Geschäft: Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.29
TitelKinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung1.6.2015
Abschluss14.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. August 2015
VorstossWortlaut vom 1. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Vorerst bedanke ich mich im Namen der FDP-Fraktion für die Beantwortung unserer Fragen zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Kanton.

Leider gelingt es der Regierung nicht, die gestellten Fragen zu beantworten, denn es wird weder zu den organisatorischen Mängeln, dem Koordinationsbedarf noch zum fehlenden Case Management Stellung bezogen.

Ein einziger konkreter und sehr begrüssenswerter Ansatz wird erwähnt, indem auf das Projekt des Amts für Gesundheitsvorsorge unter dem Titel «Kinder im seelischen Gleichgewicht» mit dem Thema Früherfassung von Risikogruppen im Sinne der Früherkennung und Frühintervention hingewiesen wird, verbunden mit einer Auslegeordnung bestehender Angebote. Dieses Projekt ist ein erster guter Schritt in die richtige Richtung.

Der Rest der Antwort bleibt reiner Konjunktiv und versteckt sich wortreich hinter dem Nichtstun wollen und unter dem Hauptargument, man könne nichts gegen die Eltern unternehmen, wenn sie nicht wollten. Das stimmt zwar, aber es geht ja um die Frage der Unterstützung und der Hilfe, und viele Betroffene wären aber froh um eine nachhaltige Unterstützung.

Untersuchungen zeigen allesamt: Früherkennung und konsequente Begleitung von kranken Kindern und Risikokindern im Sinne eines Case Managements aus einer Hand lohnt sich in allen Teilen. Dabei denke ich gar nicht so sehr an die Finanzen, sondern an den persönlichen Gewinn der Betroffenen und der Gesellschaft. Es müsste nur der Wille für die Aufgabenerteilung vorhanden sein, und schon könnte ein mit dem Kanton Thurgau vergleichbares Konzept, welches vorzüglich die Aufgaben zuteilt und die Verantwortlichkeiten nennt, aufgestellt und umgesetzt werden.

Die Interpellanten sind mit der Auskunft zum Projekt «Kinder im seelischen Gleichgewicht» zufrieden, sonst aber fehlt der Wille zur Handlung. Wir behalten uns deshalb weitere Schritte vor, denn es besteht wirklich Handlungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich möchte mich dem Votum von Ammann-Waldkirch anschliessen. Tatsächlich sehen auch wir, dass nur mit einer gesetzlichen Grundlage eine Verbesserung der momentanen Situation erreicht werden kann. Die Regierung sagt selber in ihrer Antwort, dass ein Case Management in komplexen Fällen wünschenswert wäre. Eine unabhängige Fachperson könnte damit die Fallführung in den einzelnen Fällen übernehmen und es könnte so Doppelspurigkeit vermieden werden. Unserer Meinung nach ist es auf jeden Fall anzustreben, eine solche Koordination mit einem nötigen Konzept einzuführen, und wenn dazu gesetzliche Grundlagen nötig sind, dann müssten wir diese auch einführen. Ebenso auch, dass die Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig erfasst werden müssten, bräuchte eine gesetzliche Grundlage. Auch hier müssen wir genau hinsehen. Wir werden sicher in Zukunft nochmals darauf zurückkommen, wie wir diese Anpassungen machen können, auch in gesetzlicher Form. Wir finden es schade, dass die Regierung hier nicht direkt die Gesetze schon vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015