Geschäft: Partizipation bei Erlassen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.44
TitelPartizipation bei Erlassen
ArtKR Interpellation
ThemaAllgemein
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung2.6.2015
Abschluss14.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. August 2015
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir danken der Regierung für die ausführliche Beantwortung der lnterpellation.

ln den Antworten der Regierung kommt klar zum Ausdruck, dass eine grundsätzliche Regelung der Partizipation bei Erlassen nicht vorhanden ist und auch nicht gewünscht wird. Wir sehen die Problematik und auch die Unterschiede bei den verschiedenen Erlassformen. Die Regierung weist darauf hin, dass für die Verordnungen mit Aussenwirkungen, die über einen reinen Vollzug des Gesetzesrechts hinausgehen, in der Regel ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. Gerade dieser Ausdruck "in der Regel" weist auf die Notwendigkeit unserer lnterpellation hin.

Eine geregelte und klare Praxis bei der Partizipation von Erlassen würde nach Meinung der lnterpellanten absolut Sinn machen. Es darf nicht sein, dass je nach Departement, Geschäft oder Beurteilung durch die Verantwortlichen willkürlich über eine Partizipation entschieden wird.

Wir möchten die Regierung bitten, unser Anliegen nicht einfach zu negieren. Wir sehen auf zweierlei Stufe ein mögliches Vorgehen: Bei sämtlichen Geschäften, welche dem Kantonsrat zugewiesen werden, könnte ein Vermerk über die notwendigen Folge-Verordnungen und auch die Partizipation bereits in der Botschaft aufgeführt werden. Als weiteren Schritt möchten wir trotz der Haltung der Regierung anregen, die Frage der Partizipation bei der nächsten Revision des Staatsverwaltungsgesetzes zu prüfen oder wie sie es in Antwort auf Frage 4 vorschlägt, in einem speziellen Gesetz zu regeln.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015