Geschäft: Untersuchung eines Wiedererwägungsgesuches des Sicherheits- und Justizdepartementes (Vorlage 04.14.09)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.54
TitelUntersuchung eines Wiedererwägungsgesuches des Sicherheits- und Justizdepartementes (Vorlage 04.14.09)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.6.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. Juni 2015
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

Herzlichen Dank. Wir sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass bei einer neuen Straftat das ganze Prozedere wieder aufgegleist werden müsste, da das Wiedererwägungsgesuch rechtskräftig ist, auch wenn das juristisch korrekt ist, dann finde ich es doch mehr als störend, dass die Personen auch im Fall einer neuen Straffälligkeit wiederum damit rechnen können, nicht zuletzt dank der Unterstützung von Sympathisanten, dass sie in der Schweiz bleiben können, indem sämtliche rechtliche Möglichkeiten ausgenutzt werden. Es scheint, man kann sich auch bei uns alles erlauben, wenn man die richtigen Beziehungen hat und die richtigen Leute kennt.

Wir haben die Frage gestellt, ob die Geruchsteller seit der Gutheissung des Wiedererwägungsgesuchs am 3. November 2014 durch neue polizeiliche Tatbestände aufgefallen oder ob sie straffällig geworden sind. Die Antwort der Regierung lautet, dass dem Migrationsamt keine Verzeigung über polizeilich oder strafrechtlich relevantes Verhalten der beiden Personen vorliegen.

Bevor ich mich über unsere Zufriedenheit über die Antwort der Regierung äussere, habe ich eine Zusatzfrage an Regierungsrat Fässler: Zu welchem Zeitpunkt in einem solchen Verfahren wird das Migrationsamt informiert; im Moment einer Anzeige oder erst bei der rechtsgültigen Verurteilung? Ich danke für die Antwort und würde danach meine Zufriedenheit äussern.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Wir erfahren das, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016