Geschäft: Vollzug Wasserbaugesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.15.31 |
Titel | Vollzug Wasserbaugesetz |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 1.6.2015 |
Abschluss | 16.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Rüegg-Eschenbach | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2015 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ja, das Wasserbaugesetz hatte seine Tücken und Wehen schon bei der zweimaligen Geburt, und ist bestimmt nicht so einfach umzusetzen. Meines Erachtens sind aber in Kraft getretene Erlasse des Parlamentes innert nützlicher Frist auch zu vollziehen. Vielleicht hat bei einem Kantonsrat im hohen Rentenalter, eine gewisse Staatsgläubigkeit einen höheren Stellenwert, so hoffe ich doch das Wasserbaugesetz von 2009 wird vollständig bis Ende 2015 überall angewendet, so wie das die Regierung will. Gemeindegewässer die diesen Status verdienen, sind unbedingt mehrheitlich von der breiten Öffentlichkeit zu tragen, und dürfen nicht den Anstössern überlassen werden. lch danke dem Baudepartement, und bin mit der Antwort der Regierung sehr zufrieden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |