Geschäft: IV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.20
TitelIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung25.1.2016
Abschluss1.8.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Anträge der vorberatenden Kommission vom 11. April 2016
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 26. April 2016
ErlassReferendumsvorlage vom 7. Juni 2016
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 7. Juni 2016
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 23. August 2016
AntragKommissionsbestellung vom 29. Februar 2016
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 11. April 2016
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2016
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe zur Sammelbotschaft
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2016Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
26.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Regierungsrat Würth: Angesichts der geplanten Verabschiedungen möchte ich mich diesem Tempo auch etwas anschliessen. Ich möchte Ihnen danken für die insgesamt positive Aufnahme des Berichts. Ich habe bereits in der Kommission gesagt, bezugnehmend auf das Votum von Tinner-Wartau: Es ist tatsächlich so. Wir fischen alle im gleichen Teich. Das Potenzial lässt sich nicht beliebig erhöhen.

  1. Man kann Förderung in dem Sinn machen, dass es mehr Kinder gibt – aber das ist schlussendlich auch immer eine Privatsache.

  2. Zum Zweiten kann man natürlich den Altersrücktritt anders regeln – das ist eine Bundesangelegenheit.

  3. Hier beginnen dann auch kantonale Kompetenzen. Man kann versuchen, mit verschiedenen Massnahmen die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Darum ist eben das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wichtig.

  4. Hier wären wir dann bereits bei der Zuwanderung, und das ist dann wieder das Thema, das die SVP-Fraktion vielleicht dazu verleitet hat, den Bericht kritisch entgegenzunehmen. Wobei mich die Aussage Rossi-Sevelen erstaunt, weil nach seinem Credo alle möglichen Massnahmen unterstützt werden sollten, die dazu führen, dass im Interesse des Wirtschaftsstandorts die Zuwanderung gedämpft und reduziert wird.

Ich möchte das einfach betonen, und auch in der Zeitung ist tagtäglich zu lesen, dass unsere Wirtschaft Fachkräfte braucht. Und ich möchte hier nochmals erwähnen, dass der Kanton St.Gallen überdurchschnittlich von der Fachkräfteproblematik betroffen ist, und zwar, weil wir ein ausgeprägter Industrie- und Gewerbekanton sind. Wir haben das im Bericht ausgeführt und ausgewiesen, dass Industrie und Gewerbe im Vergleich zu den Dienstleistungen eben überdurchschnittlich betroffen sind. Somit ist St.Gallen eben auch stark von der Fachkräfteproblematik betroffen. Darum ist dieses Thema für uns so wichtig und darum haben wir auch einen sehr umfassenden Bericht mit einem sehr umfassenden Massnahmenpaket gemacht. Ich verstehe diesbezüglich die Kritik von links überhaupt nicht. Wir haben jetzt vieles auf den Tisch gelegt und das setzen wir auch ganz konsequent und sauber um. Wie gesagt, herzlichen Dank für die gute Aufnahme, und zu den Anträgen bzw. zum Antrag der FDP-Fraktion hinsichtlich Kinderbetreuung äussere ich mich in der Detailberatung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Rossi-Sevelen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und im Sinne der Effizienzsteigerung möchte ich mein Votum auf vier Punkte reduzieren:

  1. Die SVP-Fraktion nimmt den Bericht kritisch zur Kenntnis.

  2. Die Gesetzesanpassungen werden von der SVP-Fraktion unterstützt.

  3. Auftrag Ziff. 1 wird von der SVP-Fraktion auch unterstützt.

  4. Der Streichungsantrag der FDP-Fraktion wird ebenfalls unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Häusermann-Wil (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die GLP/BDP-Fraktion dankt der Regierung für den interessanten Bericht und die breite Auslegeordnung zum Fachkräftemangel. Es ist eine ausführliche Dokumentation über Massnahmen auf Bundesebene und konkreten Massnahmen im Bildungsbereich und im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton St.Gallen. Was im Bericht vollständig fehlt, ist eine Aussage über die Auswirkungen der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Arbeitnehmenden. Was hat das für Auswirkungen für die ganze Gesellschaft? Wer übernimmt die Arbeit, die bisher von Frauen und älteren Menschen gratis geleistet wurde? Zum Beispiel die Familienarbeit, die Hausarbeit, die Betreuung von Kindern, Alten und Kranken durch Angehörige zuhause, die Freiwilligenarbeit in Kirchen und Vereinen? Wer macht in Zukunft diese Arbeit? Braucht es zusätzliche Arbeitskräfte? Mit welchen Kosten ist zu rechnen und wer übernimmt diese Kosten? Ist es die Wirtschaft oder ist es der Staat oder gar die Familie? Antworten auf diese Fragen fehlen im Bericht vollständig.

Ja, es fehlen nicht nur die Antworten, es fehlen auch die Fragen. Was ich im Bericht ebenfalls vermisse, sind griffige Massnahmen zur Förderung der MINT-Fächer auf der Stufe Volksschule. Im Bericht des Bundesrates «Mangel an MINT-Fachkräften in der Schweiz» heisst es, dass die obligatorische Schulzeit eine Schlüsselrolle bei der längerfristigen Förderung der MINT-Kompetenzen einnimmt. Offenbar teilt die Regierung des Kantons St.Gallen diese Meinung des Bundesrates nicht, denn von einer längerfristigen Förderung während der obligatorischen Schulzeit finde ich im Bericht nichts. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat zwar in ihrem Aktionsplan zum Wirtschaftsstandort 2025 Massnahmen formuliert, unter anderem will sie die MINT-Bereiche durch eigene Bildungsmassnahmen auf allen Stufen fördern. In der Aufzählung der Massnahmen heisst es dann nur noch, man wolle das Interesse an MINT-Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern fördern. Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren. Es sollen nicht die Kompetenzen selbst, sondern nur die Interessen an den Kompetenzen gefördert werden. Interesse fördern ist zwar gut und schön, gehört aber eher auf die Stufe der Kindergärten. Wenn jemand Interesse am Klavierspielen hat, dann nehmen Sie diese Person mit in Vortragsübungen und in Konzerte. Aber das genügt nicht. Diese Person möchte Klavier spielen lernen, also die Kompetenz erlernen, dieses Klavier spielen zu können. Nur mit der Förderung des Interesses geht es nicht.

Im Bericht «Stärkung der MINT-Kompetenzen», der letztes Jahr vom Kantonsrat des Kantons St.Gallen verabschiedet wurde, ist zu lesen: «Im Volksschulbereich sollen mit der Einführung des Lehrplans 21 MINT-Kompetenzen gefördert werden. Quantitativ sieht die Lektionentafel vor, die Bereiche Mathematik und Naturwissenschaften zu stärken, ohne andere Fachbereiche zu vernachlässigen.» Wie das gehen soll, ist mir schleierhaft. Für eine messbare und wirkungsvolle Qualitätssteigerung genügt das wohl nicht. Die Qualität des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts in den letzten beiden Jahrzehnten ist schweizweit sowohl an den Oberstufen als auch an den Mittelschulen gesunken, was durch die Pisa-Studie 2006 belegt ist. Mitverantwortlich ist die reduzierte Stundendotation durch die Integration der drei naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik zu «Mensch und Umwelt». Den Jugendlichen fehlt heute vielfach der Zugang und eine intensive Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlich-technischen Fragen. Das führt zum fehlenden Nachwuchs von Jugendlichen und Studierenden für naturwissenschaftlich-technische Berufe und auch für medizinische Berufe und Studienrichtungen. Das aber sind genau diese Bereiche, wo heute Fachkräftemangel herrscht.

Weit herum bekannt ist die Schwierigkeit, Lehrstellen in diesen Bereichen mit interessierten und leistungsstarken Jugendlichen zu besetzen. Es ist unbestritten, dass die heutige Volksschule sprachlastig geworden ist. Mit dem neuen Lehrplan 21 wird diese Tendenz gar noch verstärkt. Besonders Knaben werden mit den heutigen und künftigen Schwerpunkten auf Sprache benachteiligt. Ihre Interessen werden zu wenig gefördert. Viele von ihnen sind in der Oberstufe demotiviert und hängen durch. Eine spezielle Förderung in naturwissenschaftlich-mathematischen Fächern wäre insbesondere auch für unsere männliche Jugend angezeigt und eine Wohltat. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung, wie z.B. Schwerpunktklassen für MINT-Fächer. Damit würde ein solides Grundwissen für weitergehende Schulen angelegt. Es besteht ein krasses Missverhältnis, was auf Stufe Volksschule getan wird und was auf Stufe Fachhochschulen und Universität hier im Kanton St.Gallen geplant ist. Ganz nach dem Motto: Auf den oberen Bildungsstufen wird alles getan, unten in der Volksschule läuft nichts Relevantes. Wir sind der Meinung, dass nicht erst auf der gymnasialen oder Hochschulstufe mit der Förderung der MINT-Kompetenzen begonnen werden soll, sondern bereits in der Volksschule, denn in der Volksschule wird das Fundament unserer Bildung gelegt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Wir haben uns dieses Eintretensvotum etwas aufgeteilt. Hartmann-Flawil hat allgemeine Ausführungen zur Vorlage gemacht. Ich möchte noch speziell auf die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingehen. Der Bericht der Regierung geht von einem Rollenbild aus, in welchem der Mann 100 Prozent arbeitet und die Frau in einem Teilzeitpensum etwas dazuverdient. Ein solches Rollenbild erscheint in Zeiten der Gleichberechtigung, in Zeiten, in welchem der Anteil junger Frauen an Mittelschulen höher ist als der Anteil junger Männer und damit auch immer mehr Frauen ein Studium absolvieren und überhaupt der ganz grosse Teil aller Frauen über eine Ausbildung verfügt, nicht mehr zeitgemäss. Und dennoch kann man mit Blick auf die Analyse der Regierung eigentlich keinen Vorwurf machen, denn offensichtlich entspricht dieses Bild entgegen der Realität an Schulen und Universitäten eben der faktischen Realität im Arbeits- und Berufsalltag. Sehr viele Frauen arbeiten in einem kleinen Teilzeitpensum. Was uns aber stört, ist der Umstand, dass die Regierung hier so wenig Handlungsbedarf sieht und im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine konkreten Massnahmen vorsieht. Denn hier liegt mit Blick auf den Fachkräftemangel ein ganz grosses Potenzial in der Möglichkeit der Pensensteigerung bei gut ausgebildeten Frauen. Gerade am vergangenen Sonntag ist in der «Sonntagszeitung» ein Artikel erschienen, welcher aufzeigt, dass sehr viele Frauen in kleinen Pensen arbeiten. Von den Frauen, deren jüngstes Kind unter sechs Jahren alt ist, arbeiten 26,7 Prozent gar nicht und rund 30 Prozent in einem Pensum unter 50 Prozent, dies, während der Partner jeweils 100 Prozent arbeitet. Diese Zahlen werden für den Kanton St.Gallen in einer der Kommission nachgelieferten Zusammenstellung bestätigt. Die Gründe für diesen Umstand mögen vielgestaltig sein.

Eines kommt aber deutlich zum Ausdruck: Offensichtlich ist es in der Schweiz nicht selbstverständlich, dass Frauen in einem höheren Pensum arbeiten und die Kinder durch Dritte, seien dies die Grosseltern, sei dies in einer Kindertagesstätte, betreut werden. Wenn dies aber nicht selbstverständlich ist, so müssen wir uns die Frage stellen, wie wir einen Schritt in Richtung Selbstverständlichkeit machen können, denn wir sind auf das Potenzial gut ausgebildeter Frauen ganz dringend angewiesen. Und es wäre eine Pensensteigerung bei den Frauen auch ein wichtiger Schritt, damit mehr Frauen Führungsfunktionen wahrnehmen können. Denn wir können uns auf den Kopf stellen und von der Wirtschaft Flexibilität verlangen, mit einem Pensum von 20 bis 40 Prozent ist es nicht möglich, Führungsverantwortung zu übernehmen. Ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstverständlichkeit wäre das klare Bekenntnis auch des Kantons zur Bedeutung von Kindertagesstätten und schulergänzenden Betreuungsangeboten und das Bereitstellen von genügenden und guten und vor allem auch bezahlbaren Kinderbetreuungsangeboten durch die Gemeinde. Es braucht eine Offensive in diesem Bereich, sonst ändert sich nie etwas. Frauen sind gut ausgebildet, sie selbst, aber auch die Wirtschaft und das Gemeinwesen können dieses Potenzial aber nicht nutzen.

Wir begrüssen den Antrag der Kommission daher sehr, den Bericht, welcher von Seiten des Departementes des Innern zur Erhebung der aktuellen Situation der familienergänzenden Betreuung in Auftrag gegeben wird, in einen Postulatsbericht mit Behandlung im Kantonsrat umzuwandeln. Damit wird mindestens die Basis für eine breitere Diskussion in diesem Rat geschaffen. Wir hoffen sehr, dass im Rahmen der Behandlung dieses Berichts auch die Möglichkeit besteht, notwendige Massnahmen aufzuzeigen und zu treffen. Es ist nicht so, dass z.B. Kinderkrippen ganz alleine in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Es ist nämlich z.B. für die Bewilligung dieser Krippen das Departement des Innern zuständig, es hat hier eine Aufsichtsfunktion, und vielleicht wird in der Erhebung, welche nun durch das DI durchgeführt wird, auch in diesem Bereich Handlungsbedarf offensichtlich. Es wurde im Rahmen der Kommissionssitzung immer wieder betont, es sei die familienergänzende Betreuung alleine Sache der Gemeinden. In der Durchführung ist dies grundsätzlich sicher richtig, zur Aufsicht habe ich nun etwas ausgeführt.

Für uns stellt sich aber die Frage, ob gemessen am volkswirtschaftlichen Nutzen – und dieser ist erwiesen, dies geht aus der Vorlage hervor, ergibt sich aber auch aus einem Bericht des Büros Bass zu einer Erhebung im Kanton Bern – nicht auch der Kanton ein Interesse an einem Engagement in diesem Bereich haben sollte. Denn es liegt auf der Hand, Frauen, die arbeiten, verdienen, und wer verdient, bezahlt auch Steuern. In diesem Sinne hätten wir uns von Seiten der Regierung ein bisschen mehr Mut erhofft, und wir hoffen nun, dass mindestens der Kantonsrat bereit ist, diesen Bericht so in Auftrag zu geben, wie dies die Kommission gemacht hat. Es geht nicht darum, die Erhebung in Auftrag zu geben; diese wird durch das Departement des Innern vorgenommen, dies ist im Bericht bereits erwähnt. Sondern es geht darum, dass die Erkenntnisse in einen Postulatsbericht gegossen werden und dass wir diese dann auch würdigen können. Wir sind erstaunt darüber, dass der Antrag auf Streichung dieses Auftrages ausgerechnet von der FDP-Fraktion kommt. Die FDP-Fraktion hat im Wahlkampf um den Regierungsratssitz die Notwendigkeit und die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie herausgestrichen. Kaum sind die Wahlen vorbei, ist dieses Thema offensichtlich schon wieder nicht mehr so wichtig. Ich kann Ihnen versichern, im Bereich der linken Wählerinnen und Wähler war es genau diese gesellschaftliche Offenheit, die Vereinzelte, vielleicht auch viele, ich weiss es nicht, dazu gebracht haben, Ihren Regierungsratskandidaten zu unterstützen. So schnell nun schon wieder von solchen Themen abzurücken erscheint uns wirklich fragwürdig. Wir bitten Sie nun, hier dann wirklich einen Punkt zu machen und den Auftrag an die Regierung zu unterstützen. Ich werde allenfalls dann in der Detaildiskussion noch einmal dazu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Hartmann-Flawil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Ursprung dieser Vorlage liegt in zwei Postulate umgewandelten Motionen der Fraktionen SP-GRÜ- und GLP/BDP- sowie einem Postulat der CVP-EVP-Fraktion. Der Bericht insbesondere im ersten Teil ist sehr positiv, weil er erstmals mit konkreten Zahlen die Situation im Kanton St.Gallen darlegt. Wir sehen hier, dass es auch deutliche Unterschiede gibt von unserer Region gegenüber den anderen Regionen der Schweiz und dass wir hier auch spezifische Massnahmen ergreifen müssen, die unseren Bedürfnissen in unserer Region auch entgegenkommen.

Wir stellen fest, dass insbesondere sehr gut ausgebildete IT-Spezialistinnen und -Spezialisten fehlen, Fachkräfte im Bereich Elektrik und Elektronik, da ist ein Teil natürlich in der Region Rheintal mit der Hochtechnologie, sowie Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen. Zudem herrscht im Gesundheitswesen nicht nur ein Mangel bzgl. hochqualifizierter Fachkräfte, sondern auch in den Assistenzberufen. Und diese Situation wird nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative noch deutlich verschärft. Es reicht nicht mehr aus, dass man sagt: «Ja die Umsetzung, die wird dann schon anders kommen. Und man wird dann schon Rücksicht nehmen auf die Region und wir können das selber ausgestalten.» Wir haben hier eine Initiative, die wir in recht harter Form umsetzen müssen.

Wir müssen das in unsere Überlegungen einbeziehen. Da helfen gute Wünsche oder Vorstellungen eben nicht darüber hinweg, dass wir konkrete Massnahmen treffen müssen. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Aussagen zu den Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die wären und sind betroffen bei der Zuwanderungsinitiative, sowie bei den sesshaften zugewanderten Ausländerinnen und Ausländern. Die Zahlen belegen, dass bei den Grenzgängerinnen das grösste Segment Hilfskräfte sind mit den entsprechenden tiefen Qualifikationen. Dazu im Gegensatz bei den ansässigen Ausländerinnen und Ausländern, dort sind das grösste Segment Personen mit einem mittleren und einem hohen Ausbildungsniveau. Es stimmt schon nachdenklich, wenn wir nachher in der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative gerade im Bereich der mittleren und höheren Qualifikation Massnahmen treffen müssen. Wir haben vorher bei den «Perspektiven der Mittelschule» gehört, dass in diesem Teil ein sehr hoher Nachholbedarf ist respektive ein grosser Mangel herrscht. Die negativen Aspekte des Berichtes kommen anschliessend, und zwar erhalten wir im Bericht eine breite Palette von möglichen Massnahmen und möglichen Ansatzpunkten vorgesetzt. Es hat aber sehr wenige ganz konkrete Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden, die rasch umgesetzt werden können, damit der Arbeitskräftemangel entschärft werden kann und Arbeitskräftemobilisierung auch tatsächlich passiert. Die Kommission schlägt mindestens in zwei Bereichen eine schnellere Vorgehensweise vor. Dazu muss festgestellt werden, dass gerade im Segment der höheren Qualifikation von Berufsleuten, bei Meisterkursen oder höheren Fachausbildungen die finanzielle Unterstützung fehlt. Es ist deshalb aus unserer Sicht sehr zu begrüssen, dass die Kommission die Regierung einlädt, dass für die höhere Qualifizierung von Arbeitskräften die Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. Dies ist übrigens auch ein wichtiger Schritt, um unser duales Bildungssystem zu stärken. Der zweite Antrag, da geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da wird Surber-St.Gallen spezifisch noch darauf eingehen. Der zweite konkrete Ansatz in der Vorlage betrifft die Massnahmen im IT-Bereich. Mit den Nachträgen im Mittelschulgesetz und im Einführungsgesetz und Berufsbildungsgesetz sollen zusätzliche Angebote im Mittelschulbereich mit einem Lehrabschluss für Informatiker und WMS-Abschlüssen geschaffen werden. Die SP-GRÜ-Fraktion begrüsst dies.

