Geschäft: Bericht 2016 der Kommission für Aussenbeziehungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.16.04
TitelBericht 2016 der Kommission für Aussenbeziehungen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung6.4.2016
Abschluss25.4.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht 2016 der Kommission für Aussenbeziehungen vom 14. März 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2016Wortmeldung

Straub-St.Gallen, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht 2016 der Kommission für Aussenbeziehungen fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-St.Gallen, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Kofler-Uznach, Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf den Bericht ist einzutreten.

Ich präsentiere Ihnen heute den wohl letzten Bericht der Kommission für Aussenbeziehungen – ich bedaure das sehr. Nach wie vor bin ich überzeugt, dass eine solche Kommission für das Parlament wichtig ist. Als die Kommission für Aussenbeziehungen vor acht Jahren ins Leben gerufen wurde, tat man dies mit der Absicht, das Parlament in Bezug auf die Aussenbeziehungen zu stärken. Diese Aufgabe war vor allem am Anfang nicht immer einfach. Ich verweise hier auch auf die Berichterstattungen der Vorjahre meines Vorgängers und meiner Vorgängerin in diesem Amt.

Es brauchte immer wieder Interventionen bei der Regierung, um an die benötigten Informationen zu kommen. Doch durften wir diesbezüglich in den letzten Jahren Verbesserungen feststellen. Die Arbeit der letzten acht Jahre in der Vorberatung von interkantonalen Vereinbarungen, die Prüfung der Amtstätigkeit der Regierung im Bereich der Aussenbeziehungen sowie der Informationsaustausch bzw. die Anhörung mit der Regierung haben die Bedeutung der Kommission für Aussenbeziehungen klar aufgezeigt. Im Bericht des Präsidiums über die Tätigkeit des Parlamentes für die Jahre 2010 bis 2014 wurde auf die Arbeit der Kommission für Aussenbeziehungen ausführlich hingewiesen und diese gewürdigt.

Eine weitere wichtige Tätigkeit war die Überprüfung von Konkordaten und interkantonalen Vereinbarungen auf ihre Wirksamkeit. Diese Tätigkeit wurde von den überprüften Organisationen sehr geschätzt, konnten sich doch jeweils die involvierten Personen über ihre Tätigkeit äussern, und den Mitgliedern der Subkommissionen brachten sie interessante Einblicke.

Die Kommission für Aussenbeziehungen initiierte nebst ihren ordentlichen Aufgaben nach Geschäftsreglement einige spezielle Produkte. Zu nennen wäre hier das Projekt «Medical Master St.Gallen». Anlässlich des jährlichen Treffens im Jahr 2013 mit den beiden Standesvertretern unseres Kantons wurde die unbefriedigende Ausbildungssituation von Ärzten in der Ostschweiz diskutiert. Das Ergebnis veranlasste die Kommission in ihrem Bericht 2014, den folgenden Antrag an die Regierung zu stellen: «Die Regierung wird eingeladen, Möglichkeiten zu prüfen, welchen Beitrag der Kanton St.Gallen beziehungsweise die Ostschweiz mit Standort St.Gallen zur Anhebung der Zahl der Medizinerstudienplätze leisten kann, und dem Kantonsrat über das Ergebnis der Prüfung, die Möglichkeiten und die Konsequenzen zu berichten.» Im Juli 2015 erfolgte schliesslich der Projektauftrag «Medical Master St.Gallen» durch die Regierung.

Mit der gutgeheissenen Motion 42.12.12 «Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendienkonkordat)» beauftragten wir die Regierung, dem Stipendienkonkordat beizutreten, was diese mit dem Beschluss vom 18. März 2014 auch vollzog.

Noch ausstehend ist die Botschaft und der Entwurf zur Motion 42.15.04 «Berichterstattung über zwischenstaatliche Vereinbarungen» der Kommission für Aussenbeziehungen. Mit dieser Motion wird die Regierung verpflichtet, dem Kantonsrat jährlich über den Stand der im Kanton St.Gallen geltenden und geplanten zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Verfassungs- und Gesetzesrang haben oder ansonsten im Bereich der zwischenstaatlichen Beziehungen von allgemeinem Interesse sind, Bericht zu erstatten.

Bezüglich der Produkte und der speziellen Erfolge der Kommission für Aussenbeziehungen verweise ich auf die Ziff. 6.5 unseres Berichtes.

Im Berichtsjahr 2015/2016 wurde die Kommission für Aussenbeziehungen als vorberatende Kommission für das Geschäft 26.15.01 «Aufhebung des Viehhandelskonkordates» und dem damit zusammenhängenden 22.15.05 «V. Nachtrag zum Veterinärgesetz» eingesetzt.

Bezüglich der Prüfungstätigkeit der drei Subkommissionen verweise ich auf die Ziff. 2 unseres Berichtes. Für die Subkommission Sicherheits- und Justizdepartement war es sehr interessant zu erfahren, welche Auswirkungen das durch den Kantonsrat im Juni beschlossene verschärfte Hooligankonkordat hat, insbesondere auch in Bezug auf den FC St.Gallen. Die Kommission würdigte den Einsatz aller Beteiligten und gibt zuhanden des Kantonrates Empfehlungen ab.

Die Subkommission Bildungsdepartement überprüfte die interkantonale Vereinbarung über die Hochschule der Heilpädagogik Zürich. Sie stellte dabei die Zweckmässigkeit der Vereinbarung fest und empfiehlt, den angelaufenen Pilotversuch an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen aufmerksam weiterzuverfolgen.

Als Ausfluss der Prüfungstätigkeit der Subkommission Volkswirtschaftsdepartement im Bereich der Vereinbarung über den Kulturlastenausgleich Ostschweiz reichte die Kommission für Aussenbeziehungen am 19. Februar 2015 eine Stellungnahme zum Entwurf des Wirksamkeitsberichts 2016 und zum III. Nachtrag des Finanzausgleichsgesetzes ein. Die Kommission für Aussenbeziehungen empfiehlt, die Höhe des Beitrages der anderen Kantone für zentralörtliche Leistungen der Stadt St.Gallen kritisch zu hinterfragen.

Für die Beratung des XVI. Nachtrages zum Geschäftsreglement (27.15.02) in der Novembersession stellte die Kommission für Aussenbeziehungen zwei Anträge, welche aufgrund des gutgeheissenen Rückweisungsantrages nicht behandelt wurden. So sollte in das Geschäftsreglement neu ein Art. 15 Abs. 1 Bst. abis aufgenommen werden, in welchem die Staatswirtschaftliche Kommission beauftragt wird, die Umsetzung von zwischenstaatlichen Aufgaben zu prüfen und somit diesen Teil der Kommission für Aussenbeziehungen zu übernehmen. Das Präsidium hat diesen Artikel nun in die Vorlage aufgenommen und auch die vorberatende Kommission hat diesem zugestimmt. Auch den zweiten, in der Novembersession eingebrachten Antrag, welcher die Informationspflicht der Regierung bezüglich Aussenbeziehungen betraf, wird die Kommission für Aussenbeziehungen nicht mehr stellen. Sie schloss sich der Meinung der vorberatenden Kommission an, wonach Art. 15 Abs. 1 Bst. abis diese Informationspflicht der Regierung implizit beinhaltet.

Mit diesem Bericht ist die Arbeit der Kommission für Aussenbeziehungen abgeschlossen. Die Kommission hofft, dass ihre Arbeit durch die Subkommission der Staatswirtschaftlichen Kommission im gleichen Rahmen fortgesetzt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates