Geschäft: Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.16.01
TitelKantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung3.9.2015
Abschluss10.6.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion vom 18. September 2017
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 10. Juni 2018
BotschaftBericht der Finanzkommission vom 24. August 2017
AntragRückweisungsantrag der FDP-Fraktion vom 24. April 2017
AllgemeinInformation der Finanzkommission vom 19. Mai 2017
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 24. August 2017
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 26. Juni 2018
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 18./19. Mai 2016
AntragAntrag der Finanzkommission vom 16. März 2017
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 14. Juni 2017
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 16. März 2017
AntragAnträge der Finanzkommission vom 24. August 2017
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 29. März 2016
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 18./19. Mai 2017
AntragEventualantrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion vom 24. April 2017
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 18./19. Januar 2017
AntragAntrag der Regierung vom 4. April 2017
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 19. September 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.4.2017Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion113Zustimmung1Ablehnung6
25.4.2017Rückweisung88Antrag der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion26Antrag der FDP-Fraktion6
25.4.2017Rückweisung53Antrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion40Antrag Güntzel-St.Gallen27
25.4.2017Ordnungsantrag Tinner-Wartau53Zustimmung60Ablehnung7
25.4.2017Eintreten71Zustimmung44Ablehnung5
28.11.2017Schlussabstimmung109Zustimmung2Ablehnung9
19.9.2017Ziff. 1 Abs. 175Antrag der Finanzkommission38Eventualantrag der SP-GRÜ-Fraktion5
19.9.2017Ziff. 1 Abs. 181Antrag der Finanzkommission30Antrag der Regierung7
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der Rückweisungsantrag wird unterstützt.

Die SVP-Fraktion hat bereits im Frühling 2016, als die Vorlage der Finanzkommission zugeleitet wurde, eine umfassende und schonungslose Auslegeordnung der sgpk gefordert. Und auch im Verlauf des letzten und dieses Jahres immer und immer wieder gefordert.

Die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass ein Handlungsbedarf besteht und der kostet den Kanton auch etwas. Aber die vorliegende Vorlage mit einem Einmalbeitrag von 200 Mio. Franken alleine durch den Kanton zu tragen ist aus unserer Sicht nicht zu Ende gedacht und auch nicht im Sinne der Ausfinanzierung per 1. Januar 2014 mit der Arbeitnehmerbeteiligung von 25 Prozent.

Die vorliegende Vorlage hat keine Arbeitnehmerbeteiligung. Für uns stellen sich auch weitere Fragen: Es sind auch andere Arbeitgeber bei dieser Pensionskasse versichert, wie sieht es dort aus? Ich kann es nur nochmals wiederholen, die Vorlage der Regierung ist weder umfassend und auch keine schonungslose Auslegeordnung. Wenn man bei der provisorischen Rechnung der sgpk sieht, dass per Ende 2016 über 700 Mio. Franken fehlen, glauben wir von der SVP-Fraktion einfach nicht, dass es mit diesen 200 Mio. Franken getan ist und das wir nie mehr zum Handkuss kommen.

Was jetzt vorliegt, 200 Mio. Franken, 150 Mio. Franken, vielleicht kommen noch weitere Beiträge, ich glaube, das ist eines Parlamentes nicht würdig und erinnert eher an einen Basar. Wenn man jetzt meine Vorredner gehört hat, kann man davon ausgehen, dass auf diese Vorlage eingetreten wird und in diesem Fall unterstützten wir den Rückweisungsantrag.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Rückweisungsantrag von SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die FDP-Fraktion hier mit diesem Antrag den richtigen Adressaten hat. Also ich bin mindestens davon ausgegangen, dass mit der Verselbständigung der Pensionskasse diese Forderungen der FDP-Fraktion durch den Stiftungsrat erledigt werden müssen und dem Regierungsrat lediglich Briefträgerfunktion zukommen. Zumindest könnte dies ein Auftrag sein für das Mitglied im Stiftungsrat, Regierungsrat Mächler, oder den andern Vertretern des Kantons im Stifungsrat.

Wichtig ist, und das hat Regierungsrat Mächler erklärt, dass ein Massnahmenkonzept erarbeitet wurde. Leider wissen wir in diesem Rat nichts von diesem. Es tut Not, dass wir von diesem Massnahmenpaket informiert werden, dass wir hier Transparenz und Vertrauen schaffen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist in diesem Sinne unnötig oder bereits überholt. Aber Sie haben Recht, das Wissen über ein vorhandenes Massnahmenkonzept, über eine vorgesehene Sanierung, ist für uns hier in diesem Rat wichtig, dass wir Kenntnis haben, das schafft Verständnis und schafft auch Verständnis dafür, dass wir bei einer Einmaleinlage ja sagen können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion): Der persönliche Antrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Wir wollen am Ziel der Beratung in der Junisession 2017 festhalten. Das Geschäft ist jetzt bald ein Jahr alt, wir haben es mit mehr oder weniger viel Engagement beraten. In der letzten Zeit hat es an Dynamik gewonnen. Wir sind so richtig warm in diesem Geschäft, wir sind aufdotiert, wir haben klare Aufträge formuliert, die beiden Regierungsräte haben uns auch gesagt, wie das weitere Vorgehen sein könnte. Es ist für alle Beteiligten wichtig, für die Versicherten, für die Pensionskasse als solches, für die Rentner, aber vor allem auch für uns im Kanton, dass wir hier einen Entscheid fällen und das Geschäft unverzüglich weiter bearbeiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unbestritten ist, dass die sgpk bereits einen langen Leidensweg hinter sich hat. Es sind sich alle bewusst, dass mit den Sanierungsmassnahmen viel zu lange zugewartet worden ist. Ich blicke zurück: Ich kann mich noch gut erinnern, damals in meiner Funktion als Präsident der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten hat die VSGP ein Schreiben an die Regierung gerichtet und darauf hingewiesen, dies nicht nur in einem Schreiben, sondern auch mehrmals in Stellungnahmen zu Sparpaketen, dass die damalige Pensionskasse des Staates wie auch die Lehrerpensionskasse sanierungsbedürftig seien. Nun, damals wurden der Geschäftsführer und der Präsident in das Zimmer 215a zitiert, mit dem Hinweis, dass wir wohl keine Ahnung hätten und die Regierung sehr wohl wisse, was richtig sei und was nicht. Tatsache ist aber auch, dass mit der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat, man auch zu lange an diesem bisherigen Leistungsprimat festhalten wollte. Erst die damalige Kommission, als es um die Ausfinanzierung der Pensionskasse ging, hat diesem Parlament letztlich beantragt, der Umstellung auf das Beitragsprimat zuzustimmen, was letztlich dann auch erfolgreich umgesetzt wurde.

Sie wissen es, die FDP-Fraktion ist nicht zufrieden mit der Vorlage, wie sie vorliegt. Und ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass bereits in der Finanzkommission, als das Geschäft erstmals beraten wurde, die Regierung durch die Finanzkommission eingeladen wurde, alle rechtlich und faktisch möglichen Sanierungsmassnahmen sowie wie die vom Stiftungsrat vorgesehenen Massnahmen mit und ohne Einmaleinlage aufzuzeigen, einschliesslich deren Auswirkungen auf die Versicherten und deren Kosten für die Beteiligten. Trotz dieses Auftrags hat die Finanzkommission keine neuen Erkenntnisse erhalten um letztlich auch eine Beratung dieser Vorlage in einem umfassenden Sinn vornehmen zu können. Aus diesem Grund hat sich die FDP-Fraktion entschieden, grossmehrheitlich auf die Vorlage einzutreten und Ihnen dann einen Rückweisungsantrag zu unterbreiten. Diesen werde ich dann in der Spezialdiskussion näher begründen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

dem Antrag Güntzel-St.Gallen ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion hat sich bereits ausführlich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, schon gestern, als wir die überparteiliche Absprache zu diesem Antrag diskutierten. Ursprünglich war nur der Juni erwähnt, jetzt haben wir das umformuliert mit «Ziel im Juni». Das war so der kleinste Kompromiss, aber das zeitnah ist sicherlich das Beste, das zurzeit vorliegt. Aus diesem Grund wird die SVP-Fraktion das «zeitnah» unterstützen, so wie es Güntzel-St.Gallen vorgeschlagen hat – Juni ist zeitnah. Ich hoffe wir bekommen damit keine Probleme, ich habe bereits jetzt von Finanzkommissionsmitgliedern gehört, um einen halben Tag zu verlängern, die geplanten zwei Tagen, die aber ursprünglich auf eineinhalb Tage reduziert wurden, sei nicht mehr möglich. Also ich möchte nicht aufgrund eines Antrags wieder eine formelle Diskussion auslösen. Die Finanzkommission wird unter Leitung von noch Präsident Alder-St.Gallen und noch Geschäftsführer Hans Schnurrenberger alles daran setzen.

Ich persönlich würde es begrüssen, dieses Geschäft im Juni zu erledigen. Sollte dem nicht so sein, dann wird es dann in der Folgesession im September erledigt, aber mit «zeitnah» haben wir alles offen und machen keinen unnötigen Druck auf dieses sowieso schon emotional geladene Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag FDP-Fraktion ist abzulehnen und dem Antrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Das Votum von Egger-Berneck hat eigentlich deutlich gezeigt, woran es liegt. Es ist mangelndes Wissen über nicht die Zusammenhänge, sondern über die diskutierten Grundlagen, die man in der Finanzkommission zum grossen Teil hatte. Da muss sich die Finanzkommission selber an den Haaren ziehen, sie hat es verpasst, mit einem erläuterten Bericht auch Klarheit für den gesamten Kantonsrat zu schaffen. Ich glaube, es ist jetzt Aufgabe der Finanzkommission, dass sie dieses Geschäft berät und auch in den Händen hält, dass sie jetzt diese Aufgabe übernimmt und die notwendigen Information, die jetzt aufgetaucht sind, aufarbeiten lässt und entsprechend mit einem erläuternden Bericht an den Kantonsrat zuleitet. Dann haben wir die Grundlage, um definitiv zu entscheiden. Die Finanzkommission ist der richtige Ort das zu machen. Die Regierung ist Partei, sie hat ihren Vorschlag eingebracht und jetzt geht es darum, diese notwendigen Erläuterungen zu machen, damit Egger-Berneck dann allenfalls zustimmen kann, es bleibt ihm dann vorbehalten aufgrund der Erläuterungen in diesem Bericht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Walser-Sargans tritt als Präsident des Stiftungsrates der St.Galler Pensionskasse in den Ausstand.

Das Präsidium hat sich im Übrigen einlässlich mit der Ausstandsfrage in diesem Geschäft befasst. Es ist dabei zu folgenden Schlüssen gekommen: Entscheidend sind für das Präsidium die Richtlinien zum Ausstand aus dem Jahr 2013. Das Geschäftsreglement des Kantonsrates erfordert für den Ausstand ein unmittelbares, privates Interesse. Zur Frage der Unmittelbarkeit halten die Richtlinien fest, dass die geforderte Unmittelbarkeit dann nicht gegeben ist, wenn dem Ratsmitglied der individuelle Vor- oder Nachteil nicht durch den Beschluss des Kantonsrates selber und direkt erwächst, sondern nur zusammen mit einem zusätzlichen Ereignis, das nicht zwangsläufig eintritt.

Die von der Regierung beantragte Einmaleinlage hätte zwar zweifellos eine erhebliche finanzielle Besserstellung der St.Gallen Pensionskasse zur Folge, was das allerdings konkret für einzelne Aktivversicherte oder einzelne Rentenbezüger in diesem Rat heisst, lässt sich daraus noch nicht ableiten. Vielmehr entscheidet der Stiftungsrat der Pensionskasse autonom wen er in welcher Weise besser bzw. weniger schlecht stellt. Damit erachtet das Präsidium die Unmittelbarkeit des privaten Interessens als nicht gegeben. Eine Pflicht zum Ausstand für Aktivversicherte oder Rentenbezüger besteht demnach nicht. Es ist allerdings primär am Ratsmitglied selber zu überprüfen und beurteilen, ob es in den Ausstand treten will oder nicht. Auch wenn ein Ratsmitglied die Voraussetzungen des Ausstands als nicht erfüllt erachtet, bleibt ihm immer noch die Pflicht, seine Interessenbindungen bekannt zu geben bevor es sich zum Geschäft äussert.

Ich bitte Sie, diese Bestimmung zu beachten und allfällige Interessenbindungen, sei es auf der Arbeitgeber- oder auf der Arbeitnehmerseite, bekannt zu geben, wenn Sie sich zu diesem Geschäft oder überhaupt zu einem Geschäft im Rat äussern.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Ich wollte eigentlich nicht mehr zu dieser Debatte sprechen, ich bin auch nicht betroffen von dieser Pensionskasse, aber ich bin Mitglied der Finanzkommission. Rüesch-Wittenbach hat mich jetzt herausgefordert: Eine Partei, die schon ein Pressekommuniqué herausgeben kann, bevor eine Finanzkommissionssitzung tagt, da frage ich mich was seriös ist und was Galerie-Politik ist?

Wenn es im Rat solche Leute gibt, die vernünftig sind und miteinander reden können und eine Lösung suchen, wie man dieses Desaster von der Vergangenheit aufklären und lösen kann, dann sollte man dankbar sein ohne Vorwürfe zu machen. Ob jetzt die SP-GRÜ-Fraktion noch zur SVP- und CVP-GLP-Fraktion eingeschwenkt ist und mit uns eine gute Lösung sucht, damit die Arbeiter, die alle teilweise betroffen sind, die nicht den Schaden angerichtet haben, welcher Regierungsräte in der Vergangenheit angerichtet haben, helfen eine Lösung zu finden, dann finde ich Ihre Worte daneben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Ich habe Sie richtig verstanden, Regierungsrat Würth, und Sie mich auch. Ich habe aber zusätzlich gesagt, dass auch die Formulierungen aus den Protokollen und aus der Botschaft es zulassen, über eine Mitfinanzierung zu sprechen um welche Lücke oder um welchen Betrag es sich handelt, habe ich verstanden. Aber es ist nicht sakrosankt, weil ja der Kantonsrat in dieser Frage auch frei ist, das zu sprechen oder nicht, ob es eine Mitbeteiligung gibt. Die Zahl, ich nehme an, das wir jetzt so sein, dass die irgendwo von 180 Mio. Franken auf diese 202 Mio. Franken gestiegen ist, die sich aus der Differenz der Zahlen auf S. 6 und 8 ergibt. Dort wäre es irgendwo zwischen 180 oder 185 Mio. Franken und jetzt sind es diese 202 Mio. Franken, weil das eine ist der 1. Januar 2016, wie ich es richtig in Erinnerung habe, und das andere schon etwas später sind, deshalb diese 202,5 Mio. Franken. Das scheint mir wichtig zu sein, dass wir dort diese Handlungsfreiheit haben. Damit richte ich mich nicht nur an Ihre Adresse, sondern auch an die Adresse des Vertreters der Pensionskasse.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

lch bin empört weil, die Vorbereitung dieses enorm wichtigen Geschäftes sehr unprofessionell gestaltet wurde. Die Regierung versucht hier schön Wetterpolitik zu betreiben, anstatt dem Kantonsrat eine Auslegeordnung über den effektiven Zustand der sgpk zu unterbreiten.

lch bin empört, weil den über 24'000 Versicherten nicht reinen Wein eingeschenkt wird. Die verantwortlichen Politiker haben es in der Vergangenheit verpasst den Kantonsangestellten über den wahren Zustand ihrer Pensionskasse aufzuklären und Klarheit über das Sanierungspaket zu schaffen. Gemäss der Pensionskasse besteht eine Unterdeckung von bis zu 700 Mio. Franken in der sgpk. lch bin empört, weil bei einem solch wichtigen Geschäft keine gründliche Auslegeordnung zuhanden des Kantonsrates gemacht wurde. Wir fordern eine detaillierte Auslegeordnung darüber, wie der heutige Zustand der Pensionskasse tatsächlich ist. Zudem soll die voraussichtliche Leistungsentwicklung und von extremer Wichtigkeit Varianten zur Finanzierung von der Regierung dem Kantonsrat vorgelegt werden, unter Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. lch bin empört über die Gewerkschaften, welche die Kantonsangestellten für ihre politische Profilierung benutzten. Verantwortungsbewusste Politiker lassen sich nicht durch Trillerpfeifen oder Strassenproteste davon abhalten eine solch wichtige Vorlage mit dem nötigen Weitblick und der notwendigen Sorgfalt anzugehen.

Ich bin zwar empört aber auch zuversichtlich, dass dieser Rat das nötige Rückgrat hat, um sich gegen den medialen und dem politischen Druck der Strasse zu behaupten. Dies im lnteresse aller Beteiligten, allen voran den Aktivversicherten, den Pensionierten, aber auch gegenüber dem Steuerzahler. Aus diesem Grund ist das graue Blatt der SVP-, SP-GRÜ- und der CVP-GLP-Fraktion zu unterstützen, welche eine Rückweisung an die Finanzkommission vorsehen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Ich habe nur eine kurze Bemerkung, nachdem der Fraktionspräsident meinen Antrag durch die Fraktion übernommen hat. Zum Antrag von Cozzio-St.Gallen: Ich bin mir absolut bewusst, dass wir eine Verantwortung gegenüber dem Personal haben. Aber wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern. Es ist richtig und wichtig, dass wir dieses Geschäft in allen Facetten abwägen und dann entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion, die Rückweisung an die Finanzkommission mit den Aufträgen:

a) die Begründung für die Einmaleinlage auf der Grundlage der Rückmeldungen der von den Fraktionen aufgeworfenen Fragen zu ergänzen;

b) die Vorlage mit dem Ziel der Beratung in der Junisession aufzubereiten.

... und stellt zudem ohne Rücksprache mit der Fraktion, also im eigenen Namen – den Antrag, Bst. b wie folgt zu formulieren: «die Vorlage zeitnah aufzubereiten.»

Ich war Mitglied der vorberatenden Kommission für das neue Pensionskassengesetz. Ich teile die Meinung, die Regierungsrat Würth jetzt gesagt hat, dass nicht alle genau wissen und wussten, um was es geht. Ich musste die Botschaft auch zwei oder drei Mal lesen und hoffe, ich hätte es nun einigermassen verstanden. Ich glaube aber, dass die Regierung mit ihrer Botschaft durchaus auch beigetragen hat, dass es gar nicht so einfach ist, zu verstehen für was jetzt quasi der Rat oder der Kanton zuständig sein soll und was dann Sache der Pensionskasse selber ist.

Ich persönlich mein, und es ist für mich jetzt wichtig, wenn ich die Unterlagen betrachte, mich aber auch nochmals in den Materialien jenes Geschäfts umgesehen haben, Abstimmungsergebnisse kontrolliert und vergliechen habe: Die Transparenz bzw. das Verständnis wird auch deshalb nicht einfacher, weil wir von verschiedenen Seiten informiert wurden, auch wenn wir die Botschaft nicht in der Hand hatten, es gehe um 500 oder 700 Mio. Franken bis zu 1 Mio. Franken oder gar bis zu 1 Mrd. Franken. Wir haben eine Botschaft erhalten, die ist zwar schon ein Jahr alt, sie wurde aber jetzt erst aus erwähnten Gründen behandelt, wo eine Deckungslücke von etwa 500 Mio. Franken ausgewiesen wird. Von denen soll nun der Kanton St.Gallen, letztlich natürlich auch indirekt als Arbeitgeber, 202,5 Mio. Franken übernehmen. Diese 202,5 Mio. Franken, da gehe ich davon aus, ich habe die Botschaft wirklich gelesen, aber gewisse Differenzen in den Zahlen auf S. 6 und 8 gesehen, dass das wahrscheinlich diese beiden Zahlen sind, weil dort die Zahlen, wenn ich das richtig verstehe, per 1. Januar 2016 sind, und das vermutlich aufgerechnete Zahlen für die beiden Bereiche sind, für Mitarbeiter ab einem gewissen Alter bzw. Wechsel dieses technischen Zinssatzes.

Aber, und jetzt komme ich auf eine ganz wichtige Aussage, ich möchte nicht der Rückweisung vorgreifen bzw. ich unterstütze sie selbstverständlich, hier wird natürlich schon nicht ganz mit offenen Karten gespielt, auch wenn Regierungsrat Würth jetzt gewisse Zugeständnisse gemacht hat, wie «die Rgierung hätte auch» und «man hätte es anderst machen können». Die 3,5 Prozent war ein Antrag der damaligen Vorlage, die Regierung hat diese nie in Frage gestellt. Ich habe auch die Voten des damaligen Finanzchefs nochmals gelesen, es wurde ausdrücklich nochmals wiederholt, dass auch der Pensionskassenexperte diese 3,5 Prozent als richtig oder vertretbar anschaut und gleichzeitig hat Regierungsrat Würth auch erwähnt, dass diese Abstimmungen und Anträge der SP-GRÜ-Fraktion damals mit sehr grossem und klarem Verhältnis abgelehnt wurden. Das heisst, sämtliche bürgerlichen Parteien lehnten jenen Antrag ab, das ging nicht quer durch einzelne Parteien, sondern die Fraktionen haben geschlossen gestimmt.

Deshalb ist für mich dann wichtig, wenn der Kantonsrat in einer moralischen Verantwortung – in welcher auch immer – ist, dann ist mir die Wortwahl schon wichtig. Hartmann-Flawil hat heute von einer Mitfinanzierung des Kantons gesprochen. In der Botschaft steht, das Versprechen sei, dass sich der Kanton zu beteiligen habe. Beteiligen und mitfinanzieren ist nicht einfach die ganze Deckungslücke zu übernehmen, und das ist auch ein Anliegen unserer Fraktion, dass man hier wirklich transparent arbeitet, aber auch transparent diesbezüglich, dass man hier eine ganz klare wieder eine Beteiligung der Mitarbeitenden verlangt. Die Aussage von Widmer-Mosnang: «Wieder ein Viertel, wie vor fünf Jahren», das ist für uns das absolute Minimum, aber auf jeden fall ohne Mitbeteiligung des Personals kann es hier nicht gehen.

Ich meine aber auch, wenn die Rückweisung jetzt erfolgt, in welcher Form auch immer, dass auch aufzuzeigen ist, was von den bereits beschlossenen Änderungs- bzw. Sanierungspositionen (es sind für mich nicht nur Sanierungspositionen des Stiftungsrates) notwendig ist bzw. was bereits zu einer höheren Leistung führt. Ich meine, hier hätte es durchaus zwei Bereiche dabei, die man rechtlich prüfen muss. Beim Bereich Alter 50 hat der Stiftungsrat jetzt offenbar entschieden, hier auch bessere Leistungen zu machen, als unser Rat es damals wollte. Wir hatten im Rat Abstimmungen bis zu welchem Alter das alte System weitergeführt wird, zu Sprache kamen die Alter 50, 45, 53 und der Rat hat sich mit klarer Mehrheit für 58 Jahren entschieden und an der Botschaft festgehalten. Damit ist dieses Alter durch den gesetzlichen Auftrag, durch das Pensionskassengesetz, abgedeckt. Da kann berechnet und berücksichtigt werden, aber nicht einfach nur zu Lasten des Kantons. Hingegen weitergehende Verbesserungen oder Veränderungen sind meines Erachtens zum Teil auch Verbesserungen, die im Sinne des Gesetzes zu Leistungserhöhungen führen zu denen der Kantonsrat Stellung nehmen kann bzw. muss. Deshalb erwarte ich, dass auch das in dieser Auslegeordnung sauber aufgelegt wird, weil das Pensionskassenrecht ist auch für viele Juristen nicht eine tägliche Aufgabe und hier gehen die Meinungen auseinander. Es ist mir wichtig, dass dieser Bereich in der neuen Auslegeordnung aufgenommen wird.

Noch ein Punkt, welchen auch Alder-St.Gallen erwähnt hat bei einem andern Thema, aber eigentlich auch in einem Vergleich: Es werden auch Veränderungen mitberücksichtigt, die direkt mit dem Pensionskassengesetz überhaupt nichts zu tun haben. Wenn über das Personalgesetz, das zur ähnlichen Zeit beraten und erlassen wurde, das Pensionierungsalter endlich an das Privatrecht bei den privaten Unternehmen angepasst wurde, dann hat das gewisse Konsequenzen für die Mitarbeitenden, aber das ist nicht eine Auflage aus diesem Pensionskassenwechsel vom Beitrags- zum Leistungsprimat. Dass es zusammentrifft mag hart sein, aber hat an und für sich mit dieser Vorlage direkt auch nichts zu tun, sondern es ist eine parallele Konsequenz, weil es etwa zeitgleich war.

Damit komme ich zu meinem persönlichen Antrag zu Bst. b, der ist nicht abgesprochen mit der Fraktion, was jetzt den Rückweisungsantrag von SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion betrifft: Ich wehre mich nicht, die Vorlage mit dem Ziel der Beratung in der Junisession 2017 aufzubereiten. Ich bin nicht dagegen, wenn das alles möglich ist, so rechtzeitig uns einen Bericht oder eine Ergänzung vorzulegen, dass wir das aber nicht erst wenige Tage vor der Session oder erst an der Fraktionssitzung erhalten, dann soll das in der Junisession 2017 behandelt werden. Für mich heisst der Antrag, die Vorlage zeitnah aufzubereiten. Wenn es für die Junisession 2017 reicht, dann soll es dann sein und wenn es erst in der Septembersession 2017 der Fall ist, passiert überhaupt nichts, ausser, dass ein paar Monate später die Volksabstimmung stattfindet. Aber wir verlieren nichts, und wenn wir eine offene, saubere Auslegeordnung wollen, dann bitte ich Sie, uns und die Finanzkommission nicht jetzt schon wieder unter Druck zu setzen, sondern den Auftrag so zu ändern, dass wir eine speditive Behandlung erwarten, aber auch einen umfassenden Bericht an unseren Rat verlangen, der dann aber sauber in der Fraktionssitzung im Einzelnen diskutiert werden kann. Ich bitte Sie, innerhalb dieses Rückweisungsantrages meinem Antrag zu folgen, der dann heisst: Bst. b «die Vorlage zeitnah aufzubereiten».

Eine persönliche Schlussbemerkung: Ich meine, sinnvollerweise hätte man, aber das ist vorbei und es wurde nicht gemacht, diese Vorlage wieder einer Spezialkommission zugehalten. Es ist mehr als ein gewöhnliches Finanzgeschäft, weil es sehr eng, wie Regierungsrat Würth erwähnt hat, mit der nicht allzu lange zurückliegenden Vorlage dieses Pensionskassengesetzes zusammenhängt. Jetzt ist es zu spät, jetzt muss es die gleiche Kommission weiter behandeln, die sich bereits damit befasst hat. Deshalb habe ich nur das «zeitnah» geändert und nicht auch noch die Kommission.

Ich bitte Sie, dieser kleinen Änderung, die uns und der Kommission mehr Zeit gibt, aber nicht ein Verzögern sein soll, zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

legt seine Interessen als leitender Arzt der Augenklinik des Kantonsspitals und Versicherter der sgpk offen. Ich äussere mich nicht zu den Inhalten, sondern mehr zu den politischen Spielen, die gestern und heute abgelaufen sind.

Als Mitglied der FDP-Fraktion bin ich eigentlich Stolz auf die Aktivität und die Hektik, die unser Rückweisungsantrag gestern auslöste. Da gibt es eine Fraktion, wie die SP-GRÜ-Fraktion, die kurzerhand einen Rückweisungsantrag formuliert in einer Art «Hau-Ruck-Übung», eigentlich einen Antrag, den sie gar nicht wollte. Mir war auf jeden Fall nicht bewusst, dass letzten Donnerstag über eine Rückweisung demonstriert wurde. Wenn Sie diesen Rückweisungsantrag anschauen, Güntzel-St.Gallen, dann kommt es überhaupt nicht drauf an, ob Sie «zeitnahe» oder Junisession schreiben. Es steht ja gar kein Jahr darin. Hier sehen Sie schon, wie sorgfältig da gearbeitet wurde. Möglicherweise ist dann gestern doch überall die Erkenntnis gewachsen, dass die Botschaft der Regierung ungenügend ist. CVP-GLP- und SVP-Fraktion möchten nun, das glaube ich Ihnen auch, wirklich auch eine Rückweisung. Plötzlich möchten alle offiziell mitmachen an der Rückweisung, frei nach dem Motto: «Wer hats erfunden...».

Jetzt geht es ja darum, weisen wir zurück an die Regierung oder an die Finanzkommission. Seien wir doch ehrlich, in beiden Fällen schreibt weder Regierungsrat Würth noch der Kommissionpräsident diesen Bericht, den wir alle wollen. Das schreiben ohnehin die Spezialisten aus der Verwaltung und aus der Pensionskasse. Inhaltlich kommt das letztlich auch auf das Gleiche raus. Dieser Auftrag, den wir ja wahrscheinlich am Schluss dann überweisen, ist dermassen offen formuliert. Wir können hier alle unsere Wünsche reinplatzieren und das werden wir auch machen.

Es ist etwas Politik für die Galerie, Hartmann-Flawil hat da elegant taktiert – da habe ich nichts dagegen, das mache ich jeweils auch – und die SVP- und CVP-GLP-Fraktion sind ihm brav gefolgt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Ich bin erfreut und froh darüber, dass der Kantonsrat auf diese Vorlage eingetreten ist. Er lässt damit die Türe offen für eine verantwortliche Politik gegenüber unserem Staatspersonal, dem wir als Kantonsrat verpflichtet sind.

So wie ich die ganze Diskussion jetzt gehört habe, was auch ausgeführt wurde durch Regierungsrat Würth, dann bin ich der Meinung, dass wir es beim Antrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion belassen sollten und wir im Juni nochmals darüber beraten können. Ich bin der Meinung, die Fakten liegen auf dem Tisch. Und dort wo sie noch nicht zur Finanzkommission hinüber gegangen sind, dort können Sie das sehr schnell machen. Ich bin auch der Ansicht, dass Güntzel-St.Gallen Recht hat, wenn er sagt, dass es dann auch innert nützlicher Frist auch an den Kantonsrat gelangen müsse.

In dieser Diskussion wurde auch bewiesen, dass man diese Vorlage relativ einfach erklären kann. Und das ist eine dringende Bitte meinerseits an die Finanzkommission, heute wurde in der Diskussion auf die Geschichte hingewiesen und es wurde gesagt wieso, weshalb, und dass es keine Sanierungsvorlage sei. Das sind alles Dinge, die hier in diesem Saal zum Teil nicht verstanden wurden, aber auch im Volk. Wenn es uns gelingt, diese Vorlage in eine einfach Form zu bringen und mit einfachen Worten zu beantworten, wie es auch in diesem Kantonsrat jetzt aufgezeigt wurde, dann bin ich der Ansicht, können wir im Juni darüber befinden und eine faire Lösung für das Staatspersonal finden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorliegende Botschaft mit dem Antrag der Regierung 202,5 Mio. Franken als Einmaleinlage in die Pensionskasse des Staatspersonals einzulegen, hat im Vorfeld zu grossen und emotionalen Diskussionen geführt. lch möchte vorausschicken: Unsere Fraktion war und ist nicht glücklich mit der Botschaft wie sie uns vorliegt. Die Botschaft hat im Vorfeld der heutigen Debatte leider mehr Verunsicherung als Vertrauen geschaffen. Um die Diskussionen in die richtigen Bahnen zu lenken und um einen konsolidierten Entscheid über die Fraktionen hinweg zu finden, wären zu früherem Zeitpunkt klare und transparentere lnformationen zu Handen des Kantonsrates erforderlich gewesen.

Einerseits fehlen für die Nicht-Finanzkommissionsmitglieder lnformationen über die parallelen Sanierungsmassnahmen der sgpk und andererseits sind die Aussagen über die vorhandenen Altlasten und Verpflichtungen gegenüber den Rentnern und der Übergangsgenerationen widersprüchlich. Aus technischen und wie auch aus politischen Gründen fehlt die genaue Argumentation, wieso der Betrag gerade bei 202,5 Mio. Franken liegen soll.

Uns, der Regierung und dem Parlament wird vorgeworfen, die sgpk bei der Verselbständigung der Kasse auf den 1. Januar 2014 ungenügend ausfinanziert zu haben. Die vorberatende Kommission und der Rat haben zu jenem Zeitpunkt in Kenntnis der damaligen Grundlagen gehandelt – und so falsch war denn das auch wieder nicht. Dies zeigt allein der Deckungsgrad der verselbständigten Kasse von 104,3 Prozent per Ende 2014. Jetzt im Nachhinein nach den zwei schlechten Jahren 2015 und 2016 im Finanzbereich zu behaupten, man hätte einen falschen Entscheid getroffen, ist und wäre zu einfach. Was wäre passiert, wenn die sgpk in den Jahren 2015 und 2016 auf dem Kapital eine Performance von acht und mehr Prozenten erreicht hätte? Wir würden heute nicht über eine nochmalige Einmaleinlage sprechen. Der Deckungsgrad der spk würde dann wohl viel höher liegen. Es käme in diesem Fall aber auch wirklich niemandem in den Sinn, zu behaupten, dass der Kanton mit der Verselbständigung eine zu grosszügige Ausfinanzierung gemacht hätte und deshalb ein Betrag von der sgpk zurückzufordern sei. Es liegt uns ein Rückweisungsantrag der Fraktionen CVP-GLP, der SP-GRÜ und der SVP vor. Dieser Rückweisungsantrag und der Auftrag zu einer Beschaffung weiterer Grundlagen sowie eine Klärung der verschiedenen offenen Fragen ist notwendig. Nur so ist es möglich, dass genügend Transparenz und Vertrauen in die Vorlage hergestellt wird. So wird es möglich, dass wir hier im Rat einen Konsens für eine Einmaleinlage finden.

Die CVP-GLP Fraktion sagt grundsätzlich Ja zu einer Einlage. Dies aber nicht allein aus technischen oder politischen Gründen, sondern in erster Linie als Wertschätzung und Anerkennung gegenüber den aktiven Mitarbeitenden im Kanton und seinen Betrieben sowie des Lehrpersonals.

Wir haben zu Handen der vorberatenden Kommission zwei klare Vorstellungen für die Erarbeitung einer mehrheitsfähigen Vorlage:

  1. Die Einmaleinlage muss so ausgestaltet sein, dass analog der letzten Ausfinanzierung per 1. Januar 2014 die Arbeitnehmer sich mit einem Viertel zu beteiligen haben. Es muss im Bericht und im Antrag zu Handen des Kantonsrates aufgezeigt werden, wie dieser Anteil eingebracht wird.

  2. Die CVP-GLP erwartet ein klares Bekenntnis der Regierung, dass der Kanton mit der zweiten Einmaleinlage ein für alle Mal seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und weitere Begehrlichkeiten zur Ausfinanzierung vom Tisch sind.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Mitglieder der Finanzkommission befassten sich eingehend mit diesem Thema anlässlich verschiedener Sitzungen. Wir wurden ebenfalls durch Mitglieder des Stiftungsrates wie auch durch Pensionskassenexperten über die aktuelle Lage informiert. Letztmals traf sich die Finanzkommission am 16. März 2017, um die letzten Erkenntnisse in einer komplexen Materie zu behandeln. Die Mitglieder der Finanzkommission beantragen grossmehrheitlich, nicht auf diese Botschaft einzutreten. Über weitere Anträge, die dem Rat in der Zwischenzeit nun vorliegen, wurde in der Kommission nicht diskutiert.

Es ist aus Sicht der Finanzkommission unbestritten, dass sich die St.Galler Pensionskasse (sgpk) in einer ungemütlichen Situation befindet. Es ist ebenso unbestritten, dass Handlungsbedarf in absehbarer Zeit vonnöten sein dürfte. Umso mehr begrüssen wir die Sanierungsmassnahmen, die der Stiftungsrat eingeleitet hat. Es gilt nun sorgfältig abzuwägen, welche Massnahmen mittel- bis langfristig zum gewünschten Ergebnis führen dürften? Die bereits erwähnte überwiegende Mehrheit der Finanzkommission war sich in der Tatsache einig, dass eine Volksabstimmung bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zum heutigen Zeitpunkt auf wenig Verständnis stossen dürfte, da bereits vor etwa dreieinhalb Jahren knapp 280 Mio. Franken gutgeheissen wurden. Da bräuchte es sehr viel politische Überzeugungsarbeit, um das Stimmvolk innerhalb kurzer Zeit für eine weitere Einlage von etwas über 200 Mio. Franken zu gewinnen. Welche plausiblen Argumente wollen Sie einem Arbeitnehmenden der Privatwirtschaft in einem vergleichbaren Fall liefern? Eine solche Sanierung hätte ausschliesslich über die zuständige Vorsorgeeinrichtung und die Destinatäre zu erfolgen (Aktive und gegebenenfalls auch Rentner). Die Finanzkommission vertritt die Ansicht, dass sich die Sanierungsmassnahmen in einem Rahmen zu bewegen haben, welcher den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zugemutet werden kann, ohne dass eine Einmaleinlage ausgelöst werden muss.

Eines kann ich gleich vorwegnehmen, es ist nicht fehlende Wertschätzung gegenüber den Versicherten bzw. den Arbeitnehmenden. Solche Aussagen sind nichts anderes als hilflose und schwache Argumente seitens der Personalverbände. Wir alle hier in diesem Saal wissen die gute Arbeit des Staatspersonals sehr zu schätzen. Es ist reiner Populismus, wenn mit Phrasen anlässlich von organisierten Kundgebungen durch die Personalverbände um sich geschlagen werden, wie z.B. dass es «Zechprellerei gleichkommt, wenn die Rechnung nicht beglichen ist.» Gestatten Sie mir die persönliche Bemerkung, dass die Verantwortlichen gut daran täten, ihre Mitglieder anstelle solcher Veranstaltungen fundierter über unser

Sozialversicherungssystem zu informieren. Wenn ich den Medien entnehmen muss, dass eine werdende Mutter, die als Fachangestellte Gesundheit arbeitet, sich derzeit Gedanken mache, wie schnell sie nach der Geburt wieder in den Dienst einsteigen müsse, damit ihr die Rente erhalten bleibe, dann frage ich mich, welche Art von Polemik eigentlich betrieben wird. Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände, das eine hat doch mit dem andern überhaupt nichts zu tun. Da werden willkürlich Beispiele aufgeführt, die wiederum aufzeigen, wie lnformationsbedarf bei lhren Mitgliedern mehr als nur notwendig ist.

Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass die vorliegende Botschaft zu wenig ausgegoren ist, die effektiven Fakten und die daraus abzuleitenden Auswirkungen zu wenig durchleuchtet werden. Auf der Homepage der sgpk werden die beiden Jahre 2015 und 2016 (vorerst provisorisch) einander gegenübergestellt. Während 2015 ein Deckungsgrad von 96,5 Prozent und eine Unterdeckung von 205 Mio. Franken ausgewiesen werden, resultieren Ende 2016 nur noch ein Deckungsgrad von 92 Prozent und eine Unterdeckung von bereits 715 Mio. Franken. Reichen diese beantragten 202 Mio. Franken überhaupt aus oder muss sich dieser Rat und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in naher Zukunft über weitere Tranchen befinden? Es sind Zahlen im Umlauf, die sogar von über 1 Mrd. Franken Unterdeckung sprechen. Wahrheit oder nur eine Vermutung? Wo bleibt die Glaubwürdigkeit dieses Rates, wenn wir als gewählte Volksvertreter nicht einmal den genauen Umfang einer sich abzeichnenden Sanierung der sgpk kennen? Es fehlt an Transparenz und damit verbunden auch am Glauben, mit den beantragten 202,5 Mio. Franken das Problem nachhaltig zu lösen.

Mitarbeitende der Privatwirtschaft sind nicht mehr vorbehaltlos bereit, zusätzlich zu den finanziellen Konsequenzen in ihrer eigenen Vorsorge über Steuergelder in ein Fass ohne Boden zu investieren. Erst wenn lnhouse alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, sollten quasi als ultima ratio die Steuerzahlenden zur Kasse gebeten werden. Es kann und darf aber nicht sein, dass wir uns im Sinne eines typischen schweizerischen Kompromisses auf einen reduzierten Betrag einigen, frei nach dem Motto: «Dörfs es bitzeli meh oder au es bitzeli weniger si?»

Beginnen wir vorerst einmal bei 202,5 Mio. Franken in der Hoffnung, dass 150 Mio. Franken oder vielleicht 120 Mio. Franken den Zuschlag erhalten. Wollen wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte uns als Lachnummern einer breiten Bevölkerung präsentieren? Ich möchte das nicht. Es braucht letztendlich eine umfassende und langfristige Sanierung, welche auch eine solche Bezeichnung verdient. Die vorgeschlagene Einmaleinlage erfüllt diese Anforderung unseres Erachtens nicht. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, braucht man nicht einmal Pensionskassenexperte zu sein. Ziel muss es sein, die sgpk grundlegend zu reformieren und nachhaltig zu sanieren. Der technische Zinssatz muss auf eine der heutigen Situation angepasste Grösse gesenkt und die Leistungsseite wie in der Privatwirtschaft den Rahmenbedingungen des Marktes angepasst werden. Zudem darf eine solche Sanierung nicht nur durch den Arbeitgeber, d.h. Kanton und Steuerzahlende erfolgen, sondern auch die Versicherten sind im Sinne der Parität miteinzubeziehen. Dies bedeutet wiederum, dass zwingend eine neue Vorlage auszuarbeiten ist.

Die Finanzkommission beantragt, mit 11:2 Stimmen bei 2 Abwesenheiten Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Lassen Sie mich zuerst eine kurze Vorbemerkung machen zum ansonsten geschätzten Präsidenten der Finanzkommission. Ich war erstaunt zu hören, was wir alles in der Finanzkommission diskutiert haben sollen. Ich stelle fest, dass seine Aussagen seine persönliche Meinung ist, die er da eingebracht hat. Es ist allgemein eigentlich üblich, dass der Präsident einer vorberatenden Kommission die Kommissionsberatungen wiedergibt. Ich werden Ihnen in verschiedenen Bereichen die Richtigstellungen geben, Sie werden diese anschliessend bei meinen Ausführungen hören.

Zuerst mache ich wie Tinner-Wartau einen Blick zurück. Ich schaue aber ein bisschen weiter zurück, und zwar von der Zeit seit man die Pensionskasse installiert hat für das Staatspersonal bis zur Verselbständigung. Es ist ein ganz wichtiger Teil der Vorgeschichte, denn in dieser Zeit ist die Regierung alleinig verantwortlich für die Pensionskassen des Staatspersonals und der Lehrkräfte. Das war in diesen Jahren auch kein Problem, denn es war klar anerkannt und akzeptiert, dass staatliche Pensionskassen z.B. der Kantone oder der Städte eine Unterdeckung haben können, weil man davon ausging, dass das finanziert ist und man hier eine Staatsgarantie hat. Das war die Ausgangslage in all diesen Jahren, als die Regierung die Verantwortung trug. Das Vermögen der beiden Pensionskassen wurde als Sondervermögen geführt im Rahmen des Staatshaushaltes, und da muss ich Sie daran erinnern, die Finanzkommission, z.B. in den Jahren 1998 und 1999, gab der Regierung den Auftrag, dieses Sondervermögen ansich so zu verwalten, wie man das macht als Vermögensverwalter und auch entsprechende Tantiemen darauszuziehen. Die Folge war, dass man in den Jahren 1998 und 1999 begonnen hat, eine Gewinnabschöpfung zu installieren oder eine zusätzliche Abgeltung für die Vermögensverwaltung einführte. Das waren in den ersten beiden Jahren über 20 Mio. Franken, die so in den allgemeinen Staatshaushalt geflossen sind.

Genau nach dem Motto, dass es das Sondervermögen des Kantons ist. Wenn hier etwas passiert, dann haben alle die Staatsgarantie, also können wir das Vermögen auch so behandeln. Das wurde in all diesen Jahren so umgesetzt mit Unterstützung des Kantonsrates z.B. in den Personen der damaligen Finanzkommissionen.

Ich möchte auch noch für die Schulgemeinden ein Beispiel anbringen, wie man das dort gehandhabt hat: In diesen Jahren wurden viele Male in den Schulgemeinden Lehrpersonen frühzeitig pensioniert. Es war im Interesse der Schülerinnen und Schüler, dass hier Lehrpersonen entlastet und frühpensioniert wurden. Es war aber auch im Interesse der Schulgemeinden, denn die Renten wurden über die Pensionskasse bezahlt und finanziert. Es war also gut für die Schülerinnen und Schüler und für die Schulgemeinden, aber es war schlecht für die Pensionskassen, die diese finanziellen Lasten tragen mussten. Ich stelle einfach fest, diese Verantwortung bis Ende 2013 für diese beiden Pensionskassen des Staatspersonals und der Lehrkräfte lag bei der Regierung und entsprechend auch beim Kantonsrat, der mehrmals Einfluss genommen hat.

Dann kamen die neuen gesetzlichen Vorgaben und es war auf einmal klar, dass auch öffentliche Pensionskassen zu 100 Prozent ausfinanziert werden müssen, und dass sie verselbständigt werden müssen. Das hat einen Prozess ausgelöst und man stellte fest, dass in sehr vielen Kantonen hohe drei- bis vierstellige Millionenbeiträge eingeschossen werden mussten, dass bei der Verselbständigung diese Pensionskassen gut ausfinanziert auf eigenen Beinen stehen konnten. Ich erinnere Sie an den Kanton Zürich oder an den Kanton Graubünden, die mit rund 560 Mio. Franken mitfinanzieren mussten beim Schritt in die Verselbständigung, oder an den Kanton Aargau, der rund 1,3 Mrd. Franken zahlte. Und was zahlte der Kanton St.Gallen? 215 Mio. Franken. Das ist der zweite Punkt der Rückblende in die Geschichte: Sie haben damals bei diesen Diskussionen, als es um die Verselbständigung ging, hier in der Mehrheit alle Anträge abgelehnt, welche die Versicherungskasse auf eine sichere Basis gestellt hätten. Es ging dabei um den Zins, den man als Grundlage nahm, 1,5 oder 2 Prozent und es ging insbesondere um den technischen Zinssatz. Dieser bestimmt ja, wieviel Finanzen man braucht, damit man die Renten der ehemaligen Mitarbeitenden sichern kann. Diese korrekte Basis der Berechnungen wurde hier in diesem Rat mehrheitlich abgelehnt, und das ergab anschliessend den Betrag von 215 Mio. Franken, fast 75 Mio. Franken zahlten die Aktivversicherten an diese Ausfinanzierung.

In diesem Zusammenhang blieb nur eine Aussage des damals zuständigen Finanzchefs Martin Gehrer zurück, er ist heute auch hier anwesend und er hat sich auch öffentlich geäussert, diese Aussage war klar: Sollte man den technischen Zinssatz senken müssen um 0,5 Prozent, dann fühlt sich die Regierung in der Verantwortung. Der technische Zinssatz bezieht sich auf die ehemaligen Mitarbeitenden des Kantons und nicht auf die Aktivversicherten und auf die Übergangsgeneration, die damals eingeführt wurde. Es bezieht sich nur auf diesen Teil. Die Regierung hat nachher die Konsequenzen gezogen und berechnet was da kostet, als dieser technische Zinssatz gesenkt werden musste. Zum Zeitpunkt der Verselbständigung war nachher ein Stiftungsrat tätig. Ich muss in diesem Zusammenhang einfach daran erinnern, die beiden Pensionskassen werden seit Jahren administrativ sehr gut geführt. Sie haben ganz tiefe Kosten der Administration. Sie werden auch in der Vermögensverwaltung selbständig geführt und dies ausgezeichnet. Die Perfomance in den Bereichen der letzten 10 bis 15 Jahren sind eindeutig überdurchschnittlich zu tiefen Kosten. Ich bitte Sie einfach auch zu sehen, wir haben gute vermögens- und administrativ verwaltete Pensionskassen gehabt und haben auch heute durch den Stiftungsrat eine sehr gut paritätische geführte Pensionskasse.

Das Problem der Pensionskassen, dass sie jetzt in einer Unterdeckung sind, sind die Anpassungen der technischen Rahmenbedingungen, des technischen Zinssatzes, der Einführung der Generationentafel usw. Das führte dazu, dass diese notwendigen Korrekturen zu einer Unterdeckung geführt haben. Ich bitte Sie einfach zu sehen, es ist keine marode Pensionskasse, die hier vorliegt. Das hat übrigens auch niemand gesagt, Alder-St.Gallen. Wir haben hier eine sehr gute Pensionskasse, aber sie leidet darunter, dass sie in die Selbständigkeit entlassen wurde, nur auf einem Bein und nicht auf zwei sicheren Beinen. Und jetzt präsentiert die Regierung die Rechnung dieser Aussage, die sie gemacht hat, dass sie gesagt hat, sie fühlt sich weiterhin für die ehemaligen Mitarbeitenden bis 2013 verantwortlich, als die Regierung mit dem Kantonsrat in der Verantwortung lag. Sie fühlt sich hier für diese Senkung des technischen Zinssatzes verantwortlich. Sie hat die Rechnung von 202,5 Mio. Franken präsentiert.

Im Rahmen der Debatte zur Verselbständigung hat die Regierung das auch in der vorberatenden Kommission klar ausgeführt. Sie haben das zur Kenntnis genommen, Sie haben dem nicht zugestimmt. Aber die Regierung hat diese Verantwortung wahrgenommen und legt Ihnen das nun vor. Es geht jetzt darum, dass der Kantonsrat wieder die gleiche Verantwortung übernimmt und hier auch Zeichen setzt.

Was passiert, wenn wir nicht Eintreten und diese Einmaleinlage nicht mitfinanzieren? Dann ist klar wer zahlen muss, es sind die Aktivversicherten, die nachher diese 202,5 Mio. Franken zahlen müssen. Sie haben nachher eine tiefere Verzinsung, sie haben weniger Rente, weil sie die ehemaligen Mitarbeitenden des Staates, der Lehrkräfte, der Spitäler finanzieren müssen. Sie haben die Lasten zu tragen, welche die Regierung und der Kantonsrat bis Ende 2013 zu verantworten hatte – das geht doch nicht. Wir können doch als politisch Verantwortliche nicht hinstehen und sagen, dass uns die ehemaligen Mitarbeitenden egal sind, es geht wirklich nur um diese. Es geht nicht um die Sanierung einer Pensionskasse, es geht nur um die Verantwortung für diese pensionierten, ehemaligen Mitarbeitenden der Staatsverwaltung, der Spitäler und der Lehrkräfte. Wir können doch nicht hingehen, das ist uns egal, das sollen die Aktivversicherten zahlen.

Ich erinnere Sie daran, in den politischen Diskussionen um die Altersvorsorge wird immer wieder gesagt, es geht doch nicht, dass die Rentnerinnen und Rentner durch die Aktivversicherten bezahlt und finanziert werden müssen. Sie würden hier bei einem allfälligen Nichteintreten und nichts daran zahlen, genau das machen, nämlich dass die Aktivversicherten, die heute Arbeitenden bzw. Ihre Angestellten, für die andere Ansicht, ich nenne es nicht «Fehler» einer Zeit, als die Regierung verantwortlich war, und deren Folgen gerade stehen müssen.

Ich bitte Sie darum, es ist ein Zeichen von politischer Verantwortung übernehmen, es ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Personal, das jetzt hier angestellt ist und für uns arbeitet und von uns auch Aufträge erhält, dass sie auf diese Vorlage eintreten und anschliessend, nach einer allfälligen Klärung, darauf kommen wir noch, diese Vorlage auch unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Das Votum von Götte-Tübach hat mich schon ein bisschen aufgeweckt, als er gesagt hat, die SVP-Fraktion habe diesen Antrag auf Rückweisung gestellt. Ich habe Mühe, wenn man sich mit fremden Federn schmückt. Ich bitte den Fraktionspräsidenten und das Finanzkommissionsmitglied das Protokoll nochmals zur Hand zu nehmen auf S. 26 und sich beim nächsten Mal mit solchen Aussagen zurückzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion Rückweisung an die Regierung mit folgenden Aufträgen: «1. Die Regierung wird eingeladen:

a) unter Berücksichtigung des seit Dezember 2016 vorliegenden Sanierungskonzepts sowie der per ersten Januar 2019 geltenden technischen Grundlagen die Kosten einer Sanierung für sämtliche Arbeitgeber, die aktiv Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner mit und ohne Einmaleinlage transparent aufzuzeigen;

b) in Absprache mit dem Stiftungsrat eine Neubeurteilung über die Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, wenn der Deckungsgrad 100 Prozent erreicht hat, spätestens aber nach 10 Jahren;

c) die Kostensätze der Risikoversicherung sowie die Möglichkeit und die Auswirkungen einer Auslagerung an eine Versicherung zu prüfen.

2. Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat auf Grundlage der Ergänzungen und Abklärungen nach Ziff. 1 dieser Aufträge Antrag zu stellen über Massnahmen zur nachhaltigen Sanierung der St.Galler Pensionskasse.»

Die FDP-Fraktion ist mit der Vorlage der Regierung für eine Einmaleinlage nicht zufrieden. Diese Einschätzung haben wir im Januar 2017 bereits vorgenommen und öffentlich dargelegt, dass wir einen Einmalbeitrag auf der Grundlage der vorliegenden Botschaft ablehnen, umso mehr sich eine Vorlage nicht auf die Ausfinanzierung der Ansprüche der Rentner – bzw. Übergangsgeneration reduzieren kann. lch werde im Detail noch begründen, welche Informationen uns fehlen. Mit der Regierungsbank haben wir in der Zwischenzeit immerhin dahingehend Konsens, dass ein zusätzlicher Bericht erstellt werden muss. Der Weg hierfür ist aber noch offen.

Eine Sanierung einer Pensionskasse ist langfristig anzugehen, ohne dass man bereits das Endergebnis kennen kann. Eine unbekannte Grösse beeinflusst den Deckungsgrad, nämlich der dritten Beitragszahler. Da hat die Entwicklung an den Börsen- und Kapitalmärkten bzw. die Rendite, welche eine Kasse über Jahre hinweg erzielen kann, massgebend beeinflusst. Mit der Verselbständigung der Pensionskasse des Kantons ist der Stiftungsrat für Sanierungsmassnahmen zuständig. Deshalb erwartet die FDP-Fraktion, die Kosten für Arbeitnehmende wie für die angeschlossenen Arbeitgebenden – Kanton, selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Schulträger und weitere – aufzuzeigen und zwar unter Berücksichtigung des bereits durch den Stiftungsrat beschlossenen Sanierungskonzeptes. Eine Neubeurteilung soll dann erfolgen, wenn der Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht ist oder spätestens nach zehn Jahren. Die FDP-Fraktion lässt sich bei diesem Vorgehensantrag auch der Pensionskasse der St.Galler Gemeinden leiten, welche ebenfalls vor über zehn Jahren von ihren angeschlossenen Arbeitnehmern und Versicherten jedes Jahr je 1 Prozent Sonderbeitrag eingefordert hat und die Erhebung nach zehn Jahren abgeschlossen hat, da der Deckungsgrad 100 Prozent erreicht hat und heute darüber liegt. Eine weitere Entlastung der Arbeitsnehmerbeiträge stellt die Auslagerung der Risikoversicherung an Versicherer dar, da mit grosser Wahrscheinlichkeit die Arbeitnehmerbeiträge nochmals reduziert werden können.

Die FDP-Fraktion erwartet, dass die Regierung eine Auslegeordnung als Gesamtpaket vornimmt, wie es die Finanzkommission bereits vor über einem Jahr eingefordert hat. Eine Zusatzbotschaft an das Parlament wird Vertrauen in die Entscheidungsträger in diesem Parlament wie auch gegenüber den Versicherten und angeschlossenen Arbeitgebern schaffen. Es kann nicht sein, dass die Finanzkommission, das Parlament oder die Parteien Fragen stellen dürfen bzw. müssen, um die Vorlage einer Überarbeitung zu unterziehen bzw. einem Zusatzbericht zu erstellen. Mit dieser Arbeitsweise, das scheint mir zentral zu sein, können die Parlamentsvertreter eigentlich keine Sachverständigen beiziehen, was bei einem ordentlichen Ablauf mit Rückweisung an die Regierung möglich wäre, indem zum Beispiel dann die vorberatende Kommission oder in diesem Fall die Finanzkommission auch Sachverständige beiziehen kann. Ich meine diese Chance, bei Bedarf auch Externe beizuziehen, darf nicht vertan werden. Ansonsten, das ist zuzugeben, ist die Stossrichtungen des gestern eingereichten Rückweisungsantrags der FDP-Fraktion mit jener der andern drei Parteien vergleichbar. Unser Antrag ist aber in der Begründung und in der Auftragserteilung wohl enger wie auch klarer gefasst.

Bedenken Sie, ein Unterschied ist wesentlich: Mit der Rückweisung nach der Fasson der FDP-Fraktion, ist die Regierung in der Pflicht. Sie hat zu arbeiten. Wenn Sie es aber der Finanzkommission überlassen, dann wird es das Parlament sein und es wird auch das Parlament sein, das dann irgendwann wieder den schwarzen Peter zugeschoben bekommt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Wenige Jahre nach erfolgter Verselbständigung und Sanierung der Pensionskasse des Kantons St.Gallen, welche den Steuerzahler hunderte von Millionen Franken kostete, läuft diese bereits auf dem Zahnfleisch. Erstaunlich, wie nun vorgegaukelt wird, mit der Herabsetzung des technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent auf 3,0 Prozent und einer zweiten – die Allgemeinheit nochmals hunderte von Millionen Franken kostenden – Finanzspritze sei das Problem gelöst.

An dieser Stelle ist ein Vergleich mit der Pensionskasse des Bundes Publica angebracht. ln die Sanierung der Publica wurden bereits dutzende von Milliarden Franken gesteckt. Mittlerweile ist man sich ob der heiklen Gegebenheiten bewusst und blickt mit offenem Visier in die Zukunft. So senkt Publica per 1. Januar 2019 ihren technischen Zinssatz der offenen Vorsorgewerke von 2,75 Prozent auf 2,0 Prozent und denjenigen der geschlossenen Vorsorgewerke gar von 2,25 Prozent auf 1,25 Prozent. Bei der sgpk ist von einer Senkung auf 3,0 Prozent bzw. 2,5 Prozent die Rede. Damit ist diese weiterhin meilenweit von der ebenfalls teuer sanierten Publica entfernt. Ein offenes Visier bei der Pensionskasse des Kantons St.Gallen? Fehlanzeige!

Ein Quervergleich mit der erwähnten Pensionskasse des Bundes lässt eine einfache Schlussfolgerung zu: Auch eine zweite Finanzspritze samt Herabsetzung des technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent auf 3,0 Prozent oder 2,5 Prozent wird das sich angestaute Problem nicht lösen. Sollte der Rat dem Antrag der Regierung trotzdem folgen, so wird das Stimmvolk das zweite Mal an die Urne gerufen; und in absehbarer Zeit wohl auch ein drittes und vielleicht gar ein viertes Mal über weitere Sanierungen zu Lasten der Steuerzahler zu befinden haben.

Sprechen Sie mit privatwirtschaftlich geführten Pensionskassenexperten, so erhalten Sie mitunter folgende Antworten: Auch eine Senkung des technischen Zinssatzes auf 3 Prozent oder 2,5 Prozent ist Augenwischerei. Das sind keine enkeltauglichen Lösungen. lnteressant ist auch die kürzliche Aussage des Geschäftsführers der Pensionskasse der Gemeinden: «Die Kasse des Kantons habe mehrfach viel zu hohe Leistungsversprechen abgegeben.» Gar von «De-Luxe-Lösungen» ist die Rede.

Die Vorlage zur Ausfinanzierung von 2013 war ein Kompromiss, der die Vorlage mehrheitsfähig machte. Es kann dem Steuerzahler aber nicht zugemutet werden, nach so kurzer Zeit wieder den Geldbeutel in Millionenhöhe zu öffnen; zumal private Pensionskassen ihre Probleme auch selbst lösen müssen. Sind wir doch ehrlich: Die Mehrheit des Rates wie auch der Regierung war sich im Jahr 2013 sehr wohl bewusst, dass der Bogen nicht überspannt werden darf; ansonsten würde die Vorlage unweigerlich am Veto des Stimmvolkes scheitern.

Kommen wir zurück zur aktuellen Lage: Wie sagte doch der leitende Geschäftsführer der St.Galler Pensionskasse in einem Zeitungsinterview im April 2016: «Der Stiftungsrat der sgpk hat verschiedene Berechnungsgrund lagen angepasst. Dadurch erhöhten sich die Verpflichtungen der sgpk um mehr als 500 Mio. Franken. Allein für Einlagen in das Deckungskapital werden mehr als 300 Mio. Franken benötigt. Die geplante Einlage ist grundsätzlich ein freiwilliger Schritt der Regierung. Und: Es wird nicht ausgeschlossen, dass – nebst der aktuellen Subvention in Zukunft weitere Sanierungen nötig werden.»

Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht ist. Aber mit einer derartigen Vorgehensweise ist kein Blumentopf zu gewinnen. Spätestens das Stimmvolk wird dieser unsäglichen Salamitaktik einen Riegel schieben. Ziehen wir die Notbremse, um damit den Startschuss zu einer sauberen Lösung zu erteilen, die schonungslos alle Fakten auf den Tisch legt.  

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Nachdem der Regierungsrat bereits in die nachstehende Debatte eingegriffen hat, muss ich auch vor dem Eintreten auch noch etwas sagen. Es wurde von unserem Sprecher klar gesagt, die SVP-Fraktion ist nach wie vor gegen das Eintreten, unter anderem wegen diesen Ausführungen, wie sie Regierungsrat Würth angebracht hat, dass die Regierung der falsche Adressat sei, um das zu korrigieren. Aus diesem Grund haben wir gesagt, wir können nur eine Rückweisung mit Auftrag machen, haben vorerst gesagt, dass das nicht der richtige Ansatz ist – ich komme in der Eventualdiskussion darauf zurück. Darum ist die SVP-Fraktion nach wie vor gegen das Eintreten.

Die Ausführungen von Regierungsrat Würth hat jetzt relativ schön getönt, alles läuft gerade und gut, alle Informationen sind vorhanden. Dass aber die Informationen, soweit sie hier sind, aufgearbeitet wurden, dies war auch dank der Finanzkommission. Das wurde schön gesagt, aber es war im Jahr 2016 nicht die Idee, das nicht zu beraten. Da kam seitens der SVP-Fraktion der Antrag, dieses Geschäft zurückzustellen. Wir haben lange darüber diskutiert, auf welchem Weg sollen wir die Rückweisung machen, über das Parlament mit einem Auftrag, sollen wir damals schon nicht eintreten usw. Wir haben uns für diesen etwas untypischen Weg entschieden, die Vorlage nicht im Parlament zu überweisen für die Beratung, sondern zuerst soll der Stiftungsrat zusammen mit der Regierungsvertretung die Aufgaben zum Sanierungspaket lösen. Das wurde gemacht. Ein ganz wesentlicher Satz hat Regierungsrat Würth angetönt, das habe ich heute so zum erstem Mal gehört, dass es als Fehler erachtet wird, dass dieses Sanierungspaket mit allen zugehörigen Informationen nicht als Zusatzbericht, wie es unser Reglement auch vorsehen würde, dem Parlament zugewiesen wurde. Ich wurde bis vor kurzem angesprochen, was denn überhaupt mit diesem Paket ist, gibt es dieses Paket? Ich bin mir auch ganz sicher, von diesen 3'000 Demonstrantinnen und Demonstranten vom letzten Donnerstag sind sich ganz wenige bewusst, dass sie über ein Sanierungspaket auch zur Kasse gebeten werden, auch langfristig, und dass die ganze Problematik mit diesen 202 Mio. Franken nicht erledigt ist. Diese Kommunikation ist schlecht und falsch gelaufen. Dass die Finanzkommission diese Unterlagen hat, wie ausgeführt wurde, dem ist so. Aber das muss jetzt kommunikativ und inhaltlich aufgearbeitet werden. Der Stiftungsrat hat uns das Sanierungspaket mit der klaren Aussage präsentiert: Ihr habt da nichts dazu zu sagen. Das wurde so jetzt auch von Seiten der Regierung bestätigt – das ist so. Wir, als Vertreter des Arbeitgebers, tragen einen wesentlichen Teil zu diesem Sanierungspaket mit bei über die jährlichen Kosten in der laufenden Rechnung. Es ist nicht einfach so, dass das Problem erledigt ist. Die Kosten werden dort steigen. Ich möchte jetzt heute nicht über diese Zahlen zu sprechen beginnen. Ich bin gespannt, wie wir das, sofern es zu einer Rückweisung an die Finanzkommission kommt, diskutieren und wie offen der Stiftungsrat der Pensionskasse ist. Dass wir formell nicht Einfluss nehmen können auf das Sanierungspaket ist mir klar, aber wir müssen zahlen. Ich lebe da einfach nach dem Grundsatz: Wer zahlt befiehlt. Das wird eine spannende Diskussion.

Somit bin ich beim zweiten Punkt angelangt: Sollte unser Nichteintreten keine Mehrheit finden, obschon die Finanzkommission, wie es deren Präsident ausgeführt hat, ganz klar für Nichteintreten plädiert, werden SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion geschlossen nicht Eintreten. Wir bleiben bei dieser Meinung. Sollte das aber hier keine Mehrheit finden, gibt es den Eventualantrag von der Rückweisung an die Finanzkommission, wie das bereits von den Vorredner ausgeführt wurde. Aber ich hoffe, dass mindestens die Finanzkommissionsmitglieder der anderen bürgerlichen Fraktionen ihr Wort halten, die Lage hat sich nämlich nicht geändert, wir haben genau die selbe Lage, wie in allen Finanzkommissionssitzungen debattiert wurde. Somit ist für mich nach wie vor das Nichteintreten der richtige Weg.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Regierungsrat, spricht in seiner Funktion als Vizepräsident der Stiftung der sgkp: Es ist mir ein Anliegen, dass Sie auch zur Kenntnis nehmen, was der Stiftungsrat gemacht hat. Denn es gab jetzt gewisse Äusserungen, die so nicht zutreffend und richtig sind. Ich bitte Sie, diesbezüglich auch das rote Blatt zu konsultieren, bei Ziff. 1 wird klar ausgeführt, was der Stiftungsrat bis jetzt gemacht hat. Ich möchte nicht ins Detail dazu gehen, aber es ist klar, wir haben im Jahre 2016 die technischen Grundlagen angepasst, weil verschiedene Kassen das aktuell tun müssen. Weshalb müssen sie das machen? Weil der dritte Beitragszahler mehr oder weniger ausfällt. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass tiefe Renditen oder sogar Nullzinsen für eine Pensionskasse eine grosse Herausforderung darstellen, weil damit die Renditen deutlich tiefer sind. Das hat der Stiftungsrat zur Kenntnis genommen, hat gehandelt und die technischen Grundlagen angepasst. Dudli-Oberbüren der Zinssatz liegt nicht irgendwo bei 3 Prozent, der technische Zinssatz liegt per 1. Januar 2019 auf 2,5 Prozent. Das wurde vom Stiftungsrat beschlossen und er hat entsprechend gehandelt. Dass das etwas kostet, ist Tatsache. Das geht nicht ohne Reserven, weil sie flankierende Massnahmen brauchen. Wenn Sie den Umwandlungssatz von 6,4 auf 5,2 Prozent senken, dann hat das grosse Auswirkungen auf die Versicherten. Das müssen Sie mit entsprechenden Massnahmen flankieren oder Sie staffeln den Umwandlungssatz, da gibt es verschiedene Lösungen – das haben wir gemacht.

Wir haben Stiftungsrat ein Sanierungs- und Beteiligungskonzept beschlossen und das der Finanzkommission präsentiert. Das ist ganz entscheidend, denn der Stiftungsrat ist einerseits gesetzlich gefordert das zu machen und andererseits kann er auch nicht sagen: Wir hoffen nur. Wir haben gehandelt und deshalb ein Sanierungs- und Beteiligungskonzept beschlossen. Das wird ebenfalls auf den 1. Januar 2019 greifen, das wurde so beschlossen. Es ist so, Götte-Tübach, bei den Vorsorgewerken ist der Grundsatz nicht so, dass nur derjenige zahlt, der dann auch befehlen kann. Wir haben ein eidgenössisches Gesetz, das beschliesst, dass solche Vorsorgewerke (2. Säule) paritätisch einen Stiftungsrat haben. Das haben wir und es ist in der Kompetenz des Stiftungsrates, darüber zu entscheiden, wie diese Beiträge zu bezahlen sind bzw. diese Sanierung, und das haben wir gemacht. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das einstimmig gemacht, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ja, Götte-Tübach, das wird etwas kosten, das kann ich Ihnen jetzt schon versichern, weil diese Anpassung der technischen Grundlage, wie auch das Sanierungskonzept haben auch Auswirkungen auf die Arbeitgeber. Selbstverständlich aber auch auf die Arbeitnehmer, das ist auch klar.

Dieses Sanierungskonzept sieht vor, sowohl Arbeitnehmer, wie Arbeitgeber in die Sanierung miteinzubeziehen – also beide Seiten werden daran beteiligt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir aus Sicht des Stiftungsrates Sie sehr gerne darüber noch deutlicher informieren, auch schriftliche Informationen abgeben werden, wie sie alle Versicherten und Arbeitgeber bereits erhalten haben. Wir hatten zehn Veranstaltungen mit über 1'000 Besuchern gemacht, um das darzulegen. Das machen wir sehr gerne, dass wir Ihnen das im Kantonsrat noch deutlicher darlegen können. Da bin ich auch der Ansicht, das hätten wir besser machen können, aber man kann ja auch klüger werde – auch das ist ein Grundsatz in der Politik. Wir machen das sehr gerne, und deshalb kann ich dieser Rückweisung an die Finanzkommission auch aus Sicht des Stiftungsrates zustimmen.

Was mir aber auch noch ein Anliegen ist, die teilweise aufgebrachten Behauptungen, es sei eine schlechte Pensionskasse. Das ist es in der Tat nicht. Die Pensionskasse, Hartmann-Flawil hat hier völlig recht, ist gut geführt, sie hat gute Leute, die etwas von ihrem Handwerk verstehen und auch das Anlageteam ist höchst professionell und arbeitet in einem Zehnjahresvergleich sehr gut. Und alles was hier teilweise dargelegt wird, dass dem nicht so sei, das stimmt einfach nicht. Wir haben diesbezüglich ein sehr gutes Anlageteam. Deshalb bin ich der Meinung, ja, Transparenz tut wohl gut in der Sache. Schaffen wir diese Transparenz. Ich bin sehr gewillt, das mit Ihnen zu tun und ich bin auch der Ansicht, dass der Stiftungsrat seine Aufgabe gemacht hat, denn er hat die technischen Grundlagen neu gesetzt und er hat ein Sanierungskonzept beschlossen. Das sind wesentliche Dinge und Sie müssen davon Kenntnis haben. Wir haben es zumindest auf dem roten Blatt gemacht, aber wenn Sie noch einen zusätzlichen Bericht wollen, wir machen das sehr gerne.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir sind natürlich betroffen, denn es geht um die Frage, Finanzkommission oder Regierung. Tinner-Wartau, ich finde, wir müssen alle gemeinsam arbeiten. Es geht doch jetzt nicht um die Frage, wer arbeitet als erster. Sondern wir müssen alle gemeinsam arbeiten. Der Vorteil dieser Lösung «Kommission» ist, dass man auch dieser besonderen Konstellation verschiedener Zuständigkeiten gut gerecht werden kann. Ich sage es nochmals und ich werde es noch einige Male sagen müssen, die Regierung arbeitet kein Sanierungskonzept aus, aber Sie haben ein Interesse an diesem Konzept, das können wir ja nachvollziehen. Wir werden, wie gesagt, in dieser Kommission Ihre Fragen, die Sie formulieren, triagieren, was muss die Regierung aufarbeiten, was muss der Stiftungsrat aufarbeiten und das wird dann ausgebreitet. Darum ist die Lösung über die Kommission die Richtige.

Ich muss sagen, ich verwahre mich gegen den Vorwurf, wir hätten eine unvollständige Vorlage. Was den Zuständigkeitsbereich der Regierung anbelangt, wo es nur darum geht, dieses Nachfinanzierung nachzukorrigieren, ist diese Vorlage vollständig komplett. Die Zahl, die Sie in der Vorlage haben, diese 202,5 Mio. Franken, die ist weiterhin diese Zahl. Das kann ich Ihnen heute schon sagen, weil es ist gar keine politische Zahl, sondern es handelt sich um eine technische Zahl. Diese Zahl hat der Pensionskassenexperte ausgerechnet, das ist nämlich die Summe, die sich ausrechnen lässt in der Differenz technischer Zins 3,5 Prozent, technischer Zins 3,0 Prozent – das ist keine politische Zahl. Darum wird diese Endzahl weiterhin 202,5 Mio. Franken sein. Der technische Zins, vielleicht ist da nach wie vor missverständlich, ist wie der Name schon sagt, eine kalkulatorische Grösse für die Berechnung der Rentnerkapitalien. Das heisst, ein tieferer technischer Zins braucht logischerweise mehr Kapital und ein höherer technischer Zins braucht weniger Kapital. Und die Lage hat sich verändert, wie mehrfach dargestellt wurde, darum müssen wir diese Nachkorrektur machen. Wie das Seinerzeit die Regierung auch in Aussicht gestellt hat. Ich möchte das betonen, Güntzel-St.Gallen, Sie haben das aber auch bestätigt. Die Regierung, ich habe das im Eintretensvotum gesagt, hat auch 3,5 Prozent beantragt – da mache ich keine Hehl daraus. Aber wir haben gesagt, wenn es sich zeigt, dass wir mit 3,5 Prozent falsch liegen, dann werden wir nachkorrigieren. Das ist letztlich eine technische Angelegenheit – es ist so. Die objektiven Fakten haben sich verändert.

Der Impact, 3,5 oder 3 Prozent auf den Sanierungsdruck, den die Kasse hat, der ist natürlich schon da. Insofern besteht ein Zusammenhang zwischen der Piste Regierung und der Piste Stiftungsrat. Diesen Impact haben wir auch auf dem roten Blatt ausgeführt, es sind 3 Prozent Deckungsgrad, also 200 Mio. Franken sind 3 Prozent Deckungsgrad. Insofern ist es natürlich für die Kasse auch relevant, dass diese Mittel, die man korrekterweise nachfinanzieren muss, dass die auch in die Pensionskasse überführt werden können. Aber sie werden nicht dazu führen, dass vollständig alle Sanierungsfragen geklärt sind, sondern da greift das Konzept des Stiftungsrates, das er beschlossen hat, so oder so. Das ist vielleicht auch noch eine wichtige Information. Der Stiftungsrat hat seine Verantwortung wahrgenommen, unabhängig davon, wie Sie diese Vorlage entscheiden. Die Konsequenz ist, wenn Sie ja sagen zu einer Ausfinanzierung, wir dieser Sanierungsdruck etwas gemildert, wenn Sie nein sagen, wird er etwas verstärkt zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber und den aktivversicherten Arbeitnehmer – das sind die Fakten.

Wir werden den voll Support für den Antrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion geben und versuchen, gemeinsam Ihre Informationsbedürfnisse gut aufzuarbeiten und eine Auslegeordnung zu komplettieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wenn ich diesen Voten aus der Eintretensdebatte so zuhöre, dann stelle ich fest, dass das Grundverständnis, um was es bei dieser Vorlage überhaupt geht, nach wie vor nicht richtig geklärt ist. Hartmann-Flawil hat einiges ausgeführt, das zutreffend ist. Es geht bei dieser Vorlage zu aller erst um die Geschichte. Es geht gar nicht um eine Sanierungsvorlage. Die Sanierungsaufgabe ist Sache des Stiftungsrates. Wir haben das in der Regierung auch governancemässig so festgehalten, dass der Vertreter der Regierung im Stiftungsrat nicht der Finanzchef sondern ein anderes Mitglied ist. In der letzten Legislatur war ich dieser Vertreter und neu ist es Regierungsrat Mächler. Sie können diese Rollenteilung also auch personell festmachen. Das was die Regierung Ihnen vorschlägt ist eine Nachkorrektur der unzureichenden Ausfinanzierung zum Zeitpunkt 1. Januar 2014 – es geht nur darum. Sie haben nicht die Aufgabe, diese Kasse zu sanieren. Natürlich, das ist klar, wie in der Privatwirtschaft auch, werden die Sanierungsmassnahmen des Stiftungsrates sehr wohl auch finanzielle Auswirkungen haben für die Arbeitnehmer, wie auch für die Arbeitgeber. Wir haben Ihnen auf dem roten Blatt ja auch dargelegt, was die Beschlüsse des Stiftungsrates sind, die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,2 Prozent, die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2,5 Prozent, übrigens bei Berücksichtigung einer Generationentafel – das ist noch wichtig in der Gesamtbeurteilung, darum kann man auch nicht einfach einzelne Kennzahlen herauspflücken, wie das vorhin Dudli-Oberbüren gemacht hat.

All das wird natürlich kosten, das werden gebundene Ausgaben sein, die in den Budgets des Kantons, der Anschlussversicherten Arbeitgeber wie Universität, Spitäler, Gemeinden über die Lehrpersonen auch durchschlagen, aber auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Es ist nicht so, dass die Mitarbeitenden irgendwelche Extrawürste wollen gegenüber der Privatwirtschaft. Aber was die Mitarbeitenden nicht verstehen ist, dass sie die Rentenverpflichtungen, die bei der Verselbständigung unzureichend ausfinanziert wurden, nachfinanzieren müssen. Das ist unfair und entspricht im Grunde genommen auch nicht dem Kern der zweiten Säule, dem Kapitaldeckungsverfahren, sondern es führt direkt zu einem Umlagefinanzierungseffekt. Notabene etwas, das gerade die Bürgerlichen nicht wollen. Die Bürgerlichen, die Regierung und mittlerweile eigentlich alle, Hartmann-Flawil, stehen für dieses Dreisäulenprinzip und für dieses Kapitaldeckungsverfahren. Aber dann müssen wir es auch konsequent durchziehen, und das bedeutet, dass man bei einer Verselbständigung einer Kasse, und das auf der Basis einer Vollkapitalisierung, auch ausreichend nachfinanzieren muss. Es ist so, im alten System hatten wir ein unselbständiges, öffentliches Unternehmen. Legistisch über Verordnungen gesteuert, Regierung und Kantonsrat in der Verantwortung, und es war ein politisches Umfeld. Es trifft zu, da mache ich keinen Hehl daraus, dass man es in dieser Zeit der Staatsgarantie verpasst hat, weil die Staatsgarantie da war, genügend Reserven aufzubauen, genügend Muskeln anzusetzen, damit ein Übergang in die Vollkapitalisierung in die Selbständigkeit auch wirklich prästiert werden kann – das hat man verpasst. Deshalb musste nicht nur der Kanton St.Gallen, sondern alle Kantone mussten diese Nachfinanzierungen leisten, damit diese verselbständigten Kassen dann auch nach BVG- und Marktgrundsätzen geführt werden können.

Nun muss man tatsächlich in dieser Geschichte der Verselbständigung genau zurückschauen, und es ist so, dass die Frage technischer Zins 3,5 Prozent oder 3 Prozent umstritten war. Die Regierung hat 3,5 Prozent beantragt, es gab hier im Rat Anträge auf 3 Prozent, die wurden abgeschmettert, und mein Vorgänger, nicht im Sinne eines Sololaufs, sondern abgestimmt mit der Regierung, hat gesagt, dass wenn die Entwicklung Richtung 3 Prozent geht, dass die Regierung diese Vorlage nachjustieren wird und sie nochmals kommen wird. Nun ist es so, dass sie finanzrechtlich gesehen keine gebundene Ausgabe ist, sondern eine ungebundene, eigentlich eine freiwillige Leistung. Deshalb gibt es eine Volksabstimmung und darum müssen Sie letztlich nun diese Verantwortung mittragen. Für die Regierung ist es aber völlig klar, die Verhältnisse haben sich deutlich verändert. Bereits im September 2013 hat die Kammer der Pensionskassenexperten auf den 1. Januar 2014 hin den technischen Zins auf 3 Prozent gesenkt und es ist darum für uns völlig klar, dass wir hier jetzt mit dieser Einmaleinlage diese Nachfinanzierung korrekt abgrenzen und vollziehen müssen.

Ich erhoffe mir daher in der weiteren Diskussion in der Finanzkommission, dass man diese Zusammenhänge jetzt wirklich nochmals sauber aufnimmt, ausdiskutiert und dann die Dinge transparent auf den Tisch legt.

Wir sind zuversichtlich, dass wir schlussendlich doch noch einen Kompromiss finden können. Es wäre wichtig im Interesse einer fairen Sozialpartnerschaft. Hier geht es wirklich um eine Altlast, die wir, Kantonsrat und Regierung, zusammen bereinigen müssen im Interesse einer sauberen Pensionskassenverselbständigung die wir jetzt in einem zweiten Schritt vollziehen müssen.

Aber natürlich ist das gesamte Vorsorgeumfeld anspruchsvoll. Sie haben in den Eintretensvoten darauf hingewiesen und der Stiftungsrat hat dieses Vorsorgeumfeld in seinen Beschlüssen nun auch antizipiert, hat ein Sanierungskonzept ausgearbeitet, welches von Ihnen ja auch positiv gewürdigt wurde. Und natürlich werden wir bei dieser Diskussion in der Finanzkommission, das habe ich auch gestern mit dem Stiftungsratspräsidenten Joe Walser besprochen, alle Ihre Fragen, seien sie im Zuständigkeitsbereich der Regierung bzw. des Kantonsrates, seien sie im Zuständigkeitsbereich des Stiftungsrates aufnehmen, Auslegeordnungen machen und darlegen. Es gibt nichts zu verbergen, es liegt alles auf dem Tisch. Ich hoffe sehr, dass wir in der Finanzkommission schlussendlich dann doch noch zu einer Lösung kommen.

Wichtig ist aber, und das vielleicht selbstkritisch, das hätte man vielleicht schon im März machen sollen, aus dieser Diskussion, die wir jetzt aller Voraussicht nach nochmals führen werden in der Finanzkommission, muss nachher auch ein Bericht an den Kantonsrat erfolgen, damit alle 120 Mitglieder dieses Rates dann wirklich eine konsolidierte Ausgangslage haben. Das war unter Umständen ein Fehler, welcher der Finanzkommission und auch der Regierung unterlaufen ist.

Zum Formellen, und da möchte Tinner-Wartau ansprechen, denn es ist schon wichtig, welche Aufträge genau erteilt wurden. Das ist auch der Grund, wieso ich mich namens der Regierung gegen den Rückweisungsantrag an die Regierung äussere. Die Regierung hat frühzeitig die Finanzkommission über die Ausgangslage informiert, bereits im Jahre 2015. Die Regierung hat im Jahr 2016, noch in der alten Zusammensetzung, eine Vorlage ausgearbeitet. Wir haben das im Mai 2016 in der Finanzkommission beraten. Ich war damals als Stiftungsratspräsident auch mit dabei. Wir hatten Verständnis, dass, auch wenn es nicht um eine Sanierungsvorlage geht, die Finanzkommission sagte, dass sie auch wissen will, welches Sanierungskonzept der Stiftungsrat ausarbeitet und schnüren wird, dass war damals noch nicht beschlossen. Der Stiftungsrat hat Ende 2016 seine Beschlüsse gefasst und hat das dann im Januar 2017 der Finanzkommission präsentiert. Die Finanzkommission hat dann im März 2017 die Beschlüsse gefasst und es war auf dieser Piste nie so, dass man gesagt hat, es fehlen uns Unterlagen. Ich habe auch verschiedentlich nachgefragt. Es gab einmal einen Hinweis, man solle der Finanzkommission auch noch Bericht erstatten, wie diese Informationsanlässe gelaufen sind, die der Stiftungsrat bei den Versicherten durchgeführt hat. Das war das einzige, das nochmals anbegehrt wurde. Aber im Grunde genommen haben wir alle Unterlagen, die Sie verlangt haben, bereitgestellt bzw. der Stiftungsrat hat dies getan. Wenn man den Auftrag der seinerzeitigen Finanzkommissionssitzung vom Mai 2016 zitiert, Tinner-Wartau, explizit so, das steht auch im Protokoll, dass es sich nicht um einen Auftrag im Sinne von Art. 95 handelt, sondern dass die Regierung eingeladen wurde, zusätzliche Unterlagen bereit zustellen und aufzuzeigen, wie dieses Sanierungskonzept aussieht. Wir haben diese Aufgabe vollzogen und darum ist es auch nicht sachgerecht, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, sondern wir müssen in der Kommission versuchen eine Lösung zu finden auf der Basis der Fakten, auf der Basis der objektiven Zusammenhänge, so wie sie nun halt einmal daliegen.

In diesem Sinne bitte ich Sie auf die Vorlage einzutreten. Für die nachfolgende Diskussion habe ich es bereits vorweg genommen, die Regierung kann damit leben, dass man das in der Finanzkommission nochmals ausdiskutiert und anschaut. Wir legen alles offen, wir sind da wirklich transparent und wir hoffen, dass man dann in einem nächsten Umlauf doch noch eine Lösung finden wird.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, zuerst über die Rückweisung zu befinden und anschliessend die Bereinigung der entsprechenden Anträge vorzunehmen. Derzeit liegen dem Rat zwei Anträge vor. Nämlich einer der FDP-Fraktion und einer der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion und beim letztgenannten geht es anscheinend darum, dass hier eine inhaltliche Bereinigung stattfinden muss. Ich meine, zuerst muss über den Rückweisungsantrag als Gesamtes abgestimmt werden, und dann können wir immer noch mit dem obsiegenden Antrag eine entsprechende Korrektur vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
28.11.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
19.9.2017Wortmeldung

Regierungsrat, als Vertreter des Stiftungsrates: Zu Götte-Tübach: Ich kann Ihnen versichern, dass der Stiftungsrat über den Risikobeitrag immer wieder diskutiert, denn es ist seine Aufgabe diesen Satz festzulegen und ich bin überzeugt, das hat in der alten Zusammensetzung gemacht und das wird und muss er auch in den neuen Zusammensetzung machen. Hinsichtlich der Prüfung, ob man das allenfalls einer externen Versicherung übergeben will: Es wurde schon andiskutiert, aber ob man dazu in der Vergangenheit auch schon eine konkrete Offerte eingereicht hat, weiss ich nicht - ich denke eher nein. Das müsste allenfalls der ehemalige Präsident dann noch verifizieren.

Das hat man schon andiskutiert, aber seit ich im Stiftungsrat bin, hat man noch keine konkrete Offerte eingeholt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Regierungsrat, als Vertreter des Stiftungsrates: Tinner-Wartau, wie Sie richtig festgestellt haben, hat der Stiftungsrat bereits den Risikobeitrag gesenkt und zwar massgeblich von 3,5 auf 2 Prozent per 1. Januar 2019. Die Thematik, ob es noch weitere Senkungen möglich macht, ist in der ausschliesslichen Kompetenz des Stiftungsrates. Auch die Prüfung, ob man das allenfalls extern die Versicherung abgeben will, ist auch eine ausschliessliche Kompetenz des Stiftungsrates. Ich kann Ihnen aber zu diesem Punkt, weil er schon mehrmals diskutiert wurde, und weil er auch in der Finanzkommission Gegenstand von Diskussionen ist, versichern, dass ich das in den Stiftungsrat hineinbringen werde. Aber, ob wir es prüfen entscheidet der Stiftungsrat und der Stiftungsrat entscheidet auch ausschliesslich wie wir weitergehen. Ich kann es aber hineintragen, mehr kann ich nicht machen, der der Stiftungsrat hat hier die Kompetenz.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

legt ihre Interessen als Mitglied der Personalverbändekonferenz und als Präsidentin des kantonalen Mittelschullehrerinnenverbandes offen: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Regierung als Arbeitgeberin des Staatspersonals hat im April 2016 eine Vorlage für eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse von 202,5 Mio. Franken unterbreitet.

Die Zahlung geht auf eine Zusage der Regierung von 2014 zurück. Damals wurde versprochen rund 200 Mio. Franken in die Pensionskasse einzuschiessen, sollte der technische Zinssatz weiter sinken. Der Betrag entspricht den Verpflichtungen, für die gesprochenen Renten sowie für die Übergangsgeneration, wenn der technische Zinssatz auf 3 Prozent gesenkt wird. Diese Situation ist inzwischen eingetreten. Doch statt der versprochenen Summe beantragt die Finanzkommission lediglich 128 Mio. Franken. Die Verbände des Staatspersonals wehren sich. Erinnern Sie sich an die Demonstration ihm April 2017.

Dieser niedrige Betrag ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben, und auch wenn wir rechtlich nicht verpflichtet sind, diesen Betrag zu zahlen, sind wir moralisch sehr wohl in der Pflicht. Tagein tagaus leistet das Staatspersonal im Spital, in der Schule, bei der Polizei, an den Gerichten oder in der Verwaltung gute engagierte Arbeit. Die Geringschätzung gegenüber dieser Arbeit seitens der Finanzkommission ist ein Affront. Das Staatspersonal ist schwer enttäuscht von der Mehrheit der Finanzkommission. Die Pensionskasse ist für die heute Aktivversicherten eine Sparversicherung. Die Beiträge, die man einbezahlt, zusammen mit den Beiträgen des Arbeitsgebers sind massgebend für die zukünftige Rente. Es ist den heute Aktivversicherten also nicht zuzumuten, dass sie für die Renten der bereits Pensionierten aufkommen müssen, und nichts anderes geschieht, wenn die

Einmaleinlage kleiner ist als 200 Mio. Franken. Sie können nun anfügen, wir seien stur, und das sind wir ja nicht. Und als äussersten Kompromiss könnten wir uns auch mit den 151 Mio. Franken zufrieden geben, die Surber-St.Gallen angesprochen hat, im Hinblick darauf, dass dieser Viertel der Beteiligung des Personals bei der Ausfinanzierung gegeben ist. Wir haben es jetzt und heute in der Hand, uns als fairen und verantwortungsvollen Arbeitgeber, dem die Sozialpartnerschaft wichtig ist, zu beweisen. Das Versprechen an die Mitarbeitenden kann eingehalten werden. Ich bitte Sie, springen sie über ihren Schatten, unterstützen sie den Vorschlag der Regierung und zeigen Sie, dass Sie die Arbeit des Staatspersonals schätzen, Ihnen die Sozialpartnerschaft viel bedeutet, und dass die Regierung ein fairer Arbeitgeber bleibt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Entschuldigen Sie, dass ich nach der Regierung rede, an und für sich drückte ich vor Regierungsrat Michler seine Ausführung machte. Es ging um die selbe Thematik, ich habe das in meiner allgemein Würdigung zu Beginn dieses Geschäfts schon erwähnt, dass der Wunsch von verschiedenen Parteien vorhanden ist, dass man diese Fragen sehr intensiv prüft.

Ich habe auch dort schon festgestellt, dass es nicht an uns liegt, das zu beeinflussen. Es freut mich aber, das zu hören, dass der Vizepräsident von dieser Stiftung Willens ist, diese Thematik nochmals aufzunehmen.

Für mich stellt sich aber noch die Frage, dazu kann vielleicht nochmals der angesprochene Regierungsrat Stellung nehmen: Wurde es schon einmal angesprochen und diskutiert? Es muss ja nicht nur für künftige, es könnte auch schon in vergangenen Geschäften und Diskussionen zur Debatte gestanden sein, damit wir wenigstens eine Information zur Vergangenheit in dieser Thematik «Risikoversicherung» haben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des Verbandes der Kantonspolizei St.Gallen offen. Dem Antrag der Regierung ist ????...

Ich spreche also auch im Namen der rund 830 Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich rund um die Uhr Ihre Sicherheit in diesem Kanton gewährleisten. Das erwarten Sie zu Recht.

Die Situation der St.Galler Pensionskasse ist bereits eingehend diskutiert worden. Fakt ist: Der angenommene technische Zinssatz war falsch. Fehler sind zu korrigieren. Der Souverän, der St.Galler Stimmbürger, hat bereits einmal in der Sache entschieden. Drei Viertel des Korrekturbedarfs gingen zu Lasten des Kantons. Diese Vorgabe des Volkes, soll nun auch beim Zinssatz korrigieren gelten, das sind 150 Mio. Franken - das erwarten ihre Polizistinnen und Polizisten. Enttäuschen Sie sie bitte nicht. Sie werden von der Polizei auch nicht enttäuscht - Verlässlichkeit ist ein hohes Gut.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Aus unserer Sicht muss das Ziel sein, die St.Galler Pensionskasse grundlegend zu reformieren und nachhaltig zu sanieren. Klar ist auch für die Wirtschaftsgruppe, dass die Sanierung nicht alleine durch die Arbeitgeber bzw. Kanton und die Steuerzahler getragen werden kann. Die Versicherten sind ebenfalls in die Sanierungspläne miteinzubeziehen und müssen sich beteiligen. Mit dem Bericht der Finanzkommission wurde die geforderte Transparenz über das Gesamtbild erfüllt und die St.Galler Pensionskasse hat ein Sanierungs- und Beteiligungskonzept vorgelegt und entsprechend auch vorgelegt, wenn die Einmaleinlage nicht kommen würde. Die Wirtschaftsgruppe teilt die Auffassung der Finanzkommission, dass in Bezug auf den technischen Zinssatz die Annahmen im Nachhinein als zu optimistisch gewesen waren. Entsprechend unterstützt die Wirtschaftsgruppe den Kompromiss der Finanzkommission im Rahmen der Verselbständigung der Pensionskasse.

Folgende Punkte erachten wir dabei als wichtig: Es handelt sich um einen freiwilligen Beitrag des Kantons und nicht um ein Versprechen. Bei der beantragten Einmaleinlage handelt es sich um eine letztmalige Finanzierung des Kantons aus der Verselbständigung der Pensionskasse und die Aktivversicherten müssen sich, wie bei der ursprünglichen Ausfinanzierung, mit einem Viertel beteiligen.

In diesem Fall indirekt, indem die Einmaleinlage reduziert wird. Ich möchte nicht verhehlen, dass sich die Begeisterung zur Zustimmung der beantragten Einmaleinlage in Grenzen hält. Aber wir beurteilen diesen Lösungsvorschlag als vernünftigen Kompromiss, welcher mehrheitsfähig ist und in der Volksabstimmung, das ist auf die nächste Geländekammer, die wir im Auge behalten müssen, Chancen hat, durch die Stimmberechtigten bestätigt zu werden. Entsprechend spricht sich der Vorstand der Wirtschaftsgruppe einstimmig für die beantragte Einmaleinlage von 128 Mio. Franken aus. Ebenfalls möchte ich zum Schluss festhalten, das ein höherer Betrag von der Wirtschaftsgruppe nicht mitgetragen wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Sie sind mit der Beratung des Berichts so schnell fortgefahren, dass ich gerne noch einen Hinweis gemacht hätte zum Thema der Risikoversicherung unter Punkt 3.3: Hier stellt sich die Frage nachdem der Stiftungsrat der Pensionskasse die Prämie in der Zwischenzeit von 3,5 Prozent auf 2 Prozent gesenkt hat, sind wir sehr wohl der Meinung, dass hier noch ein weiteres Senkungspotential vorliegt bzw. ausgemacht werden könnte, und deshalb die Frage an den Vizepräsidenten des Stiftungsrates Regierungsrat Mächler, ob der Stiftungsrat bereit ist, eine weitere Senkung der Risikoversicherungsprämie zu prüfen, und wenn eine Prüfung vorgenommen wird, dies auch unter dem Aspekt der Konkurrenzsituation, sprich auch der Prüfung einer Versicherungslösung bzw. Outsourcing-Lösung andenken würde.

Ich bitte hier um eine kurze Stellungnahme des Vizepräsidenten des Stiftungsrates.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im März 2016 hat die Regierung dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zum Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse zugeleitet. Als vorberatende Kommission hat der Kantonsrat die Finanzkommission bestimmt. An ihrer Sitzung vom 19. Mai 2016 hat die Finanzkommission, die Einmaleinlage unter Beizug von Vertretern des Finanzdepartementes und das St.Galler Pensionskasse erstmals diskutiert.

Die Finanzkommission erachtete die Einmaleinlage als ultima ratio, wenn ein Sanierungskonzept keinen anderen gangbaren Weg aufzeigen würde, um die Unterdeckung der Kasse zu beseitigen. Die Kommission beschloss deshalb, die Beratung auszusetzen, bis das Sanierungs- und Beteiligungskonzept der St.Galler Pensionskasse vorliegt. Die St.Galler Pensionskasse hat das Sanierungsbeteiligungskonzept in der zweiten Jahreshälfte 2016 entwickelt und die Versicherten sowie die angeschlossenen Arbeitgeber im Januar 17 darüber informiert.

$An der Sitzung vom 19. Januar 2017 hat sich die Finanzkommission von Vertretern der St.Galler Pensionskasse über das Sanierungskonzept orientieren lassen und an der darauffolgenden Sitzung vom 16. März 2017 beschlossen, dem Kantonsrat den Antrag zu stellen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission war der Meinung, dass sich die vom Stiftungsrat eingeleiteten Massnahmen in einem Rahmen bewegen würden, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern zugemutet werden könne, ohne dass eine Einmaleinlage erfolgen müsse.

Der Kantonsrat ist in der Aprilsession 2017 entgegen dem Antrag der Finanzkommission auf die Vorlage eingetreten, hat sie aber mit folgenden Anträgen an die Kommission zurückgewiesen:

  1. Die Begründungen für die Einmaleinlage auf der Grundlage der Rückmeldungen der von den Fraktionen aufgeworfenen Fragen zu ergänzen.

  2. Die Vorlage mit dem Ziel der Beratung in der Junisession aufzubereiten.

Angesichts des Umfangs der Fragen war eine Aufbereitung der Unterlagen bis zur Junisession 2017 nicht möglich. Die Finanzkommission hat sich an zwei weiteren Sitzungen im Juni und im August 2017 mit der Einmaleinlage beschäftigt. Vorab ist festzuhalten, dass es sich bei der Einmaleinlage um einen Sachverhalt aus der Vergangenheit handelt, als die Führung der Kassen in der Verantwortung des Kantons lag. Die Einmaleinlage steht zur Diskussion, weil bei der Ausfinanzierung im Nachhinein betrachtet von zu positiven Annahmen bezüglich des technischen Zinssatzes ausgegangen wurde. Inzwischen liegt die Verantwortung für die Entwicklung der Pensionskasse beim Stiftungsrat. Er ist gemäss Bundesgesetzgebung für die Gesamtleitung, für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, für die strategischen Ziele sowie für die finanzielle Stabilität der Stiftung verantwortlich. Es handelt sich deshalb bei der Einmaleinlage um einen freiwilligen, letztmaligen Beitrag an die Stiftung, der über die gebundenen Ausgaben hinausgeht, zu welchen der Kanton, wie jeder andere Arbeitgeber auch, verpflichtet ist. Mit der von der Regierung beantragten Einmaleinlage werden nachträglich die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent auf 3 Prozent auf Rentenverpflichtungen, welche bereits im Zeitpunkt der Ausfinanzierung bestanden, abgegolten. Die 202,5 Mio. Franken betreffen die folgenden Personengruppen: 148,2 Mio. Franken entfallen auf Rentenverpflichtungen gegenüber den 8'591 aktuell rentenbeziehenden Personen, welche die St.Galler Pensionskasse von der Versicherungskasse für das Staatspersonal und von der Lehrerversicherungskasse übernommen hat. 54,3 Mio. Franken entfallen auf Rentenverpflichtungen gegenüber 1'424 Personen der Übergangsgeneration, die gemäss dem Pensionskassengesetz im Leistungsprimat verbleiben. Die Finanzkommission kann nachvollziehen, dass der von der Regierung und dem Pensionskassenexperten der Versicherungskassen beantragten technische Zinssatz von 3,5 Prozent zum Zeitpunkt der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 sich im Nachhinein als zu optimistisch erwies. Ein tieferer Zinssatz hätte bereits damals eine höheren Ausfinanzierungsbeitrag in der Höhe der von der Regierung vorgeschlagenen Einmaleinlage bedeutet. Ob ein anders geschnürtes Gesamtpaket damals im Kantonsrat und in der Stimmbevölkerung eine Mehrheit gefunden hätte, bleibt offen. Mit der Verselbstständigung der St.Galler Pensionskasse ist es jedoch nicht mehr Sache des kantonalen Gesetzgebers vorsorgerechtlich relevante Beschlüsse zu fassen. Möglich bleibt einzig eine freiwillige Einmaleinlage, zu der der Kanton rechtlich nicht verpflichtet ist. Bei der ursprünglichen Ausfinanzierung mussten sich die Aktivversicherten mit einem Viertel beteiligen. Die Finanzkommission hält auch bei einer neuerlichen Einlage in vergleichbarer Weise an dieser Arbeitnehmerbeteiligung fest. Die Arbeitnehmer werden allerdings keinen direkten Sanierungsbeitrag auf den Lohn bezahlen, sondern die Sanierung mit einer Minderverzinsung der Sparkapitalien mitfinanzieren. Dieses Konstrukt führt dazu, dass die notwendige Einmaleinlage von 128 Mio. Franken tiefer ist, als der rechnerische Wert von drei Vierteln der 202,5 Mio. Franken. Da die Arbeitgeber einen Teil der Differenz zwischen dem Zielwert von 202,5 Mio. Franken und dem vom Kanton einbezahlten Wert erwartungsgemäss unter Berücksichtigung der möglichen Deckungsgradschwankungen ebenfalls mittels ordentlicher Sanierungsbeiträge mitfinanzieren. Der Deckungsbeitrag der St.Galler Pensionskasse beträgt per 31. August 2017 rund 94,5 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Walser-Sargans tritt in den Ausstand.

Der Kantonsrat führte die Eintretensdiskussion zu diesem Geschäft bereits in der Aprilsession 2017. Er wies es damals mit Aufträgen an die Finanzkommission zurück.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Vorab der danke ich, dass Sie nun in einem zweiten Anlauf auf diese Vorlage eintreten. Die Regierung hat mit ihrer Vorlage vom März 2016 die Verantwortung wahrgenommen. Wir haben im Rahmen der Verselbständigung gesagt, dass sollte sich der technische Zins nochmals absenken, dass wir nochmals eine Vorlage bringen, das haben wir auch getan.

Was ist das technische Zins? Ich habe den Eindruck, wir reden laufend über Dinge, die vielleicht in der Wirkung nicht allen klar sind. Es ist letztlich eine kalkulatorische Grösse. Eine Grösse, die man nimmt, um die Rentenverpflichtungen zu berechnen. Wenn dieser Satz tiefer ist, dann muss der Betrag entsprechend höher sein, und wenn er höher ist, ist der Betrag kleiner.

Wir haben das in unserer Vorlage ausgeführt. Wir haben dargestellt, wie sich die 200 Mio. Franken, die wir Ihnen beantragen, berechnen: 148,2 Mio. Franken für die Rentenverpflichtungen gegenüber den aktuell rentenbeziehenden Personen und 54,3 Mio. Franken für die Rentenverpflichtungen gegenüber der Übergangsgeneration. Es wurde vorhin gesagt, dass sich die Zeiten verändert haben. Die Zeiten, und das möchte ich Ihnen einfach auf nochmals in Erinnerung rufen, haben sich weiter verändert, über diese 3 Prozent hinaus. Die 3 Prozent wurden ja seinerzeit von der Kammer der Pensionskassenverantwortlichen im Herbst 2013 festgelegt. Die Volksabstimmung war im Juni 2013, die Beratung hier im Rat im Februar 2013. Also bereits im Jahr der Beschlussfassung hat sich der technische Zins in die «befürchtete» Richtung verändert, und wir mussten, wie erwähnt, dieser Verantwortung nun mit dieser Vorlage nachkommen. Aber der technische Zins hat sich weiter abgesenkt. Wir sind im Jahr 2015 bei 2,75 Prozent gelandet und im Jahr 2016 bei 2,25 Prozent. Und Verantwortung für diese weitere Absenkung, das möchte ich hier nochmals betonen, hat der Stiftungsrat wahrgenommen in dem er auch ein Sanierungspaket gemacht hat. Das was wir heute beschliessen, ich kann es nicht genug betonen, ist im Grunde genommen die letzte Etappe der Verselbstständigung der St.Galler Pensionskasse. Es ist die nachträgliche Einlösung dieses seinerzeitigen Versprechens der Regierung - das zur Ausgangslage.

Wir haben die Frage der Mitarbeiterbeteiligung auch einlässlich geprüft. Wir haben der Finanzkommission auch die rechtlichen Überlegungen dargelegt. Es ist so, dass zum seinerzeitigen Zeitpunkt der Verselbständigung, wir schafften ja damals das Gesetz über die St.Galler Pensionskasse, eine direkte Beteiligung der Mitarbeitenden möglich war. Jetzt war das nicht mehr möglich. Sie haben es nun so gelöst, dass sie eine, wie Surber-St.Gallen gesagt hat, indirekte Beteiligung der Versicherten vorsehen, in dem sie einfach den Betrag absenken. Ob diese Absenkung nun auf 150 Mio. Franken gehen soll oder auf 128 Mio. Franken, scheint dann in der Detailberatung nochmals ein Ringen auszulösen.

Nichtsdestotrotz, es zeichnet sich ein Kompromiss ab, und das ist das Gute und Positive an dieser Debatte. Ein Kompromiss ist immer eine Frage des Standpunkts, wollen wir das Trennende in den Vordergrund schieben. Also uns trennen konkret 72 Mio. Franken. Die Regierung will 200 Mio. Franken, der Rat die Mehrheit, wie es sich abzeichnet 128 Mio. Franken. Soll ich nun namens der Regierung das Trennende in den Vordergrund schieben oder das Gemeinsame, dass es eine Wende gegeben hat in dieser leidigen Debatte, und schlussendlich eben doch eine Lösung, die das Volk dann noch sanktionieren muss. Ich meine, insgesamt ist es wichtig, dass wir in der Politik das gemeinsame betonen, auch wenn wir uns in der Regierung eine andere Lösungen gewünscht hätten. In diesem Sinne, ich betone es nochmals, sind wir jetzt wirklich auf der letzten Etappe. Dieser äusserst komplexen Verselbständigungsübung der St.Galler Pensionskassen. Ich möchte an dieser Stelle auch explizit danken, denn das war wirklich eine anforderungsreicher Prozess der Verwaltung, die das vorbereitet hat. Auch Ihnen, dem Parlament, welches schwierige Entscheidungen lösen musste, auch heute jetzt nochmals auf dieser letzten Etappe einen schwierigen Entscheid fällen muss, dem Stiftungsrat, der vorzügliche Arbeit geleistet hat in dieser Aufbauphase dieser Pensionskasse und namentlich auch den Versicherten, den Mitarbeitenden, die diesen Prozess auch mitgetragen haben.

Ich bin froh, dass schlussendlich der Kantonsrat diesen letzten Aspekt auch in die Überlegungen miteinbezogen hat in der Finanzkommission und vorhin auch in der Eintretensdebatte.

Also fällen Sie einen Entscheid, fällen Sie einen Entscheid, den wir gemeinsam dann in der Volksabstimmung vertreten können, weil, da sind wir uns glaube ich einig, es ist sehr komplex, es braucht sehr viel Überzeugungs- und Erklärungsarbeit den Menschen in unserem Kanton nochmals darzulegen, dass wir damals auf falschen oder auf unzureichenden Grundlagen ausfinanziert haben, und jetzt diesen Fehler nochmals nachträglich nachjustieren müssen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, dass Sie zu dieser Wende beigetragen haben, dass wir zu einer Lösung kommen und der ich hoffe, dass wir dann am Schluss gemeinsam auch in der Volksabstimmung diese Lösung vertreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es stellt sich nun die Frage, was haben erreichen nachdem wir weit über ein Jahr an diesem Geschäft der Pensionskasse diskutierten, philosophierten und viel Ärger mit uns auf den Weg nahmen. Ich glaube, das Resultat lässt sich zeigen. Wir haben ein Vorschlag, auf den komme ich dann nochmals zurück, mit 128 Mio. Franken und wir haben deutlich mehr Transparenz als in der ursprünglichen Vorlage noch vor mehr als einem Jahr.

Ich kann eines vorwegnehmen: Entgegen der Diskussion innerhalb der Finanzkommission stellt die SVP-Fraktion keinen Antrag auf einen tieferen Sanierungsbeitrag, wie die 128 Mio. Franken, in anderen Worten heisst das: Die SVP-Fraktion wird grösst mehrheitlich die 128 Mio. Franken mittragen. Die einen aus Überzeugung, die anderen aus Kompromissbereitschaft und die anderen zähneknirschend. Uns ist aber ganz klar, und es ist auch wichtig und richtig, nicht nur in diesem Geschäft, dass das Volk das letzte Wort hat. Ob es uns gelingen wird, diese Botschaft, welche wir im Parlament anderthalb Jahre übten, verbesserten und wissenschaftlich erforschten, dem Volk so rüber zu bringen. Ob es dann ein klares ja auch im Volk gibt, wird sich im kommenden Jahr zeigen.

Wir haben immer wieder in der Debatte auf die Vergangenheit zurückgeblickt. Uns ist bewusst, es war nicht als optimal, uns ist aber auch bewusst, es war eine andere Gesetzgebung auf Bundesebene, dass eine Pensionskasse in diesen Zustand kam, wie sie war, als wir sie verselbständigten.

In dieser Zusatzbotschaft wird klar aufgezeigt, wie das Sanierungspaket aussieht. Es sieht einen grösseren Beitrag ab dem Jahr 2019, sofern die Entwicklung nicht noch ein Wunder bringt von 7,7 Mio. Franken ohne diese Sanierung, und von 6,3 Mio. Franken mit der Sanierung. Das müssen wir wohl oder übel schlucken im Sinne des Arbeitgebers. Wir werden aber, und da muss ich keinen Hehl daraus machen, das nie versuchen zu bekämpfen, aber wir werden umso mehr versuchen, in sämtlichen Budgetprozessen, der nächste steht schon bereits vor der Tür, die Personalkosten und -entwicklung im Kanton ganz scharf zu überprüfen, denn wir haben dort keine Luft mehr. Jene Leute, die heute einen Job innerhalb der Staatsverwaltung haben, haben es verdient, anständig entlöhnt zu werden und eine respektable Pensionskasse zu haben. Wir haben aber keine Luft mehr, diesen Apparat auszubauen.

Es ist uns klar, wir haben nichts mehr zu sagen über die Leistungen, und wir haben nichts mehr zu sagen, wie der Stiftungsrat mit gewissen Fragestellungen umgeht. Ich denke aber, der Stiftungsrat hat die Debatten innerhalb der Finanzkommission und innerhalb des Parlaments sehr detailliert verfolgt und wird verschiedene Varianten prüfen, ob Optimierungsbedarf besteht. Ich denke hier an Auslagerung des Risikoteils, ich denke generell an Leistungen der Kasse, die nach wie vor feudal sind, wenn ich das zum Beispiel mit der Industrie vergleiche. Wir akzeptieren es und haben es zu akzeptieren. Diese Fragen kann allein der Stiftungsrat machen, die entsprechenden Vertreter wissen das, und wir werden diese Entwicklung sehr genau beobachten.

Ich komme zum Schluss: Ich habe schon gesagt, die SVP-Fraktion akzeptiert diese 128 Mio. Franken. Wir werden die 202 Mio. Franken und jegliche Anträge die höher sind klar und vehement bekämpfen und hoffen, dass wir mit diesen 128 Mio. Franken Einmaleinlage die Vergangenheit dieser Kasse definitiv abschliessen können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ziff. 1 Abs. 1. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, am Entwurf der Regierung festzuhalten und für den Fall, dass der Kantonsrat diesem Antrag bzw. dem Antrag der Regierung nicht zustimmt, Ziff. 1 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton leistet der St.Galler Pensionskasse eine Einmaleinlage von Fr. 151'875'000.»

Gerne nehme ich zum Antrag der SP-GRÜ-Fraktionen, dass man die 202,5 Mio. Franken unterstützen soll, das ist ja zugleich das rote Blatt der Regierung, Stellung.

Sie haben die letzten Worte von Regierungsrat Würth in Erinnerung, er hat darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in den letzten Monaten in der Finanzkommission und auch in diesem Rat doch als erfreulich zu beurteilen ist. Ich kann mich dieser Aussage gut anschliessen. Es ist wichtig, dass wir hier die notwendigen Schritte gemacht haben, dass wir zu einer Vorlage und zu einem Betrag kommen, der mithilft, dass die St.Galler Pensionskasse wieder in ein besseres Fahrwasser kommen kann.

Es enthebt uns aber nicht der Verantwortung, dass wir den Argumenten des Personals und auch der Regierung die nötige Aufmerksamkeit schenken. Die nötige Aufmerksamkeit, denn es gibt klare Gründe, die dafür sprechen, dass der Kantonsrat den vollen Betrag von 202,5 Mio. Franken spricht. Es ist darum auch wichtig, dass sie diese Argumente, die auch seitens des Personals eingebracht wurden, auch hören. Es ist kein Öl ins Feuer giessen, und Sie werden auch nichts solches von mir oder von der SP-GRÜ-Fraktion hören, sondern es sind Argumente, die dafür sprechen, dass man den Gesamtbetrag sprechen soll.

Und wenn ich beim Erfreulichen bin, dann ist es auch erfreulich, dass sich durchgesetzt hat, dass die Regierung und der Kantonsrat bis Ende 2013 verantwortlich waren für die Pensionskassen der Volksschullehrkräfte und des Staatspersonals. Sie sind auch verantwortlich für die ganze Bewirtschaftung, für die Geldeinlagen, für Unterdeckungen, Überdeckungen usw., für Entscheide zu den technischen Grundlagen, und das ist erfreulich. Bisher habe ich solche Aussagen eigentlich nie in dieser Deutlichkeit gehört.

Und jetzt kommt die Phase der Verselbständigung, die per 1. Januar 2014 umgesetzt wurde. Und da war der Kantonsrat in der vollen Verantwortung. Er hat bestimmt, wie die Grundlagen sind. Er hat zwei schwierige Bereiche geregelt. Einmal die Realverzinsung von 2 Prozent, die spielt hier keine Rolle mehr, das wurde festgelegt mit den entsprechenden Folgen. Der zweite Entscheid war hingegen dieser technische Zinssatz von 3,5 Prozent. Und auch hier ist es absolut sehr erfreulich, dass quer durch alle Fraktionen akzeptiert wird, dass diese Annahme sich als zu positiv herausstellte. Das hatten wir vor einem Jahr noch nicht, als die Vorlage von der Regierung vorgestellt wurde. Ich danke Ihnen, dass Sie das auch so sagen konnten und auch so akzeptieren.

Es war dazumal klar, und es war die Aussage von externen Experten und wie vorhin Regierungsrat Würth ausgeführt hat, es war auch die Empfehlung der Kammer der Versicherungsexperten. Der technische Zinssatz definiert ja, wie viel Geld brauchen wir zur Sicherstellung der Renten der ehemaligen Angestellten des Kantons, der Lehrkräfte und der Spitäler. Hier wurde ausgerechnet einschliesslich Übergangsgeneration, die Zahlen hat der Kommissionspräsident ausgeführt, etwa 150 Mio. Franken betreffen die Sicherung der Renten der ehemaligen Angestellten und etwa 50 Mio. Franken sind für die Übergangsgeneration.

Und jetzt kann man auch feststellen, von diesen 202,5 Mio. Franken ist kein einziger Franken für die Aktivversicherten. Es sind alle zur Sicherung der Rentenansprüche der bereits pensionierten und der Übergangsgenerationen. Es sind ausschliesslich Berechnungen für die Zeit, als die Regierungen und der Kantonsrat die Verantwortung zur Führung dieser beiden Pensionskassen trugen. Und es geht hier nur um die ehemalige Mitarbeitenden. Jetzt frage ich Sie, wer soll für diese 202,5 Mio. Franken geradestehen? Sollen das die ehemaligen Verantwortlichen, die den Weg bestimmt und die Rahmenbedingungen gesetzt haben oder sind es die Aktivversicherten, nicht die Pensionierten oder die Übergangsgeneration, die Aktivversicherten, die bis Ende 2013 keine Möglichkeit hatten, an diesem Geschäft aktiv und gleichberechtigt teilzunehmen. Die Antwort wäre aus meiner Sicht eigentlich klar: Die Verantwortung übernehmen müssen wir als Vertreter der damalig Verantwortlichen bis Ende 2013.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Regierung beantragt weiterhin eine Einmaleinlage von 202,5 Mio. Franken in die St.Galler Pensionskasse. Sie hält damit auch am Antrag und der Botschaft vom 29. März 2016 fest. Sie begründete diesen Betrag in der Reduktion des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3 Prozent auf Rentenverpflichtungen rückwirkend auf den Termin der Verselbständigung vom 1. Januar 2014. Die 3,5 Prozent waren also zu optimistisch, das weiss man heute. Doch zum Zeitpunkt der Verselbständigung der Pensionskasse war der Zinssatz nicht grundsätzlich falsch. Stellen sie sich vor, der umgekehrte Fall wäre eingetreten. Was wäre passiert, wenn der Zinssatz zu tief gewesen wäre? Der Kanton hätte dann einen zu hohen Betrag in die Kasse einbezahlt. Wir hätten dann Steuergelder verschenkt bzw. wären nicht haushälterisch damit umgegangen.

Ich weiss, der Vergleich hinkt, aber er zeigt auf, in welche Verantwortung wir als Kantonsrat stehen. Genau diese Verantwortung gibt uns das Recht, auch heute zu hinterfragen, ob der Antrag der Regierung über die 202,5 Mio. Franken gerechtfertigt ist.

Und Fragen gab es genug, denn der Bericht der Regierung war nicht nur für mich, wohl auch für andere zu unklar. Es fehlten wesentlichen Grundsätze. Es wäre gegenüber den Bürgern und Steuerzahler nicht zu verantworten gewesen, auf dieser Basis eine Einmaleinlage in die Pensionskasse des St.Galler Staatspersonals zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion reichte ein Antrag auf Nichteintreten ein, was zur Folge hatte, dass das Geschäft vom Kantonsrat wieder an die Finanzkommission zur näheren Beurteilung zurückgewiesen wurde. Das war richtig, denn nun liegt ein breit abgestützter und umfangreicher Bericht der Kommission vor. Endlich bringt er nun mehr Transparenz in das komplexe Sachgeschäft, denn man kann nun geschichtlich herleiten, wie der Fehlbetrag zustande kam und die veränderte Ausgangslage seit dem Antrag der Regierung vom 29. März 2016 kann mit einbezogen werden.

Besonders zu erwähnen ist, dass die verselbstständigte Pensionskasse ein umfangreiches Sanierungs- und Beteiligungskonzept erarbeitet hat. Es tritt aber 1. Januar 2019 ungeachtet der Einmaleinlage des Kantons in Kraft. Der nun vorliegende Bericht der Finanzkommission war aus Sicht der FDP-Fraktion zwingend nötig. Er hilft, die Höhe der Einmaleinlage überhaupt bestimmen zu können. Endlich konnte auch die Kommission auf sachlicher Basis über eine Lösung diskutieren. 128 Mio. Franken sind das Resultat dieser Diskussion. Sie widerspiegeln ein politisches Resultat, das kontrovers aber sachlich aus dem Bericht abgeleitet wurde. Die Kommission legt nun 128 Mio. Franken, Sie haben es gehört, 74,5 Mio. Franken tiefer als die Regierung vor. 50 Mio. Franken, weil die Versicherten gemäss Beteiligungskonzept an der Sanierung mit 25 Prozent mitfinanzieren, und, Surber-St.Gallen, 24,5 Mio. Franken, weil der Kanton die Kasse durch ordentliche Sanierungsbeiträge als Arbeitgeber mitfinanziert. Grund ist die Beteiligung der Arbeitnehmer über die Minderfinanzierung des Sparkapitals anstatt über Lohnabzüge. Hier zahlt der Kanton als Arbeitgeber mit.

Ich verzichte bewusst auf weitere Zahlen und Fachbegriffe um diesen Entscheid zu begründen, sie würden nur mehr verwirren anstatt Klarheit schaffen. Die 28 Mio. Franken sind die Summe aller heute relevanten Einflüsse auf die St.Galler Pensionskasse. Sie ziehen letztmalig und endgültig einen Schlussstrich im Zusammenhang mit der Verselbständigung der Kasse. Sie helfen der gut geführten Kasse namhaft die Sanierung voranzutreiben und sie sind auch eine Anerkennung an die Versicherten, welchen einen grossen Teil an die Sanierung beitragen. Und für uns sind sie die maximale Obergrenze, die wir gegenüber dem Steuerzahler verantworten können.

Es geht um Vergangenheitsbewältigung. Als Arbeitgeber und ursprünglicher Pensionskassenverantwortliche liegt der Kanton und die Regierung in der Pflicht, eine Einmaleinlage zu leisten. Rechtliche Ansprüche bestehen keine. Wir, die FDP-Fraktion, bieten Hand für eine einvernehmliche Lösung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat die Aufträge, die dieser Rat mit der Rückweisung ihm April erteilt hat, erfüllt. Sie hat zum einen jene offenen Punkte geklärt, die mit ein Grund waren, dass diese Vorlage eine solch lange Vorgeschichte hat. Und sie hat zum anderen einen Kompromiss ausgearbeitet, der den Forderungen der Pensionskasse ziemlich weit entgegenkommt, nicht aber so weit, dass die Vorlage spätestens in der obligatorischen Volksabstimmung scheitern müsste. Mio.Die CVP-GLP-Fraktion steht deshalb hinter dem Kompromiss. Die beantragte Einmaleinlage von 128 Mio. Franken geht zwar mit Sicherheit an die Grenzen dessen, was die bürgerliche Wählerschaft nochmals zu leisten bereit ist. Doch immerhin lassen sich gute Gründe für diesen Kompromiss anführen:

  1. Der Kanton steht zu den Rahmenbedingungen der damaligen Ausfinanzierung und die Rahmenbedingungen waren namentlich für die Rentenbezüger und die Übergangsgeneration ausserordentlich teuer und grosszügig. In Bezug auf den technischen Zinssatz waren die Annahmen aber zu optimistisch. Hier bessert der Kanton jetzt noch einmal nach, und zwar freiwillig und nicht aufgrund irgendwelcher Versprechen.

  2. Der Maximalforderung von Pensionskasse und Regierung wird nicht entsprochen, dies entspreche auch nicht der Lösung vor vier Jahren. Stattdessen soll nicht einfach die ganze Last der Bevölkerung überbürdet, sondern auch diesmal, dass versicherte Personal in angemessener Weise mit einem Viertel beteiligt werden.

  3. Die Pensionskasse hat zwischenzeitlich ein Sanierungs- und Beteiligungskonzept vorgelegt, das aufzeigt, wie bei Bedarf die finanzielle Gesundung der Pensionskasse aus eigener Kraft und ohne weitere Belastung der St.Galler Bevölkerung an die Hand genommen würde. Damit ist auch klar, dass die beantragte Einmaleinlage der letzte zur Zuschuss ist, denn die Pensionskasse aus öffentlichen Mitteln erhält.

Die CVP-GLP-Fraktion erachtet den vorliegenden Kompromiss aus den genannten Gründen als nachvollziehbar hergeleitet, als gut austariert und als die einzige Variante, die Chance hat, in der Volksabstimmung zu bestehen.Im Sinne des Kompromisses verzichte ich ganz bewusst darauf, die diversen Polemiken von links zu kontern, obwohl es noch viel zu kommentieren gäbe. Ich bitte die Ratslinke nun nicht weiter Öl ins Feuer zu giessen und auf diese Weise einzig die Kompromisslust der politischen Mitte auf die Probe zu stellen und die Vorlage an der Urne zu gefährden. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzkommission und hofft, mit Blick auf die Volksabstimmung, auf eine möglichst breite Unterstützung in diesem Rat.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Wort ist frei für eine allgemeine Würdigung des Beratungsergebnisses der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

im Namen der SP-GRÜ-Fraktion: Dem Antrag der ??? ist zuzustimmen.

Sie haben den ursprünglichen Antrag der Regierung abgelehnt. Wir schlagen Ihnen vor, dass man den echten Kompromissvorschlag zur Diskussion stellt. Er basiert auf der Aufteilung anlässlich der Verselbständigung, indem dort drei Viertel durch den Arbeitgeber bezahlt wurden und ein Viertel übernahmen die Versicherten.

Wenn Sie jetzt den Vorschlag der Finanzkommission anschauen, dann hat es hier zwei Strick- oder Webfehler. Erster wichtiger Punkt ist das Stichdatum. Die Finanzkommission geht vom Stichdatum Ende 2016 aus. Die Aufteilung drei Viertel / ein Viertel geht von dem Stichdatum 1. Januar 2014 aus.

Ich glaube, das ist sehr wichtig, weil in der Zwischenzeit die Schritte durch den Stiftungsrat eingeleitet wurden, damit die Pensionskasse auf einer guten Basis ist. Sie haben vorhin die Ausführungen von Regierungsrat Würth gehört. Es geht hier um die Einführung der Generationentafel oder es geht auch um eine zusätzliche Senkung des technischen Zinssatzes, und ich glaube, das ist auch eine Ehrlichkeit in der Politik, in den Berechnungsgrundlagen. Wir gehen vom gleichen Punkt aus, dass ist der 1. Januar 2014.

Der zweite Strickfehler ist der Einbezug des Sanierungsplans, den der Stiftungsrat beschlossen hat. Darauf basieren dann ja auch die Berechnungen, die auf 128 Mio. Franken gelangten. Die Berechnungen haben übrigens auf der Basis einer Methode stattgefunden, die für sich spricht. Es ist die so genannte Monte Carlo-Methode, und ich frage Sie, woran Sie denken, wenn Sie Monte Carlo hören, sicher nicht an das Autorennen.

Und diese Monte Carlo-Methode kam nachher zu einem Betrag von 128 Mio. Franken. Es wurden noch mögliche zusätzliche Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers eingerechnet. Aus dem Viertel von 50 Mio. Franken wurden so auf einmal ein Viertel von über 70 Mio. Franken. Das ist nicht nachvollziehbar weder für das Personal noch für die Öffentlichkeit.

Wir haben dann beantragt, dass der Versicherungsexperte dann auch noch einmal mit dieser Monte Carlo-Methode rechnet, wenn man vom Datum 1. Januar 2014 ausgehen würde. Er ist dann zum Resultat gekommen, dass es ungefähr dem entsprechen würde: 150 Mio. Franken durch den Arbeitgeber bzw. den Kanton und 50 Mio. Franken durch die Versicherten. Mit dem Kompromissvorschlag, den wir hier mit dem Eventualantrag machen, übernehmen die Aktivversicherten, die in keiner Weise verantwortlich sind für die Führung der Pensionskasse bis Ende 2013 müssen über 50 Mio. Franken beitragen. Sie tragen das bei durch Rentenkürzungen, weil ihr Rentenkapital tiefer verzinst wird. Das bedeutet, dass sie weniger Rente haben werden. Ich bitte Sie, diesen Betrag von 50 Mio. Franken nicht tiefer zu senken und auf über 70 Mio. Franken zu erhöhen.

Es steht hier auch die Sozialpartnerschaft zur Diskussionen. Sie haben vorhin die Ausführungen von zwei Kantonsratskolleginnen und -kollegen gehört, welche die Personalverbände direkt vertreten.

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass es ein fairer Kompromiss wäre und ist, wenn man diese ein Viertel / drei Viertel Aufteilung auch ganz klar durchführen würde und damit den Betrag bei 151,875 Mio. Franken festsetzen würde. Ich bitte Sie auch im Interesse des Personals diesen Antrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag bzw. dem Eventualantrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte ganz zu Beginn dieser Debatte etwas sagen: Es geht hier um den Umgang mit dem Personal. Die betroffenen Personen begegnen uns in unserem Alltag überall, sei es, dass es um Auskünfte auf Ämtern geht, sei es, dass es um die Pflege im Spital geht, sei es, dass sie unsere Kinder unterrichten, sei es, dass uns hier jemand am Morgen die Türe öffnet, sei es, dass sie für unsere Sicherheit sorgen. Ich mache im Umgang mit diesem Personal stets gute Erfahrung: kompetent und bemüht in der Sache, anständig ihm Ton. Natürlich können Sie jetzt sagen, ja das ist so, aber das ist auch eine Selbstverständlichkeit. Und natürlich haben Sie Recht damit, aber im Gegenzug dürfen diese Menschen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Ärztinnen und Ärzte an den Spitälern, Reinigungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer, Amtsleiterinnen und Amtsleiter auch von uns einen anständigen Umgang erwarten. Es war ein Tiefpunkt in dieser Frage des anständigen Umgangs, als die Finanzkommission beschloss, auf die Vorlage der Regierung nicht einzutreten, ein Affront gegenüber dem Personal. Man wollte keine Verantwortung dafür übernehmen, dass man die Warnzeichen zum Zeitpunkt Ausfinanzierung der Pensionskasse bewusst nicht gesehen hatte. Und das müssen wir sagen: Es ist erfreulich, dass es in diesem Rat, nach dem Protest durch das Personal und auch unter Mitwirkung der Mehrheit der Mitglieder der Finanzkommission, dann zur Wende kam, dass die Kommission beauftragt wurde, nochmals über die Bücher zu gehen.

Jetzt haben wir einen so genannten Kompromiss vorliegen. Dieser wird im Bericht der Finanzkommission beschrieben und es lohnt sich, hier nochmals an den Anfang zurückzukehren. Der Entwurf der Regierung für eine Einmaleinlage in die Pensionskasse datiert vom 29. März 2016. Gut eineinhalb Jahre später kommt es nun hoffentlich in dieser Sache zu einem Beschluss. Die Regierung hat ausgeführt, warum es nach der Ausfinanzierung der Kasse per Ende 2013 nochmals eine Einlage braucht, dass es um eine Pflicht aus der Zeit geht, als die Pensionskasse noch dem Kanton gehörte, um eine Pflicht, die im Zeitpunkt der Ausfinanzierung hätte wahrgenommen werden müssen. Damals wurden verschiedene Parameter berücksichtigt, auf deren Basis schliesslich die Einmaleinlage berechnet, um die Kasse aus der Unterdeckung zu bringen. Ein Parameter war der technische Zins, derjenige Zins, der für die Verzinsung des eingesparten Kapitals während des Rentenbezugs berücksichtigt wird. Wird dieser gesenkt, so sind der Deckungsgrad der Kasse, und darum geht es in dieser Vorlage der Regierung. Hätte man den technischen Zins bereits im Zeitpunkt der Ausfinanzierung von 3,5 auf 3 Prozent gesenkt, wäre die Einmaleinlage höher gewesen, dies um die Rentenverpflichtungen gegenüber den damals bereits rentenbeziehenden Personen und gegenüber der vom Rat definierten Übergangsgeneration zu gewährleisten. Die Regierung hatte damals klar die Meinung vertreten, dass eine späte Reduktion des technischen Zinssatzes zur Sicherung der Ansprüche der bereits Pensionierten und der Übergangsgeneration in der Verantwortung des Arbeitgebers liege, also des Kantons, und dass dieser nicht auf die Aktivversicherten überwälzt werden dürfe. In Nachachtung dieser Verantwortung hat uns der Regierungsrat die Vorlage zur Einmaleinlage vorgelegt. In dieser wurde errechnet, welcher Betrag zusätzlich per Ende 2013 hätte eingelegt werden müssen, um die Senkung des technischen Zinssatzes auszugleichen. Ich möchte hier dieses Datum ganz speziell betonen. Die Regierung hat die zusätzliche Einlage so berechnet, als wäre sie bereits im Zeitpunkt der Ausfinanzierung erfolgt, also per Ende 2013.

Die Finanzkommission sah sich an die von der Regierung beschriebene Verantwortung zunächst gar nicht gebunden. Von Anfang an wurde die Haltung vertreten, politisch habe es keine entsprechende Zusicherung gegeben und der Rat sei frei in seiner Entscheidung. Die Zusicherung der Regierung, das berechtigte Vertrauen des Personals, alles war damals ohne Bedeutung. Es wurden viele Informationen von der Pensionskasse zum Sanierungskonzept verlangt. Diese Informationen waren durchaus interessant, zeigen sie doch auf, wie sich die Renten der heute Aktivversicherten immer weiter von den Leistungszielen entfernen. Für die eigentliche Debatte aber ist das aktuelle Sanierungskonzept der Pensionskasse eigentlich gar nicht relevant, geht es doch vorliegend um die Bereinigung eine Pflicht, die sich noch aus der Zeit ergibt, in welcher die Pensionskasse beim Kanton war und der Deckungsgrad nicht bei 100 Prozent liegen musste. Allerdings ist der Umstand der Belastung der Aktivversicherten, insbesondere durch die Minderverzinsung ihres Sparkapitals für die Frage, wie weit dieser Kompromiss gehen darf, schon zu berücksichtigen. Nach der Rückweisung durch den Kantonsrat wurden dann viele Fragen an die Regierung und an die Pensionskasse gestellt und auf der Basis der Antworten der heute vorliegende, in unseren Augen aufschlussreiche Bericht der Finanzkommission erstellt. Es ist für uns noch immer nicht nachvollziehbar, warum argumentiert wird, man sei zum Zeitpunkt der Ausfinanzierung der Pensionskasse hinsichtlich des technischen Zinses einfach zu optimistisch gewesen. Es bestand damals eigentlich kein Raum für diesen Optimismus und man hätte den Zins bereits damals senken müssen. Es ist klar, es ging letztlich darum, die Einlage möglichst tief halten zu können, verbunden mit dem Prinzip Hoffnung. Nun geht es darum, dafür einzustehen, dass dieses Vorgehen damals nicht richtig war. Selbstverständlich kann man auch argumentieren, man sei zu optimistisch gewesen. Dies entbindet aber nicht von der Verantwortung. Es braucht eine Einlage und dieser Meinung ist nun auch die Finanzkommission. Die Frage ist nur wie hoch wir diese Einlage sein. Die Regierung hat berechnet, dass die Einmaleinlage damals um 202,5 Mio. Franken hätte erhöht werden müssen, um die Senkung des technischen Zinssatzes auszugleichen, um die Renten der bereits Pensionierten und der Übergangsgeneration zu gewährleisten. Im Zeitpunkt der Ausfinanzierung gab es eine Beteiligung des Personals an der Ausfinanzierung im Umfang von einem Viertel. Dies war gesetzlich so vorgesehen. Heute fehlt eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir unsere Pflicht gegenüber dem Personal voll wahrzunehmen hätten, und dass dem Antrag der Regierung zu folgen ist. Es geht um eine Verpflichtung aus der Zeit, als die Kasse noch beim Kanton war, und dafür hat der Kanton nun auch gerade zu stehen. Alles andere ist in unseren Augen nicht vertretbar.

Die Finanzkommission hat nun nach einer Lösung gesucht, welche auch die Aktivversicherten, zwar nicht mehr via Lohnabzug, sondern über die Minderverzinsungen des Sparkapitals, an der Einmaleinlage beteiligt. Angestrebt wurde wiederum eine Beteiligung von einem Viertel. Dabei ist nun dieser Vorschlag auf eine Einlage von 128 Mio. Franken herausgekommen. Die Aktivversicherten würden damit im Umfang von 74,5 Mio. Franken an der Ausfinanzierung beteiligt. Und hier kommt nun die grosse Frage: Wie will man jemandem erklären, dass ein Viertel von 202,5 Mio. Franken 74,5 Mio. Franken sind. Das wird niemand verstehen und dazu wurde von meinem Vorredner auch nichts ausgeführt. Tatsächlich resultiert diese indirekte Beteiligung des Personals auf einer anderen Berechnungsgrundlage. Die Regierung hat ihre Berechnung angestellt: Zeitpunkt Ausfinanzierung Ende 2013. Sie ist auf diesen Betrag von 202,5 Mio. Franken gekommen. Die Finanzkommission wollte dann berechnet haben, wie es sich verhält mit der Beteiligung des Kantons und mit der Beteiligung des Personals im Sanierungsfall. Dieser Sanierungsfall mit einer Unterdeckung von 92,4 Prozent gründet auf der Lage der Ende 2016. Man hat also Zahlen genommen von Ende 2016, um dann zu berechnen, wie es sich in Zukunft verhalten würde mit der Beteiligung des Personals und mit der Beteiligung des Kantons- es ist nicht kongruent. Es sind zwei unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die man anwendet, zwei unterschiedliche Zeitpunkte und zwei unterschiedliche Annahmen, von denen man ausgeht. Wir werden dazu noch weiteres in der Spezialdiskussionen ausführen.

Für uns wäre der einzige noch gangbare Kompromiss derjenige, dass man sagt: Jawohl, Ende 2013 hätte es eine zusätzliche Einmaleinlage von 202,5 Mio. Franken gebraucht. Hätte man damals das Personal mit einem Viertel beteiligt, damals via Lohnabzug, dann hätte diese zusätzliche Einmaleinlage von 151,875 Mio. Franken resultier - dies ist uns Eventualantrag. Sie sehen diesen auf dem grauen Blatt. Wir sagen nicht, wir sind zu keinem Kompromiss bereit. Wir haben die Debatte in diesem Rat klar verfolgt. Aber wir sind nicht bereit, einen Kompromiss einzugehen, der in unseren Augen gar nicht begründbar ist. Der einzige tatsächliche Kompromiss, den man mit der fraglichen Beteiligung des Personals im Umfang von einem Viertel schliessen kann. Das ist unser Kompromissvorschlag auf dem grauen Glatt. Wir werden dazu in der Spezialdiskussion noch weitere Ausführungen machen. Wir möchten aber auch festhalten, dass wir froh sind, dass wir heute diese Debatte führen. Dass es so weit gekommen ist, dass die Finanzkommission noch einmal zusammenkam, dass wir noch einmal beraten haben, und dass es voraussichtlich eine Einlage geben wird.

Nur sind wir der Meinung, wen denn ein Kompromiss, wären es diese 151,875 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte einfach der guten Form halber noch die Haltung der Regierung zu diesem Eventualantrag kundgeben: Wir haben im roten Blatt vom 4. April 2017 eine Äusserung gemacht, am Schluss des roten Blattes, wir hätten uns diese Viertelslösung vorstellen können, im Sinne eines Kompromisses, das hätte auch die hervorragende Bewirtschaftung der Kasse mitberücksichtigt. Wir haben ein sehr gutes Anlageteam, welches hier auch vorzügliche Arbeit leistet.

In diesem Sinne ist es mir ein Anliegen, Sie auf diesen Abschnitt des roten Blattes auch aufmerksam zu machen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht der Finanzkommission fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt. Unterlag aber in einer ersten Abstimmung einem Antrag der auf 70 Mio. Franken gelautet hat mit 5:7 Stimmen bei 3 Abwesenheiten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017