Geschäft: Verhältnis zwischen Baukosten und Honoraren: Optimierungsmöglichkeiten bei den Hochbauten des Kantons St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.16.04 |
Titel | Verhältnis zwischen Baukosten und Honoraren: Optimierungsmöglichkeiten bei den Hochbauten des Kantons St.Gallen |
Art | KR Bericht |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 17.3.2016 |
Abschluss | 19.9.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.16.04 voKo Verhältnis zwischen Baukosten und Honoraren: Optimierungsmöglichkeiten bei Hochbauten | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.9.2016 | Eintreten | 20 | Zustimmung | 83 | Ablehnung | 17 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ihre Voten zu unserem Bericht hinterlassen bei mir zum Teil gemischte Gefühle. Einerseits bin ich sehr erfreut, dass Sie erstens unsere einheitliche Kostenerfassung, insbesondere den neuen einheitlich definierten Begriff «Honorarkosten» gutheissen, unserem neuen Immobilienmanagement als zentraler betriebswirtschaftlicher Optimierungsansatz zustimmen, und unsere Bemühungen, mittels weiteren Benchmark-Vergleichen mehr Transparenz zu erhalten, als richtig erachten. Damit tragen Sie wesentliche Elemente unserer zukünftigen Bemühungen zur Optimierung der Baukosten mit - dies ist positiv. Andererseits bedeutet aber Ihr mehrheitliches Nichteintreten, dass der Bericht nicht all Ihre Anliegen befriedigen konnte. Sicherlich ist die Aussagekraft unseres Benchmark-Vergleichs unzureichend. Dies hat aber vor allem damit zu tun, dass verschiedene Kantone nicht bereit waren, die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Dies ist in der Tat sehr bedauerlich. Ich kann aber als Bauchef mit Ihrem Nichteintreten gut leben, weil Sie trotzdem verschiedene getroffene Massnahmen, dazu erwähne ich vor allem das neue Immobilienmanagement, gutheissen und auch mittragen. Die hohen Planungs- und Honorarkosten sind auch für uns in diversen Fällen eine Problematik. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in Zukunft diesen Kosten noch eine erhöhte Aufmerksamkeit schenken werden. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem neuen Immobilienmanagement ein geeignetes Instrument geschaffen haben, welches uns erlaubt, unnötige Planungsarbeiten, und damit Honorarkosten, zu vermeiden. Es muss aber auch festgehalten werden, dass Planungsaufwendungen nicht per se schlecht sind, und dank einer guten Planung auch Kosten gespart werden können. Zudem werden auch in Zukunft die Planungskosten einen erheblichen Teil an den Baukosten ausmachen, denn aufgrund der rechtlichen wie auch der gesellschaftlich zunehmenden Ansprüche an Bauinvestitionen, werden Planungsarbeit in der Tendenz weiterhin hoch bleiben. Wir alle im Baudepartement haben aber ein Interesse, diese Kosten in einem vernünftigen Ausmass zu halten. Zusammenfassend will ich festhalten, dass auch ich mit Ihrem Nichteintreten in Zukunft die Honorarkosten transparent ausweisen werde und versuche, diese Kosten zu minimieren. Das werden wir im ganzen Baudepartement machen. Dies ist hoffentlich in Ihrem Interesse. Erfreut nehme ich auch zur Kenntnis, dass Sie uns mit Ihrem Nichteintreten keine weiteren Aufträge auf den Weg geben. Ich danke Ihnen deshalb für Ihr Vertrauen, dass Sie der Ansicht sind, dass wir uns zumindest in die richtige Richtung begeben und bewegen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Das Postulat wurde damals mit der Spitalbautenvorlage-Diskussion ausgelöst. Die im Bericht der Regierung erläuterte Benchmarking-Studie zeigt auf, wie schwierig es ist Vergleichszahlen zu bauten zu eruieren. Aufgrund der schlechten Datenerhältlichkeit von anderen Kantonen ist die Studie nicht aussagekräftig. Die im Bericht vorgeschlagene klarere und transparentere Kostengliederung der Honoraraufwände auf der Basis eines elementbasierten Baukostenplans «Hochbau» wird unterstützt. Die aufgezeigte Stossrichtung zur Weiterentwicklung des lmmobilienmanagements stimmt für die FDP-Fraktion. Die Erkenntnisse aus dem Bericht können auch weiterverfolgt werden, wenn auf den Bericht nicht eingetreten wird. Dieses Thema sollte deshalb ohne weitergehende parlamentarische Aufträge abgeschlossen werden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wenn die Honorarkosten bei den Spitalvorlagen (immerhin zwischen etwa 23 und 31 Prozent) aufgestellt worden wären, wie sie jetzt im Bericht interpretiert worden sind, wäre es zu keinem Vorstoss gekommen. Aber das waren sie eben nicht und unsere damalige Kommission zählte lediglich die ausgewiesenen Honorare zusammen und stellte diese den Baukosten gegenüber. Dass jetzt plötzlich in den Spitalvorlagen ausgewiesene Honorare keine eigentlichen Honorare mehr sind, erstaunte nicht nur mich als Architekt. Dann war wohl diese Kostenzusammenstellung in den Spitalvorlagen mindestens irreführend oder gar falsch. Es ist schlicht und einfach erstaunlich, dass man so ein Ergebnis, dass die Honorarkosten plötzlich nur noch 17 Prozent sein sollen, hinbiegen kann, dass hier ein Spagat gemacht wird, bei dem jeder Punkterichter im Turnen die Höchstnote ziehen würde. Transparenz in diesem Bereich ist gefordert und muss eingefordert werden. Wenigstens hier gibt der Bericht eine gute Grundlage. Stichwort: Kostengliederung auf Grundlage eines elementbasierten Baukostenplan Hochbau zu den Planungskosten. Der Bericht selber zeigt sich gegenüber der Fragestellung blind - Stichwort «Benchmark». Man kann nicht einen Benchmark beiziehen, wo es keinen gibt, dann einen ganzen Bericht darauf aufbauen und behaupten, dass man ja fast im Schnitt liege, obwohl man praktisch überall trotzdem Spitzenreiter ist. lmmerhin haben wir das Gefühl, dass Regierung und Verwaltung bezüglich Honorarkosten aufgerüttelt und sensibilisiert sind. Die CVP/GLP-Fraktion setzt hier explizit auf Vertrauen zu unserem neuen Bauchef Regierungsrat Mächler, der mit seinen klärenden, protokollierten Antworten zu aufgeworfenen Punkten und seiner Stellungnahme an der Kommissionssitzung viel zur Entspannung beigetragen hat. Regierungsrat Mächler ist es denn auch zu verdanken, dass wir im Bericht zwar nur wenig Gutes erkennen können, aber zuversichtlich sind, dass die Regierung verstanden hat, um was es den Postulanten (Regierungsrat Mächler war ja Mitpostulant) ging. Wir erwarten, dass die Regierung künftig Fragestellungen nicht schön redet, sondern die Probleme aufnimmt und in einem Bericht verarbeitet. Möglicherweise zu Ungenauigkeiten oder Fehlern steht und Signale aussendet, das besser machen zu wollen. So ein Bericht jedenfalls taugt wenig. Wir hoffen aber, dass intern die entsprechenden Lehren gezogen werden und künftig ein Augenmerk auf die Honorare geworfen wird. Diesbezüglich verweise ich auf die Punkte, die an der Sitzung angesprochen und bei Bauvorlagen künftig ganz im Sinne der CVP/GLP-Fraktion wegweisend sein sollen:
Das heisst unter anderem, unterhaltsarme architektonisch gute Lösungen sind zu bevorzugen, zusätzlich ein Augenmerk auf die Materialwahl zu werfen und auf Experimente von unglaublichen technischen Details, die nicht funktionieren können, zu verzichten. Zum Schluss: Zielführender wäre es wohl gewesen, das eigene Verhalten und Handeln zu hinterfragen statt einen misslungenen Vergleich ohne jegliche Selbstkritik anstellen zu wollen, damit exorbitant, unnütze und erschreckend hohe externe Expertenkosten von über 120'000 Franken auszulösen. Zusätzlich kommen da ja noch die internen Kosten des Baudepartementes dazu. Die offensichtlich unangenehme Fragestellung des Postulates hätte wohl einfacher beantwortet werden können, wenn man zu seinen «Fehlern» stehen würde, statt den Versuch zu riskieren, sich trotz hoher finanzieller Aufwendungen nicht herauswinden zu können. Das Parlament will ernst genommen werden und der Verwaltung und deren grossmehrheitlich hervorragenden Arbeit weiter vertrauen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, auf die Vorlage ist einzutreten. Wie wir bereits gehört haben, war es überaus schwierig, von anderen Kantonen vergleichbare Angaben für einen Benchmark zu erhalten. Dementsprechend lässt die Studie keine statistischen Vergleiche mit den Hochbauten des Kantons zu. Im Bereich der Spezialbauten konnte z.B. gerade einmal ein ausserkantonales Objekt mit den fünf Hochbauten des Kantons verglichen werden. Dafür hat der Bericht aber deutlich aufgezeigt, dass die Behauptung, dass jeder dritte bis vierte Franken an Architekten, Ingenieure und Planer gehe so nicht stimmt. Auch liefert der Bericht eine sehr gute Auslegeordnung. Der Kanton hat das Verhältnis und die Kosten meist gut im Griff und muss den Vergleich mit anderen Kantonen nicht scheuen. Höhere Baukosten lassen sich oft mit einer längeren Lebensdauer begründen. Gerade diese Stossrichtung wird auch im neuen Immobilienmanagement aktiv gefördert. Im Bericht wird aber auch aufgezeigt, wie wichtig es ist, sorgfältig zu planen und nachhaltig zu bauen, z.B. Granitböden. Dabei macht dem Baudepartement oft der Kantonsrat einen Strich durch die Rechnung, weil durch Flächenreduktionen oder Kundenwünsche mehrere Bauprojekte erarbeitet werden müssen. In diesem Bereich wären Kosteneinsparungen durchaus realisierbar. Wenn man alles rechnet, vor allem die später anfallenden Kosten, kann und muss man sage, dass jeder Franken, der in gute Planung investiert wird, letztendlich ein Mehrfaches an Einsparungen bringen kann. Sogesehen sind die Planungskosten nicht dir richtige Stellschraube. Oder umgekehrt: Was bei der Planung eingespart und vergessen wird, kostet nachher beim Bau und schlussendlich beim Unterhalt. Im Bericht kommt auch zu Ausdruck, dass der Kanton nicht auf jeden Trend aufspringen will, und das ist auch richtig so. Wir finden es wichtig, dass beim Immobilienmanagement optimiert wird. Das hat Auswirkungen auf den Bereich Renovation und Unterhalt. Wenn da nicht mehr gemacht wird, rächt sich alles. Auch wenn der Bericht nicht zum erwarteten Ergebnis geführt hat, sind wir von der SP-GRÜ-Fraktion trotzdem für Eintreten. Immerhin hat ein Mitarbeiter des Baudepartementes ein Jahr lang an diesem Bericht gearbeitet. Dazu schlagen noch die externen Kosten der Beraterfirma mit 123'000 Franken zu Buche. Ob wir eintreten oder nicht eintreten, wir nehmen ja in jedem Fall den Bericht zur Kenntnis, und so wäre es als Wertschätzung für die geleistete Arbeit ein Eintreten sicher angebracht. Schon deshalb, weil eigentlich keine der Fraktionen grundsätzlich etwas an der Auslegeordnung des Berichtes zu bemängeln hatte. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wir bedanken uns für den Bericht. Obschon ich vorweg nehmen kann, dass wir nicht zufrieden sind und diesem Bericht eine ungenügende Würdigung geben. Die im Bericht gemachten Vergleiche mit anderen Kantonen sind gering und es stellt sich die Frage, weshalb unser, wie auch andere Kantone diese Zahlen nicht offenlegen müssen, wollen oder können. Anlässlich der Spitaldiskussion konnte festgestellt werden, dass die Zahlen über dem Durchschnitt sind. Diese Zahlen sind auch bei anderen Projekten immer noch über dem Durchschnitt. Uns ist bewusst, dass nicht jedes Objekt miteinander verglichen werden kann und das Sprichwort «Äpfel und Birnen miteinander vergleichen» auch hier angewendet werden kann. Aber es gibt Einflüsse, namentlich Standort, Funktionalität und Gebrauch, welche die Planungskosten erhöhen. Doch auch solche Kosten müssen klar ausgewiesen werden, denn in der zukünftigen Beratung werden diese eine entscheidende Rolle spielen. In der Vergangenheit wurden verschiedene Objekte geplant und erstellt, welche in verschiedenen Bereichen teuer und nun im Unterhalt schwierig zu betreuen sind. Dabei entstehen hohe Kosten. Aufgrund des Wechsels an der Departementsspitze konnten wir einen Wandel spüren und uns wurde seitens des neuen Regierungsrates aufgezeigt, welche Stossrichtung er in Zukunft im Immobilienmanagement verfolgt. Auch sind wir über das Umdenken innerhalb der Verwaltung erfreut und überzeugt, dass der durch diesen Bericht gemachte Anstoss Wirkung gezeigt hat. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |
19.9.2016 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. lch berichte von der vorberatenden Kommission des Kantonsrates über den Bericht der Regierung zum Verhältnis zwischen Baukosten und Honoraren 40.16.04 «Optimierungsmöglichkeiten bei den Hochbauten des Kantons St.Gallen». Die Kommission hat in den Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes am Freitag, 8. Juli 2016 von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr getagt. Neben den 15 Kommissionsmitgliedern waren seitens des Baudepartementes Regierungsrat Marc Mächler, der Generalsekretär Baudepartement Kurt Signer, Kantonsbaumeister Werner Binotto und der Leiter Projektentwicklung des Hochbauamtes, Thomas Bürkle und für das Protokoll der Leiter Parlamentsdienste, Lukas Schmucki mit Sandra Stefanovic und Christina Wirz anwesend. Den Kommissionsmitgliedern stand zur lnformation im Vorfeld der Bericht der Regierung vom 22. März 2016 zur Verfügung. Nach einführenden Vorträgen mit Vorstellung der Vorlage durch das Baudepartement wurden wie üblich eine allgemeine Diskussion sowie die Spezialdiskussion mit abschliessender Schlussabstimmung durchgeführt. Worum geht es bei diesem Geschäft? Die vorberatende Kommission zu den im Jahr 2014 vom St. Galler Stimmvolk gutgeheissenen Spitalbauvorlagen stellte bei kantonalen Bauvorhaben ein generelles Missverhältnis zwischen den gesamten Baukosten und den Honoraren fest. Die Kommission orientierte sich dabei an den in den Spitalbauvorlagen ausgewiesenen Kostenberechnungen. Der Anteil der Honorarkosten belief sich gemäss den damaligen Vorlagen auf etwa 23 bis 31 Prozent. Aus der Mitte dieser Kommission wurde somit ein Antrag gestellt, den der Kantonsrat in der Junisession 2014 mit 100:0 Stimmen bei 20 Abwesenheiten als Postulat 43.14.01 «Verhältnis zwischen Baukosten und Honoraren neu regeln» guthiess. Zum Bericht: lm ersten Teil des Berichtes steht die ldee eines Benchmarks. Es war das Ziel zu untersuchen, ob die Baukosten des Kantons St. Gallen im Vergleich mit anderen Bauherren wie anderen Kantonen, der öffentlichen Hand oder Privaten tatsächlich höher sind. Um für diesen Benchmark eine gleiche Ausgangslage zu schaffen wurde in einem ersten Schritt systematisch geklärt, was überhaupt Baukosten und was Honorare sind. Diese Arbeit wurde mit einem externen Büro, der Bau-Data AG gemacht. Konkret wurden die Begriffe Baukosten und Honorare schliesslich verlässlich definiert aufgrund des verzeihen Sie den technischen Ausdruck, der aber wichtig ist und den Kommissionsmitgliedern ausführlich erklärt wurde elementbasierten Baukostenplans Hochbau (abgekürzt eBKP-H). Der Baukostenplan wird in Elemente gegliedert. Mit diesen Elementen wird nun festgelegt, was letztlich Baukosten sind. Dazu gehören beispielsweise das Grundstück und bestimmte Vorbereitungen, wie Untersuchung Abbruch und Provisorien nicht, hingegen Baustelleneinrichtung, Baugrube, Gerüste schon. Sie sehen, es war im Bericht wichtig, viele Details verlässlich bestimmten Kostengruppen zuzuordnen. Als Honorarkosten werden nun bezeichnet: Architekturkosten, Bauingenieur, Fachingenieur, Spezialisten und Generalplaner. Erlauben Sie mir schon an dieser Stelle die Bemerkung: Diese klare Zuordnung der Begrifflichkeiten wurde durch die Kommission als notwendig und sinnvoll erachtet, gerade auch im Hinblick auf weitere Datenerfassungen und Vergleiche unserer Bau- und Honorarkosten in der Zukunft. Wieder zurück zum Bericht: lm Weiteren erfolgt dann, wie erwähnt, der Versuch anhand dieser Definitionen Vergleiche mit anderen Bauherren, speziell anderen Kantonen, aber auch Privaten, z.B. Wohnbauten, zu vollziehen, Dieser Vergleich erwies sich als sehr schwierig. Ohne hier aus zeitlichen Gründen, es ist im Bericht nachzulesen, ins Detail gehen zu können, die Anzahl vergleichbarer Bauten blieb letztlich so tief, dass die Aussagekraft der gesamten Benchmarkstudie sehr in Frage gestellt werden muss. lnsgesamt flossen lediglich die Daten von 32 Objekten aus nur wenigen Kantonen in die Auswertung ein, neun Spitäler bzw. Gesundheitsbauten, davon zwei ausserhalb unseres Kantons, neun Bildungsbauten, davon lediglich vier externe, sechs Spezialbauten, davon nur ein externer und acht externe Wohnbauten. Mehrere Kantone wollten oder konnten die angefragten Daten nicht liefern, z.B. auch, weil die Kostengliederung nach eBKP-H nicht verfügbar war. Die einzelnen Daten entnehmen Sie dem Bericht. Aufgrund der neuen Definition der Honorarkosten lagen diese nun in einem Bereich zwischen 14 und 18 Prozent. Durch die neue Definition der Honorare kam es also zu einem massiv niedrigeren prozentualen Kostenanteil. Allerdings scheint der Honorarkostenanteil der st.gallischen Bauten im Vergleich mit ausserkantonalen Bauten immer noch höher zu liegen, beispielsweise wurde bei Gesundheitsbauten extern ein Honorarkostenanteil von 15 Prozent und in St.Gallen von 18 Prozent angegeben, was doch 20 Prozent Mehrkosten in diesem Bereich entspricht. Erkenntnisse dieses schwierigen Benchmarking-Vergleichs gemäss Bericht waren unter anderem ich werde hier nicht vollständig:
Ein weiterer Teil des Berichtes setzt sich mit der Frage nach betriebswirtschaftlichen und gesetzgeberischen Optimierungsmöglichkeiten auseinander. Das neue lmmobilienmanagement sei ein zentraler betriebswirtschaftlicher Optimierungsansatz. Dieses beinhaltet die Ausrichtung eines lnvestitionsentscheides auf den gesamten Lebenszyklus, eine frühzeitige verlässliche Festlegung des Nutzerbedarfs wie auch des Projektrahmens und die Einführung von verbindlichen lmmobilienstandards, also Flächen- und Baustandards. Die gesetzgeberischen Optimierungsmöglichkeiten des Kantonsrates sind eng beschränkt, so der Bericht. Der Grossteil der massgebenden Vorschriften ist durch den Bundesgesetzgeber oder durch interkantonale Konkordate vorgegeben, insbesondere auch das öffentliche Beschaffungsrecht. Gerade dieses beinhaltet gewisse kostentreibende Elemente. Der Kanton St.Gallen kann sich diesem aber nicht entziehen. Das