Geschäft: Gebührenordnung Praxis

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.42
TitelGebührenordnung Praxis
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung2.6.2015
Abschluss14.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. August 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

lch danke der Regierung für die Beantwortung der gestellten Fragen. lch darf vorweg nehmen: sie ist völlig unbefriedigend ausgefallen.

Der von der Regierung erlassene Gebührentarif für die Gesundheitspolizei steckt den Rahmen ab. Besteht für eine Gebühr ein Mindest- und ein Höchstansatz, so ist die Gebühr nach

generellem Grundsatz nach dem Wert und der Bedeutung der Amtshandlung, dem Zeit- und Arbeitsaufwand und der erforderlichen Sachkenntnis zu bemessen. Wie bei einer solch schwulstig

formulierten Vorgabe Gleichbehandlung und Transparenz möglich sein sollen, ist schleierhaft und öffnet die Türe zur völligen Willkür bei der Erhebung von Gebühren.

Sobald mehr als ein Arzt eine Praxis betreibt, benötigt er eine Betriebsbewilligung. Das Gesundheitsdepartement stellt diese Betriebsbewilligung aus und berechnet die Gebühr nach Grösse des Betriebs und dem Aufwand für die Gesuchsbehandlung. Sie prüft dabei sieben kleine, einfache und einzureichende Unterlagen, was kaum mehr als 15 Minuten dauert und keinerlei besondere Kenntnis benötigt ausser der Kontrolle auf Vollständigkeit. Dann wird eine Verfügung von drei A4 Seiten ausgestellt, die grossenteils aus vorformulierten Textbausteinen besteht.

Für diese Arbeit wird minimal Fr. 500.–, bei jedem zusätzlich tätigen Arzt, ob Teil- oder Vollzeit, weitere Gebühren erhoben, für den zweiten auch Fr. 500.–, der dritte Arzt ist dann bereits weniger wert, nämlich nur noch Fr. 300.–. Für die Arbeit von höchstens einer Stunde, die auch ein Lernender problemlos erledigen kann, werden also minimal Fr. 1'000.– für die Betriebsbewilligung in Rechnung gestellt. Das ist nichts anderes als "Abzockerei" durch eine Bewilligungsbehörde. Dies beweist, dass Gebühren zu einer munter sprudelnden Einnahmequelle für den Staat geworden sind und auch wacker dazu eingesetzt werden.

Die Antwort der Regierung ist unbefriedigend und sie muss sich den Vorwurf des fehlenden Augenmasses sicher bei Teilen der Gebührenordnung gefallen lassen, ich möchte den zuvor benützten Begriff als Umschreibung dazu nicht nochmals erwähnen.

lch bedanke mich für die Aufmerksamkeit des Rats, sind doch die Fragen der lnterpellationen kaum von allgemeinem Interesse. Aber staatlicher Gebührenabriss, wo auch immer, darf nicht kommentarlos akzeptiert werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015