Geschäft: Steueramnestie und absehbares Ende des Bankgeheimnisses
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.15.37 |
Titel | Steueramnestie und absehbares Ende des Bankgeheimnisses |
Art | KR Interpellation |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 2.6.2015 |
Abschluss | 14.9.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hartmann-Flawil | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.9.2015 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke der Regierung für die Stellungnahme zu meiner Interpellation. Es sind erstaunliche Zahlen, welche die Regierung da geliefert hat. Insbesondere darum erstaunlich, weil die Zahlen nicht nach einem Spitzenjahr dann immer stetig sinken, sondern dass sie nach dem ersten Jahr wieder ansteigen und doch die Zahl von über 500 Selbstanzeigen im Jahr 2014 beinhalten. Erstaunlich auch das offengelegte Schwarzgeld. Wir sind jetzt auf einem absoluten Höhepunkt von 300 Mio. Franken, die 2014 deklariert wurden. Ich glaube, man kann festhalten, dass es tatsächlich so die vielgelobte Steuerehrlichkeit der Schweizerinnen und Schweizer doch nicht ganz weit hergeholt ist, sondern dass sie jetzt die Gelegenheit nutzen, ihr nicht deklariertes Schwarzgeld jetzt offenzulegen. Ich finde es richtig, dass man hier Druck aufsetzt, und Druck kommt auch vom automatischen Informationsaustausch, der ja zur Diskussion steht gegenüber dem Ausland, und ich gehe davon aus, auch innerschweizerisch. Die «NZZ», das ist ganz interessant, hat in einer ihrer Ausgaben vor wenigen Wochen Anleitung gegeben, wie man vorgehen soll, damit man jetzt noch allenfalls einer Strafanzeige zuvorkommen könnte, und wie man das Schwarzgeld im Ausland und auch im Inland dann deklarieren könnte. Es ist eine erfreuliche Entwicklung, wenn auch die «NZZ» hier den richtigen Weg findet und die Vorschläge macht. Positiv ist die Aussage der Regierung, dass sie diese Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch auch nutzen möchte. Das ist wichtig in Bezug auf die Steuerehrlichkeit und es macht keinen Sinn, dass man hier ungleich behandelt. Ich habe auch die klare Erwartung an die Regierung, dass sie, wen sie dann Stellung nimmt zur Initiative zum Schutz der sogenannten Privatsphäre, dass sie dort auch entsprechend die Gleichbehandlung einfordert und auch das Ende des Bankgeheimnisses im Inland unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015 |