Planungs- und Baugesetz eröffnet mit Standardisierung, Harmonisierung und Vereinfachung der Verfahren neue Ansätze zur Reduktion der Planungs- bzw. der Honorarkosten und auch die Bauvorschriften im kantonalen Energiegesetz eröffnen ebenfalls einen gewissen Handlungsspielraum - soweit der Bericht. Allgemeine und Spezialdiskussion: Mehrere Sprecher äusserten sich kritisch zum Bericht. So wurde moniert, dass in den Spitalbauvorlagen ausgewiesene Honorare plötzlich keine Honorare mehr sein sollten, und dass der Bericht somit den Anschein erwecke, bestehende Probleme wegdefinieren zu wollen. Auch die von mir vorhin zitierte Aussage des Berichtes, die Postulanten hätten den Honorarkostenanteil falsch vermutet, stiess auf Kritik. Besonders kritisiert wurde der gesamte Berichtsteil mit dem Benchmarkversuch. Statt einer solch teuren und letztlich nicht aussagekräftigen Studie hätte man sich gewünscht, wenn im Bericht das eigene Verhalten, also das der Departemente mehr hinterfragt worden wäre bzw. die Rolle des Kantons als Auftraggeber, der hohe Kosten produziert. Weiter wurde festgehalten, dass nach wie vor davon ausgegangen werden muss, dass st.gallische Bauten einen eher hohen Honorarkostenanteil hätten. Begrüsst wurde ausdrücklich, dass der Bericht mit der klaren Kostenzuordnung gemäss eBKP-H die Grundlage geschaffen hat für eine zuverlässig vergleichende Betrachtung nicht nur der Honorarkosten sondern auch weitere Kosten bei Bauten in der Zukunft. So können wir unsere eigene Bautätigkeit im Verlauf beurteilen und es wäre natürlich wünschenswert, wenn sich auch weitere Kantone einem solchen Vergleichssystem anschliessen würden. Zudem wurde die im Bericht aufgezeigte Stossrichtung zur Weiterentwicklung des lmmobilienmanagements mehrfach als positiv kommentiert. Explizit wurde erwähnt, wie wichtig es sei, dass der Kantonsrat nun früher in Bauprojekte eingebunden sei, dass mit Standardisierung gearbeitet wird, aber auch, dass entscheidend die Kosten über den Lebenszyklus eines Gebäudes seien und weniger die Planungskosten. lnsgesamt wurde der Bericht teils als so mangelhaft bezeichnet, dass von verschiedener Seite Nichteintreten gefordert wurde. Nur eine Minderheit sprach sich für Eintreten aus. Die in der Kommissionssitzung geführte Diskussion zwischen Parlamentariern und der Vertretung des Baudepartementes war trotz der erwähnten Kritik am Bericht sehr konstruktiv und aufschlussreich. lnsbesondere wurde erkennbar und hier zitiere ich einen wichtigen Satz der offiziellen Pressemitteilung dass der Bericht die Verwaltung in Bezug auf die Planungskosten stärker sensibilisiert hat. Dies insbesondere wegen der Ausführung und der erkennbaren Haltung von Regierungsrat Mächler, aber auch der weiteren Vertretung des Baudepartementes. Konkret wurde geäussert, dass auch bei einem Nichteintreten das Thema im Baudepartement weiterverfolgt werde, dass transparent gearbeitet werden solle, dass in Zukunft Vergleiche der Kosten besser möglich werden sollten und den Baukosten insgesamt mehr Beachtung geschenkt werden solle. Mehrfach fiel das Wort «Vertrauen», das man insbesondere dem neuen Regierungsrat im Baudepartement entgegen bringe. Seitens der vorberatenden Kommission wurde daher mit dem Ziel ein pragmatisches und auch kostenbewusstes Vorgehen zu wählen, folgendes Vorgehen gewählt: Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat auf den Bericht nicht einzutreten und das Geschäft auf diese Weise ohne Rückweisung an die Regierung oder weitere Aufträge zu erledigen. Dieser Antrag wurde mit 12:3 Stimmen angenommen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016 |