Geschäft: Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.10
TitelAnpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung2.6.2015
Abschluss11.6.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2015
VorstossGeänderter Wortlaut vom 14. September 2015
AntragAntrag der Regierung vom 11. August 2015
AllgemeinAbstimmung Eintreten
AllgemeinAbstimmung Gutheissung mit geändertem Wortaut
AntragAntrag der CVP-EVP-Fraktion vom 14. September 2015
AllgemeinAbstimmung Gutheissung mit geändertem Wortaut
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Eine durchschnittlich vierköpfige Familie im Kanton St.Gallen bezahlt heute pro Jahr etwa Fr. 12'000.– Krankenkassenprämie. Der Abzug im Kanton ist seit 1999 unverändert und beträgt für diese Familie nur Fr. 6'000.–. Der Kanton St.Gallen, wir konnten das lesen auf dem roten Blatt der Regierung, befindet sich mit diesem Abzug im hinteren Mittelfeld. Einmal mehr ist der Kanton auf einem nationalen Ranking im hinteren Teil zu finden.

Die Regierung argumentiert, dass die Anhebung dieses Abzuges auf einen Höchstbetrag einem Pauschalabzug gleichkommen würde. Die Höhe des Abzugs sei eine politische Prioritätensetzung. Das ist natürlich richtig. Indem die Regierung Nichteintreten auf unsere Motion beantragt, zeigt sie einmal mehr, dass sie mehr an Unternehmen und deren Tiefsteuern am Herzen liegt, und weniger die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger.

Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass man den Gestaltungsspielraum ausnützen sollte, und dass man die Prioritäten setzen müsste. Eine Entlastung der Privathaushalte ist aus unserer Sicht angezeigt. Die Mindereinnahmen, welche die Regierung ausführt, sind unserer Ansicht nach verkraftbar. Wenn man sieht, dass in den vergangenen Jahren die juristischen Personen um mehrere 100 Mio. Franken entlastet wurden im Rahmen der Steuervorlagen.

Es ist schon klar, und wir sind da auch der Ansicht, dass einer Mehrheit dieses Rates dieses Ansinnen wohl zu weit gehen wird. Wir haben uns Alternativen überlegt für die Regierung. Wir denken, dass der Motionsauftrag genügend offen formuliert ist, dass die Regierung im Nachtrag zum Steuergesetz auch eine Variante vorschlagen könnte. Beispielsweise könnte sie, wenn sie schon keinen pauschalen Abzug will, mindestens die Familien etwas entlasten und den Grundabzug pro Kind von Fr. 600.– auf Fr. 1'200.– erhöhen. Oder sie könnte eine teilweise Anpassung bzw. Erhöhung dieser Abzüge beantragen für die steuerpflichtigen Erwachsenen, das wäre immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir haben vorhin auch ein graues Blatt der CVP-EVP-Fraktion erhalten, die ebenfalls eine Alternative, aber nur auf die Kinder bezogen, vorschlägt.

Wir halten am Eintreten auf unsere Motion fest, weil wir offen lassen wollen, welche Alternative die Regierung uns vorschlagen will. Ob es auch Massnahmen geben kann bei den steuerpflichtigen erwachsenen Prämienzahlenden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die SP-GRÜ-Fraktion weist in ihrem Motionstext auf die steigenden Prämienkosten und die fehlende Bezugsrealität zum geltenden Pauschalabzug in unserem Kanton hin. Diese Feststellung ist bei der CVP-EVP Fraktion und wohl bei allen hier im Rat unbestritten.

Der Vorschlag der SP-GRÜ-Fraktion für die Anpassung des maximalen Pauschalabzuges auf die Höhe der aktuellen Prämien für die Grundversicherung würde – so die Ausführungen der Regierung – zu Steuerausfällen für Gemeinden und Kantone bis zu 60 Mio. Franken führen.

Eine solche Massnahme ist in der momentanen finanziellen Situation des Kantons nicht zu verantworten. Zudem müsste uns die SP-GRÜ-Fraktion noch erklären, wie sie einerseits mit ihrer Prämienverbilligungsinitiative den Kanton mit 75 Mio. Franken zusätzlich belasten und andererseits dann mit einer Motion Steuererleichterungen in der Höhe von 60 Mio. Franken schaffen möchte.

Die Motion der SP-GRÜ-Fraktion liegt aber auch aus einem anderen Grund politisch quer in der Landschaft. Die Erhöhung des maximalen Pauschalabzuges würde alle Steuerpflichtigen betreffen. Es gäbe also eine generelle Steuererleichterung und in erster Linie profitieren ja dann systembedingt jene mit höheren steuerbaren Einkommen. Genau dies hat die SP-GRÜ-Fraktion kritisiert, als das Volk vor einigen Monaten über die CVP-lnitiative zur Befreiung der Kinderzulagen befinden konnte. Mit aller Kraft haben sie sich für ein Nein ausgesprochen. Sie müssen uns auch keine Erklärung abgeben, ob bei lhnen das politische Kurzzeitgedächtnis ab Handen gekommen ist oder mit welcher Logik Sie den Motionsauftrag begründen.

lch habe es eingangs erwähnt, ein gewisser Handlungsbedarf bei den steigenden Prämienkosten ist gegeben.

Wenn wir aus sozialpolitischen Gründen etwas unternehmen wollen, müssen wir punktuell und nicht nach dem Giesskannenprinzip agieren. Wir unterbreiten deshalb einen Antrag, welcher besonders die sozialpolitischen Aspekte gewichtet. Mit einer Erhöhung des geltenden Höchstbetrages für Kinder, können Familien mit Kindern gezielt entlastet werden. Zum Vergleich: Der Bund hat einen Abzug bei Kindern von Fr. 700.–, die umliegenden Kantone einen wesentlich höheren Abzug mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden.

Ich möchte Sie bitten, aus sozial- wie finanzpolitischen Gründen dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion zuzustimmen und die Motion anschliessend mit geändertem Wortlaut zu überweisen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Anliegen der Entlastungen der Familie. Auch wir sind der Ansicht, dass in den vergangenen Jahren keine reelle Entlastung passiert ist, und wie bereits in der Antwort zwar von der Regierung ausgeführt, dass faktisch gesehen der Abzug sich zu einem Pauschalabzug gewandelt hat. Sie begründet dies aber nur mit der Ablehnung der aktuellen finanziellen Lage.

Für die SVP-Fraktion ist aber klar, dass in diesem Bereich etwas gemacht werden muss. Wir unterstützen den Antrag der CVP-EVP-Fraktion damit in naher Zukunft bei einer nächsten Revision dies angedacht wird und auch entsprechend umgesetzt wird. Dabei ist es, wie seitens des Sprechers der SP-GRÜ-Fraktion bereits ausgeführt, sich nicht verboten, Varianten aufzuzeigen und diese dann auch zu präsentieren. Etwas mehr darf es ja immer sein, es muss ja nicht zwingend weniger sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion…, Art. … wie folgt zu formulieren: «…» (Eventualantrag, mündlich gestellt)

Für den Fall, dass der Antrag der CVP-EVP-Fraktion gutgeheissen würde, ist es uns ein Anliegen, dass nicht irgendwann, mit der nächsten Revision des Steuergesetzes, diese Anpassung erfolgen kann, sondern dass die Regierung beförderlich diese Anpassung macht. Wir beantragen daher eventual, dass der Abschnitt mit der nächsten Steuerrevision gestrichen wird. Der Wortlaut würde dann heissen: «Die Regierung wird eingeladen, den Abzug für Prämien der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen nach Art. 45 Abs. 1 Bst. g des Steuergesetzes anzupassen.»

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie haben vorhin den Sprecher der CVP-EVP-Fraktion gehört, und er hat verschiedene Fragen zu Handen der SP-GRÜ-Fraktion gestellt, die ich ihm natürlich sehr gerne näher bringen werde.

Die Frage der Steuerabzüge oder Pauschalabzüge: Es ist aus unserer Sicht völlig klar, dass aus unserer Sicht primär Steuerabzüge, also Beträge vom Steuerbetrag abgezogen werden sollten – wir haben das immer vertreten. Aber wer immer dagegen gewesen ist, ist eine Mehrheit der Stimmbevölkerung in einzelnen Abstimmungen und hier im Rat auch die Partei, unter anderem CVP-EVP-Fraktion. Wir mussten also feststellen, dass ein Abzug vom Steuerbetrag nicht realistisch ist und deshalb hier bei Pauschalabzügen Korrekturen möglich sind.

Die Kosten: Wie erklären wir das Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern? Ich kann Ihnen sagen, das können wir ganz leicht: Sie müssen den Bericht über die Übersicht über die öffentlichen Abgaben und Steuern, welcher die Regierung vorgestellt hatte, nachlesen. Dort können Sie nachlesen, dass wir in diesem Rat ohne Augenzwickern oder sonst irgendwelchen Verrenkungen jährlich wiederkehrende Steuerentlastungen von über 190 Mio. Franken bewilligt haben für die juristischen Personen. Hier wiederum ausschliesslich für diejenigen, die Steuern bezahlen. Das sind ja bekanntlichermassen etwas 12 Prozent, die wirklich Steuern bezahlen mit einem Betrag, der auch einschenkt. Sie haben dort ohne weiteres ja gesagt zu diesen Steuerausfällen, und jetzt, wenn es um die einzelnen Personen geht, um Einkommensschwache oder auch um Familien, da sagen Sie ohne weiteres, das geht nicht mehr, denn hier schenke es dann ein und das müssen wir erklären.

Die IPV: Das wird anschliessend auch Regierungsrat Gehrer bestätigen, dass da bei der Steuererklärung die IPV-Beträge angerechnet werden und abgezogen werden. Das heisst also, es ist in diesem Sinne nicht eine Doppelbelastung, sondern es ist dort ein Abzug. Dann haben Sie auch entsprechend die Entlastung gezielt via IPV, da geht es tatsächlich um die einkommensschwachen Personen und Familien. Das ist der Unterschied, ich hoffe, dass Regierungsrat Gehrer das anschliessend auch entsprechend bestätigen kann, weil er von CVP-EVP- zu CVP-EVP-Fraktion vielleicht ein bisschen leichter Überzeugungsarbeit leisten kann.

Wenn ich jetzt aber noch inhaltlich zum grauen Blatt der CVP-EVP-Fraktion spreche, dann hat es hier drei Punkte, auf die ich gerne eingehe:

  1. Hier haben Sie im Unterschied zur Motion die Formulierung "mit der nächsten Steuergesetzrevision". Es ist klar, ich weiss nicht wann eine geplant ist. Aus meiner Sicht wird das ein bisschen schwierig werden, wann die nächste kommt. Ich nehme nicht an, dass Regierungsrat Gehrer dies als Regierungsrat erleben wird. Ich bin sicher, dass sein Nachfolger bzw. seine Nachfolgerin da tätig wird. Wann das aber ist, das kann auch in zwei bis drei Jahren sein, wenn dann hier eine Revision vorgeschlagen wird, und auch dieser Bereich mit eingebunden ist.

  2. Sie haben vom Sprecher der SP-GRÜ-Fraktion gehört, Sulzer-Wil, dass es kein Problem, wenn die Regierung hier auch Varianten vorschlägt bei der Revision dieses Gesetzesartikels, der den Pauschalabzug betrifft. Er kann auch vorschlagen, nur 50 Prozent, nicht voll, oder den Kinderabzug erhöhen, usw. Die Regierung hat hier an sich auch die Freiheit, hier Varianten vorzuschlagen neben dem Motionstext, der natürlich eine Voraussetzung ist. Aber es ist der Regierung unbenommen, dass sie hier Varianten vorschlägt.

  3. Unsere Steuergesetzgebung basiert auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es ist klar, dass die besser verdienen, mit der Erhöhung des Pauschalabzuges, mehr Rabatt bzw. Geld erhalten mit diesen Abzügen. Aber nicht wegzuwischen ist, dass mit der Erhöhung des Pauschalabzuges auch Einkommensschwache profitieren, nicht in diesem Ausmass in Franken, wie die mit hohen Einkommen, aber sie profitieren. Insbesondere ist es wichtig, dass der Kinderabzug hier auch eine Höhe erhält, damit Familien auch entlastet werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Wir halten an Eventualantrag fest. Für den Fall, dass die Unternehmenssteuerreform III doch noch irgendwelche Verzögerungen erfahren sollte, und wir nicht per nächstem Jahr mit den Revisionsarbeiten beginnen können, denke ich, ist das zweckdienlich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015