Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2015 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.16.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Rechnung 2015 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung17.3.2016
Abschluss7.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinInformation der Regierung vom 31. Mai 2016
BotschaftBericht der Finanzkommission vom 19. Mai 2015
BotschaftBericht der Regierung vom 22. März 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2016Ziff. 2 der Anträge der Finanzkommission101Zustimmung0Ablehnung19
7.6.2016Ziff. 1 der Anträge der Finanzkommission98Zustimmung0Ablehnung22
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Besten Dank an Hartmann-Flawil. Ich habe diese Fragen vorweg erhalten und werde diese gerne zusammenfassend in einem Votum beantworten.

Es ist richtig, die Gemeinkostenverrechnung der HSR Rapperswil erfolgte 2015 erstmals auf der Basis eines neuen Reglementes. Das neue Reglement zieht eine Gemeinkostenverrechnung auf der Basis von Grenzkosten vor. Die St.Galler Regierung hat mit Regierungsbeschluss 2012/646 vorgesehen, dass die Gemeinkostenverrechnung zu Vollkosten geschieht. Der Hochschulrat der Hochschule Rapperswil ist diesem Wunsch der St.Galler Regierung in einer Sitzung vom 25. September 2013 nicht gefolgt. Das heisst, die Verrechnung geschieht eben nicht nach Vollkosten sondern nach Grenzkosten.

Ich habe auf Ihre Anfrage die Zahlen geprüft und es ist richtig, die Finanzkontrolle hat darauf hingewiesen, dass diese Verrechnung nicht korrekt erfolgt sei mit lediglich 1,35 Mio. Franken. Eine Abklärung intern hat ergeben, dass wir zu einem anderen Schluss kommen als die Finanzkontrolle, weil die Finanzkontrolle nicht berücksichtigt, dass die direkten Gemeinkosten im TT-Bereich nochmals 1,53 Mio. Franken dazugerechnet werden müssen. Somit wären dann die verrechnenden Gemeinkosten im TT-Bereich 2,88 Mio. Franken, wie es auch vorgesehen war. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen, Hartmann-Flawil. Ich werde mich persönlich der Sache annehmen. Gemäss Kantonsratsbeschluss übernimmt der Kanton St.Gallen bei der HSR Rapperswil den Lead. Ich werde persönlich als Präsident diesen Hochschulrat in Zukunft führen und mich dieser Sache persönlich annehmen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ziff. 6 des Berichts der Finanzkommission: Das Fazit der Finanzkommission trifft den Nagel auf den Kopf: Obwohl das Jahr 2015 mit einem erfreulich hohen Erfolgsüberschuss abschliesst, gilt es weiterhin, finanzpolitisch vorsichtig zu agieren.

Das Budget 2016 und der AFP 2017-2019 zeigen, dass auch in Zukunft noch immer mit Defiziten gerechnet werden muss. Zwar wird das Jahr 2017 aufgrund der Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde voraussichtlich überdurchschnittlich gut ausfallen. Aber seien wir ehrlich: Diese quasi erfreuliche Besserstellung erfolgt nicht aufgrund verbesserter Strukturen; das Zwischenhoch ist vielmehr buchhalterischen Neuregelungen zu verdanken. Von einer wirklich nachhaltigen Genesung der Finanzlage kann keinesfalls die Rede sein.

So erstaunt denn auch nicht, dass für die Jahre 2016, 2018 und 2019 mit fortwährenden Defiziten zu rechnen ist. Selbst, wenn die geplanten Rechnungsergebnisse ab 2017 ohne Bezüge aus dem freien Eigenkapital auskommen sollen. Dies als Lichtblick zu bezeichnen, zeugt von nur bedingtem Willen, die Strukturen auf Vordermann zu bringen. Mittelfristig bestehen weiterhin verschiedene Unsicherheiten am finanzpolitischen Horizont. Zu erwähnen sind die künftigen Einnahmen, notabene die ungesicherten Gewinnausschüttungen der SNB, die konjunkturelle Entwicklung der Steuererträge, die Unternehmenssteuerreform lll oder die Zuschüsse aus dem Bundesfinanzausgleich. Aber auch die Aufwandsüberschüsse von jeweils gut einer halben Milliarde Franken in den Bereichen Bildung sowie in der Gesundheit, eine weitere knappe halbe Milliarde Franken bei der sozialen Wohlfahrt, wie auch die unumgänglichen Ausgaben im angestauten Immobilienunterhalt sowie die aktuelle Lage der Pensionskasse sind zu erwähnen, welche allesamt eine finanzpolitische Herausforderung darstellen.

