Geschäft: Revision des Besoldungssystems

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.16.02
TitelRevision des Besoldungssystems
ArtKR Bericht
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.1.2016
Abschluss25.4.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 19. Januar 2016
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 29. Februar 2016
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 29. Februar 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2016Wortmeldung

Straub-St.Gallen, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht «Revision des Besoldungssystems» fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-St.Gallen, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Tanner-Sargans (im Namen der GLP-BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen.

Ein Lohnsystem hat folgende Komponenten aufzuweisen:

  • den Grundlohn;

  • den variablen Lohn;

  • den Erfolgsanteil sowie

  • situative Anteile.

Der vorliegende Bericht zeigt auf, welche Stärken und Schwächen das aus dem Jahr 1997 stammende Besoldungssystem hat. Er zeigt auf, welche Elemente und Instrumente für ein gerechtes und faires Lohnsystem benötigt werden, damit die genannten Komponenten abgedeckt werden. Lohnsysteme anderer Kantone sowie des Bundes wurden als Vergleich hinzugezogen. Die Erkenntnisse aus dem Verwaltungslohnvergleich 2014: Das durchschnittliche Gesamtlohnniveau des Kantons St.Gallen (ohne Lehrpersonen) entspricht demjenigen der ausgesuchten Vergleichsverwaltungen.

Die Erkenntnis aus dem Spitallohnvergleich kann zusammenfassend wie folgt beurteilt werden: Es besteht ein überdurchschnittliches Lohnniveau und somit ist kein dringender Anpassungsbedarf vorhanden.

Die bisher durchgeführten Personalbefragungen bestätigen eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit den finanziellen Leistungen des Arbeitgebers Kanton St.Gallen. Auch das Beförderungssystem gilt im Allgemeinen als transparent, einfach und berechenbar. Es gilt, der allgemeinen Zufriedenheit Sorge zu tragen, und dies sollte nicht mit einem neuen System gefährdet werden.

Im Bericht wird aber auch auf die Inkonsistenzen im Laufe der Jahre hingewiesen, namentlich im Bereich der Richtlinien für die Einstufungen und bei der Begrenzung einzelner Laufbahnen. Zudem besteht im Bereich der Lohnentwicklung ein Automatismus in Form des ordentlichen Stufenanstiegs.

Unsere Fraktion teilt die Meinung der Regierung, dass Bewährtes bewahrt und Schwachstellen beseitigt werden sollen. Wir stimmen der Betrachtungsweise zu, dass keine Notwendigkeit besteht, die geltende Besoldungsverordnung einer umfassenden Revision zu unterziehen.

Der scheidende Finanzchef bestätigte, dass die Finanzkommission über die weiteren Projektschritte und über den Projektverlauf wie üblich informiert wird. Wir gehen davon aus, dass der neue Finanzchef diese Aufgabe auch wahrnehmen wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Gartmann-Mels (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen.

Ich danke der Regierung für den vorliegenden Bericht. Die seit 1997 geltende Besoldungsverordnung war bereits im 2001 Gegenstand einer Motion, welche der Kantonsrat im Jahr 2002 in ein Postulat mit geändertem Wortlaut umwandelte.

Ein zentrales Anliegen waren damals strukturelle Anpassungen und eine Erhöhung der Flexibilität des Lohnsystems. Mit der im 2009 gutgeheissenen Motion wurden weiter eine stärkere Leistungsorientierung und die Beseitigung von Automatismen bei Lohnerhöhungen verlangt. Zu Beginn der Amtsdauer 2012/2016 wurde die Beziehung zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und den Kantonsangestellten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die neue Personalgesetzgebung führte das bisherige Lohnsystem unverändert fort. Die in einer eigenen Besoldungsverordnung enthaltenen Bestimmungen wurden je nach Gehalt in das neue Personalgesetz oder in die Personalverordnung überführt. So finden sich Grundsätze für die Bemessung des Lohnes sowie für Lohnanpassungen auf Gesetzesstufe, während die Konkretisierung des Lohnsystems auf Verordnungsstufe erfolgt und abschliessend die Regierung entscheiden kann.

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass die mit diesem Postulat 43.02.05 «Revision der Besoldungsverordnung vom 27. Februar 1996» und der Motion 42.09.02 «Vereinfachung der Besoldungsordnung» verfolgten Stossrichtungen im Rahmen des 2015 in drei Teilprojekten gestarteten Gesamtprojekts «Neues Lohnwesen» aufgenommen worden sind. Mit dieser Etappierung soll die Konsistenz des Lohnsystems wieder hergestellt und vor allem eine verstärkte Leistungsorientierung umgesetzt werden.

Die wichtigsten Punkte der Revision sind:

  • Verbesserung der globalen Steuerung und stufengerechte Beförderungsentscheide;

  • Verstärkung der Leistungskomponente;

  • transparente und einheitliche Besoldungsordnung.

Die SVP-Fraktion legt ein besonderes Augenmerk auf die Praxis der zukünftigen Leistungsbeurteilungen. Diese liegen heute zwischen A (hervorragend) und D (nicht ausreichend). Gemäss Bericht erhält die grosse Mehrheit der Mitarbeiter des Kantons ein B (gut), notabene die zweithöchste Stufe, da ist also fast kein Steigerungspotenzial mehr möglich – das kann ich fast nicht glauben.

Diese Bewertungspraxis gilt es unsererseits sicher einmal näher zu überprüfen. In diesem Bericht wurde das dargelegt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Tinner-Wartau (im Namen der FDP-Fraktion): In vor mehr als 15 Jahren eingereichten Vorstössen wurde gefordert, dem Element der Leistungskomponente eine stärkere Gewichtung beizumessen und den automatischen Stufenanstieg aufzuheben. Das neue Personalgesetz hat das bisherige Lohnsystem unverändert übernommen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Schaffung von neuen Einreihungsplätzen und Referenzfunktionen und ist klar der Meinung, dass für die Spitäler das kantonale Besoldungssystem bzw. das Personalrecht des Kantons zu starr ausgebildet ist und somit für das Gesundheitswesen eine eigene Lösung ausgearbeitet werden soll.

Ebenso wird die Möglichkeit zur Gewährung von Globalkrediten unterstützt, damit im Parlament die Diskussionen zu einzelnen Stellen unterbleiben.

Die Kostenneutralität des neuen Besoldungssystem, das ist ein wesentliches Anliegen der FDP-Fraktion, muss zwingend eingehalten werden. Für die FDP-Fraktion stellt sich zudem die Frage, ob die Einführung des neuen Besoldungssystems ohne gesetzliche Grundlage geschehen kann oder nicht. Wir gehen davon aus, dass wir dann hierzu vonseiten des Finanzdirektors noch mehr erfahren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Einleitend möchten wir festhalten, dass wir klar der Meinung sind, dass gerade Massnahmen, welche das Personal betreffen, primär in der Sozialpartnerschaft zwischen Regierung und Personal und nicht öffentlich hier im Kantonsratssaal behandelt werden sollen.

Den Bericht, der uns aufgrund von Vorstössen im Kantonrat nun vorgelegt wurde, nehmen wir so zur Kenntnis und wir warten auf die weitere Bearbeitung der darin umrissenen Fragestellungen.

Eine grosse Herausforderung dürfte die Umsetzung eines neuen Lohnsystems darstellen. Hinsichtlich der Absicht, beim Stufenanstieg verstärkt auf die Leistung abzustellen, setzen wir ein grosses Fragezeichen, da einem solchen System in einem grossen Apparat wie der Staatsverwaltung mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot klar Grenzen gesetzt sind.

Zu viele Departemente, Abteilungen und damit verbunden Vorgesetzte müssten versuchen, möglichst gleich zu entscheiden, was naturgemäss schwierig ist.

Es ist daher der Umstand, dass ein gewisser Automatismus beim Stufenanstieg herrscht, nachvollziehbar.

Für uns ist eines klar: Wenn sich der Kanton ein neues Besoldungssystem geben soll, so können wir nicht mit der Forderung nach absoluter Kostenneutralität bereits von vornherein ein Vorgabe machen, welche eine umfassende Prüfung sämtlicher Modelle und Möglichkeiten einschränkt. Dies insbesondere gerade auch mit Blick auf den Umstand, dass auch die Mehrheit in diesem Rat offensichtlich die Leistungskomponente stärker beachten will, womit vielleicht auch höhere finanzielle Aufwendungen verbunden sein könnten.

Wir warten auf das Ergebnis, welches sich aufgrund dieses Berichtes nun noch nicht wirklich abzeichnet. Wir sind nicht unbedingt besonders positiv gestimmt aufgrund der Voten in der Finanzkommission und in diesem Rat, dass dieses Ergebnis dann in unserem Sinn sein wird, aber das sind wir gewohnt, deshalb warten wir nun ab, was letztlich das Ergebnis sein soll und sein wird, auch das, was dann ausgehandelt wird in der Sozialpartnerschaft zwischen Regierung und Personal.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Wir danken der Regierung für die Vorlegung dieses Berichtes.

Der vorliegende Postulatsbericht setzt sich mit dem seit 1997 angewandten Besoldungssystem auseinander, der Präsident hat darauf hingewiesen. Im Rückblick darf festgestellt werden, dass die mit der damaligen Revision verfolgten Ziele weitgehend erreicht wurden. Nur bedingt erreicht wurde hingegen die Zielsetzung, die Leistungskomponenten zu verstärken, Stichwort: «automatischer Stufenanstieg». Die Stärken und Schwächen des bisherigen Besoldungssystems sind auf S. 10 und 11 des Berichts ausführlich dargestellt. Das Gesamtprojekt «Neues Lohnsystem» ist in drei Teilprojekte gegliedert. Das Teilprojekt 1 «Laufbahnen und Einreihung» wurde der vorberatenden Kommission im Detail vorgestellt.

Die CVP-EVP erachtet die etappierte Vorgehensweise als sinnvoll. Wir begrüssen ebenfalls die strukturellen Anpassungen mit einer umfassenden Überarbeitung der Laufbahnen und Einreihungen. Ebenfalls wird das Anliegen einer erhöhten Flexibilität mit dem Teilprojekt 2, in welchem der automatische Stufenanstieg abgeschafft werden soll, unterstützt.

Gemäss Bericht geht die Regierung davon aus, dass das neue Lohnsystem keine Gesetzesänderung zur Folge hat und entsprechend auf Verordnungsstufe eingeführt werden kann. Wir beurteilen dieses Vorgehen kritisch. Wir sind der Auffassung, dass über die Umsetzung der weiteren Teilprojekte ebenfalls eine politische Diskussion notwendig ist. Das neue Lohnsystem hat eine politische Dimension und der Kantonsrat sollte die zukünftige Regelung mittragen. Sonst besteht die Gefahr, dass das neue Lohnsystem nicht akzeptiert ist und Schiffbruch erleidet, bevor es eingeführt wird. Eine reine Information der Finanzkommission über den Stand der Umsetzung des Projektes ohne Einflussmöglichkeit erachten wir entsprechend als problematisch.

Folgende Erwartungen hat die CVP-EVP-Fraktion an die Regierung, der Kommissionspräsident hat auf gewisse Punkte bereits hingewiesen:

  1. Im Postulatsbericht wird eine kostenneutrale Umsetzung nirgends erwähnt. Die CVP-EVP-Fraktion hat die klare Erwartung, dass die Umsetzung des neuen Lohnwesens zwingend kostenneutral zu erfolgen hat.

  2. Den Einbezug des Parlamentes bzw. der Finanzkommission bei der Umsetzung der Teilprojekte 2 und 3 erachten wir als wichtig.

  3. Das Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten der zukünftigen politischen Steuerung.

  4. Ausführliche Informationen über das weitere Vorgehen betreffend die anderen Institutionen wie bspw. der Spitalverbunde oder der Uni.

Die CVP-EVP nimmt den Bericht zur Kenntnis, mit der Bemerkung analog dem Präsidenten, dass die Kenntnisnahme nicht bedeutet, dass man mit den Umsetzungen per se einverstanden ist. Dafür müssten die Umsetzungen in allen Teilprojekten bekannt sein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-St.Gallen, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Alder-St.Gallen, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission wurde anlässlich ihrer Sitzung vom 17. März 2016 eingehend über den Bericht sowohl durch den Vorsteher des Finanzdepartementes wie auch den Leiter des Personalamtes orientiert. Die seit dem Jahr 1997 geltende Besoldungsordnung war bereits im November 2001 Gegenstand der Motion 42.01.02 «Steuern: Gezielte Entlastungen statt Giesskanne», die vom Kantonsrat anschliessend in das Postulat 43.02.05 mit geändertem Wortlaut umgewandelt wurde. Zentrale Anliegen des Postulats waren strukturelle Anpassungen des Lohnsystems und eine Erhöhung der Flexibilität. Mit der im Februar 2009 gutgeheissenen Motion 42.09.02 «Vereinfachung der Besoldungsordnung» wurden zudem eine stärkere Leistungsorientierung und die Beseitigung bei Lohnerhöhungen verlangt. Der vorliegende Bericht setzt sich zunächst mit dem seit 1997 angewandten Besoldungssystem auseinander. So weit zur Vorgeschichte.

Die Revision des Besoldungssystems erfuhr eine zeitliche Verzögerung, da andere grosse Gesetzesvorhaben, wie die Personalgesetzgebung oder die St.Galler Pensionskassen, vorgezogen werden mussten. Die Revision des Besoldungssystems ist das erste von drei Teilprojekten des Gesamtprojektes «Neues Lohnwesen» (NeLo).

Im Teilprojekt 1 werden verschiedene Referenzfunktionen und ihre lohnmässigen Bandbreiten festgelegt. Noch offen ist der Bereich Gesundheit. Die Frage ist noch nicht abschliessend beantwortet, ob in Zukunft das kantonale Besoldungssystem oder das kantonale Personalrecht Gültigkeit hat oder nicht.

Diskutiert wurde ebenfalls der automatische Stufenanstieg. Bei den jährlichen Mitarbeitergesprächen wird bei der Leistungsbeurteilung zwischen vier Beurteilungsstufen unterschieden (von A «hervorragend» bis D «nicht ausreichend»). Bei den Leistungsbeurteilungen C und D werden keine Stufenanstiege gewährt. Die grosse Mehrheit der Mitarbeitenden erhält bei der Leistungsbeurteilung ein B (gut). Deshalb wird auch vom Automatismus beim Stufenanstieg gesprochen. Durchschnittlich erhalten 23,8 Prozent der Mitarbeitenden einen Stufenanstieg und durchschnittlich 14,9 Prozent eine Beförderung. Somit kommen jährlich rund 40 Prozent der Mitarbeitenden in den Genuss eines Lohnanstiegs. Oder anders ausgedrückt, die Mitarbeitenden erhalten alle 2,5 Jahre eine Erhöhung.

Die Finanzkommission wurde weiter darüber informiert, dass die Teilprojekte 2 (Einstufung und Lohnentwicklung) und 3 (Lohnsystem) im Gegensatz zum vorliegenden Bericht 40.16.02 «Einführung der Vertrauensarbeitszeit und Beschränkung des Nachbezugs von Ferien» erhebliche finanzielle Auswirkungen beinhalten. Die Kommission bemängelte das Vorgehen, da nicht klar ersichtlich ist, wie der Kantonsrat in den weiteren Teilprojekten involviert sein wird. Der Finanzchef bestätigte jedoch, dass die Finanzkommission über die weiteren Projektschritte und den Projektverlauf wie üblich informiert werde. Diese beiden Teilprojekte sollten auf den 1. Januar 2018 umgesetzt werden, was aus dem Bericht nicht ersichtlich ist.

Die Mitglieder der Finanzkommission wiesen unmissverständlich darauf hin, dass der vorliegende Bericht und die Ausführungen zwar zur Kenntnis genommen werden. Es soll aber nicht gleichbedeutend sein, dass sie mit den angestellten Überlegungen und der daraus resultierenden Umsetzung per se einverstanden sind.

Für die Mitglieder der Finanzkommission hat die Umsetzung des neuen Lohnwesens zwingend kostenneutral zu erfolgen. Diese Kostenneutralität wird im Postulatsbericht nicht erwähnt. Seitens Regierung wurde versichert, dass sie im Projektauftrag die Kostenneutralität für die Umsetzung des neuen Lohnsystems voraussetzte. Bezüglich dieser Kostenneutralität wurde auch die Lohngleichheitsklage betreffend Pflegeberufe thematisiert. Die daraus resultierenden Anpassungen zeigen sich im guten Abschneiden des Kantons St.Gallen im überkantonalen Vergleich.

Die Finanzkommission nimmt den Postulatsbericht 40.16.02 «Revision des Besoldungssystems» zur Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates