Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien (Titel der Botschaft: Übertragung der Spitalimmobilien)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer23.15.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien (Titel der Botschaft: Übertragung der Spitalimmobilien)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung28.10.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 29. Februar 2016
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 1. März 2016
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 27. Oktober 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2017
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 29. Februar 2016
AntragKommissionsbestellung vom 30. November 2015
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.3.2016Gesamtabstimmung92Zustimmung20Ablehnung8
1.3.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 118Zustimmung87Ablehnung15
1.3.2016Eintreten auf beide Vorlagen83Zustimmung25Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

Ich möchte nicht auf das Votum von Regierungsrat Haag eingehen, sondern ich habe vorhin nicht aufgepasst.

Ich möchte nochmals klarstellen, die Minderheit in unserer Fraktion, die gewisse Bedenken bei diesem Geschäft hat, bei denen geht es nicht um die Frage: Übertragung mit oder ohne Boden im Baurecht, sondern es geht um die grundsätzliche Frage der Zuständigkeit des Kantonsrates. Damit sind wir der Meinung, wenn übertragen werden soll, dann soll vollumfänglich übertragen werden, wie beantragt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Den Spitalanlagengesellschaften werden die im Anhang dieses Erlasses aufgeführten Grundstücke im Baurecht übertragen.»

Wie Sie es bereits vor sich haben, reichen wir hier einen Antrag darauf ein, dass die Spitalbauten ins Baurecht übertragen werden sollen. Unser Antrag wäre dahingehend zu präzisieren, dass es heissen müsste, «es sind die auf den im Anhang aufgeführten Grundstücke liegenden Bauten im Baurecht zu übertragen». Das wäre vermutlich die korrektere Formulierung, aber wir wissen, wovon wir sprechen. Es geht uns darum, dass die Grundstücke nicht zu Eigentum übertragen werden sollen, sondern dass ein Baurecht errichtet werden soll.

Wie Sie in der Vorlage sehen, ist es so, dass eigentlich beinahe sämtliche Kantone, Sie sehen dies auf S. 12 der Vorlage, ihre Bauten im Baurecht übertragen haben und das Eigentum an den Grundstücken behalten haben.

Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass dies der richtige Weg ist, dass der Kanton sein Land nicht verkaufen, und auch nicht wie vorliegend vorgesehen durch Sacheinlage auf Dritte übertragen soll. Es bildet das Baurecht in Fällen, in den Gebäude übertragen werden sollen, eine gute Möglichkeit sowohl den Interessen des Kantons, seinen Boden zu behalten als auch den Interessen des Dritten über den Umgang mit den Gebäuden frei entscheiden zu können, eine gute Möglichkeit.

Natürlich kann man im Rahmen der zu beratenden Vorlage einwenden, es habe der Kanton bei einem allfälligen Verkauf ein Vorkaufsrecht. Dies ist korrekt. Aber so weit möchten wir es gar nicht kommen lassen. Wir wollen nicht, dass der Kanton das übertragene Land einst wieder zurückkaufen muss. Er soll es gar nicht erst hergeben.

Wenn eingewendet wird, die Verträge für ein Baurecht seien komplex, dann wenden wir dagegen ein, dass wir in dieser Frage auf die Regierung und auf die Verwaltung vertrauen, was beinahe alle andern Kantone konnten, können wir ganz sicher auch.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(legt seine Interessen offen als Fachschätzer bei der GVA in einem Mandat): Ich möchte zum GVA-Neuwert etwas sagen: Beim Neuwert der GVA wird der Gebäudewert so interpretiert, dass man ohne technische Verbesserungen die Gebäude wieder so herstellen müsste. Das bedeutet natürlich für viele ältere Bauten, dass wir dann die gleich schlechte Infrastruktur, was Haustechnik anbelangt, haben oder auch keine wärmetechnischen Massnahmen ergreifen könnten usw. Das wäre dann ein Mehraufwand, wenn man die heute neu bauen müsste, weil es vielfach gar nicht möglich ist, Gebäude in diesem Zustand heute wieder so neuwertig aufzustellen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):Der Antrag ist abzulehnen.

Wie einleitend erwähnt: Ganz zentral, wenn wir die Übertragung vornehmen, müssen wir dies auch konsequent machen und nicht auf halber Strecke stoppen. Eine Baurechtslösung hat überhaupt keine Vorteile. Im Gegenteil, ich habe es bereits einleitend erwähnt, es führt zum einen zu komplexen Verträgen und zum andern ist es ein Trugschluss. Der Kanton behält ohnehin Einfluss auf das Land, unter anderem über das Gesetz zu den Spitalverbunden und auch über die Eigentümerstrategie.

Die CVP-EVP-Fraktion ist einstimmig gegen eine Baurechtslösung.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch danke der Regierung für die sorgfältig formulierte Botschaft zu diesem ebenso gewichtigen wie unüblich komplexen Geschäft.

Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung und der freien Spitalwahl wurden 2012 die Rahmenbedingungen für die öffentlichen und die privaten Spitäler einander angeglichen. So etwa die Finanzierung der lnvestitionen über die lnvestitionskostenabgeltung als Teil der Fallpauschalen. Wichtig ist, dass unter dem neuen Regime die öffentlichen und die privaten Spitäler über gleich lange Spiesse verfügen. Dieser Logik folgend, haben zahlreiche Kantone die lmmobilien bereits an die jeweiligen Spital-AGs oder Spitalverbunde übertragen. Der Kanton St.Gallen hinkt hier hinten nach und es wäre von Vorteil gewesen, wenn die Übertragung der lmmobilien bereits vor den grossen Spitalinvestitionen geregelt worden wäre. Für die CVP-EVP-Fraktion ist es daher höchste Zeit, dass sich auch der Kanton St.Gallen der Übertragung der Spitalimmobilien annimmt.

Aber wenn wir schon spät dran sind, dann machen wir es wenigstens richtig und lagern die lmmobilien so aus, dass die Spitalverbunde ab 2017 von klaren Verhältnissen profitieren. Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung hat der Wettbewerb zwischen den öffentlichen und den privaten Spitälern zugenommen. Nur mit einer konsequenten Auslagerung kann den vier Spitalverbunden des Kantons die nötige unternehmerische Freiheit gewährt werden, die sie brauchen, um in diesem harten Wettbewerb auf der einen Seite erfolgreich, auf der anderen Seite aber ohne unstatthafte politische Protektion geschützt zu bestehen. Die Politik ist herausgefordert, Abschied zu nehmen von den bisherigen Steuerungsmechanismen und den Spitalverbunden den nötigen unternehmerischen Spielraum auch tatsächlich zu gewähren. Hier sehen wir den Kantonsrat in der Pflicht, aber auch die Regierung und die zuständigen Departemente, die bisher sehr viel direkter und operativer Einfluss genommen haben. Die CVP-EVP-Fraktion ist bereit, den Spitalverbunden den nötigen Freiraum einzuräumen, damit diese eine Gesundheitsversorgung gewährleisten können, die gleichzeitig qualitativ hochstehend und wirtschaftlich effizient ist.

Zur vorgeschlagenen Ausgestaltung der lmmobillenübertragung: Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Regierung, dass die Übertragung an eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anlagegesellschaft im Eigentum der Spitalverbunde erfolgt. Dies hat den Vorteil, dass Tochter- und Muttergesellschaft die gleiche Rechtsform haben. Letzteres spricht denn auch für die Schaffung von je einer Anlagegesellschaft je Spitalregion. Die Bildung von Anlagegesellschaften hat aber insbesondere auch finanzielle Vorteile in der Höhe von rund 31 bis 36 Mio. Franken in den nächsten 33 Jahren. Dies spricht klar für diese Lösung.

Was in der CVP-EVP-Fraktion für etwas Stirnrunzeln gesorgt hat, ist, dass der steueramtliche Vorbescheid beim kantonalen und beim eidgenössischen Steueramt noch nicht eingeholt wurde. Wir gehen aber davon aus, dass das Steuerruling gutgeheissen wird.

Der CVP-EVP-Fraktion ist zudem klar der Meinung, dass sowohl der Boden wie auch die Gebäude übertragen werden. Wir sprechen uns einstimmig gegen eine Baurechtlösung aus. Wie einleitend erwähnt, ist es für uns zentral, dass wenn wir die Übertragung vornehmen, wir es konsequent machen und klare Verhältnisse schaffen. Baurechtslösungen sind weder nötig noch sinnvoll. Sie sind nicht sinnvoll, weil sie zu komplexen Verträgen führen, und sie sind nicht nötig, weil der Kanton ohnehin Einfluss auf das Land behält, unter anderem durch das Gesetz über die Spitalverbunde und über die Eigentümerstrategie. Lassen wir uns also nicht durch emotionale Beweggründe dazu verleiten, die Übertragung auf halber Strecke wieder zu stoppen, indem wir auf eine Baurechtslösung einschwenken.

Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst es, dass nebst Gebäuden und Land auch die Mobilien und die medizinisch-technischen Geräte übertragen werden – letzteres ein Anliegen, das sich an den Verwaltungsrat der Spitalverbunde richtet. Auf diese Weise können – durch die Geltendmachung der Vorsteuer – noch einmal Entlastungen in der Höhe von rund 28 bis 33 Mio. Franken in den nächsten 33 Jahren realisiert werden.

Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst weiter, dass die Umsetzung der an der Urne genehmigten Bauprojekte – mit einem Übertragungswert von rund 815 Mio. Franken – ebenfalls in die Verantwortung der Spitalverbunde übergeht. Auf diese Weise kann eine rasche Realisierung der Bauprojekte über die Gewährung eines verzinslichen und rückzahlbaren Darlehens sichergestellt werden. Alle künftig zu fällenden Entscheide über Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen durch den Verwaltungsrat der Anlagegesellschaft bzw. den Verwaltungsrat der Spitalverbunde erfolgen.

Ebenfalls begrüssen wir die Erarbeitung und Festlegung einer Eigentümerstrategie. Für die CVP-EVP-Fraktion muss es jedoch das klare Ziel sein, dass die Eigentümerstrategie zum Zeitpunkt der Übertragung feststeht. Hier erwarten wir von der Regierung mehr Verbindlichkeit.

Wir erwartet überdies, dass der lnvestitionsplafonds infolge der Übertragung der Spitalimmobilien nach unten angepasst wird. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar, denn der lnvestitionsplafonds wurde vor ein paar Jahren bekanntlich mit dem Argument der Spitalinvestitionen erhöht, und nun ist es finanzpolitisch zwingend, dass der Plafonds auch wieder um den entsprechenden Betrag reduziert wird, sobald die Spitalinvestitionen ab 2017 nicht mehr vom Kanton getätigt werden.

Eine ähnliche Folgeänderung betrifft die Personalressourcen in den Departementen. Die CVP-EVP-Fraktion erwartet, dass namentlich das Bau- und das Gesundheitsdepartement im Nachgang zur Übertragung der Spitalimmobilien ihre eigenen Personalressourcen überprüfen und mit Blick auf den Ressourcenaufbau bei den Spitalverbunden nach unten anpassen.

Es kann nicht angehen, dass bei den Spitalverbunden neue Kapazitäten geschaffen werden, ohne dass in den Departementen die Ressourcen reduziert werden. Für solchen Luxus hat unser Kanton keinen Spielraum. Dies ist eine Führungsaufgabe der Regierung – und eine Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Die Zuweisung des Aufwertungsgewinns in der Höhe von rund 305 Mio. Franken als ausserordentlicher Ertrag an das freie Eigenkapital wird von der CVP-EVP-Fraktion begrüsst. Die bisherigen Abschreibungen wurden dem allgemeinen Haushalt belastet, der Aufwertungsgewinn soll nun konsequenterweise ebenfalls dem allgemeinen Haushalt zugutekommen. Wir alle – der Kantonsrat wie auch die Regierung – seien aber daran erinnert, dass mit dem Aufwertungsgewinn der finanzielle Spielraum des Kantons nur buchhalterisch erhöht wird, ein Zufluss liquider Mittel findet nicht statt. Daraus neue Begehrlichkeiten abzuleiten, wäre verfehlt. Ganz im Gegenteil zeigt der Bericht der Regierung über die langfristigen Finanzperspektiven eindrücklich auf, wie sich das strukturelle Defizit des Kantons über die kommenden Jahre erhöhen wird, wenn wir nicht Mass halten.

Fazit: Die Übertragung der Spitalimmobilien ist eine logische Konsequenz des neuen Spitalregimes. Der CVP-EVP-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass den Spitalverbunden jene unternehmerische Freiheit gewährt wird, die sie brauchen, um im intensiven Wettbewerb bestehen zu können. Deshalb unterstützen wir die konsequente Übertragung von Land, Gebäuden, Mobilien und Geräten per 2017.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vielen Dank. Wenn ich auch so stimmlich einstimmen darf, dann ist der Grundtenor zu dieser Vorlage sicher einmal tragend und gut. (Ammann-Waldkirch, wenn Ihre Stimme angeschlagen ist, die Stimmspezialistin sitzt auch in diesem Rat, ich behandle Ihre Stimme als ehemalige Logopädin sehr gerne nach der Sitzung.)

Ja, Autonomie, Flexibilität, rasches Handeln, wettbewerbsfähig bleiben, gleich lange Spiesse, das waren so die Grundstichworte, die beinahe alle platziert haben, weil man gemerkt hat, dass heute eine andere Welt für die Spitäler besteht, als früher. Mit der neuen Spitalfinanzierung ist da nämlich kein Stein auf dem andern geblieben. Ob einem das jetzt nun gefällt oder nicht, und ich mache keine Hehl daraus, ich war auch nicht begeistert, als man das einführte, aber wir sind jetzt hier in dieser Realität, und wenn wir wollen, dass unsere öffentlichen Spitäler eine Zukunft haben, dann müssen wir Ihnen auch die Instrumente geben, dass sie das leben können. Das heisst, die Immobilien müssen wir übertragen, denn rasches Handeln ist gefordert. Ich wiederhole das gerne noch einmal, namhafte Gesundheitsökonomen weisen darauf hin, nicht die Grossen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen. Unsere öffentlichen Spitäler müssen jetzt die gleich langen Spiesse auch zur Verfügung haben, damit sie in diesem Wettbewerb tatsächlich für die Zukunft gerüstet sind. Deswegen danke ich Ihnen für diesen Schritt, auch den Schritt loszulassen – liebgewonnenes loszulassen ist nie einfach. Da müssen wir sicher auf allen Seiten gemeinsam üben.

Der Kanton bleibt aber in der Verantwortung, weil der Kanton zu 100 Prozent Eigner bleibt. Das ist einmal so oder so klar, auch mit der Übergabe der Spitalimmobilien. Wenn darauf hingewiesen wird, wir hätten eine Kostensteigerung. Ja, das stimmt, das wissen wir, aber das hat nicht einfach den Grund der Immobilienübertragung oder trägt diesen Grund nicht in sich, sondern hauptsächlich die demographische Entwicklung, die medizinisch-technische Entwicklung, dann möchte ich die neue Spitalfinanzierung in Erinnerung rufen. Das hat nur einen Finanzstromveränderungsfluss hervorgerufen, der die Kantone massiv mehr belastet hat, ohne dass man in diesem System eigentlich etwas gewonnen hat. Aber die Kantone wurden massiv stärker belastet und das hat dann auch zu dieser Kostenentwicklung massiv beigetragen.

Die Eigentümerstrategie, das ist uns ein grosses und wichtiges Anliegen, die wird die Regierung bis Ende Jahr bereit und bereinigt haben, das ist ganz klar. Die muss stehen und die Übertragung ist vorgesehen auf 1. Januar 2017.

Personalbedarf wurde erwähnt: Da darf ich darauf hinweisen, das war auch Thema in der Diskussion in der vorberatenden Kommission, dass die Projektleiter Spitalbauten, das Baumanagement II, wir haben da von 5,4 Stellen gesprochen, dass diese Personen eingeladen worden sind, wie heute Morgen auch von Einladung gesprochen wurde, man kann niemand zwingen, dass sie bei uns bei den Spitalverbunden die Stellen antreten dürfen und können und sie herzlich willkommen sind. Das hat der Verwaltungsrat diesen Personen schon letztes Jahr in einem offiziellen Brief eröffnet. Ob sie das dann tun werden, werden wir sehen. Man darf aber nicht vergessen, im Baudepartement sind auch noch diejenigen Personen, die für die Psychiatrien zuständig sind. Diese Arbeiten bleiben genau so beim Baudepartement, wie andere Arbeiten im Gesundheitsdepartement bleiben. Wenn man da die Hoffnung hat, dass man Personal reduzieren kann, dann sieht man das ganze Konstrukt nicht in der Ganzheit. Ich darf erinnern, ich habe Ihnen letztes Jahr an der vorberatenden Kommission ebenfalls eine solche Aufstellung gezeigt, die darauf hinweist, welche Arbeiten neu anfallen beim Gesundheitsdepartement, weil die Koordination sichergestellt werden muss und man neu eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter datiert in diesem Verwaltungsrat Einsitz nehmen wird, das war vorher nicht so, das durfte ich in meiner Person tun. Da wir als Regierungsrätinnen und -räte nicht stempeln, waren das auch Aufgaben, die mich am Wochenende oder in der Nacht beschäftigt haben. Ich habe das sehr gerne getan, aber das kann man natürlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter nicht zumuten.

Es gibt jeden Monat eine Sitzung, es gibt eine zweitägige Klausurtagung, im November gibt es zwei Tage Sitzung usw. Also von Entlastung kann hier nicht die Rede sein. Man kann vielleicht darauf hinweisen, dass das Gesundheitsdepartement keine Mitarbeit an Baubotschaften und Abstimmungsbroschüren mehr schreiben muss, dafür steht die Erstellung und Anpassung der Eigentümerstrategie an, Überprüfung der Einhaltung der Ziele gemäss Eigentümerstrategie, Überprüfung der rollenden Investitionsplanung, Erstellung des Wirksamkeitsberichts für Spitalplanung, die Spitalliste usw. Ich glaube, da muss man schon das ganze Netzwerk und den Blick von oben auf die Gesamtheit richten.

Suter-Rapperswil-Jona, ich habe Sie eingeladen, einmal bei mir im Departement vorbeizuschauen, wir zeigen Ihnen das sehr gerne noch differenzierter auf.

Noch zum Hinweis, dass man einverstanden ist mit diesen vier Anlagegesellschaften, das ist sehr wichtig. Es wurde darauf hingewiesen, dass damit die Ausgewogenheit bei diesen verschiedenen Spitalregionen sichergestellt ist und man dementsprechend nicht mit dauernden Bewertungskorrekturen konfrontiert wäre, weil der Aufwertungsgewinn sonst dem Gesamtunternehmen zugeschrieben würde.

Steuerruling wurde noch angesprochen. Das haben wir mit Zurückhaltung angegangen, darauf haben wir hingewiesen aus Respekt vor dem Kantonsrat, weil wir gesagt haben, wir können nicht einfach Arbeiten ausführen, dann hätten wir wahrscheinlich zurecht den Vorwurf erhalten, wir hätten etwas gemacht, ohne hier auch die Zustimmung bereits erhalten zu haben.

Ich bitte Sie auf die Vorlage einzutreten, denn es ist wichtig, gerade wenn wir wollen, dass unsere öffentlichen Spitäler eine Zukunft haben, auch wenn es nicht einfach ist loszulassen, ist es heute an der Zeit, die Nostalgie ruhen zu lassen, damit wirklich diese gleich langen Spiesse auch gelebt werden können.

In diesem Sinne danke ich insgesamt für eine mehrheitlich positive Aufnahme.

Zu Güntzel-St.Gallen: Sie haben zwei relativ differenziert lange Fragen gestellt, ich versuche Ihnen diese kurz zu beantworten, das gibt dann wieder eine Balance in das Ganze hinein.

Sie haben den Versicherungswert angesprochen, der wurde natürlich geprüft. Sie müssen sonst vielleicht die Frage noch einmal stellen, aber die Zahlen, die hier in der Botschaft so aufgeführt wurden, die sind geprüft und zu denen können wir ja sagen. Der Bauchef kann sonst vielleicht da noch ergänzen.

Was den Investitionsvolumenanteil angeht, das war nur im ersten Jahr bei der Einführung der neuen Spitalfinanzierung, da waren 10 Prozent quasi für diesen Investitionsvolumenanteil vorgesehen, danach gab es da nicht mehr und je nachdem, wo welches Spital steht, es ist jetzt egal ob öffentliches oder privates Spital, ob im Kanton St.Gallen oder im Kanton Zürich, das wird überall gleich gehandhabt. Wenn dann Investitionen anfallen, sind die Unternehmungen natürlich gehalten, sich so vorzubereiten, dass sie diese Investitionen tragen können. Wir haben im Abstimmungsbüchlein darauf hingewiesen, aufgeführt, wie damals die aktuelle Situation ausgesehen hat und wie wir sie bewerten. Es hat viele Unsicherheiten immer auch wieder in den Verhandlungen mit den Baserates oder auch mit dem Schweregrad, der dann die Gewinne verkleinert oder erhöhen lässt, gegeben. Aber auch das ist nicht st.gallen eigens oder den öffentlichen Spitälern zuzuschreiben, das ist die gesamte Struktur, in der wir uns in dieser Finanzierung bewegen. Die Spitäler konnten bis 2012 keine Rückstellungen machen, das wissen Sie, das durften sie gar nicht, jetzt müssen sie die Pflichtreserve zuerst bedienen, bevor dann der Gewinn auch ausgewiesen werden kann. Die Regierung hat da die Möglichkeit von einem ausgewiesenen Gewinn 50 Prozent abschöpfen zu können, das muss sie aber nicht. Dementsprechend funktioniert dieses Konstrukt, aber ich komme sonst gerne noch einmal im bilateralen Gespräch auf Ihre Frage zurück, wenn jetzt diese zu wenig klar beantwortet wurde.

Ich danke Ihnen noch einmal und bin jetzt gespannt auf die Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 25. Januar 2016 von 8.00 bis 17.30 Uhr in St.Gallen getagt.

Seit der Kommissionsbestellung vom 30. November 2015 wurden folgende Ersatzwahlen in die vorberatende Kommission vorgenommen:

  • FDP-Fraktion: Scheitlin-St.Gallen anstelle von Noger-St.Gallen;

  • GLP/BDP-Fraktion: Tanner-Sargans anstelle von Rickert-Rapperswil-Jona;

  • CVP/EVP-Fraktion: Ritter-Sonderegger-Altstätten anstelle von Boppart-Andwil.

Seitens Regierung nahm die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Frau Regierungsrätin Hanselmann, teil.

Es nahmen teil:

Gesundheitsdepartement;

  • Donat Ledergerber,Generalsekretär;

  • Peter Altherr, Leiter Amt für Gesundheitsversorgung;

  • Stefania Mojon, Amt für Gesundheitsversorgung;

  • Franziska Yoanidis, Amt für Gesundheitsversorgung, Protokoll.

Baudepartement;

  • Daniela Germann, Leiterin Grundstückgeschäfte.

Finanzdepartement;

  • Flavio Büsser, Generalsekretär.

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland:

  • Stefan Lichtensteiger, CEO.

bcs Steuerexperten:

  • Werner Bollhalder, dipl. Steuerexperte.

Als Grundlage für die Beratung dienten die Unterlagen:

  • lIl. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde 22.15.18, Botschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Oktober 2015;

  • Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien.

Regierungsrätin Heidi Hanselmann sowie die Damen und Herren aus den Departementen erläuterten in ihren Einführungsvoten die Vorlage.

Gerne nehme ich Bezug auf die wichtigsten Voten aus der vorberatenden Kommission:

  • Die Spitalverbunde sind seit 2003 selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten, die Spitalgebäude gehören aber immer noch dem Kanton.

    Die vorberatende Kommission unterstützt die Pläne der Regierung, die Spitalimmobilien zu übertragen.

    Dies ist aufgrund der neuen Spitalfinanzierung ein konsequenter Schritt: Nur mit einer Übertragung der lmmobilien können die Spitalverbunde rasch und flexibel auf

    Veränderungen im Gesundheitswesen reagieren.

  • Es ist geplant, die 103 Gebäude sowie ein Stockwerkeigentum per 1. Januar 2017 an die Spitalverbunde zu übertragen. Vorgesehen ist ebenfalls eine Übertragung des Bodens. Ein Antrag auf Abtretung des Bodens im Baurecht wurde klar abgelehnt. Damit können komplexe und sehr langfristig angelegte Baurechtsverträge vermieden

    werden. Über ein Vorkaufsrecht des Kantons ist jedoch sichergestellt, dass der Boden nicht ohne weiteres veräussert werden kann.

  • Boden und Spitalgebäude sollen für rund 318 Mio. übertragen werden. Geld fliesst bei dieser Transaktion nicht. Es handelt sich um eine Sacheinlage, bei der das Dotationskapital der Spitalverbunde erhöht wird.

    lm Zusammenhang mit der Übertragung werden Anlagegesellschaften als Tochtergesellschaften der Spitalverbunde, gegründet, in welche die lmmobilien eingebracht werden. Anlagegesellschaften deshalb, damit die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Dies ergibt Steuerersparnisse in der Höhe von über 30 Mio. Franken. Je Spitalverbund wird eine Anlagegesellschaft gegründet. Ein Antrag auf nur eine Anlagegesellschaft, wurde klar abgelehnt.

  • Der Kanton verliert bei einer Übertragung zwar Mieteinnahmen, dafür ist er auch nicht mehr für die Erneuerung und Sanierung der Spitalimmobilien zuständig. Die Verantwortung dafür liegt neu beiden Spitalverbunden.

    Damit die vom Kantonsrat und den Stimmbürgern bereits genehmigten Bauvorhaben ohne Verzögerung realisiert werden können, stellt der Kanton den Spitalverbunden verzinsliche

    und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung.

  • Die lmmobilienübertragung führt beim Kanton zu einem einmaligen Aufwertungsgewinn, da Boden und Gebäude in der Bilanz sehr tief bewertet sind. Der Aufwertungsgewinn von etwa 305 Mio. Franken soll gemäss der vorberatenden Kommission dem freien Eigenkapital zugeschlagen werden.

    Abgesehen davon sind die langfristig zu erwartenden finanziellen Auswirkungen für Kanton und Spitalverbunde weitgehend neutral, da die Spitalverbunde bei der bisherigen Mietlösung die vom Kanton getätigten lnvestitionen über die Miete zurückbezahlt haben.

  • Die Einflussnahme von Regierung und Kantonsrat wird nach erfolgter Übertragung über verschiedene Genehmigungsvorbehalte und über eine noch zu definierende

    Eigentümerstrategie sichergestellt.

  • Der Kanton bleibt indirekt Eigentümer; die Spitalverbunde gehören zu 100 Prozent dem Kanton.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 9:1 Stimmen, 3 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten Eintreten und mit dem selben Ergebnis Zustimmung zur Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für die Erarbeitung der fundierten Botschaft samt Anhängen. Wir begrüssen die Darstellungen verschiedener Varianten zum Beispiel bei der Eigentumsübertragung, der Bewertung usw.

Die Regierung schlägt in Abweichung vom Beschluss des Kantonsrates vom September 2013 eine Übertragung der lmmobilien in vier Anlagegesellschaften im Eigentum der jeweiligen Spitalverbunde auf den 1. Januar 2017 vor. Begründet wird die Schaffung von Anlagegesellschaften mit einer Fokussierung der Spitalverbunde auf das Kerngeschäft, der Erhöhung der Kostentransparenz mit einer Know-how-Konzentration und mit finanziellen Vorteilen. In der Botschaft werden die Vorteile transparent und nachvollziehbar dargestellt. Für unsere Fraktion ist die Ausgangslage und somit der Handlungsbedarf ausgewiesen. Auch wir sind der Meinung, dass unsere Spitäler auch in baulicher Hinsicht flexibel auf veränderte Herausforderungen reagieren können sollen. Mit der neuen Spitalfinanzierung hat der Wettbewerb und der Einfluss der Bauten auf die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Spitäler markant zugenommen.

Folgend möchten wir auf die einzelnen Kernthemen in diesem Geschäft kurz eingehen:

  • Eigentumsübertragung: Wir unterstützen die Übertragung der Spitalimmobilien an vier Tochtergesellschaften im Eigentum der Spitalverbunde.

  • Umfang der Immobilienübertragung: Zwei Varianten werden skizziert und die Vor- und Nachteile beschrieben.

Die Regierung spricht sich für die Variante «Übertragung von Bauten und Land» aus. Nur gerade zwei Kantone sprechen sich für die Übertragung von Bauten und Land aus, die restlichen aufgeführten Kantone in der Botschaft beschreiten einen anderen Weg. Es stellt sich hier einfach die Frage, wie viel Spielraum und Kompetenzen der Kanton den Spitalverbunden geben will.

Unsere Fraktion hätte sich in diesem Zusammenhang zwei konkrete Varianten mit aufgeführten Vor- und Nachteilen vorstellen können. Eine konservative und sehr liberale Variante.

Die Konservative Variante:

  • Übertragung der Bauten im Baurecht;

  • die Rechtsform soll wie dargestellt als eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt definiert werden;

  • die Kompetenz wie geschildert übertragen werden. Ein grosser Vorteil sehen wir in dieser Variante, dass der Kanton einen finanziellen Vorteil besitzt bzw. die Einnahmen aus dem Baurecht verbuchen kann. Als weiteren Vorteil sehen wir, dass der Kanton weiterhin Landbesitzer bleibt. Heutzutage verkaufen öffentliche-rechtliche Institutionen nur selten Land.

Die liberale Variante und von uns bevorzugte Variante:

  • Übertragung der Bauten und Land;

  • die Rechtsform sollte als Aktiengesellschaft ausgestaltet werden;

  • die Kompetenzregelungen sollten nochmals überdacht werden, damit die Aktiengesellschaft mehr wettbewerbsorientiert gestaltet und ausgerichtet werden kann. Natürlich verliert hier die Politik in einigen Teilen ihre Einflussmöglichkeiten. Wobei hier mit Leistungsvereinbarung und den geltenden Standards bereits schon vieles geregelt wird.

    Leider findet sich für diese Variante keine Mehrheit. Wir werden uns, aus unserer Sicht, dem dargestelltem Kompromiss und Vorschlag beugen.

Zur Bewertung: Die aufgeführten Bewertungsmethoden sind nachvollziehbar und wir beurteilen den Übertragungswert der lmmobilien als vernünftig und fair.

Personelle und organisatorische Auswirkungen: Wir gehen davon aus, dass die Mitarbeiter beim Baudepartement den Wechsel zu den Anlagegesellschaften vornehmen. Die Anstellungsbedingungen bleiben ja unverändert. Wir möchten den Satz in der Botschaft deutlich betonen und unterstreichen – nur bei Personalbedarf – denn wie erwähnt und in der Botschaft beschrieben besteht keine Arbeitsplatzgarantie beim Kanton.

Finanzielle Auswirkungen: Die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des Kantons nehmen wir zur Kenntnis. Die Verwendung des Aufwertungsgewinns sehen wir auch in der Bildung von freiem Eigenkapital. Wir sind der Meinung, dass der Kanton über mehr finanziellen Handlungsfreiraum verfügen sollte.

Fazit: Die Stossrichtung bei der Übertragung der Spitalimmobilien begrüssen wir.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Die vorberatenden Kommission hat einen gleich lautenden Antrag mit 2:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion lehnt das Baurecht ab.

Unsere einstimmige Haltung lautet wie folgt: Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und stimmen dem Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde wie von der Regierung vorgeschlagen zu, ergänzt durch den Antrag der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt.

Mit dem 1. Januar 2012 hat in der Spitalfinanzierung eine neue Ära begonnen. Freie Spitalwahl, Wettbewerb unter den Spitälern, gleichlange Spiesse für öffentliche und private Spitäler sind die wichtigsten Stichpunkte dazu. Mit dem System des DRG werden die Leistungen der Listenspitäler über Baserates bzw. aus den Fallzahlen und deren Schweregrad entschädigt, die Krankenkassen haben sich mit 45 Prozent, der Kanton mit 55 Prozent zu beteiligen. lnvestitionen in Bauten, Mobiliar und Infrastruktur sind in der Baserate miteingeschlossen.

Als Grundlage des jetzt vorliegenden Geschäfts dienten die vom Kantonsrat festgelegten Eckpunkte, verbunden mit dem ergänzenden Auftrag an die Regierung, mögliche Optimierungen im Kantonshaushalt im Bereich der Mehrwertsteuer, insbesondere bei Bauvorhaben, zu prüfen.

Die Regierung kam allen vorgegebenen Eckpunkten nach, wir bedanken uns für die ausgefeilte und gut vorbereitete Vorlage. Es ist die Übertragung von Land und Bauten mit wenigen Ausnahmen mittels Sacheinlage von rund 318 Mio. Franken geplant, damit verbunden eine Erhöhung des Dotationskapitals der Spitalverbunde. Die Übertragung erfolgt aus Mehrwertsteuergründen an vier Anlagegesellschaften, die als Tochtergesellschaften und als öffentlich-rechtliche Anstalten ausgestaltet sind. Die vom Stimmvolk beschlossenen Bauprojekte von 805 Mio. Franken sind auf Rechnung der Anlagegesellschaften zu erstellen, dabei sind die Projekte gemäss Abklärungen des Gesundheitsdepartements wie beschlossen umzusetzen, grössere Änderungen müssten dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Spätere Bauten sind durch die Anlagegesellschaften selbständig zu realisieren und zu finanzieren. Dem Kantonsrat bleiben neben der Oberaufsicht beschränkte Rechte erhalten: die Kenntnisnahme der Eigentümerstrategie, des daraus folgenden Wirksamkeitsberichts über die Spitalplanung inkl. Grundsätze und Ziele der Spitalplanung. Weiter die in globo der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats inkl. Präsident der Spitalverbunde und die Beschlussfassung bei Veräusserungen von über 15 Mio. Franken mit Ausnahme später, durch Anlagegesellschaften selbständig erstellter Bauten und Anlagen. Dem Kanton bleibt das Vorkaufsrecht. Die Übertragung führt beim Kanton zu einem rein buchhalterischen Aufwertungsgewinn von 305 Mio. Franken. Dies entspricht der Auflösung stiller Reserven, weil der Kanton schnellere Amortisationszeiten kennt als wie sonst üblich bei Spitalbauten. Begehrlichkeiten sind trotz stolzem Aufwertungsgewinn unnötig, handelt es sich dabei ja nicht um liquide Mittel.

Aus liberal-freisinniger Sicht ist die Vorlage absolut stimmig: Entscheide werden in Zukunft dort gefällt, wo sie finanziert und umzusetzen sind, also subsidiär. Der Staat zieht sich zurück und überlässt die Aufgabenerfüllung professionelleren Strukturen, was dem Ziel des schlanken Staats entspricht. Es fallen für den Kanton keine zusätzlichen Kosten an ausser dem bekannten 55 Prozent-Anteil, es erfolgt also keine zusätzliche Steigerung der Staatsquote.

Die Begründung von vier statt einer Anlagegesellschaft ist einleuchtend, weil es sonst zu einer Übermacht des Kantonsspitals gegenüber den Landspitälern führen würde. Die Schaffung der Anlagegesellschaften entlastet die Spitalverbunde um 30 Mio. Franken.

Die finanzielle Belastung der Spitalverbunde ändert sich auch mit der Übertragung der lmmobilien auf die Dauer nicht. Es wird so oder so eine sehr sportliche Herausforderung sein, die notwendigen Einnahmen für den Betrieb, den Unterhalt und für Neuinvestitionen beschaffen zu können.

Nostalgie ist fehl am Platz. Verabschieden wir uns von Organisationsstrukturen, die noch gut ins letzte Jahrhundert gepasst haben. Wir müssen uns den neuen Anforderungen seit dem 1. Januar 2012 stellen und den Spitalverbunden möglichst hohe Autonomie gewähren, damit sie im hart umkämpften Markt ihre Stellung behaupten können. Die Mitbewerber im Gesundheitsmarkt warten nicht bzw. haben ihre lnvestitionen bereits getätigt und werden sie tätigen. Flexibilität und rasche Entscheide sind gefragt, nicht langwierige politische Prozesse mit unbekanntem Ausgang aufgrund der zunehmenden politischen Polarisierung. Der Kantonsrat glänzte in den letzten 20 Jahren kaum mit vorausschauender Planung im Spitalwesen, das sollte Lehre genug sein.

Ich nehme auch noch Stellung zum Antrag auf Baurecht: Das Baurecht dient der Sache nicht. Es ist Arbeit für Juristen und führt zu äusserst komplexen Baurechtsverträgen. Vertragsdauern von 80 bis 100 Jahren lösen nur Unwegbarkeiten aus.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Die Spezialisten in der Verwaltung haben das detailliert geprüft auf die Konsequenzen, was das wirklich heiss. Wir sind uns alle einig, dass unsere öffentlichen Spitäler nun gleich lange Spiesse haben sollen, also geben wir den Spitälern die volle Verantwortung, dass sie handeln können und ziehen wir nicht immer wieder alles für eine Bewilligung und eine Bedingung zurück, dass wieder alles verzögert und letztendlich auch verschleppt wird.

Wir brauchen zeitgemässe Infrastrukturen, Installationen, Geräte und Mobilien, damit wir am Markt gleiche Spiesse haben.

Wie andere Kantone, sind deshalb auch wir auf die Idee gekommen, dass man dafür die Liegenschaften übertragen soll.

Jetzt geht es darum, was hat der Kanton noch zu sagen, wo haben wir noch Mittel in der Hand. Diese Fragen kann man verschieden beantworten. Einig sind wir uns, dass der Kanton noch gewisse Handhabungen haben und Einfluss nehmen soll und das macht er auch.

Ich habe sehr grosses Verständnis, rein ein Baurecht, man hat dann noch das Grundstück, man hat noch etwas in der Hand. Das ist ein gutes Bauchgefühl. (Satz??) Das ist aber alles, sonst haben Sie gar nichts. Sie haben nämlich nichts zu sagen. Im Baurechtsvertrag übergeben Sie die Gebäude und dann machen die mit den Gebäuden was sie wollen. Sie können sich höchstens noch mit vertraglichen Vereinbarungen binden, damit wir im Baudepartement weiter Leute beschäftigen können, die dann wieder bei den Spitälern die Baugesuche usw. prüfen. Das würde schon gar nichts nützen. Wir wüssten schon nicht, ob wir dann dafür oder dagegen sein sollen, und wer dann wieder mitzuentscheiden hätte.

Das Konstrukt, das wir hier veranstalten, ist ohnehin schon komplex genug. Es sind neun Standorte mit gut 109 Gebäuden, und da wird sich wohl einiges in den nächsten Jahren verändern, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Auf den neuen Grundstücken gibt es noch Baurechte für Cops (??15.49.59), es gibt Fahrrechte, Überbaurechte und alles komplizierte was gibt, und dann legen Sie mit dem Baurecht noch einen zweiten rechtlichen Boden, wo Sie die Verhältnisse zwischen Grundeigentum und Gebäuden auch noch regeln müssen. Sie sagen natürlich zu recht, andere Kantone haben das auch gemacht, und wir sind dem nachgegangen. Alle Kantone haben drei, vier Jahre, es ist alles neu und es gibt nirgends Probleme. Baurecht gibt keine Probleme in den ersten 20 Jahren, aber in den letzten 40, 50 Jahren. Wir müssen mit Baurechtsverträgen jetzt abmachen, was bis in 100 Jahren gilt. Machen Sie das mit diesen schnellen Veränderungen, legen Sie die Bodenwerte, die Baurechtszinse, die Heimfallentschädigungen fest, was passiert, wenn die Liegenschaften schlecht unterhalten sind und wir anschliessend Heimfall bezahlen müssen?

Wir sind dem nachgegangen: Konkret, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Luzern haben das gar nicht fertig geregelt. Es ist nicht geregelt, es merkt es nur niemand. Reihenweise offene Fragen, ich habe diese abklären lassen. Die sind einfach offen und weil nichts passiert, passiert nichts. Aber es ist nichts geregelt. Das ist eigentlich schade.

Dann habe ich zwei praktische Beispiele: Wir haben für die Fischzuchtanlage in Rorschach ein Baurecht, welches abgelaufen ist. Man konnte es nicht verlängern, Rorschach will den Boden. Das Grundbuchamt hat das Baurecht gelöscht, die Fische schwimmen immer noch. Es ist nichts geregelt. Sie hier in diesem Saal wissen genau, wieso wir die neue Fischzuchtanlage noch gar nicht gebaut haben.

Kinderspital: Wer hat denn dazumal vor 60 Jahren gewusst, dass wir diese ganze Baurechtszeit nicht ausnützen? Was passiert jetzt? Ja, wer muss jetzt was bezahlen? Müssen wir abbrechen und den Boden zurückgeben, müssen uns die Ortsbürger das noch abkaufen? Es gibt zwei Varianten: Sie können sich unter vernünftigen Leuten einigen oder jahrelang streiten. Es ist nichts klar, und zwar ganz einfach weil ein Baurecht nichts anderes als eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung von Parteien ist. Die müssen dann über 100 Jahre immer wieder übereinstimmend auch Änderungen im Baurechtsvertrag machen. Ja und wenn Sie nicht mehr einig sind? Was passiert dann? Wir haben doch viel bessere Möglichkeiten. Wir haben nämlich im Gesetz hier im Art. 17 alles geregelt. Wir als Kanton bestimmen die Bedingungen, wie die Spitalverbunde die Liegenschaften bekommen und dann sollen sie selbständig und eigenverantwortlich handeln. Wir haben in Art. octies (??) ganz klar, wo überall die Regierung zustimmen muss, dann gibt es Genehmigungen, bei denen der Kantonsrat zustimmen muss, dann haben wir das Vorkaufsrecht, wenn die Lust hätten Liegenschaften zu verkaufen, und wenn die Spitäler noch vergessen sollten, das ganze dem Kanton zu melden, dann ist ja mit der Anmerkung im Grundbuch spätestens der Grundbuchverwalter, der das ganze stoppt und in die richtigen Wege leitet. Es ist alles viel besser und klarer im Gesetz geregelt, gegenüber einem gegenseitigen Vertrag, den man immer wieder anpassen muss und der nur und ausschliesslich komplizierte und nicht mehr handelbare Regelungen hat.

Ich bitte Sie dringend im Interesse von klaren Bedingungen, von sauberen Spielregeln und von einem klaren Mitspracherecht auch des Kantons den gesetzlichen Grundlagen zuzustimmen und das Baurecht abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Die vorberatenden Kommission beantragt Eintreten. Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016