Geschäft: Aufsichtspflicht über Schulen mit Schülerinnen und Schülern in Gruppenunterkünften für Asylsuchende

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.04
TitelAufsichtspflicht über Schulen mit Schülerinnen und Schülern in Gruppenunterkünften für Asylsuchende
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung1.3.2016
Abschluss7.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 10. Mai 2016
VorstossWortlaut vom 1. März 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2016Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

lch danke der Regierung für die Beantwortung meiner Interpellation. lch bin mir bewusst, dass das gesamte Asylwesen sowie die Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Asylverfahren uns vor grosse Herausforderungen stellen. Dies widerspiegelt sich auch im Umfang der Beantwortung durch die Regierung. Es ist schwierig auf eine sich im Wandel befindende und nicht planbare Situationen eine konsensfähige Strategie zu entwickeln und Handlungsfelder vorzulegen, welche nach Recht und Gesetz zukunftsgerichtet umsetzbar sind. Meine Interpellation «Aufsichtspflicht über Schulen mit Schülerinnen und Schülern in Gruppenunterkünften» ist im Titel klar umschrieben: die Aufsichtspflicht in Gruppenunterkünften. Verschiedene Aussagen der Regierung sind nachvollziehbar. So das Recht und die Pflicht auf Schulbildung und dass der Schulunterricht in Asylzentren von hoher Wichtigkeit ist und qualitätsorientiert unterrichtet werden soll. Nach Vorschlag des zitieren Gutachtens von Prof. Oelkers müssen die individuellen Konzepte der einzelnen Unterkünfte periodisch überprüft werden. Hier vermisse ich die genaue Angabe: Wer hat wann, wie oft und mit welchen Konsequenzen die Konzepte zu prüfen: das Amt für Volksschule, die Schulaufsicht oder eine Kommission des Erziehungsrates? Ein Schulkonzept soll unter Berücksichtigung der Empfehlungen des obenerwähnten Gutachtens im Herbst 2016 vorliegen. lch gehe davon aus, dass der Erziehungsrat dieses verabschieden wird und durch konkrete Massnahmen öffentlich darlegt, wie und wann diese umgesetzt werden; das heisst für mich: verpflichtenden Rahmenbedingungen für alle Schulen. Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich mich mit einem parlamentarischen Vorstoss über die Erfolgskontrolle erkundigen. ln der Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage fehlen mir konkrete Zahlen in der Beanspruchung des KJPD und den SPD von traumatisierten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Wird der Beratungsdienst des BLD für Lehrpersonen in den Gruppenunterkünften genutzt und können fachliche Hinweise überhaupt umgesetzt werden? Auch hier wird vor allem in der Möglichkeitsform gesprochen. Diese «Kann-Formulierungen» widerspiegeln keine Konkretisierungen und sind somit nicht verpflichtend. So wird zu allgemein festgehalten, dass – ich zitiere «die Verfügbarkeit von Lehrpersonen in jüngerer Zeit etwas eingeschränkt ist». Nach meinem Besuch in der Schule des Asylzentrums Neckermühle bin ich der Meinung, dass die sozialpädagogische Arbeit gut ist, jedoch strukturelle Verbesserungen angezeigt und möglich sind. Meine Interpellation soll keine Kritik an dem bisherigen darstellen, sondern ein Blick in die Zukunft richten: Wie wird die Problematik der Beschulung und der Aufsicht gelöst. Mir fehlen verbindliche Vorgaben in Form einer Strategie mit klaren Perspektiven, welche konkreten Aussagen und Massnahmen für die Schülerinnen und Schülern im gesamten Asylverfahren aufzeigen. Dies ist noch ein längerer Weg und so kann ich mit der Antwort der Regierung nur teilweise zufrieden sein.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016