Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2017-2019
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.16.04 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2017-2019 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 9.12.2015 |
Abschluss | 1.3.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP-Fraktion vom 29. Februar 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 21. Januar 2016 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 22. Dezember 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Surber-St.Gallen vom 1. März 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 29. Februar 2016 | |
2.8.2019 | Allgemein | Information der Regierung vom 8. Februar 2016 | |
2.8.2019 | Allgemein | Beratungsschema vom 17. Februar 2016 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 1. März 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Cozzio-St.Gallen vom 1. März 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 29. Februar 2016 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2012/2016 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
1.3.2016 | Gesamtabstimmung | 87 | Zustimmung | 23 | Ablehnung | 10 | |
1.3.2016 | Bst. d des Auftrags | 67 | Antrag der Finanzkommission | 45 | Antrag der Dietsche-Oberriet | 8 | |
1.3.2016 | Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion | 29 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 11 | |
1.3.2016 | Antrag zu Abschnitt II Bst. c | 65 | Finanzkommission | 50 | Cozzio-St.Gallen | 5 | |
1.3.2016 | Antrag zu Abschnitt II Bst. b | 82 | Finanzkommission | 28 | SP-GRÜ-Fraktion | 10 | |
1.3.2016 | Antrag zu Abschnitt II Bst. a | 83 | Finanzkommission | 23 | SP-GRÜ-Fraktion | 14 | |
1.3.2016 | Antrag der SVP-Fraktion | 30 | Zustimmung | 78 | Ablehnung | 12 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Streichungsantrag von Cozzio-St.Gallen ist abzulehnen. Es ist natürlich nicht so wie gesagt wurde im Eintretens von Surber-St.Gallen, dass das ein Angriff ist auf Regierungsrat Martin Klöti. Das stimmt überhaupt nicht. Schauen Sie sich doch zuerst einmal die Zahlen an, im AFP für diesen Posten. Da haben wir eine Kostensteigerung in den nächsten sechs Jahren von 6 Mio. Franken, das sind 25 Prozent innerhalb von drei Jahren um wenn hier gesagt wird, das ist normal das muss man so laufen lassen, dann hat macht die Finanzkommission ihre Arbeit nicht richtig. Der Finanzkommission geht es darum, dass man jetzt einmal einen Halt macht, ein Stopp macht und die Regierung sich überlegt, wie sie in Zukunft das Budget gestalten will. Wir können nicht in alle drei Jahre eine Kostensteigerung von 25 Prozent in diesem Bereich tragen. Und deshalb hat man gesagt man möchte eine Plafonierung in diesem Bereich. Regierungsrat Martin Klöti kann im Budgetprozess aufzeigen, was das für Konsequenzen sind, die Konsequenzen wissen wir ja nicht, weil wir nicht wissen was die Priorisierung ist, und was auch klar ist in Zukunft, wenn man neue Ausgaben machen will, dann muss man auch einmal hingehen und bestehende Ausgaben hinterfragen oder kann man das kompensieren oder nicht. Wie gesagt, es geht darum dass man hier der Regierung auch sagt, bitte schaut das mal an, zeigt auf wie das aussehen kann, weil das können wir in der Finanzkommission nicht. Was sind die Auswirkungen? Und das können wir dann immer noch im Budgetprozess 2017 dann diskutieren, ob man das will in diesem Rat oder nicht. Es geht jetzt darum, dass wir einmal ein Auftrag erteilen und ich bitte Sie das grauen Blatt abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich bin überrascht über das Votum von Lemmenmeier-St.Gallen, wenn er sagt Gewaltenteilung und dass die Finanzkommission an sich nichts machen soll. Es nur eine Einladung an die Regierung für eine Vorgabe für das Budget 2017 sein. Wenn wir gar nichts mehr machen können in der Finanzkommission, stelle ich mir schon die Frage, wieso behandeln wir überhaupt den AFP wenn wir den nur noch abnicken müssen. Ich glaube das ist die Aufgabe der Finanzkommission, das Instrument des AFPs anzuschauen, einen Ausblick zu bekommen und entsprechend auch Massnahmen der Regierung zu empfehlen. Es ist eine Einladung, sie kann die Regierung umsetzen oder nicht. Und entsprechend ist es wichtig, dass man das kann. Wenn man das nicht mehr kann, dann frage ich mich schon wieso wir denn überhaupt in der Finanzkommission diskutieren. Zu der Kennzahl Staatsquote: Es richtig, was gesagt wurde es ist ein langfristiger Parameter. Aber es ist ein Parameter der aussagt, wie viel «Staat» man in diesem Kanton hat und wie viel nicht . Und wenn die Staatsquote ständig steigt, da muss man sich hinterfragen, ob man dann andere Massnahmen ergreifen muss und entsprechend sind sie, vor allem letztes Jahr und in den letzten zwei Jahren die Staatsquoten gestiegen. Deshalb ist es richtig, dass man auf diesen Punkt wieder einmal darauf hinweist. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag Dietsche-Oberriet ist abzulehnen. Es freut mich zu hören, dass jetzt alle Fraktionen auch der Meinung sind, dass wir nicht mehr über jede einzelne Stelle sprechen sollen, wie wir es im Budget 2016 gehabt haben, entsprechend kann auch nur die Lösung sein, in Zukunft mit Vorgaben zu arbeiten, so dass wir nicht über jede Stelle sprechen müssten. Wo der Unterschied zur SP-GRÜ-Fraktion ist, ist natürlich über die Aussage, dass alle Stellenbegehren der Regierung einfach zwingend notwendig sind. Ich gebe dazu recht, dieser Rat muss sich bei der Aufgabenerteilung auch immer überlegen, dass das Kostenfolgen hat, und dass man sich dann auch nicht wundern muss, wenn neue Stellenbegehren entstehen. Ich möchte aber daran erinnern, wir haben im Budgetprozess 2016 auch viele Stellen gestrichen, weil wir der Auffassung waren, dass es da nicht mehr braucht. Und jetzt haben wir wieder Stellenbegehren von 54 Stellen auf dem Tisch. Da stellt sich natürlich für uns auch die Frage, wie gehen wir damit in der Finanzkommission um? Und darum ist es wichtig, dass man hier eine Plafonierung macht. Über die Höhe der Plafonierung kann man selbstverständlich immer diskutieren. Aber mit dieser Plafonierung, das möchte ich hier nochmals deponieren, wie ich es im Eintretensvotum bereits gemacht habe, die Besoldungsmassnahmen sind unbestritten, das kann finanziert werden und es hat Geld zur Verfügung für zusätzliche Stellen. Die Regierung hat es in der Hand eine Priorisierung zu machen welche Stellen wichtig sind und welche nicht. Für uns ist klar, wir haben das bereits in der Medienmitteilung gesagt, 56 Stellen sind einfach zu viel, das können wir nicht mittragen und deshalb diese Plafonierung. Zum Antrag von Dietsche Marcel-Oberriet: Ich empfehle Ihnen diesen abzulehnen. Die zehn Stellen sind im Antrag auf dem gelben Blatt vorhanden. Die Meinung der Finanzkommission ist klar, wir haben eine Einladung gesprochen an die Regierung, dass sie diese zehn Stellen bewilligt, damit man diese Stellen aus dem Bericht I «Innere Sicherheit» erledigt hat. Wenn wir hier jetzt wieder einen Zusatzantrag machen, macht das keinen Sinn, insbesondere ist die entscheidende Sitzung im Budgetprozess 2017, dort wird dann definitiv das Budget gesprochen und dann kann Dietsche Marcel-Oberriet immer noch einen Antrag stellen, wenn es widererwarten anders kommen würde als hier auf diesem gelben Blatt, was ich persönlich nicht glaube, und wo man das wieder korrigieren kann. Aber für Sie, Dietsche Marcel-Oberriet und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, die Finanzkommission hat sich klar geäussert, dass sie die zehn neuen Stellen will. Ich glaube, die Finanzkommission wird vier Monate später nicht eine andere Meinung haben. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ich erlaube mir auch die Sichtweise der Gemeinden einzubringen: Ich bin davon ausgegangen, aufgrund des blauen Blattes der Regierung und darin wurde auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass derzeit das Konzept, was Regierungsrat Klöti richtigerweise gesagt hat, noch in Erarbeitung ist. Dr. Markus Bucheli wir im März dieses Jahres das entsprechende Gutachten vorlegen und darin wird auch die Zuständigkeit sicherlich zum Ausdruck kommen, welche Staatsebene effektiv für die Betreuung von UMAs zuständig sind. Deshalb hat natürlich das Kreisschreiben, des Amtes für Soziales bzw. der Leitung Abteilung Familie- und Sozialhilfe bei den Gemeinden etwelche Irritationen ausgelöst. Wir sind davon ausgegangen, dass auch die aufsichtsrechtlichen Hinweise im Gleichschritt zum Konzept über die UMAs dann erfolgen. Dass dieses Kreisschreiben erfolgt ist, das liegt nicht in den Händen der Gemeinden und der VSGP. Aber ein Hinweis irritiert doch erheblich. Da greift nämlich die Aufsichtsbehörde materiell in die Aufgabenerfüllung der doch selbständigen KESP ein. Ich zitiere aus dem 5. Abschnitt «Aufgaben der Mandatstragenden». Hier steht z.B. bei Abschnitt zwei: Zum weiteren Aufgabenbereich der gesetzlichen Vertretung gehört die Unterstützung bei der Suche bzw. bei der Aufrechterhaltung des Kontaktes mit der Familie und beim Zugang zu objektiven Informationen zum Heimatstaat und Situation auf den Fluchtrouten, so wie bei der Kontaktpflege mit der ansässigen entsprechenden Diaspora erfordert die Komplexität eines Falles den Zugang zur rechtlichen Beratung so stellt die gesetzliche Vertretung diesen sicher. Viele UMAs kommen aus Syrien, teile auch aus Afghanistan oder aus andern Herkunftsländern im Nahen Osten. Ich glaube in Syrien wird es wahrscheinlich noch relativ schwierig sein, in einem Kriegsland auch wenn dort ein Waffenruhe jetzt herrschen sollte, entsprechend Informationen zu beschaffen. Diesen Hinweis erachten wir als Eingriff in die Organisationszuständigkeit der KESP-Behörden. Ich möchte darauf hinweisen, zu einem andern Aspekt zu kommen, der der Finanzierung. Ich glaube das ist klar, je nach Ausgang des Gutachtens Bucheli, wird dann auch geklärt werden müssen, wie die Kostentragung zu erfolgen hat. Und das haben die Gemeinden immer kommuniziert, auch gegenüber der Regierung, dass wir, falls die Gemeinden zuständig sind, auch hier eine entsprechende Finanzierungslösung finden. Deshalb halte ich nochmals im Namen der Gemeinden fest, das Kreisschreiben hätte im Gleichschritt mit dem Konzept der UMAs erfolgen können. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat Gehrer hat mich noch herausgefordet betreffend dem Beispiel mit den Flüchtlingen. Wir haben das in der Finanzkommission diskutiert und es ist klar die Aussage gemacht worden, wenn das Eintritt, dann braucht man dieses Personal, und dann kann die Regierung im Budgetprozess sehr gut begründen, warum die Stellen benötigt werden. Es ist also nicht so, dass wenn diese Stellen kommen, dass man die anderen Stellen dann abbauen muss. Ich glaube, wir haben es so diskutiert, und ich denke es ist fair, wenn ich das jetzt auch sage, wie wir das diskutiert haben. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Gerne gebe ich noch ein Antwort an Hasler-St.Gallen. Es ist so der AFP ist nicht in Stein gemeisselt. Im Budgetprozess werden die entscheidenden Massnahmen gemacht. Die Regierung hat kein rotes Blatt gemacht. Also auch sie sagt, dass man das mal so anschauen kann. Es geht wirklich um die Priorisierung uns einmal aufzuzeigen in diesem Rat, welche Projekte entscheidend sind für die Regierung und welche nicht, damit man dann im Budget entscheiden kann. Ich bitte Sie, dem gelben Blatt zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Abschnitt II Bst. b zu streichen. Die Budgetierung ist Rahmen der Gewaltenteilung Aufgabe der Regierung. Die Genehmigung des Budgets ist Aufgabe des Parlaments. Es widerspricht dementsprechend der Gewaltenteilung wenn das Parlament dauernd wie in den letzten Jahren geschehen, in die Aufgaben der Regierung eingreift. Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung und ich erwarte, dass das Parlament diese Ordnung respektiert. Zweitens das Finanzleitbild des Kantons St.Gallen von 2002 hält ausdrücklich fest, dass diese Gesamtausgaben so gesteuert werden, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Diese Vorgabe ist zwar wenig hilfreich, aber sie gilt immer noch. Es ist deshalb absolut überflüssig nochmals etwas festzuhalten, was schon als Ziel das Handeln der Regierung leitet. Ich nehme an die Regierung kann lesen und ich nehme an der Kantonsrat kann auch lesen. Es gibt aber auch allgemeine Überlegungen zur Staatsquote. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Staatsquote nach ganz unterschiedlichen Grundsätzen. Vor allem aber es entsteht kein Zusammenhang zwischen der Höhe der Staatsquote und dem Wirtschaftswachstum. Eine tiefe oder sinkende Staatsquote hat keinen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum. Aber es zeigt sich, dass eine gezielte und rasche Ausgabenpolitik des Staates das Wachstum vorantreiben kann. Welche Höhe der Staatsquote für ein politisches Gebilde ideal ist, ist wissenschaftlich nicht bestimmbar. Wichtig ist, dass der Kanton die anstehenden Aufgaben anpackt ohne auf die Staatsquote zu starren. Die Staatsquote steigt oder fällt soweit feststellbar entsprechend der konjunkturellen Entwicklung. Das kann man bei den kantonalen Budgets von 2015 und 2016 verfolgen. Alle entwickelten Staaten auch die USA haben eine ungefähre Staatsquote von rund 40 Prozent. Das ist Ausdruck ihrer Potenzen und ihres Entwicklungszustandes. In Grossbritannien liegt die Staatsquote seit dem Ende des zweiten Weltkriegs bei rund 50 Prozent. Auch in der Zeit von Frau Thatcher. Überlegen Sie einmal, wer von Ihnen möchte schon in den Ländern mit dem tiefsten Staatsquoten leben (Nigeria, Sudan, Guatemala oder Bangladesch)? Dann wohl doch lieber in Ländern mit den höchsten Staatsquoten wie Finnland, Belgien oder Frankreich. Lösen sie sich vom Staatsquotenfetischismus und verzichten Sie auf unnütze Vorgaben für die Regierung. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich möchte an dieser Stelle namens der FDP-Fraktion ebenfalls den Vorwurf von Lemmenmeier-St.Gallen in aller Form zurückweisen, dass wir mit dieser Einladung an die Regierung die Gewaltentrennung missachten. Das ist überhaupt nicht der Fall, denn es ist wie schon erwähnt nur eine Einladung und nicht irgend eine befehlsmässige Vorgabe die wir geben. Aber, zu den Diskussionen zur Staatsquote, die der Finanzchef angeschnitten hat. Vielleicht kann man in Anlehnung an das Sprichwort «Demokratie ist die beste aller schlechten Staatsformen» auch sagen «die Staatsquote ist die beste aller schlechten Steuerungsmöglichkeiten für den Finanzhaushalt. Denn wie richtig erwähnt worden ist, sie ist ein Mittel zum Zweck um den Blick auf die langfristigen Veränderungen zu werfen. Und das es doch ein gutes Mittel zum Zweck ist, zeigt sich alleine schon daran wie häufig im Rahmen von finanzpolitischen Diskussionen in diesem Rat die Staatsquote erwähnt und zitiert wird. Also nehmen wir doch das als ein Mittel zum Zweck um unseren Blick auf die langfristigen Veränderungen zu werfen die dieser Kanton wirklich braucht. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Hartmann-Flawil hat davon gesprochen von den Recycling-Zyklen in der Politik. Tatsächlich ist diese Diskussion in diesem Bereich etwas was immer wieder recycelt wird. Es kommen auch immer wieder die gleichen Argumente. Aber es ist natürlich keineswegs so, dass eine Diskussion über Steuererhöhungen, Steuerfuss oder Staatsquoten rein deklamatorisch ist oder die falsche Strategie oder keine Bedeutung hat für den Finanzhaushalt unseres Kantons. Im Gegenteil, das sind sehr wichtige Diskussionen, die man führen muss hier in diesem Hause, und das sind Vorgaben die notwendig sind, wenn wir eine verlässliche Finanzpolitik haben wollen. Hartmann-Flawil hat gesagt, Investitionen sind erforderlich. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Da haben Sie recht. Aber nur auf der Basis eines gesunden Finanzhaushaltes der dann entsteht, wenn wir klare Vorgaben machen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Der Antrag wurde einerseits etwas kurzfristig gestellt und konnte weder in der Finanzkommission noch in der Fraktion besprochen werden. Andererseits aber auch aufgrund der besonderen Zweckbindung die wir für das besondere Eigenkapital haben. Es wäre falsch jetzt hier eine Änderung zu machen und es ist tatsächlich so, dass wir diese Bezüge brauchen um überhaupt all die Aufgaben, die sich sonst überall in diesem Staat ergeben, zu lösen. Wir wollen nicht auf der einen Seite ein grosses besonderes Eigenkapital in den Büchern haben und andererseits aber die Aufgaben erledigen können oder nicht erledigen können die Sie stellen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Streichungsantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Hartmann-Flawil hat gesprochen, dass die Nerven blank liegen vor den Wahlen und dass das keine Bedeutung hat eine Vorgabe beim Steuerfuss. Ja, wenn das so wäre Hartmann-Flawil, wenn es keine Bedeutung hat, dann kann man es hineinschreiben dann hat es keinen Einfluss. Aber es geht ja wirklich darum, und da ist es wahrscheinlich der Unterschied zu der SP-GRÜ-Fraktion und den Bürgerlichen. Wir kämpfen, dass keine Steuerfusserhöhung stattfindet und deshalb haben wir gesagt, wir werden das im AFP als Vorgabe mitgeben, damit die Regierung auch weiss, wenn die Wirtschaftssituation sich abschwächt, dass sie ein konformes Budget vorlegen muss ohne Steuerfusserhöhung. Das wieder Andere der Meinung sind als die SP-GRÜ-Fraktion das ist klar ich möchte einfach da erinnern, dass gewisse Vorlagen gebracht wurden auch vor der Bevölkerung von Steuerfusserhöhungen. Ich bin erstaunt, dass jetzt immer gesagt wird sie wollen keine Steuerfusserhöhung als in den letzten vier Jahren haben wir das anders gesehen und darum ist es richtig, dass wir das der Regierung als Vorgabe mitgeben. Wenn sie das nicht erfüllen kann, dann muss sie das schriftlich begründen und dann werden wir das im Budgetprozess wieder anschauen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ich finde es jetzt ein unwürdiges Spiel, denn ich erhalte als Fraktionspräsident die Protokolle der Finanzkommission und ich muss hier feststellen, dass die Finanzkommission ausdrücklich gesagt und gewünscht hat, dass man die fremdfinanzierten Stellen auch einbezieht. Ich bitte Sie jetzt zu unterlassen, irgendwelche Ausflüchte zu suchen. Die Aussage und der Auftrag sind klar formuliert, Sie möchten auch die fremdfinanzierten Stellen einbeziehen in diesem Plafon. Sie haben das Dilemma gehört. Ich bitte einfach, keine Ausflüchte, stehen Sie zu Ihren Aufträgen, die Sie diskutiert haben. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Abschnitt II Bst. a zu streichen. Güntzel-St.Gallen ist wahrscheinlich schon weit länger in der Politik und er wird auch die Erfahrung gemacht haben, dass Politik ein Recyclinggeschäft ist. Das können wir sehr gut feststellen. Nachdem wir während einzelnen Jahren keine solchen Anträge haben, kommen sie wieder und wir stellen fest, dass gerade beispielsweise auch bei Finanzkennzahlen immer wieder nach einigen Jahren wieder solche Staatssteuerfüsse oder Staatsquotendiskussion folgen. Nutzlose Diskussion, weil sie wenn sie im Tunnelblick geführt werden dieser Zahlen, dann haben sie keine Verbindungen zu den tatsächlichen Gegebenheiten im Kanton St.Gallen. Wir stellen auch fest, die Steuerfuss-Diskussion rückt wieder ins Zentrum, als ob dieser Staatssteuerfuss im realen Budgetprozess eine Bedeutung hätte. Der Budgetprozess der Regierung, der folgt den Vorgaben zu unserer Haushaltsgesetzgebung und die Regierung hat ihre Strategien formuliert. Regierungsrat Martin Gehrer, hat es vorhin auch ausgeführt, im AFP für die nächsten drei Jahre sind keine Steuerfusserhöhung vorgesehen, es wird gerechnet mit dem Staatssteuerfuss von 115 Prozent. Ich glaube, dass sind wichtige Aussagen und das hat zur Folge, dass dann solche Anträge der Finanzkommission rein deklamatorischen Wert haben. Sie beruhigen vielleicht die flatternden Nerven vor den Wahlen oder man spielt in der Öffentlichkeit Action vor, wo gar keine Action ist, weil die Regierung das sowieso umsetzt. Auch inhaltlich sind es die falschen Anreize, die falschen Strategien, Zeichen die man setzen will. Unsere Sprecherin der SP-GRÜ Delegation in der Finanzkommission hat es auch ausgeführt. In diesem schwierigen Umfeld indem wir uns befinden, sind gerade Zielgerichtete Investitionen erforderlich, damit wir unseren Kanton St.Gallen weiterbringen können. Ich bitte Sie unterlassen Sie doch solche Anträge, weil Sie haben die Aussagen der Regierung und dazu sagen Sie doch lieber etwas zu den langfristigen Perspektiven für unseren Kanton St.Gallen indem wir investieren müssen. Damit wir später auch etwas zurückerhalten von den Bewohnerinnen und Bewohnern. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Stellt eine Frage an die Regierung. Ich bin auf Seite 22 bei den Abschreibungen unter Ziff. drei. Ich sehe hier bei diesem Vorhaben die St.Galler Pensionskasse. Regierungsrat Martin Gehrer hat vorhin Ausführungen gemacht zum weiteren Vorgehen. Ich habe eine kurze Frage. Wir stellen fest, dass uns die damalige Revision jetzt einholt, dass mit der Festsetzung des technischen Zinssatzes ein Fehlgriff gemacht wurde und dass wir hier jetzt korrigieren müssen. Ich stelle fest, dass ein Betrag von 127 Mio. Franken eingefügt ist hier. Nach meinen Informationen damals auch noch aus der Kommission, wäre eine Senkung des technischen Zinssatzes mit höheren Kosten verbunden. Wieso ist diese Differenz? | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Das besondere Eigenkapital ist vom Zweck her umschrieben mit zwei Bereichen mit der Finanzierung von steuerlichen Massnahmen, Entlastungen und dazu für Gemeindefusionen. Die Steuerentlastungen wurden damals vor mehreren Jahren auch damit begründet, dass man hier eine Finanzierung hat aus dem besonderen Eigenkapital. Diese wurden umgesetzt. In der Konsequenz müsste man jetzt entweder sagen wo man spart. 1:1 da wollen wir sparen diese 25 Mio. Franken oder man muss diese steuerliche Entlastung zurücknehmen. Das wäre dann die konsequente Umsetzung. Dazu ist übrigens auch der Vorschlag der Antrag der SVP relativ kurzfristig und ohne irgendwelchen Weitblick. Denn die Verwendung ist ausschliesslich für zwei Bereiche umschrieben. Man müsste also wenn man das Geld nachher verwenden würde, diese Zweckbindung auflösen und müsste weitere Zwecke umschreiben. Ich erinnere Sie daran, wir haben mehrmals vorgeschlagen, dass man diese Zweckbindung auflöst und das Geld aus dem besonderen Eigenkapital auch anderweitig verwenden kann, für wichtige Themen im Kanton St.Gallen. Ich verweise darauf, dass Sie geschlossen damals immer wieder abgelehnt haben und darauf bestanden haben, dass es zwei Themen gibt die aus dem besonderen Eigenkapital finanziert werden und das sind die Folgen der steuerlichen Entlastungen und zweitens für Gemeindefusionen. Kommen Sie doch wieder einmal später und sagen Sie dann, wie Sie das lösen wollen und dann kann man darüber diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten. Wir danken der Regierung für die sorgfältige Erarbeitung des AFP. Es handelt sich hier um ein wichtiges finanzpolitisches Planungsinstrument, das notgedrungen das liegt in der Natur der Sache, mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist, aber uns eine Richtung vorgibt, wie die nächsten Jahre finanzpolitisch aussehen werden. Die FDP-Fraktion nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass wir einer Stabilisierung der Staatsquoten entgegen gehen und ein moderates Ausgabenwachstum haben. Wir sind aber beunruhigt, dass weiterhin ein deutliches strukturelles Defizit in unserem Kanton besteht von jährlich rund etwa 60 Mio. Franken über den Zeithorizont des AFPs. Das zeigt, unser Kanton befindet sich finanzpolitisch weiterhin auf dünnem Eis. Risikofaktoren sind die weitere Wirtschaftsentwicklung, es muss nur eine leichte Störung der angenommenen Wirtschaftsentwicklung eintreten und dann bekommen wir ein deutlich grösseres strukturelles Defizit als im AFP vorgesehen. Oder Anpassungen beim interkantonalen Finanzausgleich, Streuungen im Bereich der Ausschüttungen der SNB oder die bevorstehende Unternehmenssteuerreform III. Es zeigt sich damit, dass wir in unserem Kanton wenig finanzpolitischen Handlungsspielraum haben und die FDP-Fraktion begrüsst deshalb, die strikten Budgetvorgaben der Finanzkommission. Wir können uns aktuell weder eine weitere Erhöhung der Staatsquote noch einen Ausbau im Personalbereich leisten. Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion auf den AFP einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Der Antrag Surber-St.Gallen ist abzulehnen. Ich möchte kurz auf einige Ausführungen von Surber-St.Gallen zurückkommen. Sie stellt den Antrag mit Ihrer Fraktion, dass dieser Bst. d gestrichen wird. Aber ich möchte daran erinnern, anlässlich der Budgetdiskussion im November hat dem ähniglich hier in diesem Saal ein schlechtes Gefühl, als wir auf relativer operativer Ebene über einzelne Stellen diskutierten. Das wurde auch seitens der SP-GRÜ-Fraktion damals moniert. Es hiess ganz klar, dass wir auf dieser Ebene nicht seriös arbeiten können, weil uns Detailkenntnisse über den Bedarf bei einzelnen Stellen fehlen. Ich bin deshalb erstaunt, dass nun die SP-GRÜ-Fraktion nur einfach den Antrag stellt, diese Plafon zu streichen aber keine bessere Lösung präsentiert, denn offenbar war das, was wir vorher hatten, ja auch keine gute Lösung, darüber waren wir uns alle einig. Ich glaube, es kann auch nicht sein, dass wir jetzt einfach sagen, wir geben überhaupt keine Vorgabe, wir lassen diese Personalsituation sich entwickeln so wie es dann eben kommt. Ich bin mit Surber-St.Gallen einverstanden, wir haben auch als Parlament eine Verpflichtung. Wenn wir neue Staatsaufgaben beschliessen, heisst das in aller Regel auch, dass es zusätzliches Personal braucht. Aber der Schluss muss ein, wir müssen uns als Parlament der Verantwortung bewusst sein und neue Staatsaufgaben möglichst zurückhaltend beschliessen in einer Situation wo wir uns eine solchen weiteren Aufbau der Personalsituation einfach nicht leisten können. Und was auch falsch ist, ist der Schluss, neue Aufgaben gleich neue Stellen, also müssen wir mehr Leute einstellen. War mir hier fehlt ist die Überlegung, dass es irgendwo sonst in der Staatsverwaltung vielleicht Luft gibt, dass man irgendwo eine Möglichkeit sieht, dass man vielleicht eine andere Aufgabe zurückfahren kann oder Leute, die sonst irgendwo beschäftigt sind, für eine neue Aufgabe einsetzt. Davon höre ich von Seiten der SP-GRÜ-Fraktion nie etwas und ich denke, diese Überlegung ist es auch wert, dass man sie berücksichtigt. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir mit unserem Plafonierungsantrag der Finanzkommission auf dem richtigen Weg sind. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | stellt eine Frage an die Regierung. Ich habe Regierungsrat Klöti in der Nacht eine Frage geschickt, die ich dachte, würde gut in diesen Kontext passen. Es handelt sich aber nicht um ein Gesetzesvorhaben, es handelt sich um etwas was sich aus der Budgetdebatte im November ergab. Dort strich im November der Kantonsrat unter Konto 7150 Asylwesen den Besoldungskredit für Beistände unbegleiteter Minderjähriger Asylsuchender. Damit ist eine geplante überbrückende Betreuung der steigenden Anzahl von unbegleitende Minderjährigen (UMA), mit Hilfe einer Zwischenlösung nicht möglich und die Verantwortung liegt bei der KESP im Departement des Innern. Nun bitte ich Regierungsrat Klöti, wenn es möglich ist, ansonsten müsste er mir diese Frage später beantworten darüber Auskunft zu geben, ob und wie die unbegleitenden Minderjährigen von der KESP aktuell betreut und beraten werden und wer die Kosten trägt. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Wenn man Einladungen macht, dann sollten es auch Einladungen sein, die sinnvoll sind. Die Staatsquote sagt nicht wie viel Staat wir haben das stimmt nicht. Weil es nicht stimmt ist das das Grundproblem. Deshalb ist es so, dass es in einem kurzfristigen Budgetprozess absolut sinnlos ist auf diese Staatsquote zu verweisen. Das erachte ich als Hauptproblem. Der Antrag ist sinnlos und behindert die Regierung und die Regierung benutzt natürlich die Staatsquote immer dann, wenn sie sinkt oder stabil gehalten werden kann um ihre Leistungsfähigkeiten in den Vordergrund zu stellen. In Tat und Wahrheit hat es mit Leistung der Regierung nichts zu tun sondern mit konjunkturellen Schwankungen die man hat. Orientieren Sie sich auch an wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Zeit. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ich möchte noch kurz darauf etwas erwidern, was Dürr-Widnau gesagt hat. Ich glaube, es ist genau der falsche Weg, wenn wir sagen wir nehmen das, schon im AFP machen wir bereits diese Vorgabe, um dann allenfalls im Budget etwas ändern zu wollen. Es liegt auf der Hand, wenn wir das jetzt so beantragen bereits im AFP, dann geben wir den Auftrag an die Regierung das so zu budgetieren. Sind wir ehrlich es wird nicht dazu kommen, dass wir dann im Budget hier mehr einstellen sondern es wird eher, wenn wir es jetzt laufen lassen vielleicht dazu kommen, wenn es uns zu weit geht, dass wir weniger einstellen. Ich denke es ist richtig, jetzt nun einmal so laufen zu lassen gemäss Antrag der Regierung und hier eben nicht in einem einzelnen Amt etwas vorzugeben und dann im Budget vielleicht zu sagen wir wollen doch mehr. Das machen wir mit Sicherheit nicht. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ich habe sehr Verständnis, wenn grosse Lücken zur Diskussion im Rahmen des AFP Anlass geben. Anderseits gehe ich davon aus, dass das jetzt Informationen sind und nicht eine vorweggenommene materielle politische Diskussion, weil sonst müssten wir wahrscheinlich diese Session deutlich verlängern. Es kann nicht sein, dass irgendwelche Versprechungen gemacht werden. Ich glaube der Kantonsrat auch diejenigen Mitglieder wie ich, die nicht der Finanzkommission angehören, haben das Recht zunächst umfassend informiert zu werden bevor es dann nachher heisst, das hätte der Kantonsrat mit der Verabschiedung des Aufgaben und Finanzplanes akzeptiert und schon fast zugesprochen. Ich erinnere gerne daran, an die Diskussion bei der Verselbständigung der Pensionskasse, dass da durchaus die Meinungen nicht einheitlich waren welchen Anteil der Kanton als oberster Arbeitgeber zu tragen hat und warum die Mitarbeiter derart geschont wurden wie es in einem Privatunternehmen nicht möglich wäre. Ich möchte nur die Antwort haben, dass wir nicht die materielle Diskussion der Pensionskasse führen, sondern feststellen, wo die Löcher gross und grösser werden. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Beantragt im Namen der SVP-Fraktion, folgenden Auftrag: «Die Regierung wird eingeladen, für das Jahr 2017 ein Budget sowie für die Jahre 2018 und 2019 einen AFP ohne Entnahme aus dem besonderen Eigenkapital vorzulegen.» Ich begründe dies wie folgt: Wir sind der Ansicht, dass die Regierung ein ausgeglichenes Budget ohne Bezug aus dem besonderen Eigenkapital erreichen muss. Die ist eine kernige und schwierige Aufgabe jedoch ist es höchste Zeit, dies anzugehen. Wenn wir jedes Jahr diese 25,6 Mio. aus unserem Eigenkapital entnehmen, ist es in kürze nicht mehr vorhanden und es gibt nichts mehr zu entnehmen. Was dann? «Spare in der Zeit so hast du in der Not», war mal ein Credo. Mit Einsparung auf der Ausgabenseite ist es jeder Zeit möglich ein ausgeglichenes Budget zu erreichen. Jede Logik zeig auf, das ist auch zu Hause in der Familie so, wenn man gesunde Finanzen will. Ausgeben kann man nur, was man Einnimmt und es können nicht nur die Steuern immer erhöht werden. Sonst kommt bald nichts mehr rein. Gehen Sie mit den Geldern des Kantons doch so um als wäre Ihr Eigenes, es ist auch so, es sind Steuergelder. Aber wir können nur ausgeben, was wir einnehmen und wir können nicht jedes Jahr das Sparschwein aufnehmen und öffnen und alles herraus nehmen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich mache es ganz kurz. Ich finde es ist unangemessen, wenn der Rat auf dieser Ebene eines Amtes bereits Empfehlungen und Einladungen ausspricht. Wir müssen eine richtige Flughöhe haben. Wir geben der Regierung gewisse Dinge vor und die Regierung braucht den Handlungsspielraum um zu schauen, wie sie diese Vorgaben Bst. a und b einhält und wir sollten nicht in ein Amt eingreifen. Ich bitte Sie diesen Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wie es der Präsident gesagt hat, haben wir das in der Finanzkommission nicht diskutiert. Diese Entnahme aus dem besonderen Eigenkapital haben wir vor allem auch durch die Steuersenkung die wir in der Vergangenheit gemacht haben. Ich empfehle meiner Fraktion, weil wir das nicht besprochen haben, das graue Blatt abzulehnen. Wir haben bereits auf dem gelben Blatt schon gewisse Anträge, die wir besprochen haben, und ich wäre einfach froh, wenn wir solche Anträge in der Finanzkommission besprechen können, was die Auswirkungen sind. Fairerweise müssen wir irgendwann auch sagen, wo man dann dass entlastet. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Was Egger-Berneck ausgeführt hat ist im Grundsatz richtig. Sie haben uns tatsächlich beauftragt, bis zum Vorliegen des AFP diese Frage zusammen mit den Gemeinden zu klären. Wir haben sofort nach diesem Beschluss einen ersten Besprechungstermin mit den Gemeinden gesucht. Wir haben uns in der Zwischenzeit zweimal über die Sache unterhalten. Es sind auf beiden Seiten Grobkonzepte vorgelegt worden wie die Unterbringung der UMA auf Gemeinde oder auf Kantonsebene organisiert werden könnte mit welchen Inhalten. Wir sind zur Auffassung gekommen, dass sich da doch auch noch eine rechte Zahl von Rechtsfragen stellt auch von der Zuständigkeitsordnung her aber auch andere und wir sind darum überein gekommen, Tinner-Wartau hat es bereits ausgeführt, bei Herrn Bucheli ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Herr Bucheli wird die Ergebnisse seiner Abklärungen erst Ende März vorlegen. Das ist der Grund wieso sich jetzt diese Verzögerungen ergeben haben. Ich bin überzeugt, dass wir bis zum Juni eine Lösung finden werden. Wie die genau ausschaut, das wissen wir im Moment noch nicht. Das ist noch offen. Aber diese Gespräche die sind in beidseitiger Offenheit geführt worden. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ich bitte Sie dem Antrag der Finanzkommission zu folgen. Wir wollen nicht eine Kürzung, wir sind diesmal sogar grosszügig wir wollen einfach keine Erhöhung. Ich denke, dass eine Plafonierung in diesem Gebiet Sinn macht, und dass wir damit leben können. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Dem Streichungsantrag von Cozzio-St.Gallen ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Es wurden Begründungen gesprochen aber gerade zu diesem Antrag fehlen mir die Begründungen komplett. Es ist ein Antrag, der aus der Luft gegriffen ist, der aus dem Nichts kommt der man, so wird man das Gefühl nicht los, auch offensichtlich den transparenten Diskussionen in diesem Rat eigentlich nicht standhalten will. Deswegen fügt man das einfach irgendwo so ein. Man will sich nicht im Detail mit konkreten Zukunftsprojekten auseinandersetzen z.B. dem Klanghaus. Man will sich nicht mit gesetzlichen Verpflichtungen auseinandersetzten z.B. der KTSG gegenüber, stattdessen haut man hier eine Planungsgrösse rein, die man nicht einmal für nötig befindet sie begründen zu müssen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es ist sehr einfach die KESP Organisation werden von den Gemeinden getragen und finanziert. Auch die Kosten für die Berufsbeistandschaften werden von den Gemeinden getragen. Das DI hat nur die Aufsicht nämlich die administrative Aufsicht ob diese Organisationen richtig konstruiert sind und ob sie auch so funktionieren. Die KESP müssen auch für die UMAs das Kinderschutzrecht anwenden. Beistandschaften werden so oder so von der KESP eingesetzt. An den Standorten von Kollektivunterkünften das wir jetzt natürlich schwierig für gewisse Gemeinden. Z.B. Jugendprogramm im Zentrum Thurhof, Oberbüren, müsste die Gemeinde hohe Kosten für Verfahren- und Mandatsführung bezahlen. Die KESP wie Uzwil und die regionale Berufsbeistandschaft haben zudem die zeitlichen Ressourcen nicht, um für die aktuell 130 Jugendlichen Beistandpersonen einzusetzen. Wenn die Jugendlichen in die Gemeinden umziehen, kommt es zu einer Übertragung auf eine andere KESP und einen Beistandswechsel. Das vom Kantonsrat abgelehnte Konzept sah vor, dass die KESP kantonal finanzierte Fachbeistände einsetzen kann. Die dann konstant bleiben können. Das Konzept wurde aber in der Zusammenarbeit mit der KESP Wil, erarbeitet, leider vom Kantonsrat abgelehnt. Die Aufsichtsbehörde hat nun die KESP angewiesen (also wir die Aufsichtsbehörde), die gesetzlichen Vertretungen für alle UMAs zu regeln und das Kindesschutzrecht anzuwenden. Die Trägerschaften werden nun eine solidarische Lösung für die Finanzierung suchen müssen, nämlich eine solidarische unter den Gemeinden die betroffen sind. Auch eine Lösung dafür, dass keine Wechsel erfolgen müssen, die muss noch gesucht werden. Ungeklärt ist nach wie vor, wer das Betreuungsangebot macht, und wer die Betreuung von UMAs finanziert solidarisch. Die Aufgaben der KESP im Kindesschutz sind jedoch unbestritten. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Dem Streichungsantrag von Cozzio-St.Gallen ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Ich kann das einfach nicht stehen lassen. Das schönste kam von dahinten. Grund für die Plafonierung ist, dass die Plafonierung Sinn macht und das wär's gewesen mit dem Argument. Ich muss Sie bitten, wenn Sie nichts zu sagen haben, dann sagen Sie doch bitte auch nichts. Es ist schon doch eine eigentümliche Art von Dürr-Widnau. Sie wollen über Kultur und Kulturausgaben diskutieren, da bin ich mit Ihnen gerne mit dabei. Wir werden in nächster Zeit tatsächlich eine grosse Diskussion über Kulturausgaben haben, die auf uns zu kommt. Es geht um ein neues Kulturförderungsgesetz. Da bin ich sofort mit dabei wenn wir genauer anschauen. Aber diese Methode über den AFP noch und dann sagen Sie noch wir können das beim Budget dann schon wieder korrigieren. Das kann ja irgendwie nicht ganz Ihr Ernst sein. Ich möchte Sie wirklich bitten, den Anträgen meines Vorredners Cozzio-St.Gallen zu folgen und den Antrag der Finanzkommission abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Kommissionspräsident gibt das Ergebnis der Abstimmung in der Finanzkommission bekannt. Abschliessend gebe ich Ihnen noch das Abstimmungsverhältnis in der Finanzkommission bekannt. 11:4 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Unser Antrag lautet auf Antrag der Regierung, in diesem Sinne gibt es eine klare Vorgabe die wir hier machen möchten. Zu dem was Hartmann-Rorschach zuvor ausgeführt hat: Ich erinnere mich an die Budgetdebatte, da ist Regierungspräsident Würth hingegangen und hat aus seinem Departement eine 50-Prozent-Stelle bei den Stabsdiensten genommen und wollte diese einsetzen um eine neue Stelle zu schaffen bei der Arbeitsmarktkontrolle, mit dem Ergebnis, dass er nach der Diskussion in diesem Rat gar keine Stelle mehr hatte. Nur so viel zur Innovation der Regierung, die ihre Stelle vielleicht auch manchmal anders besetzen müsste oder sich Gedanken darüber machen müsste, ob jemand auch eine andere Aufgabe wahrnehmen sollte. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich freue mich über die kultivierte Diskussion, über die anregende aber meine Damen und Herren die Suppe wird nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wurde. Es ist eine Einladung, es wurde gesagt. Ich kann Ihnen dazu nur einige Informationen geben. Ich kann die Einladung jetzt nicht annehmen oder ausschlagen. Das ist nicht der richtige Moment. Das Budget wird der richtige Moment sein eben dieser Einladung nachzukommen oder eben nicht. Ich darf nur einige Verwechslungen aus dem Weg räumen. Z.B. sagt Dürr-Widnau von 6 Mio. Franken, die haben hier mit den Staatsbeiträgen nichts zu tun. Das sind Bauausgaben, Abschreibungen das gehört hier nicht rein. Wir haben im Departement ein Prozent Zunahme und liegen unter der Gesamtzunahme. Gartmann-Mels meint es auch gut, aber es ist hier eben vielleicht noch nicht alles gesagt. Wenn Sie z.B. gesetzliche vorgaben haben wie bei der KTSG, welche vorgeben, dass die Besoldungen analog zum Staatspersonal vollzogen werden, dann können wir die gesetzlichen Vorgaben nicht einfach hier aus der Welt schaffen. So einfach geht es nicht. Und es geht auch nicht wenn Sie in der zweiten Lesung das Klanghaus jetzt genehmigt haben, dass wir dann mit der Erhöhung für die Betriebsbeiträge plötzlich klemmen. Das geht halt auch nicht. Wenn Sie eine Vorlage durchberaten und verabschieden, dann muss man dazu stehen. Deswegen kommen wir dann im Budget auf einzelne Positionen, bei denen wir dieser freundlichen Einladung nicht Folge leisten können. Es ist auch eine andere Geschichte noch, das Archäologiemuseum dieser Teil wurde über den Lotteriefonds finanziert. Man hat gesagt, nur am Anfang macht man das, dann muss es über die Staatsbeiträge bezahlt werden und deswegen kommen hier einige Anträge im Budget über die wir dann hier gerne weiter diskutieren wollen. Ich darf Ihnen nur etwas sagen, es ist kein Sündenfall, dass Sie diesen Antrag machen ich bin ja auch nicht katholisch, deswegen nicht böse darüber. Es eine Einladung in diesem Sinne, ich habe grosses Verständnis für den Streichungsantrag mehr darf ich hier nicht sagen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: gibt das Abstimmungsergebnis in der Finanzkommission bekannt. Ich verwehre mich des Vorwurfs, dass die Finanzkommission Anträge oder auch nur Einladungen verfasst oder lässt, die völlig aus der Luft gegriffen sind. Ich gebe Ihnen noch das Abstimmungsergebnis bekannt zu Buchstabe c 10:4 bei einer Enthaltung. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | beantragt mündlich Bst. d wie folgt zu formulieren: « das Budget für den Personalaufwand ist auf 721 Mio. Franken plafoniert ...» Der Streichungsantrag Surber-St.Gallen ist abzulehnen». legt seine Interessen als Mitarbeiter bei der Kantonspolizei offen. Ich persönlich stelle einen Gegenantrag zum Antrag der Finanzkommission. Dieser wurde noch nicht schriftlich verteilt, aber er liegt schriftlich beim Staatssekretär auf. Dieser lautet: « das Budget für den Personalaufwand ist auf 721 Mio. Franken plafoniert ...» Der Zusatz mit den zehn Stellen für den Ausbau des Polizeikorps ist gestrichen und der dritte Satz: «Die Anpassung beim Personalaufwand hat grundsätzlich ohne Kompensation über Dienstleistungen und Honorare zu erfolgen.», ist ebenfalls im Antrag enthalten. Diese zusätzlichen zehn Stellen werden bei einem derartigen Antrag leider, so vermute ich, gegen die anderen Departemente ausgespielt und auch dies ist sicher nicht im Sinne der Kantonspolizei, einander gegen einander allenfalls so auszuspielen. Wir hoffen darum, dass die zehn Stellen aus der Begründung folgen, weil wir sie benötigen und nicht einfach aus der Begründung, da wir uns jetzt in dieser Situation befinden. Ich bitte Sie, dem Antrag mit der Ziffer auf 721 Mio. Franken zuzustimmen, darin sind zehn Stellen für Aspirantinnen und Aspiranten inklusive der Ausrüstung und der Zusatzkosten ihres Arbeitsplatzes enthalten. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SVP-Fraktion wurde in der Finanzkommission nicht besprochen und ist daher abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017-2019 ist einzutreten. lch bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf diese Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen. Die Finanzkommission hat sich am 20. und 21. Januar 2016 sehr intensiv mit dem AFP 2017-2019 auseinandergesetzt. Zusammenfassend dürfen wir festhalten, dass die Planzahlen eine weitere Annäherung zur Haushaltskonsolidierung erwarten lassen. Zwar weisen die Jahre 2018 und 2019 noch geringe Defizite von 22,9 Mio. Franken und 36,6 Mio. Franken aus. 2017 ist aufgrund eines ausserordentlichen Aufwertungsgewinns im Zusammenhang mit der Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde sogar mit einem Ertragsüberschuss von rund 265 Mio. Franken zu rechnen. ln der Folge dürfte das freie Eigenkapital auf über 500 Mio. Franken anwachsen. Zu beachten ist dabei, dass dieser Aufwertungsgewinn ein reiner Bucheffekt ist und nicht zu einem Mittelzufluss führt. Es gilt somit, angesichts von bestehenden Unsicherheiten, weiterhin die finanzpolitische Disziplin zu wahren. ln den AFP-Planwerten sind Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von 20 Mio. Franken eingerechnet. Dieser Ausschüttungsgewinn mit der SNB wird gegenwärtig neu verhandelt. Der Ausgang dieser Verhandlung wird einen direkten Einfluss auf die Höhe der ab dem Jahr 2017 zur Ausschüttung kommenden Gewinnbeteiligung haben. Wie und ob mit dieser Regelung fortgefahren werden kann, ist mit viel Hoffnung verbunden. Der AFP beruht nach wie vor auf einem Steuerfuss von 115 Prozent. Ebenfalls berücksichtigt sind darin die Aufwendungen und Erträge für künftige Gesetzesvorhaben sowie Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite, soweit sie schon absehbar sind. Weiter sind im AFP die üblichen jährlichen Bezugstranchen von 25,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital enthalten. Bezüge aus dem freien Eigenkapital sind in den AFP-Zahlen nicht enthalten und auch nicht vorgesehen. Diese Bezüge führen auch dazu, dass sich die operativen Rechnungsergebnisse in den Planjahren trotzdem immer noch zwischen etwa 50 Mio. und etwas über 60 Mio. Franken im Minus bewegen. Freude sieht mit Verlaub doch etwas anders aus. Eine Mehrheit der Finanzkommission zeigte ihren Unmut am Umstand, dass ein Grossteil der nicht bewilligten Stellenkrediten in den Planjahren 2017 bis 2019 wieder erscheint. Eine etwas gar eigenwillige Auslegung der demokratischen Entscheide seitens der Regierung. Gespannt sein darf der Kantonsrat auf die umfassende Zusammenstellung der Wirksamkeit der letzten Spar- und Entlastungspakete, welche die Regierung im Rahmen der Botschaft zur Rechnung 2015 erarbeiten wird. lm Zusammenhang mit der Ausgabenpolitik sollen die Gesamtausgaben des Kantons so gesteuert werden, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Deshalb sind bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für Neuaufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen. Die Finanzkommission begrüsst dieses Vorgehen der Regierung, da die durchschnittliche Aufwandsteigerung in den Jahren 2016 bis 2019 auf 1,1 Prozent prognostiziert wird. Begründet wird dieses Aufwandwachstum durch Mehraufwendungen bei den Staatsbeiträgen, namentlich öV, IPV sowie ausserkantonale Hospitalisationen, bei den Abschreibungen und auch beim Personalaufwand. Bei der Einnahmepolitik soll die Steuerquote nicht weiter ansteigen, mittelfristig wird gar eine Senkung angestrebt. Erhöhungen des Staatssteuerfusses sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Begrenzung der Verschuldung und der Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit sind weitere Schlüsselelemente, welcher die Regierung eine hohe Priorität zuordnet. Weiter soll die Verschuldung auch in wirtschaftlich schlechteren Zeit gering gehalten werden. Investitionen sollen innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren abgeschrieben werden. Werfen wir einen kurzen Blick auf die einzelnen Departemente, ergibt sich im Wesentlichen folgendes: Volkswirtschaftsdepartement Der Ausgabensprung beim öV ist aufgrund der Umsetzung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur, kurz FABI, per 1. Januar 2016 bereits im Budget 2016 und somit auch im Planjahr 2017 verankert. Das Aufwandwachstum ist im Wesentlichen auf öV-Ausbauten zurückzuführen. Mit dem Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» wird aufgezeigt, wie das Wachstum bei den Staatsbeiträgen beeinflusst werden kann. Departement des Innern Das Wachstum beim Aufwandüberschuss von jährlich 1,3 Prozent ist vor allem auf die steigenden Staatsbeiträge zurückzuführen, wie beispielsweise die Zunahme von Ergänzungsleistungen um 10 Mio. Franken, die Pflegefinanzierung um 6,3 Mio. Franken usw. Bildungsdepartement Die Finanzkommission wurde über verschiedene Projekte informiert, unter anderem über:
Finanzdepartement Diskutiert wurden vor allem die Konjunkturaussichten und die daraus folgende Wirkung auf die Steuererträge: Die getrübten Konjunkturaussichten wirken erst verzögert auf die Steuereinnahmen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren wurden berücksichtigt, z.B. bessere Steuerabschlüsse als budgetiert. Bei gewissen Steuerarten deuten Fakten gar auf Mehreinnahmen hin, so bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Grundstückgewinnsteuern sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern, da die Gewinnerwartungen der Unternehmen jeweils eher vorsichtig geschätzt werden. Baudepartement Die Finanzkommission erkundigte sich nach der Notwendigkeit von zusätzlichen Stellenbegehren. Begründet wurden diese mit dem Abbau des aufgestauten Unterhalts der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes. Es sei zu befürchten, dass ohne zusätzlichen Stellen die Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. lm Zusammenhang mit dem Übertrag der Spitalimmobilien ab 2017 nimmt der Besoldungskredit beim Baudepartement um 1,1 Mio. Franken ab. Demgegenüber steigt der Besoldungskredit für neue Stellen um 1,3 Mio. Franken. Sicherheits- und Justizdepartement Unsicherheiten bestehen bezüglich UMA und der künftigen Zusammenarbeit mit der VSGP in diesem Zusammenhang. Ein Bericht soll bis Mitte 2016 vorliegen. Weiter wird auf die erheblichen Schwankungen beim Strassenfonds verwiesen (Abschreibungen und Defondierungen). Thematisiert wurden ebenfalls die Stellenbegehren des weiteren Korpsausbaus bei der Kantonspolizei. Gesundheitsdepartement Bei der IPV und der Festlegung des IPV-Volumens gibt es verschiedene unbekannte Faktoren, unter anderem beim Bundesbeitrag, wo die Situation schwer abzuschätzen ist. Es wird gar davon ausgegangen, dass sich der Trend zur Verschärfung der Parameter in Zukunft fortsetzen wird. Es ist nicht undenkbar, dass sich das gesamte IPV-Volumen, das heisst, die Bundes- und Kantonsbeiträge, vom Budget 2016 bis ins Planjahr 2018 oder 2019 um rund 20 Mio. Franken erhöhen wird. Räte und Staatskanzlei Bei den Räten lm AFP 2017-2019 sind bei den Räten die Kosten für jährlich vier Sessionen enthalten (Budget 2016: fünf Sessionen mit Aufräumsitzung), basierend auf der jetzigen Rechtsgrundlage. Letztendlich liegt der Entscheid über einen allfälligen Wechsel dieses Rhythmus beim Kantonsrat selber. Es liegt ein Antrag der Finanzkommission vor. Dieser kam aufgrund einer intensiven Diskussion innerhalb dieser Kommission zustande. Ausschlaggebend war nicht zuletzt die Diskussion im Kantonsrat bei der Budgetdebatte 2016 im Zusammenhang mit den Besoldungskrediten. Es kann unseres Erachtens nicht Aufgabe dieses Rates sein, über jeden einzelnen Kredit zu befinden. Thematisiert wurden ebenfalls die Punkte, dass
Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten letztendlich dem Kantonsratsbeschluss zum AFP 2017-2019 mit 15:0 Stimmen zu. lch bitte Sie, auf den AFP 2017-2019 einzutreten, was gesetzlich vorgeschrieben ist, dem Antrag der Finanzkommission vom 21. Januar 2016 auf dem gelben Blatt zuzustimmen und abschliessend den AFP 2017-2019 zu genehmigen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | stellt eine Frage zum Informationsblatt der Regierung vom 8. Februar 2016. Gerne würde ich das blaue Blatt der Regierung thematisieren. Der Kantonsrat hat die Regierung innerhalb der Budgetberatung 2016 beauftragt, die Zuständigkeit und Finanzierung im Zusammenhang mit den UMA mit den Gemeinden zu klären. Sowie dem Kantonsrat darüber bis zur Beratung des AFP 2017/2019 Bericht zu erstatten. Ich habe diesbezüglich zwei Fragen zum blauen Blatt.
| Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretens Diskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten. Die SVP-Fraktion bedankt sich bei der Regierung für den aufschlussreichen und ausführlichen AFP. Mit Beschluss des Kantonsrates vom 24. Februar 2015 um Aufgaben und Finanzplan 2016-2018 wurde die Regierung beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie inskünftig die Aufwandentwicklung eingegrenzt werden kann. Ebenso sollte die Ertragsentwicklung dargestellt werden können, weil nur so ein gesunder Kantonshaushalt möglich wird. Ebenso wurde die Regierung eingeladen, das Finanzleitbild 2002 zu überarbeiten. Bei näherem Betrachten stellt man rasch fest, dass in naher Zukunft in finanzieller Sicht ziemlich düstere Wolken am Himmel aufziehen werden. Wo vor die SVP-Fraktion schon etliche Jahre warnte, scheint wie vorausgesagt in aller Härte einzutreffen und wir werden in eine Grundproblematik hineinlaufen, dass der Gesamtaufwand des Kantons vieles höher ist, als die Einnahmen. Und dies wird ein «Teufelskreis». Man hat bereits jetzt laufend versucht mit Steuermehreinnahmen die Löcher zu stopfen, statt auf der Ausgabenseite konsequent zu kürzen. Man diskutiert und plant trotzdem auch Mammutprojekte (Expo, Klanghaus), stellt laufend neues Personal ein. ln einigen Departementen wird ausgegeben, was das Zeug hält. Ich habe nicht das Gefühl, dass diese sich der Situation bewusst sind. Auch mit voller Ausreizung aller Steuermöglichkeiten plus 2,7 Prozent sind prognostiziert, und dies ist die Haupteinnahme, wird es nicht möglich sein langfristig so viel zu generieren, um ausgeglichen zu sein. Die Problematik des aufgestauten Unterhalts der Immobilien ist und wird ein grosses Problem werden, erstaunt mich aber auch sehr, dass dieses Probleme erst jetzt erkannt und aufgegriffen wurde. Es zeigt auf, dass eine Kernaufgabe eines lmmobilienbesitzers schlicht nicht ausgeführt, respektive verschlafen wurde. Es gehört für mich in die gleiche Geschichte, wie wir es schon mit der Pensionskasse St.Gallen haben, wo auch Versäumnisse einiger Vorgänger nun von Nachfolgern ausgebadet werden müssen. Die Ausführungen und das Vorgehen, welches die Regierung im Bericht darlegt, sind eine Möglichkeit, welche wohl unabdingbar sind. Jedoch bin ich überzeugt, dass es auf der Ausgabenseite viel massivere und einschneidendere Massnahmen braucht, um nicht ganz aus dem Ruder zu laufen. Man kann und soll an dieser Stelle aber auch feststellen und dies den Verantwortlichen zu Gute halten, dass in den meisten Departementen eine klare Analyse gemacht wurde und hiermit im AFP dargelegt wird. Jedoch zeigt sich hier auch, dass sich nicht alle Departemente der Problematik, die auf uns zukommen wird, bewusst sind. ln der momentanen Situation, welche nun hier präsentiert wird, erstaunt es wirklich, dass z.B. der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr wieder um 16,2 Mio. Franken im Budget ansteigen sollte, zumal ich überzeugt bin, wir erinnern uns an die Novembersession, dass alle Beteiligten die Tendenz dieses Berichtes schon bei der Budgetphase vom November 2015 kannten. Die Frage sei erlaubt, ist dies unverantwortlich? Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die langfristige Perspektive zu legen. Es wird einem schon etwas mulmig, wenn man schaut was auf uns zukommt. Stellvertretend für «finanzielle Auswucherungen» nenne ich hier die Kostenexplosion bei der Ausschüttung von Familienzulagen an Nichterwerbstätige. Weiter ist die Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse, oder das nicht koordinierte und unüberschaubare Asylwesen seitens des Kantons. Was wir von der SVP schon Jahre aufzeigen und fast gebetsmühlenartig im Rat predigen, doch leider immer wieder mit aller möglichen Begründungen zurückgewiesen wird, trifft nun scheinbar mit aller Härte zu. Mit den geplanten Neubauten, Personalaufstockungen und den notwendigen Sanierungen, wird es nicht möglich werden einen Haushalt ohne strukturelles Defizit zu erreichen. Wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass kein Weg an diesem Ziel vorbeiführen wird und deshalb müssen weitere Korrekturen auf der Ausgabenseite getätigt werde. Die bereits in den Vorjahren erwähnten Risiken wie Mindereinnahmen aus NFA, oder der Unternehmenssteuerreform lll, bestätigen sich nun und werden durch konjunkturelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, infolge teilweise aber auch nicht wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen gegenüber anderen Nachbarkantone, sogar verschärft. Höhere Steuern bringen nur kurzfristig Einnahmen auch wir möchten den Kanton St.Gallen vorwärts bringen aber wir möchten attraktiv bleiben. Höhere Steuern bringen kurzfristige Einnahmen und verpuffen dann wieder. lm Gegenteil, langfristig gibt es eine negative Einnahmenseite, weil renommierte Unternehmen die einen gewichtigen Teil der Steuersubstrats tragen, abwandern in andere Kantone. Alles in allem, finden wir die Prognosen und auch den AFP teilweise (wir haben auch noch einen Antrag, den Sie auf dem Tisch haben) mit dem Bezug von besonderem Eigenkapital, wo wir nicht einverstanden sind und wir werden in der Detaildiskussion noch dazukommen. Wir-Fraktion findet die Prognosen auch sehr optimistisch, was die Einnahmensseite anbelangt. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Sollte meine Intervention als materiell verstanden worden sein, dann nehme ich sie zurück. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten. Die Diskussionen in diesem Rat sind geprägt von Diskussionen über die Finanzen, der Höhepunkt dieser Diskussionen wird naturgemäss im Rahmen der Diskussion um das Budget und den AFP erreicht. Ich möchte deshalb diese Diskussion zum Anlass nehmen, einige grundsätzliche Gedanken zur drückenden Diskussion um die Finanzen zu äussern: Wir wollen vorwärts mit dem Kanton St.Gallen und nicht den Anschluss an den Rest der Schweiz verlieren. Natürlich ist nicht zu bestreiten, dass wir uns in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Aufhebung des Euromindestkurses hat Betriebe in unserer exportorientierten Region in Schwierigkeiten gebracht, die Auswirkungen auf den kantonalen Haushalt sind noch ungewiss. Auf Bundesebene steht mit der Unternehmenssteuerreform III eine Reform mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Kantone an. Und dennoch sind wir der Meinung, dass wir nicht still stehen dürfen, dass es im Kanton St.Gallen und unsere ganze Region Entwicklung braucht, denn nur ein Kanton der sich entwickelt, ist ein attraktiver Kanton. Und nur ein attraktiver Kanton zieht gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an, der Steuerfuss allein ist nicht der einzige Standortfaktor. Massgeblich sind auch Faktoren wie Wohnqualität, Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen, Erreichbarkeit von Arbeitsstelle und Freizeitangeboten, Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kulturangebote, Erholungsorte und vieles mehr. Und was es vor allem braucht für einen Kanton, ist irgendwie ein Geist nach vorne. Uns ist bewusst, dass sich der neuen Zusammensetzung dieses Rates ab Juni die Diskussionen in diesem Raum kaum ändern werden, im Gegenteil. Aber wir werden trotzdem weiterkämpfen, für einen Kanton, der sich nach vorne orientiert und nicht still steht. Ich komme damit zu einzelnen Punkten, welche in der Finanzkommission diskutiert wurden: Die Finanzkommission erteilt der Regierung verschiedene Aufträge und wir werden alle diese Aufträge ablehnen und entsprechende Anträge in der Detaildiskussion stellen. Es kann nicht sein, dass wir das Finanzkorsett dermassen eng schnüren, dass überhaupt kein Spielraum mehr bleibt für neue ldeen. Natürlich haben wir unschöne Entwicklungen im Bereich der Staatsbeiträge. Aber diese Entwicklungen sind, wie etwa im Bereich der Spitalfinanzierung, zum Teil politischen Entscheiden auf Bundesebene geschuldet und gerade dieser Entscheid war ein bewusster Entscheid der rechtsbürgerlichen Mehrheit zur Stärkung der Privatspitäler. Wenn man solche Entscheide will, muss man auch die Konsequenzen daraus tragen. Und wenn man sie nicht will, wäre vielleicht manchmal ein besserer Austausch mit Politikern auf Bundesebene hilfreich, um gewisse finanzwirksame Beschlüsse zu verhindern. Weil wir grundsätzlich eine Entwicklung nicht verhindern wollen, lehnen wir den Antrag, dass die Staatsquote nicht erhöht werden darf, ab. Ebenfalls lehnen wir die Budgetvorgabe, dass keine Steuererhöhung erfolgen darf, ab. Auch wir wollen keine Steuerfusserhöhung, wenn sich diese vermeiden lässt und davon gehen wir im Moment aus. Aber wir wollen auch keine entsprechende Vorgabe im jetzigen Zeitpunkt machen. Den Entscheid der Finanzkommission, nicht mehr über einzelnen Stellen zu diskutieren begrüssen wir grundsätzlich. Es ist einigermassen absurd, wenn dieser Rat letztlich stundenlang über einzelne Stellen mit einem jeweiligen Budgetumfang von 100'000 Franken diskutiert. Nur, die Vorgabe, wie sie gemacht wurde, erlaubt der Regierung in unseren Augen viel zu wenig Spielraum für die Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben. Daher sind wir für Streichung des Auftrags und für die Genehmigung des AFPs mit dem von der Regierung vorgesehenen Personalkredit. Bleibt der Auftrag, dass das Budget im Amt für Kultur nicht erhöht werden darf. Dieser Antrag blieb in der Kommission gänzlich unbegründet man wollte das einfach so und es liegt die Vermutung nahe, dass es um eine Art Abstrafung von Regierungsrat Martin Klöti ging. Nun, das Volk hat ihn am vergangenen Sonntag nicht abgestraft, vielleicht können wir auch darauf verzichten. Ein für uns unverständliches Vorgehen. Wir werden in der Detailberatung noch auf einzelnen Punkte eingehen. Abschliessend bleibt der Dank an die Regierung und an die Verwaltung für die Erstellung des AFPs und den Weitblick in unserer Finanzplanung. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Noch eine Frage ist offen. Diese Differenz zwischen dem ungefähr 200 Mio. und denn 127 Mio. Franken. Was wird damit gemacht? Ist die Regierungen in Verhandlungen mit den Gemeinden oder mit angeschlossenen Firmen? | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten. Die Planzahlen des AFP 2017-2019 lassen eine weitere Annäherung zur Haushaltskonsolidierung erwarten. Die CVP-EVP-Fraktion stellt mit Genugtuung fest, dass die beschlossenen Entlastungsmassnahmen weiter wirksam werden. Bei einem bereinigten Aufwandwachstum von durchschnittlich 1,1 Prozent kann erfreulicherweise mit einer Stabilisierung der Staatsquote gerechnet werden. Zur Erinnerung: Wir hatten im Budget 2016 ein Wachstum von 3,9 Prozent. Der vorgelegte AFP 2017-2019 weist in den Jahren 2018 und 2019 geringere Rechnungsdefizite aus. Der Präsident hat darauf hingewiesen, dass im Jahre 2017 ein ausserordentlicher Aufwertungsgewinn erfolgt und entsprechend auch ein Ertragsüberschuss im Jahr 2017 zu erwarten ist. Durch die Auflösung von stillen Reserven im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde von rund 305 Mio. ist mit einem hohen Ertragsüberschuss zu rechnen. Der einmalige Aufwertungsgewinn aus der lmmobilienübertragung an die Spitäler ist ein reiner Bucheffekt und sollte und darf nicht zur Deckung von Ausgaben genutzt werden. Klammert man die Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital (EK) und die ausserordentlichen Positionen aus, so bewegen sich die operativen Ergebnisse zwischen minus 50 Mio. Franken und minus 65 Mio. Franken pro Jahr. Eingerechnet ist ein unveränderter Steuerfuss und eine Gewinnausschüttung der SNB von 20 Mio. Franken pro Jahr. Ich glaube wir sind froh, dass wir nicht mehr über die SNB-Ausschüttung jedes Jahr diskutieren müssen, sondern dass wir jetzt ein Mecano haben, den die Regierung umsetzten kann. Mit dem ausserordentlichen Aufwertungsgewinn ist eine Stabilisierung und ein Anstieg des EK zu erwarten. Ende 2019 sollte das besondere EK noch bei 213 Mio. Franken betragen und das freie EK bei rund 500 Mio. Franken liegen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf rund 434 Mio. Franken bis 829 Mio. Franken jährlich. Das sind sehr grosse Schwankungen. Der Höchstwert ist hauptsächlich auf die Effekte der Übertragung der Spitalimmobilien zurückzuführen. Die Diskussion über der zukünftigen lnvestitionsplattform und den Abbau des aufgestauten Unterhalts muss zu einem späteren Zeitpunkt dringend geführt werden und er sollte finanzverträglich ausgestaltet werden. Die Anpassung der technischen Grundlagen bei der St.Galler Pensionskasse (SGPK) wurde mit einer einmaligen Arbeitgebereinlage von rund 127 Mio. Franken gerechnet. Die Details der Vorlage und die Modalitäten werden noch erarbeitet. Nach unserer Beurteilung wird die Sanierung der SGPK kein einfaches Geschäft und wir erwarten von der Regierung, dass alle Varianten der Sanierungsmöglichkeiten dargelegt werden. Der gesamte Personalaufwand nimmt jährlich um 0,6 Prozent zu. Es wurde gesagt, der Handlungsspielraum ist sehr eingeengt. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Stufenanstieg, die Beförderungsquote und ausserordentliche Leistungsprämien sind berücksichtigt in diesen Zahlen (nicht berücksichtigt ist eine Reallohnerhöhung). Unverständlich ist die wiederum hohe Zahl von Stellenschaffungen im Umfang von netto 94 Stellen in diversen Departementen für die kommenden drei Jahre und das nach der Diskussion, die wir hatten im Budget 2016. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt entsprechend den Antrag der Finanzkommission, welche für das Budget 2017 eine Plafonierung des Personalaufwandes vorsieht. Trotzt der Personal-Plafonierung ist ein Stufenanstieg, eine Beförderungsquote und eine ausserordentlichen Leistungsprämie sind finanzierbar und es hat sogar Mittel für neue Stellenbegehren. Ich glaube das ist sinnvoll, dass wir nicht mehr in diesem Rate über jede einzelne Stelle diskutieren müssen, sondern dass die Regierung untereinander diskutieren kann, welche Stelle wirklich dringend ist und welche nicht. Bei der wichtigsten Ertragsquellen der kantonalen Steuern wird mit einem durchschnittlichen Wachstum von 2,7 Prozent jedes Jahr gerechnet. Die Frankenstärke oder Euro-Schwäche (je nach Sichtweise) hat sich bei den Steuereinnahmen noch überhaupt nicht durchgeschlagen. Aufgrund des Berichts «langfristige Finanzperspektiven» (welche anschliessend behandelt wird) ist ein sehr massvolles Aufwandwachstum in der Zukunft zwingend notwendig. Der finanzielle Handlungsspielraum ist nach wie vor sehr gering. Ein allfälliger Rückgang des Wirtschaftswachstums birgt grössere Risiken für den Staatsaushalt. Weiterhin noch nicht absehbar sind die finanziellen Unsicherheitsfaktoren beim Bundesfinanzausgleich und bei Unternehmenssteuerreform III wo wir schon einmal gewisse Anhaltspunkte bekommen haben in welcher Grössenordnung das sein kann. Die CVP-EVP-Fraktion wird weiterhin konsequent dazu beitragen, einen gesunden Staatshaushalt ohne Steuererhöhung zu realisieren. Allfällige Massnahmen wird sich die CVP-EVP-Fraktion bei der Budgetberatung 2017 vorbehalten. Eine grosse Ausgabendisziplin ist weiterhin unerlässlich zu den Anträgen auf den grauen Blättern äussern wir uns in der Spezialdiskussion. Die CVP-EVP-Fraktion nimmt den AFP 2017-2019 zur Kenntnis und stimmt den Abschnitten zwei und drei der Finanzkommission auf dem gelben Blatt zu. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten. lch spreche im Namen der GLP-BDP Fraktion. Zuerst möchten wir der Regierung für die fundierten und umfangreichen Unterlagen bedanken. Der AFP bietet der Regierung und dem Kantonsrat eine gute Grundlage für die Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Den Staatshaushalt im Gleichgewicht zu halten ist äussert schwierig, denn die unterschiedlichsten Einflüsse, seien dies die exogen oder endogen, können die Finanzlage des Kantons ins Schwanken bringen. Mit dem AFP tappen wir wenigstens nicht im Dunkeln in die Zukunft und können bei Bedarf einwirken. Auf diese Weise konnte Regierung und Kantonsrat mit den Sparmassnahmen und dem Entlastungspaket wirksam auf den Finanzhaushalt einwirken. Gemäss Botschaft der Regierung ist der Haushalt des Kantons St.Gallen auf dem Weg der Konsolidierung. Erfreut nimmt unsere Fraktion diesen Umstand zur Kenntnis. Betrachten wir die Mehrjahresplanung, so ist ersichtlich, dass zwar keine Bezüge aus dem freien Eigenkapital in den Planjahren 2017-2019 vorgesehen sind, trotzdem wird das operative Ergebnis negativ ausfallen, ausser natürlich im Planjahr 2017. Die Aufwandsteigerung wird in den genannten Jahren auf durchschnittlich 1,1 Prozent je Jahr wachsen. Erfreulich die Wachstumsprognosen bei den Steuererträgen. Diese setzen wir nun eher in Klammern, denn betrachten wir das wirtschaftliche Umfeld auf internationaler Ebene und darauf wurde zu Recht auch in der Botschaft hingewiesen so bleiben Konjunkturrisiken bestehen, die sich sehr nachteilig auf unser Wachstum auswirken können. An dieser Stelle weisen wir auf das «KOF Bulletin», Nr. 93, Februar 2016, hin. Zwar wird ein Wachstum von 0,7 Prozent auf 1,1 Prozent prognostiziert, die Arbeitslosenquote wird aber mit 3,6 Prozent auf höherem Niveau verbleiben. Deswegen sollten wir uns auf Faktoren beschränken, die wir selbst beeinflussen können, insbesondere sprechen wir hier die Ausgaben an. ln diesem Zusammenhang begrüssen wir, dass die Regierung eine umfassende Zusammenstellung der Wirksamkeit der letzten Sparprogramme und Entlastungspakte erarbeiten und vorlegen wird. Auf das Ergebnis, welches wir in der Beratung der Rechnung entgegen nehmen dürfen, sind wir gespannt. Wie dargestellt sind einige Kostentreiber und Unsicherheiten im AFP abgebildet. An dieser Stelle möchten wir nochmals auf einige wiederholend hinweisen:
Die Finanzkennzahlen zeigen uns auch auf wohin die Reise gehen kann. Betrachten wir vor allen den Selbstfinanzierungsgrad, zeigt uns dieser auf, dass wir neue Investitionen nur bescheiden mit selbst erarbeiteten Mitteln finanzieren können. Der Zinsbelastungs- und Kapitaldienstanteil wird entsprechend steigen. Die finanzpolitische Lage des Kantons St.Gallen beurteilen wir weiterhin als kritisch. Es sind noch einige Aufgaben zu erledigen. Wollen wir diesen Kanton, finanziell gesehen, wieder auf Kurs bringen, so müssen wir Wohl oder Übel das eine oder andere heisse Eisen in die Hand nehmen. lm Bericht «langfristige Finanzperspektiven» wird uns der eine oder andere Weg aufgezeigt. Unsere Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Wir unterstützen die Anträge der Finanzkommission und lehnen das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion entschieden ab. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Kommissionspräsident, gibt Abstimmungsergebnis in der Finanzkommission bekannt. Ich entschuldige mich als Präsident der Finanzkommission, dass wir bei der Diskussion nicht die Staatsquoten von USA und England im Visier hatten, sondern uns ausschliesslich auf den Kanton St.Gallen den Mikrokosmos konzentriert haben. Insofern gebe ich Ihnen gerne das Abstimmungsergebnis bekannt. Es lautete 11:4 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Bst. d des Auftrags zu streichen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Wie bereits im Eintreten ausgeführt, würden wir es grundsätzlich begrüssen, wenn wir nicht mehr über jede einzelne Stelle in diesem Rat diskutieren müssten. Jedoch sind wir der Auffassung, dass wir den von der Regierung im AFP vorgesehenen Stellenkredit für das Jahr 2017 beibehalten sollten. Die Budgetvorgabe der Finanzkommission, den Kredit bzw. den Mehraufwand um rund die Hälfte zu kürzen, wobei im verbleibenden Gebiet der Korpsausbau bei der Polizei enthalten sein muss, lässt der Regierung viel zu wenig Spielraum. Diese zusätzlichen Stellen werden ja nicht einfach aus Jux beantragt, sondern deshalb, weil sie für die Bewältigung der Aufgaben, die wir hier im Rat beschliessen und die auf Bundesebene beschlossen werden, notwendig sind. Über eines müssen wir uns im klaren sein, wenn die Verwaltung nicht die notwendigen Stellen zur Bewältigung der Aufgaben hat, kann sie ihre Aufgaben nicht bewältigen. In diesem Rat wird gerne der Vergleich mit der Privatwirtschaft beigezogen, so quasi der Staat als Unternehmen. Aber kein Unternehmen der Welt kann neue Aufträge erfüllen und gleichzeitig nicht das dafür notwendige Personal anstellen wollen. Tut es dies dennoch, kann es entweder die neuen Aufträge nicht erfüllen oder die bisherigen nicht mehr. Beim Kanton führt eine Unterbesetzung in der Verwaltung nicht zuletzt dazu, dass Bewilligungsverfahren länger dauern mit Auswirkungen für die Wirtschaft, das Kontrollen nicht durchgeführt werden können mit Haftungsrisiken für die Wirtschaft. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass wir nun im Rahmen dieser Session noch verschiedene Vorstösse und Vorlagen behandeln werden, die stellenwirksam sein werden. Es ist nämlich nicht so, dass vielleicht entgegen der Meinung in diesem Rat es die Regierung ist, die Stellen generiert. Es ist auch nicht die linke Seite, wie man vielleicht denkt, weil wir ja so gerne viel Staat haben, sondern es sind auch Sie. Wir haben hier ein Standesbegehren der CVP-EVP-Fraktion, das fordert mehr Massnahmen im Bereich der Integration. Ich sage Ihnen, wenn man dieses Standesbegehren umsetzen will, dann wird dies Stellen auf Kantonsebene brauchen. Eine Motion der SVP-Fraktion, die zwar nicht zulässig ist, stösst ins genau gleiche Horn. Sie wollen mehr Integrationsvereinbarungen, sie wollen mehr überprüfen können, ob sich die Leute in der Schweiz korrekt verhalten für diese Kontrolle braucht es Personal. Wir haben auch eine Revision des Schengener Abkommen vorliegen, ebenfalls ein Standesbegehren. Wenn man die Grenzkontrollen verstärken will, wenn man dafür sorgen will, dass niemand mehr unkontrolliert in die Schweiz kommt, was denken Sie, wie viel Grenzwächter braucht dies? Natürlich würden diese finanziellen Aufwendungen auf Bundesebene anfallen, aber wie Sie ja auch jeweils sehr gerne bemühen zu sagen: Irgendjemand zahlt es dann trotzdem. Wir werden auch im Rahmen des Baugesetzes etwas diskutieren, die Gemeinden möchten nämlich, dass der Kanton die Abwicklung der Mehrwertabgabe übernimmt. Auch dies braucht Stellen auf kantonaler Ebene. Also wenn Sie neue Aufgaben wollen, die der Kanton zu erfüllen hat, dann müssen Sie auch konsequent sein und entsprechende Stellenkredite bewilligen. Wenn Sie keine Stellenkredite bewilligen wollen, dann können Sie auch keine Mehraufwendungen hier generieren keine neuen Aufgaben für die Verwaltung. Ich bitte Sie, konsequent zu sein. Wir gehen davon aus, das die Regierung genau jene Stellen beantragt, die sie eben dringend benötigt für die Bewältigung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben und nicht mehr. Sie ist ja schliesslich auch in Kenntnis darüber, dass es um die Finanzen dieses Kantons nicht zum besten steht. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Ich sehe einfach nicht ein, weshalb man hier nur ein einzelnes Departement, ein einzelnes Amt hervorhebt auf dieser relativ tiefen Stufe eine Aussage machen in diesem Rat. Man hätte ebenso gut auch bei den Bildungsausgaben etwas plafonieren können, wäre wahrscheinlich noch katastrophaler gewesen als Aussage dieses Rates. Ich bitte Sie diesem Antrag der vorberatenden Kommission abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich habe jetzt im Protokoll ebenfalls nachgeschaut, Hartmann-Flawil, ich finde den Wortlaut, den Sie jetzt geäussert haben nicht. Deshalb kann ich Ihnen das Abstimmungsergebnis aus der Finanzkommission bekanntgeben, der Antrag wurde mit 11:3 und 1 Enthaltung abgelehnt/zugestimmt (???). | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | beantragt Abschnitt II Bst. c zu streichen. Wir haben jetzt mit diesem Buchstaben schon eine ziemlich deutliche Leitplanke der Regierung mit gegeben nämlich keine Steuerfusserhöhung im Budget 2017 zu beantragen und das ist eine Leitplanke die die Regierung zwingen wird, wenn sie sie ernst nimmt um dort Einsparung zu erzielen, wo allenfalls auf der andern Seite Erhöhung gegenüber stehen. Ich habe jetzt gelernt, es zwar nur eine Einladung, aber es wurde tatsächlich gesagt, Einladungen sollten nicht ausgesprochen werden, wenn sie nicht sinnvoll sind. Vor allem gar nicht nur an ein einzelnes Departement so könnten sich die andern benachteiligt fühlen. Ich sehe nicht ein, weshalb einzig und allein im Bereich der Kultur eine Vorgabe gemacht werden soll. Und dort a priori eine Erhöhung untersagt werden soll. Was können das für konkrete Auswirkungen sein? Regierungsrat Klöti wird da sicher vertiefte Ausführungen machen. Man kann jetzt schon sagen, es wird im Konzert und Theater St.Gallen ein Problem geben, es wird im Klanghaus Toggenburg (das sollten auch unsere Toggenburger Kolleginnen und Kollegen) gut überlegen. Ein Problem geben oder auch die Liebhaberinnen und Liebhaber der Stiftsbibliothek werden vielleicht dann erfahren müssen, dass dort eine anvisierte Erhöhung allenfalls nicht durchgeführt werden kann oder eben nur zu Lasten anderer Kulturausgaben, die zu streichen dann wahrscheinlich auch nicht das Gelbe vom Ei sein wird. Das Departement des Innern ist wie alle andern Departemente aufgerufen in diesen Zeiten in denen wir den Spardruck sehr hoch halten, mit den Ausgaben, vor allem mit den Ausgabenerhöhungen sorgsam umzugehen, sie sorgfältig zu begründen, sie überzeugen zu begründen aber jetzt schon hier den Fuss hineinzuhalten, wenn auch nur mit einer Einladung, das bitte ich Sie abzulehnen. Sie können wenn Ihnen allenfalls Erhöhungen nicht passen diese im Budget 2017 ablehnen. Ich bitte Sie Bst. c zu streichen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |