Geschäft: Zivildienstleistende auch in St.Galler Klassenzimmern?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.78
TitelZivildienstleistende auch in St.Galler Klassenzimmern?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung16.9.2015
Abschluss2.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. November 2015
VorstossWorlaut vom 16. September 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen. Beim Mittagstisch Essen schöpfen, Farbstifte spitzen, auf der Klassenreise mit wandern, an Schulen gibt es viel zu tun für das man keine fundierte Lehrerausbildung benötigt. Um solche Hilfsdienste sollen sich künftig auch Zivildienstleistende kümmern und diese übernehmen. Das neue Zivildienstgesetz ist unter Dach und Fach.

Ich danke der Regierung, dass sie auch der Ansicht ist, dass solche Zivildienstleistende die Lehrpersonen in keiner Art und Weise ersetzen, und dass diese Programme auch nicht derart attraktiv ausgestattet werden, dass es noch mehr Gründe gibt, von der RS in den Zivildienst zu wechseln.

Gar mager finde ich allerdings die Antwort auf die Frage 4, dass der Kanton kein Pflichtenheft machen möchte. Er weist lediglich darauf hin, dass es eine Handreichung als Hilfestellung gibt. Wenn man diese Handreichung aber liest, ist darin gerade einmal ein Satz erwähnt, wo die Aufgaben des Zivildienstes niedergeschrieben sind. Ich zitiere: «Je nach Situation können Tätigkeiten und Aufgaben einer Klassenassistenz auch von Zivildienstleistenden übernommen werden.» Ich glaube, sobald die Verzugsverordnung feststeht und man sieht, welche Aufgaben feststehen und wie das geregelt wird, müsste man diesen Behelf dann auch dementsprechend anpassen bzw. präzisieren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015