Geschäft: Härtefälle bei Krankheit nach Kündigung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.73
TitelHärtefälle bei Krankheit nach Kündigung
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung15.9.2015
Abschluss1.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. September 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. November 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

lch danke der Regierung für die Antwort auf meine Fragen im Zusammenhang mit ehemaligen Kantonsangestellten, welche nach Kündigung in eine schwierige gesundheitliche Situation kamen und dadurch auch noch finanzielle Herausforderungen zu bewältigen hatten.

Die Antworten zitieren Reglement, Anstellungsbestimmungen, weisen auf die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden hin und zeigen wenig Wille Mitarbeitende in schwierigen Situationen zu unterstützen. lch entnehme zwischen den Zeilen «möglichst keine Präjudiz zu schaffen», obwohl Ausnahmen möglich wären.

Aus den Ausführungen ist kein wirklicher Wille sichtbar zur Verbesserungen der Situation von Mitarbeitenden in gekündigter Anstellung mit besonderen gesundheitlichen Problemen.

lch kann mir gut vorstellen, dass ehemalige Mitarbeitende, die viele Jahre für den Kanton gute Arbeit geleistet haben und beim Stellenwechsel wegen Krankheit überrascht werden, enttäuscht sind, dass sie als Kantonsangestellte keine Unterstützung bekommen. Zu dumm, weil sie vergessen haben, dass sie vor der Kündigung, um den Risiken entgegen zu wirken, eine private Taggeldversicherung abschliessen hätten sollen.

Für mich gehören zu guten Arbeitsbedingungen nicht nur Lohn, Arbeitsinstrumente, Arbeitskultur an die ich mich orientieren kann, sondern auch ein Versicherungsschutz im üblichen Rahmen.

lch hoffe sehr, dass bei den Sozialpartnergesprächen das Thema «Härtefälle bei Krankheit nach Kündigung» seitens Kanton Gehör findet und sich beim Personalamt auch ein Wille entwickelt aktiv die nötige Unterstützung zu bieten.

Bis dahin gilt: «Achtung! Geschätzte Angestellte, wenn Sie lhre Stelle wechseln gehen Sie ein Risiko ein. Klären Sie lhren Versicherungsschutz».

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015