Geschäft: Befreiung der Raupenfahrzeuge von der Strassenverkehrssteuer und Verlängerung der Bewilligungsdauer

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.21
TitelBefreiung der Raupenfahrzeuge von der Strassenverkehrssteuer und Verlängerung der Bewilligungsdauer
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung2.12.2015
Abschluss12.6.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 23. Februar 2016
VorstossWortlaut vom 2. Dezember 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person5.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.3.2016Gutheissung72Zustimmung20Ablehnung28
1.3.2016Eintreten70Zustimmung18Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Man könnte tatsächlich den Eindruck gewinnen, wenn man jetzt da zugehört hat, dass es hier um Sein und Nichtsein der Tourismus mindestens über den Winter hindurch geht. Wir sprechen da von einem Volumen von insgesamt knapp etwa 20'000 Franken an Gebühren für den ganzen Kanton inklusive Stadt St.Gallen und Pistenfahrzeug in der Beckenhalde. Es geht also wirklich um nichts sehr wesentliches. Jetzt können Sie mir natürlich entgegen halten, ja, gerade weil es nichts wesentliches ist, kann man ja auch darauf verzichten. Mit der selben Begründung kann man aber auch an der bewährten Regel auch festhalten.

Es ist auch nicht so, dass diese Pistenfahrzeuge einen Beitrag bezahlen der um einen Achtel reduziert ist, sondern er ist auf einen Achtel reduziert. Wenn Sie jetzt von gleich langen Spiessen sprechen, so müssten Sie meiner Meinung nach auch mitberücksichtigen, dass der Kanton Graubünden, der ja jetzt als Referenz angegeben wird, die Motorschlitten deutlich teurer besteuert. Es ist also, wenn Sie wirklich gleich lange Spiesse wollen, dann wären wir ja gehalten, nun die Gebühren für die Motorschlitten wieder etwas zu erhöhen, das meine Sie ja wahrscheinlich nicht sehr ernsthaft. Wir sehen einfach keine Veranlassung, auf diese Motion einzutreten, weil das wirklich nicht matchentscheidend ist für unsere Tourismusregionen und unsere Skiliftbetreiberinnen und -betreiber.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Setzen wir heute ein Zeichen für die Tourismusbranche und treten Sie auf die Motion 42.15.21 ein. Die Reduktion der Strassenverkehrssteuer um lediglich ein Achtel für Raupenfahrzeuge entspricht absolut nicht dem Verursacherprinzip. Die Bürokratie mit der jährlichen Bewilligung ist entsprechend abzuschaffen und die Bewilligungen jeweils für drei Jahre zu erteilen. Um die Bürokratie zu verringern, ist der Ansatz der Gebührenreduktion lobenswert, jedoch nicht ganz vollständig umgesetzt.

Wir treten gerne unter dem Slogan «St.Gallen kann es» auf. Also, dann lassen wir Taten folgen und befreien die Raupenfahrzeuge von der Strassenverkehrssteuer. Was Graubünden kann, können wir auch, denn der Grosse Rat hat die Strassenverkehrssteuer im Nachbarkanton auf Pistenfahrzeuge erlassen. Mit dem Eintreten auf die Motion 42.15.21 können wir gegenüber der Tourismusbranche und den Bergbahnen ein Zeichen setzen.

Der Nationalrat hat die Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer beschlossen. Der Entscheid des Ständerates steht noch aus. Dieser Ansatz ist richtig für die Tourismusbranche. Wir müssen jedoch unseren Handlungsspielraum selber ausnutzen und liberale, verursachergerechte Rahmenbedingungen schaffen. Heute haben wir Gelegenheit dazu.

Unsere Motion beinhaltet ein berechtigtes Anliegen und 48 Mitglieder des Kantonsrates haben diese mitunterzeichnet. lch danke für die Unterstützung und bitte Sie, auf die Motion einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich spreche nicht in erster Linie als Stadt-St.Galler, wir haben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen ein Pistenfahrzeug an der Beckenhalde, das kommt nur wenig zum Einsatz, ist aber natürlich wichtig für die städtische Bevölkerung und eigentlich spreche ich als ehemaliger Verwaltungsratspräsident der Bergbahnen Flumserberg und Mast- und Kammbahnen Flumserberg (??).

An die Mitglieder der Regierung, in den Sonntagsreden wird immer das heilige Lied der Tourismusförderung gepriesen. Man spricht davon, man müsse wegen des starken Frankens etwas tun, und wenn man dann konkret an den Werktagen etwas tun könnten, dann vergisst man es.

Die Pistenpräperation ist heute für die Skibetriebe etwas ganz elementares und keines der grösseren Betriebe kommt ohne eine Flotte von Pistenfahrzeugen aus. Wie gesagt, ich weiss das von den Flumserbergen. Wir hatten damals etwa zehn Fahrzeuge und das wird sich noch erhöht haben. Die Leute wollen heute präparierte Pisten, und präparierte Pisten sind ein wichtiger Kostenfaktor. Wir haben heute im Kanton Graubünden oder auch im Kanton St.Gallen Rückschläge in diesem Winter von 10 bis 15 Prozent – da zähl jeder Franken. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man jetzt legalistischen Argumenten diese Motion bekämpft. Tun wir etwas Konkretes für Toursimusförderung in unserem Kanton und schaffen wir gegenüber den Nachbarkantonen z.B Graubünden gleiche Spiesse.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir unterstützen die Motion zur Befreiung der Strassenverkehrssteuer für Raupenfahrzeuge. Wir sprechen nicht, wie erwähnt von der Regierung, über andere Verkehrsmittel, die auch in Skigebieten verwendet werden, sondern ausschliesslich von Pistenmaschinen, die die Pisten präparieren und nicht auf öffentlichen Strassen verkehren.

Wir haben an andern Orten Elektroautos befreit von der Strassensteuer, mir ist bewusst, dass da ein ökologischer Gedanke dahinter ist, aber unter diesem Aspekt können wir problemlos Pistenfahrzeuge von dieser Steuer befreien, da hier das Verursacherprinzip nicht gegeben ist, da sie die Strassen nicht benutzen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich halte mich kurz, Sie haben meine Antwort zur Interpellation ja schon gehört. Ich möchte deshalb speziell noch auf die Antwort der Regierung eingehen und da gewisse Unklarheiten oder von mir aus auch falsche Aussagen klären: Die Regierung antwortet auf die Motion und sagt, dass die Körperschaften und anderweitig dem Gemeinwohl dienende Unternehmen, die nicht gewinnorientiert sind, befreit werden könnten. (Satz??) Ich denke mir hier ist einfach zu sagen, dass auch ein Skigebiet, die Bergbahnen, natürlich sind sie gewinnorientiert, das ist mir klar, aber jedes Skigebiet investiert jeden einzelnen Franken wieder in die Bergbahnen, Pisten und in die Fahrzeuge um das Gemeinwohl zu generieren, damit wir uns auf den Skipisten vergnügen dürfen. Das ist nicht unbedingt erklärbar.

Ebenso schreibt die Regierung hier: Die heutige jährliche Steuerbelastung für Pistenfahrzeuge ist gering und im wirtschaftlichen Wettbewerb nicht massgeblich. Ja wenn man doch da davon sprechen kann, dass ein wirtschaftlicher Wettbewerb nicht massgeblich ist, auch und wenn es nur ein paar hundert Franken sind? Wir haben zum Beispiel in St.Margrethenberg, vielleicht kennen das die meisten nicht, das ist ein Mikroskigebiet bei uns im Taminathal, dort wo man auch die Wölfe beobachten könnte. Das wäre um diese einigen hundert Franken im Jahr sehr dankbar und könnten entlastet werden. Ebenso schreibt hier die Regierung, dass im Kanton Graubünden Motorschlitten deutlich höher besteuert werden. Wir sprechen nicht von Motorschlitten. Es ist mir klar, dass Motorschlitten hier ausgenommen sind, wir sprechen hier nur von Pistenfahrzeugen, die im Winterdienst für die Pisten zuständig sind.

Ich habe noch eine Frage an die Regierung: Sie haben im untersten Artikel geschrieben, da kommen Sie entgegen, was ich sehr schön finde, dass wenn man quasi auf diese drei Jahre verzichtet und diese Fr. 150.– runter nimmt auf Fr. 50.– je Jahr und wir nicht eintreten, dann ist dieses Geschäft eigentlich erledigt und Sie kommen uns hier unten entgegen. Da besteht noch ein bisschen Klärungsbedar, wie man das einbauen könnte.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich finde diese Begeisterung für die Pistenfahrzeuge toll. Wenn Sie nur einen Bruchteil dieser Begeisterung auf für den Schnee investieren würden im Sinne des Klimaschutzes dann fände ich das toll.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016