Geschäft: Kulturförderungsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.16.07 |
Titel | Kulturförderungsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 3.5.2016 |
Abschluss | 1.1.2018 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 12bis | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 2 und 7bis | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 23. März 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 12. Juni 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 14 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 20 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualanträge der SVP-Fration vom 24. April 2017 zu Art. 26bis - 29bis | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 7 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 16 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 13. Juni 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 17 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 13 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 11. April 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 30 und 30bis | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 24. April 2017 zu Art. 19 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 22. August 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Dezember 2016 | |
2.8.2019 | Anträge der vorberatenden Kommission vom 23. März 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.16.07 voKo Kulturförderungsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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13.6.2017 | Wortmeldung | Wir wollten einen pragmatischen Weg gehen und unsere Vordenker der bisherigen Kulturförderung würdigen und es mit neuen, zeitgemässen Förderungen ergänzen. Was ist herausgekommen? Eine Vorlage mit vielen Wünschen, eine Diskussion mit vielen Änderungen. Wir haben umgeschrieben, wir haben rein geschrieben, wir haben gestrichen und wir haben ergänzt, damit unsere Kulturschaffenden, unsere Kulturstätten, Kulturorganisationen, Kulturvereine, Kulturumgebungen und Kulturmenschen unsere öffentlich finanzierten und subventionierten staatlichen Kulturförderungen erhalten, oder anders gesagt, unsere vielfältige Kultur gefördert wird. Ich wünsche uns, dass diese Förderung das kulturelle Leben im Kanton unsere Mitmenschen inspiriert. St.Gallen ist im Vergleich mit anderen Kantonen nicht etwa am Schluss, sondern im vorderen Drittel der Ausgaben für die Kultur. Zu viele Fragen stehen im Raum, die gerade deshalb neue Innovationen auslösen werden. Ist es auf die St.Galler zugeschnitten? Sind wir der Kulturförderung gerecht geworden? Sind die Lotteriegelder richtig eingesetzt? Sind die eingesetzten Steuergelder auf die Bewohner unseres Kantons zugeschnitten? Die SVP-Fraktion wird diesem neuen Kulturförderungsgesetz nicht zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 20 ( {Artikeltitel}). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 20 wie folgt zu formulieren: (Ingress) «Die Ausrichtung eines Kantonsbeitrags setzt in der Regel eine angemessene Beteiligung Dritter an der Finanzierung voraus.» Bst. a und b sind zu streichen. Ich spreche zu Art. 20, der derzeit vorsieht, dass die Gemeinden sich bei regionalen Projekten beteiligen müssen. Es liegt unseres Erachtens eine Vermischung der Aufgaben vor, insbesondere ist nicht gänzlich klar, dass die Finanzierung der Zuständigkeit folgt. Es kann nicht sein, dass in einzelnen Projekten respektive bei Absagen von Gesuchen, der «Schwarze Peter» den Gemeinden zugespielt werden kann. Darum empfehlen wir die Zustimmung zu der Klarstellung, dass es nicht die Gemeinden treffen darf, sondern allgemein nur Dritte betreffen soll. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Viele FDP-Exponenten plagen eine jahrzehntelange Tradition kulturelle Institutionen und Projekte in vielfältiger Form zu unterstützen. Die FDP-Fraktion ist sich der Wichtigkeit eines aktiven und prosperierenden kulturellen Lebens für die Standortattraktivität einer Region bestens bewusst. Sie begrüsst die gesetzliche Verankerung der derzeit angewendeten Praxis. In Folge lediglich schriftlicher Festhaltung der gelebten Praxis, ausdrücklich ohne Schaffung neuer Fördertöpfe, wird erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Gesetzesvorlage, und dies gilt notabene auch nach den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission, ohne Kosten oder Personalsteigerung für Kanton und Gemeinden erfolgt. Dabei sind auch die wiederkehrenden Betriebsbeiträge kontinuierlich zu prüfen und im Fall, sollten die Leistungsvereinbarungen nicht eingehalten werden, zu sanktionieren. Allfällige Pläne mit daraus folgenden Kostensteigerungen sind der wiederkehrenden detaillierten Berichtserstattung an den Kantonsrat klar aufzuzeigen. Neben der Kontrollmöglichkeit mittel Genehmigung durch den Kantonsrat schafft vor allem vollumfängliche Transparenz Vertrauen auf allen Seiten. Die FDP-Fraktion begrüsst die Klarstellung betreffend des fehlenden Rechtsanspruchs von Gesuchstellenden auf Leistungen ausserordentlich. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, dass nun eine gesetzliche Pflicht zur Förderung von Kultur besteht für Kanton und Gemeinden. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch die weiterhin vollkommene Freiheit der Gemeinden, was sie wie fördern wollen und auch dass sie Gesuche ablehnen können. Der vorgesehene Gesetzesentwurf basiert auf dem Prinzip der Eigenverantwortung. Wir unterstützen das. Richtigerweise soll der Staat erst dort und nur dann unterstützend eingreifen, wo Aktivitäten durch private Organisationen nicht möglich sind bzw. die privaten Kräfte für die Produktion bzw. die gewünschte Vielfalt nicht genügen. Der Kanton soll lediglich dort aktiv werden, wo lokal nicht ausreichende Mittel gesprochen werden können. Die Eigenverantwortung soll auch für die Kulturschaffenden selber gelten. Eine auferlegte Verpflichtung hinsichtlich deren Vorsorge wird abgelehnt. Wichtig erscheint uns das Ziel, sämtliche Regionen bei der Kulturförderung angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der kantonal bedeutenden Leuchttürme, welche einen doch wesentlichen Teil der totalen Förderungen erhalten. Ein spezielles Anliegen ist uns, möglichst grosse Teile der Bevölkerung an den kulturellen Aktivitäten auch tatsächlich teilhaben zu lassen. Angesichts der Höhe der Förderleistungen nehmen die Leistungsvereinbarungen, wie erwähnt, und vor allem durch deren Kontrolle, eine hohe Bedeutung ein, inklusive einer jederzeitigen Kontrolle sowie Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorgaben. Schliesslich unterstützen wir die klare Trennung der Aufgabenteilungen in lokale, regionale und kantonale Projekte. Damit geht auch die entsprechende Finanzierung einher. Die gesetzliche Aufgabenteilung muss dabei auch Leitlinie für die Fördermassnahmen sein. Diesbezüglich haben Sie ein graues Blatt erhalten, welches eine Klarstellung der Finanzierung von Kultur mit regionaler Bedeutung bringt. In dem nun lediglich eine angemessene Drittbeteiligung vorgesehen ist, ohne explizit der Nennung einzelner Träger. Die Kommissionsmehrheit beantragt Nichteintreten. Für den Fall von Eintreten schlägt sie diverse Änderungen vor. Im Kern entspricht der übriggebliebene Entwurf jedoch unseres Erachtens mehrheitlich dem ursprünglichen Gesetz. Würde das bestehende Gesetz gemäss den Änderungen der Kommissionsmotion angepasst und überarbeitet, gäbe es jedoch ein Vermischen, ein relativ unsystematisch aufgebautes Mischgesetz. Ein neues Gesetz, welches systematisch klar ist, ist vorzuziehen. Im Übrigen würde die Motion nicht unwesentliche Kosten verursachen bzw. obsolet mache um schliesslich im Inhalt die jetzige Version zu erhalten. Ist dies sinnvoll? Wir verneinen dies. Auch das Ergebnis der doch lebendigen Diskussion der vorberatenden Kommission wäre für diesen Fall nicht obsolet. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Frage zu Art. 14 Abs. 2... Ich wollte zu Art. 14 noch eine Frage stellen. Aber Sie sind da zu schnell vorwärts, ganz nach meinem Motto, zu schnell vorwärts gegangen. Ich möchte noch schnell eine Frage an den Regierungsrat stellen. In Bezug auf Art. 14 Abs. 3. Ist dies gewährt? Eigentlich nur eine klärende Frage. Der Kantonsrat hat jetzt beschlossen, dass neu auch Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben teilhaben können. Ich selber habe eine Tochter mit körperlicher Behinderung, welche zum Teil auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Ich möchte hier die praktische Frage stellen. Eröffnen wir hier nicht ein juristisches Hick Hack mit den Behindertenorganisationen, wenn wir das Beispiel nehmen, Schloss Werdenberg ist behindertengerecht, ja da habe ich so meine Zweifel. Ich möchte dem Regierungsrat die Frage stellen, eröffnen wir mit diesem Zusatz jetzt nicht ein juristisches Hick Hack mit den Behindertenorganisationen, dass wir vielleicht in ein paar Jahren mit der Frage konfrontiert sind, dass wir das Schloss Werdenberg dementsprechend umbauen müssen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Ich möchte kurz die Haltung der Kommission zu diesem Antrag auf dem gelben Blatt wiedergeben: Die Meinung der Kommissionsmehrheit, dass der Kanton nicht definieren solle, welche kulturpolitischen Ziele die Gemeinden zu berücksichtigen hätten, sondern dass dies in der Gemeindeautonomie bleiben solle. Es gibt auch einen direkten Zusammenhang zur Streichung in Art. 1. Man hat die Ziele dort herausgestrichen, man möchte die Ziele nur für den Kanton definiert wissen, womit sich dieser Artikel auch verschiebt und nicht mehr nur Art. 2 ist, sondern dann neu unter die Kulturförderung des Kantons gestellt wird, dies wäre dann unter Ziff. 2 des Gesetzes. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Wir wollten hierzu auch ein graues Blatt machen, ich möchte es nur noch einmal betonen, wir werden das nicht tun. Wir rechnen der vorberatenden Kommission hoch an, dass sie den Satz neu dazu genommen haben «sowie Menschen mit Behinderung», dass man explizit auch diesen Menschen Zugang verschaffen möchte. Wir wollten noch dazu nehmen: «... sowie sozial benachteiligte Menschen». Ich möchte einfach festgehalten haben, dass das eigentlich unbestritten war, aber nicht ins Gesetz soll. Ich finde, auch an diese Menschen soll man denken. Es gibt aber bereits ein Angebot der Caritas mit der Kulturlege, das sehr gut funktioniert. Deshalb verzichten wir hier auf ein weiteres graues Blatt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Spätestens das letzte Votum von Hasler-St.Gallen zeigt mir, und hoffentlich auch Ihnen, wenn Sie aufmerksam die Vorlage gelesen und heute aufmerksam zugehört haben, dass es eine absolute Illusion ist, wenn wir ein neues Gesetz im Kulturbereich erlassen, den Aussagen oder Versprechungen zu glauben, es hätte keine Folgekosten. Es interessiert mich nicht, in welcher Lohnklasse sich die freischaffende Künstlerinnen und Künstler sehen, wenn sie noch als andere Beamte dann noch Kabarett machen, sehr oft überschneiden sich die beiden Funktionen ja leider auch, aber das war nicht die Meinung dieses Kulturförderungsgesetzes. Ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass wir heute wieder ein neues Gesetz erlassen, bei dem wir dann beim nächsten oder übernächsten Budget die Diskussion haben: Ja, das wollten wir nicht. Gewisse Sprecher hatten auch recht zu sagen, im Bereich der Finanzplanung hätte man ja Vorgaben gemacht und jetzt erlassen wir trotzdem wieder ein neues, umfassendes Gesetz. Ich weiss, oder Sie werden dann morgen sagen, das sagt jetzt ein Mitglied jener Fraktion, die morgen wahrscheinlich nicht so entscheidet, wie gewisse Teile möchten, was die Pensionskassenvorlage betrifft, aber wenn wir ein wichtiges Thema in diesem Kanton in der nächsten Zeit zu lösen haben, das in hunderte von Millionen Franken geht, allenfalls eben nicht nur in 200 Mio. Franken, wie die Vorlage aussieht, dann ist es doch unredlich, wenn wir jetzt neue Gesetze erlassen, die zwingend auch wieder finanzielle Folgekosten haben. Ich bitte Sie einfach zu überlegen, ob wir vielleicht, mit welchem Aufwand auch immer, in einem zweiten Anlauf dann eine Lösung, bei der der Kanton als Arbeitgeber mitträgt, aber dann mitträgt, wenn er eine Auslegeordnung hat. Aber nicht, dass wir jetzt neue Rahmengesetze erlassen, bei denen zwar kein Antrag zu diesem Thema gestellt wird, aber darauf zu achten ist, dass dann ja keine Kulturveranstaltungen durchgeführt werden, bei denen nicht zumindest ein Mindesteinkommen vorhanden ist. Ich erinnere uns alle daran, wenn wir 40'000 Franken als tiefes Einkommen betrachten, was durchaus nicht sehr hoch ist, dann kommt ein Kantonsrat mit noch so vielen Sitzungstagen nicht auf diesen Betrag. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | zu den Subventualanträgen: Beide Subventualanträge sind abzulehnen. Ich möchte etwas zu diesem Subeventualantrag sagen, der jetzt zur Abstimmung kommt und dann in weiser Voraussicht auch etwas zum zweiten Subeventualantrag. Ich bitte Sie beide Anträge abzulehnen. Meines Erachtens war sich die vorberatende Kommission sehr wohl bewusst, warum man diese Aufzählung, die der heutigen Praxis im Kanton entspricht, ins Gesetz aufgenommen hat. Die ist auch nicht für alle Zeiten abschliessend. Wenn der Kantonsrat und der Kanton einen zusätzlichen Leuchtturm schaffen will, würde in der entsprechenden Vorlage eine kleine Gesetzesänderung notwendig. Aber wir finden es richtig, dass man das im Gesetz so aufzählt und das hat auch die vorberatende Kommission so klar gemacht. Ganz falsch würde ich finden, wie im Subeventualantrag B vorgeschlagen, dass man nur Unterstützung macht, wenn der Kanton Eigentümer ist, das kann doch kein zweckmässiges Argument sein. Dort wo der Kanton Eigentümer ist, wird gute Kultur geboten, wo der Kanton nicht Eigentümer ist, wird schlechte Kultur geboten. Also das kann beim besten Willen kein Kriterium sein. Ich bitte Sie, beide Anträge abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wir geringschätzen den Wert der Kulturförderung nicht - ganz im Gegenteil. Kultur ist aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion ein ganz wichtiger Teil der Gesellschaft und ihre Förderung im Grundsatz unbestritten. Allerdings ist unsere Fraktion nach wie vor der Ansicht, dass das heutige Gesetz den Ansprüchen weitestgehend genügt. In einem vielfältigen Kanton und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln haben Kanton und Gemeinden viel erreicht. Im neuen Gesetz wird, überflüssig viel geregelt, so dass der Handlungsspielraum aller Akteuere generell eingeschränkt wird. Zudem greift eine staatliche Kulturpolitik in die Gemeindeautonomie ein. Vor allem aber kann die CVP-GLP Fraktion den Wechsel des Grundsatzen, dass neu Kulturbeiträge primär über den ordentlichen Finanzhaushalt geleistet werden sollen und damit die Kulturausgaben insgesamt erhöht werden, nicht mittragen. Dennoch hat sich die CVP-GLP-Delegation der Detailberatung des Gesetzes nicht verschlossen und diese aktiv mitgeführt. Im Resultat liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, dem aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion zugestimmt werden könnte. Uns erstaunt nun aber die Vielzahl der grauen Blätter, die entweder wieder auf den ursprünglichen Gesetzesentwurf zurückzielen, in der Kommission nicht mehrheitsfähige Anträge erneut aufs Tapet bringen, oder in der elfstündigen Beratung nicht vorgebrachte Anliegen zum Inhalt haben. Ich stelle deshalb schon beim Eintreten klar, dass die Bereitschaft der CVP-GLP-Fraktion fehlt, am lang und breit diskutierten Entwurf der Kommission noch Änderungen vorzunehmen. Sofern der Kantonsrat sich etwa in den Bereichen Finanzierung oder Gemeindeautonomie vom gelben Blatt entfernen sollte, wird die CVP-GLP-Fraktion dem Gesetz seine Zustimmung verweigern. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 7 (Zuständigkeiten regionale Zusammenarbeit). beantragt im Namen der SVP-Fraktion Art. 7 Abs. 2bis zu streichen. Wir haben in der vorberatenden Kommission einen Antrag besprochen, und zwar ist das Abs. 2 bis neu «Regionale Förderorganisationen können im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben Verfügungen erlassen». Wir sind hier nicht so sicher, ab eine regionale Kulturförderungsorganisation eine Verfügung erlassen kann. Wir wollen diese Organisationen nicht unnötig in ein strenges formelles Korsett drängen. Wir meinen, der zweite Absatz sollte genügen. Die Gemeinden übertragen die Leistung an die regionalen Förderorganisationen mit einer Leistungsvereinbarung usw., ohne dass man noch einen Zusatz von Abs. 2 bis neu machen muss. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, dem Kantonsrat eine neue Vorlage unter Berücksichtigung folgender Vorgaben zu unterbreiten: klare Auslegeordnung; straffes, kurzes Gesetz (nur was nötig, wird neu geregelt); Abstimmung mit Kulturerbegesetz; kein Ausbau der heutigen Kulturförderung. Wenn ich dem Regierungsrat Klöti zugehört habe: Ja, die Zähne sind gezogen, aber einer tut mir noch weh, weil ich nicht weiss, wie viel das kostet, was wir in dieser vorberatenden Kommissionssitzung beschlossen haben. Diese Förderungen, die Regelungen, es ist nicht ausgeführt, wie viel das kosten wird. Darum sind wir von der SVP-Fraktion der Meinung, wir wollen das rückweisen mit vier Punkten: die eine klare Auslegeordnung beinhalten, und zwar das Finanzielle, wie aber auch das Fördern.
Deshalb ist die SVP-Fraktion der Meinung, dieses Gesetz rückzuweisen, damit dem Rat eine sauber aufgelistete Gesetzessammlung unterbreitet werden kann. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieser Artikel bezieht sich auf die kulturelle Teilhabe. Es war in der Kommission unbestritten, ja sogar gewünscht, dass das eine sehr breite kulturelle Teilhabe geben soll. Es wurde bereits bei Art. 3 notabene auf Antrag der SVP-Fraktion darüber diskutiert, ob man das nicht sogar als Grundsatz aufnehmen solle, dass auch Kinder und Jugendliche sich an der Kultur beteiligen können müssen. Dieser Antrag wurde dann nicht so aufgenommen, sondern wieder zurückgezogen, weil es ja in Art. 14 explizit geregelt ist. Ebenfalls stimmte die Kommission grossmehrheitlich dieser Ergänzung zu, dass auch besondere Beachtung den Menschen mit Behinderung geschenkt werden soll. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieser Art. 13 wurde durch die Kommission bereits sehr stark reduziert. Es war ein sehr umfangreicher Artikel, der sehr viel aufgezählt hat, z.B. in Abs. 1 hiess es: «Der Kanton fördert Kultur in all ihren Ausdrucksformen, insbesondere Literatur, Musik, Theater, Tanz, Film, bildende Kunst, Gestaltung und Design.» Diese ganzen Aufzählungen wurden durch die vorberatenden Kommission gestrichen, so dass der Artikel eigentlich bereits ziemlich stark reduziert wurde. Zu Diskussionen Anlass gab noch die Frage, ob es nicht doch sinnvoller wäre, eine Aufzählung zu treffen, da ja Kultur ein sehr weiter Begriff ist, und es allenfalls auch im Sinne einer Eingrenzung zu dem, was denn überhaupt gefördert werden kann, wäre. Die Mehrheit der der vorberatenden Kommission hat aber dann der Streichung mit 7:5 Stimmen bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten zugestimmt. Und dass dann auch noch die weiteren getroffenen Aufzählungen in Bst. a und b gestrichen werden, dem wurde nach Abstimmen über Abs. 1 mit 8:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten zugestimmt. Ein Antrag auf Streichung des gesamten Artikels gab es in der Kommission nicht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dem Streichungsantrag ist zuzustimmen. (??) Es gab auch in der vorberatenden Kommission diese Frage zu den Förderorganisationen Anlass zu Diskussionen, weil man sich fragte, wie denn nun rechtsgenüglich sein kann, dass diese Förderorganisationen entscheiden können, auf welcher Basis dies geschehen soll, wenn es keine einzelnen Reglemente gibt. Es war dann von Seiten der RELEG dieser Vorschlag unterbreitet, dass man aufnehmen soll, dass die Förderorganisationen Verfügungen erlassen. Dies wurde so abgeklärt und von der RELEG gestützt, dass dies so zulässig ist und diese Verfügungsmöglichkeit auch notwendig ist, weil ja die einzelnen einen Entscheid der Förderorganisationen anfechten können oder müssen. Damit hier kein Missverständnis entsteht, es wird niemand einen Entscheid materiell anfechten können, weil er keine Förderbeiträge erhalten hat und der Meinung ist, er hätte Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Fördergelder, sondern er könnte geltend machen, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt wurde. In diesem Sinne haben wir über diese Formulierung diskutiert. Die Kommission hat diesem Vorschlag der RELEG auch zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 30 und 30bis (Mittel). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion in Art. 30 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Art. 30bis ist zu streichen. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass der Übergang zur Hochkultur mit der staatlichen Kulturförderung beginnt. Die attische Demokratie hat ihre kulturellen Leistungen aus der Staatskasse finanziert. In Anlehnung daran ist auch die SP-GRÜ-Fraktion der Ansicht, dass die Förderung der Kultur aufgrund der Verfassung eine Staatsaufgabe ist. Die Finanzierung der Aufwendungen aufgrund des Kulturförderungsgesetzes sollen deshalb gründsätzlich aus Mitteln des allgemeinen Staatshaushaltes erfolgen. Die Gelder des Lotteriefonds sollen nur ergänzend eingesetzt werden können, so wie es der Art. 30 der Regierung vorsieht. Der Antrag der Kommission zielt darauf ab, die Ausgaben für die Kultur vorrangig aus dem Lotteriefonds zu finanzieren. Diese Art der Finanzierung muss nach unserer Ansicht aufhören. Es muss aufhören, Lotteriefondsgelder für festgelegte Kulturaufgaben zu plündern. Dies verstösst nach unserer Ansicht auch gegen Bundesrecht. Die Lotteriefondsgelder sind in erster Linie für Projekte im Bereich der Kultur und des Sozialen zu verwenden. Damit erhalten jene vielen Personen, die in Kultur und gemeinnützigen Aufgaben tätig sind, jene Mittel, die ihnen eigentlich gehören. Zugleich wird so die Zivilgesellschaft gestärkt und die Vielfalt des kulturellen Lebens gefördert. In einem Gesetz, das auf 30 Jahre ausgerichtet ist, soll den langfristigen Perspektiven Rechnung getragen werden. Letzlich auch dem Ziel, die kulturelle und gemeinnützige Arbeit möglichst Vieler anzustossen und zu fördern. Deshalb soll genau geregelt werden, wofür die Lotteriefondsgelder eingesetzt werden. Dies geschieht ganz klar in Abs. 3 des Vorschlags der Regierung. Im Sinne einer langfristigen Lösung und Stärkung der Zivilgesellschaft, bitte ich Sie, der Fassung der Regierung zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Das Wort «Defizitgarantie» kann man sicher unterschiedlich verstehen. Wenn man Defizitgarantie so versteht, dass ein Loch, welches aus einem Projekt entsteht, vom Kanton gedeckt wird, dann muss ich klar sagen, spricht sich unsere Fraktion gegen in solches Verständnis der Defizitgarantie aus. Wenn die Defizitgarantie, so wurden wir in der Kommission meines Erachtens aufdatiert, so zu verstehen ist, dass ein Beitrag nur geleistet wird, wenn ein bestimmtes Defizit entsteht, nicht eine nach obenhin unbeschränkte Defizitgarantie, sondern eigentlich nur ein vorbehaltener Beitrag, welcher ausbezahlt wird, wenn es überhaupt ein Defizit gibt und wenn nicht, wird nichts ausbezahlt. Wenn mann Defizitgarantie in diesem Sinne versteht, dann habe ich mit dem Begriff keine Probleme. Ich wäre froh, wenn man das hier klären könnte. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Antrag zu Art. 12bis (neu) (Voraussetzung). beantragt im Namen der SVP-Fraktion Art. 12bis (neu) wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) «Staatsbeiträge an Kulturschaffende, Werke oder Kulturstätten setzen eine Beziehung zum Kanton voraus.» (Abs. 2) «Kulturschaffende haben eine Beziehung zum Kanton, wenn sie: a) seit wenigstens einem Jahr im Kanton wohnen und hauptsächlich im Kanton tätig sind; b) nicht oder weniger als ein Jahr im Kanton wohnen, jedoch einen wesentlichen Lebensabschnitt im Kanton verbracht oder einen bedeutenden Teil ihres Werkes im Kanton geschaffen haben.» (Abs. 3) «Werke oder Kulturstätten haben eine Beziehung zum Kanton, wenn sie sich innerhalb des Kantons befinden und grösseren Teilen der kantonalen Bevölkerung zugänglich sind.» Ich beantrage im Namen der SVP-Fraktion Art. 12 anzupassen, wie er Ihnen auf dem grauen Blatt vorliegt. Mit dem überarbeiteten Artikel der Kommission ist die Formulierung der Förderadressate sehr offen und freizügig. Der Antrag orientiert sich am heutigen Gesetz dem Artikel der Adressaten. Mit diesem Artikel hatten wir, so der Anschein, bis heute keine Probleme. Darin wird insbesondere der Bezug zum Kanton festgehalten. Somit sind hier doch irgendwo noch Massstäbe gesetzt, welche zur Erfüllung für die Beiträge da sind. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Wir reden ja hier nun von den kantonalen Kulturstandorten. Hier war in der Kommission die Diskussion so, dass die Regierung in Art. 26 einen Vorschlag gemacht hat, wonach eben nur kantonaler Kulturstandort sein kann, was im Eigentum des Kantons ist, bzw. die Immobilie muss im Eigentum des Kantons sein. Dies wurde von der Kommission als nicht zweckmässig erachtet, weshalb dann eben diese Ihnen nun vorgelegte Aufzählung erfolgte. Man hat die kantonalen Kulturstandorte einzeln jetzt im Gesetz aufgezählt und es bliebe die Möglichkeit, dann durch den Kantonsrat, wenn er dies wollte, weitere zu bestimmen. Die Kommission hat diesem Antrag nach Aufzählung der kantonalen Kulturstandorte zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 2 (Ziele). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion in Art. 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten und Art. 7bis zu streichen. zieht Antrag zurück. Es liegt eine Drohung in der Luft von Mitteseite, das ist etwas eigenartiges, aber es liegt sicher in der Freiheit des Autors. Drohungen und Gewalt sich eigentlich unvereinbar mit der Förderung des Schaffens, das zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Kultur lässt sich nie unter Drohung ??? 16.22.08, das ist eigentlich in sich ein Widerspruch. Ich sage es an dieser Stelle gerne nochmals, es ist schon eingangs erwähnt worde, die Vorlage ist nötig, fällig war sie schon sehr lange, und sie ist ausgewogen. Es gilt hier aber ein «aber», und sie kennen alle den Satz: Lieber ein Spatz in der Hand, als eine Taube auf dem Dach. In diesem Sinne ziehe ich den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Hier haben wir schon Bedenken. Wir haben in der Kommission über Eigentumstandorte des Kantons gesprochen, wie aber auch von Leuchttürmen im Kanton und sind dann auf diese fünf Standorte gekommen, die unterstützt werden können. Wir von der SVP-Fraktion sind aber der Meinung, dass die bisherigen drei, die im Eigentum sind, in diesem Gesetz bleiben können. Jedes weitere kann durch einen Kantonsratsbeschluss neu dazukommen. Wenn wir diesen fünf jetzt zustimmen, dann hat der Kantonsrat jetzt die Zustimmung zu diesen fünf und muss sie dann natürlich auch so finanzieren im Bereich dieser Beratung. Darum sind wir der Meinung, dass wir nur drei in dieses Gesetz schreiben und die restlichen zwei mit einem Kantonsratsbeschluss zusätzlich unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich bin gleicher Meinung wie Zoller-Rapperswil-Jona. Die Gemeinde soll mit unterstützen, damit es einen Charakter, einen Dorfcharakter oder einen Basischarakter darstellt, wenn der Kanton ebenfalls zusagen macht. Darum sind wir gegen diesen Antrag der FDP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 17 Bst. a (Voraussetzungen und Kriterien allgemein). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 17 Bst. a wie folgt zu formulieren: «... Wohnsitz im Kanton St.Gallen hat.» Ich komme nochmals auf diesen Wohnsitz oder Bezug zum Kanton St.Gallen zurück. In Art. 17 setzt voraus, dass man den Bezug zum Kanton aufweisen muss, damit Fördermassnahmen bewilligt werden können. Dies hätte ich lieber in Art. 12 festgehalten gehabt. Ich bin hier nicht alleine mit meiner Meinung in der SVP-Fraktion, sondern auch Kulturschaffende wollen, dass ein Bezug oder ein Wohnsitz im Kanton St.Gallen vorhanden sein soll, und zwar für Personen, wie aber auch für Gruppierungen oder Stiftungen usw. Für den Kanton St.Gallen wäre es sich förderlich, wenn es wirklich vom Kanton St.Gallen käme. Es hat noch andere 25 Kantone in der Schweiz, die auch ein Kulturförderungsgesetz haben. Wenn Sie in anderen Kantonen wohnen oder wenn Sie in keinem Kanton wohnen, dann ist immer noch der Bund, der in der Kulturstiftung «Pro Helvetia» zuständig ist, damit die Kulturschaffenden nicht alleine dastehen. Aber der Wohnsitz ist für mich immer noch wichtig zur Unterstützung von Kulturschaffenden. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich habe es vorhin bei Art. 12 gesagt, eine gewisse Sympathie für das Anliegen habe ich. Jetzt sind Sie aber wirklich bei Art. 17 sehr schief gewickelt. Eine kulturelle Aktivität kann bei besten Willen keinen Wohnsitz haben - es tut mir leid. Das ist eine rechtliche Unmöglichkeit und Blödsinn. Wenn Sie sagen, dass für alles, was nicht im Kanton St.Gallen sei, «Pro Helvetia» zuständig sei, dem wäre ja sehr schön, wenn das so wäre. Der Haken bei «Pro Helvetia» ist der, dass eine Aktivität von Gesamtschweizerischer Bedeutung sein muss, damit sie überhaupt erst auf den Radar von «Pro Helvetia» kommt. Wenn sie da nicht hat, dann ist sie eine Sache der Kantone bzw. der Gemeinden. Das erklärt übrigens dann auch den Bst. b. Noch einmal, Sie haben es schon richtig gesagt, es gibt durchaus auch Kulturschaffende, die grosse Sympathien haben für das Anliegen, dass man sagt, es muss vermehrt Wert darauf gelegt werden, dass die Kulturschaffenden hier sind und nicht einfach Kultur von irgendwo her importiert wird und dann von uns unterstützt. Ich erinnere die SVP-Fraktion in diesem Zusammenhang daran, dass sie ein gewisses Military Tattoo Festival unbedingt aus dem Lotteriefonds unterstützt haben wollten. Das hatte jetzt auch nicht einen wahnsinnigen Bezug zum Kanton St.Gallen. Ich kann damit leben, dass das unterstützt wurde. Wenn Sie aber hier eine Wohnsitzpflicht einführen wollen, dann müssen Sie sich aber sehr genau überlegen, ob dieses Festival in Zukunft noch unterstützt werden kann oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auch in der Kommission wurde über diesen Antrag diskutiert, respektive es wurde zum Regierungsantrag eben des Antrag gestellt, wiederum zur alten Regelung zurückzukehren, da man aus der Formulierung, wie sie nun in Art. 30 ist, den Eindruck gewinnt, dass der Kanton vorrangig aus dem Staatshaushalt finanziert und dann nur noch zusätzlich aus dem Lotteriefonds. Zwar wurde von Seiten der Regierung ausgeführt, dies sei eigentlich nicht der Wille in der Gesetzgebung gewesen, allerdings erachtete die Kommission diese Formulierung als relativ eindeutig dahingehend, dass man schon zuerst die Mittel aus dem Staatshaushalt aufwenden möchte. Deshalb wurde der entsprechende Antrag gestellt, dass erst aus dem Lotteriefonds finanziert werden soll und dann aus dem Staatshaushalt. Diesem Antrag wurde in der Kommission zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Auch die vorberatende Kommission hat über diese Frage eingehend diskutiert. Letztlich wurde dann dieser Satz, dass sich der Kanton für eine angemessene Entschädigung einsetzen solle, gestrichen. Grundsätzlich war die Haltung diejenige, dass dies ja heute bereits der Fall sei, bzw. dies durch die Arbeit des Amtes für Kultur gut gemacht werde, auch in diesem Bereich, und dass es deshalb keine Gesetzesänderung brauche, und dass wenn man dies festschreiben würde, eigentlich eher zum Ausdruck brächte, dies funktioniere heute gar nicht so gut. Man war der Meinung, es sei grundsätzlich selbstverständlich, allerdings hat man auch an die Selbstverantwortung der Kulturschaffenden appelliert. In diesem Sinne wurde dann dieser Satz gestrichen und zwar mit 9:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit. Dieser Streichungsantrag stand auch in einem direkten Zusammenhang, ich sage dann dort nichts mehr dazu, falls das noch diskutiert werden sollte, zu Art. 24 des Gesetzes. Dort geht es um Beiträge zu sozialen Sicherheit bzw. um Sozialversicherungsbeiträge, für die sich der Kanton allenfalls mit Auflagen einsetzen sollte. Hier wurde auch ein bisschen das Bedenken geäussert, dass es dann sein könne, dass entweder mehr Gelder aufgewendet werden müssten für die Kulturförderung, oder dass andernfalls weniger Projekte unterstützt werden könnten. In diesem Sinne wurde dann dieser Satz ebenfalls durch die vorberatende Kommission gestrichen und zwar mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe schon beim Eintreten gesagt, dass die CVP-GLP-Fraktion der Meinung ist, dass sich die bisherige Praxis in der Kulturförderung in diesem Kanton sehr gut bewährt hat und es soll auch weiterhin so sein, dass der Kanton Projekte unterstützt, die auch in einer Gemeinde oder in einer Region getragen werden. Dies hat sich so bewährt, sonst könnte im schlimmsten Fall der Kanton in Quarten einen Anlass durchführen, obwohl die Gemeinde das überhaupt nicht will und wenn die Gemeinde mit in der Verantwortung ist und einen Teil der Beiträge übernimmt, dann kann das nicht passieren und das soll so bleiben. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich möchte zum Bst. c antworten: Der Kanton macht sehr wohl Kulturvermittlung. Ich denke da z.B. an das Kulturbüro, sehr zentral gelegen, wo sich Künstler einen Bus ausleihen können, kopieren, Videokameras ausleihen usw. Vermittlung ist ebenfalls ein grosses Thema. In der Kulturvermittlung versucht man mit verschieden Dingen, wie Museumspass für Kinder usw. Es wäre fatal, den Vermittlungsartikel zu streichen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Ich will hier nur noch diese Defizitgarantien präzisieren. Muss das wirklich im Gesetz stehen? Also wenn der Regierungsrat der Meinung ist, wir sollten eine Defizitgarantie für einen Anlass geben, dann soll er das beschliessen oder selber entscheiden. Aber muss wirklich im Gesetz stehen, dass der Kantonsrat Defizitgarantien gibt? Darum sind wir der Meinung, dass es dieses Wort im Gesetz nicht braucht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde so in der Kommission nicht gestellt. Es war grundsätzlich in der Kommission, die Beteiligung der Gemeinden an Kulturaktivitäten von regionaler Bedeutung unbestritten. Es besteht da ein Zusammenhang mit Art. 6 des Gesetzes. Dort heisst es, dass die politische Gemeinde eben kulturelle Aktivitäten von regionaler Bedeutung fördern kann. Wenn sie dies tut, dann beteiligt sich eben auch der Kanton und tut sie dies nicht, dann beteiligt sich auch der Kanton nicht. Dies ist die bisherige Praxis und diese wird auch über die Förderorganisationen so gestützt und getragen. In diesem Sinne wurde der Antrag in der Kommission nicht behandelt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde, nachdem wir auf die Vorlage nicht eingetreten sind, so nicht gestellt. Die SVP-Fraktion hat sich dem Nichteintreten verbunden mit einer Motion mit Auftrag angeschlossen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Abschnitt (c] Unterstützung von kantonalen Kulturstandorten). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 26bis, 27bis, 28bis und 29bis zu streichen, eventualiter für den Fall, dass der Kantonsrat dem Streichungsantrag nicht zustimmt, Rückweisung der Bestimmungen an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, die offenen Punkte zu klären, sowie eventualiter für den Fall, dass der Kantonsrat auch dem Rückweisungsantrag nicht zustimmt, Art. 26bis Abs. 1 Bst. b und c zu streichen. Wir haben in der vorberatenden Kommission diesen Antrag ebenfalls gestellt, dass Art. 26 bis 29 gestrichen wird. Weil sie auch in anderen Artikeln bereits aufgeführt sind und deshalb nicht nochmals geschrieben oder aufgeführt werden müssen. Zudem sind wir sehr uneinig gewesen in Sachen Kulturstandorte zur Förderung dieser Werke. Wir sind der Meinung, dass man diese nachher der Kommission zurückweist, damit eine bessere Lösung hervorkommt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Wie bereits ausgeführt, wurde in der Kommission in dieser Frage relativ ausführlich diskutiert. Man ist zum Ergebnis gelangt, dass eben das Kriterium, dass ein Gebäude im Eigentum des Kantons sein muss, damit eine Institution ein kantonaler Kulturstandort sein kann, dass dieses Kriterium nicht zielführend ist. Man hat dann nach einer Lösung gesucht und diese Aufzählung gewählt, in dem Sinne, dass man zum Ergebnis gekommen ist, das dies die heutigen Leuchttürme des Kantons sind. Alle fünf. Es wurde von Seiten des Departementes ausgeführt, es habe hier der Kanton Einsitz in die Gremien und er unterstütze diese Objekte bei den Kulturbeitragsleistungen in einem Prozentschlüssel von 40:60. Also es wurde ausgeführt, dass eben das nun diejenigen Objekte sind, die als Leuchttürme in den Regionen definiert sind und dass man diese auch aufnehmen müsste, wenn man eine solche Strategie verfolgt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Diese Anträge wurden in der Kommission so gestellt. Es wurde primär zu Bst. c relativ breit diskutiert. Hier wurde seitens des Departementes ausgeführt, dass es sinnvoll ist, Beratung vorzunehmen, dass die Beratung auch dazu führt, dass Projekte besser realisiert sind, bzw. die Ausarbeitung von Projekten besser funktioniert, womit dann auch Folgekosten vermieden werden können. Das ist auch bereits heute die Praxis beim Amt für Kultur. Deshalb wurde dieser Antrag mit 8:5 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Über die Streichung von Bst. e wurde in der Diskussion nicht einlässlich diskutiert. Dieser Antrag wurde mit 8:5 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Nur im Sinne einer Präzisierung. In der Kommission wurde dieser Artikel intensiv diskutiert und es war das Verständnis, dass diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Deshalb war der Antrag in der vorberatenden Kommission ein und «anzufügen». Wenn jetzt das juristisch nicht notwendig ist, ist das okay. Vielleicht kann die Kommissionspräsidentin dies einfach nochmals bestätigen zuhanden der Protokolls. Es ist die Meinung, dass diese drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | zu Güntzel-St.Gallen: Ich wundere mich sehr, und bin bestürzt über Ihre herablassende Haltung der Kultur gegenüber. Und die Verbindung zu morgen, das ist sowieso daneben. Morgen ist ein anderes Thema. «Nicht lebensnotwendig», Sie haben mir gerade etwas den Schnauf genommen. Ich bin bestürzt über Ihr Votum. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Kommissionssitzung von elf Stunden ist mir in bester Erinnerung, und von daher darf ich Ihnen sagen, so überladen ist nun dieses Gesetz nicht mehr. Ich habe mir den Spass gemacht, auch die Wörter zu zählen, die wir jeweils herausgestrichen haben. Es waren zahlreiche. Wir wollen ja nichts anderes, und Sie haben das gehört in den Eintretensvoten, wir wollen nur die gelebte Praxis unserer und Ihrer Kulturpolitik abbilden, denn Sie haben uns den Auftrag gegeben, eine Kulturpolitik zu formulieren. Sie haben auch in der Kantonsverfassung bereits Vorgaben gemacht, und Sie haben uns auch beauftragt, kulturelle Schwerpunkte zu setzen und regionale Förderplattformen zu bilden. Das haben wir alles mit grossem Erfolg realisiert, warum soll man also nun zurückschrecken, diesen Zustand in eine Gesetz festzuschreiben? Wie Sailer-Wildhaus gesagt hat, das tut nicht weh. Es tut auch der Kasse nicht weh. Die Regierung bekennt sich nun dazu, dass die Verschiebung der Finanzierung zwischen Lotteriefonds und Staatshaushalt nicht vorgenommen werden soll. Also auch das ist nicht mehr enthalten. Praktisch alle Zähne, die weh tun könnten, sind gezogen. Das heisst aber nicht, dass dieses Gesetz nichts wert ist - im Gegenteil. Es ist ein Bekenntnis für alle Menschen im Kanton St.Gallen, denen die Kultur etwas bedeutet, und die sich für die Kultur vielfach auch ehrenamtlich engagieren, wir haben es von Bartl-Widnau gehört. Das ist viel Eigenleistung, die hier in unserem Kanton geleistet wird. Bitte sehen Sie dazu, dass in dieser nun durch die Kommission wirklich durchberatenen Vorlage eine Basis geschaffen wird, auf der Kulturpolitik weiter betrieben werden kann. Vergessen Sie nicht, Sie haben die Möglichkeit, sich durch dieses Gesetz wieder einzubringen, denn wir legen Ihnen immer vor, wo es in der Kulturpolitik hingehen soll, und Sie dürfen strategisch Weichen stellen. Sie dürfen auch Ergänzungen vornehmen. Es ist Ihr Gesetz und unser Auftrag. Das würden wir jetzt gerne in dieser Form so festschreiben. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Das ist die bestehende, sozusagen Verbundfinanzierung, die hier festgeschrieben wird oder eben mit dem Fachwort ausgedrückt das Subsidiaritätsprinzip. Wenn Sie an diesem sägen, dann stimmt es nicht mehr und ich bitte daher, von diesem Antrag ebenfalls Abstand zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich kann das schnell erklären. Weil die Regierung den gleichen Vorschlag gehabt hat, nur die kantonseigenen zu unterstützen. Aber jetzt ist sie anderer Meinung, weil diese fünf in diesem Gesetz stehen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich bin gewöhnt, Klartext zu sprechen und das wurde mir ja vor nicht all zu langer Zeit auch vorgeworfen. Vielleicht habe ich mich trotzdem unklar ausgedrückt: Ich wollte mit meinem Votum aufzeigen, dass wir uns leisten, in einem Bereich, der möglicherweise interessant ist, der auch in der Kantonsverfassung erwähnt ist, aber nicht lebensnotwendig ist, lange diskutieren und um Finanzen streiten, die wir nicht haben, bevor wir in wichtigen Themen, nämlich die Ausfinanzierung der Pensionskasse für unsere Mitarbeitenden, eine Lösung haben. Hier möchte ich einfach nochmals darauf hinweisen: Es ist wichtig, dass wir lernen Prioritäten zu setzen, die für unseren Kanton wichtig und richtig sind und auch für unsere Mitarbeitenden. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Zu Protokoll gebe ich hier an, dass eine Defizitgarantie nicht ein Fass ohne Boden sein kann. Eine Defizitgarantie umfasst eine gewisse Höhe. Dies ist hier nur aufgeführt unter Beitragsarten. Das ist eine Art und Weise, die genutzt werden kann, sollte ein Defizit entstehen oder auch nicht. Es ist also von Vorteil, dass man diese Kategorie hat. Man spricht das Geld nicht, sondern man sagt; nur für den Fall, dass es schlecht geht. Es gibt auch bei Kulturveranstaltungen leider wettermässig unberechenbare Argumente. Dass man sagen kann, wenn es gut läuft, dann kommen die Leute und es ist schönes Wetter. Wenn es ganz schlecht läuft, dann kommen sie nicht und muss man etwas abfedern. Es wird jedoch umschrieben wieviel. Komplizieren Sie die Sache nicht, indem sie das herausstreichen und dann die Regierung doch noch Defizitgarantien gewähren kann. Es ist viel einfacher, wenn wir es hineinschreiben. Beim Sport zum Beispiel wird Ähnliches gemacht. Der Sportminister, der heute nicht anwesend ist, könnte mir das bestätigen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Wie bereits zuvor ausgeführt, wurde dieser Antrag in der Kommission ebenfalls gestellt. Er war dort leicht anders formuliert, womit er durchaus grundsätzlich Sinn machen würde, rein gesetzessystematisch. Es hat nämlich da geheissen, in der Kommission, dass kulturelle Aktivitäten von Gesuchstellern mit Wohnsitz im Kanton durchgeführt werden. Dieser Antrag wurde von der Kommission mit 9:4 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Es wurde neben dem nun bereits von Seiten des Regierungspräsidenten ausgeführten, auch noch ausgeführt, dass etwa Kulturschaffende wie Joachim Rittmeyer oder Gardi Hutter nicht unterstützt werden könnten, da diese eben den Wohnsitz nicht mehr in St.Gallen haben. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Einerseits möchte ich doch noch ganz kurz einmal der SVP-Fraktion danken. Ich war nicht Mitglied der vorberatenden Kommission. Nach diesen Beratungen habe ich das Gefühl, ich sei es doch gewesen. Ich staune jetzt doch noch einmal ein bisschen. Genau wie vorher beim Begriff der Defizitgarantien. Da vertreten Sie jetzt einen Antrag, der mich komplett überrascht aufgrund dessen, was ich bisher immer glaubte, dass Ihre politischen Leuchttürme so seien. Was genau spricht denn dafür, dass man nur Dinge unterstützt, die im Eigentum des Kantons sind. Das finde ich ein hochinteressantes Staatsverständnis. Das wäre ja wahrscheinlich eher meines als Ihres. Ich verstehe Ihren Antrag wirklich nicht, beim besten Willen nicht. Bitte erklären Sie mir das. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Jetzt sind wir dann definitiv beim «güntzelschen» Kabarett angelangt. Es wird Sie vielleicht überraschen, aber ich unterstütze diesen Antrag mit Leib und Seele. Aber ich befürchte aus verschiedenen Gründen, dass Sie nicht richtig verstanden haben, worum es bei Defizitgarantien geht. Defizitgarantien werden gesprochen anstelle fixer Geldbeträge, wenn man will, dass die entsprechende kulturelle Veranstaltung noch selber Geldleistungen erbringt und dafür sorgt, dass sie Geld einnimmt. Ich bin absolut mit Ihnen einverstanden, dass dies nicht der Regelfall sein sollte. Vielmehr sollten die Geldbeiträge, die der Kanton in der Kulturförderung spricht, à fonds perdu gesprochen werden, damit die kulturellen Veranstalter nicht einem solchen, teils wirtschaftlich absurden Druck ausgesetzt sind. Ich glaube aber nicht, dass Sie das wollen. Vielleicht sollten Sie das nochmals überlegen, bevor sie den Antrag zur Abstimmung bringen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich habe ein grundsätzliches Verständnis für den Antrag, aber gleichzeitig auch ein Verständnisproblem. Wenn ich das richtig verstehe, dann entspricht meines Wissens der Bezug für die Kulturschaffenden auch in etwa dem Status quo der heute praktiziert wird. Ich habe etwas Mühe beim Abs. 3, es ist ja schon so, Kulturstätten können sich im Kanton befinden oder nicht, ob sich Werke im digitalen Zeitalter im Kanton befinden können oder nicht, würde ich jetzt auf das erste und zugegebenermassen sehr flüchtige Hinschauen einfach einmal bestreiten. Was ist mit z.B. einem musikalischen Werk, das in Zürich produziert und am Radio ausgestrahlt wird? Das befindet sich definitiv nicht im Kanton St.Gallen. Das würde nach einer konservativen Auslegung dieses Artikels meines Erachtens nicht mehr unterstützt werden können, ausser natürlich die Künstlerin bzw. der Künstler sei von St.Gallen. Aber wir haben ja ein Interesse, dass Projekte mit einem Bezug zum Kanton unterstützt werden, und ich glaube, wenn sich ein Musikstück mit dem Kanton St.Gallen beschäftigt, da würden wir wohl nicht bestreiten wollen, dass dieser Bezug besteht. Aber so, wie Sie diesen Artikel formuliert haben, scheint es nicht zu stimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das würde im Klartext heissen, dass wenn man Ihrem Antrag folge leistet, dass die Regierung im Sinne von rückzahlbaren Geldleistungen unter Vorbehalt trotzdem Defizitgarantien geben könnte . | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Der Antrag von Rossi-Sevelen ist abzulehnen. Ich bitte Sie, diesem weiteren Streichungsantrag von Rossi-Sevelen nicht zuzustimmen. Das Huhn ist schon sehr stark gerupft worden. Lassen Sie noch ein paar Federn dabei, und diese Federn, die noch übrig geblieben sind, die Kommissionspräsidentin hat es erwähnt, die sind nötig. Insbesondere auch Bst. c «Erforschung, Verbreitung, Vermittlung von Kultur und Geschichte», das sind relevante Aufzählungen, die wir nicht streichen sollten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde in der Kommission so ebenfalls gestellt. Es wurde von Seiten des Departementes ausgeführt, dass Defizitgarantien häufig bei vom Lotteriefonds unterstützten Freiluftveranstaltungen zum Tragen kämen. Dann eben, wenn schlechtes Wetter die Einnahmen beeinflussen könnte. Ist gutes Wetter, müsse nichts ausgeschüttet werden, ist schlechtes Wetter könne möglich sein, dass die Defizitgarantie zum Tragen kommt. Grundsätzlich ist das nicht einfach vorbehaltlos geschuldet, sondern wird nur dann ausgeschüttet, wenn es eben wirklich notwendig ist. Dies gibt den Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 7:6 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. Es ist deshalb die Defizitgarantie im Gesetz stehengeblieben. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Nur eine Klärung aus der Praxis: Wenn ich ein Gesuch einreiche um einen Beitrag, dann schreibe ich ein Budget und schreibe mit einem Kreuzchen dazu, entweder möchte ich gerne einen fixen Beitrag oder ich setze das Kreuzchen auf dem Formular auf Defizitgarantie. Wenn ein Gesuch kommt, mit Defizitgarantie, ist das Amt sogar froh, weil dann kann es ein, dass das Geld nicht beansprucht wird. Das wäre die Variante zwei von Zoller-Rapperswil-Jona. Der Gesuchsteller muss dies ankreuzen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 14 (kulturelle Teilhabe). beantragt im Namen der SVP-Fraktion den Art. 14 zu streichen. Aufgrund der schlechten (?) Aussichten, dass dieser Antrag durchkommt, stellen wir ihn trotzdem zur Diskussion. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und um dieses Geschäft ein bisschen vorwärts zu treiben, verzichte ich auf eine genaue Definition. Sie lesen unsere Begründung auf dem grauen Blatt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 13 (Förderbereiche). beantragt im Namen der SVP-Fraktion den Art. 13 zu streichen. Die SVP-Fraktion stellt Ihnen hier den Antrag auf Streichung von Art. 13 und versucht damit ein liberales Gedankenkulturgut in dieses Gesetz einzubringen, denn aus unserer Sicht ist es ein ausführlicher Gesetzesartikel, jedoch nicht abschliessend. Aus unserer Sicht macht dieser Gesetzesartikel das Gesetz schwerfällig und deshalb unnötig. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Die Ausführungen des Regierungspräsidenten genügen mir. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 16 (Förderinstrumente). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 16 Abs. 1 Bst. c und e zu streichen. Beim Art. 16 (Förderinstrumente) geht es um Bst. c und e. Bst. c «Beratung, Vernetzung sowie Vermittlung und Präsentation». Es ist Aufgabe des Kanton sich primär auf monetäre Förderung zu beschränken. Wir finden das Beratung, Vernetzung sowie Vermittlung und Präsentation nicht das ist, was gefördert werden muss und deshalb gestrichen werden soll. Der Kanton Zürich kennt gemäss Aussage von Kathrin Meier, Leiterin Amt für Kultur, im Departement des Innern, keine Förderung für Beratung. Ich glaube nicht, dass der Kanton Zürich kulturell schlecht dasteht. In Bst. e «Erwerb von künstlerischen und kulturellen Werken», werden hier jährlich bereits jetzt schon von einer sogenannten Ankaufskommission 90 bis 120'000 Franken jährlich investiert für den Kauf von künstlerischen Werken. Die SVP-Fraktion ist auch hier der Meinung, dass es nicht Aufgabe ist, dass der Kanton als Kunstsammler auftritt, deshalb beantragen wir die Streichung von Bst. c und e. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Lassen Sie mich zunächst noch eine kurze Bemerkung in eigener Sache machen: Es wurde zuvor ausgeführt, ich sei kürzlich Mutter geworden, unsere Tochter ist inzwischen doch schon mehr als drei Jahre alt. Es ist irgendwo hier ein Fehler unterlaufen. Die vorberatende Kommission hat die Totalrevision des Kulturfördergesetzes am 23. März 2017 beraten. Die Kommission hat, wie vom Kantonsrat bestellt, getagt. Die Regierung war vertreten durch dannzumaliger Regierungspräsident Martin Klöti, das Departement des Innern durch den Generalsekretär Davide Scruzzi und die Leiterin des Amtes für Kultur, Katrin Meier Fritsch, sowie durch den Leiter Recht und Projektsupport, Christopher Rüle. Die Geschäftsführung nahmen Sandra Stefanovic und Christina Wirz von den Parlamentsdiensten wahr. Zu Beginn der Debatte kamen mit Josef Felix Müller, Bildhauer und Grafiker und Präsident der Visarte Schweiz, mit Ferdinand Riederer, Co-Präsident der Förderplattform Südkultur und mit Peter Röllin, Leiter IG Halle Rapperswil, drei Stimmen aus der Kultur und aus den Regionen zu Wort. Diese hielten in ihren Voten fest, wie wichtig es ist, die Kultur in ihrer Vielfalt zu fördern und die Kultur an allen Orten im Kanton, auch auf dem Land zu fördern. Ferdinand Riederer präsentierte zudem eindrücklich, wie die Förderplattformen funktionieren. Wie es möglich geworden ist, durch diese Förderorganisationen gemeinsam Projekte zu realisieren und die entsprechenden Mittel auch zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss trat die Kommission in die Diskussion ein. Von Seiten Regierung wurde ausgeführt, weshalb sie eine Totalrevision des Kulturfördergesetzes für notwendig erachtet. Dies war vorwiegend damit begründet, dass man sagt, man will nun das, was gilt, das was man heute realisiert, das was heute Förderpraxis ist in ein Gesetz giessen und damit Rechtsicherheit schaffen. Von Seiten der Kommission kam Widerstand gegen das Eintreten. Grund für die ablehnende Haltung war einerseits die Frage der Notwendigkeit einer Totalrevision. Es wurde argumentiert, dass sich die heutige bewährte Förderpraxis auf dem bestehenden Gesetz entwickelt habe - ein Gesetz, das lediglich acht Artikel umfasst. Es sei nicht notwendig, ein viel ausführlicheres Gesetz für die gleichbleibende Förderpraxis zu schaffen. Andererseits wurde auch mit der Gemeindeautonomie argumentiert, damit, dass man auch den Gemeinden im Kulturbereich im Rahmen der Kulturförderung ihre Freiheit lassen möchte. Eine Minderheit der Kommission war der Meinung, die Totalrevision sei notwendig. Dies aus den gleichen Gründen wie die Regierung, nämlich zur Schaffung von Rechtssicherheit. Trotz des sich abzeichnenden Nichteintretens auf die Vorlage, hat die Kommission in Wahrnehmung ihrer Beratungspflicht, die Botschaft und die einzelnen Artikel in der Folge durchberaten. Eingangs wurde kritisiert, dass man nach der Botschaft den Eindruck gewinne, es finde die Notwendigkeit zur Totalrevision des Kulturfördergesetzes ihre Grundlage in der Verfassungsrevision. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Vernehmlassungsergebnisse nur sehr verkürzt abgebildet seien, woraufhin den Kommissionsmitgliedern die Tabelle mit den Vernehmlassungsantworten ausgeteilt wurde. Es wurde in der Kommission angeregt, dass man doch für zukünftige Botschaften hier eine einheitlichere Regelung finden solle. Inhaltlich zu Diskussionen Anlass gab die Frage, wie weit der Kanton in die Gemeindeautonomie eingreifen soll, bzw. ob der die kulturpolitischen Ziele auch für die Gemeinden definieren solle. Eine Mehrheit lehnte ein solches Vorgehen des Kantons ab und wollte den Gemeinden die Freiheit lassen, selbst über die kulturpolitischen Ziele zu befinden. Ebenfalls diskutiert wurde die kulturelle Teilhabe. Die Kommission möchte diese weit verstanden wissen, insbesondere soll auch Menschen mit Behinderung der Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Institutionen ermöglicht werden. Ein entsprechender Antrag fand breite Zustimmung. Etwas unklar war für die Kommission die Legitimation der Förderorganisationen bzw. die rechtsgenügliche Grundlage für deren Handeln. Im Rahmen der Behandlung der Vorlage nahm das Departement Rücksprache mit der Amtsstelle Recht und Legistik, und es wurde ein entsprechender Vorschlag gemacht, wonach die Förderorganisationen gestützt auf das Gesetz Verfügungen erlassen können - ein Vorschlag, der von der Kommission übernommen wurde. Zu viel Diskussionen Anlass gaben die kantonalen Kulturstandorte. Die Regierung hat das Kriterium zu einer möglichen Anerkennung als kantonaler Kulturstandort festgelegt. Sie hat festgelegt, dass sich ein Gebäude im Eigentum der Regierung befinden muss. Nach Meinung der Kommission ist das Eigentumskriterium kein gutes, vielmehr gehe es darum, die bisherige Strategie mit bereits definierten Leuchttürmen weiterzuverfolgen und die Regionen zu berücksichtigen. Es wurde daher schliesslich mehrheitlich ein Antrag unterstützt, welcher die kantonalen Kulturstandorte aufzählt. Es sollen dies sein: Das Schloss Werdenberg, das alte Bad Pfäfers, das Kunstzeughaus Rapperswil-Jona, die Lokremise St.Gallen sowie Konzert und Theater St.Gallen. Der Kantonsrat könnte durch Beschluss weitere Kulturstandorte definieren. Keine Freude bereitete der Mehrheit der Kommission Art. 30 des totalrevidierten Kulturfördergesetzes. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass an der bisherigen Finanzierung mit Vorrang des Lotteriefonds festgehalten werden soll. Schliesslich war auch die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden Thema. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Meinung, dass eine angemessene Entschädigung grundsätzlich selbstverständlich sei und appellierte darüber hinaus an die Eigenverantwortung der Kulturschaffenden - eine explizite Regelung dazu brauche es nicht. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, auf alle Änderungsanträge der Kommission einzeln einzugehen. Viele Änderungsanträge zielten darauf, das Gesetz zu entschlacken, das Gesetz weniger voluminös zu machen. Da komme ich, wenn notwendig, in der Detailberatung dann noch darauf zurück. Am Ende einer langen, intensiven, aber durchwegs konstruktiven Diskussion, blieb es schliesslich beim Nichteintreten. Es bleibt zu bemerken, dass die bisherige Förderpraxis des Kantons und der Gemeinden durch die Kommission positiv bewertet wurde, dass aber letztlich die Notwendigkeit einer Totalrevision nicht richtig gesehen wurde. Zudem gab es gewisse Bedenken, ob das Gesetz nach den vielen Änderungen noch in sich stimmig sei. Die Kommission hat in diesem Sinne Nichteintreten beantragt und eine Motion beschlossen. Auf diese würde ich im Falle eines Nichteintretens dann eingehen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ich erlaube mir doch ganz kurz eine kleine Erwiderung: Güntzel-St.Gallen, Sie verwischen jetzt ein bisschen die Ebenen. Wir können gerne die Pensionskassendiskussion hier vorziehen, die wäre wahrscheinlich ein bisschen ergiebiger, aber ich glaube, so viel Zeit haben wir doch auch nicht. Ich finde es schön, dass Sie die Arbeit eines Kantonsrates mit Kabarett gleichsetzen, oder das zumindest auf Umwegen. Sie haben zuerst von den Beamten gesprochen, die Kabarett machen und dann die Kantonsräte auch nicht miteinbezogen. Ich muss zugeben, ich sammle häufig sehr viel Material hier in diesem Saal, dass ich in meiner beruflichen Arbeit wieder brauchen kann, insbesondere aus Ihrer Fraktion, da gibt es immer wieder ein paar gute Lacher, zugegebenermassen meine eigene Fraktion auch, aber das ist nicht so schlimm. Bleiben wir ehrlich, es geht hier nicht um eine zusätzliche finanzielle Forderung. Es geht darum, einen Status quo festzuschreiben, wie er seit Jahren, beinahe seit Jahrzehnten betrieben wird. Ich habe die Plafonierung der Kulturgelder angesprochen im vollen Wissen, dass Sie nicht in die Diskussion um dieses Gesetz gehört. Sie gehört in die Diskussion um den AFP und die Budgets. Im Wissen darum möchte ich doch schon einmal mitteilen: Kultur ist ein Standortfaktor, ein enorm bedeutender Standortfaktor. Einer übrigens, der, wenn Sie 200 Mio. Franken dafür ausgeben würden, davon hätten wir uns locker eine Expo leisten können und uns wahrscheinlich noch zwei Jahre lange nationale Berichterstattung kaufen können. Das sind dann doch ein bisschen andere Beträge, über die wir sprechen. Wir sprechen unter anderem über Beträge, die wir aus dem Lotteriefonds finanzieren, weil angeblich der laufende Haushalt nicht genügend Geld dafür hat. 8 Mio. Franken für die KTSG (??), das ist Streuverlust, dieser Begriff kommt nicht von mir, er kommt von einem Mitglied Ihrer Fraktion. Das sind lächerliche Beträge. Wenn ich hier meinen Finger darauf halte, dann geht es mir nicht darum, dass wir hier als Kantonsrat automatisch mehr Geld ausgeben müssen. Ich bin der Überzeugung, dass wir das sollen. Es geht mir darum, die Praxis zu schützen, so dass der Kanton sagt: Wir wollen kein Lohndumping, auch nicht im Kulturbereich. Es ist eine Sache, wenn es Laienvereine gibt, von denen gibt es zu Hauf, und deren Arbeit ist zu wertschätzen. Das sind die z.B. die ganzen Chöre, die machen wunderbare Arbeit. Niemand kann es sich leisten, jedem einzelnen Chormitglied 700 Franken Gage in die Hand zu drücken, und das erwarten diese auch nicht. Aber wenn Sie es mit professionellen Kulturschaffenden zu tun haben, dann geht es nicht an, dass man einem Kabarettisten 150 Franken für ein abendfüllendes Programm bezahlen will und diese 150 Franken dann auch noch vom Kanton refinanziert haben möchte - da geht einfach nicht an. Das ist der Punkt. Die Diskussion über die Pensionskasse können wir gerne morgen führen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Kommission hat das Nichteintreten in erster Linie damit begründet, dass es keine Totalrevision brauche und eine Teilrevision mit drei Zusatzartikeln genüge (siehe Motion). Zudem wurde bemängelt, dass zu stark in die Gemeindeautonomie eingegriffen wird, das haben wir jetzt gehört. Dass da Widerstand programmiert ist, das war uns auch bewusst. Die Kommission hat aber dann in meinen Augen in einer sehr guten, konstruktiven und extram langen und trotzdem noch guten Sitzung alle Punkte diskutiert und die Gemeindeautonomie wird praktisch nicht mehr tangiert. Auch unsere Fraktion kann mit Änderungsanträgen des gelben Blatter der vorberatenden Kommission einigermassen leben. Die meisten Streichungsanträge sind durch die Kommission gekommen, trotzdem ist ein guter Vorschlag resultiert, bei dem ich hoffe, dass wir ihn heute durchbringen. Darum sind unsererseits auch nur zwei graue Blätter da. Mit dem Nichteintreten bin ich allerdings ganz und gar nicht einverstanden. Das wäre in meinen Augen kultur-, realitäts- und praxixfremd und vor allem ein ganz schlechtes Signal gegen aussen. St.Gallen hat eines der kürzesten Gesetze zur Kulturförderung aus dem Jahre 1995 mit acht Artikeln und ist ein reines Subventionsgesetz - das vergisst man gerne. Was heute praktiziert wird, das möchte das neue Kulturförderungsgesetz nämlich abbilden. Es soll Rechtssicherheit geschaffen werden, was heute für viele Dinge nicht mehr der Fall ist. Beispiel: Regionale Kulturförderplattformen, die im fast ganze Kanton mittlerweile arbeiten, ausser in der Region St.Gallen Fürstenland. Kantonale Kulturstandorte sind mit keinem Wort im alten Gesetz erwähnt, die kulturelle Teilhabe ebenfalls nicht. Wichtig ist festzuhalten, und das war allen Fraktionen klar, dass es keine Mehrausgaben geben soll. Da möchte ich Freund-Eichberg widersprechen, auch wenn er da Defizitgarantien liest, das belastet das Budget nicht. Es kann einfach sein, dass man bei einem Gesuch eine Defizitgarantie spricht innerhalb des Kulturbudgets. Die kulturelle Vielfalt in den Regionen wird gestärkt und auch dies ist auch im Sinne von uns allen. Die Teilrevision mittels Motion lehnen wir ab, weil sie ja ebenfalls, wie Bartl-Widnau erwähnt hat, zu grossen Anpassungen des alten Textes führen würde und wahrscheinlich eine ähnliche Länge erreichen wie das neue Kulturförderungsgesetz. Sie können gewiss sein, dass das gelbe Blatt der vorberatenden Kommission kein überrissenes, budgetzerreissendes Gesetz schaffen will, sondern einfach nur eine solide Abbildung der heute dank guter Arbeit des Amtes für Kultur und der Regierung gut funktionierende Kulturpolitik werden soll. Lassen wir uns doch bitte nicht noch mehr abhängen vom Rest der Kantone im Bereich Kultur. Wir sind da schweizweit schon ziemlich am Ende. Wir würden ein ganz schlechtes Signal aussenden gegen aussen, wenn wir nicht einmal eintreten würden auf so ein wichtiges Thema. Und das würde einmal mehr wieder die nicht gerade kulturfreundliche Haltung des Kantons zeigen. Dass Kultur immens wichtig ist, dass wissen Sie von mir, dass ich das finde. Aber schön war, dass das alle Fraktionen in der Kommission mehrfach betonten. Und jetzt, wenn wir das schon betonen und sagen, ja, die Kultur ist wichtig, dann zeigen wir doch jetzt, dass es uns ernst ist, und dass wir ein modernes Gesetz möchten, das auf die aktuelle Situation zugeschnitten ist. Wir müssen es jetzt einfach machen, und zwar hier und heute und das tut überhaupt nicht weh. Darum freue ich mit mit euch auf ein Eintreten, nicht allzu viele graue Blätter und eine konstruktive Diskussion im Sinne der Kultur. Und wie isch schon in der Februarsession gesagt habe, beginnt Kultur im Herzen jedes Einzelnen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Der Streichungsantrag ist abzulehnen. Freund-Eichberg hat es eigentlich schon richtig gesagt, man kann sich darüber streiten, ob regionale Förderplattformen das können oder nicht. Der Sinn und Zweck dieses Artikels ist genau eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit sie es können. Diese regionalen Förderplattformen sind ja eigentlich staatliche Strukturen, die aber irgendwo zwischen Gemeinde und Kanton angesiedelt sind, damit diese, wenn sie irgendwo Geld sprechen, eine Rechtsgrundlage dafür haben, ist es notwendig, dass dies im Gesetz verankert wird. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | zu Freund-Eichberg: Wir waren beide in der Kommission. Fast alle Anträge aus eurer Fraktion sind aus meiner Sicht leider durchgekommen und wir können trotzdem damit leben, deshalb staune ich, dass es jetzt auf einmal weniger Wert sein soll. Zum Geldproblem: Ich verstehe, dass Sie nicht wollen, dass es mehr kostet, das weiss ich auch. Aber in meinen Augen wurde das klar bei der Budgetdebatte im November und im Februar mit der Plafonierung des Kulturbudgets. Ich weiss nicht, warum wir jetzt plötzlich mehr ausgeben sollten als wir dürfen, obwohl ich das nicht verneinen würde, aber ich bin ja nicht der Finanzchef. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde so in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Über die Frage des Kantonsbezugs wurde im Rahmen von Art. 17 diskutiert, und dort wurde von Seiten des Departementes ausgeführt, dass bewusst kein Wohnsitzerfordernis festgelegt sei, das fast alle Leute, die sich im musischen Bereich ausbilden, aus St.Gallen wegziehen müssen, da sie gar keine entsprechenden Ausbildungsstätten hätten. Es sei deshalb wichtig, dass diese an einem andern Ort studieren und dann nach St.Gallen zurückkehren könnten, ohne den Bezug zu verlieren. Es wurde ein entsprechender Antrag mit Wohnsitzerfordernis gestellt. Dieser wurde mit 9:4 Stimmen bei 2 Abwesenheiten abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 8 (Kulturpolitische Grundsätze). Ich habe natürlich als Kulturschaffender mit einem gewissen Bedauern gesehen, dass sich die Kommission dafür ausgesprochen hat, die explizite Erwähnung der angemessenen Vergütung berufsmässig erbrachter kultureller Aktivitäten zu streichen. Wenn ich das richtig verstanden habe aus der Kommission, dann war man der Ansicht, dass dies nicht explizit im Gesetz erwähnt werden müsse, weil es ja eine Selbstverständlichkeit sei, dass der Kanton nur Aktivitäten unterstütze, die Laien sind davon ausgenommen, das ist auch richtig so, bei denen die Leute angemessene Gagen bekommen. Nun, tatsächlich ist es so, dass in der Praxis das Amt für Kultur ein sehr waches Auge auf die Gagen der Künstlerinnen und Künstler hat, das ist richtig so. Ich hätte mir persönlich auch als Vertreter des Schweizer Verbands der Autorinnen und Autoren der Schweiz (ADS) einen entsprechenden Vermerk im Gesetz gewünscht. Es ist extrem wichtig, dass gerade die kulturelle Förderung durch die Gemeinwesen ein Auge darauf hat, dass anständige Löhne bezahlt werden. Das gilt nicht nur für das eigene Personal, sondern das gilt auch, wenn man Aufträge nach aussen vergibt und somit auch für die Kulturschaffenden. Swiss culture social hat vor kurzem eine Studie veröffentlicht, in der sie aufgezeigt hat, dass das Medianeinkommen von Kulturschaffenden in der Schweiz bei 40'000 Franken liegt. Nicht das Durchschnittseinkommen sondern das Medianeinkommen. Ich musste mir das auch erklären lassen, ich bin kein Statistiker, das ist dann, wenn es gleich viel Einkommen darüber, wie darunter gibt. 40'000 Franken ist äusserst nahe am Existenzminimum. Ich weiss nicht, ob Sie sich noch an einen relativ gehässigen Austausch zwischen Gartmann-Mels und mir erinnern können, als er mich als vom Staat abhängigen freischaffenden Künstler bezeichnet hat. Ich habe dann entsprechend gehässig geantwortet, weil ich in der privilegierten Lage bin, dass ich dies nicht bin. Ich habe aber vor allem gehässig geantwortet, weil es diese Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz gibt, die das sind. Und wenn Sie sich diese Zahlen anhören, 40'000 Franken im Jahr, da ist übrigens nicht nur der Erwerb aus dem Kulturschaffen mit drin, das sind all diese Lehrpersonen, die nebenbei noch etwas Kabarett machen oder Musik, die sind damit eingerechnet. Das ist im besten Fall einfach ein Trinkgeld. Deswegen ist es enorm wichtig, dass wir das Bewusstsein dafür haben, wenn wir Kulturförderung sprechen, wir sorgen dafür, dass Menschen gerade nicht im Existenzminimum landen, wenn wir Kulturfördergelder sprechen. Wenn wir Kulturfördergelder plafonieren, dann machen wir die Welt nicht unbedingt besser, denn es ist klar, dass die Lebenskosten steigen. Im Moment sieht es mit der Teuerung gerade nicht so aus, aber es ist uns allen wohl klar, dass das nur ein temporärer Zustand ist. Früher oder später werden wir diese Plafonierung der Kulturfördergelder wieder aufheben müssen, wenn wir nicht wollen, dass mehr Kulturschaffende in der Sozialhilfe landen. Ich verzichte auf einen Antrag, wenn, wie ich dies verstanden habe, die Meinung der Kommission klar war, dass der bisherige Status quo, dass der Kanton bei seiner Förderung auf die angemessene Vergütung achtet, weiterhin Bestand hat. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Dieses Votum bezieht sich nicht auf den Antrag der SVP-Fraktion, sondern auf eine Diskussion, die ebenfalls in der Kommission geführt wurde, dass eben diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Es sind Abs. a, b und c gemeint. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Für uns ist das Wort «Defizitgarantie» eine praktische Geldleistung. Wir bestehen auf den Antrag für die Streichung der Defizitgarantie. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Art. 19 Abs. 2 (Beitragsarten). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 19 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Kantonsbeiträge werden in der Regel als nicht rückzahlbare Geldleistungen gewährt.» Die SVP-Fraktion stört sich am Wort Defizitgarantie. Viele andere Vorhaben und Organisationen kennen auch keine Defizitgarantien, obwohl dies natürlich schön wäre. Diese Vorhaben, Anlässe und Organisationen lernen damit umzugehen und budgetieren dementsprechend. Sind die kulturellen Forderungen auf Defizitgarantie ausgelegt, wird das unternehmerische Handeln und Denken unterdrückt. Die SVP-Fraktion stellt den Antrag zur Streichung der Defizitgarantie. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Das Kulturförderungsgesetz aus dem Jahre 1995 hat vor allem die finanziellen Beiträge an Kulturschaffende geregelt. Das Neue will nicht nur die finanziellen Beiträge regeln sondern will die Beiträge und Unterstützung der Kulturschaffenden in seiner ganzen Vielfalt von Kulturförderungen definieren, festlegen und regeln. Der Kantonsrat hat in den Berichten 40.03.04 «Stand der Perspektiven der St.Gallischen Kulturpolitik» und 40.08.01 «Förderung von Kulturinfrastruktur» zu diesen Themen berichtet und ist der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ob aber so ein grosses Gesetz mit 30 Artikeln sein soll, da sind wir nicht gleicher Meinung. Obwohl die Vermittlung von Kultur sowie die Bewahrung und Überlieferung des kulturellen Erbes als Staatsziel von Kanton und Gemeinden festlegt. Das Kulturförderungsgesetz ist gegenüber dem alten Gesetz zu überladen. Sehr viele Artikel weisen keine bestimmten Förderungen auf. Die Artikel sind sehr allgemein beschrieben und weisen keine Grenzen in den Förderungen auf. 1996 ist ein schlankes Kulturförderungsgesetz mit nur acht Artikeln entstanden. Es hat genügt und die Kultur konnte sich bis heute entwickeln. Es hat sich auf die St.Galler bezogen, was auch jetzt zu fördern ist. Die Aufgabenteilung von Gemeinden und Kanton hat nicht ganz geklappt. Die Trennung konnte nicht generell vollzogen werden. Die Finanzierungen sind nicht übersichtlich geregelt. Wie viel zahlen die Privaten, die Gemeinden, Kanton, Lotteriefond. Die Finanzierungen auf verschiedenen Ebenen: Privaten, Gemeinden, Kanton sind richtig. Die lnstitutionen sollen aber einen Spielraum haben. Die Regierung geht einfach davon aus, dass, wie im bisherigen Rahmen, die Kultur gefördert wird und keine Mehrausgaben entstehen. lm neuen Gesetz werden aber Defizitgarantien und weitere kulturelle Aktivitäten unterstützt, was sicher mit Mehrausgaben verbunden ist. Die sehr vielen Änderungen von der vorberatenden Kommission weisen darauf hin, dass die Vorlage nicht ausgereift ist. ln zentralen Teilen wurde wild und mitunter unkonzentriert zusammengebastelt. Eine Überarbeitung ist unbedingt nötig und wir wollen der Regierung mit der Motion 42.17.02 den Auftrag erteilen, das alte Gesetz mit einer Teilrevision zu ergänzen. Drei Gründe für die Ablehnung:
Durch die sehr schwammigen und nicht definierten Ausgaben an Kulturschaffende lehnen wir dieses Gesetz ab. Wir unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission auf Nichteintreten und verweisen auf das gelbe Blatt. Wir lehnen das rote Blatt der Regierung ab. Sie geht davon aus, dass die vorberatende Kommission konstruktive Änderungen eingebracht hat und die Regierung immer noch zufrieden ist. Wir in der vorberatenden Kommission meinen, dass das Gesetz zu viele Mängel aufweist. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Noger-St.Gallen hat umrissen, was ich Ihnen auch empfehlen möchte. Dieser Artikel zeigt schon einmal, in welche Richtung unsere Förderpolitik zielt. Kulturschaffende in unserem Kanton sollten sich an etwas orientieren können. Es gibt einfach viel weniger Missverständnisse, wenn man hier schon einmal festschreibt, welche Bereiche der Kultur förderwürdig sind. Damit wäre es also sehr zu empfehlen, diesen deutlich abgespeckten Artikel nun so auch zu belassen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Diese Streichung macht wenig Sinn. Stellen Sie sich vor, es schreibt jemand zum Kanton St.Gallen ein historischer Werk und wohnt dummerweise vielleicht nur zwei Kilometer über der Grenze im Kanton AR. Dann dürfen wir diesen Menschen nicht fördern, obwohl er etwas für den Wert des Kantons St.Gallen erbringen würde, mit seinem Werk. Ein anderer Kanton würde wahrscheinlich kaum sagen, okay das machst du. Damit schenken wir dem Kanton St.Gallen ein schönes Werk. Das funktioniert einfach nicht. Bitte nehmen Sie Abstand von dieser Wohnsitzpflicht. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Diese Frage wurde in der Kommission bereits gestellt. Es gibt ein Gesetz für Menschen mit Behinderungen. Es gibt ganz klare Massgaben auch für den Bau für Menschen mit Behinderungen, die so zu beachten sind. Wenn es historische Bauten sind, wie jetzt z.B. Schloss Werdenberg, heisst es überhaupt nicht, dass man eben dort alles nach dem Buchstaben so umsetzen muss, wie es z.B. im Baugesetz festgehalten ist. Von daher geht es vor allen Dingen darum, dass man bereit ist, Menschen mit Behinderung besonders pfleglich an kulturelle Ereignisse zu führen. Das ist im Spielraum des Amtes für Kultur, hier dafür zu sorgen. Also es ist nicht etwas, was uns reinreissen würde in weitere gesetzliche Konflikte. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Ich möchte noch etwas ergänzen, da die grauen Blätter etwas spät eingetroffen sind. Es ist so, dass Antrag in der Kommission auf ein Wohnsitzerfordernis ging. Dieser Antrag, der uns hier vorliegt, ist etwas abgeschwächt, indem etwa in Bst. b Abs. 2 festgehalten wird, dass auch jemand, der weniger als ein Jahr im wohnt berücksichtigt werden kann, wenn er wesentliche Lebensabschnitte im Kanton verbracht oder einen bedeutenden Teil seines Werkes im Kanton geschaffen hat. Dieser Antrag wurde so in der Kommission nicht abgestimmt. Es wäre jetzt meiner Meinung nach aus rechtlicher Sicht ein ziemlich interpretationsbedürftiger Artikel. Ich kann aber dazu aus Sicht der Kommission nicht mehr sagen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |