Geschäft: Schulbeginn zwischen 7.00 und 7.30 Uhr - schädlich für unsere Kinder und Jugendlichen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.15.19 |
Titel | Schulbeginn zwischen 7.00 und 7.30 Uhr - schädlich für unsere Kinder und Jugendlichen |
Art | KR Motion |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 1.12.2015 |
Abschluss | 29.2.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - GLP/BDP-Fraktion der Amtsdauer 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.2.2016 | Eintreten | 31 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.2.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Beantragt Nicheintreten auf die Motion. Es wurde vieles schon gesagt. Was die Haltung der Regierung stützt nicht auf diese Motion einzutreten. Ich möchte das nicht wiederholen. Es ist einfach so, mit der Einführung der Blockzeiten im Schuljahr 2008/2009 haben wir ein feingliedriges Räderwerk eingeführt, das eigentlich ausgezeichnet funktioniert. Es wurde gesagt, morgens finden fünf Lektionen statt, über den Mittag ist gewährleistet, dass man das Mittagessen auch zu Hause einnehmen kann, gerade beim Wohnort von Eltern in ein bisschen abgelegenen Regionen ist das so noch möglich, aber wenn Sie jetzt an diesem Räderwerk schrauben, dann bringen Sie das ganze Räderwerk in Gefahr. Es geht dann auch ganz klar darum, dass wenn wir am Morgen später beginnen, dass wir eine Lektion auf den Nachmittag schieben und dann haben Sie das Problem des ganzen Freifach- und Freizeitangebotes, das ja auch stattfindet im Anschluss an die obligatorische Schulzeit. Das ist mit Vereinen und Verbänden aufeinander abgestimmt und das funktioniert ausgezeichnet. Dieser Vorstoss wurde in vielen Kantonen eingereicht. Es fand defacto eine nationale Diskussion statt und meiner Kenntnis nach ist kein Kanton und kein Parlament dieser Verschiebung des früheren Unterrichtsbeginns gefolgt. Ich möchte noch korrigieren, aber im selben Sinn, Walser-Sargans, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, dass es im Kanton St.Gallen so ist, dass mehr unterrichtet wird als in anderen Kantonen. Das ist eben nicht mehr der Fall, denn wir haben diesen Überhang an mehr Lektionen, den wir hatten, zu Entlastung der Lehrpersonen hergegeben und in Justierung mit dem neuen Lehrplan 21 ist das jetzt ausgeglichen. Wir sind jetzt im Mittelfeld was die Lektionenzahl betrifft und das wäre ja die andere Möglichkeit, die Sie noch haben. Sie könnten die Lektionen reduzieren und somit Unterrichtszeit für Schülerinnen und Schüler. Ich glaube auch das ist austariert, dazu haben Sie ja zugestimmt, als wir das so festgelegt haben. Ich glaube, das ist auch keine Option. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | beantragt im Namen einer Minderheit der SP-GRÜ-Fraktion mündlich, die Motion mit geändertem Wortlaut gutzuheissen. Man könnte wegstreichen: «08.00 Uhr, in begründeten Ausnahmefälle auf.» (??) Das ist wegzustreichen und dann heisst die Motion folgendermassen: «Die Regierung wird eingeladen, die Schulträger des Kantons St.Gallen zu einem Schulbeginn auf frühestens 07.40 Uhr zu verpflichten.» Wenn Sie den Titel der Motionäre lesen, haben wir dann das erfüllt, was im fettgedruckten Titel steht: Schulbeginn zwischen 07.00 und 07.30 Uhr sei schädlich für unsere Kinder und Jugendlichen. Somit wäre der fett gedrucke Titel erfüllt. Wir sprechen hier, das wissen Sie schon vom Vorredner, nur von den Oberstufenschülern. In der Primarschule ist es im ganzen Kanton üblich, dass der Unterricht nicht vor 08.00 Uhr beginnt. Wenn man um 07.40 Uhr beginn, oder sagen wir rund um 07.45 Uhr, so ist es möglich, fünf Lektionen durchzuführen am Morgen. Allerdings ist die Schule dann nicht mehr um 12.00 Uhr, sondern spätestens um 12.15 Uhr zu Ende. Diese Konzession müssen wir eingehen. Ich meine, das sei unserer Gesellschaft zumutbar. Somit hätten wir am Morgen die Möglichkeit für fünf mal fünf Lektionen, das gibt 25 Lektionen, am Nachmittag könnte man dann beispielsweise um 14.00 Uhr beginne, damit doch genug Mittagszeit bleibt für unsere Jugendlichen. Und wenn wir am Nachmittag nur drei Lektionen einplanen und den Mittwochnachmittag nicht mehr als schulfrei erklären, in der Lehre ist der Mittwochnachmittag auch nicht mehr frei, man könnte sich also auch darauf vorbereiten. Aber nur drei Lektionen, von 14.00 bis 16.30 Uhr hätte so Platz. Am Nachmittag hätten wir somit die Möglichkeit für fünf mal drei Lektionen, das ergibt 15 Lektionen. Wenn ich die 25 Lektionen dazu zähle, dann bin ich bei 40 Lektionen, das ist eine Stundentafel die ausreicht um sämtliche Freifächer zu platzieren leicht ist es aber nicht. Stundenplan erstellen ist immer eine ganz heikle und komplizierte Geschichte, das weiss ich auch aus eigener Erfahrung. Aber mit dieser Lösung, dass wir bereit sind, die Mittagszeit ein bisschen zu verschieben, könne wir das so umsetzen, dass frühester Beginn um 07.40 Uhr wäre. Das wäre doch schon ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Der Kantonsrat führt jetzt die Eintretensdiskussion; Anträge zum Wortlaut der Motion sind in der Spezialdiskussion zu stellen. Wenn die Rednerliste abgearbeitet ist, werden wir über das Eintreten abstimmen und erst nachher über die Änderung des Wortlautes. Ich nehme es aber gerne jetzt so entgegen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | spricht im Namen einer Minderheit der SP-GRÜ-Fraktion: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Motion betrifft im Grunde nur die Oberstufe. Auf der Primarstufe ist der übliche Schulbeginn um 8.00 Uhr, auf der Oberstufe um 7.30 Uhr, wobei anscheinend in einzelnen Schulgemeinden aus organisatorischen Gründen früher begonnen wird. Stundenplaner können ein Lied davon singen, dass es jedes Jahr eine Herausforderung ist, alle Pflicht- und Wahlfächer der Oberstufe in der Stundentafel unterzubringen. Eine Verschiebung der Unterrichtszeit auf 8.00 Uhr hätte zur Folge, dass nicht mehr fünf Lektionen am Vormittag angeboten werden könnten. Es müssten entweder fünf Unterrichtslektionen pro Woche gestrichen werden oder neu am Mittwochnachmittag oder wieder an einem Samstagvormittag unterrichtet werden. Eine andere Massnahme wäre die Unterrichtszeiten von 50 Minuten je Lektion zu kürzen. St.Gallen steht bei den PISA Studien immer zuoberst im Vergleich zu den andern Kantonen. Dies hat in erster Linie damit zu tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen ganz einfach mehr Unterrichtzeit als in andern Kantonen erhalten. Eine Reduktion der Unterrichtslektionen oder der Unterrichtszeiten würde einem Leistungsabbau auf der Oberstufe gleichkommen. Wollen wir dies wirklich? Alle posaunen ja unisono, dass Bildung unser einziger Rohstoff sei. Den Schulbeginn auf der Oberstufe auf 8.00 Uhr festsetzen ist ohne erhebliche Konsequenzen nicht umsetzbar. Für die Forderung 07.40 Uhr als frühster Termin braucht es keine Motion, dazu braucht es keine Studie, da dies wissenschaftlich rein gar nichts bringen würde. Genügend Schlaf ist für gute Schulleistungen viel wichtiger als 07.30 Uhr oder 08.00 Uhr. Es ist Sache der Erziehungsverantwortlichen sicherzustellen, dass ihre Kinder genügend Schlaf haben und nicht die halbe Nacht am Handy hängen, dafür aber am Morgen den Wecker nicht hören. Diese Verantwortung kann man nicht der Schule delegieren. Als Oberstufenlehrer mache ich selber die Erfahrung, dass die Konzentration und Leistungsfähigkeit nicht um 07.30 Uhr ein Problem darstellt, sondern in der halben Stunde vor dem Mittag, also in der letzten Vormittagsstunde. Folgerichtig müsste man diese auch streichen. Nebenbei beginnen nach der Volksschule die meisten Schülerinnen und Schüler eine Lehre und müssen oft um 07.00 Uhr am Arbeitsplatz erscheinen oder spätestens um 06.30 Uhr auf den Zug, um in die Berufsschule zu gelangen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Eingangs möchte ich einige schweizweit bekannte Experten zum Thema Frühschulbeginn zitieren. In seinem jüngsten Werkt tritt Kinderarzt Remo Largo für einen späteren Schulbeginn am Morgen für Jugendliche in der Pubertät ein. Die innere Uhr von Teenagern ticke anders, aus biologischen Gründen können sie nicht früh einschlagen, sagt Largo. Das Umfeld sollte sich den Kindern anpassen, nicht den Jugendlichen. Der bekannte Jugendpsychologe Alain Guggenbühl plädiert dafür, dass der Unterricht für alle Schweizer Jugendlichen erst nach 08.30 Uhr beginnen soll, wie es im angelsächsischen Raum gang und gäbe sei: «Vorher sind sie wegen ihres veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus gar nicht aufnahmefähig.» «In der Pubertät verschiebt sich der biologische Schlaf-Wach-Rhythmus der Jugendlichen», erklärt der Schlafforscher Christian Cajochen von der Universität Basel. Jugendliche würden später müde, gingen dementsprechend später ins Bett und bräuchten morgens mehr Schlaf. Ein Schulbeginn von 07.40 Uhr oder früher sei deshalb für Oberstufenschüler viel zu früh, bekräftigte er. Beim Aufstehen am frühen Morgen werden Jugendliche mitten aus dem Tiefschlaf gerissen, da ist der Körper auf einem Leistungstief. Der St.Galler Schulrechtsexperte Peter Hoffmann zeichnet ein düsteres Bild wegen dem hohen Leistungsdruck in der Sekundarschule, dazu gehöre auch der frühe Schulbeginn. «Wir laufen Gefahr, dass eine Generation von Kindern und Jugendlichen unter dem Leistungsdruck und überzogenen Erwartungshaltungen zusammenbricht», warnt er kürzlich. In der Antwort der Regierung auf die Motion, geht sie kaum ein Wort auf diese entwicklungspsychologischen Tatsachen und Erkenntnisse ein, dass ein Schulbeginn von 08.00 Uhr nicht jugendgerecht ist. Hingegen werden von der Regierung viele andere Sachzwänge und viele, aus Sicht des Schulbetriebes, nebensächliche Hinderungsgründe erwähnt, z.B. wird da die Fremdbenutzung von Schulräumlichkeiten durch Vereine erwähnt. Viele Privatschulen haben auf diese Erkenntnisse reagiert und den Schulbeginn auf später als 08.00 Uhr gelegt. Diese Schulen müssen im Gegensatz zur öffentlichen Schule kundenorientiert arbeiten, und ihre Kunden sind in erster Linie die Kinder und nicht die Vereine und der öV. Deshalb müssen sie offen sein gegenüber diesen wissenschaftlichen Fakten. Gerade wenn die Volksschule, und das wollen wohl die meisten, langfristig in der Bildungslandschaft ihre dominierende Stellung behalten will, dann muss sie sich auch gewissen Erkenntnissen anpassen und öffnen, sonst müssen wir uns nicht beklagen, wenn in einigen Jahrzehnten viele Schüler, vielleicht sogar die Hälfte, sich in Privatschulen unterrichten lassen. Regierungsrat Kölliker hat beim Geschäft zum Berufsvorbereitungsjahr erwähnt, dass die Schulkinder in diesem Rat keine Lobby haben. Hier könnte die Regierung und der Rat zeigen, dass die Schule in erster Linie für die Schüler hier zu sein hat und nicht für Turnhallenbedürfnisse von Dorfvereinen, für die etwas bequeme Trägheit der Schulverantwortlichen gegenüber sogenannten Sachzwängen, die scheinbar unveränderbar in Stein gemeiselt seien. Die Motion gewährt eine grosszügige Übergangsfrist und auch eine Ausnahmeregelung. Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Motion werden die Rahmenbedingungen der Volksschule nicht gefährdet, aber den Schulträgern wird ein gewisser Sandvorbug (??15.00.37) aufgelegt, sich in dieser Sachfrage etwas zu bewegen und nach besseren Lösungen zu suchen, diese sind an den meisten Orten auch zu finden. Eine massvolle Straffung im Wahl- oder Differenzierungsfachbereich wäre nicht nur stundenplantechnisch sondern auch von finanzpolitischer Warte anzustreben. In der Antwort der Regierung äussert sie sich skeptisch über die Ausnahmeregelung von 07.40 Uhr, die nach wie vor erlauben würde, fünf Vormittagslektionen zu unterrichten. Wenn diese gewährt würde, wäre das schon ein grosser Fortschritt zur heutigen Realität, wo viele Oberstufen zwischen 07.00 und 07.15 Uhr ihren Unterricht beginnen. Eine halbe Stunde mehr Schlaf wäre schon Gold wert für diese Jugendlichen. Auch den Finanzpolitikern in diesem Rat sei gesagt, dass Morgenlektionen sehr ineffizient sind. Das Geld ist sehr schlecht eingesetzt, die Schüler können dort viel weniger lernen und nehmen viel weniger auf. Bei dieser Motion bitte ich Sie, hier die Interessen der Jugend zu berücksichtigen, die sitzen hier nicht im Saal und haben hier auch keine Stimme. Hier geht es in erster Linie um die Gesundheit und die altersgerechte Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Die GLP/BDP-Fraktion bittet Sie, dieser Motion zuzustimmen, denn die Schulträger haben fünf Jahre Zeit dieses Anliegen umzusetzen und dies immer noch mit der Möglichkeit zu einer Ausnahmeregelung, wenn sie denn wirklich nicht umsetzbar wäre. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wir haben ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Motionäre. lch habe selbst Kinder in diesem Alter und weiss deshalb von was man hier spricht. Es muss jedoch dagegen gehalten werden, dass organisatorische Gründe speziell auf der Oberstufe mit dem Anbieten von fünf Lektionen am Vormittag gegen den späteren Schulstart sprechen. lch persönlich bin froh, wenn ich mit meinen Kindern eine genügend lange Mittagszeit verbringen kann, und die beginnt bei einem Traditionalist wie mir um 12.00 Uhr. Und vor allem bin ich froh, wenn meine Kinder zu einer vernünftigen Zeit ihren Vereinstät¡gkeiten am Abend nachkommen können. Es kommt hinzu, dass auch Lehrlinge, auch wenn sie noch voll in der Pubertät stehen, zum Teil bereits um 06.30 Uhr in ihren Lehrbetrieben erwartet werden oder den Weg in die Berufsschule antreten müssen. Die Motion ist gut gemeint, lässt sich jedoch aus Sicht der verschiedenen Player nicht umsetzen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |