Geschäft: Umsetzung Sonderpädagogik-Konzept
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.15.47 |
Titel | Umsetzung Sonderpädagogik-Konzept |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 2.6.2015 |
Abschluss | 2.12.2015 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Brändle-Bütschwil-Ganterschwil | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Widmer-Mosnang | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.12.2015 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir danken der Regierung für die Beantwortung der Fragen zur Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzeptes. Ganz klar müssen wir jedoch festhalten, dass wir mit der Beantwortung der lnterpellation nur teilweise zufrieden sind. Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass die Regionalisierung zu Verschiebungen im Angebot führen werde und die einzelnen Sonderschulen je nach behindertenspezifischer Zielgruppe davon betroffen seien. Umso notwendiger ist es deshalb, das Versorgungskonzept nun zügig umzusetzen, zumal ja auch die neue Finanzierung mit Pauschalen bereits umgesetzt worden ist. Gerade aus dem neuen Finanzierungsmodell erwachsen verschiedenen Sonderschulen massive Probleme, welche diese mit Blick auf die Zukunft eigentlich dringend anpacken müssten. Hierzu müssten sie jedoch die Rahmenbedingungen und Vorstellungen des Kantons kennen. So müssen verschiedene Schulen auf ihre Reserven zurückgreifen, tappen aber dennoch im Dunkeln, wie die Zukunft aussehen wird. Hier sind nun schnell und umgehend auch Gespräche mit den entsprechenden lnstitutionen zu suchen. Es kann nicht sein, dass man die operative Umsetzung des Zitat: «strategisch ausgerichteten Konzepts», derart stiefmütterlich behandelt. Auch die verschiedenen Sonderschulen wollen und müssen sich strategisch ausrichten. Vor diesem Hintergrund wirkt die Aussage, dass in der Sonderschulversorgung des Kantons St.Gallen keinerlei Notstand herrsche beinahe etwas zynisch. Man muss ja nicht auf Notstände warten, bis endlich gehandelt und umgesetzt wird. Bedauerlich ist auch, dass nach wie vor kein konkreter Zeitplan vorliegt und man lediglich von einem Zeithorizont Juni 2016 spricht. Dies zeigt klar auf, dass man diesem Projekt nicht die notwendige Beachtung schenkt. Dies namentlich auch unter dem Gesichtspunkt Ressourcen und Möglichkeiten der einzelnen lnstitutionen. Wir fordern das Bildungsdepartement auf, die operative Umsetzung nun ohne weiteren Zeitverlust anzupacken und vor allem die bestehenden Sonderschulen partnerschaftlich in den Prozess einzubeziehen. Will der Kanton seine Aufgaben im Bereich der Sonderschulung auch in Zukunft korrekt und verantwortungsbewusst erfüllen, so geht das nicht ohne die verschiedenen heute bestehenden lnstitutionen. Diese befinden sich rundum auf einem sehr hohen Niveau, das nun nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |