Geschäft: Vollzug Wasserbaugesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.31
TitelVollzug Wasserbaugesetz
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung1.6.2015
Abschluss16.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragWortlaut vom 1. Juni 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. August 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ja, das Wasserbaugesetz hatte seine Tücken und Wehen schon bei der zweimaligen Geburt, und ist bestimmt nicht so einfach umzusetzen. Meines Erachtens sind aber in Kraft getretene Erlasse des Parlamentes innert nützlicher Frist auch zu vollziehen. Vielleicht hat bei einem Kantonsrat im hohen Rentenalter, eine gewisse Staatsgläubigkeit einen höheren Stellenwert, so hoffe ich doch das Wasserbaugesetz von 2009 wird vollständig bis Ende 2015 überall angewendet, so wie das die Regierung will.

Gemeindegewässer die diesen Status verdienen, sind unbedingt mehrheitlich von der breiten Öffentlichkeit zu tragen, und dürfen nicht den Anstössern überlassen werden.

lch danke dem Baudepartement, und bin mit der Antwort der Regierung sehr zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015