Ein rigoroses Masshalten – indem beispielsweise die prozentuale Aufwandssteigerung konsequent tiefer budgetiert wird als die zu erwartende Wirtschaftssteigerung – wäre erstrebenswert. Denn seien wir uns bewusst: Seit Jahren zählt der Kanton St.Gallen zu den Nehmerkantonen. 2015 erhielt unser Kanton rund 413 Mio. Franken Ausgleichszahlungen von Bund und Geberkantonen. Das sind fast 9 Prozent des Gesamtaufwands des Kantons St.Gallen. Oder anders formuliert: Der Kanton St.Gallen finanziert sich nur zu rund 91 Prozent selber. Ziel muss es doch sein, in absehbarer Zeit unseren Sponsoren – pardon den Geberkantonen – nicht mehr zur Last zu fallen. Das sind wir ihnen schuldig.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass die Rechnung 2015 mit einem positiven Saldo von 154,5 Mio. Franken abschliesst. Man schliesst somit rund 180 Mio. Franken besser ab, als budgetiert. Schön und gut, doch ist es sehr trügerisch von einem guten Ergebnis zu sprechen, wenn bei genauerer Betrachtung der vorliegenden Rechnung, doch einige Punkte näher diskutiert und angeschaut werden müssen. Wir sind immer noch der klaren Überzeugung, wir müssen die Ausgaben zurückfahren, denn wir produzieren fortlaufend, ein immer grösseres strukturelles Defizit. ln der Detailbetrachtung der vorliegenden Rechnung stellt man fest, dass ohne Bezüge vom freien Eigenkapital in der Höhe von 50,6 Mio. Franken sowie 3,9 Mio. Franken aus ausserordentlichen Erträgen und zusätzlich eine einmalig hohe Ausschüttung der SNB von 80 Mio. Franken darin enthalten sind, die Rechnung nicht so rosig ist, wie es den ersten Eindruck macht.

Man darf an dieser Stelle feststellen und dies den Verantwortlichen zu Gute halten, dass teilweise eine Bereitschaft zum massvolleren Einsatz der Gelder vorhanden ist. Die Regierung zeigt in ihrem Bericht detailliert auf, welche Faktoren den besseren Abschluss gegenüber dem Budget ermöglicht haben. Einerseits gibt es zwar Mehrbelastungen durch die ausserkantonalen Hospitalisationen, demgegenüber stehen Mehreinnahmen, vor allem die hohe einmalige Ausschüttung der SNB. Es zeigt auch auf, dass die Spar- und Entlastungsprogramme nun ein wenig zu wirken beginnen. Was die SVP-Fraktion gar nicht freut, ist wieder einmal der grössere Aufwand. Wenn der Aufwand gegenüber dem Vorjahr, obwohl letztes Jahr explizit darauf hingewiesen wurde, trotzdem wieder um 2,8 Prozent gestiegen ist, so kann dies nicht einfach so hingenommen werden. Letztes Jahr war die Aufwandszunahme plus 1,4 Prozent zum Vorjahr, nun haben wir es sogar geschafft diesen Mehraufwand genau zu verdoppeln.

Ein besonderes Augenmerk gilt es in Zukunft besonders auf die kostenintensiven Entwicklungen im Gesundheits- und Baudepartement – auf das Gesundheitsdepartement komme ich noch zurück.

Zum Fall Wüst und Fall Hanselmann wurde schon einiges gesagt, da werde ich mich nicht weiter dazu äussern, und vor allem im Baudepartement hat es sicher Sparoptimierungen die angegangen werden müssen. Insbesondere sind auch die Personalkosten und Überzeitregelungen, respektive Entschädigungen, zu kontrollieren und einzuschränken. Die bereits im letzten Jahr erwähnten Risiken wie Mindereinnahmen aus NFA oder der Unternehmenssteuerreform lll bestehen weiterhin und werden durch die konjunkturelle Entwicklung noch verschärft. Mit den Baustellen «Immobilienunterhalt», «Pensionskasse», usw., wird es eine Herkulesaufgabe werden, einen Haushalt ohne strukturelles Defizit zu erreichen. Wir sind aber überzeugt, dass kein Weg an diesem Ziel vorbeiführen wird, und wenn nötig weitere Korrekturen auf der Ausgabenseite getätigt werden müssen.

Mit Blick zum AFP gehen wir nicht davon aus, dass eine Verbesserung der Kantonsfinanzen eintreten wird. Die SVP-Fraktion ist für die Genehmigung der Rechnung 2015.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-GLP-Fraktion nimmt das positive Resultat der Staatsrechnung 2015 erfreut zur Kenntnis.

Die Staatsrechnung schliesst mit einem operativen Ergebnis von plus 107,8 Mio. Franken deutlich besser ab als budgetiert. Die Budgetvorgaben bei den Ausgaben konnten eingehalten werden und die Einnahmen haben sich erfreulich entwickelt. Positiv zu werten ist, dass die Steuererträge bei gleich bleibendem Steuerfuss weiterhin zugenommen haben. lm Wesentlichen ist die Besserstellung aber aufgrund der nicht budgetierten Ausschüttung der SNB in der Höhe von 80,7 Mio. Franken zurückzuführen, weswegen das Resultat mit Vorsicht zu geniessen ist. Ich bitte Sie zu überlegen, wir haben einen operativen Gewinn vom 107,8 Mio. Franken, ziehen Sie die 80,7 Mio. Franken ab und dann kommen Sie auf ein Resultat von 20 Mio. Franken bei einem Budget von knapp 5 Mrd. Franken. Entsprechend muss man das auch in Relation setzen. Der Blick zurück auf die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre und die aktuelle Entwicklung belegen, dass die von der CVP-Fraktion massgeblich und konsequent mitgetragenen Spar- und Entlastungspakete richtig und wichtig waren zur Konsolidierung des Kantonshaushaltes. Zum ersten Mal seit Jahren konnte daher die Eigenkapitaldecke des Kantons gestärkt werden. Auch die weitsichtigen Entscheidungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im letzten Jahr an der Urne haben dazu beigetragen, dass der Kanton St.Gallen zukünftig wieder etwas mehr Spielraum erhält bei der Finanzplanung. Aufgrund des späteren Projektstarts, im Wesentlichen im Bereich der Spitalisierung, Spitalsanierungen, wird die Investitionsrechnungen entlastet bzw. führt zu tieferen Nettoinvestitionen, insbesondere im Vergleich zum Budget. Trotz der diversen Verbesserungen gegenüber dem Budget, weist der Kanton St.Gallen im Rechnungsjahr 2015 noch immer eine geringe Nettoverschuldung aus. Dank des Erfolgsüberschusses konnte indessen die Verschuldung abgebaut werden. Euphorie wäre allerdings weiterhin fehl am Platz. Der Mehraufwand für ausserkantonale Hospitalisationen ist nach wie vor beträchtlich. Dass die Staatsquote weiter angestiegen ist, kann die CVP-GLP-Fraktion ebenfalls nicht gutheissen. Der bereinigte Aufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent gestiegen und die Zunahme liegt deutlich über dem BIP-Wachstum des Bundes von 0,9 Prozent. Betreffend der Abgeltung von Zeitguthaben an den ehemaligen Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes teilt die CVP-GLP-Fraktion die Feststellungen der Finanzkommission und unterstützt Handlungsbedarf bei einheitlichen Vorgaben mit der Überprüfung der geltenden Regeln im Zusammenhang mit Ferien und Mehrarbeit im Kaderbereich. Über eine entsprechende Motion werden wir noch im späteren Verlauf dieser Session befinden. Der Thematik der Zeitguthaben wird die Finanzkommission weiterhin die gebotene Aufmerksamkeit schenken.

Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen explizit, damit in Zukunft solche Fälle nicht mehr eintreten werden. Auf den Kanton St.Gallen warten weiterhin grosse Herausforderungen: Anpassungen beim Bundesfinanzausgleich, die Umsetzung der USR III, das Stabilisierungsprogramm des Bundes wird Auswirkungen auf die Kantone haben sowie die wirtschaftliche Abkühlung aufgrund der Frankenstärke, welche sich bei den Steuererträgen in der kommenden Steuerperiode zum ersten Mal negativ auswirken dürfte. Auch die gemäss Seco leicht steigende Arbeitslosenquote steigert das Risiko von geringeren Steuereinnahmen in der Zukunft.

Der Kanton St.Gallen tut daher weiterhin gut daran, bei der Finanzplanung Vorsicht walten zu lassen und den eingeschlagenen Weg hin zur Gesundung der Staatsfinanzen konsequent weiterzugehen. Der Haushaltsausgleich sollte ab 2017 ohne Bezüge aus dem freien Eigenkapital erfolgen. Diesen Weg bzw. dieses Ziel wird die CVP-GLP-Fraktion weiterhin konsequent unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Konto 4232 (Fachhochschulen).

Es geht um die Hochschule Rapperswil und hier um den Technologietransferbereich. Nach langen Diskussionen, als ich das letzte Mal in der Finanzkommission war, haben wir erreicht, dass der Technologietransferbereich der TT-Bereich die Gemeinkosten annäherungsweise zumindest der Hochschule Rapperswil entrichten muss. Auf Nachfrage, weil 2015 die erstmalige Umsetzung dieser Vorgabe war, habe ich nachgefragt, wie das umgesetzt wurde. Mir wurde dann erklärt, dass es nicht den Vorgaben des Regierungsbeschlusses entspricht.

Ich habe deshalb dem zuständigen Regierungsrat verschiedene Fragen gestellt, und bitte ihn, diese kurz zu beantworten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zur Rechnung 2015. Gestern hat der Männerchor Laad-Nesslau Klänge aus dem Toggenburg in diesen Saal getragen. Die Begeisterung war gross – es wurde sogar um Zugabe gebeten. Der Klang und der Jodel aus dem Toggenburg ist Tradition – aber nicht nur. Er ist auch ein Motor für die Entwicklung eines Tals, in welchem die Perspektiven nicht nur einfach sind: Leute mit viel Engagement haben sich aufgemacht, aus Tradition Zukunft zu schaffen: Ein Klangfestival, an welchem Stimmen aus aller Welt auf Stimmen des Toggenburgs treffen, einen Klangweg und überhaupt eine ganze Welt des Klangs. Da ist eine Energie im Tal, da hat sich in den letzten Jahren vieles entwickelt, da wird der Kopf nicht in den Sand gesteckt. Mit dem Bau des Klanghauses oben am Schwendisee sollte diese Welt nun abgerundet werden – eine folgerichtige und wichtige Ergänzung wurde von langer Hand geplant.In einer Hauruckaktion hat dieser Rat, der gestern in diesem Saal nun dermassen begeistert auf die Klänge aus dem Toggenburg reagiert hat, das Haus, welches für diesen Klang draussen in der Region geschaffen werden sollte, versenkt. Warum? Es wurden die finanziellen Aufwendungen für den Bau und den Betrieb des Hauses als wesentlicher Grund genannt.

Und damit komme ich auf das eigentliche Geschäft, die Rechnung 2015 und die Finanzen des Kantons: Und da stellen wir einmal mehr fest, dass die finanzielle Lage weniger dramatisch ist, als gerne gezeichnet wird. Die Rechnung schliesst einmal mehr deutlich besser ab, als budgetiert. Es bleibt die Feststellung, dass der Druck auf den Haushalt im Rahmen des Budgetprozesses gerne hoch gehalten wird. Um 180 Mio. Franken besser ist der Abschluss, und nach Abzug der Bezüge aus dem freien und besonderen Eigenkapital verbleibt ein Überschuss von 103,9 Mio. Franken. Mit dem Bezug aus dem besonderen Eigenkapital von 25,6 Mio. Franken können dem freien Eigenkapital 129,5 Mio. Franken zugewiesen werden, womit das freie Eigenkapital per Ende 2015 einen Wert von 417,7 Mio. Franken aufweist. Dies gibt uns Luft für zukünftige Herausforderungen, welche wir zu meistern haben, seien dies allfällige Steuerausfälle wegen der wirtschaftlichen Entwicklung oder wegen Beschlüssen auf Bundesebene, wie die Unternehmenssteuerreform III.

Die Höhe des Überschusses erklärt sich wesentlich durch die hohe Gewinnausschüttung der Nationalbank. Wir wollten im Rahmen des Budgetprozesses die ordentliche Ausschüttung von 40 Mio. Franken budgetieren, blieben damit aber chancenlos. Im Nachhinein zeigt sich, dass diese Budgetierung richtig gewesen wäre. Wir sind nun aber froh, dass wir mit Blick auf die Budgetierung der Gewinnausschüttung in der Finanzkommission mindestens einen Kompromiss gefunden haben.

Gesamthaft bleibt die Feststellung, dass es gelungen ist, den Staatshaushalt zu konsolidieren- dass sich die Einnahmeseite sehr erfreulich entwickelt hat, und dass es auf der Ausgabeseite bei den Staatsbeiträgen Positionen gibt, welche sich unerfreulich entwickeln, so etwa im Bereich ausserkantonale Spitalfinanzierung. Aber gerade in diesem Bereichen haben wir als Kanton keinen Einfluss – die Vorgaben werden auf Bundesebene gemacht. Es darf aber in unseren Augen nicht sein, dass wir wegen diesen Entwicklungen als Kanton nicht in die Zukunft schauen, sondern versuchen vorwärts zu machen. Denn ein Kanton, der sich nicht entwickelt, ist kein attraktiver Kanton. Und ein Kanton, der nicht attraktiv ist, zieht auch keine gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an.

Ich komme damit zurück auf meine einleitenden Worte zum Klang: Es genügt vielleicht nicht, wenn wir Klang begrüssen, wenn er zu uns in den Kantonsratssaal kommt. Wir müssen auch bereit sein zu investieren: in die Zukunft des Kantons, in die Zukunft der Regionen. Da ist das Klanghaus ein gutes Beispiel: Dieses hätte das Toggenburg bereichert, und diese Bereicherung hätte auch Leute ins Tal gebracht und damit Arbeitsplätze geschaffen. Dies ist der springende Punkt: Wir brauchen in diesem Kanton einen Geist nach vorne und die Solidarität der Regionen, nur so können wir uns entwickeln. Projekte sollen zum fliegen kommen und nicht in letzter Sekunde abstürzen.Wenn uns das gelingt, so bin ich überzeugt, sind wir attraktiv als Wohnkanton und als Arbeitsplatzstandort. Junge Leute würde es weniger weg ziehen in Richtung Zürich und Bern.

Die finanzielle Situation ist nicht rosig, das ist uns auch bewusst. Aber sie ist auch nicht so düster, wie wir es nun seit Jahren hören. Und wenn wir nicht bereit sind, in die Zukunft zu investieren, so werden wir uns immer im gleichen Kreis drehen und es wird sich nichts verändern. In diesem Sinne danken wir der Regierung und der Verwaltung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr und den haushälterischen Umgang mit unseren Finanzen. Wir hoffen, dass wir die Zukunft positiv angehen können.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Abschluss- und Rechnungsabnahmeprozess des Kantons unterliegt wie jedes Jahr einem straffen Zeitplan. Der Finanzkommission steht für die Prüfung der Rechnung nur wenig Zeit zur Verfügung. Als politische Finanzaufsicht stützt sie sich bei ihrer Beurteilung der Ordnungsmässigkeit, der Buchführung und vor allem der Erfolgsrechnung weitgehend auf die Ergebnisse der Prüfungen durch die Finanzkontrolle. Von diesem Bericht nahm die Finanzkommission Kenntnis und dankt an dieser Stelle den Mitarbeitenden des Finanzdepartementes und vor allem auch der Finanzkontrolle unter der Leitung von Hans Schnurrenberger mit seinen Mitarbeitenden hezlich für die wertvolle Unterstützung. Damit auch die Mitglieder des Kantonsrates über die notwendigen lnformationen verfügen, ist dem schriftlichen Bericht der Finanzkommission auch derjenige der Finanzkontrolle beigelegt. Dieser enthält ergänzende lnformationen und vor allem auch einen Tabellenanhang, der die Entwicklung der Kantonsfinanzen über einen längeren Zeitraum aufzeigt. Die Finanzkommission behandelte die Rechnung 2015 am 18. und 19. Mai 2016 jeweils

ganztägigen Sitzungen. Sie stützte sich pro Departement auf die Berichte ihrer Subkommissionen, die in der Zeit vom 28. April bis 3. Mai 2016 die einzelnen Departemente uberprüften. An der Sitzung der Gesamtkommission erteilten der Vorsteher und der Generalsekretär des Finanzdepartementes, der Leiter der Finanzkontrolle sowie bei ihren Ressortgeschäften die Departementsvorsteherin und die Departementsvorsteher Auskunft über die ihnen unterbreiteten Fragen. Die Subkommission GD, unter professioneller Leitung des SubKo-Präsidenten Raphael Kühne, behandelte am 2. Mai 2016 detailliert die Angelegenheit über die Abgeltung von Zeitguthaben an den ehemaligen Generalsekretär des GD, Roman Wüst. Zu einer eigens einberufenen Anhörung, der auch ich beiwohnte, wurden die verschiedenen involvierten Personen eingeladen, ihre Sicht der Dinge dazulegen. Die Abteilung Recht und Legistik verfasste zudem ein zehnseitiges Gutachten, das der SubKo als Grundlage diente. Die Finanzkommission diskutierte anschliessend innerhalb der Gesamtkommissions-Sitzung sehr intensiv die Ergebnisse der Anhörung und setzte als Fazit eine Medienmitteilung auf, deren lnhalt durch die Mitglieder der Finanzkommission grossmehrheitlich verabschiedet wurde. lnskünftig werden die einzelnen Subkommissionen regelmässig an ihren Besprechungen mit den Departementen das Thema «Überzeit und Ferienguthaben» im Sinne eines Dauerauftrages jeweils behandeln. Die Rechnung 2015 schliesst mit einem positiven Saldo von 154,5 Mio. Franken ab. Das Ergebnis ist damit 180 Mio. Franken besser als budgetiert. Das ist ein, auf den ersten Blick, sehr erfreuliches Resultat, trotzdem bricht in der Finanzkommission keine Euphorie aus. Schaut man auf das operative Ergebnis (ohne Bezüge von Eigenkapital und ohne ausserordentliche Aufwände und Erträge) von 107,8 Mio. Franken und berücksichtigt weiter, dass darin eine einmalig hohe Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von 81 Mio. Franken enthalten ist, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass der finanzielle Spielraum eng bleiben wird. Die Regierung gibt in ihrem Bericht detaillierte lnformationen über die Faktoren, die zum Ergebnis 2015 geführt haben. lm Vergleich zum Budget kann zusammenfassend festgehalten werden, dass vor allem die ausserkantonalen Hospitalisationen die Rechnung stärker als budgetiert belastet haben. Weit stärker wirken sich aber die positiven

Abweichungen aus. So haben die bereits enruähnte Gewinnausschüttung der SNB aber auch die Steuereinnahmen und der innerkantonale Finanzausgleich die Rechnung entlastet. Die Regierung legt ihrem Bericht eine Übersicht über die Umsetzung der Sparpakete I und ll sowie des Entlastungsprogrammes 2013 bei. Die Beilage zeigt auf, dass die Sparpakete und

das Entlastungsprogramm nachhaltig wirken und finanzielle Entlastungen zur Folge haben, ohne die das positive Ergebnis 2015 nicht möglich gewesen wäre. Auf der andern Seite

berechnet die Regierung den Zuwachs des bereinigten Aufwandes mit 2,8 Prozent und führt aus, dass vor allem die Beiträge zugenommen haben. Es bleibt also die grosse Herausforderung, die Dynamik in diesem Bereich zu kontrollieren. Die Liste der Risiken für den Finanzhaushalt zeigt, dass Rechnungsergebnisse ohne strukturelle Defizite eine Herausforderung bleiben. Zu erwähnen sind die Unternehmenssteuerreform lll, der Bundesfinanzausgleich aber auch das Sparprogramm beim Bund. Vor dem Hintergrund dieser Risiken ist es auf jeden Fall sehr erfreulich, dass das freie Eigenkapital mit dem Rechnungsergebnis 2015 gestärkt werden kann. lm Namen der Finanzkommission bitte ich Sie, auf die Rechnung 2015 einzutreten und die von der Finanzkommission einstimmig gefassten Anträge gutzuheissen: Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 154'494'980.54 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.

  1. Die Rechnung 2015, umfassend die Erfolgsrechnung, die lnvestitionsrechnung, die Geldflussrechnung, die Bilanz sowie die Sonderrechnung wird genehmigt;

  2. Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 154'494'980.54 wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich freue mich in meiner neuen Funktion zum ersten Mal zu Ihnen sprechen zu dürfen. Ich glaube, wir dürfen heute feststellen, der Kanton St.Gallen basiert auf einem soliden Kantonshaushalt. Das ist ein Verdienst von Ihnen, das ist ein Verdienst der Regierung und ich glaube, es ist wichtig, dass wir auf diesem Weg weiterarbeiten.

Zum zweiten möchte ich an dieser Stelle auch betonen, dass ich eine gute Zusammenarbeitskultur zwischen Regierung und Finanzkommission angetroffen habe. Ich habe teilweise an den Beratungen der Finanzkommission teilnehmen können. Ich möchte diese gute Zusammenarbeitskultur auch weiterführen, das ist mir ein wichtiges Anliegen. Nun, sieht es jetzt düster oder rosig um die Kantonsfinanzen? Ich möchte diese Frage offen lassen, aber sicher ist, wir können uns nicht zurücklehnen.

Ich verzichte auf die Wiederholungen hinsichtlich den Kennzahlen zur Rechnung 2015, sie wurden allesamt in der Eintretensdebatte genannt. Es ist zutreffend, dass wir uns nicht blenden lassen dürfen von diesen über 150 Mio. Franken Überschuss. Das operative Ergebnis liegt bei rund 107 Mio. Franken und unter Ausklammerung des Nationalbankgewinns gibt es dann doch wiederum einen relativ moderaten Überschuss. Wieso sage ich, dass wir uns nicht ausruhen dürfen? Es gibt zentrale Herausforderungen, die Sie in den Eintretensdebatten auch bereits genannt haben. Ich möchte sie nochmals kurz zusammenfassen und auch eine Einschätzung der Regierung geben:

  1. Finanzausgleich: Es ist für uns als Kanton St.Gallen auch als Nehmerkanton, dies erwähne ich hier explizit, sehr wichtig, dass wir auf Bundesebene eine Verständigung in dieser Frage hinbekommen. Die Regierung hat sich sehr dafür eingesetzt, mein Vorgänger Martin Gehrer, war auch in der paritätischen Arbeitsgruppe der Geber und Nehmer. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass es zu einer Verständigung kommt. Die Konferenz der Kantonsregierungen ist nun in Beratung. Die Konsultation läuft, aber es ist zentral, gerade aus Sicht eines Nehmerkantons, dass wir hier eine Verständigung hinbekommen. Die Verständigung wird uns möglicherweise auch etwas kosten, das kann sein. Trotzdem sage ich, für den Föderalismus, für das ausgewogene Zusammenwirken der Kantone braucht es eine Verständigungslösung.

  2. Die Unternehmenssteuerreform: Sie liegt derzeit bei den Räten – das wissen Sie, dass können Sie jeden Tag in der Zeitung lesen. Es sieht derzeit nach wie vor danach aus, dass das Seilziehen sehr intensiv ist. Wir wissen nicht, was schlussendlich Gegenstand der Schlussabstimmung sein wird. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass dieses Projekt grosse Auswirkungen haben wird. Wir haben eine Auslegeordnung gemacht im Kontext der einfachen Anfrage Hartmann-Flawil. Sie haben dort erste Zahlen lesen können. Je nach Modell, das wir wählen werden, werden die Ausfälle grösser oder kleiner sein. Wir werden dann miteinander definieren müssen, wie dieser finanzpolitische Spielraum aussieht und der Berücksichtigung der Anteile an der direkten Bundessteuer unter Berücksichtigung der Kompensationen, die wir seitens des Bundes bekommen, auch beim Finanzausgleich. Und das wird eine schwierige, anspruchsvolle Übung, es wird ein Grossprojekt in dieser Legislatur werden. Daran müssen wir uns alle bereits jetzt und heute gewöhnen. Es wird auch so sein, dass wir Diskussionen haben werden mit den Gemeinden – das ist auch klar –, aber ich appelliere auch an die Gemeinden hier zu sehen, dass zur Stärkung des Standorts St.Gallen, zum Erhalt unseres Substrats eben ein gemeinsames Wirken, eine gemeinsame Lösung unabdingbar ist. Ich zähle hier auch auf die Kooperation mit den Gemeinden, weil dort sind schlussendlich auch die Unternehmen. Sie sind ja schlussendlich nicht nur im Kanton. (??)

  3. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage: Wir haben nach wie vor relativ robuste Steuererträge. Wie die Entwicklung in Zukunft ist, wird sich weisen.

Sie haben in Ihren Eintretensvoten auch den Aufwand angesprochen bzw. die Aufwandsentwicklung. Vorab möchte ich hier einfach betonen, im Vergleich zum Budget haben wir eine Punktlandung. Wir haben das, was sie kreditiert haben, auch eingehalten. Das ist Wichtig, weil das Thema Staatsquote in Ihren Voten sehr stark zum Ausdruck kam, was ich auch verstehe. Aber die Staatsquote ist eine relative Zahl, und wenn sich das BIP negativ verändert, was wir uns ja nicht wünschen, und gleichzeitig eine Aufwandsposition definiert, was auch nötig ist und so beschlossen wurde, dann kann es auch ein Ansteigen der Staatsquote geben. Aber viel wichtiger aus Sicht der Regierung sind die Ursachen der Aufwandsentwicklung. Gerade darum haben wir, weil uns die langfristige Gesundung des Haushalts ein Anliegen ist, eine Auslegeordnung gemacht, einen Bericht über die langfristigen Finanzperspektiven. Sie haben diesen zur Kenntnis genommen, sie haben diesen auch positiv gewürdigt. Übrigens als einer der ersten Kantone haben wir einen so weiten Blick in die Zukunft gewagt. Wichtig aber nochmals für diese Debatte hier ist der Befund aus diesem Bericht, und zwar geht der Befund vor allem da von aus, dass wir zur Steuerung des Aufwands vor allem bei den Staatsbeiträgen ansetzen müssen. Dort haben wir die hohe Kostendynamik und dort müssen wir uns Gedanken machen, wenn wir den Aufwand stärker drosseln wollen. Bitte beachten Sie das, reflektieren Sie das, weil das schlussendlich nicht abstrakte Zahlen sind, nicht abstrakte Politikbereiche, sondern da geht es dann um Gesundheitswesen, da geht es um Verkehr, es geht um Bildung usw. Da sind Sie dann wieder betroffen, und ich bitte Sie einfach, diesen Kontext zu beachten, die Dinge zu Ende zu denken und nicht einfach abstrakt zu sagen, wir müssen den Aufwand reduzieren. Ja, wir müssen schauen, dass die Aufwandsentwicklung im Griff gehalten werden kann. Aber das wird schlussendlich ein politisches Ringen sein, da mache ich mir keine Illusionen.

Zu weiteren Positionen hinsichtlich Kapitalverschuldung wurde noch viel gesagt. Einzig, dass wir jetzt eine Stärkung des Eigenkapitals haben. Das ist auch sehr wichtig, sehr erfreulich, gerade mit Blick auf diese Entwicklungen, die Sie und die ich skizziert haben, brauchen wir einen Eigenkapitalpuffer, das ist mehr als nötig und auch positiv.

Schlussendlich die Entwicklung der Nettoverschuldung: Wir haben nach wie vor eine gewisse Nettoverschuldung, die ist aber nicht dramatisch. Wir sind immer noch dutzendfach unter den Maastricht Kriterien, aber trotzdem ist es uns immer ein Anliegen natürlich auch die Verschuldung im Auge zu behalten.

Investitionen müssen wir tätigen, da hat Surber-St.Gallen sicher Recht. Wir müssen den Kanton und den Standort voranbringen, aber denken Sie einfach bei Ihren Investitionsentscheidungen daran, die Regierung macht das auf jeden Fall, dass Investitionen immer auch Folgekosten bedeuten. Sie müssen immer beides bedenken und nicht nur einfach sagen: Investitionen, das ist wichtig, das ist gut, das gibt einen Hebeleffekt. Sondern die Nachhaltigkeit, dass ist das Entscheidende, gibt es einen Mehrwert schlussendlich aus diesen Investitionen Ja oder Nein.

Für die positive Aufnahme der Rechnung möchte ich Ihnen sehr herzlich danke sagen. Ich werde nachher bei der Motion Vertrauensarbeitszeit noch kurz nochmals auf die Rechnung zurückkommen, werden dann den ganzen Kontext Überzeit, Gleitzeit, Guthaben usw. noch kurz kommentieren, das was wir in der Finanzkommission gesagt haben noch erwähnen. Ich möchte diese Ausführungen auf die Motion eingrenzen und fokussieren. In diesem Sinne nochmals herzlichen Dank für die gute Aufnahme der Rechnung.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016
7.6.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die FDP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Rechnung 2015 um rund 180 Mio. Franken besser abschliesst, als budgetiert. Auch wenn der Bezug vom freien und besonderen Eigenkapital ausgeklammert wird und unter Berücksichtigung des ausserordentlichen Aufwands und Ertrags, ergibt sich ein operativer Überschuss von 107,8 Mio. Franken. Die beiden grössten ertragsseitigen Abweichungen zum Budget sind die höheren Steuereinnahmen von rund 38,0 Mio. Franken und die nicht budgetierte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von 80,7 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahr beträgt das bereinigte Ausgabenwachstum 2,8 Prozent. Das Wachstum des schweizerischen Bruttoinlandproduktes beträgt im gleichen Zeitraum 0,9 Prozent. Zwar konnte das Budget beim Aufwand praktisch genau eingehalten werden, jedoch muss das Ausgabenwachstum unbedingt gebremst werden, wenn wir längerfristig einen gesunden Staatshaushalt erreichen wollen.

Für die FDP-Fraktion ist es auch deshalb sehr wichtig, dass wir die beschlossenen Entlastungsmassnahmen weiterhin konsequent umsetzen und vorsichtig budgetieren. Die Zukunft bringt einige Unsicherheiten wie zum Beispiel der Bundesfinanzausgleich, die Unternehmenssteuerreform IIl, die Gewinnausschüttung der SNB, usw., mit sich.

Gegenüber Mehrausgaben im Sach- und Personalbereich ist die FDP-Fraktion weiterhin kritisch eingestellt. Betreffend der Abgeltung von Zeitguthaben an den ehemaligen Generalsekretär des Gesundheitsdepartements sieht sich die FDP-Fraktion aufgrund des Berichts der Finanzkommission darin bestätigt, dass in erster Linie die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements, Regierungsrätin Hanselmann, ihre Führungsverantwortung mangelhaft wahrgenommen hat.

Wir unterstützen das Vorhaben der Finanzkommission, sich über die Zeitguthaben aller Departemente regelmässig orientieren zu lassen, damit solche Fälle, in Zukunft möglichst vermieden werden. Aufgrund der Vorkommnisse erachtet es die FDP-Fraktion als wichtig, dass die eingereichte Motion für die Einführung einer Vertrauensarbeitszeit und die Beschränkung des Nachbezugs von Ferien überwiesen und umgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016