Geschäft: Amtsärztinnen und Amtsärzte - Situation im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.17.01
TitelAmtsärztinnen und Amtsärzte - Situation im Kanton St.Gallen
ArtKR Berichterstattung
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung2.12.2015
Abschluss19.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 7. März 2017
AntragKommissionsbestellung vom 24. April 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Die Erhaltung der Gesundheit und der Gesundheitsversorgung ist ein grundlegendes Gut unserer Gesellschaft. Diejenigen, die sich im Kanton St.Gallen darum kümmern, leisten eine sehr gute Arbeit bei ihren anspruchsvollen und nicht immer einfachen Aufgaben - ihnen gebührt ein herzlicher Dank.

Ein besonderer Dank gehört dabei den Personen, welche Notfalldienstleistung und diese Dienste auch in der Funktion als Amtsärztin oder Amtsarzt erfüllen. Dann, wenn wir z.B. zu Hause auf dem Sofa sitzen oder einer Freizeitaktivität nachgehen. Ein Kompliment verdient das Gesundheitsdepartement für den gelungenen Bericht. Er ist erfrischend kurz und bringt die wesentlichen Punkte klar zum Ausdruck.

Aus Sicht der FDP-Fraktion bewährt sich das heutige Amtsarztsystem, es hat jedoch sicherlich Anpassungsbedarf. Auch hier handelt es sich um ein strukturelles Problem, wie aber auch um ein gesellschaftliches Phänomen, welches verschiedene Bereiche in unserer Gesellschaft betrifft, nämlich die Bereitschaft im Sinne des Milizprinzips Leistungen für unser Gemeinwesen zu erbringen. Es sollte unser oberstes Ziel sein, sämtliche Akteure im Gesundheitswesen zu motivieren und ihnen entsprechende Kompetenzen einzuräumen, damit wir weiterhin ein gut funktionierendes Amtsärztesystem haben, welches die Bedürfnisse im Kanton abdeckt. Auch entsprechende gesetzliche Anpassungen sind dafür notwendig und müssen unverzüglich umgesetzt werden. Nur mit finanziellen Anreizen werden wir unser Ziel nicht erreichen. Eine Profiorganisation würde die finanziellen Ressourcen unseres Kantons arg strapazieren und würde seitens der FDP-Fraktion abgelehnt.

Die FDP-Fraktion kann sich dem Vorschlag der Regierung im Bericht anschliessen, das heisst, das bisherige Amtsarztsystem beibehalten mit Verbesserungen. Von den jährlichen Mehrkosten von rund 280'000 Franken nimmt die FDP-Fraktion Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ich erlaube mir eine Ergänzung, welche im Bericht nicht aufgeführt ist, jedoch meines Erachtens dazugehört: Als Mitglied der Rechtspflegekommission habe ich letzte Woche mit der Subkommission die Bewährungshilfe besuchen dürfen und das Manko an forensisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychiaterinnen und Psychiatern aufgenommen.

Nicht nur die Gesellschaft, auch die Ärzteschaft scheint sich aufzuteilen in attraktive und unattraktive Lebensbedingungen und berufliche Arbeitsbedingungen.

Amtsärztinnen und Amtsärzte oder forensisch ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner stellen sich in den Dienst von Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Schwierigkeiten. So sehe ich diesen Bericht auch als Plädoyer für jene Medizinerinnen und Mediziner, welche sich diesem Dienst zur Verfügung stellen und so genannt unattraktive medizinische Versorgung ausüben. Es mag zu einer grossen Befriedigung führen, wenn ich Rehli-Walenstadt richtig verstanden habe.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vielen Dank vorerst für die sehr gute Aufnahme dieses Berichts, und für einmal scheint tatsächlich die Aussage «In der Kürze liegt die Würze» griffig umgesetzt worden zu sein und deswegen vielen Dank.

Sie haben darauf hingewiesen, es ist so, die Amtsärztinnen und Amtsärzte machen eine besondere Arbeit. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte machen diese Arbeit zu einer besonderen Zeit, in besonderen Situationen, mit einem besonderen Engagement und erst nach zu einem besonderen Preis, und das verdient besondere Anerkennung. Dieser Meinung sind wir ebenfalls.

Sie haben darauf hingewiesen, es ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem und deswegen empfiehlt die Regierung auch anhand von drei Punkten, das möglichst schnell an die Hand zu nehmen, nämlich im Bereich der Entlastung im Dienst. Und da darf ich Ihnen sagen, dass die kantonale Psychiatriekommission nächsten Freitag tagen wird, eine Auslegeordnung macht und Vorschläge diskutieren wird, wie das in Zukunft umgesetzt werden soll. Die psychiatrische Notfallversorgung, im Sinne von, was gibt es schon und was braucht es neues oder anderes ihn der Vernetzung dazu - also das läuft.

Der zweite Punkt: Gesetzliche Veränderungen, auch das muss an die Hand genommen werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass ich diesen Auftrag selbstverständlich mitgenommen habe und dementsprechend auch dem Departement des Innern dargelegt habe, dass die Verlängerung der Dauer für fürsorgerische Unterbringung, die durch niedergelassene Ärzteschaft auch verfügt werden kann, diese fünf Tage, dass man diese Zeit diskutiert. Es sind da jetzt verschiedene mögliche Varianten in der Diskussion, von diesen zehn bis fünfzehn Tagen, die wir schon in der vorberatenden Kommission diskutiert haben, aber auch die bundesrechtlichen Vorgaben von sechs Wochen, dass alle Ärztinnen und Ärzte eine fürsorgliche Unterbringung verfügen können oder dies verfügen sollen können.

Das Gesundheitsdepartement hat jetzt den Bericht zum Mitbericht erhalten und wir dazu Stellung nehmen. Diese Stellungnahme oder dieses Mitberichtsverfahren dauert bis 25. September. Danach wird die Vorlage wiederum der Regierung zugeleitet, und sie wird dann in einer Null-Lesung darüber entscheiden, in welcher Variation dieser Bericht dann auch zur Vernehmlassung freigegeben werden kann. Selbstverständlich wird die niedergelassene Ärzteschaft dazu befragt, und sie kann dann ebenfalls noch ihre Meinung einbringen, wie lange diese Zeit sein soll, dass ist bei den Ärzten umstritten, das darf man hier auch sagen, da braucht es sicher noch verschiedentliche Diskussion dazu. Wichtig ist aber, dass diese Diskussion jetzt eingeleitet ist und geführt wird.

Und der dritte Punkt ist der finanzielle Anreiz. Ich habe da und dort gehört, dass das Finanzielle nicht alles ist, aber man darf nicht vergessen, ohne finanziellen Einsatz ist eben alles nichts. Es braucht einen gewissen Zustupf, und wenn wir da von diesen 280'000 Franken sprechen, dann gehen wir mit den Geldern sehr haushälterisch um. Man darf nicht vergessen, das hiesst, je Einsatz 20 Franken mehr, das für diesen Dienst dann zur Verfügung steht. Dafür wird der Pikettdienst aber neu für 365 Tage bereitgestellt und nicht mehr nur auf von Donnerstag bis Sonntag. Da kann man sich darüber wundern oder ebenfalls wieder diskutieren, reichen diese 20 Franken.

Sie sehen, wir gehen also haushälterisch mit den Geldern um. Deswegen schlägt die Regierung auch die Variante 1 und 2 vor. Ist sich aber bewusst, wie darauf hingewiesen wurde, dass das nicht für die Ewigkeit gelten kann. Wir haben ein Problem, dieses Problem werden wir in ein paar Jahren neue miteinander diskutieren müssen oder wieder diskutieren müssen. Das ist wie eine Übergangslösung, damit wir damit dann zu einem guten Resultat für die Zukunft kommen können.

Und vielleicht darf ich hier an Widmer-Mosnang mitgeben, weil er moniert hat, dass die Regierung in der Schwerpunktplanung die Finanzierung im Gesundheitswesen nicht fokussiert habe. Ich glaube auch in diesem Geschäft wird gezeigt, dass die Regierung genau diese Aufgabe als eine Alltagsaufgabe wahrnimmt und auch in die Umsetzung bringt, dass sie mit den Geldern sehr haushälterisch umgeht. Ich darf an dieser Stelle vielleicht auch noch einmal erinnern, dass die Krankenkassenprämien im Kanton St.Gallen immer noch unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen, das heisst nicht, dass wir zurücklehnen dürfen. Wir behalten das im Auge und geben uns natürlich Mühe kostengünstig unterwegs zu bleiben.

Die gesetzliche Änderung habe ich angesprochen. Diese wird vertieft durch eine Arbeitsgruppe diskutiert. Im Rahmen zum II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz wird das auch diskutiert. Wir sind dann gespannt, welche Vorlage wir da erhalten werden.

Ich danke Ihnen, dass Sie auf diese Vorlage auch mit Lob reagiert haben. Die Anerkennung den Amtsärztinnen und Amtsärzten ausgesprochen haben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht Amtsärztinnen und Amtsärzte – Situation im Kanton St.Gallen fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Wir bedanken uns bei der Regierung für die Ausarbeitung dieses kurzen aber sehr informativen Berichtes.

Der Bericht zeigt klar auf, dass Handlungsbedarf vorhanden ist. Die SP-GRÜ-Fraktion bedankt sich in erster Linie bei den heutigen Amtsärztinnen und Amtsärzten für ihre Bereitschaft, sich für dieses nicht immer leichte Amt zur Verfügung zu stellen.

Es ist heute, wire der Bericht aufzeigt, sehr schwierig, gute Amtsärztinnen und Amtsärzte zu rekrutieren und dies wird in Zukunft noch um einiges schwieriger werden. Dies hat mehrere Gründe: Vor allem das leisten von Pikettdiensten fällt den Amtsärztinnen und Amtsärzten immer schwerer. Pikettdienste haben Auswirkungen auf die Erholung und die Gesundheit und schränken das Privatleben stark ein. Da die meisten Amtsärztinnen und Amtsärzte eigene Praxen führen, müssen sie am Morgen die Arbeit in ihrer Praxis pünktlich aufnehmen, auch wenn sie in der Nacht ausrücken mussten. Der Ansatz der Regierung, die Pikettdienste besser zu entschädigen, ist ein richtiger Schritt, doch wird dies die Probleme nicht lösen. In Zukunft wird wohl das heutige Amtsarztmodell leider nicht mehr Bestand haben. Es soll in den Regionen, in welchen es heute noch funktioniert, möglichst lange aufrechterhalten bleiben, danach müssen sukzessiv andere Lösungen gefunden werden.

Diesbezüglich unterstützen wir das Fazit der Regierung unter Ziff. 6 des Berichtes. Insbesondere sollen die Spitalärzte vor allem während ihren Nachtarbeitszeiten bei fürsorgerischen Unterbringungen stärker einbezogen werden. Richtig finden wir auch, dass das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen (IRMSG) in den Regionen rund um St.Gallen amtsärztliche Tätigkeiten in ihrem Bereiche übernimmt. Dies macht jedoch für die weiter entfernt liegenden Regionen, wie das Sarganserland und das Linthgebiet, wenig Sinn. Die Wartezeiten von bis zu 90 Minuten, gerade bei einem aussergewöhnlichen Todesfall, sind nicht akzeptabel und können sowohl den Angehörigen als auch den wartenden Polizeipatrouillen nicht zugemutet werden. Hier müssen noch praktikable Lösungen gefunden werden. Im Weiteren sollen die Amtsarztregionen neu eingeteilt werden analog den vier Polizeiregionen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Die SP-GRÜ-Fraktion begrüsst das Bestreben der Regierung die Amtsarzttätigkeiten den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Es müssen zusammen mit den involvierten Kreisen Lösungen gefunden werden, welche den Ansprüchen der in Frage kommenden Ärzte nach einer besseren Planungen des Berufs- und Privatlebens Rechnung trägt.

Amtsärzteeinsätze ausserhalb der normalen Praxisöffnungszeiten werden wohl in Zukunft nicht mehr auf andere ärztliche Pikettdienste verteilt werden müssen. Die Anstellung von hauptberuflichen Amtsärzten ist für uns zurzeit keine Option.

Noch einige Bemerkungen zu den Kosten: Auch wenn jetzt die Amtsärzteentschädigungen etwas erhöht werden, sind die Kosten für den Kanton immer noch sehr tief. Jede im Bericht aufgeführte Variante ist mit Mehrkosten verbunden, dies müssen wir uns bewusst sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf den Bericht ist einzutreten.

Vorgängig möchte ich meine Interessensbindung bei diesem Geschäft offen legen: Ich war noch nie Amtsarzt und gedenke es auch nicht mehr zu werden trotz hervorragenden Aussichten für eine Anstellung.

Die vorberatende Kommission traf sich am 5. Mai 2017 zu Behandlung des Berichts der Regierung vom 7. März 2017. «Amtsärztinnen und Amtsärzte - Situation im Kanton St.Gallen». Seitens des Gesundheitsdepartements nahmen die Vorsteherin Regierungsrätin Hanselmann und Danuta Reinholz, Kantonsärztin teil. Die Aussen- und Innensicht wurde durch Patrick Scheiwiler, Vizepräsident der kantonalen Ärztegesellschaft, Ignaz Hutter, Amtsarzt Region Rheintal und Valentin Aggeler, Oberleutnant, Kantonspolizei, dargestellt.

Regierungsrätin Hanselmann führte in die Vorlage ein. Anlass zum Bericht der Regierung war das Postulat 43.15.02 «Amtsarztsituation im Kanton St.Gallen» vom 16. September 2015. Dabei ging es insbesondere um eine Auslegeordnung der aktuellen Situation und noch mehr um die Frage, wie der Mangel an Amtsärztinnen und Amtsärzten entschärft werden könnte. Eine breite aufgestellte Arbeitsgruppe unter der Leitung des bisherigen Kantonsarztes erarbeitet den Bericht. Alle wesentlichen Personengruppen waren vertreten. Regierungsrätin Hanselmann hielt fest, dass Handlungsbedarf besteht. Es fehlt an Amtsärzten, denn nur 22 der 27 Stellen sind besetzt. Es mussten bereits Notlösungen mit dem Institut für Rechtsmedizin getroffen werden. Die aktuell im Amt stehenden Personen haben ein Durchschnittsalter von gut 58 Jahren. Die Aufgabe der Amtsärztegesellschaft sind breit gelagerten und sehen Einsätze vor, die eine ordentliche Praxisführung oft verunmöglichen. Dies betrifft vor allem die aussergewöhnlichen Todesfälle und die fürsorgerische Unterbringung.

Neben diesen administrativen Erschwernissen für Amtsärztinnen und Amtsärzte mit eigener Praxis sieht Regierungsrätin Hanselmann als weiter Ursache die schwierige Rekrutierung von Amtsärzten, dass auch bei der Ärzteschaft die Work-Life-Balance vermehrt gewichtet werde, ein vermindertes Interesse für Aufgaben im öffentlichen Interesse feststellbar sei, der zunehmende Wunsch für Teilzeitarbeit bestehe insbesondere auch wegen des stark zunehmenden Frauenanteils in der Ärzteschaft. Die Verfügbarkeit rund um die Uhr führen zu einer zunehmend unerwünschten Einschränkung der individuellen Freiheit.

Die Kantonsärztin ergänzte die Ausführungen, stellte die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten vor und erläuterte die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle. Mit Sicherheit am teuersten würde das Profiarztsystem. Die Regierung schlägt die Fortsetzung des bisherigen Amtsarztsystems im Milizsystem durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vor mit der Aufstockung von vier Amtsärzten je Region verbunden mit einer leicht erhöhten Entschädigung für Pikettdienste und der Befreiung vom regulären Notfalldienst. Auch sollte erreicht werden, dass vermehrt jeder niedergelassene Arzt im Notfalldienst eine fürsorgerische Unterbringung verfügen kann zur Entlastung der Amtsärzte. Auch die Notfallstationen der Spitäler sind vermehrt einzubinden in FU-Verfügungen (??). Art. 34 EGKeS (??) müsste angepasst werden, so dass jede Ärztin und jeder Arzt mit Berufsbewilligung FU für länger als fünf Tage anordnen kann.

Anschliessend an die Ausführungen des Gesundheitsdepartementes folgten die Gastreferate. Sie dienten der Darstellung der Sichtweise der Betroffenen und auch der Beantwortung diverser Fragen. Der Vorstand der Ärzteschaft unterstützt die von der Regierung vorgeschlagene Variante. Der Referent wies nochmals auf den grossen Aufwand der Amtstätigkeit hin. Die Arbeit sei konfliktträchtigen und bringe jeden Praxisrhythmus durcheinander. Amtsarzt Ignaz Hutter hielt in seinen Ausführungen die grosse zeitliche Belastung fest, die Verantwortung sei sehr gross. Seine persönlichen Versuche der Rekrutierung von Nachwuchs seien erfolglos geblieben. Gastreferent Valentin Aggeler wies auf die Wichtigkeit seitens der Polizei hin, dass man auf einen funktionierenden Amtsärztedienst zählen können muss. Es sei aber oft sehr mühsam, innert nützlicher Zeit jeweils Amtsärzte für Einsätze aufbieten zu können, was zu grossen Wartezeiten führe, was die Polizeikräfte jeweils zeitlich zu lange blockiere und diese dann für andere Einsätze nicht zur Verfügung ständen. Nach der Beantwortung der verschiedene Fragen seitens der Kommissionsmitglieder wurden die Gastreferenten entlassen.

In der allgemeinen Diskussion war Eintreten nicht bestritten. Die Skepsis war aber gross, dass die von der Regierung vorgeschlagene Variante nicht lange Bestand halten werde. Zu gross seien die Rekrutierungsschwierigkeiten und die Unattraktivität der Amtsarztfunktion.

Der Bericht der Regierung wurde von allen Delegationen wegen seiner erfrischenden Kürze und den präzisen und informativen Angaben gelobt. In der Spezialdiskussion wurden Kostenfragen diskutiert und die Frage nach vermehrtem Einzug von Psychiatern eingehend beleuchtet. Die Rekrutierung ist auch bei dieser Ärztegruppe sehr schwierig, denn es besteht auch hier ein Fachärztemangel. Die psychiatrischen Kliniken können nicht bzw. nur sehr eingeschränkt dafür eingesetzt werden. Kaderärztinnen und Kaderärzte der Spitalnotfallstationen hätten die entsprechende Kompetenz, dies müsste vermehrt beachtet werden.

Eine längere Diskussion ergab die Frage, ob die Ärztinnen und Ärzte mit einer Praxisbewilligung nicht nur für fünf Tage eine FU aussprechen könnten. Amtsärztliche Verfügungen gelten für sechs Wochen.

Ein Antrag auf eine Kommissionsmotion wurde zurückgezogen, weil Regierungsrätin Hanselmann versicherte, die Frage einer verlängerten FU-Dauer von fünf auf z.B zehn Tage dem zuständigen Departement zuzuleiten im Rahmen der Vorlage zum EG KES (??).

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 15:0 Stimmen Eintreten auf die Vorlage und Kenntnisnahme des Berichts.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): legt seine Interessen als Amtsarzt offen. Auf den Bericht ist einzutreten.

Ich lege gleich zu Beginn meine Interessen offen. Vielleicht müsste man eher sagen Verpflichtung, und ich kann das natürlich sehr gerne nach so viel lobenden Worten für die Amtsarzttätigkeit tun, denn ich bin seit 23 Jahren Amtsarzt, früher hiess das Bezirksarzt (diese Amtsarzttätigkeit unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung).

Im Vordergrund stand die Frage für das Postulat der ausreichenden Rekrutierung und der Erreichbarkeit neuer Amtsärztinnen und Amtsärzte im Kanton St.Gallen. Es geht um die zeitliche Verfügbarkeit und die befriedigende Erreichbarkeit usw., insbesondere für die Polizei - das wurde alles schon gesagt.

Das Postulat, das ich ebenfalls unterzeichnet habe, wurde immerhin mit 84 Stimmen angenommen oder überwiesen und so möchten wir der Regierung bzw. dem Departement sehr für diese ausführliche, kompetente und qualitativ hochwertige Botschaft, die wir hier behandeln durften, bedanken. Den Bericht erachten wir, wie gesagt, als umfassend und er wird eigentlich allen Aspekten mit der entsprechend ausführlichen Dokumentation gerecht.

Der Aufgabenbereich der Amtsärztinnen und Amtsärzte die Einsatz und Anforderungen sind im Bericht ausführlich beschrieben. Ich weiss, dass dies wahrscheinlich nicht allen Ratskolleginnen und -kollegen und der breiten Bevölkerung wirklich bekannt ist, aber die Vorredner haben deutlich darauf hingewiesen. Wir sind auf die Notwendigkeit eines funktionierenden amtsärztlichen Angebots angewiesen, und dies rund um die Uhr und während sieben Tagen. Die gesetzlichen Grundlagen verlangen dies.

Schwierigkeiten für eine ausreichende Rekrutierung und Förderung des Nachwuchses innerhalb der Ärzteschaft zeichnet sich seit längerem ab. Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, aus welchen Gründen, darauf muss ich nicht mehr im Detail eingehen. Insbesondere die Arbeit im Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung ist eine hoch anspruchsvolle und sensible Aufgabe. Andererseits ist aber auch die Arbeit als Amtsarzt generell wenig spektakulär und geschieht, wie gesagt, sogar oft mehrheitlich zu Unzeiten. Absolute Diskretion und Verschwiegenheit ist dabei selbstverständlich.

Die Diskussion zeigt auch immer wieder, wie wenig bekannt diese Tätigkeiten im Allgemeinen sind. Ich denke, wenn ich auch für die Amtsärztinnen und Amtsärzte ausserhalb des Rates und für die Kantonsärztin hier spreche, ist es umso bedeutender, dass wir hier darüber sprechen können. Die heutigen Rekrutierungsschwierigkeiten können jedoch gut nachvollzogen werden, ob sich eine rasche Besserung durch die vorgeschlagenen Massnahmen erwirken lässt, scheint uns allerdings eher fraglich. Immerhin muss ich auch sagen, es gibt immer wieder Lichtblicke. So haben wir in der Region Sargansland / Werdenberg zwischenzeitlich ein neues Amtsarztmitglied gewinnen können.

Weder Entschädigungsverbesserung allein noch Aufgabenentflechtung, es wurde da auf die Möglichkeit im Rahmen der Einsätze des rechtsmedizinischen Instituts für Rechtsmedizin und auch für die Psychiatriedienste hingewiesen, können jedoch dieses Problem langfristig entschärfen.

Auch ist, und das muss man auch wissen, im amtsärztliche Aufgabenbereich schweizweit eine Professionalisierung festzustellen. Ich verweise z.B. auf die besondere aussergewöhnliche Todesfallregelung im Kanton Zürich, wohl zukünftig möglicherweise auch im fachpsychiatrischen Bereich. Eine vermehrte Übernahme der Beurteilung bei psychiatrisch / psychischen Problemstellen durch den Facharzt bzw. den Fachpsychiater wäre wünschenswert. Hier sind vielleicht noch einige Gesprächen notwendig. Auch der vermehrte Einsatz des Instituts für Rechtsmedizin, es wurde schon angesprochen, v.a. in den nördlichen Kantonsregionen, kann diskutiert werden. Aber auch dabei stösst man bekanntlich in unserem weitläufigen Kanton, unserem Ringkanton oft an die Grenzen der Möglichkeiten.

Zusammenfassend scheint uns zumindest kurzfristig die vorgeschlagene Variante, wie sie unter Punkt 5.1 der Botschaft erwähnt ist, vorläufig die beste, die realistischste und wohl auch die kostengünstigste Variante. Die Erhöhung der Summe von 285'000 Franken das ist doch immerhin wirklich etwas.

Erlauben Sie mir am Schluss noch eine persönliche Wertung: Vorerst ist gesamthaft wohl mit keiner wesentlichen Änderung bzw. Entschärfung der jetzigen Situation zu rechnen. Die Problematik der Gewinnung junger Ärztinnen und Ärzte für amtsärztliche Aufgaben bleibt deshalb bestehen. Nochmals, Ausnahmen bestätigen die Regel und die Professionalisierung geht weiter.

Als abschliessende Bemerkung möchte ich hier aber ganz deutlich sagen, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwalt, Institut für Rechtsmedizin und den Personen im Gesundheitsdepartement funktioniert in allen Bereichen sehr gut und hat sich bewährt. Allzu viel sollte man an diesem System nicht rütteln, sonst wird es, wie gesagt, schnell teuer.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen als Mitarbeiter der Kantonspolizei und Postulant offen. Auf den Bericht ist einzutreten.

Meine Motivation resultierte daraus, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den Amtsärztinnen und Amtsärzte, aber auch mit der Kantonspolizei, sich in den letzten Jahren massiv erschwert hat. Vorweg gilt ein herzlicher Dank den Amtsärzten.

Als Amtsarzt zu walten, ist nicht eine attraktive und auch nicht so eine zukunftsträchtige Berufsgattung, in welcher es einen Überfluss an Freiwilligen gibt. Es ist eher schwierig, Amtsärzte zu finden und diese dann über eine mehrjährige Tätigkeit zu behalten. Gründe sind die Verfügbarkeit, wie schon mein Vorredner ausgeführt hat, vor allem auch was den eigenen Praxisbedarf betrifft. Sie können sich das so vorstellen, Sie selbst sitzen beim Arzt, haben einen Termin vereinbart auf 13.30 Uhr, um 13.25 Uhr kommt er zu Ihnen ins Besprechungszimmer und sagt, es tut mir leid, ich muss noch ausrücken an einen aussergewöhnlichen Todesfall, eine Hafterstehungsprüfung oder eine fürsorgerische Unterbringung. Ich komme dann irgendwann wieder zurück. Sie haben die Möglichkeit zu warten oder einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie selbst haben diesen Nachmittag allenfalls frei gemacht oder anderweitig einen Termin abgesagt, um diesen Arztbesuch oder andere Tätigkeiten wahrzunehmen. Sie gehen somit unverrichteter Dinge und warten ab, bis Ihr Arzt zurückkehrt. Dies machen sie einmal, allenfalls zweimal, aber beim dritten Mal wechseln Sie Ihren Hausarzt und gehen zu jenem, der kein Amtsarzt ist. Somit ist dies ganz einfach unattraktiv.

Dann die Verantwortung: Eine Verantwortung über eine fürsorgerische Unterbringung. Dies ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeit. Personen, welche sich zurzeit in einem sehr schwierigen Umfeld, vor allem vielleicht einem sozialen und psychischen Umfeld, bewegen, zurzeit mit ihrer Lebenssituation nicht klar kommen und darum die Unterstützung von Fachpersonal benötigen. Ein Amtsarzt sieht diese Person allenfalls zum ersten Mal, führt ein Gespräch und entscheidet danach ob er ihn zwangshalber in eine Einrichtung oder eine Psychiatrie einweist. Diese Einschnitten können familiär, finanziell und beruflich von hoher Tragweite sein. Aber auch ein aussergewöhnlicher Todesfall, nicht alle Todesfälle sind einfach normale Todesfälle. Bei einzelnen Todesfällen gibt es die Situation, dass ein Bauchgefühl, eine komische Stimmung, Situationen, welche unter den Angehörigen wie aber auch Dritten zu Gesprächsstoff führen. Ist er wirklich einfach so gestorben oder gab es eine gewisse Nachhilfe? Solche Überlegungen muss der Amtsarzt zusammen mit einem Kantonspolizisten vor Ort beurteilen, die Entscheidungen treffen und anschliessend durch den Staatsanwalt verfügen lassen für eine erweiterte Untersuchung, oder aber er gibt den Leichnam zusammen mit dem Schichtführer der Kantonspolizei frei und die Untersuchung ist abgeschlossen.

Sie sehen, dies ist ein weiterer Teil, welcher eine hohe Verantwortung und vor allem ein hohes Fingerspitzengefühl an Amtsärztinnen und Amtsärzte richtet. Aber auch die eigene Praxis leidet darunter. Wie ich schon anfangs bei der Verfügbarkeit mitgeteilt habe, einige Patienten wechseln ihr System oder ihren Arzt aufgrund von mehreren Situationen, vielleicht auf das Warten ihres Arztes.

Mit dem Bericht hat die Regierung aufgezeigt, wie die Situation jetzt ist und was es für Lösungsansätze gibt. Wir sind mit dem Bericht einverstanden und sehr zufrieden. Er wurde kurz gehalten und das spricht für diesen Bericht. Er zeigt die jetzige Situation auf, Probleme, die entstehen können, besonders aber in den Nachtzeiten, dies wurde bereits aufgezeigt. In den Nachtzeiten kann es vorkommen, dass ein Amtsarzt mehrere Male geweckt wird, um für einen Auftrag zu erscheinen.

Die Diskussion innerhalb der Kommission hat aber gezeigt, dass zwischen der Ärtzegesellschaft und auch dem Departement noch kleinere, teilweise grössere Ansichten bestehen und so auch Unterschiede vorhanden sind. Ich bin mir aber sicher, dass diese Probleme auch in Zukunft bestens gelöst werden können und zwischen der Ärzteschaft und dem Departement einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

Mit dem Vorschlag der Regierung der Variante 2 kann sich die SVP-Fraktion einverstanden erklären. Wir begrüssen vor allem das Milizsystem und die Unterstützung in einzelnen Regionen durch das Institut für Rechtsmedizin.

Auf der Ebene des Bundes sind Bestrebungen im Gange, wonach vor allem die Legalinspektion erweitert werden soll, aus der Kompetenz des Amtsarztes herausgestrichen werden soll und dies dann über die Institute für Rechtsmedizin zu regeln. Ob diese Bestrebungen von Vorteil sind, ob diese Bestrebungen die Situation vereinfachen, bezweifle ich und ich denke, das braucht noch viel Diskussion. Was aber mit Sicherheit ist, es wird das System massiv verteuern und auch einzelne Abläufe verlängern.

Ich bitte sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen und den Vorschlägen zuzustimmen, die die Regierung dem Kantonsrat unterbreitet. Auch mit den Mehrkosten können wir uns in diesem System bereit erklären.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017