesetzter Frist keine Stellungnahme abgibt. Die Fachstelle für Datenschutz erstattet der Regierung jährlich Bericht über die Anwendung des Datenschutzrechts und die Einhaltung des Datenschutzes, über Umfang und Schwerpunkte der Prüfungstätigkeit sowie über Feststellungen und deren Beurteilung. Dem Kantonsrat berichtet die Fachstelle für Datenschutz jährlich über ihre Tätigkeit. Der Kantonsrat nimmt vom Tätigkeitsbericht Kenntnis. Die Staatswirtschaftliche Kommission übt die Aufsicht über die Fachstelle für Datenschutz aus. Zu diesem Zweck hat sie eine ständige Delegation «Aufsicht Datenschutz» von vier Kommissionsmitgliedern bestellt. Diese Delegation nimmt die eigentliche Prüfungstätigkeit bei der Fachstelle für Datenschutz wahr. Sie berichtete der Staatswirtschaftlichen Kommission über die Feststellungen und Erkenntnisse ihrer Prüfung. Die Fachstelle für Datenschutz erstattete dem Kantonsrat am 5. April 2016 Bericht über ihre Tätigkeit Jahr 2015. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf den Tätigkeitsbericht einzutreten und davon Kenntnis zu nehmen. Die Delegation «Aufsicht Datenschutz» informierte die Staatswirtschaftliche Kommission am 18. August 2016 über die Feststellungen und Erkenntnisse ihrer Prüfung. Die Staatswirtschaftliche Kommission schloss sich den Schlussfolgerungen der Delegation an. Die Staatswirtschaftliche Kommission durfte feststellen, dass alle offenen Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden konnten und dass die Fachstelle für Datenschutz im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gute und wertvolle Arbeit leistet. Am Tätigkeitsbericht würdigt die Staatswirtschaftliche Kommission, dass er gut strukturiert ist und zahlreiche Anregungen aus früheren Jahren aufnimmt. Vermisst wird ein grösserer Fokus auf Erläuterungen zu den aktuellen datenschutzrechtlichen Themen, Entwicklungen und Trends. Die Staatswirtschaftliche Kommission empfindet – zumindest wenn sie die Forderung der Fachstelle für Datenschutz nach einer Stellenaufstockung zu einem Teil mittragen soll –, dass dem Thema «Fehlende Ressourcen» viel zu viel Gewicht eingeräumt wird und der Ton stellenweise sehr lamorjant ist. Als Gegenmassnahme für unnötig zeitintensive oder gar querulatorische Anfragen empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission der Fachstelle für Datenschutz, dass sie ab einer gewissen Beanspruchung prüft, ob das Prinzip der Unentgeltlichkeit ihrer Leistungen aufzuheben sei. Die Hoffnung wäre eine gewisse präventive Wirkung der Entgeltlichkeit und dadurch eine Entlastung. Ein zusätzliches Entlastungspotenzial ortet die Staatswirtschaftliche Kommission auch in zusätzlichen Synergien, die sich aus der administrativen Zuordnung zur Staatskanzlei ergeben; dies ganz im Sinn des Berichts der Regierung «Organisation und Zuständigkeit der Fachstelle für Datenschutz» vom 7. April 2015. Die Staatswirtschaftliche Kommission ruft zudem die Fachstelle für Datenschutz auf, weiterhin einen pragmatischen St.Galler Weg zu verfolgen, der die Einhaltung der Datenschutzrechte und -vorgaben zwar unmissverständlich einfordert, in der Umsetzung aber auf Kooperation und nicht auf Konfrontation setzt. In diesem Zusammenhang sieht die Staatswirtschaftliche Kommission die Notwendigkeit einer Stellenaufstockung eher im Ausbau der Beratungsfunktion begründet, denn in der im Bericht erwähnten Intensivierung der Kontrollen, namentlich der Gemeinden. Weitere Diskussionspunkte betrafen die fehlende kantonale Rechtsgrundlage für Videoüberwachung im öffentlichen Raum – diese trat in diesem Sommer bereits medial in Erscheinung –, die Datenschutzrechte und Vorbehalte gegenüber Cloud Computing-Diensten, der Datenschutz in öffentlichen Bibliotheken, die Rolle des Datenschutzes und des Standortfaktors sowie die Herausforderung für den Datenschutz im gesellschaftlichen Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt der Fachstelle, an Jahreszielen – wenn auch, falls voraussehbar, in zeitlich gestreckter Form, d.h. in Mehrjahreszielen – festzuhalten und der Regierung und dem Kantonsrat klar zu signalisieren, wenn sie politischen oder rechtlichen Handlungsbedarf sieht. Sie soll zur Erfüllung ihrer Aufgabe die aktive Unterstützung durch die beteiligten Amtsstellen einfordern. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt auf den Bericht einzutreten und davon Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |