die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Wir danken der Regierung für die Beantwortung dieser Interpellation. Man kann bei der Frage einer Aufsichtspflicht im Asylbereich mit Sicherheit unterschiedlicher Auffassung sein. Wir wären der Meinung, dass grundsätzlich schon auch der Kanton eine gewisse Aufsichtspflicht hat in diesem Bereich, weil er ja letztlich dann auch zuständig ist für die Asylsuchenden. Er teilt diese zwar dann den Gemeinden zu, dies ändert in unseren Augen aber nichts an einer gewissen Aufsichtspflicht des Kantons. Wir würden es gerne sehen, wenn diese Aufsichtspflicht in diesem Bereich auch verstärkt wahrgenommen würde.