An zwei Dinge möchte ich Sie erinnern. Vor mehr als zehn Jahren hat man in diesem Rat im Bereich der IT die Stundenpläne gekürzt. Vor wenigen Jahren hat man in diesem Rat über die WMS diskutiert und hat sie reduziert und wollte sie sogar streichen. Jetzt kommen wir wieder in diesem Bereich, wieder bei der WMS, insbesondere in der Fachrichtung Informatik, und möchten hier wieder ausbauen. Wir unterstützen das, aber bleiben Sie endlich konsequent auf Ihrer Linie und schauen Sie darauf, dass in diesen Bereichen tatsächlich die Massnahmen dann auch umgesetzt werden. Wir unterstützen den Vorschlag, aber trotzdem machen wir den ersten Fehler, der später, in wenigen Jahren, bei den nächsten Sparpaketen, die so sicher kommen wie das Amen in der Kirche, wiederum zu Diskussionen führen werden. Wir stellen jetzt fest, dass wir nach diesen Beschlüssen vier Ausbildungsgänge haben. Wir haben die WMS, und dann haben wir die WMS mit Schwerpunkt Informatik. Wir schaffen jetzt die IMS mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und eine IMS mit dem Schwerpunkt Technik. Ich bin ganz sicher, diese Angebote werden sich gegenseitig kannibalisieren. Sie werden intern in Konkurrenz stehen und es werden Angebote entstehen, die klein sind, und bei den nächsten Spardiskussionen werden wir dann darüber diskutieren, dass wir einzelne Angebote daraus streichen müssen. Wir finden das schade, dass man in dieser Vorlage nicht konsequent geblieben ist und das Angebot gestrafft hat und konzentriert hat auf den IT-Bereich. Trotzdem wird die SP-GRÜ-Fraktion die Änderungen in den Gesetzen unterstützten. Wir meinen, dass es aber richtig ist, insbesondere angesichts des IT-Clusters im Raum St.Gallen, dass die IMS Technik letztlich nicht nur in Rapperswil angeboten kann, sondern bei Bedarf auch in diesem Raum. Hier haben wir einen spezifischen Bedarf. Abschliessend: Wenn wir weiterkommen wollen, dann müssen wir in den Werkplatz St.Gallen und in die Werktätigen des Kantons St.Gallen in unserer Region investieren. Nur über konkrete Massnahmen, die auch etwas kosten, erreichen wir, dass wir tatsächlich bei der Entschärfung des Fachkräftemangels und bei der Arbeitskräftemobilisierung auch tatsächlich weitere Schritte vorwärts machen können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Tinner-Wartau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion würdigt den Bericht als umfassend wie breit. Zur Auslegeordnung zum Fachkräftemangel: Der Bericht zeigt ausgezeichnet auf, wo die Handlungsfelder und Herausforderungen liegen, Fachkräfte zu rekrutieren, auszubilden und auch weiterzuqualifizieren.

Ein Faktum lässt sich nicht wegdiskutieren: Alle Massnahmen bzw. alle Akteure fischen im gleichen Teich im Kampf um die Fachkräfte. Im Kanton St.Gallen sind jene Massnahmen zu fördern, welche das Potenzial von Uni- und Fachhochschulabgängerinnen und -abgängern im Kanton St.Gallen behalten und zugleich aber auch die Aus- und Weiterbildung von Berufsleuten fördern. Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag einstimmig, der die Regierung einlädt, Finanzierungslücken für die höhere Berufsqualifikation von Weiterbildungswilligen zu schliessen, gegebenenfalls auch über eine Revision des Stipendiengesetzes. Das Teillohnmodell für Asylbewerber und Flüchtlinge ist aus unserer Sicht ein möglicher Schritt zur Arbeitsintegration und funktioniert z.B. im Kanton Graubünden gut und schafft für niederschwellige Arbeiten Stellen. Dem Kantonsrat soll in einer Vorlage die Kostenfolge aufgezeigt und die Finanzierung z.B. über Stipendiendarlehen aufgezeigt werden. Hier schliesst sich dann die Lücke wiederum zu den Weiterbildungswilligen. Die FDP-Fraktion unterstützt das Angebot von Kita-Plätzen bzw. die familienergänzenden Betreuungsmassnahmen. Hingegen lehnt die FDP-Fraktion den Auftrag, eine Erhebung von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten im Kanton St.Gallen durchzuführen, ab. Das ist eine Gemeindeaufgabe, und für die FDP-Fraktion ist nicht nachvollziehbar, welche Vorteile ausser ein paar Handlungsempfehlungen die Studien bringen sollen. Hier ist wichtig zu erkennen, dass es ein Zusammenspiel gibt von Gemeinden, Wirtschaft und Privaten in der Schaffung von Kita-Plätzen. Falls ein Bedarf an familien- und schulergänzendem Angebot besteht, kann auf Gemeindestufe jederzeit mittels Initiative der Aufbau und die Schaffung eines Angebotes angeregt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass wir als Ringkanton anders aufgestellt sind und auch Krippenplätze in benachbarten Kantonen bzw. z.B. im benachbarten Land Fürstentum Liechtenstein angeboten werden. Hier ist auch festzustellen, dass es bereits in einzelnen Regionen keine Wartelisten mehr gibt. Ein weiterer Aspekt ist sicher auch der flexible Eintritt in die Pensionierung, indem pensionierte Arbeitskräfte weiterbeschäftigt werden können durch die Betriebe, sei es teilzeitlich oder auf Mandatsbasis.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Brändle-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Der Bericht enthält fundierte wissenschaftliche Ausführungen zum Fachkräftemangel. Positiv zu würdigen ist, dass die Regierung grundsätzlich auf subsidiäre privatwirtschaftliche Massnahmen setzt und eine Vielzahl von Empfehlungen an die Wirtschaft richtet. Die ganze Thematik ist eine Verbundaufgabe zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine bessere Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist zentral, aber auch begrenzt. Es braucht weiterhin den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt. Die im Bericht aufgeführten Handlungsfelder und Massnahmen mit Schwerpunkt im Bereich der Arbeitskräftemobilisierung und Qualifizierung sind effizient und zielorientiert. Insbesondere sind diejenigen Massnahmen zu fördern, welche dem Fachkräftemangel bei Personen mit einem Fach- bzw. Hochschulabschluss wie auch bei Personen mit einer höheren Berufsbildung entgegenwirken. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, wonach die Regierung eingeladen wird, die bestehende Finanzierungslücke für höhere Qualifizierung von Arbeitskräften zu schliessen. Die bei den anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen vorgesehenen Massnahmen werden begrüsst, insbesondere ist das Teillohnmodell ein guter Ansatz und prüfenswert. Im Bereich Frauen bzw. Vereinbarkeit von Beruf und Familie fehlen trotz der wissenschaftlich klaren Erkenntnisse konkrete politische Massnahmen, zumal bei den derzeit nicht oder teilzeiterwerbstätigen Frauen viel Mobilisierungspotenzial besteht, jedoch auch bei Männern jeden Alters mit einem tieferen Ausbildungsstand. Damit das Potenzial ausgeschöpft werden kann, sind familienergänzende Betreuungsangebote, flexible Arbeitsorganisationen und Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt notwendig. Studien belegen, dass sich Investitionen in die Kinderbetreuung volkswirtschaftlich lohnen. Auch wenn für die Bereitstellung von Betreuungsangeboten die Gemeinden zuständig sind, so hat die Regierung alles zu unternehmen, damit der Kanton St.Gallen an den vom Bund in Aussicht gestellten Finanzhilfen von rund 100 Mio. Franken partizipieren kann.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag, wonach die Regierung beauftragt wird, bis Herbst 2017 einen Bericht zur Situation bei der vorschulischen und schulischen Familienergänzung und Kinderbetreuung zu verfassen, wo auch die Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuständigkeiten aufgezeigt werden sollen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Einführung und den Aufbau von Informatikschulen in wirtschaftlicher und technischer Richtung. Diese Bildungsoffensive in der Informatik darf jedoch kein Abrücken vom bewährten System der lehrbetriebsbegleitenden Berufsbildung zur Folge haben. Das duale Bildungssystem ist ein Erfolgsmodell und muss den Kanton St.Gallen weiterhin prägen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Gut-Buchs, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Mit mehreren parlamentarischen Vorstössen wurde die Regierung eingeladen, Bericht zu erstatten über die Situation von Fachkräften im Kanton. Darauf basierend sollten Massnahmen vor allem in den Bereichen Bildung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorgeschlagen werden und entsprechende allfällige Gesetzesanpassungen dem Kantonsrat unterbreitet werden. Konkret schlägt die Regierung die Schaffung von Informatikmittelschulen technischer und wirtschaftlicher Richtung vor. Dafür sind Gesetzesänderungen nötig einerseits im Mittelschulgesetz und andererseits im Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung. Die vollständige vorberatende Kommission tagte am 11. April 2016. Von den zuständigen Departementen waren anwesend: Regierungspräsident Würth und der stv. Generalsekretär des Volkswirtschaftsdepartements, Thomas Unseld, Regierungsrat Kölliker und der Generalsekretär des Bildungsdepartementes Jürg Raschle, Basil Schläpfer, Geschäftsführer des VD, und Roland Dulla, stv. Rektor des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona. Um das Resultat vorwegzunehmen: Die vorberatende Kommission beantragt Kenntnisnahme des Berichts und Eintreten auf die Gesetzesvorlagen. Der Bericht wurde von allen Delegationen in den vorberatenden Kommissionen als wertvolle Übersicht zu den Massnahmen betreffend Fachkräftemangel im Kanton gewürdigt. Einzelne Punkte gaben zu längeren Diskussionen Anlass. Die Kommission lud die Regierung ein, zu zwei zusätzlichen Fragestellungen Bericht zu erstatten.

  1. Die Regierung wird eingeladen, für die höhere Qualifizierung von Arbeitskräften (Tertiär B) unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf Bundesebene Finanzierungslücken zu schliessen.

  2. Zur familienergänzenden Betreuung wollte die Regierung primär eine Analyse vorlegen, die Kommission wünscht jedoch, dass der Hauptfokus dieses Berichts nicht auf der Analyse, sondern vor allem bei Massnahmen und Handlungsmöglichkeiten liegt.

Als Ganzes waren Bericht und Gesetzesänderung in der Diskussion nicht umstritten. Jedoch wurden zu einzelnen Punkten kritische Fragen gestellt. Dem Nachtrag zum Mittelschulgesetz wurde ohne Änderungen zugestimmt. Dem Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung wurde mit Änderungen und Ergänzungen zugestimmt. Diese verabschiedeten Änderungen ersehen Sie aus den gelben Blättern. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu kurz diejenigen Punkte, die zu grösseren Diskussionen Anlass gegeben haben.

Analyseteil des Berichts:

Der Bericht beinhaltet eine profunde Analyse zur aktuellen Situation von Arbeitskräftebedarf und Fachkräftemangel im Kanton St.Gallen. Die Hauptfolgerungen sind, dass insbesondere in den folgenden Bereichen Mangel besteht:

  1. Tertiär ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitswesen;

  2. Höher ausgebildete Fachkräfte in den Informations- und Kommunikationstechnologien;

  3. Es herrscht Mangel bei Fachkräften aller Stufen in den Bereichen Elektrik und Elektronik.

Ebenfalls sind wertvolle quantitative Aussagen zur Einwanderung und zu Grenzgängern im Bericht. Es wird aufgezeigt, dass die Bedeutung der Präzisionsindustrie insbesondere im Rheintal praktisch doppelt so gross ist wie im schweizerischen Durchschnitt. Ausführliche Analysen über die Beteiligung von Frauen, älteren Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen etc. am Arbeitsmarkt runden das Bild ab. Aufgrund dieser Analyse folgen notwendige Massnahmen zu zwei Schwerpunkten:

  1. Zur Arbeitskräftemobilisierung;

  2. Zur Qualifizierung von Arbeitskräften zum sogenannten «Upskilling».

Die Zielgruppen bei der Arbeitskräftemobilisierung sind:

  1. Die nicht erwerbstätigen Personen;

  2. Personen mit familiären Pflichten, die eigentlich arbeiten möchten;

  3. Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene;

  4. Personen, die in anderen Kantonen arbeiten (Braindrain).

Handlungsfeld bei der Qualifizierung von Arbeitskräften als zweiter Hauptbereich sind die Aus- und Weiterbildung. In der Diskussion zum Bericht wurde von verschiedenen Votanten moniert, dass viele im Bericht ausgeführte Massnahmen wahrscheinlich zu wenig zur Problemlösung beitragen werden. Als Grund wird unter anderem angeführt, dass Massnahmen wohl etwas kosten würden, wenn sie echt wirkungsvoll sein sollten. Und Mehrkosten sind bekanntlich ein schwieriges Thema. Auf zwei Gebieten wurde die Diskussion vertieft. Erstens wurde von verschiedenen Seiten bemängelt, dass die Unterschiede zwischen den Aus- und Weiterbildungskosten nicht gerechtfertigt seien. Die berufliche Erstausbildung, das Gymnasium, die Fachhochschule und die Universität werden vom Staat stark mitfinanziert. Diese Ausbildungen kosten für die Direktbetroffenen somit verhältnismässig wenig und sie können bei Bedarf mit Stipendien zusätzlich materiell-finanziell unterstützt werden. Hingegen sind die Weiterbildungen gerade im Bereich der höheren Berufsbildung, im sogenannten Bereich Tertiär B für die sich Weiterbildenden teuer und sie können im Kanton St.Gallen finanziell nicht unterstützt werden, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Tertiär B heisst z.B. höhere Fachschulen, Meisterprüfungen usw. Hier verweist die Regierung im Bericht auf den Grundsatz der Subsidiarität. Das bedeutet, dass die sich Weiterbildenden in der Regel keine Stipendien erhalten, weil sie nämlich ein Einkommen erzielen.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss die vorberatende Kommission einstimmig, die Regierung einzuladen, Finanzierungslücken bei der höheren Qualifizierung von Arbeitskräften im Bereich Tertiär B zu schliessen, gegebenenfalls über eine Revision des Stipendiensystems. Den genauen Wortlaut des Kommissionsantrags ersehen Sie auf dem gelben Blatt. Mit diesem Bericht soll ein Beitrag zur verbesserten Möglichkeit der Qualifizierung von Fachkräften geleistet werden. Als zweites Schwerpunktthema stellte sich die Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung heraus. Praktisch unbestritten war, dass mit geeigneten Modellen und Angeboten die Mobilisierung von Arbeitskräften, heute insbesondere von Frauen, erhöht werden könnte. Entsprechend lädt die Kommission die Regierung mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung ein, in ihrem vorgesehenen Bericht zur familienergänzenden Kinderbetreuung nicht nur die geplante Analyse zu machen, sondern vor allem auch Handlungsmöglichkeiten und Massnahmen aufzuzeigen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuständigkeiten der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Vom Termin her wurde gewünscht, dass dieser Bericht bis Herbst 2017 vorliegen solle. Auch hier verweise ich für den genauen Wortlaut auf das gelbe Blatt. Mit diesen Massnahmen soll vor allem die Mobilisierung von Arbeitskräften verstärkt werden. Schlussendlich empfahl die Kommission Kenntnisnahme des Berichts mit 15:0 Stimmen.

Zu den Gesetzesrevisionen:

Im Bereich der Qualifizierung von Arbeitskräften schlägt die Regierung zwei konkrete Massnahmen vor, welche Gesetzesanpassungen bedingen. Die Analyse hatte gezeigt, dass gerade im Bereich der Informatik grosser Fachkräftemangel besteht. Es ist gerade in der Ostschweiz mit einem bedeutenden Informatikcluster, insbesondere in St.Gallen, wichtig, dass hier rasch Gegensteuer gegeben wird. Darum soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Kanton Informatikmittelschulen führt. Dabei soll das duale Bildungssystem keineswegs in Frage gestellt werden. Es sind zwei Typen von Informatikmittelschulen vorgesehen. Erstens die technisch orientierte Informatikmittelschule (IMST) und zweitens die wirtschaftlich orientierte Informatikmittelschule (IMSW). Nun gibt es schon Wirtschaftsmittelschulen. Diese Wirtschaftsmittelschulen führen jedoch zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Typ Kauffrau/Kaufmann und zu einer Berufsmatura kaufmännischer Richtung. Die geplanten beiden Informatikmittelschulen sollen jedoch zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Informatiker/Informatikerin führen. Die IMST wird gekoppelt an eine Berufsmatura technischer Richtung, IMSW an eine Berufsmatura kaufmännischer Richtung. Die Wirtschaftsmittelschulen bleiben gemäss dem vorgeschlagenen Konzept weiterhin bestehen, die Informatikmittelschulen werden ein neu zu schaffendes Zusatzangebot sein. Für die IMST ist ein Berufs- und Weiterbildungszentrum in Rapperswil geplant, dabei werden auch Dozierende der Hochschule beigezogen. Dieser Schultyp ist schweizweit einmalig. Die IMS wirtschaftlicher Richtung soll an den Kantonsschulen Brühl in St.Gallen und Sargans angeboten werden. Die Neuschaffung dieser zwei Schultypen wurden, in der Kommission grundsätzlich begrüsst.

Zwei Änderungen wurden beantragt. Erstens, die Informatikmittelschulen wirtschaftlicher Richtung sollen im vorläufig nicht absehbaren Bedarfsfall auch im Rahmen der beruflichen Grundbildung angeboten werden können, ohne dass wieder eine neue Gesetzesanpassung nötig wird. Dazu soll der Nachtrag zum Berufsbildungsgesetz im Art. 4a gemäss gelbem Blatt ergänzt werden durch das Wort «insbesondere». Diesem Ergänzungsantrag stimmte die vorberatende Kommission mit 7:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Als zweite Ergänzung sollen sich die Gebühren und Schulgelder aller Informatikmittelschulen nach dem Mittelschulgesetz richten ,auch für die IMS an Berufsschulen. Diesem Antrag wurde mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Schlussabstimmung war klar, die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14:0 Stimmen bei jeweils 1 Enthaltung, auf die beiden Gesetzesanpassungen mit den beantragten Änderungen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
26.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
6.6.2016Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016