Geschäft: Aufsichtspflicht und Reformbedarf im Asylbereich?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.50
TitelAufsichtspflicht und Reformbedarf im Asylbereich?
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.6.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. November 2015
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir danken der Regierung für die Beantwortung dieser Interpellation. Man kann bei der Frage einer Aufsichtspflicht im Asylbereich mit Sicherheit unterschiedlicher Auffassung sein. Wir wären der Meinung, dass grundsätzlich schon auch der Kanton eine gewisse Aufsichtspflicht hat in diesem Bereich, weil er ja letztlich dann auch zuständig ist für die Asylsuchenden. Er teilt diese zwar dann den Gemeinden zu, dies ändert in unseren Augen aber nichts an einer gewissen Aufsichtspflicht des Kantons. Wir würden es gerne sehen, wenn diese Aufsichtspflicht in diesem Bereich auch verstärkt wahrgenommen würde.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016