Geschäft: Strassenverkehrssteuer und Bewilligungsverfahren für Raupenfahrzeuge im Pistendienst

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.34
TitelStrassenverkehrssteuer und Bewilligungsverfahren für Raupenfahrzeuge im Pistendienst
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung2.6.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 10. November 2015
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Koller-Gossau tritt in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016
1.3.2016Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Zuerst möchte ich mich für die Antwort der Regierung bedanken. Wir sind mit der Antwort der Regierung nicht einverstanden und haben dementsprechend schon eine Motion eingereicht.

Dies aus folgenden Gründen: Grundsätzlich geht es bei der Anfrage der Verkehrssteuerbefreiung für Pistenmaschinen um das Verursacherprinzip. Die Aufwände sollen von denjenigen getragen werden, die diese auch verursachen. Das Pistenfahrzeug nutzt weder Strassen, noch können sie diese belasten oder beschädigen. Es besteht beim Einsatz der Pistenfahrzeuge kein praktischer Zusammenhang mit dem Strassennetz. Die Fahrzeuge werden auf Skipisten und Langlaufloipen eingesetzt, auch wenn gemäss Rechtslehre die Skipisten zu öffentlichen Verkehrsflächen zählen, was nur schwer nachvollziehbar ist. Wenn die Pistenfahrzeuge nicht auf Strassen verkehren, sollten sie auch keine Strassenverkehrssteuer bezahlen. Die Regierung argumentiert, dass dem Umstand, dass die Pistenfahrzeuge nur beschränkt auf den öffentlichen Strassen verkehren, bereits in der Ermässigung von einem Achtel der berücksichtigt wird. Dabei stören mich zwei Punkte:

  • Wie bereits einleitend erwähnt, die Pistenfahrzeuge für die Skipisten und auch Langlaufloipen verkehren nicht ein Achtel ihrer Jahreskilometer Einsatzstunden auf den Strassen. Oder haben Sie irgendwann einmal ein Pistenfahrzeug auf der Autostrasse überholt – ich glaube nicht?

  • In Graubünden hat der grosse Rat diesem Verursacherprinzip Rechnung getragen und die Strassenverkehrssteuer auf die Pistenfahrzeuge erlassen sowie auch die Abgabegebühr für die Sonderbewilligung auf die Länge von drei Jahren vereinfacht und preisliche um zwei Drittel günstiger gemacht.

Unser Tourismus liegt nicht nur im globalen Wettbewerb. Nein, auch im interkantonalen Vergleich mit unseren Nachbarbergkantonen schaffen wir hiermit eine Gleichbehandlung. Der Wettbewerb soll mit gleich langen Spiessen geführt werden. Der Kanton Graubünden, bei dem es finanziell auch nicht zum besten Steht notabene, hat dieses Zeichen gesetzt. Setzen wir auch ein Zeichen dafür!

Ebenso entsteht der Eindruck von Seiten der Regierung, dass die Beträge eher klein seien. Doch wir müssen darauf hinweisen, dass diese Branche in schwierigen Zeiten steht und sie keine ungerechtfertigten Abgaben bezahlen will und kann. Einerseits haben wir die grösseren Skigebiete, die sich mit der Nähe zu Österreich in einem sehr harten Wettbewerb befinden und dann haben wir auch, und das ist unbedingt zu erwähnen, die vielen kleinen Skiliften mit grossem ehrenamtlichen Engagement, die den Familien und den Kindern das Skifahren näher bringen und so den Zugang zum Wintersport ermöglichen. Diese Skilifte müssen jeden Franken umdrehen und da wären jährlich einige hundert Franken weniger Steuern schon eine Erleichterung und zugleich geht es auch darum, diese Organisationen zu entlasten.

Ich denke, der Kanton muss seine Verantwortung gegenüber der Tourismusbranche ernst nehmen und die Rahmenbedingungen womöglich verbessern. Die grossen und vor allem die kleinen Unternehmen können entlastet werden, demgegenüber steht eine kleine und absolut verkraftbare Mindereinnahme des Kantons. Deshalb haben wir unsere Forderungen zu Wohle unseres Wintertourismus durch eine Motion eingereicht und hoffen, dass alle Mitunterzeichnenden der Motion und der ganze Kantonsrat diese unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016