Geschäft: Standesinitiative: Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.15.05
TitelStandesinitiative: Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten
ArtKR Standesbegehren
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung30.11.2015
Abschluss21.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Vorstossgeänderter Wortlaut vom 2. Dezember 2015
VorstossWortlaut vom 30. November 2015
AntragAntrag der Regierung vom 1. Dezember 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.12.2015Änderung des Wortlauts63Zustimmung51Ablehnung6
2.12.2015Eintreten59Zustimmung52Ablehnung9
2.12.2015Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Schluss der Diskussion83Zustimmung21Ablehnung16
1.12.2015Dringlichkeit68Zustimmung27Ablehnung25
2.12.2015Gutheissung mit geändertem Wortlaut62Zustimmung51Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

Dem Antrag Sulzer-Wil ist zuzustimmen.

Ich danke der CVP-Fraktion für den Rückzug dieses wirklich sehr stossenden Punktes. Ich möchte aber auch zu diesem letzten Punkt noch etwas sagen. Es ist nun so, ich habe es vorhin schon ausgeführt, wir haben ein None-refoulement-Gebot. Wir haben ein Gebot, das kommt aus dem Völkerrecht, das sagt, dass Menschen nicht zurückgeführt werden dürfen in Länder in denen ihnen Gewalt droht, in denen ihnen Verfolgung droht, in denen ihnen Folter droht. Dieses None-refoulement-Gebot wird dem zwingenden Völkerrecht zugerechnet. Wir haben hier ein Problem, wenn Sie hier diese Forderung aufstellen, bei all jenen Leuten, die wirklich an Leib und Leben bedroht sind. Wenn sie hier vielleicht einmal einen Rechtsverstoss begehen, dann rechtfertigt dies noch lange nicht, sie in ein Land zurück zu schaffen, in denen sie eben an Leib und Leben bedroht sind. Deshalb wird dieser Antrag an dem scheitern. Natürlich in der Regel ist das so, es gibt die Ausschaffung von Leuten, die kriminell sind. Aber es ist auch immer zu prüfen, ob diese aufgrund der Zustände im Herkunftsland zumutbar ist. Ich denke, das ist auch unserer humanitären Tradition geschuldet. Daran sollten wir auch festhalten wollen. Ich möchte sie deshalb bitten, den Änderungsantrag von Sulzer-Wil zu unterstützen. Einfach noch zur rechtlichen Dimension; es ist ja dann auch so, dass eben jemand, wenn er gegen die Rechtsordnung verstösst wahrscheinlich kein Asyl erteilt wird, dass er aber eben weil es Wegweisungshindernisse gibt in der Schweiz vorläufig aufgenommen wird. Wir haben hier ein System, das bereits spielt. Es ist dann kein Anspruch mehr auf Asyl, sondern allenfalls auf vorläufige Aufnahme.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ich habe das Ratsreglement nicht konsultiert, aber ich meinte, wir hätten einmal beschlossen, dass bei Standesinitiativen das Präsidium oder jemand des Kantonsrates das in Bern vorbringen muss und nicht die Regierung. Ich denke daher müsste man wahrscheinlich den Auftrag ans Präsidium übergeben, wenn es erheblich erklärt wird.

Oder bin ich beim Falschen Standesinitiative? Weil bei irgendeiner der vielen Standesinitiativen, die vorgestern eingereicht wurden, wurde die Regierung beauftragt. Vielleicht habe ich das falsche Blatt vor mir?

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Zu Lemmenmeier-St.Gallen und Surber-St.Gallen: Es ist natürlich nicht so, dass wir diese Forderungen irgendwo abgeschrieben haben, sondern dass das Fakts, Diskussionen, Meinungen, Wünsche in der Bevölkerung sind und von der Bevölkerung kommen.

Das Thema Asylentscheide mit der Herkunft Kriegsländern. Wir möchten, dass diese Frage in Bundesbern geklärt wird. Es ist ein Frage, die sehr oft und sehr breit diskutiert wurde in den letzten Wochen und Monaten und wir erwarten hier eine Klärung.

Betreff Rechtsordnung: Sie haben recht Lemmenmeier-St.Gallen. Die Rechtsordnung im Moment funktioniert bei uns in der Schweiz und funktioniert in vielen Staaten in Westeuropa, aber nicht mehr überall. Wir müssen die Sorgen von unseren Bürgerinnen und Bürgern ernst nehmen, die Rechtsordnung ist das Wichtigste, gerade im Bereich der Migration, der Flüchtlinge, der Zuwanderung.

Die emotionalen Worte von Surber-St.Gallen, ich kann ein grossen Teil ihrer Ausführungen nachvollziehen, die Zitate kann ich voll unterstützen. Wir müssen trotz allen christlichen Werten, trotzt der humanitären Tradition die Realität nicht verkennen. Das wichtigste, die Sicherheit, die Transparenz der eigenen Bevölkerung gegenüber der Zuwanderung, gegenüber dem Asylverfahren, gegenüber den Flüchtlingen einerseits und das Vertrauen und die Sicherheit gegenüber den echten Flüchtlingen, das ist unser oberstes Ziel – das müssen wir gewähren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Es ist nicht ganz einfach nach diesem emotionalen Votum, in welchem überraschenderweise von der SP-GRÜ-Fraktion mehrfach auch unser christliches Oberhaupt mit dem Papst zitiert wurde, da entsprechend wieder zurück zur politischen Ebene von unserem Parlament zu finden. Trotzdem erlaube ich mir, auch wenn ich kein C im Parteinamen habe, aber das C persönlich starr und klar vertrete, diesem Anliegen der CVP-Fraktion statt zu geben und dieses Standesbegehren zu unterstützen.

Wir sprechen bald täglich über diese Problematik, die wirklich ein Problem ist. Wir können sie nicht hier im Parlament, wir können es nicht hier im Kanton alleine lösen. Wir brauchen da vom Bund her gewisse Rahmenbedingungen. Wenn wir als Kantonsparlament im Bund etwas bewegen möchten, auch wenn die Erfolgschancen mit dem Standesbegehren nicht immer ganz hoch sind, ist das der richtige Weg.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

dem Streichungsantrag ist zuzustimmen. (??)

Widmer-Mosnang, Sie haben den Blick gelesen heute Morgen. Ich habe im Blick auch gelesen und es ist einfach einmal mehr beschämend, wie Sie Stimmung machen. Sie haben den Artikel natürlich nicht so gelesen, wie er steht, sondern Sie haben gesagt, die Leute die wollten nicht in diese Unterkunft. Im Blickbericht steht aber viel anderes: Nämlich, dass die Behörden die falschen Leute dahin geschickt haben und dass die Situation eben letztlich durch die Behörden falsch angegangen wurde. Dann haben diese jungen Männer gesagt, sie würden vielleicht da nicht einziehen wollen. Also wird wiederum Stimmung gemacht. Es geht um Stimmungsmache und nicht um Problemlösung, und das ist genau hier mit dieser Standesinitiative auch der Fall. Es geht nicht um Lösung sondern es geht um Stimmungsmache.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Ich bin erschüttert über diesen Vorstoss. Am meisten stört mich das Spiel mit der Sprache und die Rücksichtslosigkeit mit der Sprache und auch mit der historischen Wahrheit.

  1. Im Vorstoss wird von einer Völkerwanderung gesprochen. Es findet keine Völkerwanderung in Europa statt. Das ist Punkt eins. Es hat nie Völkerwanderungen gegeben, das hat die historische Forschung in den letzten zwanzig Jahren herausdestilliert. Es wird jetzt mit diesem Begriff Völkerwanderung ein Untergangszenario skizziert, nicht vom Untergang des römischen Reiches und der Destabilisation. Das ist doch völlig verfehlt. Nicht nur vom historischen Mythos her, sondern von der Realität in Europa. Wir haben individuelle Personen, die auf der Flucht sind und die hier her kommen und nicht einmal Unterhosen haben, wenn sie in der Asylunterkunft ankommen. Es ist die «verdammte» Pflicht und Schuldigkeit dieses Staates, diesen Menschen Schutz zu gewähren.

  2. Die Rechtsordnung ist absolut garantiert in diesem Land. Wir haben eine Regierung, die diese Rechtsordnung durchsetzt und diese Rechtsordnung verteidigt. Das kann man nachlesen in der Antwort der Regierung.

  3. Woher haben denn Sie Ihre Forderungen? Sie haben Sie entlehnt von der Pediga-Bewegung in Deutschland von den patriotischen Europäern gegen die Islamisierung des Abendlandes. Im 19-Punkte-Programm, dieser Bewegung, einer präfaschistischen Bewegung, steht genau was hier steht, nämlich die Beschränkung der Asylentscheide auf Länder in denen Krieg herrscht. Wenn Sie sich in das Fahrwasser der Pediga-Bewegungen begeben wollen, bitte, dann tun Sie das, aber dann sagen Sie es auch.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

beantragt, dem Streichungsantrag zuzustimmen.

Wenn wir diese Aufzählung, wie wir sie im letzten Abschnitt haben insbesondere mit den letzten zwei Punkten so überweisen, dann ist das meine ich, wirklich einen Skandal. Die CVP-Fraktion ist drauf und dran die SVP-Fraktion rechts zu überholen. Ich bin wirklich erschrocken, ob diesem wording, das wir hier haben. Wenn die Abschnitte jetzt zur Diskussion stehen, dann gehe ich davon aus, dass man auch Änderungen beantragen kann, Vizepräsident Göldi-Gommiswald. Ich beantrage die letzten beiden Aufzählungen, die Beschränkung der positiven Asylentscheide auf Herkunftsländern in denen Krieg herrscht zu streichen und den letzten Punkt, die konsequente Rückführung der Asylsuchenden welche gegen die Rechtsordnung und die Asylgesetzgebung verstösst, ersatzlos zu streichen. Es ist inakzeptabel, wenn der Kanton St.Gallen diese zwei Forderungen nach Bern schickt. Da schäme ich mich wirklich für unseren Kanton, wenn wir das so überweisen, wenn das ganz klar gegen geltendes Völkerrecht, spricht.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Wir ziehen den zweitletzten Eckpunkt «Beschränkung der positiven Asylentscheide auf Herkunftsländer in welchem Krieg herrscht.» zurück. Wir wollen am letzten Punkt festhalten. Ich möchte einfach ganz kurz, ohne polemisch zu werden, einen Vorfall von heute morgen schildern: 15 Flüchtlinge haben im Münstertal ein Logis zugewiesen erhalten. Die haben sich geweigert, dieses zu beziehen. Das sei abseits der Welt. Wir gehen ins Münstertal Ferien machen und finden es schön. Solche Fälle vertäuben unsere Bevölkerung. Das schafft kein Verständnis im Flüchtlingswesen gegenüber den Asylanten. Einfach als kleines Beispiel; wir müssen hier konsequenter sein.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Sie wollen bei diesen Punkten die letzten zwei Alineas streichen, das heisst, Sie wollen verzichten auf die Beschränkung der positiven Asylentscheide auf Herkunftsländern in welchen Krieg herrscht, und Sie wollen die konsequente Rückführung der Asylsuchenden welche gegen die Rechtsordnung und die Asylgesetzgebung verstossen, von dieser Liste streichen. Habe ich Sie richtig verstanden Sulzer-Wil? Ja, Sie nicken, danke, dann ist das der Streichungsantrag. Wir sind auf dem gelben Blatt bei den letzten beiden Alineas. Sulzer-Wil hat den Antrag gestellt, diese zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Die Flüchtlingsströme oder treffender ausgedrückt, die aktuellen Völkerwanderungen haben die westlichen Länder im sprichwörtlichen Sinne und effektiv an ihre Grenzen gebracht. Die Aufnahme von hunderttausenden von Flüchtlingen aus dem Osten überforderte viele Staaten und wird sie auch weiterhin fordern. Es ist leider anzunehmen, dass die Aktualität zur Normalität wird. In unserer vernetzten Welt werden zunehmend Erdenbewohner sich in andere Regionen verschieben. In Regionen wo nicht nur mehr Sicherheit sondern auch ein angenehmeres Leben zu erwarten ist. Mit den grossen Migrationsströmen muss die westliche Welt sich stärker auseinander setzen. Die Rechtsordnung in den westlichen Staaten ist durch die Migration von Hunderttausenden oder sogar Millionen enorm belastet. Eine Destabilisation mit einem Zerfall der Rechtsordnung ist zu verhindern. Die Schweiz als Land mitten in Europa ist ein ganz kleiner Teil dieser westlichen Welt. Trotzdem für Zuwanderer jeglicher Art nicht uninteressant und somit mit den Herausforderungen ebenso konfrontiert. Die Regierung beantragt Nichteintreten auf unser Standesbegehren. Sie beruft sich auf das eidgenössische Parlamentsgesetz. Danach werden über Standesbegehren neue Erlasse zu Handen der Bundesversammlung erwirkt. Dies sei im vorliegenden Fall nicht nötig bzw. nicht der Fall. Wir sind da anderer Meinung. Im Standesbegehren haben wir verschiedene Forderungen aufgeführt. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass in verschiedenen Forderungen Handlungsbedarf für Gesetze und Erlasse besteht. Die Regierung hat scheinbar die Stossrichtung unseres Standesbegehrens nicht ganz verstanden. Es geht hier nicht einfach allein um Anpassungen im Asylverfahren. Es geht hier um viel mehr. Es geht darum, für die aktuellen und kommenden Zuwanderungsströme nachhaltige Lösungen zu suchen und klare Strukturen zu schaffen. Dabei hat die Sicherheit und die Garantie für die Rechtsordnung in unserem Land oberste Priorität. Zugegeben, die Forderung, dass die Schweiz im Schengenraum seine Rechte mit Nachdruck vertreten soll und kann und auch die anderen Länder in die Pflicht nehmen muss, dazu brauchen wir keine neue gesetzliche Regelung. Aber es braucht politischen Druck über die Kantone an die Bundesversammlung, dass sie mit Nachdruck beim Bundesrat die notwendige Umsetzung verlangen. Sehr wohl ist aber gesetzlicher Handlungsbedarf angezeigt beim Einsatz des Grenzwachkorps, bei der Zusammenarbeit zwischen den Korps, der Armee und der Polizei. Ebenso ist auch die gesetzliche Präzisierung für den Umgang mit renitenten Asylsuchenden zu prüfen.

Wir haben das Problem mit Terroristen und Extremisten. Ich möchte nie die Aussage hören, für eine nachhaltige Bekämpfung des Terrorismus fehlten in unserem Land die notwendigen Gesetze.

Nicht teilen können wir die Behauptung der Regierung, dass einzelne der enthaltenden Forderungen bereits umgesetzt seien oder gerade in Umsetzung sei. Insbesondere sind die angesprochenen mehr Mittel für die Aufstockung des Grenzwachkorps und der Hilfe vor Ort mehr als nur in Frage gestellt und werden in den nächsten Tagen in Bundesbern sehr kontrovers diskutiert.

Die Forderung, dass positive Asylentscheide beschränkt werden auf Herkunftsländer in welchem Krieg herrscht macht dem geltenden Gesetz widersprechen. Gerade darum soll unser Standesbegehren dazu führen, diese Frage in Bundesbern grundsätzlich und im speziellen gesetzlichen Bereich zu diskutieren.

Wir möchten abschliessend nochmals festhalten, dass es bei unserem Standesbegehren nicht um eine reine Flüchtlings- und Asylpolitik geht, sondern um die langfristige Sicherheit für unsere Bevölkerung und die Beibehaltung der humanitären Tradition. Wir sind uns bewusst, dass mit diesem Standesbegehren allein die Probleme nicht gelöst werden. Ist aber ein deutliches Zeichen unseres Kantons nach Bern. Es sind Erwartungen und Forderungen an die Bundespolitik die vorherrschenden Probleme nicht einfach zu bewirtschaften, sondern aktiv anzugehen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

zu Abschnitt 4: Ich möchte auf die Aussage eingehen, dass die Asyl- und Flüchtlingspolitik verstärkt auf die Flüchtlingsströme und die zunehmende Gewalt aus zurichten ist. Entschuldigen Sie bitte. Zunehmende Gewalt, das ist eine derart polemische Aussage. Da wird etwas behauptet, was allem was wir hören entgegenläuft. Ich möchte darauf aufmerksam machen, wie in Deutschland und auch in der Schweiz die Zivilgesellschaft überall einsteigt und sich einsetzt und der Wind am drehen ist. So sehe ich auch diesen Vorstoss. Das ist ein Rückzugsgefecht, die Menschlichkeit ist wieder am überhand nehmen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

beantragt Abbruch der Diskussion. Wir können sonst eine Sondersession machen über das Asylwesen. Mit den Anträgen, da gehe ich mit Rickert-Rapperswil-Jona einig. Wir können diese Papiere auch unseren Nationalräten übergeben, ansonsten müssen wie eine Sondersession «Asyl» machen, wir haben noch ein paar Geschäfte zu erledigen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Standesbegehren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Ich möchte mich zu diesem Standesbegehren inhaltlich äussern. Die Fragwürdigkeit dieses Standesbegehrens, auf die formalen Fragen hin hat die Regierung denke ich ausreichend beantwortet und es wird von unserer Seite dazu sicher auch noch jemand Stellung nehmen. Ich möchte mein Votum mit einem Zitat beginnen. Ich zitiere aus dem Apostolischen Schreiben Evangeli Gaudium von Papst Franziskus vom 24. November 2013: «Die Migranten stellen für mich eine besondere Herausforderung dar, weil ich Hirte einer Kirche ohne Grenzen bin, die sich als Mutter aller fühlt. Darum rufe ich die Länder zu einer grossherzigen Öffnung auf, die anstatt die Zerstörung der eigenen Identität zu befürchten, fähig ist neue, kulturelle Synthesen zu schaffen.» Es ist das Zitat eines menschlichen Papstes. Es ist das Zitat eines Mannes, der sieht was sich tut in der Welt, weil er diese Welt bereist und nicht nur den Kanton St.Gallen. Es ist ein Papst, der sich auf die christlichen Grundprinzipien besinnt.

Ich möchte dieses Votum ganz speziell an die CVP-Fraktion richten, von der dieses, in meinen Augen ganz stark zu hinterfragende, Standesbegehren kommt. Ich möchte Sie bitten, bitte besinnen Sie sich auf ihre christlichen Werte, besinnen Sie sich darauf, dass sie das C in ihrem Namen haben, das von ihnen Menschlichkeit fordert.

Es ist klar, dass die Anschläge von Paris Angst und Ohnmacht ausgelöst haben. Es ist verständlich, dass Handeln von der Politik gefordert wird. Aber es kann und darf nicht sein, dass wir unser Misstrauen gegen all jene Menschen richten, für die es nicht einen 13. November gibt, sondern die dieser perfiden und menschenverachtenden Gewalt über Monate, über Jahre hinweg ausgesetzt sind. Die auf der Flucht sind, vor eben diesen Gewalttätern, vor denen wir uns auch fürchten. Menschen die unterdrückt werden, die verfolgt werden, die gefoltert werden, die Gefahr laufen ermordet zu werden. Diesen Flüchtlingen muss unser Mitgefühl gelten. Für diese Menschen müssen wir unsere Grenzen offen halten. Natürlich ist die aktuelle Flüchtlingsbewegung in Richtung Europa eine grosse Herausforderung. Es ist auch verständlich, dass diese gewisse Ängste auslösen, denn sie führt dazu, dass wir allenfalls unseren Wohlstand teilen müssen. Aber nähren wir doch diese Ängste nicht noch mit Vorstössen, die das Asylrecht in fundamentaler Weise erschüttern. In diesem Vorstoss gibt es Anliegen, die sind berechtigt, die haben auch von uns die volle Unterstützung, wie etwa die Forderung nach mehr Hilfe vor Ort. Oder die Forderung danach, dass sich Europa auf eine gerechte Verteilung einigen muss bei den Ankommenden Asylsuchenden. Aber seien wir doch ehrlich. Das ist kein Anliegen für ein Standesbegehren. Solche Forderungen werden auch auf Bundesebene eingereicht. Dass aber von der CVP-Fraktion, von der Christlichen Volkspartei hier Forderungen kommen, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, Forderungen welche jedes Mass an Menschlichkeit vermissen lassen, ist für mich erschütternd. Sie fordern, dass positive Asylentscheide auf Herkunftsländern in welchem Krieg herrscht, beschränkt werden. Damit wollen Sie all jene Menschen vom Asylrecht ausschliessen, die in Ländern in denen kein Krieg herrscht aufgrund ihrer Oppositionstätigkeit, aufgrund ihrer religiösen Anschauung oder aus anderen Gründen verfolgt werden und an Leib und Leben bedroht sind. Damit fordern Sie nichts anderes als eine Aushöhlung des Asylrechts. Das kann doch nicht Ihre Antwort sein, auf die Anschläge von Paris und auf die Herausforderung im Bereich der Flüchtlingsbewegung.

Dann eine weitere Forderung, dass ein Asylsuchender, der gegen die Rechtsordnung verstösst, konsequent zurückgeführt wird. Mit dieser Forderung verstossen sie in Fällen, in denen der betroffenen Person in ihrem Herkunftsland unmenschliche Behandlung und Verfolgung droht gegen das völkerrechtlich geforderte None-refoulement-Gebot, gegen das Verbot einer Rückschaffung in ein Land, in dem einer Person unmenschliche Behandlung und Folter droht.

Ich möchte davon warnen, die Dimensionen des Asylrechts nicht zu erkennen. Verfolgte Menschen gebührt unser Schutz ob diese nun aus einem Kriegsland kommen oder nicht. Dies ist unsere humanitäre Pflicht, dies ist, so meine ich, auch unsere christliche Pflicht.

Damit schliesse ich ebenfalls wieder mit einem Zitat von Papst Franziskus geäussert am 24. September vor dem US-Kongress: «Wir dürfen nicht über ihre Anzahl aus der Fassung geraten, sondern müssen sie viel mehr als Personen sehen.»

Ich bitte Sie in diesem Sinne, bewahren Sie Ihre Menschlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe ja Verständnis dafür, dass die ganze Situation beunruhigt, Unsicherheit schafft, auch Ängste, aber ich glaube, wir sollten doch bei diesem Thema und auch bei anderen Themen dabei bleiben, dass wir, darauf hat sich das Präsidium in meiner Zeit einmal verständigt, ,Standesinitiativen dann einreichen, wenn ein Kanton ganz speziell betroffen ist und nicht wenn in einem Kanton auch im Kanton St.Gallen eine Situation auftritt, wo der Bund zuständig ist im Bereich der Gesetzgebung, die aber letztendlich die ganze Schweiz gleich betrifft. Beim Kanton St.Gallen kann man noch sagen, wir sind ein Grenzkanton, wir sind speziell betroffen. Darum ist es zulässig aufgrund dieses Commitments da eine Standesinitiative zu machen, darüber könnte man mit mir noch diskutieren. Aber inhaltlich meine ich, dass diese Standesinitiative doch deutlich am Ziel vorbei schiesst. Zum einen, wir haben das ausgeführt, ist die Standesinitiative darauf ausgerichtet einen Erlass des nationalen Parlamentes zu provozieren. Ein grosser Teil ihrer Anliegen sind reine Vollzugshandlungen. Mit diesen können sie eine Standesinitiative einfach nicht erreichen oder bei der Zusammenarbeit mit Schengen, Sicherheitsorgane verstärken, konsequente Anwendung des Schengenabkommens, Rückführung sich rechtswidrig verhaltender Asylsuchender. Das alles ist auf Vollzugshandlungen ausgerichtet und damit stossen Sie bei der Bundesversammlung ohnehin ins Leere, weil dazu einfach keine Erlasse notwendig sind.

Das Wesentliche und Zentrale scheint mir aber schon zu sein, dass Sie unser Asylrecht verändern wollen, in einer Art und Weise, die mit der Genfer Flüchtlingskonvention schlicht nicht mehr kompatibel ist. Die Schweiz ist immer noch Depositärstaat der Genfer Flüchtlingskonvention. Die wurde 1951 erlassen, hatte damals ursprünglich das Ziel, die Flüchtlinge als Folge des zweiten Weltkrieges zu schützen und ist dann in den 60er-Jahren erweitert worden zu einer weltweiten Konvention. Aktuell sind glaube ich 147 Nationen beteiligt. Diese Flüchtlingskonvention schützt nun einfach nicht nur Leute, die aus einem Kriegsgebiet kommen, sondern die schützt auch beispielsweise Leute, die religiös verfolgt werden aus Ländern wo kein Krieg herrscht. Also religiöse Verfolgung nach bisheriger Auffassung der Schweiz führt in der Schweiz zu Asyl. Wenn sie das nicht mehr wollen, dass nur noch religiöser Verfolgung in Kriegsgebieten zustehen wollen. Da muss die Flüchtlingskonvention gekündigt werden. Wenn die Schweiz als einer von 147 Staaten und Depositärstaat diese Konvention kündigen würde, ich weiss nicht, ob das diejenigen Signale sind, die wir für die Bewältigung all dieser Schwierigkeiten, die wir im Asylbereich tatsächlich haben, benötigen. Wir brauchen mehr Solidarität und nicht weniger. Ich weiss, es geht jetzt um Symbole und Zeichen setzen und man muss doch etwas unternehmen, aber lesen Sie bitte den Wortlaut. Sie kommen um eine Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention nicht herum. Wenn es heisst der Kanton St.Gallen will die Flüchtlingskonvention kündigen, dann denke ich sind wir auch im schweizweiten Vergleich nicht unbedingt bei den Musterschülerinnen und Musterschülern, die wir sonst so gerne sein wollen.

Ich bitte sie daher, auf diese Standesinitiative nicht einzutreten. Ich versichere Ihnen auch, dass wir mit allen unseren Kontakten zu Bern, und die sind im Moment ziemlich intensiv, ich werde morgen früh um 08.30 Uhr wieder in Bern sein, Vorstand SODK, Vorstand KKJPD zusammen mit Bundesrätin Somaruga und die ganze Situation erörtern. Die Polizeien sind untereinander verbunden und bearbeiten die Situation. Wir tun alles, was nötig ist im Interesse der Sicherheit, aber schiessen Sie jetzt bitte nicht über das Ziel hinaus.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Ich möchte dieses erste Standesbegehren, das wir heute behandeln, dazu nutzen, etwas mahnend zu votieren. Wir werden uns inhaltlich hier nicht äussern. Wir haben heute drei oder vier Standesbegehren, die auf dem Tisch liegen. Das Standesbegehren ist eigentlich aus unserem Verständnis etwas, was in sehr ausgewählten seltenen Situationen mal passen kann. Es ist jetzt eine richtige Flut festzustellen. Ich meine, sogar die GLP/BDP-Fraktion hat noch Vertreter in Bern; nicht mehr so viele wie auch schon, aber wir haben noch Vertreter in Bern. Die Parteien die jetzt diese ganzen Standesbegehren stellen haben eine Heerschar von Nationalrätinnen und Nationalräten sowie von Ständerätinnen und Ständeräten. Das sind Themen, die können aktuell in dieser Woche dort eingebracht werden, durch ihre Vertreter. Bitte, machen Sie das Standesbegehren nicht zum Wahlkampfthema oder zum Wahlkampfinstrument, seien Sie wieder etwas zurückhaltender. Wir werden uns zu einem dazu noch äussern. Die Themen sind lanciert. Wir werden uns punktuell äussern. Grundsätzlich stehen wir diesen Standesbegehren sehr kritisch gegenüber, weil es aus unserer Sicht einfach das falsche Instrument ist und eigentlich ein Wahlkampfinstrument ist, das wir nicht unterstützten möchten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Nur kurz zum Verfahren: Es ist klar, dass nach den geänderten Bestimmungen des Geschäftsreglementes, die das Präsidium als Standesinitiative bei der Bundesversammlung einreichte, die Grundlage Art. 120ter des Geschäftsreglementes des Kantonsrates ist. Ich wollte das nur klarstellen, weil da vorher eine Unklarheit entstanden ist.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
2.12.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Wir sprechen jetzt nur über den Änderungsantrag Sulzer-Wil, wobei das zweitletzte Alinea ohnehin zurückgezogen ist. Somit betrifft der Änderungsantrag Sulzer-Wil lediglich noch die Frage, ob der letzte Eckpunkt im Wortlaut verbleiben oder gestrichen werden soll. Dieser lautet: «Die konsequente Rückführung der Asylsuchenden, welche gegen die Rechtsordnung und die Asylgesetzgebung verstossen.»

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015