Geschäft: II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.15.09 |
Titel | II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 28.7.2015 |
Abschluss | 1.1.2019 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Anträge der FDP-Fraktion vom 30. November 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fration vom 30. November 2015 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 11. Januar 2016 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung vom 26. April 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Regierung vom 17. November 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 14. September 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2018 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 11. August 2015 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 7. Juni 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Bereuter-Rorschach | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 8. April 2016 | |
2.8.2019 | Beilage | Zusatzbericht der Regierung vom 11. August 2015 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 9. November 2015 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht der vorberatenden Kommission vom 8. April 2016 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 8. April 2016 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste (Stand: 16. Juni 2016) | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 9. November 2015 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 23. August 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP-Fraktion vom 2. Dezember 2015 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.15.09 voKo II. Nachtrag zum EG zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
26.4.2016 | Art. 6bis Abs. 1 | 86 | Antrag Bereuter-Rorschach | 0 | Antrag der vorberatenden Kommission | 34 | |
2.12.2015 | Antrag | 97 | Antrag der SVP-Fraktion | 0 | Antrag der vorberatenden Kommission | 23 | |
2.12.2015 | Rückweisung | 56 | Antrag der vorberatenden Kommission bzw. der SVP-Fraktion | 39 | Antrag der Regierung | 25 | |
2.12.2015 | Ordnungsantrag der vorberatenden Kommission auf getrennte Beratung von Nachtrag und Zusatzbericht | 66 | Zustimmung | 4 | Ablehnung | 50 | |
7.6.2016 | Schlussabstimmung | 73 | Zustimmung | 38 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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26.4.2016 | Wortmeldung | Straub-Rüthi, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme der Berichte fest. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag Bereuter-Rorschach dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 86:0 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat Fässler: Dem Antrag Bereuter-Rorschach ist zuzustimmen. Wir konnten den Antrag Bereuter-Rorschach natürlich nicht beraten. Er macht aber nach meiner Beurteilung durchaus Sinn. Die Regierung hat ursprünglich die Aufgebotskompetenz bei den Gemeinden gesehen, die vorberatende Kommission wollte den regionalen Zivilschutzorganisationen diese Kompetenz einräumen. Es gibt meiner Meinung nach eigentlich keinen vernünftigen Grund, da unnötige Regulierungen zu machen. Wie Bereuter-Rorschach zu Recht ausgeführt hat, kann man das den einzelnen Regionen überlassen und diese Aufgebotskompetenzen und die Zuständigkeiten den Bedürfnissen der jeweiligen Regionen anpassen. Das wäre auch mit der ursprünglichen Version gemäss Entwurf der Regierung möglich gewesen. Jetzt ist er aber klarer formuliert. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Aerne-Eschenbach, Präsident der vorberatenden Kommission: Die Kommission hat sich anlässlich der Beratung mit diesem Artikel nicht im Detail befasst, jedoch war es die Absicht der vorberatenden Kommission, die Gemeinden in das Aufgebotsprozedere einzubinden, worauf auch dies mit dem Antrag zu Art. 6bis Abs. 1 und 2 zum Ausdruck kam. Der Antrag Bereuter-Rorschach ist zugegebenermassen etwas detaillierter formuliert. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Müller-St.Gallen: Dem Antrag Bereuter-Rorschach ist zuzustimmen, denn er ist klärend und präziser. Wenn der Regionale Führungsstab ein Aufgebot erlassen will, kann man das in der Vereinbarung regeln. Die Formulierung ist so viel klarer als diejenige im Antrag der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Art. 6bis (Aufgebot a] politische Gemeinden). Bereuter-Rorschach beantragt, Art. 6bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die politischen Gemeinden regeln die Zuständigkeit für Aufgebote zur Katastrophenhilfe, für Instandhaltungsarbeiten sowie Einsätze zugunsten der Gemeinschaft auf dem Gebiet der regionalen Zivilschutzorganisation in der Vereinbarung nach Art. 1bis Abs. 3 dieses Erlasses.» und Art. 6bis Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Wer für die Aufgebote nach Abs. 1 dieser Bestimmung zuständig ist, kann Schutzdienstpflichtige und Dritte für Pflege- und Betreuungsaufgaben einsetzen.» Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, in Art. 6bis Abs. 1 die Kompetenz für Aufgebote von den politischen Gemeinden zur regionalen Zivilschutzorganisation anzupassen. Ich bin der Auffassung, dass man hier der einzelnen Region keine zwingenden Vorgaben machen muss. Es soll der Region vorbehalten sein, in der Vereinbarung, welche die Gemeinden der Region ohnehin zu schliessen haben, nach Art. 1bis Abs. 3 des Entwurfes auch die Aufgebotskompetenz zu regeln. Es kann sein, dass man diese Aufgebotskompetenz bei der regionalen Zivilschutzorganisation alleine belässt. Es kann sein, dass man die einzelne Gemeinde trotzdem ermächtigen möchte, in bestimmten Fällen Aufgebote zu erlassen. Schliesslich kann es bspw. auch sein, dass der regionale Führungsstab auch Aufgebote erlassen kann. Das entspricht im Übrigen in einzelnen Regionen bereits geltendem Recht, wie z.B. die Vereinbarung betreffend den regionalen Bevölkerungsschutz der Gemeinden Buchs, Sevelen und Wartau. Mit dem Antrag, den ich Ihnen zur Zustimmung beliebt machen möchte, können wir klarstellen, dass dies nach wie vor möglich ist, dass solche Vereinbarungen, wie sie bereits bestehen, ihre Gültigkeit behalten und kein Anpassungsbedarf besteht. In diesem Sinn ersuche ich Sie um Zustimmung zu meinem Antrag. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt fest: Art. 1bis Abs. 1 und Abs. 2 (Zusammenarbeit in regionalen Zivilschutzorganisationen) sind unbestritten. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Aerne-Eschenbach, Präsident der vorberatenden Kommission: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die beiden Geschäfte «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz» sowie der Zusatzbericht zu den ergänzenden Fragen zu Stand und Entwicklung des Feuerwehrwesens werden unter derselben Geschäftsnummer 22.15.09 geführt. Die in der Septembersession 2015 bestellte vorberatende Kommission behandelte den Entwurf zum «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz» an einer ganztägigen Sitzung am 9. November 2015. Im Grundsatz zeigte sich die vorberatende Kommission dabei mit der Stossrichtung der geplanten Restrukturierungsmassnahmen im Zivilschutzwesen einverstanden. Klärungsbedarf ortete sie bezüglich der laufenden Restrukturierungsarbeiten des Zivilschutzes auf Bundesebene, die Verwendung der Schutzraum-Ersatzabgaben sowie bei den vorgesehenen Personalbeständen. Die vorberatende Kommission beantragte dem Kantonsrat in der Novembersession 2015, die Vorlage zur Klärung der offenen Fragen an die Regierung zurückzuweisen. Der Kantonsrat behandelte das Geschäft am 2. Dezember 2015 und trat auf die Vorlage ein. Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission wies er das Geschäft jedoch nicht an die Regierung, sondern an die vorberatende Kommission zurück mit dem Auftrag, dem Kantonsrat bis spätestens zur Junisession 2016 Bericht über folgende Punkte zu erstatten:
In der Folge tagte die vorberatende Kommission am 11. Januar 2016. Nebst den Mitgliedern der vorberatenden Kommission waren seitens der Regierung der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, Regierungsrat Fredy Fässler, der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, Hansruedi Arta, der Amtsleiter des Amtes für Militär und Zivilschutz, Jörg Köhler, der Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt, Renato Resegati, sowie Janine Plüss als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Amtes für Militär anwesend. Die vorberatende Kommission beriet in einem ersten Teil den Zusatzbericht der Regierung zu den ergänzenden Fragen zu Stand und Entwicklung des Feuerwehrwesens. Dieser Bericht konnte aus Zeitgründen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beraten werden. Der Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt, Renato Resegati, erläuterte den Werdegang bis hin zum heute vorliegenden Bericht. Die vorberatende Kommission, die den ursprünglichen Postulatsbericht 40.07.08 «Stand und Entwicklung des Feuerwehrwesens im Kanton» beraten hatte, bemängelte damals, dass sowohl der Postulatsbericht aus dem Jahr 2007 als auch der Ergänzungsbericht aus dem Jahr 2014 die offenen Fragen zu den künftigen Herausforderungen der Feuerwehr nur unzureichend und nur aus der isolierten Optik des Feuerwehrwesens beantwortet habe. Insbesondere die Frage nach den künftigen Gefahren und Risiken für den Kanton St.Gallen müsse aus einer übergeordneten Sichtweise angegangen werden. Die Erkenntnisse daraus, wie sich die Interventionskräfte auch auf künftige Gefährdungen einzustellen haben, seien aus der Warte des Gesamtsystems des Bevölkerungsschutzes aufzuarbeiten. Dabei stehe das Verhältnis zwischen Feuerwehr und Zivilschutz im Vordergrund. Angesichts der Tatsache, dass aktuell eine tiefgreifende Strukturreform des Zivilschutzes ansteht, wurden die Rahmenbedingungen bei der Beantwortung der Fragen, wie sich die Feuerwehr in Zukunft positionieren soll, in die Überlegungen einbezogen. Die Kommission bedauerte, dass die erwartete umfassende Gefährdungs- und Risikoanalyse noch nicht vorliegt. Sie konnte aber auch zur Kenntnis nehmen, dass bereits zahlreiche Teiluntersuchungen und Analysen zu Gefahren und Risiken bestehen. Durch den Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes wurde dargelegt, dass die Projektarbeiten für eine Phase I der umfassenden Gefährdungs- und Risikoanalyse von der Regierung im Jahr 2015 in Auftrag gegeben wurde und die Arbeiten im ersten Quartal 2017 abgeschlossen sein werden. Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass die Feuerwehren im Kanton St.Gallen gerüstet und in der Lage sind, ihren Kernauftrag als schnelle Erstinterventionskraft bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten kompetent wahrnehmen können. Die vorberatende Kommission anerkennt, dass in den Feuerwehren der Gemeinden und Regionen hervorragende Arbeit geleistet wird. In Übereinstimmung mit der Regierung ortet die vorberatende Kommission bei der regionalen Zusammenarbeit, auch mit den Zivilschutzorganisationen, einen gewissen Handlungsbedarf. Sie begrüsst daher die Bestrebungen der Regierung, die räumliche Organisation und die Führungsstruktur von Feuerwehr und Zivilschutz inskünftig besser aufeinander abzustimmen. Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Regierung erkennt die vorberatende Kommission eine besondere Herausforderung in der Bestandssicherung. Die demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wie auch die Mobilität der Bevölkerung erschweren die Rekrutierungen und ausreichende Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrangehörigen. Die vorberatende Kommission begrüsst diesbezüglich die von der Regierung im vorliegenden Zusatzbericht aufgezeigten Massnahmen. Aus Sicht der vorberatenden Kommission sind die Aufträge des Kantonsrates mit dem vorliegenden Zusatzbericht erfüllt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat aufgrund ihrer Schlussabstimmung vom 8. April 2015 mit 13:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit, vom Zusatzbericht zu den ergänzenden Fragen zu Stand und Entwicklung des Feuerwehrwesens Kenntnis zu nehmen. lm zweiten Teil der Sitzung vom 11. Januar 2016 sowie an einer weiteren Sitzung am 8. April 2016 beriet die vorberatende Kommission die erteilten Aufträge des Kantonsrates über die Fragestellungen von Ziff. a bis d im Projekt «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz». Die Hintergründe, die Abklärungsergebnisse sowie der Inhalt der Kommissionsberatung wurden durch die vorberatende Kommission in einem ausführlichen Bericht vom 8. April 2016, welcher dem Kantonsrat vorliegt, dargelegt. Für die Detailergebnisse aus der Kommissionsberatung wird auf den Bericht vom 8. April 2016 verwiesen. Bezüglich Ziff. a: Zur Zulässigkeit der erweiterten Verwendung der Ersatzbeiträge aus dem Schutzraumbau ist seitens der vorberatenden Kommission Folgendes zu erwähnen: Die Regierung hält die erweiterte Verwendung für Ersatzbeiträge für zulässig. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (abgekürzt BABS) lehnt eine solche, insbesondere für Ausbildungskosten, gemäss Schreiben vom 4. August 2015 ab. Die vorberatende Kommission stellte sich bei dieser Ausgangslage die Frage, ob der Beizug des Direktors des BABS zu einer weiteren Kommissionssitzung, die Einholung eines Rechtsgutachtens oder die Veranlassung einer Feststellungsverfügung durch das BABS Klarheit schaffen könnte. Diese Ausgangslage wurde in der vorberatenden Kommission eingehend diskutiert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die vorberatende Kommission mit Mehrheitsentscheid von 9:6 Stimmen die Auffassung vertritt, dass weder eine Aussprache mit dem Direktor des BABS noch ein Rechtsgutachten in der sich stellenden Frage eine verbindliche Klärung der Rechtslage schaffen könnte. Bei den weiteren Aufträgen des Kantonsrates bezüglich der Fragestellungen Ziff. b bis d zu Bestandsreduktion, Kostenentwicklung und Entwicklung der Ersatzbeitragsreserve schliesst sich die vorberatende Kommission nach getätigten Zusatzabklärungen einstimmig der Einschätzung der Regierung an, dass der «Zivilschutz 2015+» die Aufgaben als Bevölkerungsschutzorganisation wahrnehmen kann und wird. Die vorberatende Kommission konnte zur Kenntnis nehmen, dass das Leistungsspektrum, das für den «Zivilschutz 2015+» im Kanton St.Gallen vorgesehen ist, weitestgehend auf der Linie der Reformarbeiten des Bundes liegt und auch mit reduziertem Mannschaftsbestand, welcher gemäss neuer Definition durch die Regierung in Absprache mit den Gemeinden im Einzelfall definiert wird, abgedeckt werden kann. Die Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und spezifischer lokaler Bedürfnisse bei der Festlegung der Bestandszahlen ist mit der von der vorberatenden Kommission eingebrachten Pflicht zur Absprache mit den Gemeinden gewährleistet. Ich verweise diesbezüglich auf die durch die vorberatende Kommission beschlossenen Änderungsanträge. Für Detailerläuterungen zu Ziff. a bis d verweise ich auf die ausführliche Berichterstattung der vorberatenden Kommission vom 8. April 2015. Aus Sicht der vorberatenden Kommission sind die Aufträge des Kantonsrates mit dem vorliegenden Zusatzbericht beantwortet und das gesamte Geschäft beratungsreif. Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit, den «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz» mit den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
26.4.2016 | Wortmeldung | Straub-Rüthi, Ratspräsident: Der Kantonsrat führte die Eintretensdiskussion in der Novembersession 2015 durch, trat auf die Vorlage ein und wies diese an die vorberatende Kommission zurück. Er setzt daher heute die Spezialdiskussion fort. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates |
2.12.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es gibt da schon noch ein grundsätzliches Problem und zwar in zeitlicher Hinsicht. Der Antrag der vorberatenden Kommission heisst faktisch: Wir kommen wieder in vier Jahren, wenn die Bundesgesetzgebung abgeschlossen ist. Denn da heisst es ja: Vor der Zuleitung an den Kantonsrat sind die verbindlichen Beschlüsse des Bundes, also Revision, eidgenössisches Zivilschutzgesetz abzuwarten. Und das geht mutmasslich bis 2019 und der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion will ja, dass wir spätestens bis zur Junisession wieder kommen. Jetzt müssen Sie mir einfach sagen, wann ich das nächste Mal kommen soll. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das das Eintreten ja vermutlich unbestritten ist, werden ich mich kurz halten. Sicherheit ist ein wichtiges Thema und der Zivilschutz ist einer der Tragsäulen der Schweizer Sicherheitspolitik. Für die Bevölkerung, aber auch die öffentliche Hand, ist es wichtig, in Krisenfällen auf einen guten Zivilschutz zurückzugreifen. Der Zivilschutz muss leistungsfähig und gut organisiert sein. Eine Reform ist deshalb nötig und auch angebracht. Der künftige Zivilschutz soll auch gut ausgerüstet und aufgestellt sein, damit die Bedrohungslagen bewältigt werden können. Die Einteilung in maximal acht Regionen begrüsst die FDP-Fraktion. Die FDP-Fraktion ist jedoch nicht ganz einverstanden und wird einen Rückweisungsantrag stellen auf die Punkte der Anzahl des Bestandes und den Bezug aus den Ersatzbeiträgen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): zieht den Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion zugunsten des Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zurück. Im Sinne der Effizienz, da ja die FDP-Fraktion bekannt ist für Effizienz und für wenig Bürokratie, ziehen wir unseren Antrag auf Rückweisung zurück und unterstützen den Antrag der SVP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die beiden Geschäfte «II. Nachtrag zu Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz» sowie der «Zusatzbericht zu den ergänzenden Fragen zu Stand und Entwicklung des Feuerwehrwesens» werden unter der selben Geschäftsnummer 22.15.09 geführt. Die vorberatende Kommission tagte am 9. November 2015. Nebst den Mitgliedern der Kommission war seitens der Regierung Regierungsrat Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, Hans-Rudolf Arta, der Amtsleiter des Amtes für Militär und Zivilschutz, Jörg Köhler, der Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt, Renato Resegatti sowie Ralf Bötzsch, als stellvertretender Leiter des Amtes für Militär und Zivilschutz, an der Sitzung anwesend. Zusätzlich zu den erwähnten Kantonsvertretern waren als Praktiker der Front zu Beginn der Sitzung der Chef Sicherheit, der Stadt Rapperswil-Jona, Roland Meier sowie Gunnar Henning, ehemaliger Kommandant des Zivilschutzes der Stadt St.Gallen und Vorstandsmitglied des schweizerischen Zivilschutzverbandes, anwesend. Sie würdigten den Bericht aus der praktischen Sicht und standen der Kommission für praxisbezogene Frontfragen zur Verfügung. Durch den Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, Regierungsrat Fässler sowie durch den Leiter des Amtes für Militär und Zivilschutz wurden das Zivilschutzprojekt 2015 und der Werdegang bis zur Vorlage erläutert. Insbesondere wurden der Kommission die Zivilschutzstrukturen von heute und morgen aufgezeigt. Ein weiterer Bestandteil der Informationen stellte ein Überblick über die Zuständigkeiten, die Aufgaben und die Herausforderungen sowie die geplanten Veränderungen bei Bund und Kanton dar. Gemäss den Ausführungen der Departementsvertretern ist die in Bearbeitung stehende Revision des eidgenössichen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes mit dem Zivilschutzprojekt 2015+ des Kantons St.Gallen vollständig kompatibel. Als Zusatzdokumente lagen sämtliche Resultate der umfangreichen Vernehmlassung sowie der Protokollauszug des regierungsrätlichen Beschlusses vor. Ebenso war der Schlussbericht des Zivilschutzprojektes 2015+ von Bund und Kanton zugänglich. Mit dem Entlastungsprogramm 2013 beschloss der Kantonsrat die Entlastungsmassnahme E53. Beim «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz» geht es um die künftige Ausgestaltung des Zivilschutzes. Hauptauftrag des Zivilschutzes ist heute nicht mehr der Schutz der Bevölkerung im Falle bewaffneter Konflikte, sondern die Katastrophen- und Nothilfe. Im Einklang mit den Vorgaben des Bundes soll die Katastrophen- und Nothilfe neu auf die Wahrscheinlichkeitsgefährdung ausgerichtet werden. Die geplanten organisatorischen Schwerpunkte in der Reorganisation des Projektes Zivilschutz 2015+ können wie folgt zusammengefasst werden:
Mit der Entlastungsmassnahme E53 durch die Regionalisierung bzw. Kantonalisierung des Zivilschutzes soll eine Abnahme des Nettoaufwandes von 2,263 Mio. Franken ab dem Jahr 2016 gegenüber dem AFP 2014/2016 resultieren. Die vorgegebenen Einsparungen können einerseits durch die Reduktion des Bestandes, wie aber auch durch eine erweiterte Nutzung der Ersatzbeiträge erzielt werden. Es gilt jedoch festzuhalten, dass mit den vorgesehenen Massnahmen lediglich eine finanzielle Entlastung von 1,9 Mio. Franken erzielt werden kann. Die ursprüngliche angestrebte Summe von 2,263 Mio. Franken kann nach der genauen Prüfung im Projekt Zivilschutz 2015+ nicht umgesetzt werden, da für eine weitere Entlastung die Vorgaben des Bundes über die Nutzung der Ersatzbeiträge verletzt werde müssten. Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass die vorberatende Kommission die generelle Stossrichtung, insbesondere eine Regionalisierung der Zivilschutzstrukturen im Grundsatz anerkennt. Aus diesem Grund empfiehlt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat mit einem Stimmenverhältnis von 15:0 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Im Rahmen der Beratungen der vorberatenden Kommission ergaben sich allerdings Differenzen, insbesondere in zwei Bereichen:
Die erwähnten Fragestellungen und Bedenken konnten bis am Ende der Kommissionsberatung nicht mehrheitsfähig ausgeräumt werden. Im Endergebnis erfolgt ein Antrag in der Kommission, das vorliegende Geschäft verbunden mit Aufträgen an die Regierung zurückzuweisen. Die Kommission beschloss mit einem Stimmenverhältnis von 9:6 Stimmen das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen. Der Rückweisungsantrag ist mit folgenden Aufträgen gemäss dem gelben Blatt verbunden:
Die Kommission stimmte dem Bericht mit den angenommenen Änderungen gemäss dem gelben Blatt mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich glaube nicht, dass der Antrag der vorberatenden Kommission jetzt einfach so hinfällig wurde, der liegt ja auf diesem gelben Blatt vor, jetzt mit Bezug auf Rückweisung an Regierung und zeitliche Dimension, haben wir das geklärt. Aber die vorberatende Kommission will, dass wir bei der Frage der Bestände massiv ausbauen, nicht reduzieren. Also Anpassung nicht an die wahrscheinlichsten sondern an die gefährlichsten Bedrohungen. Das will ja die SVP-Fraktion nicht. Das müsste man meiner Meinung nach auch noch klären. Ich persönlich bin Ihnen noch dankbar, wenn Sie mir gute Tipps geben, aber das können wir dann auch in der vorberatenden Kommission diskutieren, wie ich diese Rechtsfrage für Sie überzeugend beantworten soll. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich möchte hier beim Eintreten auf die wesentlichsten Vorbringen eingehen. Wir werden dann in der Spezialdiskussion bzw. bei der Diskussion der vorliegenden Rückweisungsanträge auf einige spezielle Punkte nochmals eingehen können. Ich möchte Ihnen vorab ganz herzlich danken für die grundsätzlich positive Haltung, welche Sie dem Zivilschutz entgegen bringen. Das ist nicht so ganz selbstverständlich, das war aber auch die Haltung, welche die Regierung und mein Departement getragen haben in diesem Projekt. Wir sind überzeugt, dass wir einen besseren Zivilschutz brauchen, als er heute in einigen Regionen besteht. Dazu ist diese Neustrukturierung notwendig, dazu ist auch die Bestandesreduktion notwendig. Wir wollen die Leute, die wir benötigen, auch in den Einsatz bringen. Nur so ist gewährleistet, dass sie tatsächlich das was geübt wurde auch in der praktischen Tätigkeit anwenden können. Wir wollen die Ausrüstung verbessern und den Zivilschutz mobiler machen. Wenn man von einer Sparmassnahme spricht, dann ist es nachvollziehbar, dass man zunächst einmal daran denkt, dass diese Sparmassnahme natürlich mit Leistungsreduktionen verbunden ist. Das was wir hier vorschlagen ist, wenn man ehrlich ist, eine verkappte Sparmassnahme. Wir verwenden in erster Linie diese Ersatzbeiträge zur Entlastung des kantonalen Haushaltes. Wirklich sparen tun wir damit natürlich nicht. Damit ist auch relativ einfach zu erklären, dass hier kein Leistungsabbau, sondern ein Leistungsausbau Ziel der Vorlage ist. Zu Warzinek-Mels: Ich bedauere ausserordentlich, dass da offensichtlich in Ihrer Region der Einbezug der Aktiven nicht erfolgte. Das finde ich nicht gut und offensichtlich, was Ihre Region betrifft, auch im Schlussergebnis nicht sehr zielführend. Wir haben aber in dieser Vorlage vorgesehen, dass die definitiven Bestände nicht jetzt heute hier diskutiert werden, sondern dass die Frage der Bestände in Absprache mit den Gemeinden zu erfolgen hat. Diese Spezialdiskussion in den Regionen, die wird auch erfolgen können, selbst wenn Sie diese Vorlage nicht jetzt noch einmal in die Kommission zurückweisen. Wir haben auch eine breite Gefährdungsanalyse gemacht. Es ist nicht so, dass die Vorlage bzw. die Botschaft, die Sie in Ihren Unterlagen finden, das einzige ist, was der vorberatenden Kommission vorgelegen hat. Die vorberatende Kommission war im Besitze verschiedener weiterer Unterlagen auf Bundesebene. Diesen angesprochenen Bericht aus dem Jahr 2012 und vor allem die Ergebnisse dieser sehr breit angelegten Projektorganisation, da wird auf 125 Seiten abgehandelt, was die Risiken sind, wie diese einzustufen sind und welche Mittel benötigt werden, um diesen Risiken in allen Regionen angemessen begegnen zu können. Dieser Bericht ist in der vorberatenden Kommission nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden. Auch in der Vernehmlassung ist diese Vorlage auf breite Zustimmung gestossen. Es trifft aber zu, dass einige Gemeinden nicht einverstanden waren und vor allem auch eine relativ grosse Zahl an Zivilschutzkommanden. Aber wenn Sie eine Organisation mit aktuell etwa 47 Kommandanten zusammendampfen zu acht Regionen, so ist es nachvollziehbar, dass da natürlich auch viel persönliche Betroffenheit vorhanden ist. Die gilt es ernst zu nehmen, aber wir können den Zivilschutz nicht nur um die Zivilschutzkommandanten bauen, sondern wir benötigen einen Zivilschutz, der in der Lage ist, auf die aktuellsten Gefährdungen einen angemessene Antwort zu geben. Wir haben den Zivilschutz auf die wahrscheinlichsten Bedrohungen ausgerichtet. Es macht einfach keinen Sinn, den Zivilschutz auszurichten auf die gefährlichsten Bedrohungen die eintreten können (AKW-Katastrophe usw.). Wenn solche Bedrohungen geschehen, dann sind wir als Kanton St.Gallen ohnehin überfordert. Wir können aber gewiss sein, dass die Hilfe aus dem Ausland und natürlich auch aus den benachbarten Kantonen uns ohne Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt wird. Das gleiche gilt natürlich auch für die Unterstützung innerhalb des Kantons. Ich habe wahrgenommen, dass in all diesen Sicherheitsorganisationen, die in meinem Departement vereint sind, dies fast ohne Alarmierung funktioniert. Die Bereitschaft zu helfen und zu unterstützen ist in all diesen Sicherheitsorganisationen ausgesprochen ausgeprägt. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen, auch im Sarganserland nicht. Sollten die eigenen Kräfte nicht ausreichen bei einem grösseren Ereignis, so wird die Umgebung, die benachbarten Organisationen ohne Schwierigkeiten zur Unterstützung anreisen. Wir haben beachtet, wie viel tatsächlich an Einsatztagen in den letzten vier Jahren geleistet wurden. In den Jahren 2012 bis 2015 haben wir angeschaut, was auf der Gemeindeebene und was auf der kantonalen Ebene an Einsätzen gegeben war für Katastrophen. Das waren für diese vier Jahre insgesamt 2'400 Manntage. Wir reduzieren den aktuellen Bestand von 5'600 bzw. wenn man ehrlich ist, den Ist-Bestand von 4'600 auf einen Ist-Bestand von 3'600. Wenn hier ein Drittel nicht einrückt, davon muss man etwas ausgehen in einem Ernstfall, so stehen 2'400 Zivilschützer im Kanton zur Verfügung. Und diese 2'400 Tage für die für Katastrophen Einsatz geleistet wurden, das würde bedeuten, dass jeder Zivilschützer in diesen vier Jahren einen einzigen Einsatztag hat während vier Jahren. Die Bundesvorgaben gehen eigentlich dahin, dass ein Zivilschutzleistender, das ist etwas neu, vergleichbar einem Militärdienstpflichtigen Einsatz leisten soll, das sind zwei bis drei Wochen im Jahr, und hier haben wir einen Tag in vier Jahren. Wenn man auch noch die Asyleinsätze mitrechnet, die sind vor allem in diesem Jahr dazugekommen, so verändert sich das Bild etwas, das sind etwas mehr als 3'000 Einsatztage gewesen während der letzten zwei Jahre. In den Jahren 2012 und 2013 waren keine solchen Einsätze zu verzeichnen, aber auch wenn Sie das noch hinzurechnen, dann kommen Sie je Zivilschutzpflichtigen dann irgendwie auf 2,5 Tage während vier Jahren. Unsere Bestände sind mehr als ausreichend, um für die wahrscheinlichsten Gefährdungen, das sind in erster Linie Naturgefahren, die diese Gefährdungen ausmachen, unterstützen zu können. Der Zivilschutz im Kanton St.Gallen ist auch in der Lage, das hat er auch in der Praxis gezeigt, auch bei Asylbetreuung sehr wirkungsvoll und auch hoch motiviert mitzuhelfen. Was läuft jetzt auf Bundesebene? Das ist eine der Diskussionen. Der Bund hat seine Vorstellungen im Jahr 2012 vorgelegt und er hat uns jetzt am gleichen Tag, an dem wir auch die Sitzung der vorberatenden Kommission hatten, einen neuen Bericht zugestellt. Wir liegen voll auf Kurs zu diesen zusätzlichen Überlegungen, die der Bund macht. Das wesentlichste an Änderungen in diesem neuen Bericht sind interkantonale Stützpunkte. Der Bund geht davon aus, dass die Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der Kantone, sondern auch unter den Kantonen verstärkt werden soll und schlägt oder denkt vor, interkantonale Stützpunkte zu schaffen, vor allem für die schwere Rettung. Also dort, wo Sie Gerätschaften brauchen, die man sinnvollerweise nicht in jeder Region bereitstellt. Wenn wir jetzt vorwärts machen mit unserem Projekt, dann haben wir eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass derartige interkantonale Stützpunkte, wenn sie denn kommen, im Kanton St.Gallen zu stehen kommen. Wir haben ja derartige Anschaffungen auch in unserem Projekt angedacht. Und wenn wir da einen Schritt voraus sind, erhöhen wir die Wahrscheinlichkeit, dass dieser interkantonale Stützpunkt näher im Kanton St.Gallen ist, als wenn er irgendwo im Thurgau oder im Glarnerland zu stehen kommt. Auch das ein weiterer Grund dafür, dass man jetzt vorwärts machen sollte. Die Hauptdiskussion, auch in der vorberatenden Kommission drehte sich um die Frage dieser Ersatzbeiträge. Bei diesen Ersatzbeiträgen, das sind Beiträge, die Sie bezahlen, wenn Sie ein Haus bauen und keinen eigenen Zivilschutzplatz schaffen, dann bezahlen Sie Ersatzbeiträge, welche im Kanton St.Gallen auf einem Konto liegen und der Saldo dieser Ersatzbeiträge macht im Moment etwa 60 Mio. Franken aus. Diese Ersatzbeiträge haben eine Zweckbestimmung, welche der Bund vorgibt. Wenn Sie das Zivilschutzgesetz betrachten, finden Sie dort einen Art. 47 Abs. 2 wo es heisst: «Die Ersatzbeiträge nach Art. 46 Abs. 1 und 2 dienen in erster Linie zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung privater Schutzräume. Die verbleibenden Ersatzbeiträge können für weitere Zivilschutzmassnahmen verwendet werden.» Wenn Sie das einem Juristen zeigen und ihm sagen, was meinst du, könnte vielleicht die Ausbildung von Zivilschutzangehörigen eine solche «weitere» Massnahme des Zivilschutzes sein, dann wird er Ihnen mit Sicherheit sagen: Ja, wenn man den Wortlaut betrachtet, wird es wohl so sein. Wie es zu vielen Gesetzen gehört, gibt es auch hier noch eine Verordnung, und in dieser Verordnung kann man auch noch nachsehen, ob man etwas schlauer wird, was die Verwendung dieser Beiträge angeht. Dort heisste es in Art. 22: «Die Ersatzbeiträge sind zweckgebunden in nachstehender Reihenfolge zu verwenden: a.) Erstellung, Ausrüstung, Betrieb, Unterhalt, Erneuerung von öffentlichen Schutzraumbauten. b.) Erneuerung von privaten Schutzräumen. c.) Weitere Massnahmen des Zivilschutzes, insbesondere für periodische Schutzraumkontrollen oder die Beschaffung von Zivilschutzmaterial.» Also da steht zwar nichts von der Ausbildung, das ist einzuräumen, aber wieso die Ausbildung nicht Teil dieser weiteren Massnahmen des Zivilschutzes sein soll, ist mir persönlich nicht einsichtig. Es trifft zu, fast zeitgleich mit der Zuleitung der Botschaft hat unser Amt für Bevölkerungsschutz ein Schreiben des Bundesamtes (BABS) erhalten, und darin steht, dass man diese Ersatzbeiträge nicht verwenden darf für die Ausbildung von Zivilschutzangehörigen, das ist unbestritten. Ich habe den Direktor und den Vizedirektor des BAP's nach St.Gallen eingeladen und habe gesagt, ich muss das mit euch diskutieren, mir leuchtet nicht ein, wieso die Ausbildung nicht auch eine weitere Massnahme des Zivilschutzes ist. Ich habe diese Leute auch darauf hingewiesen, dass es verschiedene andere Kantone gibt, welche die Ersatzbeiträge ebenfalls für Ausbildungszwecke verwenden (Tessin, Wallis, Graubünden, Glarus usw.). Der Direktor des BABS und sein Vizedirektor haben mir gesagt, dass Sie mich schon verstehen, Sie hätten Verständnis für die Haltung des Kantons, das Geld liege im Moment ja wirklich ungenutzt auf dem Konto. Sie wollen einfach nicht, dass das für die Ausbildung im Zivilschutz verwendet wird. Ich habe dann gefragt wieso dem so sei, es mache doch keinen Sinn, Geld irgendwo zu parkieren, das man nicht benötigt. Ich habe dann gehört und ein Stück weit auch verstanden, dass man sich Sorgen mache, dass diese Ersatzbeiträge vollständig verschwinden oder reduziert werden, wenn man jetzt beginnt, diese Gelder anzufassen. Offensichtlich ist zum Teil auch Missbrauch betrieben worden in verschiedenen Kantonen (nicht St.Gallen) wurden anscheinend Hausabwarte bezahlt für das ganze Schulhaus, wenn unten noch eine Zivilschutzanlage bestand. Das ist natürlich nicht im Interesse des Zivilschutzes, dass das Geld dorthin fliesst. Das ist der Hintergrund dieser Haltung des Bundes. Ich habe von den Bundesbehörden keinen einzigen halbwegs vertretbaren Satz gehört, der einem Juristen hätten erklären können, wieso das jetzt nicht gehen soll. Jetzt werden Sie sagen, der Fässler, der kann ja erzählen was er will, wir glauben ihm nichts. Zwei Juristen, zwei Meinungen. Zufälligerweise bin ich letzte oder vorletzte Woche auf die Informationszeitschrift des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz gestossen. Das ist ein offizielles Informationsblatt des BABS. Und auf der vorderen Seite ist Benno Bühlmann abgebildet, der Direktor, der zu mir gekommen ist, und der erklärt da, dass man jetzt in allen Kantonen dabei sei, den Zivilschutz umzubauen. In dieser BAPS-Zeitschrift, das ist nicht das Parteiblatt der SP-Fraktion oder der CVP-EVP-Fraktion, welcher dieser Reform positiv gegenüber stehen, sondern das «BAPS», da heisst es in einem Artikel dann, reformfreudige Kantone, einleitend wird da unser Nationalrat Walter Müller zitiert. Er hat gesagt, für neue Ideen müssen oft alte Gewohnheiten aufgegeben werden. So machte Walter Müller den Delegierten des Schweizerischen Zivilschutzverbandes in diesem Frühjahr Mut. Walter Müller hat da, wenn ich so die Diskussionen hier im Rat verfolge, schon nicht ganz unrecht. Dann wird darauf hingewiesen, dass unter anderem auch der Kanton St.Gallen am Werk ist. Es wird als Übertitel offensichtlich in allen Kantonen von «einfacheren und schlankeren Strukturen» gesprochen. Dann heisst es: Vergleichbares nimmt sich der Nachbarkanton St.Gallen in der laufenden Reform Zivilschutz 2015+ vor, statt 20 brauche es nur noch acht Regionen, zusätzlich wollen die Behörden den Angehörigenbestand abspecken, die Zahl der Dienstpflichtigen soll von 5'300 auf 3'300 reduziert werden. Zwar vielen die ersten Reaktionen aus Gemeinden und der Basis teilweise kritisch aus, nach Abschluss der Vernehmlassung blieb jedoch ein positives Fazit. Und dann das Wichtigste, eine Seite später: Auch das St.Galler Kantonsparlament verlangte, da sind jetzt Sie angesprochen, die Restrukturierung des Zivilschutzes mit finanziellen Entlastungsmassnahmen zu kombinieren. Dennoch versteht sich die Reform weder als Leistungsabbau noch Sparaktion. Die Regierung hat allerdings beschlossen, den Aufwand vermehrt über die Ersatzabgabe für Zivilschutzräume zu finanzieren. Das steht in einem offiziellen Publikationsorgan des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und es hat da keinen kritischen Satz drin. Natürlich hat das nicht Benno Bühlmann selber geschrieben, aber es ist ein Paul-Knüsel-freier (??) Fachjournalist, und ich nehme an, dass die im BAPS schon in etwa lesen, was in diesen Publikationen steht. Und wenn da kein kritischer Satz drin steht, dann heisst das doch mindestens implizit, dass sie sehen, dass das eine vernünftige Massnahme ist. Ich möchte Sie einfach bitten, darauf zu verzichten, jetzt die Sache zurückzuweisen, dass wir jetzt diese Rechtsfrage klären. Ich weiss nicht, wie die vorberatende Kommission diese Rechtsfrage klären soll. Wir sind kein Tribunal, kein Gericht, und das BAPS hat eine andere Meinung und ich bin der Meinung, dass das was ich sage nachvollziehbar ist und begründet. Das BAPS publiziert das sogar in ihren eigenen Publikationen. Wir dürfen da auch etwas mutig sein und sagen, wir im Kanton St.Gallen machen das so, wie das andern Ort auch geschieht. Wir sind weiterhin mehr als in der Lage aus diesen Mitteln die Kosten für die Erneuerung der Schutzräume zu tragen. Im Moment bezahlen wir je Jahr 200'000 Franken, offensichtlich sind die noch nicht so erneuerungsbedürftig oder vielleicht werden sie zum Teil auch schlecht gewartet. Wir haben in unseren Berechnungen vorgesehen, dass wir 1,5 Mio. Franken, wir haben konservativ gerechnet, je Jahr für die Erneuerung einsetzen müssen. Das sind vor allem Filter, Dichtungen usw., das sind ja Betonbauten, die zerfallen nicht so schnell, aber es gibt bei den beweglichen Teilen einen Unterhaltsbedarf. Im Moment kommen etwa 3,5 bis 4 Mio. Franken je Jahr zusätzlich in diese Kasse. Wenn wir jetzt konservativ gerechnet, also weit mehr, als das was aktuell geschieht, 1,5 Mio. Franken einmal veranschlagen für den Unterhalt und 2 Mio. Franken für die Ausbildung, dann gibt das 3,5 Mio. Franken und dann wächst dieser Topf immer noch jedes Jahr um 500'000 Franken. Das macht durchaus Sinn, diese Mittel hier sehr gezielt für den Zivilschutz einzusetzen. Ich bitte Sie daher, von diesen Rückweisungen abzusehen. Die Rechtsfrage werden wir nicht klären können, unmöglich, ich wüsste nicht wie. Ich gehe sicher nicht an das Bundesgericht und frage, wie sie das sehen das kann man auch nicht. Vom BAPS her ist signalisiert, dass die uns machen lassen. Beweis: Publikation. Wir müssen kein schlechtes Gewissen haben, wenn wir in die Ausbildung der Zivilschützer investieren, dann machen wir sicher etwas, was im ureigensten Interesse des Zivilschutzes ist. Und die aufgeworfenen Fragen nach den Beständen, vor allem im Sarganserland, das können wir mit den Formulierungen, welche die vorberatende Kommission ja gewählt hat, dass man nicht nur anhört, sondern in Absprache diese Bestände dann letztendlich festlegt, so problemlos machen und den ausgewiesenen Interessen in dieser Region auch Rechnung tragen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Die Rückweisungsanträge sind abzulehnen. Ich kann dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion auch gute Dinge abgewinnen. Gut ist sicher, dass wir bis spätestens Juni ein Ergebnis auf dem Tisch haben. Weiter ist sicher auch gut, dass die Kommission sich schnell damit befasst und das ganze nicht noch verzögert wird, wenn es nochmals über die Regierung geht. Ich persönlich gehe davon aus, dass wir keine neue Erkenntnisse mehr gewinnen werden. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): legt seine Interessen offen als stellvertretender Kommandant der regionalen Zivilschutzorganisation St.Gallen sowie als Kommandant der Feuerwehrmilizorganisation der Stadt St.Gallen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir möchten uns besonders bei der Projektgruppe Zivilschutz 2015+ bedanken, sie war breit aufgestellt und hat in kurzer Zeit einen sehr umfangreichen Bericht geschrieben aus dem dann die vorliegende Botschaft entstand. Die CVP-EVP-Fraktion möchte, dass gut aufgestellte und einsatzfähige Rettungsorganisation entstehen, welche den Sicherheitsauftrag zu Gunsten der Bevölkerung erfüllen können. Auf Feuerwehrseite profitieren ich bzw. wir von einem starken, effizienten und einsatzbereiten Zivilschutz im Kanton St.Gallen. Die CVP-EVP-Fraktion ist für Eintreten, bekämpft grossmehrheitlich den Rückweisungsantrag an die Regierung und unterstützt alle Eventualanträge auf dem gelben Blatt. Der Zivilschutz soll schlanker, mobiler, schneller einsatzbereit und in acht Regionen gut ausgerüstet sein und dazu noch 1,9 Mio. Franken weniger kosten das tönt grundsätzlich nach einer guten Lösung. Zu den einzelnen Punkten:
Die CVP-EVP-Fraktion ist für Eintreten. Wie bekämpfen grossmehrheitlich den Rückweisungsantrag an die Regierung und unterstützen alle Eventualanträge auf dem gelben Blatt. Ich bitte Sie insbesondere um Unterstützung des roten Blattes der Regierung. Eine Rückweisung an die Regierung verhindert eine zeitnahe nötige Weiterentwicklung und belastet die Staatsfinanzen unnötig. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Es ist mir ein Anliegen, kurz darauf einzugehen, wie ich zu diesen Mehrkosten gekommen bin. Auf S. 93 des Berichtes des Bundes steht klar, für was das gerechnet wird: Betrieb und Unterhalt sowie Werterhalt für die Alarmierungs- und Kommunikationssysteme, Polikom, drahtlose Breitbandkommunikation, Polialert (??), Rückbau Schutzanlagen, Lageverbund usw. Rückbau Schutzbau, Ersatzbeiträge, Polikomersatzbeiträge, es gibt diverse Punkte, welche nach Gesetz über Ersatzbeiträge bezahlt werden könnten, deshalb erscheint es mir wichtig, auch die Entwicklung dieser Kasse anzuschauen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem Entlastungsprogramm 2013 beschloss der Kantonsrat die Entlastungsmassnahme E53 «Regionalisierung, Kantonalisierung des Zivilschutzes». Damit wurde beschlossen, dass der Nettoaufwand sich um 2,263 Mio. Franken reduzieren soll. Mit der uns jetzt vorliegenden Gesetzesanpassung wird nun die Reduktion des Nettoaufwandes von rund 1,9 Mio. Franken vorgelegt. Neu soll auch ein kantonaler Steuerungsausschuss geschaffen werden und die kantonale Formation für Spezialaufgaben ausgebaut werden. Ebenso wird der Kanton und nicht mehr die Gemeinden für die Schutzraumkontrollen und den Kulturgüterschutz zuständig sein. Regionalisierung: Das heutige System mit 20 Zivilschutzorganisationen soll in regionale Zivilschutzorganisationen aufgeteilt werden. Die Regierung schlägt vor, dass der Kanton in acht Organisationen aufgeteilt wird. Die SVP-Fraktion teilt die Meinung der Regierung, dass der Zivilschutz in Regionen aufgeteilt wird, wir sind aber der Meinung, dass die Zahl 8 nicht im Gesetz festgeschrieben werden muss. Somit kann der Zivilschutz auch künftig, sollten sich Veränderungen der Strukturen bzw. Zivilschutzregionen aufdrängen, ohne Gesetzesänderung durch den Kantonsrat vorgenommen werden. Die SVP-Fraktion stellte in der vorberatenden Kommission den entsprechenden Antrag und dieser wurde gutgeheissen. Der geänderte Artikel, höchstens acht regionale Zivilschutzorganisationen ist auf dem gelben Blatt ersichtlich. Reduktion der Angehörigen des Zivilschutzes: Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Nachtrag will die Regierung den Bestand der Zivilschutzangehörigen von 5'300 auf 3'600 reduzieren. Hier kann man sich berechtigt die Frage stellen, ob mit einer solchen Reduktion von rund einem Drittel der Zivilschutzangehörigen, die Aufgaben insbesondere im Katastrophenfall, korrekt und effizient wahrgenommen werden können. Die Anzahl der Dienstleistenden muss nochmals überprüft werden. Zivilschutzangehörige werden heute einerseits durch den Kanton aufgeboten und die Gemeinden bieten für ihre Aufgaben selber Zivilschutzangehörige auf. Der Kanton kennt die Diensttage ihrer Zivilschutzangehörigen, hat aber keine klare Kenntnis über die Anzahl der Diensttage, welche von den Gemeinden zusätzlich geleistet werden. Daher ist es zwingend, dass der künftige Bestand nochmals überprüft wird, insbesondere, weil auch in der Asylbetreuung viele Zivilschutzangehörige in den Gemeinden eingesetzt werden. Ersatzbeiträge: Heute leisten Bauherren, wenn Sie auf den Bau eines Schutzraumes verzichten, Ersatzbeiträge von rund 800 Franken je Schutzplatz. Im Kanton St.Gallen stehen rund 600 Plätze für knapp 500'000 Einwohner zur Verfügung. In dieser Spezialfinanzierung befinden sich rund 60 Mio. Franken (Gemeinden und Kanton). Der Kanton geht davon aus, dass weiterhin jährlich 4 Mio. Franken Ersatzbeiträge eingehen. Die Verwendung solcher Ersatzbeiträge ist in einem Brief vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz festgeschrieben und geregelt. Die Regierung ist für die Verwendung von Ersatzbeiträgen anderer Meinung. Auch hier stehen offene Fragen im Raum, die nicht abschliessend geklärt sind oder noch weitere Abklärungen bzw. Richtigstellungen benötigen. Neben den obenerwähnten Punkten ist für die SVP-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt ein wichtiger Punkt, nicht zuzustimmen, weil auf Bundesebene die Zivilschutzreform 2015 in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen ist. Dieses Projekt beinhaltet nämlich: Leistungsprofil Organisation/Bestände, interkantonale Zivilschutzstützpunkte, Dienstleistungs- und Ausbildungssystem, Vorsorgeplan. Im Bericht des Bundesrates wird zitiert, die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen ist auf Anfang 2016 oder 2017 vorgesehen. Anschliessend sind die kantonalen Rechtsgrundlagen anzupassen, dass spätestens bis 2020 die Umsetzung in den neuen Konzeptionen erfolgen kann. Für die SVP-Fraktion stehen auch Zweifel an, ob eine Reduktion des Aufwandes für den Zivilschutz von 1,5 Mio. Franken erreicht werden kann. In der Botschaft wird auch erwähnt, dass beim Kanton 200 Stellenprozente geschaffen werden sollen. Mit einer Gesetzesänderung müsste eigentlich immer das Ziel sein, Verfahren zu vereinfachen damit wirklich Kosten eingespart werden können. Aufgrund der vielen offenen Fragen wird die SVP-Fraktion zwar für Eintreten sein, wird aber der Rückweisung gemäss grauem Blatt an die vorberatende Kommission zustimmen. Durch die Rückweisung soll auch geklärt werden, wie ein Anwachsen des Kapitals aus den Schutzraumersatzangaben zu den bereits vorhandenen 60 Mio. Franken umgegangen wird. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | stellt Eintreten auf die Vorlage fest und informiert über das weitere Vorgehen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Beim Durchlesen der Botschaft viel mir schon im zweiten Abschnitt der Zusammenfassung der erste Satz auf: «In den letzten Jahren sind die qualitativen Anforderungen an den Zivilschutz gestiegen ... um seinen Teil zum Schutz der Bevölkerung zu leisten, muss der Zivilschutz über das ganze Kantonsgebiet einen hohen Standard gewährleisten.» Im Laufe dieses Jahres durfte ich persönlich erleben, welch grossartige Leistungen z.B. die Zivilschutzorganisation Pizol leistete, qualitative Top-Einsätze. Da fragen wir uns, in welcher Höhe hier die Messlatte angesetzt wird. In der Botschaft wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der sinkenden Armeebestände und globaler Entwicklung, wie Klimawandel, Migrationsströme (ein aktuelles Thema) oder Überalterung der Bevölkerung die Grundlast für den Bevölkerungsschutz in den nächsten Jahren ansteigen wird. Bei dieser Einschätzung der Lage fragen wir uns, weshalb der Bestand gesenkt werden soll. Es mag sein, dass einige Organisationen zu wenig gefordert sind. Der Kanton St.Gallen, mit seinen unterschiedlichen Landschaftsbildern und als Ringkanton, muss in dieser Beziehung aber speziell betrachtet werden. Wir sind heute in der vorteilhaften Lage, dass aufgrund der jetzigen Anzahl an Dienstleistenden, die Dienstzeit auf vertretbarem Niveau gehalten werden kann, also liegt eine relativ kurze Einsatzdauer vor. Bevor nun, und es scheint mir ein wenig aus der Luft gegriffen, die Anzahl der Angehörigen des Zivilschutzes von heute 5'300 auf künftig 3'600 reduziert wird, sind nach unserer Meinung in der Absprache mit den Gemeinden bzw. mit den Zivilschutzorganisationen diese nochmals zu prüfen. Damit kann sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Anforderungen und Bedrohungen vor Ort berücksichtigt werden können. Fraglich aus unserer Sicht, weshalb die kantonale Zivilschutzreform 2015 bereits zum heutigen Zeitpunkt umgesetzt werden soll, bevor die Vorgaben auf Stufe Bund noch nicht bekannt sind. Die Ergebnisse aus Bundesebene sind doch logischerweise abzuwarten und müssen zwingend neu beurteilt werden und in das Projekt Zivilschutz 2015+ des Kantons St.Gallen einfliessen. Aufgrund der Entlastungsmassnahme E53 nun mit voreiligem Gehorsam die kantonale Reform umzusetzen nehmen wir erstaunt zur Kenntnis. Zudem wird nach dem heutigen Wissensstand das Entlastungsvolumen von 2,2 Mio. Franken sowieso nicht erreicht bzw. im Budget 2016 ist eine Ersparnis von 1,9 Mio. Franken zu erwarten. Der Personalbestand auf kantonaler Ebene muss erhöht werden. Unsere Fraktion vertritt die Meinung, dem Kantonsrat soll nochmals das realistische Entlastungspotenzial aufgezeigt werden. Der Kantonsrat soll Gewissheit haben, in welcher Höhe nun eine Entlastung tatsächlich zu erwarten ist. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): beantragt den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zu unterstützen. legt seine Interessen offen als Angestellter des Amtes für Militär und Zivilschutz und Kommandant der Zivilschutzorganisation Oberbüren, Oberuzwil und Uzwil sowie als Präsident des Zivilschutzkaderverbandes Ostschweiz und als Mitgliedervertreter im Ausschuss der Zone 8 des schweizerischen Zivilschutzverbandes offen. Als Mitgliedervertreter im Ausschuss der Zone 8 des schweizerischen Zivilschutzverbandes habe ich den zur fachlichen Konsultation befindende Bericht des Bundes erhalten, welcher klare Tendenzen in der Kostenentwicklung des Zivilschutzes in den nächsten Jahren aufzeigt. Die Länge des Referates unseres Departementsvorstehers, Regierungsrat Fässler, zeigt auf, dass in diesem Geschäft eine gewisse Nervosität vorhanden ist. Zu den Aussagen von Müller-St.Gallen, Bürki-Gossau und Regierungsrat Fässler möchte ich keine Stellung nehmen, das könnten wir dann in der Kommission wieder machen. Regierungsrat Fässler, wir sprechen nicht vom BAPS, wenn es um die Verwendung der Ersatzbeiträge geht, sondern wir sprechen von einem Bundesgesetz, welches über dem kantonalen Gesetz steht und einzuhalten ist. Auch ich habe Gespräche geführt mit Christoph Flury, vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Walter Müller, der Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes ist, und komischerweise, das habe ich auch schriftlich, haben diese mir alles genau anders erzählt und in eine andere Richtung laufend. Da besteht noch ein Aufklärungsbedarf. Zum Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion: Zum jetzigen Zeitpunkt nur über ein Projekt abschliessend zu beraten, welches viele Fragen aufwirft, was sich auch in der Kommission widerspiegelte, wäre müssig. Es macht doch keinen Sinn, jetzt einen Nachtrag zu beschliessen, wenn wir davon ausgehen müssen, dass in drei Jahren ein neuer beschlossen werden muss. Sie sehen es in der Begründung unseres Antrages. Insbesondere jetzt, wo die Kostenentwicklung schwer abschätzbar zu sein scheint. Grundsätzlich verfügen wir zur Zeit über einen gut ausgebildeten, mit motivierten Leuten bestückten, aber auch schlagkräftigen und günstigen Zivilschutz. Warum muss genau jetzt darüber beraten werden? Die Vorlage entspricht nicht einmal den Vorgaben des Parlamentes von 2013 Entlastungen zu erzielen. Nein, unter Berücksichtigung des Berichtes des Bundes wird des sogar teurer. Warten wir doch ab, wie die Strategie auf Stufe Bund abschliessend aussieht und haben noch zwei bis drei Jahre Geduld. Insbesondere jetzt, wo nicht einmal klar ist, ob die Fremdnutzung der Ersatzbeitragsgelder rechtens ist oder nicht. Wenn in einer Region der Zivilschutz nicht genügt oder nicht funktioniert, liegt es nicht an der Organisation «Zivilschutz» sondern an den Köpfen das kenne wir von der Armee auch. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Nachtrag der Regierung ist zuzustimmen. (??Formulierung) Der neue Gesetzesentwurf entstand aus einer Sparvorgabe im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2013 und war damals als Massnahme E53 im Kantonsrat völlig unbestritten. Nun, zwei Jahre später, liegt uns der neue Gesetzesentwurf vor, der es mit einem Spagat schafft auf der einen Seite Kosten zu sparen und dabei gleichzeitig den Zivilschutz zeitgemäss und professionell zu positionieren. Wichtige Schwerpunkte der Vorlage sind die verstärkte Regionalisierung und vorgeschlagene Bestandesreduktion, Schlussfolgerungen, welche aus umfangreichen Projektarbeiten resultieren. Die Vernehmlassung zeigte eine breite Zustimmung, was die Stossrichtung betrifft, namentlich die Reduktion auf acht regionale Zivilschutzorganisationen, die Schaffung einer kantonalen Steuerung sowie einer analogen Grundausrüstung aller ?? (abgekürzt RZSO), wobei Ergänzungen je nach Topografie sinnvollerweise stattfinden. Alle diese Punkte bringen trotz Sparvorgabe mit der Einführung der Reorganisation der kantonalen Bevölkerung einen wesentlichen Mehrwert. Also ein deutlicher Fortschritt, wenn man bedenkt, dass der heutige Zivilschutz weit davon entfernt ist, kantonsweit flächendeckend einsatzbereit zu sein. Aus diesem Grunde erstaunt es mich als Sprecher der SP-GRÜ-Fraktion doch sehr, dass eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission die Vorlage mit fadenscheinigen Gründen zur Rückweisung empfiehlt. Für uns ist das Wasser marsch, aber in die falsche Richtung. Fakt ist, dass in vielen Kantonen in den letzten zehn Jahren der Zivilschutz reorganisiert, schlanker und effizienter wurde. Dies immer mit dem Nebeneffekt von deutlich gesunkenen Kosten. Nun soll die Massnahme ausgerechnet im Kanton St.Gallen auf die lange Bank geschoben werden. Der Gesetzesentwurf wurde ja dem BAPS vorgelegt, im Falle von Ungereimtheiten hätte das Bundesamt sicher reagiert. Sicher interessiert den Kantonsrat in diesem Zusammenhang, wann mit dem Bundesgesetz gerechnet werden darf. Anfang November 2015 wurde den Kantonen ein Umsetzungsbericht zur bundesrätlichen Strategie vorgelegt, der einer fachlichen Konsultation bis Ende Januar 2016 untersteht. Anschliessend wird der Bericht, zusammen mit dem Bericht der Studiengruppe «Dienstpflichtsystem», im zweiten Quartal 2016 dem Bundesrat zugeleitet, der anschliessend die Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungs- und Zivilschutz ausarbeitet. Ziel ist ein Vollzugsbeginn auf Anfang 2019; ob dieses Ziel angesichts des parlamentarischen Prozesses erreichbar ist, ist derzeit offen. Damit verhindert genau die Sparpartei die Umsetzung der Massnahme. Als weiteren Rückweisungsgrund soll die Bestandesreduktion nochmals überarbeitet werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es kaum möglich ist, einen optimalen Richtwert zu finden. Das ist so wie mit der Schulraumplanung, trotz genauer Geburtszahlen hat es immer zu wenig oder zu viele Schulzimmer. Wir können die Zahlen nun nochmals analysieren, nur werden die schon am Erscheinungstag schon wieder veraltet sind. Diese Frage haben sich schon andere Kantone gestellt und sind übereinstimmend zu Ergebnis gekommen, dass eine Bestandesreduktion durchaus Sinn macht. Als Empfehlung gilt: Der Bestand der im Zivilschutz Eingeteilten soll aus Gründen der nationalen Solidarität rund 0,8 Prozent der Wohnbevölkerung betragen das wären 3'900 Personen. Der vorgeschlagene Gesamtbestand von 3'600 Angehörigen des Zivilschutzes (abgekürzt AdZ) und die Strukturierung der Leistungsbereiche basieren auf einer Analyse zivilschutzrelevanter Gefährdungen durch Katastrophen und Notlagen sowie dem angestrebten Leistungsspektrum aus den Projektarbeiten. Bei den vorgeschlagenen Zahlen handelt es sich um eine Startaufstellung. Sollte sich herausstellen, dass regional die Bestände angepasst werden müssen, ist dies im Rahmen der Weiterentwicklung durch den Kantonalen Steuerungsausschuss ohne Normenrevision möglich. Allerdings gehen mit erhöhten Beständen auch erhöhte Kosten für Kanton und Gemeinden einher. lm Vergleich zu anderen Kantonen erreicht St.Gallen mit einem angestrebten neuen Anfangsbestand von 3'600 Zivilschützern bei einer Ausgangslage von 487'100 Einwohnern einen Anteil von 0,74 Prozent. Damit wären wir leicht höher als der Kanton Luzern mit 0,67 Prozent, der vergleichbare Herausforderungen wie der Kanton St.Gallen hat. Deutlich höher liegt der Anteil im Kanton St.Gallen als im Kanton Zürich (0,68 Prozent) und neu im Kanton Thurgau (0,59 Prozent). In den Zivilschutz wird ausgehoben, wer bei der Rekrutierung nicht zur Armee kommen kann aber doch nicht wehruntauglich ist. Also ist es Zufall, wie viele Zivilschutzdienstleistende je Jahr und Region ausgehoben werden. Heute absolvieren automatisch alle die 14-tägige Grundausbildung, ob an ihnen Bedarf besteht oder nicht. Anschliessend werden sie den RZSO Pizol zugeteilt. Dabei wird die Zuteilung allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige teilen alle Ausgebildeten ein, andere schicken Überkapazitäten direkt in die Reserve und dies obwohl sie zu Lasten Kanton ausgebildet wurden. Nach der neuen Vorgehensweise soll nur noch ausgebildet werden, für wen in seiner Region auch Bedarf besteht. Gerade aus Sicht der Arbeitgeber muss dies doch im Sinn der neuen Regelung begrüsst werden. Eine Reduktion spart also Kosten bei der Ausbildung und Rekrutierung. Dass mit der Sparmassnahme vorrangig bei den Personalkosten gespart werden soll, war unserer Fraktion eigentlich von Beginn weg klar. Klar war auch, dass es immer wieder direkt Betroffene gibt, die lieber den Status quo hätten. Fraglich bleibt aber in diesem Zusammenhang, ob sich der gesamte Kantonsrat zum Handlanger einzelner pekuniärer und lokaler Interessen einspannen lässt. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Regierungsrat: Die Rückweisungsanträge sind abzulehnen. Mit diesem Rückweisungsantrag werden vier konkrete Aufträge erteilt:
Dieser Rückweisungsantrag verzögert. Ich bin der Meinung, wenn Sie einen erneuerten, verbesserten, strafferen, besser ausgerüsteten, besser ausgebildeten und mobileren Zivilschutz wollen, dass sage Sie das jetzt, und wenn Sie das nicht wollen, müsste man ehrlicherweise sagen, dann lassen wir es und belassen alles so wie es jetzt ist. Es trifft zu, was Haag-Jonschwil sagt, in einigen Regionen funktioniert das heute ausgezeichnet, aber die Bestände sind auch dort zu gross. Wenn wir wirklich sparen wollen, und das war ja eigentlich der Hauptauftrag, dann müssen wir jetzt vorwärts machen und nicht die vorberatende Kommission mit Arbeiten beschäftigen, die zu keinen neuen Erkenntnissen führen werden. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Kommissionsberatung über die Zulässigkeit der erweiterten Verwendung der Ersatzbeiträge angeregt debattiert wurde. Es wurde ein entsprechender Antrag gestellt, die Zulässigkeit der erweiterten Verwendung der Ersatzbeiträge sei zur Überprüfung. Dieser Antrag wurde mit 7:8 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
2.12.2015 | Wortmeldung | dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Es gibt noch einen anderen wesentlichen Unterschied: Der Antrag der SVP-Fraktion ist eine Rückweisung an die Kommission und die Kommission hat eine Rückweisung an die Regierung beantragt. Ich bitte Sie, auch das festzuhalten. Es sind wirklich nicht zwei gleiche Sachen. Deshalb hat die FDP-Fraktion zu Gunsten der SVP-Fraktion ihren Antrag zurückgezogen. Was wir wollen, dass es an die Kommission zurückgewiesen wird mit dem klaren zeitlichen Auftrag, dies in der Junisession wieder zu besprechen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
7.6.2016 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Würdigung der Vorlage. In der Folge der Kommissionssitzung und der Diskussion im Parlament haben wir neue Gesetzesvorlagen für den Zivilschutz. Wir haben durch dies Grundlagen, aber auch zusätzlich haben wir neue Erkenntnisse und Begebenheiten der letzten Tage und Wochen. Erstens sind unterschiedlich hohe Gemeindebeiträge mit einer Spannweite von rund fünf bis zehn Franken vorhanden. Durch die Fusionen der Regionen müssen einzelne Gemeinden mit einer bis zu dreifachen Mehrbelastung rechnen, welche durch die höheren Beiträge doch massiv sind. Eine Ungewissheit und Missstimmung ist vorprogrammiert. Zweitens, die Bestände: Im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung werden die Bestände massiv reduziert. Ob eine solch starke Reduzierung machbar und sinnvoll ist, haben wir in der Novembersession kund getan. Es ist sicherlich richtig, die Bestände mit den Regionen und den entsprechenden Gemeinden zu besprechen. Im Sinn der Sicherheit unserer Regionen und deren Bürgerinnen und Bürger werden diesen Punkt stark beobachten. Drittens, die Ersatzbeiträge: Über die Verwendung der Ersatzbeiträge sind nach wie vor nicht glücklich. Heute leisten die Bauherren einen Verzicht für den Schutzraumbau von rund 800 Franken pro Schutzplatz. Ein gut gefüllter Topf, welcher über die Verwendung dieser Ersatzbeiträge in erster Linie zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und Erneuerung der privaten Schutzräume vorgesehen ist. Ist es allerdings richtig, wenn einzelne Bauherren die Schutzabgabe entrichten müssen, diese Abgaben aber für allgemeine Zivilschutzaufwendungen wie z.B. Lohnzahlungen für Ausbildungspersonal und nicht für Schutzbauten verwendet werden? Zusätzlich spitzt es sich nun zu, dass man verschiedene Bauten zugunsten der regionalen Zivilschutzorganisationen finanziert. Beispielsweise werden Fahrzeugunterstände vom Kanton bewilligt und über die Ersatzbeiträge finanziert. So wurde dies in der Feuerwehrzeitschrift Brennpunkt der Stadt St.Gallen offiziell publiziert. Ein weiteres Kapitel der Zweckentfremdung! Aus diesem Grund und diesen Erkenntnissen wird eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion das vorliegende Gesetz ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |
6.6.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |
6.6.2016 | Wortmeldung | Eintreten wird nicht bestritten, damit sind Sie eingetreten. Es werden keine Rückkommensanträge gestellt. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |
6.6.2016 | Wortmeldung | Präsident vorberatenden Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage. Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2016 |