Geschäft: Gesetzliche Grundlage für den HSK-Unterricht

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.11
TitelGesetzliche Grundlage für den HSK-Unterricht
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung2.6.2015
Abschluss30.11.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2015
AntragAntrag der Regierung vom 22. September 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person6.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2015Eintreten22Zustimmung77Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2015Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015
30.11.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion), beantragt Gutheissung der Motion.

Wir sind etwas irritiert über die Antwort der Regierung. Da finden wir zwar auf einer Seite eine Auflistung der offensichtlichen Vorteile des HSK-Unterrichts. Er fördert den Erwerb der Erstsprache, was eine Grundvoraussetzung ist für den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache. Das hat die Wissenschaft klar festgestellt. Er wirkt sich auch positiv auf die Identitätsentwicklung aus, was für die Integrationsanstrengungen durchaus von Vorteil ist. Auf die Nachteile geht die Regierung eigentlich gar nicht ein, obwohl sie diese auch teilweise auflistet. Die Unkompatibilität mit dem regulären Schulunterricht, das mag ein kleines Detail sein, aber es ist doch unsinnig, wenn Kinder vom Regelunterricht dispensiert werden müssen, um gleichzeitig am HSK-Unterricht teilzunehmen.

Wie die Regierung richtig schreibt, laufen die Finanzierung und die Lerninhalte des HSK-Unterrichtes bisher grösstenteils über die Heimatstaaten bzw. über private Vereine. Dies ist unserer Ansicht nach das grosse Problem. Dies kann nicht befriedigend sein. Weder gibt es klare Richtlinien über die Anforderungen an HSK-Lehrkräfte noch gibt es einen wirklichen Austausch zwischen den HSK-Lehrpersonen mit den Schulhäusern und den Lehrpersonen der Volkschule. Nicht zuletzt, das mag jetzt vielleicht ein leicht paranoides Szenario sein, aber das war unter anderem in Zürich einer der Gründe dafür, weswegen man den HSK-Unterricht integrieren wollte, die Kontrolle darüber, insbesondere, wenn es die Heimatstaaten sind, was für Lerninhalte dort transportiert werden, die haben wir nicht. In Zürich beispielsweise war das ein grosses Problem, dass der türkische Staat aktiven Einfluss genommen hat auf die Lerninhalte, die im HSK-Unterricht transportiert wurden. Wo auch klare politische Botschaften transportiert wurden, die nicht im Interesse der Stadt Zürich waren. Ich glaube, dass das auch nicht im Interesse des Kantons St.Gallen sein kann, wenn türkische Nationalisten eventuell über die Lerninhalte in Schweizer Schulen mitbestimmen können. Insofern gibt es durchaus ein Interesse des Kantons, dass man hier Einfluss nehmen kann.

Wir möchten doch noch einmal festhalten, die SP-GRÜ-Fraktion will ja niemandem aufzwingen, dies zu tun. Aber wir möchten, dass die Möglichkeit geboten wird, in den Gemeinden, die ein Interesse daran haben, den HSK-Unterricht in ein reguläres Angebot zu überführen, dass ihnen diese Möglichkeit geboten wird. Dafür braucht es eine Anpassung des Volksschulgesetzes. Die Stadt St.Gallen hat klar gemacht, und zwar sowohl das Stadtparlament als auch der zuständige Stadtrat, dass dies durchaus einem Interesse entsprechen würde, und dass man dies gerne prüfen möchte. Man hat aber diese Möglichkeit nicht, solange uns der Kanton diese Möglichkeit nicht gibt.

Wir erwarten nicht von Ihnen, dass Sie jetzt in wilden Aktionismus verfallen, aber wir bitten Sie doch, geben Sie uns in der Stadt die Möglichkeit, dies zu tun, wenn wir das wollen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015