Geschäft: Gültigkeit der Kantonsratswahl für die Amtsdauer 2016/2020
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 01.16.02 |
Titel | Gültigkeit der Kantonsratswahl für die Amtsdauer 2016/2020 |
Art | KR Mutation Validierung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 10.3.2016 |
Abschluss | 6.6.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft der Regierung vom 15. März 2016 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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6.6.2016 | Beschluss | Die Mitglieder der Regierung und der Staatssekretär leisten den Pflichteid. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |
6.6.2016 | Wortmeldung | Bischofberger-Thal, Eröffnungspräsident: Die folgenden Mitglieder des Kantonsrates haben anstelle des Pflichteids das schriftliche Gelübde geleistet:
Die übrigen Mitglieder des Kantonsrates leisten den Pflichteid. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |
6.6.2016 | Beschluss | Der Kantonsrat stellt einstimmig die Gültigkeit der Wahl des Kantonsrates der Amtsdauer 2016/2020 fest. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |
6.6.2016 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen, Präsident der provisorischen Rechtspflegekommission, beantragt, die Gültigkeit der Erneuerungswahl vom 28. Februar 2016 festzustellen. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Gesamtkantonsrates obliegt nach Art. 14 Abs. 1 Bst. abis GeschKR der Rechtspflegekommission. Sie berät dieses Geschäft, ebenso wie allfällige Kassationsbeschwerden, vor. Mit Beschluss vom 15. März 2016 hat die Regierung die Wahlen des Kantonsrates geprüft und beantragt, die Gültigkeit der Erneuerungswahl vom 28. Februar 2016 festzustellen. Sie kommt zu dieser Feststellung, nachdem das Wahlverfahren korrekt durchgeführt worden ist, keine Wahlbeschwerden erhoben worden sind und alle Gewählten die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amts nach Art. 32 Abs. 1 Bst. a der Kantonsverfassung (sGS 111.1; abgekürzt KV) erfüllen. Es wurden insgesamt neun Losentscheide gefällt, acht am Abend des Wahltages, einer am darauffolgenden 29. Februar 2016. Die als Kantonsräte wiedergewählten Herren Bruno Damann (Wahlkreis St.Gallen-Gossau) und Marc Mächler (Wahlkreis Wil) haben zufolge ihrer Wahl in die Regierung ordnungsgemäss auf die Annahme des Amtes als Kantonsrat verzichtet. An ihrer Stelle sind auf der Liste 06 CVP St.Gallen-Gossau der erste Ersatz Michael Hugentobler und auf der Liste 01 FDP Die Liberalen – Hauptliste im Wahlkreis Wil der erste Ersatz Erich Baumann getreten. Die Wahlannahmeerklärungen der Herren Michael Hugentobler vom 4. April 2016 und Erich Baumann vom 12. Mai 2016 liegen vor. Die vom Kantonsrat heute Morgen bestellte provisorische Rechtspflegekommission hat von all diesen Ergebnissen Kenntnis genommen und beantragt Ihnen, die Gültigkeit der Erneuerungswahl des Kantonsrates für die Amtsdauer 2016-2020 sowie der beiden Ersatzwahlen festzustellen und alle Mandate zu validieren. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |