Geschäft: Ein demokratisches Bürgerrecht für St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.15.15 |
Titel | Ein demokratisches Bürgerrecht für St.Gallen |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 15.9.2015 |
Abschluss | 25.4.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-GRÜ-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.4.2016 | Wortmeldung | Hasler-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): zieht die Motion zurück. Jetzt wird einer der seltenen Momente kommen, wo mir die SVP-Fraktion dann wahrscheinlich kopfnickend zustimmt. Ich kann Sie beruhigen, er dauert nicht lange. Wir haben ein Problem in diesem Land. Das Problem lässt sich in einem Ausländeranteil beziffern, das ist eine sehr abstrakte Grösse – das wäre jetzt der kurze Moment, wo ich eigentlich da hinten ein Nicken, aber eben nur ein kurzes, erwarten würde. Das Problem ist nicht, dass wir eine grössere Zuwanderung haben als andere Länder in Europa, sondern dass wir uns konsequenterweise weigern, den Menschen, die teilweise schon seit Generationen hier sind, die Anteilnahme am demokratischen Prozess zu ermöglichen. Wir weigern uns konsequent, Menschen einzubürgern, egal, wie lange sie schon hier sind. Wir erheben teilweise willkürliche Barrieren darauf, ganz konkret im Kanton St.Gallen. Wir nehmen acht Jahre zusätzlich zu den bis anhin zwölf Jahren, die ein Mensch in der Schweiz gelebt haben muss, die er im Kanton gelebt haben muss, und noch vier Jahre in der gleichen Gemeinde. Ich habe mich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, ich bin nirgends jemals darübergestolpert, weswegen eine kantonale Frist überhaupt noch Sinn macht. Seien wir ehrlich, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern findet in der Gemeinde statt. Die Prüfung, ob eine Ausländerin bzw. ein Ausländer einbürgerungsfähig ist, findet in der Gemeinde statt. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weswegen der Kanton überhaupt noch eine über die Gemeinde hinausgehende Zusatzfrist erheben soll. Weswegen die hier drin ist – man weiss es nicht so genau. Nun, anscheinend sieht die Regierung da keinen grossen Handlungsbedarf und ich bedanke mich selbstverständlich bei der Regierung über die rechtliche Belehrung, dass eine Frist von einem Jahr gar nicht möglich sein soll. Erlauben Sie mir umgekehrt die rechtliche Belehrung, Sie haben es selber geschrieben, wir müssen das Gesetz anpassen, der Bund schreibt es uns vor. Eine Frist von acht Jahren ist nicht mehr im Einklang mit dem übergeordneten Recht, und das ist nicht einfach eine Frist, die wir dann irgendwann in den nächsten 15 Jahren abändern können, wir müssen das bis zum nächsten Jahr getan haben. Die Motion hat sich insofern in der Zwischenzeit überholt, als dass die Regierung von sich aus eine Vernehmlassung gemacht hat. Soweit ich weiss, ist der Vernehmlassungsprozess abgeschlossen. Wir werden uns in diesem Rat noch einmal darüber streiten dürfen, da wird dann vermutlich wenig Kopfnicken im Raum sein – ich freue mich darauf. Ich verspreche Ihnen jetzt schon, für die SP-GRÜ-Fraktion ist klar, eine Frist, die länger dauert als zwei Jahre, ist absolut sinnlos und der Integration nicht förderlich. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
25.4.2016 | Wortmeldung | Göldi-Gommiswald, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |