Geschäft: Bericht über Wirksamkeit der Spitalplanung und -finanzierung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.15.14 |
Titel | Bericht über Wirksamkeit der Spitalplanung und -finanzierung |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 14.9.2015 |
Abschluss | 6.6.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Allgemein | Abstimmung Antrag auf Dringlicherklärung | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 15. September 2015 | |
2.8.2019 | Vorstoss | Wortlaut vom 14. September 2015 | |
2.8.2019 | Allgemein | Geänderter Wortlaut vom 15./16. September 2015 | |
2.8.2019 | Allgemein | Abstimmung Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - FDP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-EVP-Fraktion der Amtsdauer 2012/2016 | 19.1.2023 |
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2015 | Wortmeldung | Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Dieser dringende Vorstoss erstaunt doch sehr, haben wir doch in der Junisession vom Stand der gutgeheissenen Parlamentarischen Vorstösse Kenntnis genommen und haben für einzelne Vorstösse auf Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission andere Endtermine festgelegt. So auch für diesen Vorstoss und zwar auf Ende 2015. Wieso kam der vorliegende Antrag nicht bei der Beratung dieses Geschäftes? Die Mitglieder der Staatswirtschaftlichen Kommission mit der entsprechenden Subkommission haben dieses Jahr viel Zeit investiert für die Überprüfung der Endzeiten für die Beantwortung der verschiedenen Vorstösse. Bei mehreren Vorstössen haben wir zusätzliche Begründungen für die festgelegten Endtermine eingeholt, so auch für diesen Vorstoss. Diese Begründungen wurden in der Kommission beraten und für diesen Vorstoss haben wir den Endtermin auf Ende 2015 beantragt. Dieser Antrag wurde vom Rat nicht in Frage gestellt. Dass jetzt wie die alte Fasnacht nochmals auf diesen hängigen Vorstoss zurück gekommen wird, weckt den Verdacht, dass man das Traktandum im Juni verschlafen hat, dass man etwas erzwingen will oder eben, dass Wahlkampf ist. Auch das «Tagblatt» hat in der heutigen Ausgabe den Zusammenhang zum Wahlkampf hergestellt. Ich denke nicht, dass diese zwei Monate matchentscheidend sind; das jetzige Vorgehen wirkt wie ein Schnellschuss und soll abgelehnt werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | (im Namen der Motionäre): Die Motionäre sind mit dem geändertem Wortlaut einverstanden und beantragen Gutheissung der Motion. Wir sind sehr froh, dass dieses Geschäft, das im Jahr 2012 seine Anfänge genommen hat, heute einen Schritt weiter ist dank dem Sie in der Mehrheit dieses Parlamentes der Dringlichkeit zugestimmt haben. Wir sind ebenfalls froh, dass die Regierung diese dringliche Motion gutheisst. Betreffend dem neuen bzw. abgeänderten Wortlaut möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vertieft die Diskussion führen. Ich denke, wir haben da genug Gelegenheit, wenn dieses Geschäft offiziell behandelt wird, uns entsprechend zu äussern. Was ich heute schon sagen kann, es wird dann bei der Spitalplanung darum gehen, diese zur Kenntnis zu nehmen, zu genehmigen oder einen Beschluss zu fassen. Was ich heute schon im Namen dieser Motionäre klar sagen kann, mit einer einfachen Kenntnisnahme werden wir nicht zufrieden sein. Eine Genehmigung muss das Minimum sein, das wir fordern. Aber das werden wir dann in der detaillierten Beratung dieses Geschäftes miteinander ausführlich diskutieren können. So könnte ich jetzt noch auf weitere Punkte verweisen, aber ich bin froh, dass im November diese dringliche Motion behandelt wird bzw. dann das Geschäft in die vorberatende Kommission kommt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
15.9.2015 | Wortmeldung | Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Es kommt mir ein bisschen so vor, als ob verschiedene Parteien Phantomschmerzen haben. Die Dringlichkeit ist nicht gegeben, weil die Bereiche gar nicht mehr in der Kompetenzordnung des Kantonsrates liegen. Wenn es darum geht, wie Sie hier schreiben, dringlich sei die Mitsprache des Kantonsrates bei der Spitalfinanzierung, dann muss ich Sie einfach darauf hinweisen, dass die Spitalfinanzierung hier gar nicht mehr mitgestaltet werden kann. Sie haben Phantomschmerzen, wenn Sie darüber sprechen wollen und dann noch dringlich. Die Bereiche, welche Sie hier aufzählen, die haben keine Dringlichkeit, weil sie zum grössten Teil inklusive Spitallisten nicht mehr im Kompetenzbereich des Kantonsrates liegen. Sie können noch etwas warten, Sie haben immer noch die richtigen Grundlagen. Übrigens, wenn Sie jetzt die Immobilienstrategie einbeziehen, da ist zugesichert, dass die Vorlage entsprechend den Vorgaben kommt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
15.9.2015 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Vielen Dank für diese Frage. Ja, wir haben diese Aussage, die ja in der Junisession 2015 diskutiert wurde und auch von Ihnen als Rat verabschiedet wurde, sehr ernst genommen und haben unsere Arbeiten darauf ausgerichtet. Der Bericht wird spätestens Ende Jahr vorliegen. Das haben wir damals auch so zur Kenntnis und ernst genommen. Ich möchte darauf hinweisen, Locher-St.Gallen, es handelt sich hier, und ich habe das schon mehrfach versucht aufzuzeigen, überhaupt nicht um Arbeitsverweigerung, sondern um eine Ressourcenfrage. Wir mussten priorisieren. Sie haben mir dann empfohlen, eine Stelle zu beantragen, für dieses Amt, und das werden wir auch tun. Ich hoffe, dass Sie dieser dann auch zustimmen werden. Wir möchten das Ganze, wie wir es auch diskutiert haben, mit dem Thema «Immobilienübertragung» koppeln. Damit wird der Zeitplan so oder so eingehalten werden, weil wir für die Übertragung der Immobilien im November die Kommission bestellen müssen, wird auch die Kommission für diese Vorlage dann bestellt werden müssen, damit wir im Februar die 1. Lesung zu diesen beiden Vorlagen durchführen können. Das gebe ich zu Protokoll, und wir werden alles daran setzen, dass wir diesen Zeitplan einhalten. Somit auch im Gleichtakt mit der Staatswirtschaftlichen Kommission, mit ihrem Vorgehen, wie sie es uns empfohlen hat, so dass keine Differenzen entstehen werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
15.9.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen. Es ist weder verschlafen noch «alte Fasnacht» usw., es geht hier ganz einfach um das Thema, das seit Jahren pendent ist. Und diese Pendenz muss zwingend erledigt werden, deshalb haben wir auch nicht 1:1 die ursprüngliche Motion wieder eingereicht, sondern wir haben auch eine Verbindung zum Geschäft der Übertragung der Immobilien in die Spitalverbunde mit ins Thema eingebunden. Der Grund dafür ist ganz einfach: Dort haben wir, als gesamtes Parlament eine Deadline von dieser Amtsdauer festgelegt und in diesem Zusammenhang, evtl. sogar im Vorfeld, muss dieses Thema ebenfalls abgehandelt werden. Ob wir jetzt bei den Vorschlägen der Staatsswirtschaftlichen Kommission im Juni anders oder intensiver hätten reagieren müssen, sei dahingestellt, es ist aber Tatsache, dass es seit drei Jahre pendent ist. Aus diesem Grund haben wir uns nicht per Schnellschuss, sondern nach reiflicher Überlegung entschieden, die CVP-EVP-, FDP- und die SVP-Fraktion, diese Motion nochmals einzureichen mit leicht angepasster Thematik. Wir bitten Sie aus diesem Grund auf die Dringlichkeit einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
15.9.2015 | Wortmeldung | (Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission): Wir haben nun die Ausführungen bereits gehört. Für mich stellt sich noch die Frage, da die Staatswirtschaftliche Kommission vor meiner Präsidialzeit das Ganze in der Kommission diskutiert hat, ob wir nun eine Aussage von Regierungsrätin Hanselmann erhalten können, ob die Staatswirtschaftliche Kommission diesen Bericht spätestens Ende 2015 auch erhält, oder ob der Bericht zur Diskussion vorliegt. Das ist für mich die entscheidende Frage, ob hier nun Dringlichkeit gegeben ist oder nicht. Ich bitte um eine Klärung dieser Frage. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
15.9.2015 | Wortmeldung | Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen. Ich kann mich Götte-Tübach, was die Dringlichkeit betrifft, anschliessen. Haag-St.Gallen, es geht nicht um zwei Monate, es geht um drei Jahre, seit wir diesen Bericht erwarten, wir wollen ihn jetzt, es ist notwendig und es ist dargelegt worden, wieso die Angelegenheit dringlich ist und wo der Zusammenhang liegt. Für uns ist ein weiteres Hinausschieben Arbeitsverweigerung. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
16.9.2015 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut und stellt Eintreten auf die Vorlage fest. (Formulierung??) | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |
15.9.2015 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |