Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.15.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung2.9.2015
Abschluss28.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 28. Dezember 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2016
AntragKommissionsbestellung vom 30. November 2015
ErlassReferendumsvorlage vom 27. April 2016
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 28. Januar 2016
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Juli 2016
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 8. September 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.4.2016Schlussabstimmung111Zustimmung0Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil mit 111:0 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Straub-St.Gallen, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
25.4.2016Wortmeldung

Warzinek-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
29.2.2016Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch berichte von der vorberatenden Kommission des Kantonsrates über die lnstandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil.

Die Kommission hat in den Räumlichkeiten der Moosbruggstrasse 11 am Donnerstag, 28. Januar 2016 von 8.30 Uhr bis 11.40 Uhr getagt. Neben den 15 Kommissionsmitgliedern waren seitens des Baudepartements Regierungsrat Willi Haag, der stellvertretende Kantonsingenieur Marcel John sowie der Leiter Kunstbauten, Herr Ruedi Vögeli und für das Protokoll Herr Adolf Wyss, juristischer Mitarbeiter im Tiefbauamt, anwesend.

Den Kommissionsmitgliedern stand zur lnformation im Vorfeld Botschaft und Entwurf der Regierung vom 8. September 2015 zur Verfügung.

Nach einführenden Vorträgen mit Vorstellung der Vorlage durch das Baudepartement unter Berücksichtigung der Verkehrssituation im Raum Wil und Toggenburg wurden wie üblich eine allgemeine Diskussion sowie die Spezialdiskussion mit abschliessender Schlussabstimmung durchgeführt.

Worum geht es bei diesem Geschäft? Das Viadukt Mühle Rickenbach ist Teil der Kantonsstrasse 125 in Wil. Praktisch alle Ratsmitglieder aus dem Raum Wil und Toggenburg kennen dieses Viadukt bestens, denn sie müssen in ihrem Leben schon unzählige Male über diese 257 Meter lange Brücke gefahren sein, die die Verbindung der Autobahn N1 beim Anschluss Wil mit dem Toggenburg herstellt, 21'000 Fahrzeuge fahren durchschnittlich täglich über diesen wichtigen Strassenabschnitt, der wohl die wichtigste Verkehrsverbindung in und aus dem Toggenburg darstellt.Die Brücke wurde 1964 erstellt. 1985 erfolgte eine Erneuerung der Randborde, des Asphaltbelags und der Brückenabdichtung. 2004 wurde die Strasse ummarkiert von zwei auf drei Spuren. Zwei dieser drei Spuren führen von der Autobahn bzw. Wil weg in Richtung Toggenburg. Somit soll weitgehend sichergestellt werden, dass es bei hohem Verkehrsaufkommen keinen Rückstau auf die Autobahn geben sollte. Eine umfangreiche Zustandsuntersuchung im Jahr 2012 ergab, dass sich das Bauwerk gesamthaft in einem schadhaften bis schlechten Zustand befindet. lnteressant und speziell an dieser Brückenkonstruktion ist, dass das längste der sechs Brückenfelder noch heute mit einem Einhängeträger und beidseitigen Gelenken, sogenannten Gerbergelenken, versehen und somit beweglich gestaltet ist. Man hat dies früher so gebaut um die durch die Temperaturschwankung ausgelösten Bewegungen abzufangen. Heute weiss man durch bessere Berechnungsmöglichkeiten, dass diese Gerbergelenke verzichtbar sind. Sie sollen im Rahmen der lnstandsetzung eingesteift werden. Denn gerade im Bereich der Gerbergelenke befinden sich sehr schadhafte Areale. Ohne Sanierungsmassnahmen wäre die Tragsicherheit im Bereich dieser Gerbergelenke in Frage zu stellen.

Deshalb werden derzeit auch jährliche Kontrollen durch das Baudepartement veranlasst. Bei einer weiteren Verschlechterung der Situation müssten ohne die hier lhnen vorliegende lnstandsetzung Sofortmassnahmen durchgeführt werden, die etwa 540'000 Franken Kosten verursachen würden im Sinne von vorgezogenen Kosten. Wegen dieser Dringlichkeit wurde das Projekt 2013 zu einem Bauvorhaben der Priorität A.

Das Ziel der Massnahmen ist eine erneute Nutzungsdauer des Kantonsstrassenabschnittes von 50 Jahren, die Versteifung der schadhaften und empfindlichen Gerbergelenke sowie eine Sanierung ohne Vollsperrung, also unter laufendem Verkehr. Die angestrebte Verkehrsführung während der lnstandsetzung berücksichtigt Aspekte wie Sicherheit, Erreichbarkeit, lnteressen des angrenzenden Gewerbes und Verträglichkeit. Eine Vollsperrung ist kurz gesagt mangels alternativer Verkehrsführung nicht möglich. Über diesen Punkt wurde die vorberatende Kommission detailliert orientiert. Der während der Bauzeit weiter fliessende Verkehr bedingt eine Verbreiterung des Bauwerks von beidseits je 0,7 Meter. Diese Verbreiterung lässt zukünft¡g drei Spuren von je 3,5 m Breite zu – heute sind es je 3 Meter. Dadurch wird sich nach Abschluss der lnstandsetzungsarbeiten die Verkehrssicherheit erhöhen.

Unter anderem sind mit der lnstandsetzung folgende Massnahmen konkret vorgesehen: Beidseitige Verbreiterung des Bauwerks um 0,7 Meter, Verstärkung der Längsträger, Versteifung der Gerbergelenke, Neubau der Randborde, Betoninstandsetzungsarbeiten, Neubau der Fahrbahnübergänge, Ersatz der Leitschranken, Erneuerung des Korrosionsschutzes der Lager, eine Fundamentverstärkung und ein Neubau der Entwässerung mit Anschluss an die Strassenentwässerung in der Flawilerstrasse. Auch bei der südlich liegenden Unterführung Kirchstrasse sind sanierende Massnahmen vorgesehen, zudem werden im Rahmen der Sanierung Vorbereitungsarbeiten zur Lärmsanierung im Bereich Georg-Rennerstrasse getätigt. Diese Lärmsanierung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Kantonsratsbeschlusses, denn sie liegen auf dem Boden des Kantons Thurgau und werden von diesem durchgeführt. Die Abstimmung zwischen den beiden Kantonen auch bei anderen Aspekten dieses direkt an der Kantonsgrenze liegenden Bauwerkes ist eng.

Die Gesamtbaukosten liegen bei 9,5 Mio. Franken. Ab 6 Mio. Franken müssen Tiefbauprojekte dem Kantonsrat vorgelegt werden, daher auch diese Beratung. Sollte der Kantonsrat dem Vorhaben zustimmen, so wäre der Baubeginn allenfalls August 2017 und die lnbetriebnahme Herbst 2019.

Zur Beurteilung des Geschäftes durch die vorberatende Kommission: Bei der allgemeinen Diskussion wurde von allen Votanten bzw. Fraktionen eine zustimmende Haltung bekräftigt. Die lnstandsetzung wird als unumgänglich angesehen. Die baulichen Massnahmen sind notwendig und adäquat. Die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit scheint unter Berücksichtigung aller Aspekte ideal.

ln der Spezialdiskussion wurden unter anderem folgende Punkte diskutiert: die Sicherheit der Baustellenmitarbeiter, der Zusammenhang zwischen Strassenverbreiterung und Verkehrssicherheit, die Abwasserreinigung der Brücke, der Landerwerb für die Bauphase und die Art der späteren Trennung der Fahrbahnen durch Markierungen. Es wurden keine Änderungsanträge gestellt.

Bei der Schlussabstimmung wurde die Vorlage einstimmig gutgeheissen und die vorberatende Kommission beantragt somit dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage in der vorliegenden Form.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
29.2.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016