Geschäft: Schülerbeurteilung durch Noten im Volksschulgesetz verankern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.13
TitelSchülerbeurteilung durch Noten im Volksschulgesetz verankern
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung14.9.2015
Abschluss12.6.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Vorstossgeänderter Wortlaut vom 30. November 2015
AntragAntrag der Regierung vom 27. Oktober 2015
VorstossWortlaut vom 14. September 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2015Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung71Zustimmung28Ablehnung21
30.11.2015Eintreten71Zustimmung28Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2015Wortmeldung

Wasserfallen-Goldach: zu Baumgartner-Flawil: Sie haben uns ein bisschen versucht zu unterstellen, dass wir jetzt selbst Kinder im Bereich der Sonderpädagogik oder im Regelschulbereich, lernzielbefreite Kinder, künftig mit Noten belasten und diesen eine weitere Belastung durch Leistungsbeurteilung aufbürden wollen. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Genauso wie wir nicht an der Tatsache rütteln wollen, dass erst ab dem zweiten Semester in der zweiten Primarklasse Zeugnisnoten verteilt werden, so soll selbstverständlich dem gesunden Menschenverstand entsprechend auch hier nicht weitergegriffen werden und diesen in Zukunft Leistungsnoten übergestülpt werden. Das ist nicht im Sinne der Motion.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Die CVP-EVP Fraktion teilt grossmehrheitlich die Auffassung der Regierung, die Notengebung im Volksschulgesetz zu verankern.

Mit der Einführung des neuen Lehrplanes Volksschule stehen doch erhebliche Veränderungen an. Der Erziehungsrat hat sich bereits dahingehend geäussert, dass auch mit dem neuen Lehrplan die Fachleistu ngen der Schülerinnen und Schülern im Zeugnis mit Noten ausgewiesen werden sollen. Aus diesem Grund ist auch eine Verankerung der Noten im Volksschulgesetz durchaus möglich.

Ziel mit dieser Motion ist es, Rechtssicherheit und Vertrauen zu schaffen. Die CVP-EVP- Faktion stimmt deshaIb aus Vernunftsgründen den Ausführungen der Regierung zu und unterstützt die Überweisung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): ist mit dem geänderten Wortlaut einverstanden.

lch spreche im Namen der SVP-Fraktion'

Derzeit ist die Aufgleisung und Einführung des Lehrplans 21,im Kanton St.Gallen in vollem Gang. Der neue Lehrplan beinhaltet eine neue Grundausrichtung, ausgelegt auf eine Kompetenzorientierung. Lernziele sollen im Unterricht zwar nach wie vor bestehen bleiben, treten mit der pädagogischen Neukonzipierung des Lehrplans aber, zumindest in diesem Papier selbst, in den Hintergrund. Mit der Einführung des neuen Lehrplans ist in verschiedenen Kantonen eine der Kompetenzorientierung angepasste BeurteiIungsform zum Thema geworden. Auch in unserem Kanton wird im Rahmen der lmplementierung überlegt, wie eine angemessene Schülerbeurteilung in Zukunft aussehen könnte.

Verschiedene pädagogische Fachkreise kritisieren die Beurteilung durch Noten schon lange und streben eine neue Beurteilungsform durch Worte oder im Endeffekt auch Wortzeugnisse an, wann immer sich die Gelegenheit dazu ergibt. Solche Einflüsse gibt es auch in unserem Kanton, auch wenn dies aufgrund der politischen Gegebenheiten kaum offen kommuniziert wird.

Zwar fordert der neue Lehrplan solche Wortzeugnisse oder Lernberichte nicht direkt, liesse sie aber dennoch zu. Hier gilt es jetzt ein klares Bekenntnis zu einer leistungsorientierten und transparenten Beurteilungsform abzugeben und auch längerfristig Rechtssicherheit und Vertrauen zu schaffen.

Das bisherige system hat sich bewährt. selbst wenn Noten auch nicht absolut objektiv sind, so sind sie für Lehrer, Kinder, Eltern, weiterführende schulen und Lehrbetriebe doch ein sehr taugliches Mittel der Leistungsmessung und –förderung. Zusammen mit persönlichen Standortgesprächen, Cockpit, brancheneigenen Beurteilungstests und Einschätzungen in den Schnupperlehren ergibt sich ein gutes Gesamtbild für sämtliche Anspruchsgruppen.

Das Setzen von Zeugnisnoten ist im Kanton St.Gallen als professioneller Ermessensentscheid definiert, der sowohl schriftliche als auch mündliche und praktische Fachleistungen nachvollzieh- und belegbar in einer Gesamtleistung zusammenfasst.

An diesem bewährten Prinzip soll auch in Zukunft festgehalten werden. Es darf nicht zusätzlich noch mehr Juristenfutter irn Bildungsbereich produziert und Lehrpersonen mit unnötig viel bürokratischem Aufwand für wenig Handfestes zusätzlich belastet werden.

Die SVP-Fraktion beabsichtigt nicht, von der bisherigen Praxis abzuweichen, wonach das erste ausgehändigte Zeugnis am Ende der zweiten Primarklasse erfolgen soll. Dies hat sich als positiv erwiesen und soll auch in Zukunft nicht geändert werden.

Ebenfalls zeigt sich die SVP-Fraktion offen gegenüber dem leicht geänderten Wortlaut im Antrag der Regierung. Es macht wohl Sinn zu prüfen, ob die Ausweisung der Arbeitshaltung weiterhin mit denselben Zahlencodes wie für die Fachleistungen erfolgen soll.

Grundsätzlich sind auch die SVP-Fraktion und ich persönlich keine Freunde von neuen Gesetzen und Vorschriften. Hier scheint es allerdings wichtig und richtig ein deutliches Signal und ein klares Verdikt auszusprechen. Es gibt keinen plausiblen Grund, diese Motion aus den bereits medial angebrachten formal-juristischen Argumenten abzulehnen, wenn ja gemäss verschiedener Aussagen ja ohnehin sämtliche Kreise für die Beibehaltung der Schulnoten sind. Hier muss ich ein wenig schmunzeln.

Die pädagogische Kommission und letztendlich auch der Erziehungsrat sollen nach wie vor über Detailausführungen befinden können, daran ändert auch die vorliegende Motion nichts.

Die grundlegenden Schranken sollen aber durchaus von einem politischen Gremium wie dem Kantonsrat vorgegeben werden, damit das Bewährte eben auch noch in mittel- bis langfristiger Zukunft Bestand hat.

ln diesem Sinne bitte ich Sie um Gutheissung unserer Motion mit dem leicht geänderten Wortlaut im Antrag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion), beantragt Gutheissung der Motion mit leicht geändertem Wortlaut.

Wir stehen grundsätzlich hinter einer Notengebung, sehen diese aber aktuell auch nicht gefährdet. Der Erziehungsrat soll nach wie vor die Kompetenz behalten. Einer Festsetzung im Gesetz widersetzen wir uns aber nicht, wenn dies der Sicherheit dient.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion mit abgeändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. (??)

ln der Motion möchte die SVP-Fraktion die Notengebung im Volksschulgesetz verankern. lm Ansinnen der Motionärin stimme ich zu, dass Schülerinnen und Schüler für Leistungen eine Beurteilung erwarten. Auch sollen die Erziehungsberechtigen wissen, wie die Leistung ihres Kindes beurteilt wird und künftige Ausbildungsinstitutionen müssen die Leistungsbeurteilung nachvollziehen und einschätzen können.

Der Art. 100 im Volksschulgesetz hält im Grundsatz fest: «Der Erziehungsrat leitet und beaufsichtigt die Volksschule». Der Erziehungsrat ist nach der Fraktionsstärke des Kantonsrates zusammengesetzt. So ist gewährleistet, dass diese Parteien dem Gremium angehören und ihre Meinungen zu einer tragfähigen und ausgewogenen Lösung beitragen. Auch in der Notengebung kommen die Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule zur Anwendung. Speziell erwähnen möchte ich:

  1. die Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule und

  2. das Promotion- und Übertrittsreglement.

Es ist nach unserem Verständnis sinnvoll, dass dieses Leitungsorgan die Handhabung mit der Beurteilung festlegt. Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2008 hat der Erziehungsrat die Broschüre «fördern und fordern» als verbindliche Grundlage für die Beurteilungspraxis in der Volksschule bezeichnet. Darin wird festgehalten, dass Noten keine Zahlen, sondern «nur» Codes (Ziffern) für unterschiedliche Qualitätsangaben sind. lch zitiere: «Mit Noten darf nicht gerechnet werden. Genau so könnte man diese Kategorien oder Niveaustufen mit Buchstaben A, B, C, D, E, F bezeichnen. Das Setzen einer Zeugnisnote ist schliesslich ein professioneller Ermessensentscheid der Lehrperson, welcher gegenüber den Eltern und den Lernenden erklärt werden muss.» Schade finde ich, dass die Gedanken, Erkenntnisse und Anregungen in dieser Fragestellung zu wenig Beachtung finden.

Der Erziehungsrat ist viel näher am aktuellen Geschehen und am Entwicklungsprozess der Volksschule und kann adäquater reagieren, als ein vom Kantonrat festgeschriebener Gesetzesartikel. Es ist dem Erziehungsrat überlassen, sowohl die Pädagogischen Kommissionen wie auch die Konvente in seine Überlegungen und Entscheide mit einzubeziehen.

Noch eine persönliche Bemerkung: Die Sonderschulen sind ebenfalls ein Teil der Volksschule. Sie gehen mit mir bestimmt einig, dass hier eine Benotung nicht nur widersinnig, sondern auch diskriminierend ist. Hier sind Lernberichte nach lCF, wie sie im Sonderpädagogik-Konzept festgelegt sind, durchaus angezeigt und berechtigt. ln der Volksschule werden Schülerinnen und Schüler mit einer individuellen Lernzielbefreiung anders beurteilt und dies ist auch gut und richtig. Wie sie nur aus diesen beiden Beispielen sehen, müssten einige Ausnahmeregelung im Gesetzestext berücksichtigt werden. Nach der Einschätzung der SP-GRÜ-Fraktion ist die Verankerung durch Noten im Volksschulgesetz nicht prozessorientiert für eine innovative Schule. Die Umsetzung des Lehrplans 21 bietet durchaus eine Chance, Anpassungen in den erwähnten Weisungen zu vorzunehmen. Eine Gesetzesbestimmung zur Benotung verunmöglicht lnnovationen, ich denke an die Bewertung durch einen Buchstabencode, wie dies in der Antwort der Regierung aufgezeigt wird.

Aus diesem Grunde lehnt die SP-GRÜ-Fraktion die Motion ab und bittet Sie, nicht auf die Motion einzutreten und ebenfalls die Gutheissung der Regierung abzulehnen.

lch danke lhnen bei dieser Ablehnung sowohl für ihre Weitsicht, sondern auch für das Vertrauen an den Erziehungsrat, dass er diese Aufgabe im Sinne einer innovativen Schule lösen wird und kann.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015