Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.15.17 |
Titel | Nachtrag zum Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 14.10.2015 |
Abschluss | 1.1.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Juli 2016 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 29. Februar 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 25. April 2016 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 27. April 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 16. Dezember 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 30. November 2015 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 7. Dezember 2015 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 16. Dezember 2016 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Oktober 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.15.17 voKo Nachtrag zum Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.4.2016 | Schlussabstimmung | 109 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.4.2016 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung mit 109:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
25.4.2016 | Wortmeldung | Straub-Rüthi, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
25.4.2016 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
25.4.2016 | Wortmeldung | Zuberbühler-Gommiswald, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission. Mit dem geplanten Wirksamkeitsbericht legt die Regierung Rechenschaft ab über die Resultate ihrer Spitalplanung und der Kantonsrat hat die Möglichkeit darauf zu reagieren. Wir unterstützen den Antrag der Kommission, dass der Bericht nicht nur die Akutmedizin betrifft, sondern auch für die Psychiatrie und die Rehabilitation erstellt wird, akzeptieren aber, dass der erste Bericht, ausschliesslich die Akutmedizin betrifft. Wir sind zuversichtlich, dass mit diesem Wirksamkeitsbericht überprüft werden kann, wie der Grundsatz der wohnortnahen Grundversorgung und der spezialisierten Zentrumsversorgung effizient umgesetzt worden ist. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir sind mit dem Nachtrag zum Gesetz über die Spitalplanung und -finanzierung grundsätzlich einverstanden. Die Regierung erstellt einerseits einen Wirksamkeitsbericht über die Spitalplanung und andererseits, und andererseits unterbreitet sie dem Kantonsrat eine Botschaft zu Grundsätzen und Zielen der Spitalplanung, welche das Parlament im Rahmen eines Kantonsratsbeschlusses verabschiedet. Wir sind auch der Meinung, dass der Wirksamkeitsbericht nicht nur über die Akutsomatik Auskunft geben soll, sondern eine Gesamtbeurteilung einschliesslich Psychiatrie, Jugendpsychiatrie und Rehabilitation. Um jedoch zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, beschränkt sich der Bericht 2017 nur auf die Akutsomatik, danach sollen alle Bereiche miteinbezogen werden. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission. Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 sind öffentlichen und privaten Spitäler rechtlich gleichgestellt und es gilt die freie Spitalwahl. Der Kantonsrat hat in einer Motion aus dem Jahr 2015 verlangt, dass früh in die Spitalplanung einbezogen wird. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst daher, dass der Kantonsrat alle vier Jahre mit einem Wirksamkeitsbericht Spitalplanung informiert wird. Mit dem Kompromiss im Jahr 2017 nur einen Bericht über die Akutsomatik zu erhalten, können wir gut leben. Im Jahr 2021 muss dann dieser Bericht aber die gesamte Spitalplanung einschliesslich Psychiatrie und Rehabilitation umfassen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Vielen Dank. Es heisst ja so schön, die beste Rede ist diejenige, bei der Anfang und Ende zeitlich möglichst nahe beieinander liegen. Herzlichen Dank für die sehr gute Aufnahme. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Art. 3 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung sagt, dass der Kantonsrat die Oberaufsicht über die stationäre Gesundheitsversorgung hat, deshalb wollen wir auch darauf Einfluss nehmen können. Nachdem wir in der Entstehung des Gesetzes im November 2011 mit unseren Anträgen nicht durchgekommen sind, wurde wiederum eine Motion eingereicht, die gutgeheissen wurde. Das vorgeschlagene Instrument mit Wirksamkeitsbericht ist für uns der richtige Weg. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat die Gesetzesvorlage am Mittwoch, 16. Dezember 2015 an einer halbtägigen Sitzung beraten. Von Seiten des Gesundheitsdepartementes waren die Vorsteherin Regierungsrätin Hanselmann, der Generalsekretär Donat Ledergerber, der Leiter Amt für Gesundheitsversorgung, Peter Altherr, Betriebswirtschafter im Amt für Gesundheitsversorgung, Roland Unternährer und die Protokollführerin Simone Gruber anwesend. Die Mitwirkung von externen Experten hat sich bei dieser Gesetzesvorlage nicht aufgedrängt. Der vorliegende Gesetzesnachtrag geht auf die Motion 42.12.01 «Strategische Mitsprache des Kantonsrates in der St.Gallischen Spitalplanung» und die dringliche Motion 42.15.14 «Bericht über die Wirksamkeit der Spitalplanung und -finanzierung» zurück. Mit diesen Motionen wurde die Regierung eingeladen, ein lnstrument vorzuschlagen, mit dem der Kantonsrat in einer frühen Phase seine strategische Verantwortung in der Spitalplanung ausüben kann. Die Umsetzung im Gesetzesvorschlag ist zweigeteilt: Erstens wird einmal je Amtsdauer ein Wirksamkeitsbericht über die Spitalplanung zuhanden des Kantonsrates verfasst. Zweitens legt die Regierung dem Kantonsrat eine Botschaft vor, welche die Grundsätze und Ziele der Spitalplanung für die nachfolgende Amtsdauer festlegt. lm Vorschlag der Regierung soll sich der Gesetzesnachtrag auf die Akutsomatik beschränken. Der erste Wirksamkeitsbericht soll dem Kantonsrat im Jahr 2017 vorgelegt werden. Aus der Mitte der vorberatenden Kommission wurde ein Antrag gestellt, den Vorschlag der Regierung mit einer gesundheitspolitischen Gesamtplanung zu ergänzen, ähnlich wie dies im Kanton Aargau praktiziert wird. Dieser Antrag wurde mit 4:11 Stimmen abgelehnt. Die Frage weshalb sich die Vorlage auf die Akutsomatik beschränke gab zu einer längeren Diskussion Anlass. Seitens des Gesundheitsdepartementes wurde argumentiert, dass nur bei der Akutsomatik ein Spannungsfeld zwischen öffentlichen und privaten Spitälern besteht. Bei der Psychiatrie und der Rehabilitation gibt es keine Vermischung von öffentlichen und privaten Anbietern. Zudem wurde auf die knappen Zeitverhältnisse und Personalressourcen aufmerksam gemacht, welche einen Wirksamkeitsbericht auf 2017 einschliesslich den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation erschweren. Die vorberatende Kommission war sich jedoch einig darüber, dass die Psychiatrie und die Rehabilitation in den Gesetzesnachtrag integriert werden sollen. Damit den knappen Zeitverhältnissen und Personalressourcen Rechnung getragen werden kann, schlägt die vorberatende Kommission vor, mit einer Übergangsbestimmung den ersten Wirksamkeitsbericht auf die Akutsomatik zu beschränken. Der Antrag, das Wort Akutsomatik in allen Gesetzesartikeln zu streichen und in einer Übergangsbestimmung den ersten Wirksamkeitsbericht auf die Akutsomatik zu beschränken wurde mit 15:0 Stimmen gutgeheissen. ln der Gesamtabstimmung wurde mit 15:0 Stimmen beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu empfehlen. Zudem dankt lhnen die vorberatende Kommission für die Unterstützung der Anträge auf dem gelben Blatt. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
29.2.2016 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission. Wir finden den Zusatzbericht, die Erweiterung auf die Psychiatrie und die Rehabilitation sowie die Sonderregelung in Ordnung. Wir bedauern aber, dass die Kommission nicht die Weitsicht gehabt hat, noch einen Schritt weiter zu gehen. Es gibt im Kanton Aargau beispielsweise einen Ansatz, wo eine gesundheitspolitische Gesamtplanung vorgenommen wird. Wir von der GLP/BDP-Fraktion hätten begrüsst, wenn wir diesem Beispiel gefolgt wären, weil wir denken, dass die vielen Einzelbericht die wir haben und die wir dann immer isoliert anschauen und isoliert wieder abhaken nicht wirklich einen wesentlichen Beitrag leisten zur Steuerung und zur Erkenntnis in diesem Rat. Wir glauben, dass eine umfassende Sicht besser gewesen wäre. Ich habe diesen Antrag in der Kommission nicht schmackhaft machen können. Wir erwarten das gleiche im Rat, deswegen werden wir in der Detaildiskussion diesen Antrag nicht mehr stellen. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |