Geschäft: Revitalisierungen nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer - Bundesgelder liegen brach

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.05
TitelRevitalisierungen nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer - Bundesgelder liegen brach
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung1.3.2016
Abschluss20.9.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 1. März 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. August 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2016Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort nicht zufrieden.

Ich erlaube mir eine offene, kritische Stellungnahme: Die lange Antwort hat gedauert, aber ist dennoch die Oberflächlichste, die ich in meinen gut Dutzend Kantonsratsjahren erhalten habe. Sie bestätigt, dass die Gelder beim Kanton brach liegen, und dass die Aktivitäten im Bereich Revitalisierung gering sind. Aufgrund der eidgenössischen Gewässerschutzgebung sind Schweiz weit die Wichtigsten 4'000 km von insgesamt 15'000 km stark verbauten Gewässern zu revitalisieren. Das weiss der Kanton und er hat dem Bund die entsprechend geforderten strategischen Planungen eingereicht und sind auch bestätigt worden. Der Kanton müsste Handeln. Ein Ausbau der zuständigen Stellen, der notwendig wäre für die Umsetzung erfolgt nicht. Eine Verbesserung dieser Problematik ist von Seite des Kantons demnach nicht zu erwarten. Die Antwort ist zu wenig gründlich: Es fehlt ein Hinweis auf die beiden vom Bund genehmigten Planungsdokumente: Wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich? Sie bezieht sich nur auf die kantonalen Gewässer. Da wir in Rapperswil-Jona keine kantonalen Gewässer haben, folgere ich, dass als Beispiel nur die Stadt Rapperswil-Jona für Jona und Teile des Wagnerbaches zuständig ist. Und für die grosse Masse der Gewässer wäre also der Grundeigentümer allein für die Umsetzung der Bundesvorgaben verantwortlich! Und wenn Ja: Wo ist das kantonale Umsetzungskonzept für die Öffentlichkeit zugänglich? Die strategische Revitalisierungsplanung für Rapperswil-Jona (Ausschnitt LK Stäfa: Nutzen und Priorität, siehe Anhang) scheint ohne Lokalwissen und auf qualitativ schlechten Grundlagen zu beruhen. Bereits laufende Projekte sind nicht berücksichtigt (z.B. Ausdolung Eilenbach, Ausdolung Seegubel). Bereits realisierte Optimierungen sind noch als lohnende Projekte im Kataster eingezeichnet: Abschnitt vom Meilacherbach usw. bis Naturschutzgebiet Meilacher Turbenland Vernässung läuft unter der Kategorie «kein Nutzen / nicht bestimmt». Eine Abstimmung zwischen der Stadt und dem Kanton scheint nicht stattzufinden. Die lokalen Gegebenheiten werden ignoriert. Das scheint mir kontraproduktiv. Die Antwort lässt die wesentlichen Fragen offen: Wie sieht die gezielte Förderung durch das begleitende kantonale Umsetzungskonzept aus? Greift es erst bei konkreten Projekten? was läuft bezüglich Bekanntmachung des Angebotes zur Mitfinanzierung? welche konkreten Anreize werden geschaffen Literaturhinweise oder Veranstaltungshinweise usw.? Der Kanton Zürich zeigt, wie vorgegangen werden könnte. Eine Orientierung an positiven Beispielen ist zielführender als der Blick auf die Probleme anderer Kantone. Eine weitere Interpellation scheint mir unumgänglich, damit sich die Regierung den Fragen und dem Anliegen ernsthaft annimmt – das hoffe ich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016