Geschäft: Gültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern (Christopher Chandiramani, Andreas Broger)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.15.03
TitelGültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern (Christopher Chandiramani, Andreas Broger)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung27.10.2015
Abschluss30.11.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 10. November 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2015Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Wie Sie der Botschaft der Regierung vom 10. November 2015 und auch den Ausführungen des Kantonsratspräsidenten zu Beginn dieser Session entnehmen können, sind in unserem Rat zwei Vakanzen eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach den einschlägigen Bestimmungen des Kantonsratsreglementes der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. lch habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt.

Barbara Keller-lnhelder wurde als Vertreterin der Liste Nr. 01 (SVP See-Gaster) des Wahlkreises See-Gaster in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Christopher Chandiramani, Rapperswil-Jona hat sich mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 bereit erklärt, die Wahl anzunehmen.

Roger Dietsche war als zweites Ersatz Mitglied in der Novembersession 2014 in den Kantonsrat nachgerückt. Nachdem das erste Ersatz-Mitglied Patricia Mattle bereits am 30. November 2014 unwiderruflich auf das Mandat verzichtet hatte, hat das dritte Ersatzmitglied auf dieser Liste, Andreas Broger, Altstätten sich mit Schreiben vom 3. November 2015 bereit erklärt, die Wahl anzunehmen.

lch kann lhnen nach Prüfung aller Wahlunterlagen die Rechtmässigkeit der Wahl von Christopher Chandiramani und Andreas Broger bestätigen und ersuche Sie, die Mandate zu validieren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015