Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.16.06
TitelNachtrag zum Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung16.12.2015
Abschluss1.1.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 9
ErlassReferendumsvorlage vom 13. Juni 2017
AntragAntrag der Regierung vom 21. März 2017
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 22. August 2017
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 12. Juni 2017
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2017
AntragAntrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 13
AntragKommissionsbestellung vom 20. Februar 2017
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Dezember 2016
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 16. März 2017
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2017
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 15. März 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2017Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 13 Abs. 1 Bst. a45Zustimmung67Ablehnung8
24.4.2017Art. 9 Abs. 169Antrag der vorbaratenden Kommission41Antrag der Regierung10
24.4.2017Art. 9 Abs. 124Antrag der SP-GRÜ- Fraktion85Antrag der Regierung11
13.6.2017Schlussabstimmung89Zustimmung26Ablehnung5
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Ich möchte die Beratungen heute weiss Gott nicht noch einmal verlängern, aber ich komme nicht umhin aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion mir doch noch einen Kommentar zu dieser Gesetzesvorlage zu erlauben: Ich habe es eigentlich in der Beratung bereits erwähnt, wir haben von der Bundesregierung einen Steilpass erhalten, die uns ziemlich klar gemacht hatte, dass unsere derzeitigen Einbürgerungsvorschriften nicht mehr zeitgemäss sind.

Integration beginnt zumindest mit der Idee einer Einbürgerung. Wir können uns gerne weiterhin darüber streiten, ob sie tatsächlich erst mit der Einbürgerung beginnt oder nicht. Was wir hier mit dieser Gesetzesvorlage tun, ist nicht in irgendeiner Form die Basisdemokratie weiterhin zu öffnen. Es ist ein zutiefst undemokratischer Entscheid, den wir hier treffen, wenn wir diesem Gesetz zustimmen – wir können nicht dahinter stehen. Wir müssen uns in diesem Land früher oder später der Frage stellen, ob es für uns tatsächlich akzeptabel sein soll, dass ein Drittel der Bevölkerung davon ausgeschlossen ist, an demokratischen Grundrechten zu partizipieren oder nicht.

Für die SP-GRÜ-Fraktion ist es klar, dass es weder demokratisch ist noch im Sinne der Gründerväter dieser Nation und es ist ganz sicher nicht in unserem Sinn.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
12.6.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
12.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
12.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Eintreten wird nicht bestritten. Damit sind Sie auf die Vorlage in zweiter Lesung eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
24.4.2017Wortmeldung

Art. 9 (Grundsatz). Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das Schweizer Bürgerrecht ist ein hohes Gut, mit welchem gebührend umgegangen werden muss. Trotzdem wurden die Einbürgerungshürden auf nationaler Ebene gelockert. Bezüglich der ordentlichen Einbürgerung wurde die formelle Voraussetzung der Wohnsitzfrist von zwölf auf zehn Jahre reduziert. Des weiteren sah der Kanton St.Gallen bisher eine Wohnsitzfrist von acht Jahren auf kantonaler sowie vier Jahren auf kommunaler Ebene vor. Das neue Bundesrecht auferlegt neu auch Wohnsitzvoraussetzungen auf Gemeinde- und Kantonsebene und gibt hier verbindliche, jedoch frei wählbare Leitplanken zwischen zwei und fünf Jahren.

lch unterstütze den Antrag der vorberatenden Kommission, welcher für das ordentliche Einbürgerungsverfahren eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren auf Kantons- wie auch Gemeindeebene vorsieht.

Lassen Sie mich dies wie folgt begründen: Art. 106 der Kantonsverfassung auferlegt ausländischen und staatenlosen Jugendlichen eine Wohnsitzpflicht von zehn Jahren in der Schweiz, davon während wenigstens fünf Jahren in der politischen Gemeinde. Wohlverstanden umschreibt dieser Kantonsverfassungsartikel nicht die ordentliche, sondern die besondere Einbürgerung von ausländischen und staatenlosen Jugendlichen. Wenn wir nun aber von der vorgesehenen Regelung der vorberatenden Kommission abweichen, so schaffen wir eine unwürdige Schlechterstellung.

Es kann doch nicht sein, dass eben diese ausländischen und staatenlosen Jugendlichen zu einer Wohnsitzfrist von fünf Jahren verdonnert werden, im Gegensatz dazu für das ordentliche Einbürgerungsverfahren kürzere Fristen gelten sollen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Es ist natürlich klar, dass bei den Integrationsanforderungen immer ein gewisser Spielraum besteht. Wir beziehen uns nicht auf verbotene Institutionen bzw. Organisationen, denn es ist ja logisch, dass das ein offensichtlicher Nichteinbürgerungsgrund wäre. Aber es gibt Grauzonen, ich kann mir z.B. vorstellen, dass jemand, der Mitglied beim islamischen Zentralrat ist, wahrscheinlich kaum eingebürgert werden könnte. Diese Organisation ist in der Schweiz nicht verboten, aber ich glaube, wir sind uns einig, dass es eine extremistische Organisation ist. Das heisst, der Einzelfall muss beurteilt werden. Wie das im Allgemeinen der Fall ist bei jedem Einbürgerungsgesuch.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Einbürgerung ist immer wieder ein Thema. Das Schweizer Bürgerrecht und auch das St.Galler Bürgerrecht ist ein hohes Gut. Wenn wir schauen, haben wir bisher acht Jahre auf kantonaler Ebene und vier Jahre auf Gemeindeebene, mit fünf Jahren auf beiden Ebenen finden wir einen guten Kompromiss. Die Gesellschaft wird zwar immer mobiler, aber auch immer anonymer. Umso wichtiger ist die Integration, und diese kann man nicht vor fünf Jahren definitiv und gut feststellen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Sitzung der vorberatenden Kommission fand am Mittwoch, 15. März 2017, in St.Gallen statt. Das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht tritt per Beginn vom nächsten Jahr in Kraft. Dann muss auch das Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht den neuen Bestimmungen angepasst sein. Die wichtigste Änderung betrifft die Wohnsitzfristen. Bisher hat es das Bundesrecht den Kantonen überlassen, Wohnsitzfristen festzulegen. Das neue Gesetz schreibt den Kantonen und Gemeinden nun eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwei und maximal fünf Jahren vor. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der heutigen Mobilitätsanforderungen in der Arbeitswelt sieht der Gesetzesentwurf der Regierung eine Wohnsitzdauer von fünf Jahren im Kanton vor, die letzten zwei davon in der jeweiligen politischen Gemeinde (neben einer Wohnsitzdauer in der Schweiz von mindestens zehn Jahren). Die vorberatende Kommission hingegen spricht sich für eine längere Frist in der jeweiligen Gemeinde aus.

Das geltende kantonale Recht sieht eine Wohnsitzfrist von vier Jahren in der Gemeinde und acht Jahren im Kanton vor. Diese Unterscheidung der Fristen auf kantonaler und kommunaler Ebene lehnt die Kommission ab. Sie stellt dem Kantonsrat den Antrag, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Rahmen des ordentlichen Verfahrens einbürgern lassen wollen, in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in der jeweiligen politischen Gemeinde des Kantons St.Gallen gewohnt haben müssen. Sie ist der Auffassung, dass nach zwei Jahren Wohnsitz in einer Gemeinde die Erfüllung der Integrationskriterien noch nicht beurteilt werden können, bzw. dass für eine lntegration mehr Zeit nötig ist. Eine Minderheit der Kommission sprach sich angesichts der ihrer Auffassung nach ohnehin strengen lntegrationskriterien für kürzere Mindestdauern in Kanton und Gemeinde aus.

Bei den übrigen Bestimmungen unterstützt die Kommission den Gesetzesentwurf der Regierung. lnsbesondere empfiehlt sie dem Kantonsrat, auf eine Wiederholung der im Bundesrecht enthaltenen und damit ohnehin geltenden lntegrationskriterien zu verzichten. Bei den lntegrationskriterien beantragt die Kommission zudem, dass die Werte der Bundesverfassung zu akzeptieren – nicht nur zu respektieren – sind.

Die vorliegende Anpassung des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht soll auch zum Anlass genommen werden, die Ortsbürgerrechte anzupassen. Neu soll es möglich sein, dass Bürgerinnen und Bürger einer politischen Gemeinde, auf deren Gebiet mehrere Ortsgemeinden bestehen, ein weiteres Ortsbürgerrecht zu erwerben. Die vorberatende Kommission steht dem Vorschlag der Regierung positiv gegenüber. Sie empfiehlt dem Kantonsrat, den vorgeschlagenen Anpassungen zuzustimmen.

Nicht betroffen von der vorliegenden Gesetzesänderung ist die erleichterte Einbürgerung, wie sie gemäss jüngstem Entscheid von Volk und Ständen neu auch für junge Menschen der dritten Ausländergeneration angewendet werden wird. ln diesem Bereich hat der Kanton keine Regelungsbefugnis. 

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Fragestellung, die jetzt zur Diskussion steht, wurde in der vorberatenden Kommission eingehend diskutiert. Schlussendlich kann es ja eigentlich nur wünschenswert sein, wenn niemand der eingebürgert wird in einer extremistischen Organisation aktiv ist. Mit dem Bundesgesetz, in dem die Integrationskriterien aufgeführt sind, ist eigentlich gewährleistet, dass jemand, der diese Voraussetzungen erfüllt, die im Bundesgesetz vorausgesetzt werden, gar nie in diese Situation kommen kann, dass er in einer so später Phase noch als extremistisch beurteilt werden kann. Insofern ist es aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion nicht notwendig, diesen Satz, der jetzt zur Diskussion steht, gegenüber den geltenden Bestimmungen noch einzufügen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

im CVP-GLP-Fraktion: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz wird aufgrund der Gesetzesänderung auf Bundesstufe ein vereinfachtes und harmonisiertes Einbürgerungsverfahren sowie eine Angleichung der lntegrationsbegriffe an das Ausländerrecht gewährleistet. Für eine ordentliche Einbürgerung müssen die Bewerber neu über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Für die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen bekommt das Bundesgesetz neu eine Vorgabe in Form einer Minimal- und einer Maximalfrist. Das kantonale Recht muss sich bezüglich seiner Wohnsitzfristen an diesen Rahmen halten. Weiter sind notwendige lntegrationskriterien geregelt. Die Kantone können darüber hinaus weitere Anforderungen festlegen. Die erwähnten Rahmenbedingungen werden mit dem Nachtrag zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz umgesetzt.

Die CVP-GLP Delegation begrüsst im Grundsatz die angestrebten Änderungen und in einigen Bereichen auch die Verschärfung, die das neue Bürgerrechtsgesetz vorsieht. Unsere Fraktion steht hinter einem sauberen und anständigen Einbürgerungsverfahren und vertritt die Auffassung, dass Menschen, die die geforderten lntegrationskriterien erfüllen und gut in unsere Gesellschaft integriert sind, auch eingebürgert werden sollen. Mit den im Gesetzesnachtrag vorgegebenen Bestimmungen, welche die Vertrautheit mit den schweizerischen Gepflogenheiten verlangt, bestehen messbare Kriterien die zweckmässig sind.

Die Einbürgerungswilligen sollen mit den Gegebenheiten einer Region vertraut sein, denn sie entscheiden ab der Einbürgerung auch über wichtige politische Fragen und diese Meinungsäusserungen sollen nicht dem Zufall überlassen bleiben. Das Schweizer, wie aber auch das St.Galler und das kommunale Bürgerrecht erachten wir als hohes Gut, welches wohlüberlegt mit klar festgelegten Kriterien erteilt werden soll. lnsofern ist eine gute lntegration das A und O für eine erfolgreiche Einbürgerung.

Mit der Voraussetzung, dass neu eine Niederlassungsbewilligung vorliegen muss und entsprechende lntegrationskriterien auch konkret definiert sind, liegen messbare Kriterien vor, die in der Praxis durch die Einbürgerungsräte der politischen Gemeinden als Vorgaben dienen und anzuwenden sind, vor.

Die dazu notwendige lntegration findet insbesondere in der Gemeinde statt und ist nach zwei Jahren gemäss unserer Auffassung wohl nicht abgeschlossen bzw. kann im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens nach nur zwei Jahren Aufenthalt in einer Gemeinde noch nicht seriös beurteilt werden. Ebenso wurden die Fristen auf Bundesebene bereits schon von 12 auf 10 Jahre gesenkt.

Unsere Fraktion unterstützt die Änderungsanträge auf dem gelben Blatt, insbesondere dass die Wohnsitzfristen für Kanton und Gemeinden auf je fünf Jahre festgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

im Namen der SVP-Fraktion: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Als Folge der Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht haben wir einmal mehr einen Gesetzesnachtrag vor uns, den wir als Kanton umsetzen müssen, ob wir wollen oder nicht. Somit müssen wir das St. Galler Bürgerrechtsgesetz entsprechend anpassen. Aber immerhin haben die Kantone noch einen gewissen Spielraum bei den Integrationsanforderungen und wir sollten diese Möglichkeit nutzen damit wir ein Bürgerrechtsgesetz haben, dass die Bezeichnung «St.Galler» auch verdient.

Die Regierung zitiert in ihrer Botschaft eine Studie die vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt wurde. Dieser ist bekannt dafür, dass er neben seriösen Studien auch solche finanziert, über die man nur den Kopf schütteln kann.

Die zitierte Studie vergleicht den Integrationsgrad von eingebürgerten Personen und von Ausländern, deren Einbürgerungsgesuch abgelehnt wurde und stellt fest, dass die Eingebürgerten besser integriert seien als die Nicht-Eingebürgerten. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, auf die man auch ohne Studie gekommen wäre. Die Studie nutzt ihre Erkenntnis aber als Basis für ihre Schlussfolgerung die lautet, die Wohnsitzfristen sollten herabgesetzt werden, um die Einbürgerung zu erleichtern und damit die Integration zu verstärken.

Wir sind allerdings der festen Überzeugung, dass die Einbürgerung nicht einfach eine Etappe auf dem Integrationsweg sein soll, sondern sie soll den erfolgreichen Abschluss des Integrationsprozesses bilden. Das ist ja schlussendlich auch der Grund dafür, dass im Bürgerrechtsgesetz überhaupt Integrationsanforderungen aufgelistet sind.

Wir haben uns bereits in der vorberatenden Kommission für die 5-jährige Wohnsitzfrist in der Gemeinde und im Kanton ausgesprochen.

In der Spezialdiskussion werden wir einen zusätzlichen Antrag stellen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 9 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, können um die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts nachsuchen, wenn sie zwei Jahre ununterbrochen im Kanton und die letzten zwei Jahre ununterbrochen in der politischen Gemeinde wohnen.»

Das Votum von Hasler-St.Gallen ist Ihnen noch bestens in Ohren. Ich möchte es kurz halten, die SP-GRÜ-Fraktion will faire und nachvollziehbare Fristen in Sachen Einbürgerung. Zehn Jahre Niederlassung in der Schweiz als feste Orientierungsgrösse stehen im Zentrum der heutigen Gesetzgebung. Die Angst, dass Flüchtlinge oder staatenlose Jugendliche zu rasch zu einem Schweizer Pass kommen ist unbegründet und nicht nachvollziehbar. Vorübergehend Aufgenommene erhalten als mögliche nächste Stufe die Aufenthaltsbewilligung B, dies auch nur mit entsprechenden Kriterien. Bis zur Erreichung der Niederlassungsbewilligung C dauert es Jahre und dann setzt ja erst diese Frist ein.

Auf zusätzliche Eignungskriterien verzichtete die vorberatende Kommission ebenfalls. Die Verschärfung, dass anstelle des privaten Strafregisterauszugs neu der Vostra-Auszug (???) des Kantons erforderlich ist, begrüsste die Kommission.

Die heutige Gesellschaft ist mobiler geworden. Kontrollen und Überwachungen haben stetig zugenommen. Jeder Mensch hinterlässt, gewollt oder ungewollt, ein riesiges digitales Datenmeer. Mit zehn Jahren Niederlassung sind diese Spuren und Taten mehr als sichtbar und daher gut verwendbar für die Einbürgerungsräte.

Mit verkürzten Fristen bleibt das Verfahren der Einbürgerung exakt gleich streng. Mit unseren verkürzten Fristen zeigt sich die St.Galler Gesetzgebung in der Schweiz als aufgeschlossener, fairer und zeitgemässer Kanton. Oder wollen wir die Fristen von je fünf Jahren auf kantonaler Ebene und Gemeindeebene weiterziehen und so dem Kanton St.Gallen ein verstaubtes, ängstliches oder gar fremdenfeindliches Gesicht verpassen? St.Gallen verdient das nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Art. 13 (Integration). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 13 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «???»

Wir möchten in Art. 13 noch eine Präzisierung anfügen in Bezug auf die Integrationsanforderungen. Ich gehe davon aus, mittlerweile haben alle das graue Blatt erhalten. Eigentlich ist der Zusatz, den wir möchten, bzw. alles in diesem Antrag unterstrichen, auch das was bereits steht. Was wir wollen ist Folgendes: Wir wollen den Zusatz: "Die Personen, die an einer Einbürgerung interessiert sind, dürfen keinen religiösen oder politischen Organisationen angehören, die extremistisches Gedankengut vertreten."

Der andere Text, der unterstrichen ist, ist ja bereits im Gesetzestext vorhanden. Wir sind der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass wir dieses zusätzliche Kriterium einfügen, weil es in der heutigen Zeit verschiedene politische, aber auch religiöse Organisationen gibt, die ein Gedankengut vertreten, das mit unseren Werten unvereinbar ist.

Aus diesem Grund sind wir der Überzeugung, wir sollten diese zusätzliche Integrationsanforderung einfügen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ich möchte die Verwirrung gleich wieder öffnen: Böhi-Wil, sehe ich das richtig, dass das auf dem grauen Blatt falsch ist. Es geht nicht um Art. 13 Abs. 1, sondern Abs. 1bis. Es geht um die schriftliche Erklärung und nicht die Integrationskriterien? Ich gehe davon aus, dass das so ist.

Folgende Bemerkung: Das ist ja jetzt im Unterschied zur Frage "respektieren" oder "akzeptieren" tatsächlich ein materieller Unterschied – so würde man denken. Ich glaube im Ansatz sind wir uns, so selten das wohl ist bei Migrationsfragen, einmal einig. Selbstverständlich soll jemand, der sich einbürgern lassen will, nicht einer extremistischen (ich gehe davon aus, Sie meinen "verbotenen") Organisation angehören. Dies ist aber schon im Bundesgesetz so definiert in Art. 12: "Die öffentliche Sicherheit und Ordnung muss beachtet werden, die Bundesverfassung respektiert." Jemand, der einer verbotenen Organisation angehört, der kann nicht die öffentliche Sicherheit respektieren. Falls Sie etwas anderes meinen als "verbotene Organisationen", dann haben wir ein juristisches Problem, weil dann führen Sie hier einen Begriff ein, der nicht definiert ist. Wer führt dann diese Liste an extremistischen Organisationen? Ist es in der Kompetenz der Gemeinde zu beurteilen, ob jetzt z.B. die PKK eine extremistische Organisation ist oder nicht? Ich würde behaupten, das ist mit Sicherheit nicht in der Kompetenz der Gemeinde, sondern das ist Aufgabe des Bundes. Dort gibt es eine Liste von verbotenen Organisationen, alle anderen können meines Erachtens hier nicht betroffen sein. Sie können mich gerne korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident, präzisiert den Antrag der SVP-Fraktion zum besseren Verständnis.

Zu Böhi-Wil: Sie wirkten etwas verwirrt, weil alles unterstrichen ist. Ich möchte dazu Klarheit schaffen: Die ersten drei Linien bis und mit dem Wort akzeptieren sind in Ihrer Fassung redaktionell leicht anders geschrieben, als in der Unterlage der vorberatenden Kommission. Der wesentliche Inhalt, der jetzt mit Ihrem Antrag neu dazu kommt, beginnt in der dritten Linie beim Wort "und". Da beginnt Ihr Mehrwert, den Sie uns jetzt beliebt machen: "und keinen religiösen oder politischen Organisationen anzugehören, die extremistisches Gedankengut vertreten."

Im ersten Teil geht es um eine redaktionelle Anpassung, deswegen wurde das unterstrichen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bin stolz, Schweizer zu sein. Und ich bin überzeugt, dass das Schweizer Bürgerrecht auch für Sie, hier im Saal ein wertvolles Gut ist.

Wir alle wollen klare, strenge aber auch faire und messbare Bedingungen für das ordentliche Einbürgerungsverfahren schaffen.

Nach den Vorgaben des Bundes stellt sich nur die Frage, welche Voraussetzungen und Fristen wir festlegen wollen.

Bereits in der vorberatenden Kommission wurde deutlich, dass vor allem die Wohnsitzfristen und die lntegrationskriterien zu reden geben. Wann ist jemand sprachlich, kulturell und sozial integriert? Diese Frage haben die Einbürgerungsräte in den Gemeinden zu klären. Klare Vorgaben von Bund und Kanton helfen nur bedingt, wenn es darum geht, das Mass der lntegration festzulegen. Wichtig bleibt wohl, dass wir in unseren Gemeinden die Einbürgerungsräte richtig bestücken. Nur so ist gewährleistet, dass die Einbürgerungsgesuche nach aktuellen gesellschaftlichen Normen behandelt werden.

lntegriert oder nicht? Das ist die entscheidende Frage. lst es da so wichtig, ob jemand drei, vier oder fünf Jahre in der gleichen Gemeinde lebt? Wohl kaum.

Die FDP-Fraktion ist der Meinung: Zehn Jahre in der Schweiz, davon die letzten vier Jahre in der gleichen Gemeinde, sind ausreichend, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu dürfen. Dies entspricht der aktuellen Praxis in unserem Kanton und wird dem Bedürfnis nach Mobilität gerecht.

Aus Fairness gegenüber vielen gut integrierten Gesuchsteller unterstützen wir mehrheitlich den Antrag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Diese beiden Anträge wurden in der vorberatenden Kommission nicht gegeneinander ausgespielt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Regierungspräsident:

Sie haben gesehen, dass wir den sogenannten Steilpass des Bundes nun in einen etwas abgeschwächteren Pass zurückbekommen haben von der Kommission mit 5 / 5, was aber nicht ein abgeschwächter sondern ein eher tückischer war, denn mit Fünf wird auf kommunaler Ebene erhöht und deswegen schlägt Ihnen die Regierung jetzt als einen eleganten weiteren Pass die Lösung mit 4 / 4 gemäss rotem Blatt vor. 4 / 4 ist auch von so viele Jahre wohnen.

Ausserdem haben wir uns viel über Integrationsfragen unterhalten, und wenn Sie sehen, dass die Vorgabe sowieso eine Niederlassungsbewilligung braucht, dann muss ich Ihnen sagen, sind Leute, die ein Bürgerrecht beantragen wollen, ohnehin schon länger bei uns, ausser es handelt sich um Familiennachzug.

Ich darf Ihnen hier nur dazu sagen, dass wenn wir jetzt eintreten, dann beachten Sie bitte das rote Blatt der Regierung. Es entspricht ganz sicher auch unseren heutigen gesellschaftlichen Veränderungen mit mehr Mobilität. Damit sind mit vier Jahren in der Gemeinde ganz sicher gute Rahmenbedingungen gegeben.

Was die Ortsbürgerrechte betrifft, dazu kann ich mich immer noch in der Spezialberatung äussern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Regierungspräsident: Diese Ergänzung ist tatsächlich nicht nötig. Wie wir gehört haben, ist es durch das Bundesgesetz soweit klar festgelegt und geregelt.

Ich will Ihnen sagen, wer es dann wirklich faustdick hinter den Ohren hat, der ist uns dann im Bereich Sicherheit bestimmt auch schon bekannt und in den Büchern oder, wenn er es noch besser macht, dann wird er es verleugnen und dann können Sie auch nichts tun, wenn er einfach unverfroren unterschreibt, was wollen Sie dann tun? Sie wissen nicht was in den Köpfen steckt, es nützen eigentlich alle Vorgaben wenig. Von daher ist diese Ergänzung tatsächlich hinfällig.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

im Namen der GLP-Fraktion (???): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum Gesetz über die Bürgerrechte beantragt dem Kantonsrat die maximalen Wohnsitzpflichten von fünf Jahren in Kanton und Gemeinde einzuführen.

Die GLP-Fraktion (???)erachtet dies als wenig zeitgemäss und unterstützt den Vorschlag der Regierung, die eine Wohnsitzpflicht von fünf Jahren im Kanton und drei Jahren in der Gemeinde vorschlägt. Sie erachtet es für eine Integration nicht förderlich, immer neue Schikanen bei der Einbürgerung einzuführen. Wenn eine Familie für eine grössere Wohnung in die Nachbarsgemeinde zieht, dann stört dies den Integrationsprozess nicht. Auch steht die Regelung mit der heutigen Arbeitswelt im Konflikt. So fordern die Arbeitgeber aber auch das RAV von den Arbeitnehmern immer höhere Mobilität.

Wir wünschen uns eine Unterstützung des Vorschlags der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission ebenfalls gestellt und unterlag dem Antrag auf dem gelben Blatt mit 5:9 Stimmen bei 1 Abwesenheit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ich möchte mich bedanken, dass Sie die komplizierte Art und Weise, die ich vorgetragen habe, auf einfache Art präsentiert haben – genau das ist es.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das vorliegende Geschäft ist für uns ein etwas beschämendes Geschäft. Nicht aufgrund des Inhalts der Vorlage, sondern aufgrund der Vorgeschichte. Es wurde zurecht erwähnt, dass wir ja gar keine andere Wahl haben, als auf dieses Geschäft einzutreten. Es ist nicht das erste Mal, dass der Bund kommt und uns, offensichtlich etwas rückständigem Kanton, sagt, eure Art und Weise einzubürgern ist nicht mehr mit Bundesrecht konform und zeitgemäss. Das war schon einmal der Fall, als es um sehr willkürliche Ablehnungen bei Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung ging, und es ist jetzt ein weiteres Mal der Fall, wenn es um diese Fristen geht. Wir sind schweizweit an der Spitze, und wenn Sie mir die Bemerkung erlauben, die Diskussion um Migration wird in diesem Kanton nicht wirklich gross anders geführt, als in Kantonen, die kürzere Einbürgerungsfristen haben.

Es geht hier um äusserst sensible Fragen, das ist auch uns von der SP-GRÜ-Fraktion bewusst. Wir verstehen zu einem gewissen Grad, dass am Beispiel der Migration gerne eine gewisse Symbolpolitik dann auch betrieben wird. Wenn die Symbolpolitik allerdings dann so absurd wird, wie der Antrag zu Art. 13, den sie aus der vorberatenden Kommission vor sich haben, wo man sich in der Kommission wirklich eine halbe Stunde lang darüber hat streiten können, ob jetzt das Wort "akzeptieren" oder "respektieren" die grössere Verbindlichkeit gegenüber der Verfassung habe (als jemand der mit Sprache arbeitet, Sie machen hier mit diesem Antrag eigentlich tatsächlich eine Lockerung des Gesetzes). Ob an Antrag hier im Rate dies umkippen würde, dafür ist mir persönlich die Zeit jetzt wirklich einfach zu schade.

Stattdessen sprechen wir doch über die Kernfrage dieser Vorlage, nämlich die Fristen. Es ist doch ein bisschen beschämend, dass die vorberatende Kommission diesen Steilpass der Bundesregierung, die uns ja sagt: Eure Fristen sind zu hoch, ihr erfüllt die Anforderungen an Integration nicht mehr, nicht nutz und sagt, ja das stimmt vielleicht, sondern stattdessen, dass die vorberatende Kommission diese Gelegenheit nützt, um noch im letzten möglichen kleinsten Restchen noch einmal eine Verschärfung zu machen. Es ist eine Verschärfung, das hat Aerne-Eschenbach völlig richtig gesagt. Wir setzen noch einmal die Fristen für die Gemeinden nach oben. Was tun wir denn damit genau? Wir verändern nicht die Integrationsprüfung. Es gibt keine zusätzlichen Kriterien, die in dieser Vorlage oder in der Kommission definiert wurden. Das einzige, was wir tun, ist dass wir den Gemeinden sage, ihr dürft gar nicht erst anfangen zu prüfen, ob eure Leute schon integriert sind, zumindest nicht, wenn sie nicht schon fünf Jahre da waren. Wenn Sie sagen, die Integration ist innert zwei Jahren nicht möglich, das kann ja sein, aber dann können Sie die Frist trotzdem auf zwei Jahre festsetzen. Es sind die Gemeinden in diesem Kanton, die äusserst streng prüfen, ob die Integration gewährleistet ist oder nicht. Wenn es stimmt, dass diese Integration nicht innert zwei Jahren erreicht werden kann, dann wird es auch nicht geschehen. Darüber können wir einfach keinen Zweifel haben, nicht in diesem Kanton. Wir werden entsprechend auch einen Antrag in der Spezialdiskussion stellen.

Ein etwas Positives können wir der Arbeit der vorberatenden Kommission abgewinnen, wir haben vor einiger Zeit einen Vorstoss eingereicht, indem wir die Regierung aufgefordert haben, den Unterschied zwischen kantonaler und kommunaler Frist endlich abzuschaffen, weil dieser wirklich sinnlos ist. Wir danken der vorberatenden Kommission, dass sie dort grösstmehrheitlich zur Einsicht gekommen ist, dass dies auch so sein sollte.

Lassen Sie mich noch eine kleine Nebenbemerkung machen: Wenn ich in den "St.Galler Nachrichten" lese, dass die SP-GRÜ-Fraktion offensichtlich ein Interesse daran habe, dass in diesem Kanton mehr eingebürgert werde, weil wir uns davon mehr Wählerstimmen versprechen, so wurde ein Mitglied der SVP-Fraktion des Stadtparlamentes in den "St.Galler Nachrichten" zitiert. Lassen Sie mich Ihnen folgendes entgegen halten: Das Gegenteil ist der Fall. Die Nachbefragungen beispielsweise zur Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation haben klar ergeben, dass frisch eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer eher konservativ sind und sehr viel konservativer sind, als der Rest der Schweizer Bevölkerung, wenn es um Migrationsfragen geht. Ginge es uns also tatsächlich um Wählerstimmen, dann müssten wir wahrscheinlich auch für eine fünfjährige Frist sein. Wir sind hingegen der Ansicht, dass es nicht angeht, dass die Parteien in diesem Kanton sich ihr Wählervolk aussuschen. Das ist einer Demokratie nicht würdig. Der Begriff Demokratie basiert darauf, dass man den Menschen, die an einem Ort wohnen und leben Steuern bezahlt, dass diese das Recht haben irgendwo mitbestimmen zu können. Wir sind in diesem Land erst seit knapp 36 Jahren in der Situation, dass überhaupt mehr als die Hälfte der Bevölkerung die politischen Geschicke dieses Landes und auch dieses Kantons mitbestimmen dürfen. Wir bewegen uns auf eine Welt zu, in der das irgendwann wieder nicht mehr 50 Prozent sind. Wir haben einen extrem hohen Ausländeranteil, darüber sind wir uns wahrscheinlich einig. Tatsache ist aber, dass dieser nicht hoch ist, weil wir mehr von Migration betroffen sind, als andere Länder in Europa. Tatsache ist, dass dieser Anteil so hoch ist, weil wir als eines der strengsten Länder am inkonsequentesten einbürgern - das ist undemokratisch.

Wir möchten Sie bitten auf dieses Geschäft einzutreten, wiel wir ja müssen, aber die Diskussion kann damit noch nicht erledigt sein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017