Geschäft: Fristen zur Bearbeitung von gutgeheissenen Motionen und Postulaten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.15.06
TitelFristen zur Bearbeitung von gutgeheissenen Motionen und Postulaten
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung30.4.2015
Abschluss1.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinGeänderter Wortlaut vom 1. Juni 2015
VorstossWortlaut vom 30. April 2015
AntragAntrag der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 1. Juni 2015
AntragAntrag der Regierung vom 26. Mai 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium29.1.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.6.2015Gutheissung mit geändertem Wortlaut78Zustimmung17Ablehnung25
1.6.2015Eintreten69Zustimmung24Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
1.6.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Fristen zur Bearbeitung von gutgeheissenen Motionen und Postulaten 42.15.06

Die Begründung für diese Motion ist klar und sagt eigentlich alles aus, deshalb werde ich

sie nicht wiederholen.

Für die lange Dauer bis einzelne Vorstösse beantwortet werden sind verschiedene

Gründe möglich:

  • Die Departementsvorsteherin bzw. der Departementsvorsteher findet das Anliegen nicht nötig oder mindestens nicht dringend; das bedeutet aber gleichzeitig, dass er/sie den Kantonsrat nicht ernst nimmt;

  • Ansprechpartnern; je länger man jedoch wartet, desto umfassender wird das Problem. Auch bei komplexen Vorstössen kann in der von der Motion vorgegebenen Frist eine Antwort gegeben werden, allenfalls mit dem Hinweis auf vertiefte Abklärungen oder eine geplante Überprüfung nach einer bestimmten Zeit mit anschliessenden Anpassungen;

  • Und der dritte Grund – und da müssen wir uns als Kantonsrätinnen und Kantonsräte mitverantwortlich fühlen: Die Anzahl Vorstösse und die Anzahl zuständige Personen im Amt stimmen nicht überein. Es darf nicht sein, dass wir nicht genügend Personal bewilligen um die von uns übertragenen Arbeiten zu erledigen. Da erhoffe ich bei der Budgetdebatte klare Hinweise der Regierung aber auch einen einsichtigen Rat.

Trotz all dieser möglichen Verzögerungen bin ich überzeug! dass eine zeitnahe Beantwortung von Vorstössen nötig ist und eine zeitliche Befristung, wie sie diese Motion verlangt, sinnvoll ist. Wenn ich die Begründung der Regierung auf Nichteintreten lese muss ich schmunzeln, die Regierung billigt darin der StawiKo eine Priorisierung der Vorstösse zu, allerdings auf die Anträge, die Bearbeitung nicht ein weiteres Mal hinauszuzögern, reagiert sie mit einem roten Blatt. Noch mehr schmunzeln musste ich beim Satz, dass sich eine Frist von drei Jahren auch als zu lange erweisen könne. Ich bin überzeugt, dass Sie die Motion richtig gelesen haben und wissen, dass trotzdem Vorstösse schneller beantwortet werden dürfen bzw. sollen.

Andere Kantone kennen zum Teil noch kürzere Fristen – St. Gallen kann es auch.

Ich bitte Sie die Motion zu überweisen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Drei Jahre, 36 Monate,152 Wochen oder über 1095 Tage sind eine lange Zeit. Es ist fast auf den Tag genau die Zeitspanne, die seit der Junisession 2012 die Eröffnung dieser Legislation vergangen ist.

Es darf doch erwartet werden, dass ein Vorstoss aus unserer ersten gemeinsamen Session im Juli 2012 mit Datum heute beantwortet sein sollte.

Eine eigenermassen zeitgerechte Bearbeitung ist notwendig für die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Kantonsrat, für das Hochhalten der politischen lnstrumente der Kantonsrätinnen und Kantonsräte und nicht zuletzt eine Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die ihre Aufgaben und Instrumente ernsthaft im lnteresse der St.Galler Wählerinnen und Wähler wahrnehmen.

Falls es wirklich nicht möglich ist, innerhalb dieser drei Jahre einen Vorstoss zu behandeln, so besteht zudem die Möglichkeit dies zu begründen und die Frist zu verlängern.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: beantragt Eintreten und Gutheissung der Motion.

Die Begründung dieser Motion ist klar und sagt eigentlich alles aus, deshalb werde ich sie nicht wiederholen. Für die lange Dauer, bis einzelne Vorstösse beantwortet werden, sind verschiedene Gründe möglich:

  1. Die Departementsvorsteherin sowie der Departementsvorsteher findet das Anliegen nicht nötig oder mindestens nicht dringend. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass sie bzw. er den Kantonsrat nicht ernst nimmt.

  2. Das Anliegen ist sehr komplex und benötigt den Einbezug von vielen Ansprechspartnern. Je länger man jedoch wartet, desto umfassender wird das Problem. Auch bei komplexen Vorstössen kann in der von der Motion vorgegebenen Frist eine Antwort gegeben werden, allenfalls mit dem Hinweis auf vertiefte Abklärungen oder eine geplante Überprüfung nach einer bestimmen Zeit mit anschliessenden Anpassungen.

  3. Beim dritten Grund, da müssen wir uns als Kantonsrätinnen und Kantonsräte mitverantwortlich fühlen, die Anzahl Vorstösse und die Anzahl zuständiger Personen im Amt stimmen nicht überein. Es darf nicht sein, dass wir nicht genügend Personal bewilligen, um die von uns übertragenen Arbeiten zu erledigen. Da erhoffe ich bei der Budgetberatung klare Hinweise der Regierung, aber auch einen einsichtigen Rat.

Trotz all dieser möglichen Verzögerungen bin ich überzeugt, dass eine zeitnahe Beantwortung von Vorstössen nötig ist und eine zeitliche Befristung, wie sie diese Motion verlangt, sinnvoll ist.

Wenn ich die Begründung der Regierung auf Nichteintreten lese, muss ich schmunzeln. Die Regierung billigt darin der Staatswirtschaftlichen Kommission eine Priorisierung der Vorstösse zu. Allerdings auf die Anträge, die Bearbeitung nicht ein weiteres Mal hinauszuzögern, reagiert die Regierung mit dem roten Blatt.

Noch mehr schmunzeln musste ich beim Satz, dass sich eine Frist von drei Jahren auch als zu lange erweisen könne. Ich bin überzeugt, dass Sie die Motion richtig gelesen haben und wissen, dass trotzdem Vorstösse schneller beantwortet werden dürfen bzw. sollen. Andere Kantone kennen zum Teil noch kürzere Fristen. St.Gallen kann es auch.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

In der Junisession 2013 habe ich eine Negativrangliste der Departemente in Bezug auf die Behandlungsdauer der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse erstellt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer reichte damals von 3,3 Jahren bis 7,5 Jahren, je nach Departement.

Nun stelle ich fest, dass einige dieser Dinosauriervorstösse immer noch hängig sind, wobei die Motion von 1996 zum Psychiatriegesetz immerhin abgeschrieben werden soll. Im Gegensatz zu einem Postulat aus dem Jahr 2000 über den Gesundheits- und Rettungsdienst in ausserordentlichen Lagen, für welches wir den entsprechenden Bericht immerhin nächstes Jahr erwarten dürfen.

Im Bildungsdepartement rechnet man bei zwei Vorstössen mit einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer von 14 Jahren, genauso wie im Finanzdepartement für einen Vorstoss. Im Baudepartement ist die Revision des Baugesetzes seit 11 Jahren in Bearbeitung. Auch im Departement des Innern gibt es zwei Vorstösse, die seit 10 Jahren in einer amtlichen Schublade liegen.

Ich glaube es ist unbestritten, dass es Handlungsbedarf gibt.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Es ist im Vorfeld die Diskussion aufgekommen, in welchem Gesetz oder Reglement regeln wir diese Fristigkeiten nun. Wir haben daher einen geänderten Wortlaut, da wir glauben, dass im Geschäftsreglement des Kantonsrates richtig platziert wird, wo auch über Motionen und Postulate diese Instrumente aufgeführt sind und wie der Ablauf genau ist.

Es ist daher dann nicht eine gesetzliche Grundlage, sondern einfach eine rechtliche Regelung und vor allem auch eine Vorgabe an die Regierung, diese Fristen einzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Die Regierung beantragt ???

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
1.6.2015Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich möchte gerne aus Sicht der Regierung unseren Nichteintretensantrag begründen: Haag-St.Gallen hat eigentlich sehr gut aufgezeigt, welches die Gründe sein können, dass ein Vorstoss etwas liegen bleibt. Es sind erstens mangelnde Ressourcen, zweitens kann die Sachlage relativ komplex sein und drittens, dass der zuständigen Departementsvorsteher oder der Departementsvorsteherin die Sache zu wenig behagt.

Ich gebe Ihnen völlig recht, aus Sicht der Regierung ist der dritte Grund nicht akzeptabel. Wenn Vorstösse überwiesen sind, dann muss man sie bearbeiten. Aber es gibt natürlich zahlreiche Wechselwirkungen verschiedenster Vorhaben, die man einfach nicht ausblenden darf, und darum ist eine starre gesetzliche Frist unzweckmässig. Das ist unsere Hauptüberlegung. Wenn also dieser dritte Grund, der angeführt wurde, zutrifft in einem konkreten Fall, dann haben Sie als Kantonsrat die Möglichkeit, die zuständige Regierungsrätin oder den zuständigen Regierungsrat anzumahnen im Rahmen dieses Geschäfts, das wir ja jetzt beraten, konkrete Fristen zu setzen und dann haben Sie ja eigentlich Ihr Ziel erreicht.

Aber eine gesetzliche Frist, eine generell abstrakte Norm, das ist ja immer ein Gesetz, ist überhaupt nicht zielführend und führt nämlich genau zu dieser schemenhaften Darstellung, welche Böhi-Wil uns vorgetragen hat – das ist doch überhaupt nicht zielführend. Die Politik ist doch etwas komplexer, Böhi-Wil, als einfach nur mit der Stoppuhr zu messen, wie lange die Vorstösse liegen bleiben. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele:

  • Es war glaube ich meine erste Legislatur als Kantonsrat mitte der 90er-Jahre. Wir haben einen Vorstoss gemacht Reform, Totalrevision kantonaler Finanzausgleich. Es wäre doch völlig unzweckmässig gewesen, wenn der Kanton innerhalb von drei Jahren diesen Vorstoss umgesetzt hätte. Es ist doch völlig logisch gewesen, dass man zuerst die Bundesreform machte und dann die kantonale Reform.

  • Die Frage der komplexen Reform des Fachhochschulverbundes Ostschweiz: Wenn es nach dem Kanton St.Gallen ginge, könnten wir Ihnen schon lange eine Vorlage unterbreiten. Hier sind verschiedenste Kantone mitinvolviert, das braucht Verhandlungen und Zeit. Da können wir nicht einfach diktieren, weil wir eine Dreijahresfirst irgendwo in einem Geschäftsreglement oder in einem Staatsverwaltungsgesetz haben. Das hilft uns überhaupt nicht weiter. Und darum ist diese gesetzliche Normierung aus unserer Sicht schlicht unzweckmässig. Nehmen Sie von diesem Recht, das Sie jetzt schon haben, Gebrauch, das ist völlig legitim.

Und ich sage Ihnen nochmals, aus Sicht der Regierung wollen wir die Vorstösse, welche überwiesen sind, voranbringen und bearbeiten, wenn es länger dauert, dann gibt es immer Gründe, die kann man diskutieren, aber wir wollen auf keinen Fall diesen Rat geringschätzen, wie es angetönt wurde, sondern wir wollen die Aufgaben lösen im Rahmen der Ressourcen, die wir auch haben, aber Politik ist etwas komplexer als dies nun angeklungen wurde hier in dieser Debatte.

Ich bitte Sie, vor diesem Hintergrund bei den bestehenden Instrumenten zu bleiben, auf eine gesetzliche Normierung zu verzichten. Sie bringt uns nichts bei dieser Problemstellung.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015