Geschäft: Langfristige Finanzperspektiven

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.16.04A
TitelLangfristige Finanzperspektiven
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung10.12.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 22. Dezember 2015
AntragAntrag der Finanzkommission vom 21. Januar 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.3.2016Auftrag80Antrag der Finanzkommission21Antrag der SP-GRÜ-Fraktion19
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen den ausführlichen Bericht und danken der Regierung für die geleistete Arbeit bei der Erstellung dieses Berichtes. Er zeigt auf, dass unser Transferhaushalt im Kanton sehr gross ist und rund die Hälfte durch Staatsbeiträge bestimmt wird, wo sehr wenig Möglichkeiten bestehen, dass wir als Kantonsrat etwas steuern können. Steuern könnte hier am Ehesten noch das Bundesparlament und deswegen macht es Sinn, wenn man eigentlich diesen Bericht noch mit den eidgenössischen Parlamentariern aus Kanton St.Gallen ausführlich anschauen. Denn dort gibt es Handlungsmöglichkeiten die wichtig sind. Ich komme zurück auf Surber-St.Gallen. Sie sagt, es sind grosse Unsicherheiten bei den langfristigen Finanzperspektiven vorhanden, dann stimme ich dem zu, es ist logisch das liegt in der Natur der Sache, dass man auf viele Jahre hinaus Unsicherheiten hat. Wo ich überhaupt nicht mit ihr übereinstimme ist beim Punkt, dass sie sagt in diesem Bericht sei die Ertragsseite zu wenig berücksichtigt. Wir wollen keine neuen Ertragsquellen für den Staat erschliessen und suchen und schauen wo wir noch mehr Finanzen finden können um Aufgaben zu erfüllen. Im Gegenteil wir sind der Meinung es braucht genügend aber nicht mehr als notwendig Staatsmittel um die Aufgaben zu erfüllen und das kann man von Jahr zu Jahr mit der Steuerfussdiskussion im Budget besprechen. Das gehört nicht in einen solchen Bericht zu den langfristigen Finanzperspektiven. Für unser Fraktion ein wichtiger Punkt ist die Diskussion des aufgestauten Unterhaltes bei den kantonseigenen Immobilien. Da sind wir noch skeptisch betreffend Höhe, betreffend Dringlichkeit und auch betreffend Fristen des Abbaus dieses aufgelaufenen Unterhaltes. Ich denke wir begrüssen im Zusammenhang die Aufträge, die von der Finanzkommission der Regierung auf dem gelben Blatt gestellt werden und wir bitten Sie dann diese Aufträge auch entsprechend zuzustimmen. Wir bitten Sie auch vom Bericht der langfristigen Finanzperspektiven Kenntnis zu nehmen und danken nochmals für die Erarbeitung dieses Instrumentes.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GLP/BDP-Fraktion dankt der Regierung für den Bericht über die langfristigen Finanzperspektiven. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir an dieser Stelle sicherlich nicht schwarzmalen wollen. Trotzdem sehen wir immer noch handlungsbedarf den Finanzhaushalt ist langfristig stabil zu halten. Der Bericht der Regierung über die langfristigen Finanzperspektiven zeigt uns eindrücklich wie die Aufwände die Erträge das Eigenkapital die Investitionen entwickelten und sich noch entwickeln werden. Betrachten wir die Steigerung des Gesamtaufwandes, hier hat schon Suter-Rapperswil-Jona darauf hingewiesen, zwischen 2000 und 2014 von gegen 3,3 Mrd. auf 4,6 Mrd. Franken fragt sich unsere Fraktion zu recht, welche Kostentreiber und oder Angebotsleistungen die übernommen werden mussten oder neu dazugekommen sind, wieder abgeschafft werden können oder wenigstens eine gewissen Stabilität verliehen werden kann. Uns ist es natürlich bewusst, welches Wachstum unser Kanton in den letzten 15 Jahren erfahren hat. Das Wachstum ist aber nicht nur Schuld an den Leistungsanpassungen. Wir begrüssen und danken der Regierung, dass dem Kantonsrat Handlungsspielräume und Empfehlungen aufgezeigt werden. Vor allem in Bezug auf Staatsbeiträge weist die Regierung darauf hin, dass dort Handlungsspielräume vorhanden sind. Wir sind der Meinung, dass nicht nur dort Stellschrauben vorhanden sind, sondern wie wir weiterhin behutsam mit den Finanzen umgehen müssen. In dieser Runde ist es wohl allen klar, welch steiniger Weg uns erwarten wird. Wenn wir nur auf die Staatsbeiträge fixieren. Klar, aus unserer Sicht, dass wir sicherlich das eine oder andere heisse Eisen in die Hand nehmen müssen. Ansonsten wird uns allenfalls eine Steuererhöhung erwarten und ich kann mir vorstellen, dass einige Parteien Steuererhöhungen nicht in ihrem Parteiprogramm vorsehen. Die GLP/BDP-Fraktion auf jeden Fall nicht. Zudem begrüssen wir auch die materielle Aktualisierung des Finanzleitbildes 2002 im Rahmen des Projekts Revisionsfinanzhaushaltsrecht. Dies ermöglicht eine ganzheitliche und auf weitere Handlungsfelder abgestimmte Analyse und Aktualisierung.

Die GLP/BDP-Fraktion nimmt Bericht langfristige Finanzperspektive zur Kenntnis und unterstützt den Auftrag der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die sorgfältige Erarbeitung des AFP. Es handelt sich hier um ein wichtiges finanzpolitisches Planungsinstrument, das notgedrungen das liegt in der Natur der Sache, mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist, aber uns eine Richtung vorgibt, wie die nächsten Jahre finanzpolitisch aussehen werden. Die FDP-Fraktion nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass wir einer Stabilisierung der Staatsquoten entgegen gehen und ein moderates Ausgabenwachstum haben. Wir sind aber beunruhigt, dass weiterhin ein deutliches strukturelles Defizit in unserem Kanton besteht von jährlich rund etwa 60 Mio. Franken über den Zeithorizont des AFPs. Das zeigt, unser Kanton befindet sich finanzpolitisch weiterhin auf dünnem Eis. Risikofaktoren sind die weitere Wirtschaftsentwicklung, es muss nur eine leichte Störung der angenommenen Wirtschaftsentwicklung eintreten und dann bekommen wir ein deutlich grösseres strukturelles Defizit als im AFP vorgesehen. Oder Anpassungen beim interkantonalen Finanzausgleich, Streuungen im Bereich der Ausschüttungen der SNB oder die bevorstehende Unternehmenssteuerreform III. Es zeigt sich damit, dass wir in unserem Kanton wenig finanzpolitischen Handlungsspielraum haben und die FDP-Fraktion begrüsst deshalb, die strikten Budgetvorgaben der Finanzkommission. Wir können uns aktuell weder eine weitere Erhöhung der Staatsquote noch einen Ausbau im Personalbereich leisten. Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion auf den AFP einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Als wahrscheinlich letzter Sprecher der SVP-Fraktion möchte ich darauf hinweisen, dass wir am 24. Februar 2015 die Regierung beauftragt haben in einem Bericht aufzuzeigen, wie inskünftig die Aufwandentwicklungen eingegrenzt werden können, ebenso eine langfristige Finanzperspektive darzulegen. Ich möchte an dieser Stelle der Regierung, mit an der Spitze dem Finanzdepartement Regierungsrat Gehrer, herzlich danken für den sehr ehrlichen und guten langfristigen Bericht über die finanzielle Entwicklung in unserem Kanton. Er zeigt aber auch auf, dass wir in der Zukunft grosse Probleme zu erwarten haben. Surber-St.Gallen hat erwähnt, sie störe es das wir auf der Ausgabenseite Sparpotenzial sehen, dass wir vor allem dort den Bericht aufzeigen, dass dies zu tun ist und in der Einnahmenseite zu wenig Potenzial liege. Ich möchte Sie daran erinnern, Hartmann-Rorschach hat es schon gesagt, es sind vor allem Staatsbeiträge und Steuern die uns die Einnahmen bescheren. Was sehr schwierig zu steuern ist, die Steuer ergeben sich auch in der erfolgreichen Tätigkeit der Unternehmen die wir haben. Wir haben ein Umfeld, dass wirtschaftlich zurzeit schwierig ist – diese Prognose ist auch sehr schwierig. Wo wir immer Handlungsfähigkeiten haben und sehr gut steuern können, ist bei der Ausgabenseite. Vielleicht sollte man sich fragen,müssen budgetierte Kosten wirklich immer ausgegeben werden, wenn sie noch nicht ausgeschüttet sind. Muss das immer sein, dass eine Markiermaschine in einem Kantonsbetrieb immer ausgeschöpft werden und die teuerste angeschafft werden muss? Müssen alle Stellen immer ausgeschrieben und besetzt werden? Haben wir Potenzial? Wir haben sehr viel Potenzial auf der Ausgabenseite. Ich habe heute Morgen schon im Eintreten zum AFP gesagt, es kann nicht sein, dass wir immer nur sagen wo wir Steuern mehr generieren müssen, wir müssen uns fragen, ob es so weitergehen kann. Der Staat kann nicht der einzige Arbeitgeber am Schluss sein in unserem Kanton und wir sehen zukünftig schweren Zeiten entgegen, wenn das so weiter geht. Suter-Rapperswil-Jona hat mich sehr überzeugt mit ihrem Votum. Sie hat mir eigentlich das Meiste weggenommen, nicht das ich kurz bleiben möchte, auch wenn Hasler-St.Gallen gesagt hat ich soll nur etwas sagen, wenn ich etwas zu sagen habe. Da ich aber nicht Staatsangesteller freischaffender Künstler bin wie Sie und auch keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe, habe ich nicht so viel Zeit wie Sie. Ich bitte Sie diesen Bericht zu genehmigen und ich finde den Bericht an und für sich gut, aber die Ausgabenseite sollte wirklich nochmals hinterfragt werden und zukünftig genau beobachtet werden. An dieser Stelle Suter-Rapperswil-Jona hat vieles gesagt, was ich auch notiert habe, ich brauche aber in Anbetracht der vorgeschriebenen Zeit dies nicht nochmals zu wiederholen. Ich danke der Regierung im Namen der SVP-Fraktion für den guten Bericht zur langfristigen Finanzperspektiven.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017-2019 ist einzutreten.

lch bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf diese Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat sich am 20. und 21. Januar 2016 sehr intensiv mit dem AFP 2017-2019 auseinandergesetzt. Zusammenfassend dürfen wir festhalten, dass die Planzahlen eine weitere Annäherung zur Haushaltskonsolidierung erwarten lassen. Zwar weisen die Jahre 2018 und 2019 noch geringe Defizite von 22,9 Mio. Franken und 36,6 Mio. Franken aus. 2017 ist aufgrund eines ausserordentlichen Aufwertungsgewinns im Zusammenhang mit der Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde sogar mit einem Ertragsüberschuss von rund 265 Mio. Franken zu rechnen. ln der Folge dürfte das freie Eigenkapital auf über 500 Mio. Franken anwachsen. Zu beachten ist dabei, dass dieser Aufwertungsgewinn ein reiner Bucheffekt ist und nicht zu einem Mittelzufluss führt. Es gilt somit, angesichts von bestehenden Unsicherheiten, weiterhin die finanzpolitische Disziplin zu wahren.

ln den AFP-Planwerten sind Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von 20 Mio. Franken eingerechnet. Dieser Ausschüttungsgewinn mit der SNB wird gegenwärtig neu verhandelt. Der Ausgang dieser Verhandlung wird einen direkten Einfluss auf die Höhe der ab dem Jahr 2017 zur Ausschüttung kommenden Gewinnbeteiligung haben. Wie und ob mit dieser Regelung fortgefahren werden kann, ist mit viel Hoffnung verbunden. Der AFP beruht nach wie vor auf einem Steuerfuss von 115 Prozent. Ebenfalls berücksichtigt sind darin die Aufwendungen und Erträge für künftige Gesetzesvorhaben sowie Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite, soweit sie schon absehbar sind.

Weiter sind im AFP die üblichen jährlichen Bezugstranchen von 25,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital enthalten. Bezüge aus dem freien Eigenkapital sind in den AFP-Zahlen nicht enthalten und auch nicht vorgesehen. Diese Bezüge führen auch dazu, dass sich die operativen Rechnungsergebnisse in den Planjahren trotzdem immer noch zwischen etwa 50 Mio. und etwas über 60 Mio. Franken im Minus bewegen. Freude sieht mit Verlaub doch etwas anders aus. Eine Mehrheit der Finanzkommission zeigte ihren Unmut am Umstand, dass ein Grossteil der nicht bewilligten Stellenkrediten in den Planjahren 2017 bis 2019 wieder erscheint. Eine etwas gar eigenwillige Auslegung der demokratischen Entscheide seitens der Regierung. Gespannt sein darf der Kantonsrat auf die umfassende Zusammenstellung der Wirksamkeit der letzten Spar- und Entlastungspakete, welche die Regierung im Rahmen der Botschaft zur Rechnung 2015 erarbeiten wird. lm Zusammenhang mit der Ausgabenpolitik sollen die Gesamtausgaben des Kantons so gesteuert werden, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Deshalb sind bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für Neuaufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen. Die Finanzkommission begrüsst dieses Vorgehen der Regierung, da die durchschnittliche Aufwandsteigerung in den Jahren 2016 bis 2019 auf 1,1 Prozent prognostiziert wird. Begründet wird dieses Aufwandwachstum durch Mehraufwendungen bei den Staatsbeiträgen, namentlich öV, IPV sowie ausserkantonale Hospitalisationen, bei den Abschreibungen und auch beim Personalaufwand.

Bei der Einnahmepolitik soll die Steuerquote nicht weiter ansteigen, mittelfristig wird gar eine Senkung angestrebt. Erhöhungen des Staatssteuerfusses sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Begrenzung der Verschuldung und der Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit sind weitere Schlüsselelemente, welcher die Regierung eine hohe Priorität zuordnet. Weiter soll die Verschuldung auch in wirtschaftlich schlechteren Zeit gering gehalten werden. Investitionen sollen innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren abgeschrieben werden.

Werfen wir einen kurzen Blick auf die einzelnen Departemente, ergibt sich im Wesentlichen folgendes:

Volkswirtschaftsdepartement

Der Ausgabensprung beim öV ist aufgrund der Umsetzung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur, kurz FABI, per 1. Januar 2016 bereits im Budget 2016 und somit auch im Planjahr 2017 verankert. Das Aufwandwachstum ist im Wesentlichen auf öV-Ausbauten zurückzuführen. Mit dem Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» wird aufgezeigt, wie das Wachstum bei den Staatsbeiträgen beeinflusst werden kann.

Departement des Innern

Das Wachstum beim Aufwandüberschuss von jährlich 1,3 Prozent ist vor allem auf die steigenden Staatsbeiträge zurückzuführen, wie beispielsweise die Zunahme von Ergänzungsleistungen um 10 Mio. Franken, die Pflegefinanzierung um 6,3 Mio. Franken usw.

Bildungsdepartement

Die Finanzkommission wurde über verschiedene Projekte informiert, unter anderem über:

  • die Ämterzusammenlegung Amt für Berufsbildung und Amt für Mittelschulen;

  • den Stand des Projekts betreffend lnformatikmittelschule IMS;

  • das ehrgeizige Projekt des Lehrganges Medical Master an der Universität St.Gallen.

Finanzdepartement

Diskutiert wurden vor allem die Konjunkturaussichten und die daraus folgende Wirkung auf die Steuererträge: Die getrübten Konjunkturaussichten wirken erst verzögert auf die Steuereinnahmen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren wurden berücksichtigt, z.B. bessere Steuerabschlüsse als budgetiert. Bei gewissen Steuerarten deuten Fakten gar auf Mehreinnahmen hin, so bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Grundstückgewinnsteuern sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern, da die Gewinnerwartungen der Unternehmen jeweils eher vorsichtig geschätzt werden.

Baudepartement

Die Finanzkommission erkundigte sich nach der Notwendigkeit von zusätzlichen Stellenbegehren. Begründet wurden diese mit dem Abbau des aufgestauten Unterhalts der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes. Es sei zu befürchten, dass ohne zusätzlichen Stellen die Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. lm Zusammenhang mit dem Übertrag der Spitalimmobilien ab 2017 nimmt der Besoldungskredit beim Baudepartement um 1,1 Mio. Franken ab. Demgegenüber steigt der Besoldungskredit für neue Stellen um 1,3 Mio. Franken.

Sicherheits- und Justizdepartement

Unsicherheiten bestehen bezüglich UMA und der künftigen Zusammenarbeit mit der VSGP in diesem Zusammenhang. Ein Bericht soll bis Mitte 2016 vorliegen. Weiter wird auf die erheblichen Schwankungen beim Strassenfonds verwiesen (Abschreibungen und Defondierungen). Thematisiert wurden ebenfalls die Stellenbegehren des weiteren Korpsausbaus bei der Kantonspolizei.

Gesundheitsdepartement

Bei der IPV und der Festlegung des IPV-Volumens gibt es verschiedene unbekannte Faktoren, unter anderem beim Bundesbeitrag, wo die Situation schwer abzuschätzen ist. Es wird gar davon ausgegangen, dass sich der Trend zur Verschärfung der Parameter in Zukunft fortsetzen wird. Es ist nicht undenkbar, dass sich das gesamte IPV-Volumen, das heisst, die Bundes- und Kantonsbeiträge, vom Budget 2016 bis ins Planjahr 2018 oder 2019 um rund 20 Mio. Franken erhöhen wird.

Räte und Staatskanzlei

Bei den Räten lm AFP 2017-2019 sind bei den Räten die Kosten für jährlich vier Sessionen enthalten (Budget 2016: fünf Sessionen mit Aufräumsitzung), basierend auf der jetzigen Rechtsgrundlage. Letztendlich liegt der Entscheid über einen allfälligen Wechsel dieses Rhythmus beim Kantonsrat selber.

Es liegt ein Antrag der Finanzkommission vor. Dieser kam aufgrund einer intensiven Diskussion innerhalb dieser Kommission zustande. Ausschlaggebend war nicht zuletzt die Diskussion im Kantonsrat bei der Budgetdebatte 2016 im Zusammenhang mit den Besoldungskrediten. Es kann unseres Erachtens nicht Aufgabe dieses Rates sein, über jeden einzelnen Kredit zu befinden. Thematisiert wurden ebenfalls die Punkte, dass

  • keine Steuerfusserhöhungen in den Planjahren 2017-2019 erfolgen dürfen (Abstimmungsergebnis in der Finanzkommission 12:3:0);

  • ebenfalls keine Erhöhung der Staatsquote (Abstimmungsergebnis 10:4:1);

  • auch keine Erhöhung des Kulturbudgets (Abstimmungsergebnis 10:4:1) vorgenommen werden dürfen;

  • sowie die Plafonierung des Personalaufwandes auf 720 Mio. Franken (Abstimmungsergebnis 11:3:1) festzulegen ist.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten letztendlich dem Kantonsratsbeschluss zum AFP 2017-2019 mit 15:0 Stimmen zu.

lch bitte Sie, auf den AFP 2017-2019 einzutreten, was gesetzlich vorgeschrieben ist, dem Antrag der Finanzkommission vom 21. Januar 2016 auf dem gelben Blatt zuzustimmen und abschliessend den AFP 2017-2019 zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion bedankt sich bei der Regierung für den aufschlussreichen und ausführlichen AFP. Mit Beschluss des Kantonsrates vom 24. Februar 2015 um Aufgaben und Finanzplan 2016-2018 wurde die Regierung beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie inskünftig die Aufwandentwicklung eingegrenzt werden kann. Ebenso sollte die Ertragsentwicklung dargestellt werden können, weil nur so ein gesunder Kantonshaushalt möglich wird. Ebenso wurde die Regierung eingeladen, das Finanzleitbild 2002 zu überarbeiten. Bei näherem Betrachten stellt man rasch fest, dass in naher Zukunft in finanzieller Sicht ziemlich düstere Wolken am Himmel aufziehen werden.

Wo vor die SVP-Fraktion schon etliche Jahre warnte, scheint wie vorausgesagt in aller Härte einzutreffen und wir werden in eine Grundproblematik hineinlaufen, dass der Gesamtaufwand des Kantons vieles höher ist, als die Einnahmen. Und dies wird ein «Teufelskreis». Man hat bereits jetzt laufend versucht mit Steuermehreinnahmen die Löcher zu stopfen, statt auf der Ausgabenseite konsequent zu kürzen. Man diskutiert und plant trotzdem auch Mammutprojekte (Expo, Klanghaus), stellt laufend neues Personal ein. ln einigen Departementen wird ausgegeben, was das Zeug hält. Ich habe nicht das Gefühl, dass diese sich der Situation bewusst sind. Auch mit voller Ausreizung aller Steuermöglichkeiten plus 2,7 Prozent sind prognostiziert, und dies ist die Haupteinnahme, wird es nicht möglich sein langfristig so viel zu generieren, um ausgeglichen zu sein. Die Problematik des aufgestauten Unterhalts der Immobilien ist und wird ein grosses Problem werden, erstaunt mich aber auch sehr, dass dieses Probleme erst jetzt erkannt und aufgegriffen wurde. Es zeigt auf, dass eine Kernaufgabe eines lmmobilienbesitzers schlicht nicht ausgeführt, respektive verschlafen wurde. Es gehört für mich in die gleiche Geschichte, wie wir es schon mit der Pensionskasse St.Gallen haben, wo auch Versäumnisse einiger Vorgänger nun von Nachfolgern ausgebadet werden müssen. Die Ausführungen und das Vorgehen, welches die Regierung im Bericht darlegt, sind eine Möglichkeit, welche wohl unabdingbar sind. Jedoch bin ich überzeugt, dass es auf der Ausgabenseite viel massivere und einschneidendere Massnahmen braucht, um nicht ganz aus dem Ruder zu laufen. Man kann und soll an dieser Stelle aber auch feststellen und dies den Verantwortlichen zu Gute halten, dass in den meisten Departementen eine klare Analyse gemacht wurde und hiermit im AFP dargelegt wird. Jedoch zeigt sich hier auch, dass sich nicht alle Departemente der Problematik, die auf uns zukommen wird, bewusst sind. ln der momentanen Situation, welche nun hier präsentiert wird, erstaunt es wirklich, dass z.B. der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr wieder um 16,2 Mio. Franken im Budget ansteigen sollte, zumal ich überzeugt bin, wir erinnern uns an die Novembersession, dass alle Beteiligten die Tendenz dieses Berichtes schon bei der Budgetphase vom November 2015 kannten. Die Frage sei erlaubt, ist dies unverantwortlich? Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die langfristige Perspektive zu legen. Es wird einem schon etwas mulmig, wenn man schaut was auf uns zukommt. Stellvertretend für «finanzielle Auswucherungen» nenne ich hier die Kostenexplosion bei der Ausschüttung von Familienzulagen an Nichterwerbstätige. Weiter ist die Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse, oder das nicht koordinierte und unüberschaubare Asylwesen seitens des Kantons.

Was wir von der SVP schon Jahre aufzeigen und fast gebetsmühlenartig im Rat predigen, doch leider immer wieder mit aller möglichen Begründungen zurückgewiesen wird, trifft nun scheinbar mit aller Härte zu. Mit den geplanten Neubauten, Personalaufstockungen und den notwendigen Sanierungen, wird es nicht möglich werden einen Haushalt ohne strukturelles Defizit zu erreichen. Wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass kein Weg an diesem Ziel vorbeiführen wird und deshalb müssen weitere Korrekturen auf der Ausgabenseite getätigt werde.

Die bereits in den Vorjahren erwähnten Risiken wie Mindereinnahmen aus NFA, oder der Unternehmenssteuerreform lll, bestätigen sich nun und werden durch konjunkturelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, infolge teilweise aber auch nicht wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen gegenüber anderen Nachbarkantone, sogar verschärft. Höhere Steuern bringen nur kurzfristig Einnahmen auch wir möchten den Kanton St.Gallen vorwärts bringen aber wir möchten attraktiv bleiben. Höhere Steuern bringen kurzfristige Einnahmen und verpuffen dann wieder. lm Gegenteil, langfristig gibt es eine negative Einnahmenseite, weil renommierte Unternehmen die einen gewichtigen Teil der Steuersubstrats tragen, abwandern in andere Kantone. Alles in allem, finden wir die Prognosen und auch den AFP teilweise (wir haben auch noch einen Antrag, den Sie auf dem Tisch haben) mit dem Bezug von besonderem Eigenkapital, wo wir nicht einverstanden sind und wir werden in der Detaildiskussion noch dazukommen. Wir-Fraktion findet die Prognosen auch sehr optimistisch, was die Einnahmensseite anbelangt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Präsident Finanzkommission:

Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen. Ob dieses Zitat Marc Twain oder Carl Valentin zugeschrieben wird, spielt eigentlich keine Rolle. Eine Langfristprojektion über 16 Jahre ist mutig, vor allem in der heutigen Zeit, wo die Veränderung eigentlich die einzige Konstante ist. Trotzdem wagt sich die Regierung daran, und versucht anhand von Parametern von Extra- und Interpolationen, von Annahmen und Hoffnungen einen Blick in die Zukunft zu werfen. Es liegt diesem Rat erstmalig ein solcher Bericht vor. Es soll sich schweizweit auf kantonaler Stufe gar um ein Unikat handeln. Die Ausarbeitung erfolgte in Anlehnung an ein ähnliches Instrument auf Bundesebene. Die Finanzkommission dankt den verantwortlichen Mitarbeitenden für diesen Bericht, der vor allem auf Unsicherheiten und Sensitivitäten verweisen soll. Das heisst, werden beispielsweise die Wachstumsannahmen für die Projektion der Steuerannahmen und der Staatsbeiträge angepasst, hat dies wesentliche Auswirkungen auf deren Grössen.

Interessant ist sicherlich die Erkenntnis, dass die grösste Hebelwirkung im Ertragsbereich bei den Steuern liegt, bei der Aufwandseite bei den Staatsbeiträgen, und zwar in etwa im gleichen Verhältnis von etwa 50 Prozent. Mit andern Worten, es sind die beiden sensitivsten Bereiche, bei denen eine Änderung ungleichmässig stark ins Gewicht fällt. Die aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten sind ernüchternd und werden weitgehend durch Bundesvorgaben beeinflusst. Man ist sich einig, dass unsere Bundesparlamentarier des Kantons in die Pflicht genommen werden müssen, ihren Einfluss in Bern geltend zu machen. Bei der Einnahmenseite sind die Möglichkeiten mit einer gewissen Wirkung auf die Erhöhung des Steuerfusses oder auf tarifarische Steueranpassungen beschränkt.

Es ist unbestritten, dass solche langfristigen Finanzperspektiven eine grosse Bedeutung für die Zukunft haben können, auch wenn der Zeithorizont recht lange ist. Dem Bericht darf sicherlich eine gewisse Trendwirkung anerkannt werden. Wesentlich ist, dass verschiedenste Bereiche untersucht werden und man sich darüber Rechenschaft ablegt, wohin letztendlich die Reise führt, wenn nicht rechtzeitig Gegensteuer ergriffen wird. Insofern ist dieser Bericht ein wesentliches Instrument im Sinne der rollenden Planung.

In der Finanzkommission eingehend in diesem Zusammenhang diskutiert wurde unter anderem auch die Übertragung der Spitalimmobilien, der Abbau des aufgestauten Unterhalts und des Emmissionsplafonds. Mit der Übertragung der Spitalimmobilien, etwa 825 Mio. Franken, gehen rund 30 Prozent des genannten Immobilienportfolios des Kantons, im Total 2,735 Mrd. Franken, an die Spitalverbunde über. Das soll jedoch nicht gleich bedeutend damit sein, dass der Personalaufwand beim Baudepartement ebenfalls um 30 Prozent reduziert werden könne. Beim Hochbauamt soll der Flat bezüglich Übergang der Mitarbeitenden an die Spitalverbunde rund 1,1 Mio. Franken betragen, das wurde bereits erwähnt. Der Investitionsteil bezüglich Abbau aufgestauter Unterhalt setzt erst ab 2019 ein, da für die Projektierung dieser Vorhaben ein gewisser Vorlauf nötig ist. Sehr intensiv in der Diskussion wurde das Thema des Investitionsplafonds diskutiert. Letztendlich wurde ein Auftrag an die Regierung im Stimmenverhältnis 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung formuliert, der im AFP 2018-2020 seine Anwendung finden wird. Mit dem Bericht soll nicht etwa ein nächstes Steuerpaket eingeleitet, sondern frühzeitig verhindert werden. Wichtig ist, dass bei den Staatsbeiträgen der Fokus vermehrt bezüglich Aufgabenerfüllung zu richten ist.

Im Projekt «Revision Finanzhaushaltsrecht2» soll das Finanzhaushaltsrecht insgesamt überarbeitet werden. Zu dem steht auch die Überarbeitung des Finanzleitbildes an, wobei die genaue Ausgestaltung, Verordnung oder Gesetzesstufe noch offen ist. Die Finanzkommission erwartet, dass die Einführung des neuen Lohnsystems zwingend kostenneutral ausgestaltet werden muss. Was auch von Regierungsseite nicht bestritten wird. Es besteht eine klare Projektvorgabe seitens der Regierung zur kostenneutralen Umsetzung des neuen Lohnsystems.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission dem Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» zur Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretens Diskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten.

Die Planzahlen des AFP 2017-2019 lassen eine weitere Annäherung zur Haushaltskonsolidierung erwarten. Die CVP-EVP-Fraktion stellt mit Genugtuung fest, dass die beschlossenen Entlastungsmassnahmen weiter wirksam werden. Bei einem bereinigten Aufwandwachstum von durchschnittlich 1,1 Prozent kann erfreulicherweise mit einer Stabilisierung der Staatsquote gerechnet werden. Zur Erinnerung: Wir hatten im Budget 2016 ein Wachstum von 3,9 Prozent.

Der vorgelegte AFP 2017-2019 weist in den Jahren 2018 und 2019 geringere Rechnungsdefizite aus. Der Präsident hat darauf hingewiesen, dass im Jahre 2017 ein ausserordentlicher Aufwertungsgewinn erfolgt und entsprechend auch ein Ertragsüberschuss im Jahr 2017 zu erwarten ist. Durch die Auflösung von stillen Reserven im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde von rund 305 Mio. ist mit einem hohen Ertragsüberschuss zu rechnen. Der einmalige Aufwertungsgewinn aus der lmmobilienübertragung an die Spitäler ist ein reiner Bucheffekt und sollte und darf nicht zur Deckung von Ausgaben genutzt werden. Klammert man die Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital (EK) und die ausserordentlichen Positionen aus, so bewegen sich die operativen Ergebnisse zwischen minus 50 Mio. Franken und minus 65 Mio. Franken pro Jahr.

Eingerechnet ist ein unveränderter Steuerfuss und eine Gewinnausschüttung der SNB von 20 Mio. Franken pro Jahr. Ich glaube wir sind froh, dass wir nicht mehr über die SNB-Ausschüttung jedes Jahr diskutieren müssen, sondern dass wir jetzt ein Mecano haben, den die Regierung umsetzten kann. Mit dem ausserordentlichen Aufwertungsgewinn ist eine Stabilisierung und ein Anstieg des EK zu erwarten. Ende 2019 sollte das besondere EK noch bei 213 Mio. Franken betragen und das freie EK bei rund 500 Mio. Franken liegen.

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf rund 434 Mio. Franken bis 829 Mio. Franken jährlich. Das sind sehr grosse Schwankungen. Der Höchstwert ist hauptsächlich auf die Effekte der Übertragung der Spitalimmobilien zurückzuführen. Die Diskussion über der zukünftigen lnvestitionsplattform und den Abbau des aufgestauten Unterhalts muss zu einem späteren Zeitpunkt dringend geführt werden und er sollte finanzverträglich ausgestaltet werden. Die Anpassung der technischen Grundlagen bei der St.Galler Pensionskasse (SGPK) wurde mit einer einmaligen Arbeitgebereinlage von rund 127 Mio. Franken gerechnet. Die Details der Vorlage und die Modalitäten werden noch erarbeitet. Nach unserer Beurteilung wird die Sanierung der SGPK kein einfaches Geschäft und wir erwarten von der Regierung, dass alle Varianten der Sanierungsmöglichkeiten dargelegt werden.

Der gesamte Personalaufwand nimmt jährlich um 0,6 Prozent zu. Es wurde gesagt, der Handlungsspielraum ist sehr eingeengt. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Stufenanstieg, die Beförderungsquote und ausserordentliche Leistungsprämien sind berücksichtigt in diesen Zahlen (nicht berücksichtigt ist eine Reallohnerhöhung). Unverständlich ist die wiederum hohe Zahl von Stellenschaffungen im Umfang von netto 94 Stellen in diversen Departementen für die kommenden drei Jahre und das nach der Diskussion, die wir hatten im Budget 2016. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt entsprechend den Antrag der Finanzkommission, welche für das Budget 2017 eine Plafonierung des Personalaufwandes vorsieht. Trotzt der Personal-Plafonierung ist ein Stufenanstieg, eine Beförderungsquote und eine ausserordentlichen Leistungsprämie sind finanzierbar und es hat sogar Mittel für neue Stellenbegehren. Ich glaube das ist sinnvoll, dass wir nicht mehr in diesem Rate über jede einzelne Stelle diskutieren müssen, sondern dass die Regierung untereinander diskutieren kann, welche Stelle wirklich dringend ist und welche nicht. Bei der wichtigsten Ertragsquellen der kantonalen Steuern wird mit einem durchschnittlichen Wachstum von 2,7 Prozent jedes Jahr gerechnet. Die Frankenstärke oder Euro-Schwäche (je nach Sichtweise) hat sich bei den Steuereinnahmen noch überhaupt nicht durchgeschlagen. Aufgrund des Berichts «langfristige Finanzperspektiven» (welche anschliessend behandelt wird) ist ein sehr massvolles Aufwandwachstum in der Zukunft zwingend notwendig. Der finanzielle Handlungsspielraum ist nach wie vor sehr gering. Ein allfälliger Rückgang des Wirtschaftswachstums birgt grössere Risiken für den Staatsaushalt. Weiterhin noch nicht absehbar sind die finanziellen Unsicherheitsfaktoren beim Bundesfinanzausgleich und bei Unternehmenssteuerreform III wo wir schon einmal gewisse Anhaltspunkte bekommen haben in welcher Grössenordnung das sein kann. Die CVP-EVP-Fraktion wird weiterhin konsequent dazu beitragen, einen gesunden Staatshaushalt ohne Steuererhöhung zu realisieren.

Allfällige Massnahmen wird sich die CVP-EVP-Fraktion bei der Budgetberatung 2017 vorbehalten. Eine grosse Ausgabendisziplin ist weiterhin unerlässlich zu den Anträgen auf den grauen Blättern äussern wir uns in der Spezialdiskussion. Die CVP-EVP-Fraktion nimmt den AFP 2017-2019 zur Kenntnis und stimmt den Abschnitten zwei und drei der Finanzkommission auf dem gelben Blatt zu.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten.

Die Diskussionen in diesem Rat sind geprägt von Diskussionen über die Finanzen, der Höhepunkt dieser Diskussionen wird naturgemäss im Rahmen der Diskussion um das Budget und den AFP erreicht.

Ich möchte deshalb diese Diskussion zum Anlass nehmen, einige grundsätzliche Gedanken zur drückenden Diskussion um die Finanzen zu äussern: Wir wollen vorwärts mit dem Kanton St.Gallen – und nicht den Anschluss an den Rest der Schweiz verlieren. Natürlich ist nicht zu bestreiten, dass wir uns in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Aufhebung des Euromindestkurses hat Betriebe in unserer exportorientierten Region in Schwierigkeiten gebracht, die Auswirkungen auf den kantonalen Haushalt sind noch ungewiss. Auf Bundesebene steht mit der Unternehmenssteuerreform III eine Reform mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Kantone an. Und dennoch sind wir der Meinung, dass wir nicht still stehen dürfen, dass es im Kanton St.Gallen und unsere ganze Region Entwicklung braucht, denn nur ein Kanton der sich entwickelt, ist ein attraktiver Kanton. Und nur ein attraktiver Kanton zieht gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an, der Steuerfuss allein ist nicht der einzige Standortfaktor. Massgeblich sind auch Faktoren wie Wohnqualität, Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen, Erreichbarkeit von Arbeitsstelle und Freizeitangeboten, Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kulturangebote, Erholungsorte und vieles mehr. Und was es vor allem braucht für einen Kanton, ist irgendwie ein Geist nach vorne. Uns ist bewusst, dass sich der neuen Zusammensetzung dieses Rates ab Juni die Diskussionen in diesem Raum kaum ändern werden, im Gegenteil. Aber wir werden trotzdem weiterkämpfen, für einen Kanton, der sich nach vorne orientiert und nicht still steht. Ich komme damit zu einzelnen Punkten, welche in der Finanzkommission diskutiert wurden: Die Finanzkommission erteilt der Regierung verschiedene Aufträge – und wir werden alle diese Aufträge ablehnen und entsprechende Anträge in der Detaildiskussion stellen. Es kann nicht sein, dass wir das Finanzkorsett dermassen eng schnüren, dass überhaupt kein Spielraum mehr bleibt für neue ldeen. Natürlich haben wir unschöne Entwicklungen im Bereich der Staatsbeiträge. Aber diese Entwicklungen sind, wie etwa im Bereich der Spitalfinanzierung, zum Teil politischen Entscheiden auf Bundesebene geschuldet – und gerade dieser Entscheid war ein bewusster Entscheid der rechtsbürgerlichen Mehrheit zur Stärkung der Privatspitäler. Wenn man solche Entscheide will, muss man auch die Konsequenzen daraus tragen. Und wenn man sie nicht will, wäre vielleicht manchmal ein besserer Austausch mit Politikern auf Bundesebene hilfreich, um gewisse finanzwirksame Beschlüsse zu verhindern. Weil wir grundsätzlich eine Entwicklung nicht verhindern wollen, lehnen wir den Antrag, dass die Staatsquote nicht erhöht werden darf, ab. Ebenfalls lehnen wir die Budgetvorgabe, dass keine Steuererhöhung erfolgen darf, ab. Auch wir wollen keine Steuerfusserhöhung, wenn sich diese vermeiden lässt und davon gehen wir im Moment aus. Aber wir wollen auch keine entsprechende Vorgabe im jetzigen Zeitpunkt machen. Den Entscheid der Finanzkommission, nicht mehr über einzelnen Stellen zu diskutieren begrüssen wir grundsätzlich. Es ist einigermassen absurd, wenn dieser Rat letztlich stundenlang über einzelne Stellen mit einem jeweiligen Budgetumfang von 100'000 Franken diskutiert. Nur, die Vorgabe, wie sie gemacht wurde, erlaubt der Regierung in unseren Augen viel zu wenig Spielraum für die Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben. Daher sind wir für Streichung des Auftrags – und für die Genehmigung des AFPs mit dem von der Regierung vorgesehenen Personalkredit. Bleibt der Auftrag, dass das Budget im Amt für Kultur nicht erhöht werden darf. Dieser Antrag blieb in der Kommission gänzlich unbegründet – man wollte das einfach so und es liegt die Vermutung nahe, dass es um eine Art Abstrafung von Regierungsrat Martin Klöti ging. Nun, das Volk hat ihn am vergangenen Sonntag nicht abgestraft, vielleicht können wir auch darauf verzichten. Ein für uns unverständliches Vorgehen. Wir werden in der Detailberatung noch auf einzelnen Punkte eingehen. Abschliessend bleibt der Dank an die Regierung und an die Verwaltung für die Erstellung des AFPs und den Weitblick in unserer Finanzplanung. 

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf den AFP 2017-2019 ist einzutreten.

lch spreche im Namen der GLP-BDP Fraktion. Zuerst möchten wir der Regierung für die fundierten und umfangreichen Unterlagen bedanken.

Der AFP bietet der Regierung und dem Kantonsrat eine gute Grundlage für die Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Den Staatshaushalt im Gleichgewicht zu halten ist äussert schwierig, denn die unterschiedlichsten Einflüsse, seien dies die exogen oder endogen, können die Finanzlage des Kantons ins Schwanken bringen. Mit dem AFP tappen wir wenigstens nicht im Dunkeln in die Zukunft und können bei Bedarf einwirken. Auf diese Weise konnte Regierung und Kantonsrat mit den Sparmassnahmen und dem Entlastungspaket wirksam auf den Finanzhaushalt einwirken. Gemäss Botschaft der Regierung ist der Haushalt des Kantons St.Gallen auf dem Weg der Konsolidierung. Erfreut nimmt unsere Fraktion diesen Umstand zur Kenntnis. Betrachten wir die Mehrjahresplanung, so ist ersichtlich, dass zwar keine Bezüge aus dem freien Eigenkapital in den Planjahren 2017-2019 vorgesehen sind, trotzdem wird das operative Ergebnis negativ ausfallen, ausser natürlich im Planjahr 2017. Die Aufwandsteigerung wird in den genannten Jahren auf durchschnittlich 1,1 Prozent je Jahr wachsen. Erfreulich die Wachstumsprognosen bei den Steuererträgen. Diese setzen wir nun eher in Klammern, denn betrachten wir das wirtschaftliche Umfeld auf internationaler Ebene – und darauf wurde zu Recht auch in der Botschaft hingewiesen – so bleiben Konjunkturrisiken bestehen, die sich sehr nachteilig auf unser Wachstum auswirken können. An dieser Stelle weisen wir auf das «KOF Bulletin», Nr. 93, Februar 2016, hin. Zwar wird ein Wachstum von 0,7 Prozent auf 1,1 Prozent prognostiziert, die Arbeitslosenquote wird aber mit 3,6 Prozent auf höherem Niveau verbleiben. Deswegen sollten wir uns auf Faktoren beschränken, die wir selbst beeinflussen können, insbesondere sprechen wir hier die Ausgaben an.

ln diesem Zusammenhang begrüssen wir, dass die Regierung eine umfassende Zusammenstellung der Wirksamkeit der letzten Sparprogramme und Entlastungspakte erarbeiten und vorlegen wird. Auf das Ergebnis, welches wir in der Beratung der Rechnung entgegen nehmen dürfen, sind wir gespannt.

Wie dargestellt sind einige Kostentreiber und Unsicherheiten im AFP abgebildet. An dieser Stelle möchten wir nochmals auf einige wiederholend hinweisen:

  • Ausfinanzierung St.Galler Pensionskasse;

  • Gewinnausschüttung SNB;

  • Personalaufwand bzw. Stellenbedarf (war natürlich klar, dass diese die Regierung nun im AFP abbildet);

  • lnformatikaufwand;

  • diverse Staatsbeiträge (Gesundheitswesen / Bildungswesen / öV);

  • Bundesfinanzausgleich;

  • Unternehmenssteuerreform lll;

  • Investitionsvorhaben für Erhalt und Abbau aufgestauten Unterhalts;

  • (Zinsen und Abschreibungen);

  • Zudem sind noch diverse Gesetzesvorhaben geplant, deren finanzielle Auswirkungen noch nicht definiert sind.

Die Finanzkennzahlen zeigen uns auch auf wohin die Reise gehen kann. Betrachten wir vor allen den Selbstfinanzierungsgrad, zeigt uns dieser auf, dass wir neue Investitionen nur bescheiden mit selbst erarbeiteten Mitteln finanzieren können. Der Zinsbelastungs- und Kapitaldienstanteil wird entsprechend steigen. Die finanzpolitische Lage des Kantons St.Gallen beurteilen wir weiterhin als kritisch. Es sind noch einige Aufgaben zu erledigen. Wollen wir diesen Kanton, finanziell gesehen, wieder auf Kurs bringen, so müssen wir Wohl oder Übel das eine oder andere heisse Eisen in die Hand nehmen. lm Bericht «langfristige Finanzperspektiven» wird uns der eine oder andere Weg aufgezeigt. Unsere Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Wir unterstützen die Anträge der Finanzkommission und lehnen das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion entschieden ab.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der Finanzkommission sind abzulehnen.

Wir beschäftigen uns alljährlich mit dem AFP so auch heute für die kommenden drei Jahre. Bereits dieser bringt uns jeweils an den Rande des Vorhersehbaren, bereits auf drei Jahre hinaus ist es nicht einfach eine Prognose zu machen. Zu unvorhersehbar sind etwa die Entwicklungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder die Auswirkungen von Bundeserlassen auf den kantonalen Haushalt. Noch viel schwieriger, ja kaum zu bewältigen ist diese Aufgabe auf einen Horizont von rund 20 Jahre hinaus. Wir danken dem Finanzdepartement, dass es diese Aufgabe in Angriff genommen hat, es war mit Sicherheit ein grosses Stück Arbeit. Es wurde vorhin ausgeführt, von Alder-St.Gallen, es scheint dieser Bericht ein schweizweites Unikat zu sein. Nun, gemessen am Aufwand den die Verwaltung da wohl zu bewältigen hatte, erstaunt dies wenig. Über eines müssen wir uns im Klaren sein, in diesem Bericht geht es um Perspektiven, die auf heutigen Erkenntnissen basieren und es kann sich in Zukunft einiges an den Rahmenbedingungen und am Umfeld verändern. Eine Prognose bleibt eine Prognose und besonders die konjunkturelle Entwicklung folgt mit Sicherheit keiner langfristigen Perspektive. Es erstaunt auch wenig, dass der Bericht ausschliesslich auf die Ausgabeseite fokussiert und primär aufzeigt, wie sich die Staatsbeiträge entwickeln und das andererseits der Ertragsseite kaum Beachtung geschenkt wird. Und dass in diesem Bereich keine Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Es ist dies dann auch unsere Kritik an diesem Bericht. Der Bericht liest sich letztlich wie eine Anleitung zum Sparen. Dies wird mit Sicherheit eine Mehrheit in diesem Rat freuen, zu dieser Mehrheit gehören wir bekanntlich nicht. Wir sind der Meinung, dass sich unser Kanton auch in Zukunft entwickeln soll. Gerade unlängst am 24. Februar 2016 ist in der NZZ ein Artikel erschienen, in der «NZZ» bekanntlich kein Parteiblatt der SP, mit dem Titel Ostschweiz im Abseits – die Bescheidenen. Es geht in diesem Artikel von Jörg Krummenacher darum, dass die Ostschweiz und mit ihr der Kanton St.Gallen Gefahr läuft den Anschluss zu anderen derzeit dynamischeren Landesteilen zu verlieren, dass wir von Rest der Schweiz abgehängt werden. Ich denke, genau diese Gefahr schärfen wir, wenn wir immer nur über die Finanzen und die Ausgaben sprechen und uns keine Gedanken darüber machen, wo wir mit dem Kanton hin wollen. Der Bericht über die langfristigen Finanzperspektiven ist interessant und es ist mit Sicherheit erlaubt, gewisse ständig steigende Staatsbeiträge zu hinterfragen. Aber es muss auch erlaubt bleiben vorwärts zu denken. Nicht einverstanden sind wir mit dem Auftrag der Finanzkommission mit Blick auf den Investitionsplafond. Wir haben in den vergangenen Monaten viel gehört über die Notwendigkeit den aufgestauten Unterhalt abzubauen. Dies muss uns ein Grundanliegen sein, hat doch der Erhalt der bestehenden Liegenschaften hohe Priorität. Hier rächen sich Versäumnisse der Vergangenheit. Das dies etwas kostet ist klar, auch dazu müssen wir bereit sein. In diesem Sinne lehnen wir den Auftrag der Finanzkommission ab, der darauf hinzielt, dass der Investitionsplafond auf einem tiefen Niveau festgelegt wird so dass dann neben der Bewältigung des aufgestauten Unterhalts kaum mehr Platz bleibt für neue Investitionen. Abschliessend danke ich dem Finanzdepartement noch einmal für die grosse Arbeit, die sie in diesem Bericht gesteckt hat.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke der Regierung und insbesondere dem Finanzdepartement für den aussagekräftigen und transparenten Bericht zu den langfristigen Finanzperspektiven des Kantons. Der Bericht zeigt in aller Deutlichkeit, dass sich die Kantonsfinanzen auf ein strukturelles Ungleichgewicht zubewegen und das strukturelle Defizit über die kommenden Jahre grösser und grösser wird, falls wir nichts unternehmen. Für die CVP-EVP-Fraktion sind deshalb wirkungsvolle Bremsmechanismen auf der Aufwandseite zwingend. Das heisst nicht, dass ein weiteres Sparpaket braucht doch der Kantonsrat und die Regierung müssen Abschied nehmen von den Wunschkatalogen, die das Ausgabenwachstum des Kantons vorantreiben ohne das die Einnahmen Schritt halten können. Auf der Ertragsseite hingegen sieht die CVP-EVP-Fraktion aufgrund des Steuerwettbewerbs keinen Spielraum nach oben. Der Kanton hat innert wenigen Jahre den Steuerfuss um insgesamt 20 Prozentpunkte erhöht. Gerade der Mittelstand wird steuerlich alles andere als verwöhnt im Kanton St.Gallen. Und von einst gegenüber unserer Bevölkerung geäussertem Ziel den Steuerfuss in absehbarer Zeit wieder zu senken, sind wir weit entfernt. Die Zahlen zur prognostizierten Entwicklung des Kantonshaushalts lassen aufhorchen. Im Zeitraum von 2000 bis 2019 steigt der Gesamtaufwand des Kantons von 3,3 Mrd. Franken auf 5 Mrd. Franken. Dies entspricht eine Steigerung um mehr als 50 Prozent in nur 20 Jahren. Nur dank hohen Eigenkapitalbezügen und dank drei Massnahmenpaketen, konnte das Haushaltsgleichgewicht einigermassen gehalten und das strukturelle Ungleichgewicht etwas hinausgezögert werden. Der Bericht der Regierung macht jedoch deutlich, dass die Massnahmenpakete das Ausgabenwachstum lediglich gebremst haben. Und dass in den kommenden Jahren der Gesamtaufwand weiterhin schneller wächst, als die Einnahmen. Die Folgen sind klar, das strukturelle Defizit nimmt zu und die Politik trägt die Verantwortung dafür. Ein Blick in die einzelnen Sachgruppen zeigt, dass sich das übermässige Wachstum auf alle Positionen verteilt. So etwa auf die Personalaufwände oder auf die zunehmenden Abschreibungen aufgrund der hohen Investitionsausgaben. Eine der gewichtigsten Aufwandpositionen sind die Staatsbeiträge. Sie machen bereits heute rund 43 Prozent des Gesamtaufwands auf. Dieser Anteil wird mit einem prognostizierten jährlichen Wachstum von 3,3 Prozent auf einen Anteil von fast 50 Prozent steigen. Die Staatsbeiträge sind jener Bereich, der am schnellsten Wächst. Problematisch ist auch das wachsende Immobilienportfolio des Kantons. Der Neuwert steigt von heute 2,7 Mrd. Franken um 37 Prozent auf 3,8 Mrd. Franken im Jahr 2034. Und gemäss ersten Schätzungen kommen auf diese Weise rund 840 Mio. Finanzbedarf für den Abbau des aufgestauten Unterhalts hinzu. Doch es ist noch nicht alles hinzukommen zahlreiche Unsicherheiten sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmenseite sind dies zum einen die finanziellen Einbussen aufgrund der Unternehmenssteuerreform III, drohende Ausfälle beim Bundesfinanzausgleich, sowie tiefere Beiträge der Nationalbank, der Kantonalbank und der SAK aufgrund der konjunkturellen Entwicklung. Auf der Aufgabenseite sind es Projekte und Bereiche, die noch gar nicht oder erst teilweise berücksichtigt sind. Ich denke dabei an die Entwicklungen im Asylbereich an den Ausbau des Polizeicorps und weitere 75 Stellen an die Kosten der Expo 2027 an die Mehrausgaben für den Medical Master oder an die finanziellen Konsequenzen der Reform der FAO-Strukturen. Für die CVP-EVP-Fraktion ist klar: Der Bericht langfristige Finanzperspektiven ist ein lauter Warnschuss, der gehört werden sollte. Kantonsrat und Regierung müssen das Ausgabenwachstum in den Griff kriegen. Wir müssen Mass halten bei den Staatsbeiträgen, bei den Investitionsausgaben aber auch beim Stellenwachstum in der Verwaltung. Ziel muss es sein, das Ausgabenwachstum so zu bremsen, damit weder das Defizit noch der Steuerfuss aus dem Ruder läuft. Die CVP-EVP-Fraktion erwartet daher von der Regierung, dass sie ihr Handlungsempfehlungen zu den Staatsbeiträgen konsequent umsetzt, dass sie beim Stellenausbau mehr Zurückhaltung übt, dass sie das neue Lohnsystem kostenneutral umsetzt, dass sie beim Kulturbudget auf dem heutigen hohen Niveau einen Marschhalt macht, dass sie für die allfällige weitere Sanierung der Pensionskasse des Kantons auch Optionen darlegt, die nicht erneut den Steuerzahler zur Kasse bitten. Dass sie die Werterhaltung ihrer Immobilien gegenüber neuen Projekten klar Priorität einräumt und dass die tatsächliche Höhe des aufgestauten Unterhalts noch einmal sorgfältig überprüft wird. Sie erwartet überdies von der Regierung, dass sie die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden regelmässig überprüft und gemischte Finanzierungen und Verantwortlichkeiten nach Möglichkeit zu bereinigen und dass sie für die Bereinigung des strukturellen Defizits nicht noch einmal auf Steuererhöhung setzt. Hier hat der Kanton St.Gallen schlicht keinen Spielraum nach oben. Fazit: Der Bericht langfristige Finanzperspektiven zeigt auf, was uns erwartet und er weist auch auf die Steuerungsmöglichkeiten hin. Jetzt sind der Kantonsrat und der Regierung gefordert, die richtigen Schlüsse zu ziehen und mit geeigneten Massnahmen nicht zu warten bis es zu spät ist.

Die CVP-EVP-Fraktion ist jedenfalls gewillt, Verantwortung zu übernehmen um den Kanton nicht in ein strukturelles Defizit laufen zu lassen. Wir unterstützen die Anträge der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme des Berichts fest.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Mit diesen langfristigen Finanzperspektiven haben wir die Gelegenheit erhalten, Ihnen den Ist-Zustand unserer rund 650 Gebäude tatsächlich darzulegen. Aber die Regierung hat auch die Möglichkeit bekommen der Finanzkommission und dabei auch allen früheren Mitgliedern der Finanzkommission aufzuzeigen, dass ich alle Jahre wieder seit über zehn Jahren der Finanzkommission erklärt habe, dass der B und R Anteil für unseren Unterhalt der Liegenschaften bei Weitem nicht genügt. Und dass man trotzdem diese Konto ein bisschen zum Ausgleich des Budgets benützt hat. Deshalb glaube ich, ist die Realität des aufgestauten Unterhaltes, nicht wirklich eine Überraschung für das Parlament. Unsere künftige Herausforderung wird hier sein. Die grossen und wirklich ausgewiesenen Investitionen in unsere Infrastrukturen zu realisieren und gleichzeitig den ausgewiesenen aufgestauten Unterhalt innert vernünftiger Frist abzubauen. Tatsache ist aber und das wissen Sie, dass sich der aufgestaute Unterhalt nicht sparen lässt. Er lässt sich auch nicht einfach aussitzen. Es sind Realitäten die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Wir wissen auch, dass sich die grossen notwendigen Investitionen nicht beliebig plafonieren lassen, wenn wir nicht neue Probleme auf die Länge wieder schaffen wollen. Nun dieser Spagat bzw. diese jetzt mit Fakten unterlegten Realitäten ist sich die Finanzkommission bewusst. Das spürt man an der Formulierung der Aufträge auf dem gelben Blatt. Nun, mit den in den letzten Jahren neugeschaffenen Instrumenten und Unterlagen «Immobilienmanagement», dass Sie im Parlament 2014 verabschiedet haben. Dann aber auch unsere Immobilienstrategie und der Immobilienverordnung die Regierung im letzten Dezember verabschiedet hat, will die Regierung die Immobilien besser steuern, unterhalten und wenn nötig zeitgemäss nach klaren Vorgaben und Kriterien auch erneuern. Diese Veränderung auf die Restriktion werden klare Aufträge und vor allem auch Restriktionen für die Nutzerdepartemente und die Institutionen die in kantonalen Gebäuden sind betreffen. Dabei möchte ich hinweisen, dass eine klare Trennung über den Abbau des aufgestauten Unterhalts, das hat Priorität das ist klar, aber zu den neuen Infrastrukturenbedarf eben nicht möglich ist. Diese beiden Dinge gehören zusammen. Und beide Verfahren unterliegen dem neuen Genehmigungsprozess, den Sie genehmigt haben mit dem Immobilienmanagement. Auf S. 20 Ihrer Unterlagen sehen Sie die Tabellen. Die Regierung wird künftig jeden einzelnen Planungsschritt separat genehmigen und für die nächste Stufe frei geben. Der aufgestaute Unterhalt hat Priorität, das habe ich erwähnt, aber wir sanieren nicht Gebäude, dass sie saniert sind sondern wir sanieren so, dass sie auch gleichzeitig dem Nutzer wieder zeitgemäss dienen können. Und das Ziel mit beschränkten Vorgaben zu sanieren und zu nutzen soll sein, dass wir zum einen bestehende Mietliegenschaften reduzieren können auf der andern Seite aber auch dass sich allenfalls in neue Investitionen vermeiden lassen. Unterhalt und neuer Bedarf die werden systematisch kritisch hinterfragt werden. Ist der Bedarf überhaupt gegeben? Sind die Standards eingehalten? Ist der Zeitpunkt jetzt dringend? Kann man es auch später machen? Das sind Vorgaben, die wir uns gegeben haben. Und wie gesagt, alle Zwischenschritte müssen von der Regierung beraten, bewilligt und der nächste Schritt muss frei gegeben werden. Wir haben die Schritte der Projektinitiierung, der Projektskizze, denn der Projektdefinition und dann kommt die Botschaft ins Parlament. Sie können dann beraten und entscheiden bevor die grossen Planungsausgaben getätigt worden sind und dann wenn im Parlament allenfalls auch die Bevölkerung zugestimmt haben, dann erfolgt der Wettbewerb, dann erfolgt die Detailprojektierung, dann erfolgt die Submissionsverfahren, dann die Bewilligungsverfahren und erst dann wird gebaut. Dass sich die Finanzkommission etwas skeptisch äussert und nicht ganz sicher ist wie hoch der Plafond wirklich sein muss, haben wir Verständnis. Das hat zu tun mit der Unsicherheit mit der Übertragung der Spitalliegenschaften, wie viel geht wirklich weg und was bleibt noch zurück. Deshalb wollen wir diese Anträge, die Sie stellen selbstverständlich ernst nehmen auch wenn es nach neuer Definition nur eine Einladung ist, wir werden das sicher prüfen. Obwohl ich zum vorneherein jetzt schon sagen muss, dass es nicht so ganz einfach ist, und auch nicht so viel Spielraum drin liegt. Zum Beispiel die Reduktion Punkt 3 in Ziff. 1 und 2 soll man nochmals hinterfragen auf die Fristen. Das kann man tun. Je länger wir die Frist wählen, desto tiefer wird die jährliche Belastung für den Abbau. Aber irgendwo kippt es, dann werden wir den Rückstau wieder aufbauen und können nicht abbauen. Der Spielraum wird hier nicht sehr gross sein. Und auch die Varianten für den reduzierten Investitionsplafond werden wir versuchen darzustellen. Sie haben in Ihren Unterlagen die ganze Liste vor sich, welche Projekte in welcher Höhe jetzt in Planung, was schon alles bewilligt ist und was weiter anbegehrt ist. Wir werden diese Grundlagen auch im nächsten Voranschlag bereitstellen und Ihnen Bericht erstatten.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016