Geschäft: Strassenverkehrssteuer und Bewilligungsverfahren für Raupenfahrzeuge im Pistendienst
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.15.34 |
Titel | Strassenverkehrssteuer und Bewilligungsverfahren für Raupenfahrzeuge im Pistendienst |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 2.6.2015 |
Abschluss | 1.3.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Jäger-Vilters-Wangs | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.3.2016 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Koller-Gossau tritt in den Ausstand. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |
1.3.2016 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Zuerst möchte ich mich für die Antwort der Regierung bedanken. Wir sind mit der Antwort der Regierung nicht einverstanden und haben dementsprechend schon eine Motion eingereicht. Dies aus folgenden Gründen: Grundsätzlich geht es bei der Anfrage der Verkehrssteuerbefreiung für Pistenmaschinen um das Verursacherprinzip. Die Aufwände sollen von denjenigen getragen werden, die diese auch verursachen. Das Pistenfahrzeug nutzt weder Strassen, noch können sie diese belasten oder beschädigen. Es besteht beim Einsatz der Pistenfahrzeuge kein praktischer Zusammenhang mit dem Strassennetz. Die Fahrzeuge werden auf Skipisten und Langlaufloipen eingesetzt, auch wenn gemäss Rechtslehre die Skipisten zu öffentlichen Verkehrsflächen zählen, was nur schwer nachvollziehbar ist. Wenn die Pistenfahrzeuge nicht auf Strassen verkehren, sollten sie auch keine Strassenverkehrssteuer bezahlen. Die Regierung argumentiert, dass dem Umstand, dass die Pistenfahrzeuge nur beschränkt auf den öffentlichen Strassen verkehren, bereits in der Ermässigung von einem Achtel der berücksichtigt wird. Dabei stören mich zwei Punkte:
Unser Tourismus liegt nicht nur im globalen Wettbewerb. Nein, auch im interkantonalen Vergleich mit unseren Nachbarbergkantonen schaffen wir hiermit eine Gleichbehandlung. Der Wettbewerb soll mit gleich langen Spiessen geführt werden. Der Kanton Graubünden, bei dem es finanziell auch nicht zum besten Steht notabene, hat dieses Zeichen gesetzt. Setzen wir auch ein Zeichen dafür! Ebenso entsteht der Eindruck von Seiten der Regierung, dass die Beträge eher klein seien. Doch wir müssen darauf hinweisen, dass diese Branche in schwierigen Zeiten steht und sie keine ungerechtfertigten Abgaben bezahlen will und kann. Einerseits haben wir die grösseren Skigebiete, die sich mit der Nähe zu Österreich in einem sehr harten Wettbewerb befinden und dann haben wir auch, und das ist unbedingt zu erwähnen, die vielen kleinen Skiliften mit grossem ehrenamtlichen Engagement, die den Familien und den Kindern das Skifahren näher bringen und so den Zugang zum Wintersport ermöglichen. Diese Skilifte müssen jeden Franken umdrehen und da wären jährlich einige hundert Franken weniger Steuern schon eine Erleichterung und zugleich geht es auch darum, diese Organisationen zu entlasten. Ich denke, der Kanton muss seine Verantwortung gegenüber der Tourismusbranche ernst nehmen und die Rahmenbedingungen womöglich verbessern. Die grossen und vor allem die kleinen Unternehmen können entlastet werden, demgegenüber steht eine kleine und absolut verkraftbare Mindereinnahme des Kantons. Deshalb haben wir unsere Forderungen zu Wohle unseres Wintertourismus durch eine Motion eingereicht und hoffen, dass alle Mitunterzeichnenden der Motion und der ganze Kantonsrat diese unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016 |