Geschäft: Nutzungsentschädigung bei öffentlichen Gewässern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.51
TitelNutzungsentschädigung bei öffentlichen Gewässern
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung3.6.2015
Abschluss16.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. August 2015
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2015Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Mit grossem Interesse haben wir lnterpellanten die Antwort der Regierung gelesen und danken für die Auslegeordnung in Sachen Nutzungsentschädigung bei öffentlichen Gewässern. Mit der Antwort der Regierung können wir nun die Diskussionen unter den Bootsplatzmietern führen, denn bislang fehlte uns eine grundsätzliche Auslegeordnung sowie es die Regierung nun unterbreitet hat.

lch lege meine Interessen offen, denn ich bin Besitzer eines Badebootes und deshalb in dieser Angelegenheit auch angegangen worden von vielen Freizeitkapitänen am Bodensee.

Dass der Kanton infolge der Sparpakete keinen Grund zur Notwendigkeit einer Reduktion der Nutzungsentschädigung sieht, können wir nachvollziehen. Sind doch die 1,56 Mio. Franken nicht einfach nichts, die die Bootsplatzmieter zusteuern.

So sieht man die intensiven Diskussionen über die Nutzungsentschädigung, die im Kanton Thurgau entstanden sind, als letztes Jahr die Diskussion im Kanton Thurgau in die politische Debatte kam. Leider findet ein Wettbewerb unter den Bootsplatzbetreibern statt, wenn es um die Plätze im kantonalen Grenzgebiet geht. So ist doch die Kostenfrage eines Bootsplatzes wesentlich für einen Freizeitkapitän, denn der See sollte unserer Ansicht allen offen sein und nicht nur den sogenannten «reichen Leuten» mit riesigen Schiffen. Ein Wunsch ist es vielen Menschen – auch dem Mittelstand und den weniger Bemittelten – in der Bodenseeregion auch als Freizeitkapitäne den See zu durchqueren. Und dazu müssen vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen vorhanden sein. Derzeit sehe ich dies nicht, denn ich kann ein Beispiel für «meinen» 20 m2 Bootsplatz machen. So bezahle ich Fr. 1'295.– Platzmiete und dazu noch Fr. 20.–/m2 x Fr. 19.–. Die Nutzungsentschädigung, macht für einen kleinen Platz Fr. 423.– inkl. Mwst. aus.

Wir sind mit der Antwort der Regierung soweit zufrieden, dass wir eine gute Auslegeordnung erhalten haben. Aber inhaltlich werden wir weiter aktiv bleiben. Wir werden die Thematik mit den verschiedenen betroffenen Gruppierungen und Verbänden diskutieren. Abgeschlossen ist sie deshalb noch nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015